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sendung unter Wert gehört. Das Landgericht Ratibor hat in einer Entscheidung es als eine Nebenverpflichtung des Verkäufers (Versenders) bezeichnet, daß die versandte Ware versichert werde, und daß dies Treue und Glauben mit Rücksicht auf die Verkehrssitte erforderten (Jur. Wochenschrift, 49. Jahrgang, S. 725). Es wird darin auch ausdrücklich auf § 276 des Bürgerlichen Gesetzbuches hingewiesen, wo es heißt: Fahrlässig handelt, wer die im Verkehr erforderliche Sorgfalt außer acht läßt.

Die Rechtsanschauung geht weiter dahin, daß jemand dadurch von der ihm zukommenden Sorgfalt nicht entbunden wird, daß sie sein Kontrahent fahrlässigerweise außer acht gelassen hat. Er darf Fahrlässigkeit nicht mit Fahrlässigkeit beantworten.

Ein Uhrmacher hat uns auf ein Urteil hingewiesen, das vom Amts- und Landgericht Hannover gleichlautend ergangen ist und auch im Hannoverschen Tageblatt vom 10. März d. J. verÖffentlicht wurde. Dort hatte eine Firma Sachen von Wert ohne Wertangabe abgesandt. Der Empfänger erhielt sie nicht, weil sie auf dem Transport abhanden kamen. Da nach § 447 des Bürgerlichen Gesetzbuches der Empfänger die Gefahr zu tragen hat, verlangte die Absenderin im Klageweg Zahlung. Sowohl das Amtsgericht wie Landgericht Hannover haben die Klage abgewiesen, bzw. die Abweisung bestätigt. Nach § 447, meinen die genannten Gerichte, ist der Verlust eines versandten Kaufgegenstandes vom Käufer zu tragen, wenn er vom Versender auch bei Anwendung der verkehrsüblichen Vorsicht nicht vermieden werden konnte. Hat es jedoch der Verkäufer an dieser Vorsicht fehlen lassen, so muß er für jeden Verlust während des Transportes aufkommen. Bei der gegenwärtigen Unsicherheit im Betriebe der Post und Eisenbahn muß der Versender das gesteigerte Transportrisiko durch entsprechende Versicherungsmaßnahmen ausschalten. Diese Pflicht, die sich ohne weiteres aus den handelsüblichen, kaufmännischen Verkehrsregeln ergibt, hat die Klägerin vernachlässigt. Einer Aufforderung zur Erfüllung dieser Pflicht seitens des Beklagten bedurfte es nicht.

Nach dieser Entscheidung, die allerdings von keinem der Obergerichte, Oberlandesgericht oder Reichsgericht, nachgeprüft werden konnte, da sie nicht revisibel war, ist also ein vollkommener, ausreichender Versicherungsschutz für Sendungen an die Kundschaft bei Uhren, Gold- und Silbersachen, neuen Waren wie Reparaturstücken, ein dringendes Erfordernis und gehört in den Bereich der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns und Gewerbetreibenden. Die in der Überschrift zu diesem Artikel gestellte Frage ist daher zu bejahen. Die Kosten der Wertversicherung trägt natürlich der Empfänger, wie die Versandkosten überhaupt.

Wien als Edelsteinwelthandelsplat.

ien ist nicht nur der Vermittler des Warenhandels zwischen

Osten, ein großer Finanzplatz mit

einem ausgedehnten Devisen- und Valutenhandel, sondern auch ein Welthandelsplatz für Edelsteine und Schmuckwaren aller Art. Wien hat als Handels- und Finanzplatz seit der Zertrümmerung des einheitlichen Wirtschaftsgebietes der ehemaligen Österreichischen Monarchie gewaltig gewonnen, obwohl es die Entente aus dem Welthandel ganz ausschalten wollte. Die wirtschaftlichen Verhältnisse haben sich eben als stärker erwiesen.

alten Gewohnheit fest, ihre Ersparnisse in Edelsteinen und Gold und Silber anzulegen. Diese Prunk- und Schmuckstücke bilden den Reichtum und Stolz der Familie und vererben sich von Geschlecht zu Geschlecht. So u. a. die prunkvollen, kostbaren Nationaltrachten der madjarischen und polnischen Magnaten. Die Edelsteine sind meistens schlecht gefaßt, aber daran stößt sich der Eigentümer nicht, er sieht nur auf den Wert der Steine und des Metalls, die Form ist ihm Nebensache. Auch den Völkern des nahen Ostens geht es wirtschaftlich nicht gut, auch denen nicht, die sich zu den Siegerstaaten rechnen, und wenn auch in diesen Ländern eine Schicht von Kriegsgewinnlern in die Höhe gekommen ist, so gleiten an ihrer Seite ehemals wohlhabende Bevölkerungsschichten nieder. So u. a. die Anhänger und Stützen der Vorkriegszeit, wie Offiziere, Staatsbeamte, Gelehrte usw., die sich in die neue Zeit nicht finden und von den neuen Machthabern bedrückt und bedrängt werden, in der Türkei die alten Paschafamilien, die den Anschluß an die Jungtürken und Nationalisten versäumt haben. In ihrer Not veräußern sie ihre Schmuckstücke, und diese finden zu einem guten Teil ihren Weg nach Wien. Besonders aus Polen und Ungarn kommen viele Edelsteine und Perlen hierher. Die Einfuhr ist zwar streng verboten, aber die Schmuggler bringen ihre Schätze doch über die Grenze. Die österreichische Regierung sucht die Einfuhr von Luxuswaren möglichst einzuschränken, um die Zahlungsbilanz des Staates zu verbessern, aber die eingeführten Edelsteine beeinflussen die österreichische Handelsbilanz gar nicht, denn sie werden alle wieder ausgeführt. Bei der Ausfuhr erhebt der Staat eine Abgabe von zwei vom Hundert.

Der Wiener Edelsteinmarkt hat London, Amsterdam und Paris, die vor dem Krieg die größten Handelsplätze für Edelsteine waren, überholt (? D. Schriftl.) und heute kommen die Edelsteinhändler aus allen Ländern nach Wien, um einzukaufen. Besonders zahlreich und kauflustig sind die amerikanischen Einkäufer. Den Edelsteinhändlern aus dem Westen kommt der schlechte Stand der österreichischen Krone zustatten, so daß sie in Wien am billigsten einkaufen, obwohl die Wiener Edelsteinhändler auch einen großen Nutzen nehmen. Da auf den westlichen Edelsteinplätzen die Edelsteinpreise sehr zurückgegangen sind, als Folge der allgemeinen Geschäftskrise, müssen die dortigen Händler billig einzukaufen suchen, und das ist ihnen in Wien möglich. Sie kaufen entweder bei den hiesigen Händlern oder suchen durch Zeitungsanzeigen Edelsteine unmittelbar von den gegenwärtigen Besitzern zu bekommen, in der Hoffnung, sie billiger zu erhalten. Darin täuschen sie sich aber meistens, denn wer etwas zu verkaufen hat, verlangt Preise, die vielfach in keinem Verhältnis zum Wert der angebotenen Gegenstände stehen. Und gerade bei Edelsteinen sehen die Eigentümer auf gute Preise, weil sie wissen, daß die Ausländer mit ihrer guten Währung trotzdem noch billig einkaufen. Für die Verkäufer gibt es auch genug Gelegenheit, den Wert ihrer Steine von Fachleuten schätzen zu lassen, so z. B. im Dorotheum, dem großen staatlichen Versteigerungsamt. Manchen Bedürftigen sind glänzende Geschäfte mit ihren Edelsteinen gelungen. G. Herlt.

Eine neue Belastung für gewerbliche Mieter in Sicht!

In Wien strömen die Edelsteine aus den Nachfolgestaaten Bekanntlich gehen die Haus- und Grundbesitzervereine schon

und den Ländern des nahen Ostens zusammen, die zum Verkauf gelangen sollen. Die östlichen Länder sind seit alten Zeiten reich an Edelsteinen aller Art. Die Bevölkerung hat nicht nur eine große Vorliebe dafür, sondern benützt sie auch als Vermögensanlage. Da es Sparkassen, Banken und andere Möglichkeiten, seine Ersparnisse fruchtbringend anzulegen, früher nicht gab, kaufte man Edelsteine und Edelmetall dafür und verwahrte seinen Schatz in mit Eisen beschlagenen Truhen oder vergrub ihn bei unruhigen Zeiten in die Erde. Nur allzu häufig sind solche heimliche Schätze dem Feuer und den Räubern und Dieben zum Opfer gefallen.

Obwohl es heute in den Ländern des nahen Ostens nicht mehr an Gelegenheiten fehlt, Geld in Kapital zu verwandeln, hält doch die Bevölkerung, besonders die ländliche, an der

lange darauf aus, eine Beseitigung der Mietzwangswirtschaft herbeizuführen, was ihnen angesichts der gesteigerten Lasten auf den Grundbesitz auch nicht ohne weiteres zu verdenken ist. Wie man hört, wollen sie nun aber die erste Bresche in die sie treffende Zwangswirtschaft dadurch legen, daß sie eine Aufhebung der Bewirtschaftung von zu gewerblichen Zwecken benutzten Räumen fordern. Warum ihnen der Vorstof gegen den lästigen Zwang gerade in dieser Richtung besonders zweckmäßig erscheint, entzieht sich unserer Kenntnis. Vielleicht haben sie aus der Schulfibel in Erinnerung, daß Handwerk und Gewerbe einen goldenen Boden haben, und glauben nun, der kommunalen Steuerpolitik mit doppeltem Boden, der vielerorts das Gewerbe unterliegt, folgen zu können. Die Folgen, die eine solche Maßnahme haben würde, haben sie sich jedenfalls nicht klar gemacht, oder sie gehen

darüber hinweg, wie über eine Sache, die sie nichts angeht. Das ist überhaupt der Fehler, an dem wir kranken, daß immer eine Wirtschaftsgruppe glaubt, sie könne sich in ihrem eigenen Interesse über dasjenige anderer Gruppen hinwegsetzen, weil sie dieses nichts anginge. Es wird immer vergessen, daß „Wirtschaft" ein lebendiger Organismus ist, in dem jedes einzelne Glied immer auch das irgendwie angeht, was das andere trifft. Die Hand, die den Fuß abhackt, oder der Fuß, der einen anderen Teil des eigenen Körpers tritt, sie werden schon eines Tages merken, daß sie sich selbst geschadet haben, nicht nur dem verletzten Glied. Die Folgen eines solchen Schrittes wären natürlich die, daß bei der ungeheuren Nachfrage nach Laden- und Betriebsräumen die Mieten für diese unvergleichlich, absolut und im Verhältnis zu den sonstigen Mieten, steigen und die kapitalkräftigen Gewerbetreibenden die Schwächeren einfach ausmieten würden. Bei den mindestens sehr ungewissen Aussichten für das Geschäft in der kommenden Zeit würden die Konsumenten durch eine etwaige Abwälzung dieser erhöhten Geschäftsunkosten auf die Verkaufspreise noch kaufunlustiger werden, als sie es durch die Preiserhöhungen der letzten Zeit und die infolge des Umsatzsteuer-Aufschlages noch kommenden ohnehin schon sind. Es wäre von großer Wichtigkeit, wenn den Vertretern des Gewerbes im Reichswirtschaftsrat für die zu erwartenden Verhandlungen genügendes Material zur Verfügung stünde, um gegen eine solche Maßnahme mit Erfolg Stellung nehmen zu können. Wir sind auch gern bereit, solches Material aus unserem Leserkreis entgegenzunehmen und an die geeignete Stelle weiterzuleiten.

48 stündige Arbeitszeit der Lehrlinge ohne Einrechnung der Fortbildungsschule. [Eine prinzipielle und endgültige Entscheidung

Ein

des Sächsischen Ober-Landesgerichts.]

ine Entscheidung von grundlegender Bedeutung, gegen die ein Rechtsmittel nicht mehr zulässig ist, hat der Strafsenat des Sächsischen Oberlandesgerichts zu Dresden über eine etwaige Einrechnung des Fortbildungsschulunterrichts in die 48 stündige Arbeitszeit getroffen. Diese Entscheidung ist für Handel, Industrie, Handwerk und Gewerbe von gleicher grundsätzlicher Bedeutung. Der Entscheidung lag folgender Tatbestand zugrunde: Ein Betriebsinhaber hatte seine Lehrlinge regelmäßig täglich neun Stunden beschäftigt, demnach anstatt der zulässigen 48 Stunden wöchentlich 54 Stunden. Auf diese 54 stündige Arbeitszeit entfallen indessen 16 Stunden für den Besuch der Handels- bzw. Fortbildungsschule. Demnach beträgt die im Geschäft verbrachte Arbeitszeit nur wöchentlich 38 Stunden. Gegen den Lehrherrn wurde Anklage wegen Übertretung der Verordnung über die Regelung der Arbeitszeit vom 18. März 1919 erhoben. Zu seiner Verteidigung machte der Lehrherr geltend, daß nach einer Verordnung des Sächsischen Arbeitsministeriums vom 15. Februar 1919 der Lehrherr berechtigt sei, die Fortbildungsschulzeit der Arbeitszeit im Gewerbebetriebe anzurechnen. Schöffen- und Landgericht schlossen sich dieser Rechtsauffassung an und erkannten auf Freisprechung. Diese Instanzen führten übereinstimmend aus, die Pflichtstundenzahl der Handelsschule sei wesentlich höher gegenüber der der Fortbildungsschule. Eine dem Fortbildungsscbulunterricht entsprechende Zeit des Handelsschulunterrichts müsse jedenfalls auf die gewerbliche Arbeitszeit in Anrechnung gebracht werden, weil sonst die Lehrherren, die ihren Lehrlingen den Besuch der Handelsschule ermöglichen, hinsichtlich der von den Lehrlingen zurückzulegenden Arbeitszeit im Betriebe schlechter gestellt seien, als solche Lehrherren, die ihre Lehrlinge nur in die Fortbildungsschule schicken. Die Handelsschule führe die Kaufmannslehrlinge in ihren Zielen höher. Das Sächsische Oberlandesgericht zu Dresden bestätigte als letzte Instanz endgültig das erstinstanzliche freisprechende Urteil und begründete seine für Handel und Industrie, Handwerk und Gewerbe grundsätzliche Entscheidung folgendermaßen: Ein Lehrherr, der seine Lehrlinge wöchentlich 54 Stunden, also nur 6 Stunden über die gesetzlich zulässige Arbeitszeit hinaus, beschäftigt, macht sich nicht strafbar. Die Fassung der Verordnung über die Regelung der Arbeitszeit vom 18. März 1919 bietet keinen Anhalt dafür, daß in die gesetzlich fest

gelegte 48 stündige wöchentliche Arbeitszeit die in der Fortbildungsschule verbrachte Zeit einzurechnen wäre. Die Verordnung bezweckt, die Arbeitskraft des Arbeiters gegen etwaige übermäßige Ausnutzung durch den Arbeitgeber zu schützen. Der Fortbildungsschulunterricht stellt keine Arbeitsleistung dar, sondern bezweckt eine Erweiterung und Vertiefung der Kenntnisse des Lehrlings. Das trifft auch auf den Handelsschulunterricht zu. Auch hier handelt es sich nicht um eine Arbeitsleistung der Lehrlinge, sondern um deren Vorbereitung für den zukünftigen Beruf. Auch der neue Entwurf zur gesetzlichen Arbeitszeitregelung unterscheidet zwischen Arbeitsleistung und Fortbildungsschulunterricht, bestimmt aber, daß 54 Stunden wöchentlich nicht überschritten werden dürfen.

Zur Neuregelung der Ausfuhrabgabe. D beschäftigte sich in seiner Sigung am 4. Januar mit stat

er wirtschaftspolitische Ausschuß des Reichswirtschaftsrats

Gesetzentwurf über die Erhebung einer Abgabe bei der Ausfuhr von Waren. Der Vertreter des Reichswirtschaftsministeriums führte zur Begründung aus, daß der Entwurf beabsichtigt, die Erhebung einer Ausfuhrabgabe von der Ausfuhrkontrolle zu trennen und ihr eine eigene gesetzliche Grundlage zu geben. Bisher konnte die Ausfuhrabgabe gemäß § 6 der Verordnung über die Außenhandelskontrolle vom 20. Dezember 1919 nur erhoben werden, wenn eine Ware unter Kontrolle gestellt war. Diese Verbindung mit der Ausfuhrkontrolle hat eine Reihe von Schwierigkeiten und besonders die Unbilligkeit zur Folge, die in einer unterschiedlichen Behandlung der ausfuhrverbotenen und ausfuhr freien Waren liegt. Die Ausfuhrabgabe muß daher eine gesetzliche Grundlage erhalten, die sie einheitlich regelt und auf die ausfuhrfreien Waren ausdehnt, so daß, wenn einmal die Voraussetzungen zur Erhebung einer beträchtlichen Abgabe gegeben sind, alle Waren erfaßt werden können, die eine Belastung vertragen.

In der Erörterung wurde die Berechtigung der Erhebung einer Ausfuhrabgabe in Zeiten der sinkenden Mark von allen Seiten anerkannt, während die Ansichten über die Ausfuhrkontrolle auseinandergingen. Gerade darum wurde der Gesetzentwurf, der beide Gebiete trennt, einstimmig angenommen, nachdem die Regierung gegenüber Bedenken in Einzelfragen der Durchführung des Gesetzes zugesichert hatte, daß der Reichswirtschaftsrat vor Erlaß der Ausführungsbestimmungen gehört wird.

Die weiter vorgelegten beiden Gesetzentwürfe über die Ablieferung von Ausfuhrdevisen und über die unmittelbare Erfassung von Ausfuhrdevisen gehen zurück auf eine Note des Garantiekomitees vom 17. November 1921, die in Ausführung des Artikels VII, Abs. 2b des Zahlungsplanes zum Ultimatum vom 5. Mai 1921 verlangt, 1. daß die Deutsche Regierung die notwendigen Maßnahmen treffe, um die an die Außenhandelsstellen ergangenen Weisungen gesetzlich festzulegen mit dem Ziele, einen ausreichenden Teil der durch die Ausfuhr anfallenden ausländischen Devisen zur Verfügung der deutschen Regierung zu stellen; 2. daß die deutsche Regierung gesetzliche Maßnahmen treffe, die es ermöglichen, die im Zahlungsplane vorgesehene unmittelbare Erhebung der 25 v. H. Abgabe vom Werte der Gesamtausfuhr sofort in Kraft zu setzen, falls das Garantiekomitee dies wünschen sollte. Nach einer kurzen Erörterung wurde mit 6 gegen 8 Stimmen folgender Abänderungsantrag Keinath angenommen:

§ 1.

„Der Reichskommissar für Aus- und Einfuhrbewilligung kann die im § 1 der Verordnung über die Außenhandelkontrolle vom 20. Dezember 1919 (RGB). S. 2128) vorgesehene Ausfuhrbewilligung von der Bedingung abhängig machen, daf Zahlungsmittel und Forderungen, welche auf die in der Ausfuhrbewilligung bezeichnete Auslandwährung lauten, in Höhe des in der Bewilligung genannten Wertes oder eines Teiles dieses Wertes der Reichsbank oder den von ihr zu bestimmenden Stellen anzubieten sind.

§ 3.

Der Reichskommissar für Aus- und Einfuhrbewilligung erläßt die erforderlichen Ausfuhrbestimmungen mit der Maßgabe, daß das Aufkommen bis insgesamt 25 v. H. des Wertes

der Ausfuhr im Sinne des Artikels 6 VII, Abs. 2b des Zahlungsplans zum Ultimatum vom 5. Mai 1921 (RGBl. S. 762) sichergestellt bleibt."

Anstelle der Zwangserfassung tritt also eine „Ermächtigung“ des Reichskommissars, von der man hofft, keinen Gebrauch machen zu müssen. Beide Vorlagen wurden mit 9 gegen 8 Stimmen angenommen.

Einkommensteuerberechnung.

Wie

'ie bereits mitgeteilt, wurde durch die EinkommensteuerNovelle vom Dezember v. J. die Einkommensteuergrenze des 10Proz.-Satzes auf 50000 Mk. hinaufgesetzt. Die Prozentstaffelung über ein Einkommen von 50000 Mk. hinaus haben wir ebenfalls bereits veröffentlicht. Abgesetzt werden können von der prozentual errechneten Steuersumme: 240 Mk. für den Steuerpflichtigen, ebensoviel für seine Ehefrau, (jedoch beides nur bei Einkommen bis 50000 Mk.) 360 Mk. für jedes Kind unter 17 Jahren (jedoch nur bei Einkommen bis 200000 Mk.), und für Arbeitnehmer 540 Mk. für „Werbekosten“; ferner Aufwand für berufsnotwendige Fahrten zwischen Geschäft und Wohnung und für außergewöhnlichen Kleiderverschleiß, für Schuldzinsen und sonstige Rechtsverpflichtungen, Beiträge zu Sozial- und Lebensversicherungen (lettere bis 3000 Mk.) und zu Berufsverbänden; schließlich auf besonderen Antrag Ermäßigungen für besonderen Erziehungsaufwand und besondere Krankheitsmehrkosten. Bei erwerbsunfähigen Rentnern über 60 Jahte wird die Kapitalertragssteuer voll (mit 100 Proz.) angerechnet bei Kapitaleinkommen bis 10000 Mk., zur Hälfte (50 Proz.) bei solchen bis 20000 Mk. Besonders harte wirtschaftliche Verhältnisse können bei Einkommen bis 80000 Mk. berücksichtigt werden. Ohne Berücksichtigung von Abzügen aus besonderen Gründen erreicht ab 1. Januar 1922 die Steuer Jahresbeträge, wie in nachstehender Tabelle aufgestellt.

Für Arbeitnehmer gehen von untenstehenden Zahlen dann ohne weiteres noch die Werbekosten mit 540 Mk., für alle Steuerpflichtigen die Kassen- und Versicherungsbeiträge ab. Verh. m. Verh. m.

Höhe d. Ein- Steuersumme für kommens Ledige

Verh. m.

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lung mit Chemikalien erzeugt wird. Ein derartiger Überzug hat mit echter Patina aber nichts zu tun und kann daher als Edelrost nicht angesprochen werden; denn Edelrost bedeutet Natur-Patina. In Laienkreisen glaubt man sogar, Patina sei eine Art Grünspan; das ist nicht zutreffend. Grünspan, der sich an unreinen Stellen bildet und stumpf aussieht, rührt von den im Erz vorkommenden Kupferteilchen her, während echte Patina einen gewissen metallischen Glanz hat. Edelrost (oder Natur-Patina) bildet sich von selbst durch Einwirkung von Luft und Feuchtigkeit auf Kupfer und Bronzen und zeigt sich in Gestalt eines dichten, grünlich oder blau-grünlich mattglänzenden Überzuges, der das darunter liegende Material nicht angreift, sondern schützt.

Als störend für eine gute Edelrostbildung werden vielfach die verschiedenen Luftverhältnisse angesehen; auch soll in Gegenden, wo viel Rauch, Ruf, Schwefel u. dergl. in der Luft vorhanden sind, die Patinabildung leiden. Das dürfte wohl wenig zutreffend sein. Die Bildung einer mehr oder weniger schönen Patina wird þesonders in der Behandlung des Materials nach dem Guß zu suchen sein, und zwar wird die jetzt allgemein übliche Säurebehandlung mitunter störend wirken. Winzige, zurückbleibende Säurespuren können manches verderben. Früher wurden die abgezogenen Stücke mit der Hand geschabt oder geschliffen. Derartige glatte und metallisch vollständig reine Oberflächen sind empfänglicher für die Einwirkung der Atmosphärilien und lassen daher die Oxydation des Materials bzw. die Bildung von Patina schneller und gleichmäßiger zu. Nur diese allmählich von selbst sich bildende Patina kann als Edelrost bezeichnet werden. Als Edelrost deswegen, weil er das Material nicht zerstört (wie der Eisenrost), sondern durch Überzug für immer schützt.

Die verschiedenartige Färbung der Patina richtet sich zum größten Teil nach der chemischen Zusammensetzung der Legierung, aus welcher der Guf besteht. Es würde an dieser Stelle zu weit führen, sich mit dem Thema über die Bildung von Patina eingehend zu beschäftigen. Hierüber sind die Ansichten übrigens sehr geteilt; es sollte nur darauf hingewiesen werden, daß für die Bezeichnung Edelrost, wie schon erwähnt, nur der natürliche Überzug, welcher ohne weitere chemische Behandlung nur durch die Zeit und die äußeren Lufteinflüsse hervorgerufen wird, in Betracht kommt.

B.

Nachruf für einen Förderer und Lehrer der deutschen Kunst- u. Edelschmiede.

80 Geliebt

Verheir.

1 Kind

Verh. m. 2 Kind.

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180

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eliebt von Gott und den Menschen, wird sein Andenken ein Mit diesen Trostworten senkte großer Segen bleiben.“ man am 12. Dezember vorigen Jahres in München einen hochverdienten Meister der Metallkünste, Herrn Rudolf Harrach, Hofsilberarbeiter und Ziseleur, im Alter von 65 Jahren in das Grab. Dieser zielbewußte, strenge Meister und Lehrer war eine hervorragende Erscheinung der Münchener Edelschmiedekunst; tüchtigen Nachwuchs zu erziehen und der Welt vollendete Werke zu schenken, war sein ideales Lebensziel, an das er seine ganze Kraft setzte. Neben seinen umfangreichen Ar

beiten auf dem Gebiete der christlichen Kunst hat sich der zu früh Verstorbene zwanzig Jahre lang in hochherziger Weise dem Lehrberufe gewidmet. An der Handwerkerschule Luisenstraße versammelte er n.it seltener Hingabe Jünger der Metallkünste aller Länder, um sie beruflich auf die Höhe des Könnens zu führen, sie künstlerisch sehen und fühlen zu lehren und sie nach allen Richtungen zu veredeln. Viele junge Kunst- und Edelschmiede fanden vor etwa dreißig Jahren in dem altberühmten München keine Gelegenheit zur Ausbildung neben der Werkstattarbeit, wenn sich ihrer der berufs- und jugendliebende Rudolf Harrach nicht angenommen hätte. So führte er viele junge Männer auf die Höhe des Könnens und damit auch dem Lebensglück entgegen. Es ist in diesen knappen Zeilen nicht auszusprechen, wie segensreich das Wirken dieses treuen und selbstlosen Meisters gewesen ist. Mögen den treuen Sohn unseres Volkes die Werke loben, mit denen er unsere Kultur in so reichem Maße beschenkte. „Ach, sie haben einen guten Mann begraben, und mir war er mehr." Prof. H. L.

✰✰ Sonntagsstunde ✩ ✩

Was

Eulenspiegel.

Von A. Zorn.

Tillen, den die Schweifelust im Blute Straß' um Straße durch die Lande trieb, stieg bergan mit überleichtem Mute, abwärts schien ihm sauer und unlieb. Denn so gründete er solche Schrulle aufwärts ihn das Vorbehagen lulle leichten Abstiegs, der indeß zu früh zeige ihm des nächsten Aufstiegs Müh! Tiefe Weisheit deckt die Narrenlehre: Kümmert Plage dich, so miß die Qual nicht mit Grübel-Ellen, ob sie währe; blick voraus und über Berg zu Tal. Schreitest frisch du aus mit leichtem Ranzen, ist dein Wandern wie ein Maientanzen, Kommendem zu rüsten ist es Zeit: mach aus voller Lung' den Rücken breit!

Fruchtbarer Wille.

Von Fr. Ant. Bechtold.

as ist für die Entwicklung, den Wert und die Bedeutung eines Menschen wichtiger: das Wissen oder der Wille? Ein altes Sprichwort sagt, daß Wissen Macht sei. Rosegger aber, ein guter Kenner des Volkes, erwiderte darauf: Wissen ist Macht, wie schief gedacht! Wissen ist wenig, Können ist König!" Also der Wille ist nicht die Hauptsache im gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Leben, sondern das Können: Aber: Wer kein Wissen und keinen Willen hat, der kann auch nichts, und wer etwas kann, der hat auch Wissen und Willen. Es handelt sich nicht darum: Was ist wichtiger, sondern welche Bedeutung haben Wissen, Willen und Können in der Gesellschaft und Wirtschaft?

Rosegger hat darin Recht: Das Wissen ist wenig, aus dem kein Können wird. Jeder Beobachtende und Urteilsfähige wird Menschen kennen, die viel wissen und trotzdem nichts können. In allem und jedem reden sie klug mit; bei Licht besehen, haben sie aber noch keine beachtliche Leistung zustande gebracht. Ein solches Wissen hat für die Allgemeinheit keinen Wert. Im wirtschaftlichen Leben kommt es nie auf das Wissen an, sondern auf die Anwendung des Wissens und auf den Erfolg, der aus der Anwendung des Wissens hervorgeht.

Daß man Wissen lehren kann, ist bekannt. Behauptet wird aber neuerdings mehr und mehr, daß Deutschland in seinen Schulen zuviel Wert auf die Wissensvermittlung lege und die Willensbildung vernachlässige. In diesem Zusammenhang wird auf die Willensmenschen der Vereinigten Staaten von Nordamerika und Englands hingewiesen und gesagt, daß ihr besser ausgebildeter Wille ihnen eine Überlegenheit uns gegenüber gäbe. Ob und inwieweit dies der Fall ist, soll hier nicht entschieden werden. Es genügt, hervorzuheben, wie wichtig der Wille für die Entwicklung des wirtschaftlichen Lebens ist.

Jedoch der Wille allein schafft es nicht! Es wäre ebenso falsch, reine Willensmenschen herauszubilden, wie reine Wissensmenschen. Ein Mensch, der ganz Wille ist und an nichts anderes denkt, als seinen Willen durchzusetzen, ist ein greulicher Kerl. Soll der Wille Sinn haben, so muß er sich auf klare Erkenntnisse stützen; er muß auf Erfahrungen bauen, die sich bewährt haben. Man kann etwas wollen, alle Kraft an die Durchsetzung des Gewollten setzen und damit unermeßlichen Schaden anrichten. Vor solchen Tatmenschen möge Deutschland ein gütiges Geschick bewahren.

Mit allgemeinen Forderungen ist herzlich wenig getan. Es muß an Beispielen gezeigt werden, was der Wille zur Tat vermag. Wenn ich mir als Schriftsteller vornehme, jede Woche

zwei Aufsätze zu schreiben, und dieses Vorhaben unerbittlich ausführe, so habe ich Willen gezeigt. Eine andere Frage ist, was ich dabei erreicht habe, welchen Nutzen ich für andere dabei stifte, und welchen wirtschaftlichen Erfolg ich selber dabei erziele. Es ist dabei ganz unmaßgeblich, daß ich willensstark ausgeführt habe, was ich mir vorgenommen hatte. Die Hauptsache ist, was ich geistig und wirtschaftlich erreicht habe. Es mag für Leute, die immer in höheren Regionen schweben, häßlich klingen, wenn stets der wirtschaftliche Erfolg betont wird, wenn immer vom Nutzen die Rede ist, den eine Sache abwirft. Es gibt aber im Wirtschaftsleben keinen anderen Maßstab als den Erfolg. Wer vom Willen zur Tat spricht, begeht schon eine grobe Ungenauigkeit. Um den Erfolg geht alle wirtschaftliche Tätigkeit. Wenn ich in der Woche nur einen Aufsatz liefere, diesen aber gründlich und gehaltvoll schreibe, werde ich (die nötigen kaufmännischen Kenntnisse vorausgesetzt) mehr dafür erzielen, als wenn ich zwei schreibe, die weniger überlegt und weniger gut sind. Willen zur Tat oder Tatmenschen zu fordern, zeugt von keiner besonderen Überlegung. Es ist zugegeben worden, daß Wissen ohne Willen nicht viel taugt, aber noch viel weniger taugt der Willens- oder Tatmensch ohne das genügende Wissen. Es kommt nicht auf die Taten an, sondern auf den Erfolg der Taten, auf den volks- und privatwirtschaftlichen Erfolg. Dieser aber ist abhängig von der Güterherstellungs- und Bedarfskunde, nicht zu vergessen die Fähigkeit, den Bedarf am zweckmäßigsten zu befriedigen. Wer weiß, in welchem Verhältnis die Menge der Güter zu ihrer Beschaffenheit steht, wer ihre Auswertbarkeit richtig erkennt und die beste Art, sie an den Mann zu bringen, der ist dem weniger Kundigen überlegen. Um es in anderer Form zu wiederholen: Zuerst kommt die Erkenntnis der Dinge, dann der Wille und darnach die Tat.

Mit Forderungen wie: „Tatmenschen heranbilden“ ist es nicht getan. Man erweckt dadurch nur unerfüllbare Hoffnungen. Geistige und wirtschaftliche Erwecker tun uns not. Führer brauchen wir, die dem hohlen Geschwätz und der leeren Rede den Garaus machen. Kernhafte, besonnene und kluge Lehrer sind nötig, die zeigen, wessen Geistes Kind die Schlagworte sind, wie wenig mit ihnen anzufangen ist und wie sehr sie die Menschen zu verwirren vermögen.

Für den Widersinn, der sich in wirtschaftlichen Fragen breit macht, mögen einige Beispiele angeführt werden. Eine Zeitlang spielte der „Preisabbau" eine große Rolle. In vielen Zeitungen und Zeitschriften konnte man darüber lesen. Des Sängers Höflichkeit schweigt seit langem über diesen Preisabbau. Aber das Schlagwort ist nun einmal da und hat ein zähes Leben. Manche erhoffen von ihm die Rettung aus aller Not. Die Wurzel des Übels waren aber gar nicht die hohen Preise, sondern die Geldentwertung. Deutschland mußte daher seine Aufmerksamkeit und seine Kraft auf die Festigung und Ordnung seines Geldwesens richten, nicht auf die Preise. Man kann die Preise nicht abbauen, wenn der Wert des Geldes sinkt. Überhaupt: Der Preisabbau kann das erwünschte Heil nicht bringen, sondern eine verbesserte und vermehrte Güterherstellung. Klipp und klar kann an diesem Schlagwort gezeigt werden, daß ein willensstarker oder tatkräftiger Politiker oder Wirtschaftler, der sich den Preisabbau zum Ziele setzte, ganz falsche Ziele verfolgte, seine Zeit und seine Kraft vergeudete und seine Volksgenossen auf Irrwege leitete. Ein mit dem Geldwesen Vertrauter, ein Kenner der Preisbildungsmöglichkeiten, ein privat- und volkswirtschaftlich geschulter Kopf ist sicher nicht auf den Gedanken gekommen, daß der Preisabbau die Lebenshaltung bessern könne. Die Änderung (Besserung) der Preise muß von der Güterherstellung ausgehen. Die Bedarfsgüter können nur verbilligt werden, wenn die Gestehungskosten geringer werden und der Vertrieb verbilligt wird. Die Väter des Versailler Vertrags waren doch wohl Tatmenschen. Man besehe sich aber einmal ihre „Tat“. Lange haben ihre Urheber gebraucht, um den Vertrag fertigzustellen, länger werden die Verständigen brauchen, um ihn zu berichtigen. Am Willen und an Tatmenschen hat es beim Versailler Vertrag nicht gefehlt, aber an Kenntnissen!

An Willen und an Tatmenschen fehlte es auch in SowjetRußland nicht, aber es mangelte die klare Einsicht darüber, wie man die Produktivität hebt und pflegt. Die Macthaber

in Rußland haben die Kraft der Worte über- und die seelischen Verschiedenheiten der Menschen unterschätzt. Die fördernden Eigenschaften des Eigennutzes wurden verkannt. Hier war Wille und Tat genug, wer sich aber das Ergebnis im gesamten besieht, der schüttelt den Kopf. Also auch hier: Zuerst ordentliches Wissen und dann Willen und Taten.

Das Wissen schützt gewiß nicht vor Torheiten, aber es kann sie doch sehr vermindern. Wenn ich den ernsthaftesten Willen habe, möglichst keinen Fehler zu machen, und es fehlt mir an dem Wissen, wie man sie vermeidet, so hilft mir mein Wille nichts. Es geht nichts über gründiches und zuverlässiges Wissen, das mir die Berufsausübung erleichtert und das mich beruflich, gesellschaftlich und wirtschaftlich vorwärts bringt. Wer darauf den Willen einstellt, der verrichtet ein nützliches Werk; wer in diesem Sinne Tatmenschen erzieht, der bring den einzelnen und mit ihm viele andere in die Höhe.

Allerdings muß man sich vor Zersplitterung hüten; wer Proben seines Könnens ablegen möchte, der darf sich nicht mit allem und jedem beschäftigen, sondern er muß sich auf ein Gebiet beschränken, auf das ihn Veranlagung, Kräfte und Wissen hinweisen. Auf solche Dinge ist die Willensbildung zu lenken.

Was der Mensch im Leben und in der Wirtschaft braucht, ist neben dem Wissen geistige Sammlung (die Fähigkeit, alles von sich zu weisen, was ablenkt oder in der Berufstätigkeit hindert), Urteilsfähigkeit, Entschlußfähigkeit. Soweit diese Dinge lernbar sind, sollen sie gepflegt und gelernt werden. Der Wille vermag viel, aber nicht alles, und er vermag dann nur viel, wenn er als Untergrund gründliche und klare Einsichten hat.

Man kann lehren, wie sich Erkenntnis, Wille und Tat zueinander verhalten, aber damit schafft man keine volkswirtschaftlich erfolgreichen Tatmenschen. Wer in sich nicht die geistige Stärke verspürt, richtig Erkanntes zu wollen und auszuführen, der wird nie zu einem brauchbaren und nützlichen Tatmenschen werden. Wenn die Erziehung zu Tatmenschen gefordert wird, wollte das nur in dem Sinne gemeint sein, daß die entsprechenden Anlagen dafür vorhanden sind, daß sie nicht unterdrückt oder auf Irrwege gebracht werden, sondern daß sie von ihren Fesseln befreit und in die zweckmäßigen Bahnen geleitet werden. Nur was der Mensch in sich hat, ist ausbildungsfähig, das Angedrillte, das gegen die Veranlagung Aufgezwungene bedeutet Zeitvergeudung und Schaden. Das Taylorsystem ist es, das gerade dagegen ankämpft: Die. Kräfte nicht zu vergeuden, sondern sie wirtschaftlich so zweckmäßig als möglich anzuwenden. Taylor verlangt nicht Taten, sondern wirtschaftlichen Erfolg: Wissen, Willen und den höchstmöglichen Reinertrag. Im Wirtschaftsleben geht es um Zweckmäßigkeiten, Brauchbarkeiten, um die größere oder größte Wirtschaftlichkeit. Wer etwa in der Technik andauernd nach Taten dürstet, der kann dabei zugrunde gehen. Jeder, der kaufmännischen Geist in sich hat, weiß, daß z. B. Maschinen technisch vollkommener sein können als andere und dabei doch wirtschaftlicher.

Zur Geschichte der Goldschmiedekunst in Nürnberg.

Albert Gümbel: Neue archivalische Beiträge zur Nürnberger Kunstgeschichte. Nürnberg 1919. 1) Die Habeltzheimer, eine Nürnberger Goldschmiedefamilie des 14. und 15.Jahrhunderts. Albert Gümbel: Die Nürnberger Goldschmiedefamilie der Groland. Mitteilungen aus dem Germanischen Nationalmuseum. Jahrgang 1920.

Was Wizen der Rechnungs- und Kirchen

as über den großen Wenzel Jamnitzer und seine Familie

bücher erhalten ist, hat Max Frankenburger 1901 in den Studien zur deutschen Kunstgeschichte, Heft 30, in einer mustergültigen Arbeit zusammengetragen. Dagegen ist die vorhergehende Periode der Nürnberger Goldschmiedekunst, also das 14. und 15. Jahrhundert, bisher von der Forschung fast nicht beachtet worden. A. Gümbel hat es als einziger schon seit längerer Zeit unternommen, diese Epoche der Goldschmiedegeschichte aufzuhellen. Er hat dies zuerst in seiner Arbeit über die Goldschmiedefamilie der Scheßlitzer (Repertorium für Kunstwissenschaft Bd. 34) getan, der die beiden oben genannten

Aufsätze neuerlich gefolgt sind. Gestützt auf eine genaue Kenntnis des urkundlichen Materials gelingt es Gambel, uns ein lebendiges Bild von den beiden Goldschmiedefamilien Habeltzheimer und Groland zu geben, das besonders noch dadurch unser Interesse erregt, daß der Verfasser zwei Mitglieder dieser Familien als Schöpfer zweier bedeutender Goldschmiedearbeiten Nürnbergs erkennt.

Die Habeltzheimer sind adligen Geschlechts, wahrscheinlich aus dem Ansbachischen stammend. Als Goldschmiede begegnen uns Ende des 14. u. Anfangs des 15. Jahrhunderts Fritz Habeltzheimer Vater und Sohn; der ältere war damals der bedeutendste Goldschmied Nürnbergs und hatte eine Reihe städtischer Ämter inne: Er war städtischer Silberbrenner, d. h. er hatte den Feingehalt von Silberlegierungen amtlich festzustellen, er war Münzprobierer, Verwalter der städtischen Silberwage und Vorgeher und Schauer, also amtlicher Begutachter der Erzeugnisse des Nürnberger Goldschmiedehandwerks. Schließlich unterhielt er noch ein Bankgeschäft und einen Handel mit Edelmetallen. Lange Zeit ging alles gut, sein Handel blühte, er lebte in angesehenster Stellung, bis er Anfang des 15. Jahrhunderts in finanzielle Schwierigkeiten geriet, Bankerott machte und im Herbst 1409 aus Nürnberg fliehen mußte. Seitdem fehlen alle Nachrichten über ihn, nur sein Sohn wird noch einige Male bis in die zwanziger Jahre hinein genannt. In dem älteren Fritz Habeltzheimer aber glaubt Gambel den Meister gefunden zu haben, der die kunstvollen Silberplatten für den Sarg des Nürnberger Stadtheiligen Sebaldus schuf, derselbe Sarg, um den später Peter Vischer sein einzigschönes Sebaldusgrab errichtete. Als Nachfolger Fritz Habeltzheimers des Älteren im Amt des Silberwägers findet Gümbel seit 1417 das älteste uns bekannte Glied der Goldschmiedefamilie Groland, Wilhelm Groland. Auch er scheint ein vermögender und angesehener Mann gewesen zu sein. Wir finden ihn oft in städtischen Rechnungen genannt, wenn er Bezahlung für silberne Becher und anderes Schmuckgerät erhält, das der Nürnberger Rat durchreisenden Fürsten als Geschenk zu überreichen pflegte. Als im Jahre 1424 Nürnberg eine eigene Münze errichtete, wird Wilhelm Groland zusammen mit seinem Bruder Seits als deren geschworener Versucher und Aufzieher ernannt, ein Amt, das er bis zu seinem Tode im Jahre 1427 verwaltet hat. Dies Amt ging auf seinem Bruder Seits über bis zum Jahre 1437, von diesem wieder auf seinem Neffen, Wilhelm Grolands Sohn Sebald. Dieser erweiterte das Geschäft der Familie beträchtlich: im Jahre 1457 pachtete er ein Mühlwerk und errichtete eine Schmelzhütte. Aus Schriftstücken, meist Gesuchen, die er an den Rat der Stadt Nürnberg richtete, läßt sich erkennen, daß dieses Hüttenwerk einen großen Umfang besaß; vielleicht weil es ihn doch zu sehr in Anspruch nahm oder aus anderen Gründen, legte er drei Jahre später sein Amt als städtischer Silbermünzer nieder.

Von diesem Sebald Groland stammen, wie Gumbel aus den städt. Rechnungslisten nachweist, die Beschläge des „Großen Grünbuchs" und des „Kleinen Rotbuchs", zweier Kopialbücher der Stadt Nürnberg, die etwa 1460 angefertigt sind; die Sonnenmasken, die den Hauptschmuck der Bücher bilden, findet Gümbel nun wieder in den Masken, mit denen die Heiltumstruhe geschmückt ist. Diese ist in den 20er Jahren des 15. Jahrhunderts in Nürnberg hergestellt worden, in ihr wurden seitdem die Reichsheiligtümer aufbewahrt. Gambel nimmt nun ar, daß es sich hier um eine Werkstattsüberlieferung von Schmuckmotiven handelt, für die er aus der gleichen Zeit noch zwei weitere Beispiele anführt. Demnach hat also Sebald Groland im Jahre 1460 die schon von seinem Vater verwendeten Sonnenmasken für die Kopialbücher benutzt. Von ihm schließt der Verfasser zurück und findet so in Wilhelm Groland den Schöpfer der berühmten Heiltumstruhe.

Dies sind die Hauptergebnisse von Gümpels neuen Forschungen. Auf viele oftmals sehr interessante Einzelheiten kann hier nicht näher eingegangen werden. Nur eins noch: Die Art der wissenschaftlichen Beweisführung ist methodisch so exakt und sicher, das in Frage kommende Material so geschickt benutzt, daß sich gegen die Ergebnisse von Gümbels Forschungen kaum etwas einwenden lassen wird. Hoffen wir, daß der Verfasser uns bald einmal, gestützt auf diese Einzeluntersuchung, die so dringend notwendige Geschichte der Nürnberger Goldschmiedekunst schenken möge. Dr. F.

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