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Amerik. Dollar Dänische Kronen Schwed. Kronen Österr. Kronen

Tschech. Kronen

0.492

--.

2.02

0.531*. 0.53*

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68/10

100 Sewed. Kr.

1751/4 3475

4365

63/20 614 61/10

286

5,54 Pfg.

100 Österr. Kr. 5°/10 100 Tschech. Kr. 3231/, 301 3002 273 Der Wert einer Mark gegen Paristand betrug am 2.Jan. in: Holland, Schweiz, England, Amerika, Frankreich, Belgien 2,47 Pig. 2,20 Pig. 2,58 Pig. 2,25 Pfg. 5,30 Pig. Am 2. Jan. betrug er in den gleichen Ländern: 2,75 Pfg. 2,46 Pig. 2,87 Plg. 2,49 Pig. 5,78 Ptg. Platin amtlich in Berlin 3. Jan. 420 000 Mk., 4. Jan. 430 000 Mk., 5. Jan. 452000 Mk.. 6. Jan. 440 000 Mk., 9. Jan. 350000 Mk.

6,06 Ptg

In Hamburg am 4. bis 6. Januar 420000 Mk., 8. Januar 375000 Mk., 10. Jan. 375000 Mk.

In Pforzheim am 4. Jan. 425000 Mk., 5. Jan. 440000 Mk., 6. Jan. 450000 Mk., 7. Jan. 440 000 Mk.. 9. Jan. 425000 Mk. Gold. In Pforzheim am 4. Januar 131500 Mk., 5. Januar 135000 Mk., 6. Jan. 136000 Mk., 7. Jan. 132750 Mk.,; 9. Jan. 130000 Mk., 10. Jan. 118000 Mk.

In Hamburg am 4. Jan. 134000 Mk., 5. Jan. 137000 Mk., 6. Jan. 132000 Mk., 9. Jan. 112000 Mk., 10. Jan. 118000 Mk. Weltmarktpreis für Gold vom 9. bis 15. Jan. 133967 Mk. für 1 kg fein.

Reichsgoldankaufspreis (Reichsbank u. Post) vom 9. Jan. bis 16. Jan. weiter 720 Mk. für das 20-Markstück.

Silber (Barren 900 fein) amtlich in Berlin am 4. Januar 3700 Mk., 5. Jan. 3875 Mk., 6. Jan. 3575 Mk., 9. Jan. 3150 Mk., 10. Jan. 3350 Mk.

In Hamburg am 4. Januar 3750 Mk., 5. Jan. 3825 Mk., 6. Jan. 3650 Mk., 9. Jan. 3275 Mk., 10. Jan. 3350 Mk

In Pforzheim am 4. Januar 3650 Mk, 5. Jan. 3815 Mk., 6.Jan. 3950 Mk., 7.Jan. 3750 Mk., 9.Jan. 3675 Mk., 10.Jan. 3350 Mk. Konventionspreis für Arbeitssilber des Verbandes der Silberwarenfabrikanten Deutschlands vom 9. Jan. bis 15. Jan. 3650, 3840, 4200, 4380 für 800, 835, 900, 925 f. bei einem Auslandsrichtpreis von 4095 Mk.

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Londoner Edelmetallpreise. je Unze 12861 h je kg oder derzeit (1 sh 4758848/4 Mk. Gold an 3. Jan. 973⁄4 sh 5. Jan. 98, sh, 9. Jan. 971⁄4 sh 3127 sh je kg oder derzeit 115699 Mk.

je Unze

=

Konjunkturrückschlag? Nach den Berichten, die die preußischen Handelskammern über den Geschäftsgang von Handel und Industrie im Monat Dezember v. J. erstattet haben, erschütterte die Preisbesserung der Mark infolge der Washingtoner Konferenz Anfang Dezember das ganze Wirtschaftsleben. Der Rückgang des Dollarpreises hat dem Einzelhandel das Weihnachtsgeschäft verdorben. War schon vorher die Kaufkraft fast erschöpft, so schwand nunmehr auch die Kauflust dahin. Freilich wäre der Einzelhandel zum Teil gar nicht in der Lage gewesen, den Ansprüchen zu genügen, wenn die Nachfrage der Vormonate unvermindert oder gesteigert fortgedauert hätte. Vom Einzelhandel wird darauf hingewiesen, daß der Umstand, daß er nicht den Tagespreis nehmen dürfe, dahin führe, daß er sich ausverkauft und seine Lager nicht aus dem Betriebskapital ergänzen kann, während ihm auf der anderen Seite außerordentliche Verluste drohen, sobald die Konjunktur zurückgeht und er genötigt ist, mit den sinkenden Preisen mitzugehen. Da der Einzelhandel deshalb nicht kaufen konnte oder mochte, übertrug sich der Geschäftsrückgang unmittelbar auf den Großhandel. Bei wesentlichem Rückgang seiner Umsätze schildert dieser die Erhöhung der Unkosten durch die Verteuerung von Gehältern und Löhnen, Porti, Frachten- und Personenverkehr usw. als sehr drückend, zumal er nicht in der Lage sei, ausreichende Reserven anzusammeln, sondern seine Gewinne von den Steuern voll erfaßt werden. Aus der Industrie wird von allen Seiten ein Stocken im Auftragseingang gemeldet. Da aber wohl überall ältere Bestellungen vorhanden sind, machten sich die ungünstigen Folgen der Markbesserung im Augenblick noch weniger geltend als die der vorangegangenen Entwertung, indem die Produktionsverteuerung durch gesteigerte Löhne, Rohmaterialien und Frachten die Gewinne beschnitt oder gar die Ausführung der Aufträge verlustreich machte. Vor allem aber litt die Industrie sehr unter der schweren Verkehrsnot und dem durch sie außerordentlich verschärften Kohlenmangel. In einzelnen Industriezweigen ist schon jetzt die Erledigung der vorhandenen Aufträge abzusehen und die Weiterbeschäftigung der Arbeiter vom Eingang neuer Aufträge abhängig. — Soweit die Handelskammerberichte über den Zusammenhang von Markbesserung und Konjunkturrückschlag. Wenn eine neuerliche Verschlechterung unserer Valuta diesen Rückschlag hintan halten könnte, so hätten wir, nun der Dollar wieder zum Steigen neigt, alle Aussicht dazu. Aber wie gewissen Leuten alle Dinge zum Besten dienen (daß es die Gottseligen sind, stimmt nicht immer, wenigstens nicht im wirtschaftlichen Sinne), so gehören die Deutschen zu jenen, denen alle Dinge wirtschaftlich zum Schlimmen gedreht werden. Wenn die vergangene Markbesserung einen Konjunkturrückschlag mit veranlaßt oder eingeleitet hat, so wird eine neue Markverschlechterung, wenn sie andauert, den Rückschlag eher verschärfen als aufheben. Wir dürfen nicht vergessen, daß England nicht um unserer schönen Augen willen Frankreich ein wenig die Stirn zeigt,

sondern um sich unserer Konkurrenz auf dem Weltmarkt zu erwehren. Deshalb will es unsere matte Mark „polieren“. Kann es sich aber gegen Frankreichs Wünsche in Cannes nicht behaupten, so wird die Mark weiter fallen, die Rohstoffeinfuhr wird eines Tages kaum erschwinglich teuer werden, und der Auslandsabsatz der deutschen Industrie wird fühlen müssen, daß er seither eine Scheinblüte erlebte, die durch den rauhen Wind, der von Cannes weht, leicht erfrieren kann. Der Inlandsabsatz aber wird dann umso weniger einen Ersatz für den Ausfall bieten können, als wir ohnehin in einer sehr stillen Zeit stehen und noch geraume Frist stehen werden.

Die Aufbringung der 26prozentigen Ausfuhrabgabe. Der Zahlungsplan zum Ultimatum vom 5. Mai 1921 sieht vor, daß die Erträgnisse in Abgaben von 26 Prozent auf den Wert aller Ausfuhr an das Garantiekomitee abgeführt werden sollen. Dem Exporteur soll der Gegenwert der Abgabe von der deutschen Regierung in deutscher Währung ersetzt werden. Unabhängig davon waren von der deutschen Regierung Maßnahmen getroffen, um den Zufluß von Exportdevisen aus der deutschen Ausfuhr bei der Reichsbank sicherzustellen. Die getroffenen Maßnahmen hatten auch den befriedigenden Erfolg, daß das Garantiekomitee zunächst auf die Forderung der unmittelbaren Erhebung der 26prozentigen Abgabe von der Ausfuhr nicht bestand, sondern nur als Maßstab für die Höhe der Leistungen ansah. Aus Anlaß der in dieser Frage geführten Verhandlungen hat jedoch das Garantiekomitee die Forderung aufgestellt, daß die vom Reichskommissar für Einund Ausfuhrbewilligung getroffenen Maßnahmen zur Ablieferung von Exportdevisen auf eine besondere gesetzliche Grundlage gestellt werden. Die Erfüllung dieser Forderung ist dem Garantiekomitee von der deutschen Regierung zugesagt worden. Zwei Gesetzentwürfe, die die Zusage erfüllen sollen, sind dem Reichsrat zugegangen. Der erste der beiden Gesetzentwürfe sieht vor, daß die Bewilligung zur Ausfuhr von Waren nur unter der Bedingung erteilt wird, daß der Ausfuhrwert in ausländischer Währung dem Reiche zur Verfügung gestellt wird. Der Reichskommissar für Aus- und Einfuhrbewilligung wird durch das Gesetz ermächtigt, Ausnahmen von der angeführten Bedingung zuzulassen und die notwendigen Ausfuhrbestimmungen zu erlassen. Der zweite Gesetzentwurf enthält die Ermächtigung für die Reichsregierung, anzuordnen, daß zur Erfüllung der Deutschland im Zahlungsplan auferlegten Zahlungspflicht bei der Ausfuhr von Waren nach hochvalutarischen Ländern 26 Prozent des Wertes der Ausfuhr als Abgabe gegen Erstattung des Gegenwertes unmittelbar erhoben werden. Beide Gesetze haben hiernach nur formale Bedeutung. Das erste Gesetz soll an dem tatsächlichen Hergang der Devisenerfassung, wie er zurzeit geregelt ist, nichts ändern, der zweite will lediglich der Reichsregierung die Möglichkeit geben, die im Ultimatum vorgesehene 26prozentige Abgabe im Verordnungswege durchzuführen, falls sich die Notwendigkeit dazu ergeben sollte.

Teilweise Befreiung der Genossenschaften von der Umsatzsteuer? Der Umsatzsteuer-Ausschuß hat einen Antrag der Rechtsparteien und Sozialisten angenommen, der folgenden Wortlaut hat: „Von der Umsatzsteuer sind befreit Umsätze bei den Genossenschaften, die einem Revisionsverbande angehören und die der gemeinschaftlichen Verwertung von Erzeugnissen der Genossen oder der Herstellung von Häusern für die Genossen dienen, und zwar derjenige Teil des Umsatzes, der den für die Erzeugnisse der Genossen oder den für die eingekauften Waren oder für die Herstellung der Häuser gezahlten Entgelten entspricht. Das gleiche gilt bei den in ihrer Hauptbestimmung als Zentralen der Genossenschaften wirkenden Genossenschaften, Gesellschaften mit beschränkter Haftpflicht und Aktiengesellschaften, deren Gesellschafter ausschließlich oder überwiegend die in Absatz 1 bezeichneten Genossenschaften sind.“ Der deutsche Industrie- und Handelstag hat gegen diese Bevorzugung der Genossenschaften Stellung genommen mit dem Hinweis darauf, daß dieser Vorteil genüge, um viele kleinere und mittlere Gewerbetreibende zu Grunde zu richten, da die Genossenschaften um die Umsatzsteuer billiger liefern können. Gerecht wäre eine Gleichstellung, nicht aber eine Privilegierung der Genossenschaften.

Die Goldprämie. Aus London schreibt man der Ind.- und Handels-Ztg. Es ist von Interesse, zu konstatieren, daß die Goldprämie infolge der Wertverminderung des Goldes im Verhältnis zu anderen Waren verschwinden kann, auch ohne Deflation des britischen Zahlungsmittels. Es ist sogar moglich, daß die Goldprämie innerhalb eines Jahres verschwinden kann. Jetzt wird beinahe die ganze Produktion der südafrikanischen Bergwerke nach Amerika ausgeführt. Infolge dieses Zustromes von Gold ist die Lage der amerikanischen Banken bedeutend stärker geworden, und ihre Fähigkeit zur Kreditverleihung hat stark zugenommen. Im Zusammenhang hiermit ist der Durchschnitt der amerikanischen Engrospreise in den letzten fünf Monaten um 51, Proz, gestiegen. Dies bedeutet eine Wertminderung des Dollars und somit auch des Goldes, um so mehr, als der Dollar in den letzten Monaten im Verhältnis zum Pfund Sterling bedeutend zurückgegangen ist.

Unser Preisausschreiben!

Wi

ir erinnern die Interessenten unseres Wettbewerbs für Entwürfe von Gold- und Silberschmuck daran, daß mit dem 1. Februar 1922 die Frist für Einsendungen abläuft, d. h. sie müssen spätestens an diesem Tage an die Redaktion der Deutschen Goldschmiede-Zeitung, Leipzig 19, Talstraße 2, zur Post gegeben sein. Bei den bisherigen Einsendungen wurden vielfach auch die Formvorschriften übersehen oder falsch aufgefaßt. Es gilt, wie üblich, hierfür folgendes: Der Karton (Größe nicht über 35×24 cm) mit den Entwürfen (die direkt aufgezeichnet oder einzeln aufgeklebt sein können) muß ein Kennwort tragen. Dasselbe Kennwort dient als Aufschrift außen auf dem beizulegenden, geschlossenen Briefumschlag, welcher innen zu enthalten hat: Name und Adresse des Bewerbers und den Preis für die einzelnen Entwürfe, zu dem der Autor die letzteren an eine Firma zur Ausführung übertragen würde.

Da erfahrungsgemäß die Einsendungen sich immer in den letzten Tagen vor dem Einsendetermin häufen, empfiehlt es sich, nach Möglichkeit einen etwas früheren Zeitpunkt zu wählen, zumal sich die Ordnung der Masse der Einsendungen und ihre Vorlegung vor das Preisrichterkollegium sonst leicht verzögern könnte.

Redaktion und Verlag

der Deutschen Goldschmiede-Zeitung.

Handel mit Edelmetallen in Frankfurt. Den Mitteilungen der Frankfurter Handelskammer ist über den Handel mit Edelmetallen in Frankfurt im Jahre 1921, der für Deutschland maßgebend ist, folgendes zu entnehmen: Die Gold- und Silberscheideanstalt war in der Hauptsache mit der Lohnscheidung beschäftigt. Daneben entwickelte sich der An- und Verkauf befriedigend. Der zeitweilig sehr lebhaften Nachfrage nach Edelmetallen konnte dank der genügenden Zufuhr aus dem In- und Auslande in vollem Maße entsprochen werden. Die Nachfrage nach in diesem Gewerbe hergestellten chemischen Produkten war während des ganzen Jahres lebhaft und besonders in den letzten Monaten geradezu stürmisch. Der Export, namentlich nach Amerika, zeigte eine erfreuliche Zunahme gegenüber dem Vorjahre. Auch war es gelungen, die Verbindung mit den südafrikanischen Minen, wenn auch nur in bescheidenem Umfange, wieder aufzunehmen.

Die Goldausfuhr der Südafrikanischen Union hat nach einer Kabelmeldung der Standard Bank of South Africa im Dezember 1921 3549000 Lstrl. betragen, gegen 2830000 Lstrl. im November. Die Gesamtausfuhr der Südafrikanischen Union stellte sich im Dezember auf 5703000 Lstrl., die Einfuhr auf 4416 000 Lstrl. gegen 6050000 Lstrl. bzw. 3965000 Lstrl. im November.

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Tschechoslowakei. (Bericht des Schweizerischen Generalkonsulats in Prag vom 4. Dezember 1921.) Gablonzer Industrie. Nachdem der Kurs der tschechoslowakischen Krone im Auslande wieder etwas gesunken ist, vermehren sich die Umsätze in diesem Industriezweige so rasch, daß alle Betriebe neuerdings vollbeschäftigt werden können. Trotz der Mobilisierung soll in den Fabriken keine Unterbrechung eingetreten sein. Exportiert werden gegenwärtig vorwiegend alle Sorten Perlen und Oliven für Halsschmuck. Die Zahl der Einkäufer mehrte sich in der Berichtsperiode mit jedem Tag, und da die Valuta noch schwankt, ist ein weiteres Zuströmen von Käufern zu erwarten.

Dänische Herstellung von Nickelmünzen für Finnland. Die Kgl. Münze in Kopenhagen erhielt vom finnischen Staat eine Bestellung auf Nickelmünzen im Werte von 10 Mill. finnische Mark. Früher ließ man diese in England anfertigen, jetzt war wegen der ungünstigen finnischen Valutaverhältnisse das dänische Angebot billiger.

Die Ausfuhr der Papua-Kolonie (Britisch-Neuguinea, jetzt zum australischen Staatenbund gehörend) betrug 1919-20 an Gold 11750 Unzen, an Perlen 17686 Karat, an Perlmutter (Troca shells) 354 Tonnen.

Postalisches.

Zahlkarten als Überweisungen. Mit Rücksicht auf die geringe Inanspruchnahme von Zahlkarten mit vorgedruckter Kontobezeichnung als Überweisungen wurde das versuchsweise eingeführte Verfahren am 1. Januar 1922 wieder aufgehoben. Den Postscheckkunden, die von der Einrichtung bisher Gebrauch gemacht haben, ist die Verwendung der Zahlkarten als Überweisungen bis auf weiteres gestattet.

Telephonüberlassung an Dritte. Bis Ende September vorigen Jahres bestand die Bestimmung, daß ein Fernsprechteilnehmer, der seinen Anschluß einem Dritten für Gespräche überläßt, sich dafür keine höheren Beiträge erstatten lassen dürfe, als er selbst an die Post zu entrichten hat. Diese Bestimmung war in den rückliegenden Jahren immer wieder namentlich von den Inhabern öffentlicher Geschäfte und von Gasthofbesitzern beanstandet worden. Solange die Pauschgebühr in Geltung war, konnte die Post hieran nichts ändern, weil sie beim Pauschgebührensystem aus einer vermehrten Benutzung des Anschlusses für sich keine höheren Gebühren erzielte, vielmehr nur größere Betriebsausgaben hatte. Aus Mehrleistungen der Fernsprechverwaltung, für die die Teilnehmer selbst kein erhöhtes Entgelt zahlten, ihnen einen Gewinn zu verschaffen, war aber nicht gangbar. Mit der Einführung des Einzelgesprächstarifs ist dieser Standpunkt der Post gegenstandslos geworden. Die Post überläßt jetzt die Regelung der Frage, wieviel sich der Anschlußzinhaber von Dritten für die Benutzung seines Anschlusses erstatten lassen darf, der freien Vereinbarung zwischen den beiden Parteier, Wer deshalb z. B. die von einem Hotel erhobene Einzelgesprächsgebühr beanstandet, kann sich immer nur mit dem Besitzer des Hotels, nicht aber mit der Post darüber auseinandersetzen, wenn das Hotel für die Benutzung seiner unter Umständen mit erheblichen Kosten ganz überwiegend für die Gäste eingerichteten Fernsprechanlage als Entgelt eine Einzelgesprächsgebühr erhebt, die über den Satz von Automatengesprächen hinausgeht.

Postprotestaufträge mit der Freien Stadt Danzig. Im Verkehr mit dem Gebiet der Freien Stadt Danzig sind Postprotestaufträge unter denselben Bedingungen, wie im inneren deutschen Verkehr zugelassen. Die Protestkosten werden von den Absendern der Postaufträge durch gebührenpflichtige Nachnahme eingezogen.

Paketverkehr mit den Niederlanden. Im Paketverkehr mit den Niederlanden empfiehlt es sich, zur Vermeidung jeder Zollschwierigkeit den Wert der Ware in den Zollinhaltserklärungen nur in holländischer Währung anzugeben. Bei Benutzung der Frankenwährung muß hinzugefügt werden, ob belgische, französische oder schweizerische Franken gemeint sind. Ferner wird darauf aufmerksam gemacht, daß den

Paketkarten zu Postpaketen nach den Niederlanden außer dem statistischen Anmeldeschein und der Ausfuhrerklärung zwei weiße, für die Niederlande bestimmte Zollinhaltserklärungen beizugeben sind.

Zulassung der Eilbestellung für Postfrachtstücke nach den Niederlanden, Fortan ist nach bestimmten Orten der Niederlande die Eilbestellung für Postfrachtstücke zugelassen. Die Eilbestellgebühr beträgt 50 Centimes.

Einführung eines Wertzolls in Dänemark. Die dänische Postverwaltung gibt bekannt, daß es sich nach Einführung eines Wertzolls in Dänemark empfiehlt, den Begleitpapieren zu Paketen nach Dänemark ein Doppel der Rechnung beizufügen, das folgende Angaben enthalten muß: Einzelaufführung der Waren, Angabe des Ze tpunkts des Ankaufs der Waren, Unterschrift des Verkäufers mit Orts- und Tagesangabe, Zahlungs- und Verkaufsbedingungen. Bei Paketen, die Luxusgegenstände, hauptsächlich Seide, Pelzwerk, Wertsachen, geschliffene Edel- oder Halbedelsteine, Perlen jeder Art, verarbeitete Korallen, Gold-, Silber- oder Platinwaren, goldene oder silberne Uhren, künstliche Blumen, Zierfedern, Regenschirme, geschliffene Glaswaren (ausgenommen Laboratoriumsartikel, Glühlampen oder optische Gläser), Blumen, Spitzen oder dergleichen enthalten, sowie bei Paketen mit Zollgebührenzetteln ist die Beigabe eines Doppels der Rechnung Bedingung. Der Wertkästchenverkehr mit der Tschechoslowakei kann nach neuerer Mitteilung aus Prag vorläufig noch nicht aufgenommen werden.

Postanweisungen nach Finnland. Vom 1. Januar 1922 an sind gewöhnliche und telegraphische Postanweisungen aus Deutschland nach Finnland im unmittelbaren Verkehr mit der finnischen Postverwaltung zugelassen. Die Postanweisungen sind in finnischer Mark und Penni auszustellen; Höchstbetrag einer Postanweisung 1000 finnische Mark. In der Richtung aus Finnland nach Deutschland sind Postanweisungen noch nicht zugelassen. Von der Vermittelung der schwedischen Postverwaltung für Postanweisungen aus Deutschland nach Finnland wird nicht mehr Gebrauch gemacht.

Postanweisungen nach Ungarn. Der Meistbetrag einer Postanweisung aus Deutschland nach Ungarn ist von 100000 auf 20000 Kronen erhöht worden.

Rundschau

Münsterische Gewerbe-Ausstellung Herbst 1922. Der Innungsausschuß der Stadt Münster als Gesamtvertretung des organisierten münsterischen Gewerbes veranstaltet im September 1922 in sämtlichen Räumen des großen Schützenhofes zu Münster eine Gewerbe-Ausstellung münsterischer WerkstattErzeugnisse, verbunden mit einer umfangreichen Ausstellung der neuzeitlichsten Handwerksmaschinen und Werkzeuge. Die für sämtliche Handwerkszweige in Frage kommenden Handwerksmaschinen usw. sollen übersichtlich geordnet im Betriebe vorgeführt werden. Gleichzeitig wird eine interessante Ausstellung von wertvollen Gegenständen und Wahrzeichen aus der glanzvollen Zeit der münsterischen Zünfte angegliedert werden. Ferner sollen die für die einzelnen Handwerkszweige vorhandenen Fachzeitschriften, Lehrmittel usw. in einer besonderen Fachliteratur-Ausstellung gezeigt werden. In groben Umrissen ist der Plan zur Durchführung der Gewerbe-Ausstellung fertiggestellt. Die Ausschüsse sind bereits gewählt. Die vorläufige Leitung liegt in den Händen eines ArbeitsAusschusses. Auskünfte erteilt die Geschäftsstelle des InnungsAusschusses der Stadt Münster, Loerstraße 1, Tel. 3158, welche auch die Öffentlichkeit über die weiteren Arbeiten unterrichten wird.

Grossisten- und Export-Sondermessen der EdelmetallIndustrie im Stuttgarter Handelshof. Der Stuttgarter Handelshof eröffnet die Reihe der im Jahre 1922 bei ihm stattfindenden Fachmessen mit der 5. Grossisten- und ExportSondermesse der Edelmetallindustrie, die vom 16. bis 20. Januar 1922 dauert. Sie ist von einer Reihe der namhaftesten Fabrikanten der Branche aus ganz Deutschland beschickt. Die Ein

käufer, die sich sehr lebhaft, besonders aus dem Auslande, zum Besuch ansagten, werden einen Überblick über die letzten Neuheiten gewinnen.

Deutsches Dumping von Blattgold in England? Die britischen Blattgoldindustrieorganisationen (British Master Gold and Silver Beaters' Federation und Gold Beaters' Trade Society) haben sich bei der zuständigen Stelle darüber beschwert, daß deutsches Blattgold in England zu Preisen angeboten und verkauft wird, zu denen es sich im Lande nicht herstellen läßt. Zur Prüfung, ob gemäß Teil II des britischen Industrieschutzgesetzes von 1921 ein Schutzzoll darauf erhoben werden soll, fand am 9. Januar eine erste amtliche Sitzung statt. Schadenersaßpflicht von Außenhandelsstellen und Preisprüfungsstellen. Über die Frage der Schadenersatzpflicht von Außenhandelsstellen, ihnen angeschlossenen Preisprüfungsstellen und Verbänden hat das Landgericht III in Berlin eine wichtige Entscheidung gefällt. Eine Maschinenfabrik hatte den Verein deutscher Maschinenbauanstalten auf Schadenersat verklagt, weil dieser ihres Erachtens die Erteilung der zur Ausfuhr einer Maschine nach Holland notwendigen Ausfuhrbewilligung ungebührlich verzögert und die Firma hierdurch erheblich geschädigt hätte. Demgegenüber machte der Verein geltend, daß der Firma sofort nach Eingang ihres Antrages mitgeteilt worden sei, daß die zuständige Preisprüfungsstelle den Antrag nicht befürworten könne, da der Preis zu niedrig sei; die trotzdem nach Ablauf von zwei Monaten erfolgte Bewilligung sei unmittelbar vom Reich kommissar für Aus- und Einfuhrbewilligung ergangen. Das Gericht hat die Klage mit folgender Begründung kostenpflichtig abgewiesen: „Der Reichskommissar für Ein- und Ausfuhr, dem auch die Bewilligung von Ausfuhranträgen obliegt, hat diese Befugnis in der Regel auf die sogenannten Außenhandelsstellen delegiert. Diese Stellen bedienen sich ihrerseits bei der Erledigung von Ausfuhrbewilligungen gewisser Hilfsorgane, die sowohl den von der ausführenden Firma angegebenen Preis auf seine Angemessenheit als auch das Ausfuhrobjekt auf seine Entbehrlichkeit für die deutsche Volkswirtschaft prüfen. Die erstere Funktion übernehmen die den Außenhandelsstellen angegliederten Preisprüfungsstellen, die letztere der ebenso in diesem Falle für die Maschinenbauindustrie angeschlossene Verein deutscher Maschinenbauanstalten. Diesen hat nun die Klägerin für die Verzögerung haftbar gemacht; dessen Passivlegitimation ist aber nicht gegeben; denn zwischen der Klägerin und dem Beklagten bestand überhaupt keine Rechtsbeziehung. Die Klägerin kann sich daher wegen ihrer Ansprüche nur an die Außenhandelsstelle halten. Diese hat aber behördlichen Charakter. Der Klägerin steht kein privatrechtlicher Anspruch ihr gegenüber zu, vielmehr lediglich ein Beschwerder echt an die vorgesetzte Dienststelle, nämlich den Reichskommissar für Einund Ausfuhr.

Geschäftsnachrichten und Personalien.

Wir bitten die verehrten Leser, uns von Geschäfts-Eröffnungen, -Veränderungen, Verkäufen, Auszeichnungen und Jubiläen stets Kenntnis zu geben. Jubiläen und Auszeichnungen:

Frederikstad, Norwegen. Das Goldschmiedegeschäft O. A. Jacobsen fei. rte das 75jährige Jubiläum. Es ist das zweit älteste in der Provinz Östfold. Der Inhaber, Hartvig Bjerknäs Jacobsen, ist ein Enkel des Gründers.

Kopenhagen. Kgl. Hofjuwelier Johann Hertz beging den 25. Jahrestag seines Eintritts bei der Goldschmiedefirma Peter Hertz, deren Teilhaber er jetzt ist.

Kopenhagen. Bei der Abgangsprüfung der Zeichen- und Kunstgewerbeschule für Frauen erhielten Auszeichnungen Frl. Bodil Nissen, bei Hofjuwelier A. Dragsted und jetzt zu weiterer Ausbildung in Stockholm, sowie Frl. Helga E. Sörensen, Gehilfin bei Kaj Bojesens Silberschmiede, die auch für ihr Gesellenstück, einen Bucheinband, mit silb. Medaille ausgezeichnet wurde.

Kopenhagen. Goldschmiedemeister Fritz Heimbürger wurde zum Ehrenmitglied der Goldschmiede-Innung von Berlin ernannt. Pforzheim. Schon wieder konnte ein Arbeiter der Bijouteri fabrik Hepke & Lichtenfels mit der Medaille und dem Diplom des Verbandes südwestdeutscher Industrieller für 30 jährige treue Dienste ausgezeichnet werden. Es ist dies Herr Christian Friedrich Vollmer aus Birkenfeld. Pforzheim. Der in der Ringfabrik von August Gerstner seit 16 Jahren als Schmelzer beschäftigte Herr Friedrich Kühn ans Würm wurde mit der Silbernen Medaille und dem Ehrendiplom des Verbandes südwestdeutscher Industrieller ausgezeichnet.

Geschäfts-Eröffnungen und -Veränderungen:

Berlin. Sohow" Juwelengesellschaft m. b. H. Kaufmann Benjamin Löwenthal ist nicht mehr Geschäftsführer.

Breslau. Die Firma William Aust, Kantstraße 44, Juwelen- und Edelmetall-Ankauf, wurde in eine Firma William Aust & Co. umgewandelt. Die Einkaufsräume derselben befinden sich jetzt Neudorfgasse 6, I., an der Gartenstraße.

Helsingborg, Südschweden. Das Goldschmiedegeschäft Ivar Hanssons Guldsmedsaffär wurde errichtet..

Idar, Kr. Oberstein. Deutsche Edelsteingesellschaft, vorm. Hermann Wild, A.-G. Dem Kaufmann Hans Kindgen ist Prokura erteilt mit der Maßgabe, daß er berechtigt ist, die Gesellschaft in Gemeinschaft mit einem Vorstandsmitglied zu vertreten. Das Grundkapital ist von 600 000 Mk. auf 1200000 Mk. erhöht.

Kopenhagen. Akts. Bijoux bildete sich für Herstellung von Bijouteriewaren mit 50000 Kr. eingezahltem Aktienkapital. Vorstand und Geschäftsführer ist Goldschmied J. A. Henningsen.

Linköping, Schweden. A. Tonström errichtete hier ein Goldschmiedegeschäft.

Stockholm. Die im Jahre 1915 gebildete Aktiebolaget Rison, Handlung in Silber-, Neusilber- und Bijouterie waren, Haurngatan 38, mit 120000 Kr. Aktienkapital wurde in Konkurs erklärt. Direktor war Axel Rosin. Die Firma befand sich bereits in Liquidation. Die Aktiva betragen 200789 Kr., die Passiva 292371 Kr.

Stockholm. Das Goldschmiedegeschäft W. A. Bolin hat laut Firmaanmeldung nunmehr auch Fabrikbetrieb.

Tavastehus, Finnland. Die große Fabrik für Silber- und Neusilberwaren der Suomen Kultaseppien Keskus O.-Y. (Guldsmedernas i Finland Central-A.-B.) ist jetzt fertiggestellt. Die Versilberungsabteilung ist schon seit Mai v. Js. in Betrieb. Das Aktienkapital beträgt 1,5 Millionen finn. Mk. Aktienbesitzer sind die meisten Goldschmiede des Landes.

Handelsgerichtliche Eintragungen:

Berlin. Hermann Wiese, Juwelier. Inhaber: Hermann Wiese, Kaufmann, Berlin.

Graz. Pankarter, Handel mit Gold, Silber, Juwelen und Uhren, Jakominiplatz 22 und Leonhardplatz 8. Inhaber: Martha Pankarter, Geschäftsfrau in Graz.

München. Magnus Wagmüller. Inhaber: Juwelier Magnus Wagmüller in München. Handel mit Juwelen, Gold- und Silberwaren, Kunstgegenständen und Ölgemälden, Promenadenstraße 6.

Veltsrodt, Kr. Oberstein. Gebr. Dalheimer. Inhaber: Richard Dalheimer, Edelsteinschleifer; Hugo Dalheimer, Edelsteinschleifer, beide in Veitsrodt.

Wien I, Spiegelgasse 8. Brüder Halberstadt, Kommissionsverschleiß von ungefaßten Edelsteinen. Der Kommandit ist über Ableben gelöscht Nunmehr offene Handelsgesellschaft.

Gestorben:

Berlin. Ernst Hoffmann, Juwelier und Goldschmied.
Frankfurt a. M. Siegfried Mayer, Seniorchef der Firma Mayer &
Fuchs, Bijouterie- und Silberwarenfabrik.

Göteborg, Schweden. Juwelier August Wilhelm Malmquist starb, 67 Jahre alt. Erst 20 Jahre bei der Firma Kjernas, übernahm er dann zusammen mit O. Nilsson ein Goldschmiedegeschäft.

Kopenhagen. Aug. W. Jacobsen, Seniorchef der alten Goldschmiedefirma Holm in Svärtegade, stellvertretender Altmeister der Innung, starb, 61 Jahre alt. Sein vor einem Jahre als Teilhaber eingetretener Sohn Holger und sein jüngerer Bruder Kai, beides Fachleute, setzen das Geschäft fort.

Kopenhagen. Hofjuwelier Carl Michelsen starb am 14. Dezember nach längerer Krankheit, 68 Jahre alt. Schon mit 24 Jahren übernahm er die Firma des Vaters, A. Michelsen. In den Jahren 1890 bis 1898 war er Vorsteher, später Ehrenmitglied des Industrievereins in Kopenhagen, viele Jahre Vorstandsmitglied der Schule der Technischen Gesellschaft. Er war auch der erste Vorsteher des dänischen Kunstgewerbemuseums. An der dänischen Abteilung auf großen Ausstellungen, in Malmö, Kopenhagen (1888), Chicago, Stockholm und Paris (1900), hat er als Kommissar mitgewirkt. Das Geschäft setzt sein Sohn, Hauptmann Paul Michelsen, (seit 1914 Teilhaber) fort. In seinem Sommersitz in Skodscorg war Carl Michelsen Vorsteher des Kommunalvereins und hat zur Abwehr eines Straßenprojekts, das die landschaftliche Schönheit des Tiergartens dort bedrohte, kräftig mitgearbeitet.

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Kristiania. Dir. H. E. Wendel, früher Teilhaber und zuletzt Leiter des 1920 aufgelösten großen Kaufhauses in Bijouterie-, Nickel-, plattierten und Galanterie waren Dopheides Magasin, ist gestorben. London. Der kürzlich im Alter von 62 Jahren gestorbene Diamantenhändler Max Mayers hinterläßt ein Vermögen von 284 840 €.

Geschäftliches:

Liegnitz. Als Sachverständige wurden ernannt: Goldarbeiter Oskar Augener, Liegnitz: alle die Goldschmiedekunst und insbesondere auch den Wert von Gold- und Silbersachen betreffende Fragen; Goldarbeiter Oskar Adler, Liegnitz; Goldarbeiter Clemens Bergmann, Haynau; Goldarbeiter Fedor Neumann, Jauer; Goldarbeiter Hugo Ludwig Lüben.

London. In den Räumen der Fine Art Society fand eine Ausstellung der Arbeiten des dänischen Silberschmieds Georg Jensen statt.

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