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31. März 1922 verlängert wird. Es empfiehlt sich daher, bei Neudruck von Frachtbriefen nur den Bedarf für einige Monate zu decken." Die Veröffentlichung ist inzwischen erfolgt. Zusatz-Zoll für deutsche Waren nach Belgien. Die Agence Belge meldet: Um der Bedrohung entgegenzuwirken, die der belgischen Industrie daraus erwächst, daß infolge des Marksturzes deutsche Erzeugnisse in Belgien eindringen, ist die Regierung entschlossen, deutsche Erzeugnisse über den gewöhnlichen Zoll hinaus mit einer Zusatzabgabe zu belegen, die bis 20 Prozent des Wertes der Erzeugnisse gehen kann. Die Maßnahme ist bereits zu Anfang der mit dem 7. NoUm Zollvember beginnenden Woche in Kraft getreten. hinterziehungen auszuschließen, soll beabsichtigt sein, auf das System der Ursprungszeugnisse zurückzugreifen.

Einlösung der Gutscheine aus der englischen Reparationsabgabe. Vom Reichsverband des deutschen Ein- und Ausfuhrhandels wird uns geschrieben: Wegen Anrechnung der vor dem 13. Mai 1921 einbehaltenen englischen Reparationsabgaben auf Reparationskonto wird zurzeit mit der Reparationskommission und der englischen Regierung verhandelt. Sollten diese Verhandlungen, wie nach einer Auskunft des Reichsministers der Finanzen zu erwarten steht, zu einem befriedigenden Ergebnis führen, so werden auch die Gutscheine eingelöst werden, die vor dem 13. Mai 1921 ausgestellt worden sind. Eine diesbezügliche Nachricht wird zur gegebenen Zeit veröffentlicht werden.

Die Kreditberatungen der deutschen Industrie. Der in Berlin am 5. November zu einer Beratung über die Kredithilfe zusammengetretene Reichsverband der deutschen Industrie beschloß nach sechständigen Verhandlungen einstimmig folgende Erklärung: „Die außerordentliche Mitgliederversammlung des Reichsverbandes der deutschen Industrie hat nach sechsstündigen Verhandlungen beschlossen: Der Reichsverband der deutschen Industrie ermächtigt seinen für die Behandlung der Angelegenheit der Kredithilfe eingesetzten Ausschuß, der angemessen zu ergänzen ist, unter Zuziehung der deutschen Banken die Verhandlungen zunächst mit der Reichsregierung mit dem Ziele weitgehender geldlicher Stützung des Reiches für Reparationszwecke fortzusetzen unter folgenden Voraussetzungen: Es muß gleichzeitig Sicherheit dafür gegeben werden, daß Reichsregierung und Reichstag eine sparsame Finanzwirtschaft auf allen Gebieten des Staatslebens unverzüglich eintreten lassen und das Wirtschaftsleben von allen eine freie Betätigung und Entwicklung schädigenden Fesseln befreien. Insbesondere müssen die Reichs- und in sonstigen öffentlichen Händen befindlichen Betriebe derart behandelt werden, daß sie nicht weiter die öffentlichen Finanzen belasten, sondern sie entlasten. Ein Ziel unserer Wirtschaftspolitik muß sein, alle in der Wirtschaft vorhandenen, nicht voll beschäftigten Kräfte sicher zu produktiver Arbeit zu bringen. Die Industrie muß die Sicherheit haben, daß durch ihre Mitarbeit aus unproduktiven Unternehmungen Unternehmungen geschaffen werden, die solche Erträge bringen, daß sie zur Verzinsung und Tilgung des geplanten Golddarlehens ausreichen und die jetzt Spanischer Goldaufschlag für den Monat November. vorrübergehend und freiwillig eintretende Industrie entlasten. Es wurde weiter beschlossen, daß, wenn ein fester Plan für die Durchführung der Kredithilfe vorliegt, eine Generalversammlung des Reichsverbandes der deutschen Industrie damit befaßt werden soll." Von seiten der Regierung, der Linksparteien und der Mehrheit des Reichswirtschaftsrates machen sich starke Widerstände gegen die Forderungen der Industrie geltend.

Visa für Einreise in Dänemark können jetzt, wie das dänische Ministerium mitteilt, die dänischen Paßstellen (Konsulate) in Deutschland, Österreich, der Schweiz, der Tschechoslowakei usw. für Geschäfts-, Erholungs- und Touristenreisen in der Regel ohne weiteres an Untertanen des betreffenden Landes erteilen, gewöhnlich für eine Reisedauer von sechs Wochen.

Die Kontrolle über Ausfuhrwaren in Schweden zu erleichtern, ersucht eine Eingabe des schwedischen Industrieverbands. Trotz Aufhebung fast aller Ausfuhrverbote müssen alle Ausfuhrgüter immer noch besichtigt werden, was große Kosten und Zeitverlust verursacht. Unter der jetzigen Depression sei es aber besonders wichtig, den Ausfuhrhandel nicht mit unnötigen Ausgaben zu belasten. Vorgeschlagen wird eine Erklärung auf Treu und Glauben über Richtigkeit der Inhaltsangabe oder deren Beglaubigung durch zwei zeugnisfähige

Personen.

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Erhöhung des Aufgeldes auf die Einfuhrzölle in
Jugoslawien. Der finanzwirtschaftliche Ministerausschuß in
Jugoslawien hat das Aufgeld auf die Einfuhrzölle um 20 v. H.
erhöht. Wie verlautet, soll die Einfuhr von Luxusstoffen
und ähnlichen Artikeln verboten werden, ohne Rücksicht, ob
solche in Jugoslawien erzeugt werden oder nicht.
Erhöhung des Zollaufgeldes in Ungarn. Die ungarische
Regierung hat das Zollaufgeld auf das Zweihundertfache er-
höht. Die Verfügung richtet sich in erster Linie gegen die
Einfuhr aus der Tschechoslowakei und Österreich. Die Handels-
kreise hoffen, daß durch die Verfügung der Regierung der
Warenaustausch mit Deutschland eine wesentliche Erhöhung
erfahren werde.

Der Aufschlag auf die Ein- und Ausfuhrzölle ist für den Monat
November auf 45,81 v. H. festgesetzt worden.

Von den Aktien-Unternehmen.
Die Blei- und Silberhütte Braubach A.-G., Frank-
furt a. M., schließt 1920/21 mit einem Verlust von 935079 Mk.,
so daß also eine Dividende nicht verteilt wird (i. V. 5 Prozent).
Das ungünstige Ergebnis erklärt sich im Wesentlichen durch
die sprunghaften Steigerungen aller Betriebskosten und die
Unmöglichkeit der Beschaffung geeigneter Schmelzmaterialien
zu genügenden Schmelzlöhnen.

Postalisches.

Bei Postpaketen nach Venezuela sind von jetzt an die Zollinhaltserklärungen statt in französischer in spanischer Sprache auszuführen, weil die venezolanische Zollverwaltung dies verlangt. Die Absender von Postpaketen dahin werden noch darauf aufmerksam gemacht, daß die Empfänger Zollstrafen zu zahlen haben, wenn der Inhalt der Pakete in den Zollinhaltserklärungen anders als mit den im venezolanischen Zolltarif enthaltenen Benennungen angegeben ist. Postfrachtstücke nach den Niederlanden. Von jetzt an können die Gebühren für Postfrachtstücke (Pakete bis 20 kg Gewicht) nach den Niederlanden wieder bis zum Bestimmungsort freigemacht werden. Das Nähere ist bei den Postanstalten zu erfahren.

Postpakete nach Argentinien, Bolivien, Paraguay und Uruguay. Vom Monat November an werden die Schiffe der Danziger Reederei „Artus“ in gleicher Weise und zu denselben Gebührensätzen zur Beförderung von Postpaketen nach Argentinien, Bolivien, Paraguay und Uruguay über Hamburg benutzt werden, wie die Schiffe der Reederei „Stinnes", der HamburgAmerika-Linie und der Hamburg-Südamerikanischen Dampfschiffahrts-Gesellschaft.

Auslands-Paketverkehr. In weiten Kreisen des Publikums bestehen Unklarheiten über die Abwickelung des Paketverkehrs nach dem Auslande, besonders über die Unterscheidung zwischen den Begriffen „Postpakete“ und „Postfrachtstücke". Während Postpakete, d. s. Pakete bis 5 kg nach einigen Ländern bis 10 kg —, die den Vorschriften des Postpaketvertrags des Weltpostvereins entsprechen müssen, durch die Staatsposten befördert werden, ist dies bei Postfrachtstücken, d. s. sonstige Pakete bis 20 kg, nicht immer angängig; vielfach müssen Postfrachtstücke von der Deutschen Reichspost Spediteuren zur Weiterbeförderung nach fremden Ländern übergeben werden, weil die Postverwaltungen jener Länder derartige Pakete nicht zulassen. Zu den Ländern, deren Postverwaltungen Postfrachtstücke nicht befördern, gehören beispielsweise Spanien und die Vereinigten Staaten von Amerika. Lediglich auf dem Postwege können nach Spanien nur Pakete ohne Wertangabe bis 5 kg und nach den Vereinigten Staaten von Amerika Pakete ohne Wertangabe bis 10 kg und eingeschriebene Pakete desselben Gewichts befördert werden. Durch besondere Verträge mit altbewährten, inHamburg undBremen ansässigen Speditionsfirmen hat die Reichspostverwaltung es ermöglicht, daß sowohl nach Spanien als auch nach den Vereinigten Staaten von Amerika Postfrachtstücke bis 20 kg und solche mit Wertangabe versandt werden können. Die Hamburger und Bremer Spediteure befördern die Postfrachtstücke in der Regel in Sammelsendungen nach bestimmten Häfen, z. B. Barcelona bzw. Newyork, wo ausländische Spediteure, die mit deutschen Spediteuren in jahrzehntelanger Geschäftsverbindung stehen, die Sendungen in Empfang nehmen, sie den fremden Zollbehörden vorführen und danach den Empfängern zusenden. Naturgemäß entstehen für die Zollbehandlung, wozu auch Fuhrlöhne und Wiederverpackung der Sendungen gehören, Kosten; dazu kommen noch die Vermittlungsgebühren für die fremden Spediteure und in den Vereinigten Staaten sogar noch eine Kriegssteuer. Diese auf fremdem Boden erwachsenden Kosten, zu denen in der Regel auch die reinen Weiterbeförderungsgebühren vom Landungshafen bis zum Bestimmungsort gehören, ein großer Teil der Postfrachtstücke kann seitens der deutschen Absender freigemacht werden können in Deutschland nicht vorausberechnet und daher von den Absendern nicht erhoben werden, so daß sie vom Empfänger eingezogen werden müssen. Diese Gebührenerhebung am Bestimmungsort der Postfrachtstücke hat vielfach zu der irrigen Ansicht geführt, daß hier eine unzulässige Übervorteilung seitens der ausländischen Spediteure vorliege. Es sei noch erwähnt, daß Klagen, die vor einiger Zeit über langsame Beförderung von Postfrachtstücken nach Spanien laut geworden sind, ihren Grund in der außergewöhnlich schleppenden Zollabfertigung in diesem Lande haben. Da eine Besserung der Zollverhältnisse in Spanien nicht so bald zu erwarten sein wird, ist die Reichspostverwaltung dazu übergegangen, in ihrem Paketposttarif auf diese Verhältnisse hinzuweisen, um die Absender darüber nicht im Unklaren zu lassen. Ähnliche Klagen über verzögerte Beförderung von Postfrachtstücken auf dem Gebiet der Vereinigten Staaten von Amerika sind in der Hauptsache darauf zurückzuführen, daß der in Frage kommende New Yorker Spediteur nach Kriegsende mit Personalschwierigkeiten zu kämpfen hat, deren Beseitigung indes in Kürze zu erwarten ist.

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gewesen. Sobald dieser Fall im Tarifvertrag ausdrücklich in allen Einzelheiten geregelt ist, ist die Antwort auf die Frage natürlich sehr leicht. Meist ist dies jedoch nicht der Fall, und dann muß nach allgemeinen Rechtsgrundsätzen entschieden werden. Von besonderer Bedeutung für die Beurteilung des Einzelfalles ist der Umstand, ob der gekündigte Arbeitnehmer, der die im Tarif vorgesehene Dauer der Betriebsangehörigkeit erreicht hat, seinen Anspruch rechtzeitig geltend gemacht hat (d. h. spätestens während des Laufes der Kündigungsfrist), und ob er die im Tarif vorgesehene Urlaubsperiode erreicht hat. Nur wenn beide letztgenannten Voraussetzungen zutreffen, hat der entlassene Arbeitnehmer Anspruch auf Urlaub. In allen anderen Fällen, insbesondere bei verspäteter Geltendmachung, entfällt der Urlaubsanspruch. In Nr. 40 der „Mitteilungen des Deutschen Industrieschutzverbandes", Sit Dresden (Geschäftsführer Grützner) wird diese Frage eingehend unter Berufung auf eine ganze Reihe ergangener Urteile behandelt.

Gewerbeschau und Mode. Nach längeren Verhandlungen mit den süddeutschen und norddeutschen Modeverbänden steht nunmehr fest, daß die Deutsche Gewerbeschau München 1922 eine große Abteilung Mode erhalten wird. Ihre Einteilung wird in der Halle 3 und 4 erfolgen und im Bedarfsfalle auch auf die Halle 5 ausgedehnt werden. Die deutsche Mode hält also nach dem Völkerringen ihre erste große Truppenschau für den friedlichen Wettbewerb mit den im Geschmack tonangebenden Ländern der Erde ab. Die Auswahl und die künstlerische Ausgestaltung dieser deutschen Modeausstellung (Dema) 1922 liegt in den Händen erster namhafter Künstler und Architekten. Die Hauptgeschäftsstelle der Modeausstellung befindet sich in München, Sonnenstraße 5, und eine Zweiggeschäftsstelle in Berlin W 8 (Verlag Ludwig Traube), wo alles Weitere zu erfahren ist und Anmeldepapiere erhältlich sind. Unsere Redaktion wird versuchen, die Ergebnisse unseres großen Preisausschreibens mit der Modeschau in Verbindung zu setzen (wir werden darüber Näheres berichten); aber darüber hinaus möchten wir auf die Anregung zurückkommen, die wir früher wiederholt gegeben haben, ob sich nicht eine Verbindung zwischen der Schmuckausstellung und der Modeausstellung auf der Gewerbeschau erreichen ließe. Nach der schon heute vorhandenen zahlreichen Anmeldung von Besuchern des Inund Auslandes für die Gewerbeschau zu schließen, wäre hier eine seltene Gelegenheit vorhanden, dem großen Publikum die künstlerische Einheit von Schmuck und Mode in der Praxis vor Augen zu stellen, wodurch nicht allein den Interessen der Goldschmiede und der Modewerkstätten, sondern vor allem der Ausbreitung des guten Geschmackes in bezug auf Kleidung und Schmuck in hervorragender Weise gedient wäre. S.

Verband, Innungen, Vereine

Juwelier-, Gold- und Silberschmiede-Zwangs-Innung in den Gemeinden Schöneberg, Friedenau, Steglitz, Deutsch-Wilmersdorf, Charlottenburg, Sitz Schöneberg. IV. Quartalsversammlung am 11. Oktober. Die Versammlung wurde durch Obermeister Kessler eröffnet. Es wurde ein Lehrling nach kurzer Ansprache des Obermeisters eingeschrieben. — Das Protokoll der vorigen Quartalsversammlung wurde genehmigt. Kollege Stricker erstattete den Bericht vom Verbandstag in Karlsruhe. - Bei den vollständig unzulänglichen ordentlichen Beiträgen, welche es unmöglich machen, allen Verpflichtungen, namentlich auch dem Verbande gegenüber nachzukommen, wurde ein Antrag Atlaß mit großer Mehrheit angenommen. Dieser verlangt, daß neben den ordentlichen Beiträgen Zusatzbeiträge auf Grund des § 15 in Höhe von Mark 56.p. O. und Mitglied erhoben werden, und zwar mit Wirkung vom 1. Oktober 21. Der Haushaltungsplan, welchen der Kassenwart Sembach aufgestellt hatte, wurde einstimmig angenommen. In reger Aussprache wurden die Mängel und Härten des bestehenden Umsatzsteuergesetzes besprochen. Es wurde von allen Seiten zum Ausdruck gebracht, daß das Gesetz in seiner jetzigen Form unmöglich weiter bestehen kann; alle Verbände und Vereinigungen müssen darauf hinarbeiten, daß für den ordentlichen Geschäftsmann erträglichere Zustände geschaffen werden.

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Rundschau

Hat der entlassene Arbeitnehmer Anspruch auf Urlaub ? Diese Streitfrage ist Veranlassung zu einer Unzahl von Streitigkeiten und Gerichts-, sowie Schlichtungsverhandlungen aller Art

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Das vorstehende Tanzkleid mit weißem Crepeline, schwarzem Tüll und giftgrünen
Bändern würde seine besondere Note vielleicht durch eigenartigen Schmuck (Hafte,
Broschette u. a.) an Stelle der Rückenschleife oder in Verbindung
mit ihr und den Bändern erhalten.

Der Graveur und Ziseleur Max Kolb ist einer der talentiertesten Künstler der jüngeren Münchner Generation. Ein Meister der Technik, verbindet er mit einer reichen Phantasie hohen künstlerischen Feinsinn für Komposition und ein nie versagendes Gefühl für das technisch Mögliche. Zumal seine Tauschierungsarbeiten, Gold und Silber in Stahl oder Bronze, sind Werke von großer Eigenart und köstlichen ornamentalen Werten.

Prof. L. S.

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Tauschierungen von Max Kolb, Ziseleur und Graveur in München

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