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und nach Darstellung der Verhältnisse ist beiden Teilen Gelegenheit zu geben, sich zu äußern. Dann ist eine Einigung herbeizuführen. Kommt sie zustande, so ist sie bekanntzugeben, wenn dies nicht nach Übereinstimmung der Parteien unterbleiben soll. Kommt eine Einigung nicht zustande, so wird ein Schiedsspruch gefällt und zwar mit einfacher Stimmenmehrheit. Der Schiedsspruch wird beiden Teilen zur Anerkennung vorgelegt. Wird er abgelehnt, so ist dies öffentlich bekannt zu machen.

4. Einstellung von Kriegsteilnehmern. Der Unternehmer eines gewerblichen Betriebes, in denen mindestens 20 Arbeiter beschäftigt werden, ist verpflichtet, die Kriegsteilnehmer, welche bei Ausbruch des Krieges in seinem Betrieb als gewerbliche Arbeiter in ungekündigter Stellung beschäftigt waren, und sich binnen 2 Wochen nach ihrer Entlassung aus dem Heeresdienst melden, wieder einzustellen. Die im Betriebe beschäftigten Personen sind weiter zu beschäftigen.

Die Vorschrift erstreckt sich auf Gesellen, Gehilfen, Lehrlinge, Werkmeister, Techniker, Fabrikarbeiter und ähnliche Arbeitnehmer, dagegen nicht auf die Angestellten, die dem Versicherungsgesetz für Angestellte unterstehen, also Handlungsgehilfen aller Art und sonstige Verwaltungsbeamte.

5. Entlassung und Kündigung der Arbeiter. Ist es für den Arbeitgeber unmöglich, nach den Verhältnissen seines Betriebes diesen Bestimmungen nachzukommen, so kann er die Arbeiterzahl entsprechend einschränken. Bei der Auswahl der zu entlassenden Arbeiter sind zunächst die Betriebsverhältnisse, insbesondere die Ersetzbarkeit des einzelnen Arbeiters, zu prüfen. Sodann Lebens- und Dienstalter und Familienstand des Arbeiters. Arbeiter mit versorgungsberechtigter Familie, Kriegshinterbliebene sind angemessen zu berücksichtigen und Schwerkriegsbeschädigte überhaupt nicht zu entlassen. Entlassen sollen zunächst die nicht auf Erwerb angewiesenen Arbeiter, solche, die in anderen Berufen (Land- und Forstwirtschaft, Gärtnerei, Hauswirtschaft usw.) Arbeit finden können und die während des Krieges von einem andren Ort zugezogenen Arbeiter werden, sofern sie nicht den Nachweis erbringen, daß an dem anderen Ort keine Beschäftigung für sie ist. Jugendliche Arbeiter, Lehrlinge sind auf ihrem Abeitsplatz zu belassen. Die Zahl der zu entlassenden Arbeiter wird mit dem Arbeiterausschuß bestimmt. Es ist dabei eine Kündigung von 2 Wochen einzuhalten, soweit nicht längere Kündigungsfristen gesetzlich vorgeschrieben oder vereinbart sind.

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Dur

Unsere Angestellten nach dem Kriege. urch den Waffenstillstand, dem der Friedensschluß bald nachfolgen soll, ist eine große Anzahl Arbeitskräfte auch in der Edelmetallbranche der Heimat wieder zugeführt worden. Bei den großen Ladengeschäften der Juweliere und Goldschmiede melden sich die Buchhalter, Verkäufer, Korrespondenten und sonstiges kaufmännisches Personal wieder, um die alten Plätze, die sie vor dem Kriege innehatten, wieder einnehmen zu können. Ebenso liegt es in den Betrieben der Grossisten und Fabrikanten, die ebenfalls kaufmännisches Personal oft in großer Anzahl beschäftigen. Bei der langen Dauer des Weltkrieges ist es natürlich notwendig geworden, auf die verwaisten Posten andere Kräfte zu stellen, und der Arbeitgeber kann sie nicht ohne Weiteres vor die Tür setzen,

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1. Dem Angestellten wurde die Stellung, als er eingezogen wurde, nicht gekündigt. Dann hat er gegen seinen Prinzipal einen Anspruch auf Wiedereinstellung in den Betrieb. Es ist ein Irrtum, wenn geglaubt wird, daß durch den Einzug zum Heeresdienst das Vertragsverhältnis von selbst erlösche, der Angestellte also nicht mehr im Dienste seines Arbeitgebers stehe. Der Prinzipal hat das Recht, das Dienstverhältnis aufzukündigen, fristlos oder mit Frist, wenn der Angestellte zum Heeresdienst einberufen wird. Es liegt dazu ein wichtiger Grund im Sinne von § 70 des Handelsgesetzbuchs vor. Die Kündigung kann auch erst später erfolgen. Sie muß nicht gleich bei der Einberufung geschehen. Kündigt der Prinzipal aber nicht, so dauert das Dienstverhältnis fort und die Tätigkeit des Angestellten wird unterbrochen, so lange er Militärdienste zu leisten hat. Ist er aus dem Heeresdienst entlassen, so hat er seine Dienste wieder zur Verfügung zu stellen und der Prinzipal muf ihn wieder aufnehmen und beschäftigen oder durch Zahlung von Lohn oder Gehalt entsprechend entschädigen. Gezahlt muß der Lohn oder Gehalt werden, den der Eingezogene vorher bezog, mit einem Kriegsteurungszuschlag von 30 bis zu 50 Prozent. Die ganze Frage ist übrigens nicht unbestritten.

Ob der Prinzipal während der Zeit, wo der Angestellte Heeresdienste leistete, ihm das Gehalt weiterzahlte oder doch teilweise gewährte oder nicht, ob er etwa den Familienangehörigen eine Unterstützung zukommen lief, ist einflußlos. Ausschlaggebend ist nur, ob gekündigt wurde.

Natürlich kann dem Wiedereingestellten vom Prinzipal mit vertragsmäßiger oder gesetzlicher Frist (6 Wochen vor Quartalsschluß) wieder gekündigt werden. Das Kündigungsrecht ist dem Prinzipal unbenommen.

Dem Angestellten, dem nicht gekündigt wurde, und dessen Dienstvertrag weiterläuft, ist Lohn oder Gehalt trotzdem nur bis zum Tage seiner Einberufung zu zahlen. Da er die ihm obliegende Dienstleistung nicht gewähren konnte, hörte auch die Leistungspflicht des Prinzipals auf. Wenn der Prinzipal das Gehalt oder einen Teil desselben weiterzahlte, oft auf Jahre hinaus, so ist das nur als ein Akt der Liberalität anzusehen. Ein Rechtsanspruch darauf besteht nicht, es sei denn, daß eine Vereinbarung vorläge.

2. Dem Angestellten wurde die Stellung bei Einberufung zum Heeresdienst gekündigt. Es muß dabei der Wille klar und deutlich zum Ausdruck gekommen sein, daß das Dienstverhältnis sofort oder zu bestimmtem Zeitpunkt gelöst sein soll. Auch letzteres ist vorgekommen, wenn sich die Prinzipale zunächst abwartend verhalten wollten. Durch die Kündigung ist das Dienstverhältnis endgiltig gelöst und der frühere Angestellte hat keinen Rechtsanspruch auf Wiedereinstellung.

Das erleidet nur eine Ausnahme. Es haben sich nämlich mit den Verbänden der Angestellten eine Reihe Arbeitgeberverbände der Industrie und des Großhandels dahin geeinigt, daß sie diejenigen Angestellten, die am 1. August 1914 bei ihnen in Stellung waren, also vor dem Kriegsausbruch, nach Entlassung aus dem Heeresdienst wieder einstellen, auch wenn ihnen gekündigt wurde. Ersatzkräfte, die später eintraten, genießen dieses Vorrecht nicht. Ist nun eine Firma einem dieser Verbände angeschlossen, so ist sie auch zur

Wiedereinstellung verpflichtet. Zu den Verbänden gehören Vereinigung der deutschen Arbeitgeberverbände, Gesamtverband deutscher Metallindustrieller, Zentralverband des deutschen Großhandels, Arbeitsgemeinschaft des deutschen Einzelhandels usw. Der Betreffende kann dann die Vermittlung eines der Angestelltenverbände anrufen, die sich mit dem betreffenden Arbeitgeberverband ins Einvernehmen setzen.

Bei Schluß der Redaktion erschien die neue Verordnung vom 24. Januar 1919, die das hier dargelegte gesetzlich feststellt. Betriebsunternehmer und Büroinhaber haben demnach alle Kriegsteilnehmer, die bei Ausbruch des Krieges bei ihnen beschäftigt waren, wieder einzustellen und ihnen die Vergütung zu zahlen, die den Daheimgebliebenen unter sonst gleichen

Verhältnissen gewährt wird. Entlassen können sie erst wieder frühestens zum Ablauf des auf den Wiedereinstellungsmonat folgenden dritten Kalendermonats werden und muß eine Kündigung von 6 Wochen eingehalten werden.

DIESE

Die Juwelen-Versicherung.

endgültig 2510 und auf der Frühjahrsmesse 1918 endgültig 3681 betrug, bis zum 27. Januar schon auf über 4200. Über den voraussichtlichen Besuch der Messe durch die Einkäufer kann zahlenmäßig noch nichts Zuverlässiges gesagt werden, doch liegt kein Anlaß zu der Annahme vor, daß die Einkäufer sich nicht wieder sehr rege beteiligen werden, denn der Warenhunger, der sich in der Kriegszeit geltend gemacht und den Meßbesuch stark beeinflußt hat, ist noch keineswegs gestillt. Wenn bisher die Messe regelmäßig zu Beginn des Monats stattfand, so hatte das seinen Grund zum Teil darin, daß der Industrie bis zur Ausführung der Aufträge für den nächsten Winter und insbesondere für das Weihnachtsgeschäft ein entsprechender Zeitraum gelassen werden sollte, und daß man auch im übrigen vom geschäftlichen Standpunkte aus den Märztermin als zweckmäßig erkannt hatte. Diese an sich sehr gewichtigen Gründe durften bei der Beratung der Frage, ob die Messe zu verlegen sei, nicht den Ausschlag geben, denn es muß vor allem eine Aussicht dafür bestehen, daß die Meßbesucher zu dem vorgesehenen Zeitpunkt auch wirklich auf eine angemessene Beförderung für ihre eigene Person und für die Meßgüter rechnen können.

IESE Sonderart der Transport-Versicherung, welche bei den Londoner Lloyds seit langem üblich war, haben zwei deutsche Transport-Versicherungs-Gesellschaften im Jahre 1911 neu aufgenommen, und zwar die Deutsche Transport-Versicherungs-Gesellschaft in Berlin und die Agrippina zu Köln. Juwelen und Schmucksachen, welche der Versicherungsnehmer oder seine nächsten Familienangehörigen tragen, sind während des Gebrauches innerhalb wie außerhalb der Wohnung, namentlich auf Reisen zu Wasser und zu Lande, jedoch nicht außerhalb Europas, gegen alle Gefahren, insbesondere gegen Feuer und Einbruchsdiebstahl in Hotels, sowie gegen Beraubung und dadurch entstandene Beschädigung, wie auch gegen gänzliches oder teilweises Abhandenkommen versichert. Die Deutsche Transport-Gesellschaft haftet jedoch nicht für den Schaden oder Verlust, entstanden durch Aufruhr, Kriegsereignisse, Verfügungen von hoher Hand. Ferner haftet sie nicht für Schaden oder Verlust, entstanden durch vorsätzliche Handlungen des Versicherten oder dessen Familienmitglieder, durch schlechte oder beschädigte Fassung der versicherten Gegenstände, und schließlich sind Schäden ausgeschlossen, wenn die versicherten Gegenstände, falls in der Wohnung nicht getragen, in dieser nicht in verschlossenen Behältern aufbewahrt werden. Wenn die versicherten Gegenstände für gewisse Gefahren, z. B. Feuer, Einbruchsdiebstahl und dergleichen anderweit besonders versichert sind, so gilt die JuwelenVersicherung, soweit sie dieselben Gefahren deckt, erst in zweiter Linie, und es soll der anderweitig genommenen diesbezüglichen Versicherung die Priorität gebühren. Der Versicherte hat, wenn er von der Gesellschaft eine Zahlung verlangt, den Beweis zu führen, daß die Umstände eingetreten sind, welche die Zahlung bedingen, und daß die Gegenstände, für welche er Entschädigung beansprucht, in der behaupteten Menge und Beschaffenheit von dem angeblichen Unfall be-inbrüche in Juweliergeschäfte sind seltener, als man im all

troffen worden sind. Mangels vorhandener Beweise wird die schriftliche eidesstattliche Erklärung des Versicherten, resp. des Familiengliedes, welchem der Schaden passiert, abgegeben werden müssen, und bei solchen Schäden hat der Versicherte 20 Prozent von dem festgestellten und von der Gesellschaft anerkannten Schadensbetrage selbst zu tragen. Bei solchen Schäden, die sich während des Transportes zugetragen haben, hat der Versicherte den bezüglichen Nachweis durch ein Attest des Vorstandes des betreffenden Hotel-, Eisenbahn- oder Reederei-Vertreters der Gesellschaft zu liefern. Nach dem Prämientarif ist zu zahlen: Bei einjährigem Abschluß 1% der Versicherungssumme. Bei fünfjährigem Abschluß mit jährlicher Prämienzahlung 1% minus 5% Rabatt. Bei zehnjährigem Abschluß mit jährlicher Prämienzahlung 1% minus 10% Rabatt. Bei fünfjährigem Abschluß und Vorausbezahlung der Prämie für die ganze Versicherungsdauer 1% minus 20% Rabatt. Bei zehnjährigem Abschluß und Vorausbezahlung der Prämie für die ganze Versicherungsdauer 1% minus 25% Rabatt. Sofern die Schmucksachen bereits anderweitig gegen Feuer und Einbruchsdiebstahl versichert sind, ermäßigen sich die vorstehenden Sätze um 10%.

Die Verlegung der Leipziger Frühjahrsmesse auf Ende April.

Wie

?

ie das Meßamt für die Mustermessen in Leipzig bekanntmacht, wird die diesjährige Frühjahrsmesse statt Anfang März erst in der Zeit vom 27. April bis 3. Mai stattfinden. Es sind vor allem die Verkehrsschwierigkeiten, deren Beseitigung zu Anfang des Monats März noch nicht erwartet werden kann, die den Aufsichtsrat des Meßamts zu einer Verlegung der Messe um einige Wochen veranlaßt haben. Die Bedenken hinsichtlich der Verkehrsschwierigkeiten waren um so größer, als für die Frühjahrsmesse wieder ein sehr starker Andrang zu erwarten ist. Beläuft sich doch allein die Zahl der angemeldeten Aussteller, die auf der Frühjahrsmesse 1917

Der von einigen wenigen industriellen Kreisen gemachte Vorschlag, die Frühjahrsmesse in diesem Jahre mit der Herbstmesse zusammenzulegen, wurde vom Aufsichtsrat abgelehnt. In der Zeit, in der die Schaffung von Arbeit ein Haupterfordernis ist, konnte man es nicht verantworten, die Leipziger Mustermesse, diesen großen Arbeitsmarkt, ausfallen zu lassen. Man kann nur wünschen und hoffen, daß zu dem nunmehr für die Frühjahrsmesse festgesetzten Termin die Verhältnisse sich in verkehrstechnischer und politischer Hinsicht soweit konsolidiert haben, daß auch der bei vielen Ausländern bestehende Wunsch, an der Messe teilzunehmen, in Erfüllung gehen kann.

Juweliereinbrecher und Goldwarenhehler.

Von Kriminalkommissar Liebermann v. Sonnenberg.

I.

gemeinen denkt. In Berlin, mit seinem gewerbsmäßigen Verbrechertum, sind in den Jahren 1912-26, 1913-18, 1914-16, 1915=12, 19165 Fälle zur Anzeige gekommen.

Aus ganz Deutschland sind, die Berliner Fälle ungerechnet, bei der Berliner Polizei durch Fahndungsersuchen bekannt geworden: 1912-23, 1913=40, 1914=24, 1915-14, 1916-24 Einbruchsdiebstähle in Juwelier- oder Goldwarengeschäften. Gemessen an der Gesamtsumme der Einbruchdiebstähle aller Art erscheint diese geringe Zahl auffallend. Sollte man doch meinen, daß die blitzenden Goldsachen in den auch nachts hellerleuchteten Ladenauslagen verbrecherische Instinkte ganz besonders anreizen müßten. Auffallend auch deshalb, weil Goldsachen vom Verbrecherstandpunkte aus als Diebstahlsobjekte alle wünschenswerten Vorzüge haben.

Sie haben hohen Wert bei geringer Größe und kleinem Gewicht, sind also leicht wegzuschaffen. Sie sind, soweit sie Fabrikware sind, schwer zu rekognoszieren und als Sonderstücke leicht durch Umfassen oder Umschmelzen unkenntlich zu machen. Da für Goldsachen jedermann Verwendung hat, kann man sie leicht, gegebenenfalls einzeln oder partieweise, umsetzen, während beispielsweise der Einbrecher, der gestohene Stoffe verschärfen will, immer erst einen Stoffhehler an der Hand haben muß, der Verwendung für „Stoffsorten" hat. Goldwaren sind mithin geborene Diebstahlsobjekte.

Auf die Frage, weshalb trotzdem Juweliereinbrüche so gar nicht häufig vorkommen, könnte man zutreffend die überraschende Antwort geben: Weil die Diebstahlsversicherungen Goldwarengeschäfte nicht mehr in ihre Versicherung aufnehmen. Sie versichern wohl noch Juweliergeschäfte, aber, durch manchen Schaden klug geworden, verlangen sie solche Sicherheitseinrichtungen für das Geschäftslokal als Vorbedingung, daß der kleine Juwelier sie ihrer Kostspieligkeit wegen sich nicht leisten kann. Der wohlhabende Juwelier aber, der sich die vorgeschriebenen Sicherheitseinrichtungen machen läßt, glaubt und im großen und ganzen nicht mit Unrecht, in ihrem Besitz keiner Versicherung mehr zu bedürfen und die Prämie sparen zu können.

So kommt es, daß bei Juweliereinbrüchen der Schaden selten durch Versicherung gedeckt ist. Seine unversicherte Ware muß der Geschäftsmann selber hüten, und niemand schützt Eigentum besser als der Eigentümer. Eisenvergitterte Fenster und Türen, Kunstschlösser, Alarm klingeln, elektrische Sicherungen, Nachtbeleuchtung, Wachhunde, Nachtwächter, Nachtkontrolle, eisengefütterte Fußböden und Decken, Geldschränke und Safes mit den modernsten Sicherheitsmaßregeln sucht der Juwelier, dem keine Versicherung Diebstahlsschaden ersetzt, seine Habe zu schützen. Der kleine Goldwarenhändler, dem diese Einrichtungen zu teuer sind, bewacht seine Ware in eigener Person. Er wohnt und schläft in einem unmittelbar an den Laden stoßenden Raum.

Es gibt Goldwarenhändler - Ehepaare, von denen Mann und Frau schon seit Jahrzehnten nicht mehr zusammen das Haus verlassen haben, weil ein Teil immer zurückbleiben mußte, um den Inhalt des Ladens, der häufig fast ihr ganzes Vermögen darstellt, zu hüten. Diese Verhältnisse erklären die geringe Anzahl Juweliereinbrüche. Modernste Sicherheitsmaßregeln oder persönliche Bewachung durch die Geschäftsinhaber machen den Juweliereinbruch zu der schwierigsten Einbruchsart. Wer Juweliereinbrüche ausführen, Goldwarengeschäfte „abstoßen“ will, muß schon ein „ausgekochter Junge" sein, muß sein Einbrecherhandwerk über das Durchschnittsmaß hinaus verstehen. Der Juweliereinbruch ist an sich keine Einbruchsspezialität, wie etwa der Geldschrankeinbruch. Die Juweliereinbrecher setzen sich aus allen Einbrecherarten, vorzugsweise aus Geschäftseinbrechern, die vom Eindringen in Läden und Kontore her die erforderlichen Vorkenntnisse haben, zusammen.

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Die Ausführung der Einbrüche ist verschieden. Wo die Sicherheitsmaßnahmen eine schwache Stelle bieten, da wird angegriffen. Wenn um die gleiche Zeit in derselben Stadt Juweliereinbrüche vorkommen, bei denen die Täter vom Keller durch den Fußboden eingedrungen sind, und andere, wo sie von oben her durch die Decke kamen, so wäre es grundfalsch, allein hieraus zu folgern, daß es sich um zwei verschiedene Banden handeln müsse, von denen die eine mit dem „Keller-“, die andere mit dem „Deckentrick" arbeite.

Der Einbruch von vorne, durch die Ladentüre, ist selten. Einmal ist die Ladentüre neben einem sehr guten Schloß gewöhnlich noch durch ein Eisengitter versichert, und dann liegt sie meist in der belebten Straße. Durch das Oberlichtfenster der Ladentüre, das von der Eisengittertüre häufig nicht mitgesichert wird, geht der Einbrecher viel öfter. Nie sollte es der Geschäftsmann nachts offenstehen lassen und nie zu leicht auf die Unmöglichkeit eines Einbrechens von dort aus vertrauen. Schon mancher Juwelier hat zu seinem Schaden erkannt, daß ein Eindringen durch dieses schmale, enge Fenster, das er von seinem Standpunkt aus für unmöglich hielt, jüngeren, schlankeren und gewandteren Leuten leider möglich war. Einbrüche durch das Oberlichtfenster sind selbst in den lelebtesten Straßen wiederholt ausgeführt worden, und das unzureichende Eisengitter hat gewöhnlich dem Einbrecher als Klettergerüst gute Dienste geleistet.

Scheint dem Einbrecher ein Eindringen von vorn nicht möglich oder zweckmäßig, so sieht er sich die Lage der hinteren Räumlichkeiten an. Stößt ein Arbeitsraum oder eine Reparaturwerkstatt an den Laden und münden dessen Fenster äuf den Hof des Hauses, so liegt für ihn die Sache gut. Eisentraillen, welche die Fenster sichern, sind leicht zu durchsägen. Freilich trennt oft eine feste eiserne Türe den Verkaufsraum von dem Arbeitsraum. Hierüber verschafft sich der Einbrecher beim Betrachten des Schaufensters, mit einem Blick durch die im Sommer häufig offenstehende Ladentüre, nötigenfalls bei einem kleinen Einkauf im Laden, Klarheit.

Verhältnismäßig einfach und daher sehr beliebt und recht häufig ist der Einbruch durch die Decke. Eine leerstehende Wohnung oder Kontorräume über einem Juweliergeschäft sind für dieses immer eine Gefahr. Tagelang streift der Juweliereinbrecher durch die Straßen, nur um auszuspähen, wo über Goldwarengeschäften Wohnungen leerstehen.

Bietet sich auch keine Gelegenheit, durch die Decke in den Laden zu dringen, so kommt der Einbrecher vom Nebenladen her durch die Wand hinein. In eine Ziegelsteinwand ein Loch zu brechen, genügend groß, daß ein schlanker Mensch durchschlüpfen kann, ist weder sehr schwierig noch zeitraubend.☐

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Kann der Einbrecher auch von der Seite nicht an die Goldsachen heran, so bleibt noch der Weg von unten. Der Einbruch vom Keller aus kommt jedoch viel weniger oft vor, weil er ungleich mühsamer ist. Die Kellerdecke ist dicker als eine Zwischenwand und ihr Durchbrechen ist unangenehmer, weil dem Einbrecher bei der Arbeit ständig der Mörtel- und Ziegelsteinstaub von oben in die Augen fällt. Wer auf „diese Tour geht", pflegt deshalb Wasser mit sich zu führen, mit dem die Angriffsstelle zur Verminderung der Staubbildung dauernd bespritzt wird. Als Kriminalbeamte bei einer Durchsuchung in der Wohnung eines des Juweliereinbruchs Verdächtigen nichts fanden als eine mit Wasser gefüllte Sektflasche, wußten sie gleichwohl, daß sie an der richtigen Adresse waren, auch wenn jenes Ausrede, das sei seine Wärmflasche, weniger schwach gewesen wäre. □ Die Bande, zu der dieser Mann gehörte, hatte eine besondere Vorliebe für den Weg durch die Kellerdecke, obwohl auch bei ihr troß aller Übung immer erst auf mehrere Versuche ein Gelingen kam. Diese Vorliebe erklärte sich daraus, daß einer der Einbrecher, ehe er sich zu Besserem berufen fühlte, gewerbsmäßig Bierschlangen aus Gastwirtskellern gestohlen hatte. So war ihm der Weg durch den Keller vertraut und geläufig geworden. Es hat eben alles seine Ursachen und Zusammenhänge.

Wie der Verbrecher baldowert? Auf die einfachste und natürlichste Art. Er fährt mit der Elektrischen durch die Straßen und sucht leere Wohnungen über Juweliergeschäften. Er geht, scheinbar wohnungsuchend, in die betreffenden Häuser und sieht sich die Lage der hinteren Räume an. Er kauft im Nebenladen eine Kleinigkeit oder läßt sich dort rasieren. Er oder seine Geliebte läßt allenfalls im Laden selbst eine Reparatur machen, wenn er nicht schon von außen sehen kann, was er sehen will. Wer im Verbrecheralbum schon abgeklatscht" ist, hält sich hierbei freilich klüglich zurück.

Auch die Lebensgewohnheiten des Geschäftsinhabers auszukundschaften, wann der Inhaber abends weggeht, ob jemand nachts im Geschäft schläft und ob und welche Nachtkontrolle stattfindet, erfordert keine große Mühe. Unauffällige Beobachtung des Ladens, insbesondere schon vor Ladenöffnung und über den Ladenschluß hinaus, Dauerbeobachtung mit Ablösung ein, zwei Nächte hindurch, und die Kolonne weiß, was sie zu wissen braucht.

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In Einzelfällen freilich dauert die Beobachtung des ausgesuchten Geschäftes durch die Diebe tagelang. Das ist der Fall, wenn der Juwelier beim Laden wohnt, so daß die Täter die Zeit seiner Abwesenheit abpassen und ausnützen müssen. Ein Juwelier aus einem Vorort Berlins verließ am zweiten Pfingstfeiertage auf eine halbe Stunde seinen Laden, um in Sehweite vom Laden entfernt mit Bekannten auf der Straße zu plaudern. Als er zurückkam, war eingebrochen und die wertvollsten Stücke gestohlen.

In diesem Fall müssen die Einbrecher den Laden tagelang unausgesetzt beobachtet haben, ohne daß auch nur einer der Beobachter dem Juwelier jemals aufgefallen wäre.

Der Durchschnittseinbrecher von heute arbeitet mit ganz einfachen Mitteln, und nicht seiner Geschicklichkeit, sondern der Sorglosigkeit der Geschäfts- und Wohnungsinhaber, den schlechten Schlössern und mangelhaften oder unzweckmäßig angebrachten Sicherheitsvorrichtungen verdankt er vielfach den Erfolg. Was der Polizeibeamte am Tatort sieht, darüber seien einige Sätze aus einem im „Pitaval der Gegenwart", Band 8, erschienenen Aufsatz des Verfassers wiederholt:

„Die Zeiten, wo ein bekannter Berliner Kriminalist sagen konnte, „jeder Verbrecher schreibt seine besondere Handschrift, und wir kennen die Handschrift unserer Verbrecher ziemlich genau“, sind längst vorbei. Die Zahl der Einbrecher ist heute viel zu groß, als daß Begehungsart und Begehungsort einen sicheren Schluß auf die Person des Täters zuließen. Auch der

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Fingerabdrücke werden bei Juweliereinbrüchen häufiger gefunden, weil die Täter beim Wegraffen der Goldsachen mit der Glasscheibe der Auslagekästen in Berührung kommen. Da der Geschäftsinhaber und sein Personal aber ständig mit diesen Scheiben in Berührung kommt und bei Entdeckung des Einbruches und Feststellung des Entwendeten in seiner Erregung natürlich nicht besonders behutsam ist, so stammen die meisten Fingerabdrücke von diesen Personen her. Leider auch gewöhnlich die brauchbarsten, da der Einbrecher sich besser vorsieht. Auf eins muß der Polizeibeamte beim Juweliereinbruch besonders achten: Läßt die Auswahl der entwendeten Sachen auf so viel Sachkenntnis schließen, daß die Mitwirkung eines Fachmannes zu vermuten ist? Erfreulicherweise sind selten Fachleute unter den Einbrechern. Die Goldarbeiter sind ehrliche Leute. Sie stammen meist aus guten Handwerkerkreisen, und der tägliche Umgang mit Goldsachen stumpft sie ab gegen den Reiz des Goldes.

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Nach den Ermittlungen am Tatort und seiner Umgebung geht ein Teil der Beamten sofort gegebenen Fingerzeigen nach. Leute, die etwas gesehen haben sollen, werden aufgesucht und befragt, dem Personal wird das Verbrecheralbum gezeigt, und Durchsuchungen bei bekannten, auf freiem Fuß befindlichen Juweliereinbrechern und Hehlern werden gemacht.

Die Anhaltspunkte, welche der Geschädigte geben kann, führen selten weit. Es ist ein Erfahrungssatz, daß auf Verbrechensgebieten, wo gewerbsmäßige Einbrecher die Täter sind, gut 90 Prozent der von den Bestohlenen ausgesprochenen Verdächtigungen falsch sind. Da sind die schlecht gekleideten jungen Leute, die sich abends vor dem Laden herumgedrückt haben, da ist der Käufer mit dem scheuen Blick, und da ist die Dame, die sich so auffällig im Laden umgesehen hat. Auf den wirklichen Baldowerer fällt selten der Verdacht, weil der Einbrecher klug genug ist, sich eben nicht auffällig zu benehmen.

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Mit dem Einbrecher geht es wie mit dem Soldaten. Je länger er im Felde ist, um so vorsichtiger wird er. „Frechheit siegt" ist meist nur das Motto von „Rabenjungen“, grünen Anfängern. — Ob die polizeilichen Nachforschungen Erfolg haben werden das hängt selbst alles vorausgesetzt, was zum Erfolg gehört, Erfahrung, Scharfsinn, Arbeitseifer und gute technische Hilfsmittel der Beamten noch von vielen Faktoren ab. Vor allem davon, wie sich der Einbrecher nach der Tat verhält, zu einem nicht unerheblichen Teile auch davon, wie sich der Bestohlene nach der Tat verhält.

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Die erste und wichtigste Polizeimaßnahme ist stets: Sofortiges Herausbringen einer öffentlichen Bekanntmachung unter Aussetzen einer Belohnung für Wiederherbeischaffung

des gestohlenen Gutes. Wertvolle Nachrichten über Einbrecher und Hehler können nur aus deren Kreisen kommen. Diese Leute machen natürlich ihre Mitteilungen nicht um der schönen Augen der Polizei willen, sondern nur bei Aussicht auf klingenden Lohn. Es ist die Pflicht der Beamten, hierauf den Geschädigten sofort hinzuweisen. Nun entsteht gewöhnlich die erste Schwierigkeit. Der Bestohlene will darüber erst mit der Versicherung sprechen oder mit der Fachvereinigung oder mit seinem Teilhaber. Die Versicherung entscheidet sich erst, wenn der Inspektor an Ort und Stelle war. Stunden vergehen nutzlos.

Mit der Bekanntmachung zugleich müßte ein möglichst genaues Verzeichnis der gestohlenen Waren verbreitet werden. Vielfach entsteht hier die zweite Schwierigkeit. Die Uhrnummern müssen erst von der Fabrik besorgt werden. Sind Frauen Inhaberinnen der geschädigten Firma, so ist es für den Beamten doppelt schwer, sie, ohne rücksichtslos zu erscheinen, aus dem Klagen und Jammern heraus zu den notwendigen ersten Feststellungen zu bringen. Kostbare Zeit verstreicht ungenutzt, während irgendwo draußen das gestohlene Gut schon von der zweiten in die dritte Hand wandert. Eine gestohlene Uhr oder ein Ring kann, bald nach der Tat angehalten, wenn alle Spuren noch frisch sind, zur Aufklärung des Einbruches führen. Mit jedem Tag wird diese Möglichkeit geringer.

Zu den Vorsichtsmaßregeln, die ein Juwelier für alle Fälle zweckmäßig trifft, sollte deshelb stets ein tunlichst genaues, im wesentlichen auf dem laufenden gehaltenes Verzeichnis des Ladeninhaltes gehören. Natürlich darf dieses Verzeichnis nicht im Laden aufbewahrt werden, damit es beim Einbruch nicht mitgestohlen wird. 。

Ein solches Verzeichnis, nach dem sich die Diebesbeute schnell nach Stückzahl, Art, Uhrnummern und Erkennungszeichen auch nur einigermaßen genau bestimmen ließe, würde den Beamten instand setzen, sofort die ersten Maßnahmen zur Wiederherbeischaffung des gestohlenen Gutes wirksam zu treffen. Die Schnelligkeit des ersten Angriffes entscheidet vielfach über den Erfolg. (Schluß folgt.)

Alle

Der columbianische
Smaragd-Bergbau,

lle oder fast alle gewonnenen Smaragde kommen heute aus Columbien; trotz des scheinbar höheren Wertes der Diamanten ist der Smaragd der wertvollste Edelstein. Karat gegen Karat würde ein fehlerloser Smaragd vielleicht dreimal den Preis eines fehlerlosen Diamanten auf dem Juwelenmarkte erzielen. Indien, die Schatzkammer für wertvolle Steine, steht durch seine Produktion der echten Smaragde in Ansehen, aber der Smaragd des Orientes ist nicht gleichbedeutend dem modernen Edelstein, da er eine Abart des Rubins ist, von grüner Farbe und äußerst selten. Smaragd, ein griechisches Wort, bedeutet im Wesentlichen einen grünen Stein und dieser Umstand hat bei der Feststellung des wahren Charakters der Edelsteine, die unter diesem Namen in alten Werken vorkommen, eine Verwechslung hervorgerufen. Jetzt wird der Name nur angewandt auf den Edelstein der Beryllgattung von hellgrüner Farbe (herrührend von den Spuren einer Menge Chromoxyd), einen durchsichtigen, sechseckigen Kristall mit glasähnlichem Lüster und unebenem Bruch, zusammengesetzt aus Kieselerde, Tonerde, Beryllerde, Magnesia und Soda. Er ist spröde und verhältnismäßig weich, wenn er frisch aus dem Bergwerk kommt, wird aber hart, sobald er der Luft ausgesetzt wird. Heute werden Smaragde in Habachthal in Salzburg, Odontcholong in Sibirien, Lanjurgan in Indien sowie in Columbien gefunden. Die Regierung von Columbien hat die Ausbeute des Smaragdbergbaus unter Aufsicht; sie verpachtet die Minendistrikte an Betriebsgesellschaften. Das Muzolager, aus dem die feinsten Smaragde kommen, hat seine jährliche Ausbeute auf 262 548 Karat erster, 467690 zweiter, 22700 dritter und 16000 vierter Klasse geschätzt. Das nach einer indianischen Prinzessin benannte Cosiung-Lager, in dem eine Abart des Smaragdes, der Cenutillo, einer der wertvollsten Steine gefördert wurde, gehört jetzt in die Kategorie der verlorenen Minen, da seine Lage unbekannt ist. Das Samandoco- oder Chivor-Lager, das jetzt

nicht im Betriebe ist, besitzt der Mutung nach einen Boden, der jährlich Smaragde im Werte von einer halben Million Dollar liefern könnte. In dem Cuincha-Lager, von den Muzo-Minen aus jenseits des Minen-River, hat man ein neues Feld gefunden, das viel in der Ausbeute verspricht.

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Die Smaragd-Bergbaugegend Columbiens ist äußerst unzugänglich; die Transportschwierigkeiten nötigen dazu, Zuflucht zu den einfachsten Methoden zu nehmen, um die Steine abzuscheiden. Die Muzo-Mine ist, wie es scheint, das Becken eines erloschenen Vulkans. Die Ausbeutungsmethode ist hier charakteristisch. Zwanzig oder dreißig Arbeiter mit Picken und Brechstangen brechen die Oberfläche des Kraters auf einer bestimmten Linie auf, wodurch ein Streifen von grünem Quarz blosgelegt wird, das den Kristall enthält. Dieser Quarz wird dann mit der größten Sorgfalt zerschnitten und zerteilt, denn die Edelsteine sind in dem Urboden äußerst zerbrechlich. Die Bruchstücke werden dann in einem künstlichen Wasserbecken mittels eines starken Wasserstromes gewaschen, das Wasser wird alsdann abgelassen und der Bodensatz nach den grünen Edelsteinen durchsucht.

Es kann nicht zweifelhaft sein, daß es eine Quelle bedeutenden Reichtums für Columbien bilden würde, wenn verbesserte Transportgelegenheiten es möglich machen werden, die besten Bergwerksmaschinen in Tätigkeit zu setzen, um diese schönen grünen Edelsteine in größerem Umfange von dem geringwertigen Gestein auszuscheiden und zu gewinnen.

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Rückgewinnung von Gold aus Cyanidbādern. Das Vergolden auf nassem Wege erfolgt meist mit Hilfe von Bleiben dabei Reste der Badecyanidhaltigen Goldbådern. flüssigkeit übrig, so lohnt es sich bei dem hohen Preise des Goldes, dieses der Lösung wieder zu entziehen. Ein einfaches Verfahren benutzt dazu Zinkspäne oder Zinkstaub, wovon etwa 4 bis 5 g auf 1 Liter der Lösung zugesetzt und mit ihr durch Verrühren gründlich vermischt werden. Das Gemenge bleibt einige Stunden stehen, während welcher Zeit sich das Gold an das Zink absetzt. Hierauf. läßt man die Flüssigkeit vorsichtig ab, gießt reines Wasser hinzu, rührt nochmals um und läßt wieder einige Zeit vergehen, bis sich die Flüssigkeit geklärt hat, und zieht diese dann ab. Dann setzt man verdünnte Salpetersäure zu und erhitzt die Mischung, wobei das Zink mit der Säure in Lösung geht. Wird dann die Flüssigkeit abgezogen, so bleibt das Gold als feines schwarzes Pulver zurück. Schmilzt man dieses in einem Tiegel mit etwas Borax als Flußmittel, so erhält man das Gold als reines, gelbglänzendes Metall. Ein anderes Verfahren besteht darin, daß man die Flüssigkeit des Cyanidgoldbades verdampft, den Rückstand mit Bleiglätte vermengt und beides zusammenschmilzt. Setzt man dem so erhaltenen Goldbleigemenge Sa:petersäure hinzu, so löst diese das Blei auf, und das Gold

bleibt nach vorsichtigem Abgießen der Löseflüssigkeit als feinkörniges Pulver zurück.

Allgemeine Rundschau

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Spartakus in unserer Schriftleitung. Gelegentlich des Sympathiestreikes für Liebknecht und Rosa Luxemburg, hatte sich auch unsere Schriftleitung des Besuches einer Schar von jungen Leuten und Soldaten mit roten Fahnen zu „erfreuen“, die zwangsweise das Aufhören der Arbeit forderten und auch durchsetzten. Auf die Frage nach einem Ausweis meinten sie, daß sie einen solchen nicht brauchten, da sie die Macht hätten. Ein Antelephonieren des Arbeiter- und Soldatenrates verhinderten sie, dagegen telephonierten sie selbst nach der Matrosenwache, weil ein gegenrevolutionärer Krawall" in unseren Räumen ausgebrochen sei. Dieser bestand darin, daß einer unserer Herren nicht a tempo Schluß machen, sondern erst Da dieser auf seinem seine Arbeit fertig machen wollte. Willen bestehen wollte und in dem Wortgefecht die Störenfriede Spartakisten nannte, die nichts zu sagen" hätten, wurde er nach der Matrosenwache mitgenommen, dort aber sofort wieder ohne weiteres entlassen, wobei der Anführer der Matrosen das Verhalten der Überrevolutionäre selbst mißbilligte. Sonst ist keinerlei Unordnung von den irregeleiteten Demonstranten verursacht worden.

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Preisausschreiben der Stadt Schw. Gmünd. In der letzten Gemeinderatssitzung wurde auf Vorschlag der Kommission zur Förderung Gmünds die Erlassung eines Preisausschreibens für Erlangung von Ideen und Modellen zur Anregung der Gmünder Metallindustrie gutgeheißen. Als Preise werden ausgesetzt 150, 100 und 50 Mk., sowie etwa fünf Entschädigungspreise von je 20 Mk., für nicht preisgekrönte ernsthafte Arbeiten. Es kommen nur neuartige und aussichtsreiche Modelle und Ideen in Betracht, und man will den jetzt nicht vollbeschäftigten Leuten Gelegenheit geben, ihre Kräfte nutzbringend anzuwenden. Die Vertreter der Industrie begrüßten den Beschluß, denn was damit geleistet werde, komme der Allgemeinheit zugute, und die Industrie werde gute Arbeiten gern ankaufen.

Der Kunstgewerbeverein,,Vorwärts" in Schw. Gmünd veranstaltete einen Begrüßungsabend für seine aus dem Felde zurückgekehrten Mitglieder. Fabrikant Oskar Wöhler sprach den Feldgrauen den Dank aus für all das, was dieselben draußen geleistet haben. Zugleich warf er einen kurzen Rückblick auf das, was der Verein während der Kriegszeit leistete. Seinen diesbezüglichen Ausführungen entnehmen wir, daß acht Preisausschreiben und 29 Vorträge, davon fünf mit Lichtbildern, in dieser Zeit veranstaltet wurden; ein glänzendes Zeugnis für die Rührigkeit des Vereins während des Krieges. Von den 60 zur Fahne einberufenen Mitgliedern sind sieben im Felde geblieben. Zum ehrenden Gedenken der Gefallenen erhoben sich die Anwesenden von ihren Sitzen. Nach der Begrüßung durch den Vorsitzenden sprach Professor Klein in ergreifenden Worten über die Vorgänge der letzten Zeit, wie auch über das, was in künstlerischer und industrieller Hinsicht in Gmünd während der Kriegszeit geleistet wurde. Mit den Worten: „Kleinmut und Verzagtheit ist Tod, Vorwärtsstreben ist Leben“, zeigte er den Weg in die Zukunft.

Kunstgewerbeverein Pforzheim. Die Kunstgewerbeschule lief von Mittwoch, den 22. Januar an ihre allgemein zugänglichen Vorträge zur Einführung in Kunst und Kunstgewerbe wieder beginnen. Jede Woche, jeweils Mittwoch abends von 5 bis 6 Uhr, findet ein Vortrag des Herrn Professor Segmiller im großen Saale der Kunstgewerbeschule statt. Der Wiederbeginn der volkstümlichen Vorträge zur Einführung in das Verständnis der Schöpfungen der Kunst und des Kunstgewerbes, die sich vor dem Krieg großen Interesses erfreut hatten, dürfte allgemein begrüßt werden. Der Vortragende wird Gewicht darauf legen, die Formen jeweils aus dem Zeitgeist zu entwickeln, wodurch jede trockene Darstellung vermieden und mancher Einblick in religiöse, psychologische und wirtschaftliche Verhältnisse neben dem eigentlichen Kunststudium gegeben wird. Ein reiches, zum Teil farbiges Lichtbildermaterial, das während des Krieges sehr vervollkommnet wurde, unterstützt die Vorlesungen, zu deren Besuch wir hiermit anregen, wirkungsvoll.

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