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man zu ihrer Herstellung die härtesten Stahlsorten verwenden; die Ziehlöcher werden mit Bohrern aus Stahl oder Diamant und durch Ausschleifen mit Schmirgelpulver hergestellt. Jedes Zieheisen hat eine Vorderund eine Rückseite; der Draht wird stets auf der Rückseite eingeführt und verläßt das Loch auf der Vorderseite. Der wirksame Teil der Ziehbahn befindet sich an der engsten Stelle des Durchbruches, welche sich näher an der Vorder-, als an der Rückseite befindet; von der Ziehbahn aus erweitert sich die Öffnung kegelförmig nach der Vorder- und Rückseite hin, so daß die Öffnung an der Rückseite die größere ist. Meist hat jedes Zieheisen nur eine Lochform, in verschiedenen Größen vertreten. Die häufigsten sind kreisförmig, quadratisch, flachviereckig, halbrund (flach-, mittel- und hochgewölbt), dreieckig, hochdreieckig und messerförmig, rundoval, flachoval und spitzoval. Manchmal sind auch verschiedene Formen auf einer Platte vereinigt. Es gibt aber außer den angeführten Formen noch alle möglichen anderen, z. B. fünf-, sechs-, oder achteckig, rund mit gerieftem oder gezacktem Umkreis, Sternform, Herzform, Vierpaß, Spatenform u. a. m. Die Zieheisenindustrie fertigt überhaupt jede gewünschte Durchbruchsform nach Angabe an. Die sogen. Wiener Zieheisen eignen sich besonders zum Ziehen größerer Quantitäten feinerer Drähte, wie sie in der Kettenfabrikation Verwendung finden; sie sind besonders widerstandsfähig gegen das Ausziehen der Löcher, von denen sie 50-80 Stück von 1 mm abwärts enthalten.

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gerichtet" werden. Sie werden dadurch natürlich größer. Ehe man einen Draht in das Zieheisen einzieht, sehe man sich das passende Loch genau an, ob es glatt ist und eine schöne Bahn hat. Ist das Ziehloch in tadelloser Verfassung, dann wird der Draht an der Eingangsstelle stets eine glatte, konische Form aufweisen, er wird sich zuverlässig ziehen und nicht abreißen. Hat das Ziehloch auf der Ziehbahn eine kantige Stelle, so wird der Draht leicht durchgerissen; es wird Metall am Draht abgeschabt, und man kann nicht stark ziehen. Zeigen sich Risse auf der Bahn, so soll man das Ziehloch besser nicht benutzen, weil nach einigen Metern der durchgezogene Draht riefig wird. Manchmal bekommt ein Loch an der innern Bahn infolge von längerer Benutzung Metallansätze. Diese Ansätze können auf folgende Art entfernt werden: Man schneidet sich ein Stück Holz vom Spindelbaume (Pfaffenkäppchenstrauch) von Bleistiftstärke recht langspitzig zu, spannt es in den Futterkopf einer Bohrmaschine oder einer Drehbank ein, beträgt es mit feuchtem Schmirgel und führt es dann in das Loch ein. Man läßt die Maschine rasch laufen und sorgt dafür, daß das Zieheisen auf der Rückseite gut und flach aufliegt. Auf diese Weise wird ein rundes Bohrloch rasch wieder vollständig gereinigt. Bohrlöcher, welche einen andern als runden Querschnitt haben, werden auf folgende Art von Metallansatz befreit: Man zieht ein Stückchen harten Draht, etwa fünf Nummern feiner, als das zu reinigende Loch ist. Diesen Draht beträgt man mit feinem Schmirgel, und reibt damit das Loch sorgfältig aus. Der Metallansat sitzt gewöhnlich in der Mitte der Lochbahn. Der mit Schmirgel betragene Draht muß während der Arbeit auf der inneren Lochbahn flach aufliegen, damit die Öffnung des Loches nicht verdorben oder bestoßen wird.

Bemerkt sei noch, daß es auch Zieheisen mit durch Schrauben verstellbarem Loch, gibt, die man Ziehkopf nennt. (Schluß folgt.)

Kleine Stoffkunde für den Goldschmied. 1. Der Aufbau und die Einteilung der Stoffe.

(Fortsetzung zu Seite 472, Nr. 31 des vergangenen Jahrgangs.)

Der Sauerstoff, Oxygenium, O.

'r ist das verbreitetste Element und ein Bestandteil von Luft, Wasser, Säuren, Salzen und organischen (pflanzlichen und tierischen) Stoffen. Reiner Sauerstoff läßt sich darstellen durch Erhitzen sauerstoffreicher Salze, z. B. des chlorsauren Kalis und des Kalisalpeters, durch Elektrolyse des Wassers (Zersetzung mittelst des elektrischen Stromes), in größeren Mengen jedoch nur aus der Luft. Schwierigkeiten bereitet dabei die Ausscheidung des Stickstoffs. Der Versand erfolgt in Stahlflaschen, in welche er unter einem Druck von 100 Atmosphären gepreßt wird. (10 Liter komprimierter Sauerstoff ergeben dann 1000 Liter Gas.)

Der Sauerstoff ist ein farbloses, chem. 2 wertiges Gas vom Atomgewicht 16. Seine für uns wesentlichste Eigenschaft ist, daß er sich fast mit allen Stoffen, zuweilen unter starker Wärmeund Lichtentwicklung verbindet. Dabei werden diese Stoffe zerstört und neue Verbindungen gebildet. Je nach Stoff und Verbrauch sprechen wir von Verfaulen, Verwesen, Verbrennen; bei den Metallen nennen wir's Oxydieren. Keiner dieser Vorgänge ist ohne Sauerstoff möglich. In der Metallindustrie findet der Sauerstoff vor allem Anwendung zur Erzeugung heißer Löt-, Schmelz- und Schweißflammen. Soweit möglich, wird hierzu der Sauerstoff der Luft dienstbar gemacht. 5 Liter Luft enthalten 1 Liter Sauerstoff. Durch geeignete Einrichtungen sucht man die Luftzufuhr zu erhöhen und ihre Wirkung der des reinen Sauerstoffs zu nähern. (Lötpistole, Bunsenbrenner, Blasbalg, Ventilator, hohe Schornsteine u. a. m.) Wo sich trotzdem kein genügender Hitzegrad erreichen läßt, verwendet man einen Sauerstoff. Er findet u. a. Anwendung beim Platin

r

schmelzen, zur Herstellung der synthetischen (künstlichen) Edelsteine, zum Zerschneiden, wie auch zum autogenen Schweißen von Eisen und Stahl. Eine wichtige Rolle fällt dem Sauerstoff auch bei der Reinigung bzw. Scheidung der Metalle von unerwünschten Beimengungen zu, die durch Luftzufuhr verbrannt oder oxydiert werden. Es sei nur an die Entkohlung des Eisens und die Scheidung von Silber und Blei erinnert, die an anderer Stelle noch Erwähnung finden werden.

Mit den übrigen Grundstoffen bildet der Sauerstoff Verbindungen, die den allgemeinen Namen Oxyde führen. Ein Teil derselben stellt Säurereste dar, die in Verbindung mit Wasserstoff zu wirklichen Säuren werden. Im allgemeinen sind dies die Oxyde der Nichtmetalle. Mit den Metallen bildet der Sauerstoff die Metalloxyde (Oxyde im engern Sinne), die mit den oben erwähnten Säureresten sich zu Salzen verbinden können. Der Sauerstoff kann auch noch in einer zweiten veränderten (sog. allotropen) Form auftreten, als Ozon. Seine Moleküle enthalten 3 statt 2 Atome Sauerstoff. Daraus ergeben sich naturgemäß auch veränderte Eigenschaften. Es hat einen scharfen Geruch, wirkt heftiger oxydierend als Sauerstoff, zerstört Pflanzenfarben, Pilze, Krankheitskeime, und findet dementsprechende Anwendung. Erzeugt wird Ozon durch Zertrümmerung der Sauerstoffmoleküle mittelst elektrischer Wellen (auch bei Gewittern!). Es ist jedoch unbeständig, da sein überschüssiger Sauerstoff in der Natur immer Arbeit und Verwendung findet.

Der Wasserstoff, Hydrogenium, H.

Er ist, wie der Sauerstoff, ein Bestandteil zahlreicher chemischer Verbindungen, vor allem der Flüssigkeiten und der orga

nischen Stoffe. Rein darstellen läßt er sich durch Elektrolyse des Wassers, durch Ausscheiden aus Schwefel- oder Salzsäure mit Hilfe von Zink oder Eisen und im großen Maßstab durch Spalten des Azetylengases (C, Hg) in Kohlenstoff und Wasserstoff. Die Aufbewahrung erfolgt in Gasometern, der Versand in verdichtetem Zustand in Stahlflaschen wie beim Sauerstoff. Der Wasserstoff ist das leichteste aller Gase, farb-, geruchund geschmacklos. Sein Atomgewicht hat man, da es ursprünglich als vergleichender Maßstab für die übrigen Grundstoffe diente 1 gesetzt. Er verbrennt mit einer zwar schwach leuchtenden, aber sehr heißen Flamme. Wo in der Metalltechnik die übrigen Brennstoffe keine genügende Hitze zu erzeugen vermögen, greitt man daher zum Wasserstoff, der mit Sauerstoff gemischt (2 TI. H+1 TI. O) das Knallgas bildet, das im eingeschlossenen Raum heftig explodiert, im Knallgasgebläse (Lotpistole) aber mit gleichmäßiger Flamme und einer Hitzeentwicklung bis 2500° C zu Wasser verbrennt.

Die technische Verwendung des Wasserstoffs beruht hauptsächlich auf seinem geringen Gewicht (er ist 14 mal leichter als die Luft), das ihm eine große Auftriebskraft verleiht und ihn hervorragend zur Füllung von Luftschiffen geeignet macht, und auf seiner hohen Verbrennungswärme, in der auch die widerstrebendsten Metalle in Fluß geraten. Wo höchste Temperaturen nicht notwendig sind, werden statt des teuern Wasserstoffs vielfach die billigeren Kohlenwasserstoffe benützt (Leuchtgas, Azetylen, Benzin, Gasolin u. a.), die mit Sauerstoff ebenfalls eine Art Knallgas, wenn auch von geringerer Kraft erzeugen. Mit dem Sauerstoff geht der Wasserstoff folgende Verbindungen ein: eine mechanische Mischung, das oben erwähnte Knallgas und zwei chemische Verbindungen: das Wasser (H, O) und das Wasserstoffsuperoxyd (H, O2).

Das Wasser, H, O

vollzieht bekanntlich einen Kreislauf. Es steigt als Dunst und Nebel aus dem Meere auf, zieht als Wolken über die Länder und fällt als Regen oder Schnee auf die Erde, die den größeren Teil aufsaugt. Als Quelle kommt es wieder ans Tageslicht und eilt als Bach, Fluß, Strom seiner Heimat, dem Meere, zu.

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Wie die Form, so wechselt auch die Beschaffenheit des Wassers. Das Meerwasser ist salzig und für gewerbliche Zwecke unbrauchbar, selbst zum Speisen der Dampfkessel auf den Schiffen. Beim Verdunsten bleiben jedoch alle gelösten Stoffe zurück; Regen und Schneewasser sind daher, solange sie nicht verunreinigt werden, für alle Zwecke gut brauchbar. Beim Durchsickern der Erd- und Gesteinsschichten nimmt jedoch das Regenwasser wieder lösliche Stoffe, besonders Kalk, in sich auf. Wasser mit hohem Kalkgehalt bezeichnet man als hart, solches ohne oder mit geringem Kalkzusatz als weich. Hartes Wasser ist für viele Zwecke, Goldbäder, Laugen zum Entfetten u. a. m. unbrauchbar, da der Kalk mit den Säuren unlösliche Kalkseifen bildet. Auf seiner Wanderung zum Meer verliert das Bach- und Flußwasser einen Teil seines Kalkgehaltes; daher ist das Wasser der Flüsse und Ströme im Unterlauf meist viel weicher, als im Oberlauf. Dafür nimmt es eine Menge Unreinigkeiten auf, die sich im gewerblichen Betrieb noch unangenehmer bemerkbar machen können, als selbst das härteste Wasser. Von den gelösten Stoffen befreit man das Wasser durch Destillieren, von mechanisch beigemengten Unreinigkeiten durch Filtrieren.

Beim Destillieren verdampft man das Wasser, fängt die Dämpfe auf und verflüssigt es wieder durch Abkühlen. Das Ergebnis ist ein völlig reines, für alle Zwecke brauchbares Wasser. Beim Filtrieren läßt man das verunreinigte Wasser durch einen Filter aus Filtrierpapier, Filz, Sägmehl, Sand, Kieselsteine u. a. sickern. Hier werden jedoch nur solche Stoffe zurückgehalten, die im Wasser unlöslich sind; alle gelösten Stoffe gehen durch. Durch Filtrieren erhält man also kein chemisch reines Wasser.

Das Wasserstoffsuperoxyd, H, O,

enthält im Molekül 1 Atom Sauerstoff mehr, als das normale Wasserstoffoxyd, das Wasser. Dieser überschüssige Sauerstoff wirkt stark oxydierend, zerstört Farbstoffe und Pilze u. a. m. Daher findet das Wasserstoffsuperoxyd Anwendung zum Desinfizieren, Bleichen (Elfenbein, Haare), Auffrischen alter Farben, sowie zum Ausscheiden des Goldes aus Lösungen. Fr. R.

Neue Vorschriften im Auslandspostverkehr.

m 1. Januar 1922 traten mit den Weltpostvereinsverträgen von Madrid eine Reihe neuer Vorschriften im Auslandspostverkehr in Kraft. Im Verkehr mit Danzig und dem Memelgebiet gelten indes auch weiterhin die inneren deutschen Bestimmungen, soweit nichts anderes bekanntgegeben worden ist. Ebenso bleiben die besonderen Vorschriften aufrechterhalten, die im Verkehr mit einzelnen Ländern, vor allem mit Österreich und Ungarn, bestehen. Von den neuen Bestimmungen verdienen namentlich die folgenden Erwähnung:

Vom 1. Januar an werden Postausweiskarten mit zweijähriger Gültigkeitsdauer ausgegeben. Sie werden von den Postanstalten des Inlands und der meisten fremden Länder als vollgültiger Ausweis anerkannt. Die vor dem 1. Januar ausgegebenen Ausweiskarten gelten bis zu dem auf ihnen vermerkten letzten Gültigkeitstage. Die Postverwaltungen haften künftig nicht für Postsendungen, über die sie keinen Nachweis führen können, weil die bezüglichen Dienstpapiere durch höhere Gewalt vernichtet sind. Ferner sind die Postverwaltungen künftig von jeder Verantwortlichkeit befreit für den Verlust, die Beraubung oder die Beschädigung von Postsendungen mit verbotswidrigem Inhalt. Ist eine Nachnahmesendung dem Empfänger ohne Einziehung des Nachnahmebetrags oder unter Einziehung eines zu geringen Betrags ausgehändigt worden, 30 hat der Absender Anspruch auf eine Entschädigung bis zur Höhe der Nachnahme, sofern nicht die Unterlassung der Einziehung auf eine Schuld oder Fahrlässigkeit von seiner Seite zurückzuführen ist. Der gleiche Anspruch besteht, wenn ein Nachnahmebetrag in betrügerischer Weise eingezogen worden ist. Für Postaufträge gelten entsprechende Bestimmungen. Im folgenden sind die wesentlichsten Neuerungen, die die einzelnen Gattungen von Postsendungen betreffen, zusammengestellt.

a) Gewöhnliche und eingeschriebene Briefsendungen. 1. Meistgewicht und Ausdehnungen. Briefe dürfen nicht mehr als 2 kg wiegen und die Ausdehnungsgrenzen für Drucksachen

(45 cm, bei Rollenform 75×10 cm) nicht überschreiten. Einzeln versandte (aus einem Stück bestehende, ungeteilte) Druckbände sind bei der Versendung als Drucksachen bis 3 kg zugelassen. Warenproben dürfen bis 500 g schwer sein. Mischsendungen sind, wenn sie Blindenschriftsendungen enthalten, bis 3 kg zugelassen.

2. Aufschrift. Auf Drucksachen, Geschäftspapieren und Warenproben dürfen außen oder innen auf der Sendung handschriftlich oder mechanisch angegeben werden: Name, Eigenschaft, Stand und Anschrift des Absenders und des Empfängers, ebenso Tag der Absendung, Unterschrift, Fernsprechnummer, Telegrammanschrift, Telegrammschlüssel sowie Post- und Bankkonto des Absenders.

3. Postlagernde Sendungen müssen den Namen des Empfängers tragen. Die Verwendung von Anfangsbuchstaben, Ziffern, einzelnen Vornamen oder verabredeten Zeichen irgendwelcher Art ist hierbei nicht zugelassen.

4. Aufklebungen auf Postkarten (Streifen, Bildchen usw.) sind unter der Bedingung zugelassen, daß sie aus Papier oder einem anderen sehr dünnen Stoffe bestehen und der ganzen Fläche nach an der Karte befestigt sind. Abgesehen von den für die Anschrift dienenden Zetteln dürfen diese Gegenstände nur auf die Rückseite oder auf den linken Teil der Vorderseite geklebt werden. Wohltätigkeitsmarken dürfen auf die Rückseite aller Gattungen von Briefsendungen geklebt werden.

5. Fensterbriefumschläge sind bei gewöhnlichen und eingeschriebenen Briefsendungen zulässig. Sie müssen so beschaffen sein, wie es für den inneren deutschen Verkehr vorgeschrieben ist.

6. Die Antwortscheine werden in allen Ländern des Weltpostvereins gegen Freimarken umgetauscht. Deutschland gibt vorerst Antwortscheine zu 25 Centimen (halbe Briefgebühr) aus. Der deutsche Absender, der die Antwort auf einen Brief nach DEUTSCHE GOLDSCHMIEDE-ZEITUNG Nr. 1 ·

dem Ausland im voraus bezahlen will, hat daher seinem Schreiben stets zwei Antwortscheine beizufügen, da im Ausland nur für zwei Scheine zu 25 Centimen eine Freimarke im Wert der einfachen Auslandsbriefgebühr abgegeben wird. Die Scheine sind nur gültig bis zum Ablauf des auf die Ausgabe folgenden zweiten (m Überseeverkehr sechsten) Monats. Derselben Person werden an einem Tage höchstens 20 Antwortscheine zu 25 Centimen abgelassen. Einzelne fremde Länder geben Antwortscheine zu 50 Centimen aus, für die in Deutschland schon bei Vorlegung eines Stückes eine Freimarke im Werte der einfachen Auslandsbriefgebühr abgegeben wird.

7. Bei Drucksachen sind, was die handschriftlichen oder medanischen Zusätze und Änderungen des gedruckten Wortlauts betrifft,

a) als zulässige Ausnahmen weggefallen:

die Angaben in Anzeigen über die Absendung von Waren und die Angaben in Einladungs- und Einberufungskarten; b) als zulässige Ausnahmen hir zugetreten:

1. die Marktzettel sind hinsichtlich der Ausnahmen den Börsenzetteln gleichgestellt;

2. bei Reiseankündigungen können auch die Stunde der Ankunft und der Absteigeort, in Anzeigen über die Abfahrt und Ankunft von Schiffen auch die Stunde und die Häfen der Abfahrt und Ankunft bezeichnet werden;

3. eine in einfacher Huldigung bestehende handschriftliche Widmung darf auch bei Broschüren und überhaupt auf allen gedruckten, gravierten, lithographierten oder autographierten literarischen oder künstlerischen Erzeugnissen hinzugefügt werden.

8. Für die Verpackung von Warenproben sind eine Reihe von Einzelvorschriften getroffen worden, deren Aufzählung hier zu weit führen würde. Besonders hervorzuheben ist, daß Wellpappe von fester Beschaffenheit künftig auch in solchen Fällen zugelassen ist, wo bisher nur Kästchen aus Metall oder Holz verwendet werden durften. Jedes Glasfläschchen mit Flüssigkeit usw. muß in ein besonderes Kästchen verpackt werden. Gegenstände jeder Art, die verderben würden, wenn sie in der allgemein vorgeschriebenen Art verpackt würden, können ausnahmsweise unter luftdicht verschlossener Verpackung zugelassen werden. In solchen Fällen dürfen die beteiligten Postverwaltungen verlangen, daß Absender oder Empfänger die Prüfung des Inhalts durch Öffnung einiger ihnen bezeichneter Sendungen oder in sonst befriedigender Weise erleichtern. 9. Die Postverwaltungen sind berechtigt, wertlose Drucksachen im Falle der Unbestellbarkeit von der Rücksendung auszuschließen, falls nicht der Absender die Rücksendung durch einen Vermerk auf der Außenseite der Sendung ausdrücklich verlangt hat. Dem deutschen Absender wird daher empfohlen, auf alle Drucksachen, deren Wert nicht ohne weiteres ersichtlich ist und die er bei Unbestellbarkeit wieder zu erhalten wünscht, einen entsprechenden Vermerk in einer im Bestimmungsland bekannten Sprache auf der Sendung zu machen. Der Vermerk ist zweckmäßig quer auf dem linken Teil der Vorderseite handschriftlich oder mechanisch anzubringen und der Angabe von Namen und Wohnung des Absenders in folgender Form voranzusetzen, z. B.: Bei Unbestellbarkeit zurück an Absender, En cas de non-remise renvoyer à l'expéditeur, In case of deadness return to the sender usw.

b) Wertbriefe.

1. Meistgewicht und Ausdehnung der Wertbriefe. Wertbriefe dürfen nicht mehr als 2 kg wiegen; ihre Ausdehnung darf an keiner Seite 45 cm oder bei Rollenform 75 cm in der Länge und 10 cm im Durchmesser überschreiten.

2. Fensterbriefumschläge für Wertbriefe sind unzulässig. c) Postpaketverkehr.

1. Nach den neuen Bestimmungen sind die Ausdehnungsgrenzen, bis zu denen Postpakete zugelassen sind, für eine Reihe von Ländern erweitert worden. Es können hiernach im Verkehr mit europäischen Ländern (ohne Griechenland) Postpakete bis zu 1m 50 cm 50 cm als nichtsperrig zugelassen werden. Im Verkehr mit außßereuropäischen Ländern (aber ohne niederländische Kolonien) sowie mit Griechenland werden bis auf weiteres Postpakete bis zu 125 cm Ausdehnung (bisher 60 cm) und 55 cdm Raumgröße (bisher 25 cdm) angenommen, sofern nicht nach einzelnen Ländern größere Abmessungen oder

Sperrgut bereits zugelassen sind. Nach den niederländischen Kolonien gelten die bisherigen Abmessungen (Ausdehnung 60 cm und Raumgröße 25 cdm) weiter. Die neuen Größenverhäl nisse gelten jedoch nur für den unmittelbaren Verkehr zwischen Ländern, die dem internationalen Postpaketvertrag ́angehören, also nicht für den Verkehr mit Nichtvereinsländern (z. B. mit Großbritannien und den britischen Gebieten oder den Vereinigten Staaten v. Amerika) oder im Durchgang durch diese.

2. Für die Herstellung der Paketaufschrift kann künftig auch Tintenstift verwendet werden, jedoch muß die Schreibfläche vorher angefeuchtet sein.

3. Für die Verpackung der Pakete nach überseeischen Ländern ist jetzt ausdrücklich vorgeschrieben, daß sie besonders haltbar und gut sein muß, wel die häufigen Umladungen in den Häfen usw. an die Festigkeit der Verpackung sehr hohe Anforderungen stellen. Für Sendungen mit wertvollen Metallen, Metallgegenständen oder schweren Waren müssen widerstandsfähige Metallkästen oder Holzkisten von wenigstens 1 cm Wandstärke verwendet werden. Bei Sendungen mit Flüssigkeiten usw., die eine innere und äußere Verpackung haben müssen, kann jetzt als äußere Verpackung ein Behältnis aus kräftiger Wellpappe benutzt werden. Zwischen dem inneren und äußeren Behältnis soll möglichst ein Zwischenraum zur Aufnahme von aufsaugendem Stoff gelassen werden. Diese dringend empfohlene Schutzmaßnahme muß angewendet werden, wenn das innere Behältnis besonders leicht zerbrechlich ist. Für die Ausfüllung des Zwischenraumes kann außer „aufsaugendem“ auch „schützender" Stoff verwendet werden.

4. Bei Nachnahmepaketen muß der Absender auf dem Abschnitt der angebogenen Nachnahme-Postanweisung die Anschrift des Paketempfängers sowie Aufgabeort und -tag des Pakets angeben.

5. Das bisher schon bestehende Verfahren, daß der Absender die im Bestimmungsland entstehenden Zollgebühren und andere Kosten übernehmen kann (sogenannte Zollgebührenzettel), ist jetzt auf eine größere Zahl von Ländern ausgedehnt worden. Der Absender kann jetzt verlangen, daß seine Sendung dem Empfänger entweder „Frei von allen Gebühren (franc de tous droits)" oder „Frei nur von Zollgebühren (franc de droits de douane seulement)" ausgehändigt wird. Der Absender muß für sein Verlangen je nachdem, welche Gebühren er übernehmen will eine dieser beiden Formen anwenden.

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6. Eine Neuerung, die dem Absender Kosten und Zeit erspart, besteht darin, daß er jetzt schon im voraus bestimmen kann, was mit seiner Sendung im Falle ihrer Unbestellbar. keit geschehen soll. Die hierbei zugelassenen Verfügungen sind dieselben, die der Absender sonst bei Eingang einer Unbestellbarkeitsmeldung treffen kann; sie müssen in gleichem Wortlaut auf der Rückseite der Paketkarte (auch Klebezettel zulässig) und auf dem Paket selbst angebracht und vom Absender unterschrieben sein. Wegen des Wortlauts der Erklärung und der anzuwendenden Sprache (meist französisch) geben die Postanstalten Auskunft.

Bei unbestellbaren Paketen soll künftig dem Absender in der Unbestellbarkeitsmeldung mitgeteilt werden, welche Zollund sonstigen Kosten bereits auf dem Paket am Bestimmungsort lasten und welche Mehrkosten bei weiterer Lagerung entstehen werden. Falls über ein unbestellbar gemeldetes Paket keine Anweisung eingeht, wird es im europäischen Verkehr einen Monat und im übrigen Verkehr vier Monate nach Abgang der Unbestellbarkeitsmeldung an den Absender zurückgesandt. Bei den postlagernden Paketen richten sich die Aufbewahrungsfristen meist nach den inneren Vorschriften der Länder; in Deutschland werden Auslandspakete a's unbestellbar behandelt, wenn sie einen Monat unabgefordert gelagert haben.

7. Das Zurückziehen von Postpaketen oder Ändern der Aufschrift ist außer im Verkehr mit Großbritannien und den britischen Gebieten allgemein zulässig.

d) Zeitungsverkehr.

Preisverzeichnisse, Anzeigen, Anpreisungen usw., die mit den Zeitungen versandt werden, aber keinen eigentlichen Bestandteil dieser Zeitungen bilden, unterliegen der Gebühr für Drucksachen.

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Hermann Höling in Oberstein weiß, daß ihm Hauptsache der Stein ist und hält deshalb Fasser- und Goldschmiedearbeiten klug zurück, um sie nur an den notwendigen Stellen zu guter Wirkung zu führen. Dadurch wird der Materialwirkung nirgends Eintrag getan, sie erhält vielmehr eine beabsichtigte Steige= rung. Auch der Ausschmückung der Schmuckrückseiten wendet sich der Künstler mit Geschmack zu, der sich in seinem zarten Schneckenfigürchen auch als trefflicher Modelleur erweist.

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Onyxschale

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