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Deutsche Kunstausstellung in Brasilien.

ir Deutsche müssen uns nun einmal mit der Tatsache abfinden, daß zu unseren Feinden im Weltkriege auch der größte Staat Südamerikas, Brasilien, mit 8,550 Millionen Quadratkilometern Fläche gehörte (16 mal so groß als das frühere Deutschland); allein auch in Brasilien hat sich eine bessere Erkenntnis über das deutsche Volk geltend gemacht, und so ist zu verstehen, daß der in Curityba, Staat Parana, erscheinende „Der Kompaf“ (Nr. 115 vom 5. Okt. 1921) schreiben konnte, daß es in erster Linie Englands Heuchelei dem deutschen Volke auch in Brasilien geschadet habe. Die ganze Welt habe das deutsche Volk als den Abschaum und Auswurf der Menschheit angesehen, und das war Englands Werk.

Nun ist ein gut Teil der Leidenschaften verraucht und von Deutschenhaf in Brasilien nichts mehr zu spüren. Der fünftgrößte Staat der Welt schickt sich nun an, im September 1922 die Gedenkfeier seines 100 jährigen Bestehens durch eine große Kunstausstellung zu begehen, und so fragt es sich, ob sich daran auch die deutsche Kunst beteiligen solle. Ich habe die Vorbereitungen dazu aufmerksam betrachtet, mich mit maßgebenden Personen in Rio de Janeiro in Verbindung gesetzt und am 30. November 1921 folgende Sätze erhalten: „Die Ausstellungssache hängt von der deutschen Regierung ab. Wenn je die Gelegenheit günstig war, dann jetzt. Der Stein ist am Rollen.“

Was für eine Bewandtnis hat es denn mit der Kunstausstellung in Rio de Janeiro? Bereits 1916 regte der Schriftleiter des „Vozes de Petropolis“, Petrus Sinzig, in der Presse Brasiliens die Veranstaltung einer Ausstellung für christliche Kunst an, und die Anregung fiel auf fruchtbaren Boden. In Nr. 732 der Köln. Volksztg. vom 21. Septbr. 1920 berichtete darüber Sinzig wie folgt:

„Tausende von Händen regten sich, die Ausstellung zu beschicken. Eine Reihe von Malern, Bildhauern, Graveuren usw. schufen eigene Werke. Altehrwürdige Kirchen öffneten ihre Schätze. Ängstlich gehütete Archive sandten Schriftstücke von historischem Wert. In den vorbereitenden Kommissionen waren Namen von allerbestem Klang. An der Spitze stand der Kardinal von Rio und die Gemahlin des Präsidenten der Republik.

Der Minister des Innern stellte die schönsten Räumlichkeiten der National-Kunstakademie zur Verfügung, und da diese noch nicht ausreichten, wurde noch ein zweiter Palast (Lyceo de Artes e Officios) für die Ausstellung gesichert. Immer neue Kisten und Sendungen trafen in Rio ein: Gemälde, Statuen, literarische Werke, Stickereien, Gegenstände des

Kunstgewerbes, große Bilder mit der Wiedergabe der Leistungen der Schulen und Anstalten usw.

Der illustrierte Katalog lag gedruckt vor: 2876 Nummern! Die Ausstellung begann: Da Kriegsgetümmel. Brasilien hatte dem Druck der Alliierten nicht länger widerstehen können und war auf die Seite der Gegner Deutschlands getreten. Eines der ersten Opfer war die große Kunstausstellung. Der Minister zog die Erlaubnis zurück, über die Kunstakademie zu verfügen; Fanatiker drohten die Ausstellungsgegenstände zu zerstören weil ein Deutscher daran beteiligt war."

Und wer war dieser Deutsche? Herr Heinrich Karp, Düsseldorf, Gartenstraße 61, der als Organisator einen guten Ruf hat und Gründer der Netro (Nordeuropäische Handelskompanie) ist. Er hat die große Kunstausstellung von neuem belebt, und es würde nicht der Bedeutung Deutschlands entsprechen, in Rio de Janeiro gleichsam probeweise eine Ausstellung von Einzelwerken zu veranstalten, sondern es muß das erstemal s0 achtunggebietend auftreten wie nur möglich, sowohl an Umfang als auch in der Güte seiner Werke.

Die deutsche Edelschmiedekunst wird sich an der Ausstellung unbedingt beteiligen müssen. „Kunstwerke profaner Art haben in Rio de Janeiro mit einer durchaus nicht kleinen Konkurrenz zu rechnen; für religiöse jedoch ist das Feld vollständig frei, der Reiz des Neuen gegeben und die Sympathie weitester Kreise, besonders des einflußreichen Episkopates gewiß", schreibt Sinzig im August 1921. „Werke religiöser Kunst haben aber auch immer größere Aussicht auf Absat, weil in den letzten zwei Jahrzehnten die Zahl der Bischöfe von etwas mehr als einem Dutzend auf mehr als 50 gestiegen ist und die Zahl der Diözesen naturgemäß auch die Schaffung neuer Pfarrkirchen, Kapellen, Klöster und religiöser Institute bedingt." Daß sich der größte Teil der Kirchen Brasiliens manchmal mit sehr bescheidener Fabrikware begnügen muß, liegt einmal am mangelnden Verständnis und da soll die Ausstellung Abhilfe bringen.

Wer daher die große Kunstausstellung in Rio de Janeiro im September 1922 zu beschicken gedenkt, wird sich nun beim Ministerium in Berlin erkundigen müssen, wie weit die Sache gediehen sei. Auch die katholische Preßzentrale in Rio de Janeiro wird bereitwilligst Auskunft geben. Die deutsche Kunst wird bei den deutschen Landsleuten Brasiliens begehrt werden, so daß ein Versuch als lohnend zu bezeichnen wäre. Ich will weitere Erkundigungen in dieser Sache einziehen und darüber zu gegebener Zeit berichten. H. Mankowski, Danzig.

Bis zu welcher Höhe darf der Lohn eines Goldschmiedegehilfen und sonstigen Angestellten gepfändet werden?

as Gesetz über die Beschlagnahme des Arbeits- oder Dienst

in der Reihe der sozialpolitischen Gesetze erschien, vielfache Wandlungen durchgemacht, die durch die veränderte wirtschaftliche Lage und die Verteuerung der Lebenshaltung notwendig wurden. Da der Grundgedanke des Gesetzes die Sicherung eines Existenzminimums für den Schuldner, ohne unangemessene Benachteiligung des Gläubigers, war, mußte das freizulassende Existenzminimum mit der Steigerung der Lebensansprüche wachsen, und wiederholt haben deshalb die bestehenden Pfändungsbeschränkungen eine wesentliche Erweiterung erfahren Das ist neuerdings wieder durch die Gesetze vom 23. Dez. 1921 über die Anderung der Verordnung über Lohnpfändung und über die Pfändbarkeit von Gehaltsansprüchen der Fall gewesen. Bisher war die Rechtslage noch die folgende: Dem Lohnangestellten mußten jährlich, wenn er unterhaltsberechtigte Angehörige hatte (Frau, Kinder, Eltern), 5000 Mk., wenn dies nicht der Fall war, 4000 Mk. von seinem Lohn ganz frei gelassen werden. Bis zu dieser Grenze war also der Lohn einer Beschlagnahme überhaupt nicht unterworfen. Von dem überschießenden Betrage aber mußten ihm weiter freibleiben: 1. Ein Fünftel für seine Person und 2. Ein Zehntel für jeden unterhaltungsberechtigten Angehörigen bis zu sechs Zehntel. Doch durfte der vom überschießenden Lohnbetrag freizulassende Teil

bei einem unterhaltspflichtigen Schuldner keinesfalls 9000 Mk., bei einem nicht unterhaltspflichtigen Schuldner 6000 Mk. übersteigen. Was darüber hinausreichte, war der Pfändung unterworfen.

Das ist seit dem 1. Januar 1922 geändert worden. Die heutige Rechtslage ist folgende:

1. Der Schuldner hat keine Unterhaltspflichten zu erfüllen. Der betreffende Goldschmiedegehilfe ist Junggeselle und hat auch an Eltern oder Großeltern Unterhalt nicht zu leisten. Dann dürfen 12000 Mk. überhaupt nicht gepfändet werden, statt 4000 Mk. bisher. Diese 12000 Mk. müssen ihm unbedingt belassen werden, und wenn der Lohn oder das Gehalt nicht mehr als 12000 Mk. betragen, kann überhaupt keine Pfändung erfolgen. Von dem Mehrbetrag aber können auch nur gepfändet werden, während / dem Schuldner noch zur Verfügung stehen muß.

Verdient ein Goldschmiedegehilfe, der Niemandem unterhaltungspflichtig ist, jährlich 18000 Mk., so müssen ihm freigelassen werden: zunächst die 12000 Mk. und von den überschießenden 6000 Mk. 1/3 2000 Mk., so daß für den Zugriff des Gläubigers nur 4000 Mk. verbleiben.

2. Der Schuldner hat Unterhaltspflichten. Der Goldschmiedegehilfe ist verheiratet und hat Kinder, auch eine alte Mutter zu ernähren. Oder er ist unverheiratet, hat aber Ali

mente für ein uneheliches Kind zu zahlen, was auch schon vorgekommen sein soll. Auch in diesem Falle bleiben zunächst 12000 Mk. der Pfändung entzogen. Von dem überschießenden Betrag ist ihm ferner für jede Person, der er Unterhalt zu gewähren hat, noch ein Sechstel freizulassen, jedoch höchstens bis zwei Drittel, so daß ein Drittel dem Zugriffe des Glǎubigers auf jeden Fall gesichert ist.

Der Goldschmiedegehilfe bezieht 18000 Mk. Lohn. Er hat Frau und drei Kinder und eine alte Mutter zu erhalten. Wie steht es um die Beschlagnahme? Zunächst bleiben wieder 12000 Mk. frei. Vom überschießenden Betrag müßten ihm für seine Person, und für fünf Personen, zusammen also, freibleiben, so daß überhaupt keine Pfändung möglich wäre. Dem ist vorgebeugt. Dem Gläubiger ist 2000 Mk. gesichert, so daß dem Schuldner 16000 Mk. freibleiben. Derselbe Goldschmiedegehilfe hat 24000 Mk. Lohn. Nach Abzug der 12000 Mk. bleiben 12000 Mk., abzüglich eines Drittels 8000 Mk. der Pfändung offen. Davon gehen aber für die Unterhaltungspflichtigen noch /, ab 13331,5-6666, Mk., so daß dem Gläubiger nur 13331, Mk. verbleiben. Ihm aber muf von dem 12000 Mk. übersteigenden Mehrbetrag 1/, = 4000 Mk. zur Verfügung stehen, so daß dem Schuldner nur 12000 Mk. und 8000 Mk: 20000 Mk. freibleiben.

Man sieht also, daß die Größe der Familie, die Zahl der Unterhaltsberechtigten auf die Pfändung überhaupt keinen Einfluß mehr hat, soweit sie dem Gläubiger das Drittel des Mehrbezuges über 12000 Mk. schmälert. Würde der Goldschmiedegehilfe bei 18000 Mk. Lohneinkommen nur die Frau und ein Kind zu unterhalten haben, so würde sich das Bild sofort ändern.

Von den 18000 Mk. gingen zunächst wieder 12000 Mk. ab und von den verbleibenden 6000 Mk. ein Drittel und 2% für Frau und Kind ,, so daß dem Gläubiger gerade sein Drittel mit 2000 Mk. gesichert wäre.

Übersteigt der Lohn oder Gehalt bei einem Angestellten in gehobener Stellung 50000 Mk., so soll auf den Mehrbetrag die Erhöhung des Unpfändbarkeitsbetrages für Unterhaltspflichtige nicht in Frage kommen. Es beträgt also in solchen Fällen das Extradrittel 60000 Mk. 12 000 Mk.: 3 16000 Mk. und das Extrasechstel 50000 Mk. 12000: 6 6333 Mk. 33 P1.

Hat also der Angestellte. 60000 Mk. und Frau und zwei Kinder, so gestaltet sich die Lage folgendermaßen: 60000 12000 16000 (1 von 60000 Mk.) — 19000 Mk. (3×% für Frau und Kinder 13000 Mk., die für den Gläubiger freibleiben.

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Für die Gehaltsansprüche der Beamten ist ebenfalls die Freigrenze von 12000 Mk. eingeführt und insoweit der § 850, Abs. 2 der Zivilprozeßordnung umgeändert worden. Eine Berücksichtigung familienrechtlicher Unterhaltsansprüche findet nicht statt. Dafür sind aber die Beihilfen und Zulagen, die zur Anpassung an die Veränderung der wirtschaftlichen Verhältnisse gewährt werden, weder der Pfändung unterworfen, noch bei der Ermittelung, ob und zu welchem Betrag die Pfändung zulässig ist, in Rechnung zu ziehen. Das Gleiche gilt für Kinderbeihilfen, sowie Einkünfte, die zur Bestreitung eines Dienstaufwandes bestimmt sind.

Die oben behandelte Lohnpfändungsverordnung soll am 31. Dezember 1923 wieder außer Kraft treten, wenn nicht durch Gesetz eine Verlängerung verfügt wird.

Die Verordnung hat natürlich nicht nur Interesse für unsere Angestellten, sondern auch für die Arbeitgeber, die Forderungen an Lohn- und Gehaltsempfänger für gelieferte Waren haben. Sie sind bedeutungsvoll für die gesamte Kreditwirtschaft.

Kleintechnik

Galvanische Vernickelung. Die Praxis in der Metallverarbeitung hat ergeben, daß durch einen Zusatz von Borsäure die verschiedenen Nickelsalze viel geeigneter zur elektrolytischen Ausscheidung gemacht werden und die Bildung basischer Nickelverbindungen an der Kathode verhindert wird. Am besten eignen sich Mischungen von 5 Teilen Chlornickel und

2 Teilen Borsäure oder 2 Teilen Nickelsulfat und 1 Teil Borsäure, denen man solange Atkali zusetzt, bis sich der gebildete Niederschlag völlig aufgelöst hat. Das aus diesen Lösungen niedergeschlagene Nickel ist im höchsten Grade weich und biegsam und hauptsächlich auch hämmerbar. Glasversilberung. Der zu versilbernde Glasgegenstand wird, nachdem er durch Abspülen mit Laugenwasser gründlich entfettet und gereinigt wurde, in eine Lösung von 4 g. Silbernitrat und 2,5 g Aldehydammoniak in 1 Liter Wasser gehängt. Sodann steigert man die Temperatur des dabei benützten Wasserbades auf 50 Grad C, wobei sich die Ausscheidung des Silberspiegels zeigt. Der Spiegel zeigt erst ein schwärzliches Aussehen, nimmt jedoch alsbald an Silberglanz zu, bis eine völlige Silberreinheit erzielt ist, dann nimmt man den Gegenstand aus dem Bade und reinigt die Belagflächen mit destilliertem Wasser durch mehrmaliges Abspülen.

Auskunftsstelle

für fachtechnische Fragen.

5350. Wer ist Fabrikant von Bestecken mit dem Zeichen F. H. & Co., ferner von silbernen Stockgriffen, Pferdekopf, mit einer männlichen Figur als Fabrikmarke? L. B. in O.

5354. Wer liefert direkt als Fabrikant Platina- und Platinadoublé-Kollierketten, ev. meterweise an Grossisten zum Wiederverkauf? B. & L. in B. 5356. Wer ist Fabrikant oder Vertreter der Klips Nr. 31⁄4, für Füllfederhalterkappe 11 mm passend, mögl. Stahl vernickelt? H. & L. in A. 5357. Kann uns ein Fachgenosse Anweisung zur Bearbeitung von Jet (vor allem Politur) geben? F. W. & Co. in Pf. J. S. in 0.

5358. Wer liefert „Thekla"-Perlkolliers?

5360. Welche Silberwarenfabrik stellt Waren mit dem Zeichen M. u. S. her? K. S. in B. 5361. Welcher Importeur führt Zigarettenetuis in schwedischer Birke ein? P. S. in B. F. S. in O.

5362. Wo werden Haarketten geflochten?

5363. Auf welche Weise kann man einfachen Waren (Messing) goldähnliches Aussehen geben? Echte Vergoldung scheidet des Kostenpunktes halber aus. K. A. in L.

5364. Beim Versilbern von Taschengeflechten erziele ich schwer einen schönen weißen Ton. Die Behandlung ist folgende: Entfetten, Beizen, Verquicken, Abschwenken in Zyankali und Wasser, dann ins Bad. Sie bleiben weiß, solange sie nicht getrocknet werden (buchenes Sägemehl). Wo kann hier der Fehler liegen? E. N. in D.-E.

5365. Wer liefert eiserne Lorbeerkränze, etwa 30-40 cm äußerer Durchmesser? A. H. in S. 5366. Wer liefert die versilberten Gegenstände unter der Marke „Juventa“, Prima Metall? W. S. in S.

5367. Wer ist Hersteller von Artikeln (z. B. Weißsilber-Armbänder) mit der Bezeichnung: „Durch und durch weiß, Saxonia"? G. A. u. F. in T. d. G. 5368. Wie kann man silberne Handtaschen schön weißsieden? T. H. in G. Antworten unserer Mitarbeiter.

5363. In den meisten Fällen werden wohl Goldlacke für diesen Zweck genügen. Die Waren erfordern dann eine Vorbehandlung, die in leichter Versilberung mit nachfolgender Zaponierung besteht. Nach gründlichem Trocknen in gelinder Wärme wird der dünne Goldlack mit einem weichen Haarpinsel schnell aufgetragen und mit einem Wattebausch abgewischt. Der Zaponlack färbt sich dabei schön golden, die Waren erhalten bei richtiger Ausführung des Arbeitsganges ganz das Aussehen galvanisch vergoldeter Artikel. Für Jardinieren, Becher usw., für die eine billige Innenvergoldung gewünscht wird, kommt dieses Verfahren vielfach in Anwendung. Sogenannte falsche Vergoldung wird auch auf folgende Weise erzielt: Die gut entfetteten Messingwaren werden mit einer Mischung behandelt, die aus einer Lösung von 45 Gramm unterschweflig. saurem Natron in 1 Liter Wasser einerseits und 15 Gramm essigsaurem Blei in 1 Liter Wasser andererseits besteht. In die siedend heiße Lösung eingetaucht, erhalten die Gegenstände eine gleichmäßige, schöne goldgelbe Färbung. Gutes Beobachten ist allerdings erforderlich, da die Farbe bei längerem Verbleiben der Waren in der heißen Lösung in kupferrot, blau und hellblau übergeht. Str.

5364. Machen Sie folgende Probe: Vorbehandlung: 1 Entfetten, 2. Beizen, 3. Verquicken, 4. nur in fließendem Wasser abschwenken und schnell ins Silberbad. Nachbehandlung: nach der Versilberung in fließendem Wasser abschwenken, durch eine dünne Weinsteinlösung ziehen, abschwenken, mit Seifenwurzelwasser kratzen in heißem Wasser gut abschwenken in warmen und reinen, harzfreien Sägespänen trocknen, im Trockenofen fertig trocknen und den Rest der Späne mit einer sauberen und weichen Wurzelbürste entfernen. Besonders auf die Sägespäne achten, dieselben dürfen keine Spur von Fett oder irgend einer Säure enthalten und müssen oft gewechselt werden. F. P.

5368. Man legt die Waren in eine siedende Lösung von 30 g Weinstein und 60 g Kochsalz in 1 Liter Wasser oder taucht sie in einem Zinnsieb in eine siedende Lösung von 6) g Borax in 1 Liter Wasser. Andere verwenden verdünnte Schwefelsäure (20-30 g pro Liter), die schneller wirkt, wenn man etwas Kaliumpermanganat zusetzt. Die Gegenstände müssen vor dem Weiß-Sieden geglüht werden, u. U. ist das Glühen und Weiß Sieden mehrmals zu wiederholen. Gegenstände, die nicht geglüht werden dürfen, muß man durch galvanische Versilberung weiß färben. R.

__NACHRICHTENBLATT

Vo

Das Wirtschaftsleben im Edelmetallgewerbe.

Das Ei des Täuberichs.

Wie Devisenhaussen gemacht werden.

Jon Christoforo Colombo - zu deutsch Christoph Täuberich -, einem Mann, der 1492 die erste Reise über den Atlantischen Ozean machte und dabei zufällig und ganz gegen seine besten Absichten das Land entdeckte, das den Seeweg nach Ostindien versperrte (warum mußte er auch auf seiner bizarren Idee verharren, nach Westen zu fahren, um nach Osten zu kommen?!), das Land, das später den Weltkrieg gegen uns entschied und heute durch seine Dollarwährung der Schrittmacher für unser Valutaelend ist, also von diesem Colombo (zu deutsch Täuberich) geht noch immer eine schöne Legende durch die Schullesebücher, wonach es besagtem Täuberich zwar nicht gelungen sei, ein Ei zu legen und so ein naturwissenschaftliches Wunder (also ein Paradoxon) zu vollbringen, wohl aber, ein solches auf die Spitze zu stellen. Er wollte damit beweisen, daß man alles könne, wenn man es nur recht anpacke. Wohl kaum hat er sich dabei träumen lassen, daß er auch mit dieser zweiten Entdeckung im kleinen (des TäuberichsEis) ungewollt neuen Schaden stiften würde. Nun, seitdem ist jener Unternehmergeist nicht mehr eingeschlafen, der um jeden Preis unternimmt“ und nicht erst auf vorhandene Bedürfnisse wartet, um sie zu befriedigen, sondern sie schafft, wo sie gar nicht befriedigt werden wollen.

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Oder hatten wir die Mehrheit friedlicher Bürger wirklich ein so dringendes Bedürfnis nach einer Devisenhausse und Markbaisse? Wir, die Mehrheit friedlicher Bürger, ganz gewiß nicht. Wohl aber bestand es bei der dauerhaftesten Internationale, die es gibt: der des Geldes, also bei den Börsenleuten. Sie nähren sich bekanntlich, wenn es geht, vom Agio, und wenn es nicht geht, vom Disagio, ihr Element ist eine möglichst bewegte See des Geldmarktes; die Intensität ihres Lebens steht im unmittelbaren Verhältnis zu der Weite des Pendelausschlages der Papierschwankungen. Stabilität macht sie scheintot. „Eingefrorene“ Devisen, Aktien, Effekten verursachen ihnen Übelkeit. Der Dollar, der, wie in den toten Wochen des Jahresbeginns, von 198 auf 1011⁄4, und wieder zurück auf 199 geht und so fort, ist ihnen ein unnützes Immobile, an dem sich keine Millionen umsetzen lassen, und darin sind sie nun einmal verwöhnt. Heute, wo der Schrei nach „produktiver Arbeit" geht, wollen auch sie nicht zurückstehen: Wo keine Bewegung ist, da schaffen sie sie um jeden Preis, und man sage nicht, daß es keine produktive Arbeit sei, Millionen in Fluß zu bringen! Wo Stillstand auf dem Geldmarkt herrscht, da suchen sie, die selbst kein Taubenei legen können, aus dem einmal ein geflügeltes Lebewesen kriechen könnte, unentwegt nach dem neuen Ei des Kolumbus. Da dies aber seit 400 Jahren erfunden ist, streben sie noch darüber hinaus: sie bemühen sich, das hohle Ei des Täuberichs, das nie ausgebrütet wird, wenn es zufällig einmal auf seiner eingedrückten Spitze stehen bleibt, immer wieder zum Umschlagen zu bringen. Irgendein Hebel zum Ansetzen bietet sich immer. Ihre Kunst besteht eben darin, diesen Hebel zu finden, da zu finden, wo ihn sonst niemand vermutet. Wie macht man das? Seht her, ihr Herren, es ist ganz leicht, man muß es nur verstehen! Versteht sich, immer wieder auf neue Weise verstehen:

Der Dollar hängt wochenlang am 200 Markwert fest, hält Winterschlaf, die Industriewerte sind fest, jedes Geschäft liegt matt. Meeresstille unglückliche Fahrt, für die Börse. Es lohnt sich kaum mehr für die Zeitungen, in großer Überschrift den Dollarkurs zu bringen. Da plötzlich steigt er auf 209, 216, 233. Das Silber folgt von 3500 auf 4000 je kg. Wer mit freibleibenden Lieferungsverträgen zu tun hat, kalkuliert mit Zuschlägen. Der Zeitungsmann sucht nach Gründen für die neue Bewegung, weil das Publikum danach verlangt. (Oder verlangt es gar nicht?) Auch der Zeitungsmann muß immer neu das Ei des Kolumbus finden. Und er findet es:

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Nein, liebes Publikum, es reicht nicht! Näher besehen, wirklich nicht: Gewiß ist die innere Teuerung noch nie in solchem Prestotempo fortgeschritten wie in der letzten Zeit, so daß die Effektenkurse hinter dem Anschwellen der Inlandpreise zurückgeblieben sind. Gewiß wollten die Importeure sich möglichst noch unter dem alten Goldzoll eindecken. Gewiß machen sich die ungeheuren Schäden des Verkehrsstillstandes einer Woche erst nachträglich recht bemerkbar. Aber daß Genua noch eine Weile unentdeckt bleiben würde, das war auch schon vorher so gut wie sicher. Und die deutsche Handelsbilanz war schon im Januar sehr aktiv geworden. Auch die laufenden Dekaden-Reparationszahlungen des Reiches konnten bisher anstandslos eingehalten werden. Import-Begleichungen (wie für Getreide) des Reiches sind zurzeit nicht fällig. Auch die Devisennachfrage der Industrie war gar nicht so groß, daß sie einen Anstoß zur Aufwärtsbewegung hätte geben können, sie ist vielmehr der vorhandenen Bewegung erst nachgelaufen, ebenso wie die Kleinspekulation. Auch ist es eine falsche Rechnung, die innere Teuerung für die weitere Markverschlechterung verantwortlich zu machen, das wäre eine Verstellung von Ursache und Wirkung; denn die Teuerung ist (abgesehen von den Motiven der Steuer- und Tariferhöhungen) ja erst eine Folge der letzten großen HerbstHausse, und sie hat den Devisenstand noch immer nicht eingeholt. Die Börse brauchte eine Hausse, oder eine Baisse. Die Aussichten, eine erfolgreiche Baisse in die Wege zu leiten", waren und sind in gegenwärtigen Zeitläufen nicht günstig. Also macht man eine Hausse. Über die „innere Begründung" einer solchen mögen sich nachher die Handelsschriftleiter die Köpfe zerbrechen. Selber bedarf die Börse dazu keiner Gründe, sondern nur eines Anlasses (genau wie das in uralten Zeiten mit den Kriegen vor sich ging). Die Hausse mußte vom Zaun gebrochen werden. Dieser Zaun fand sich da, wo ihn der friedliche Bürger nicht gesucht hätte. (Von Rechts wegen müßte nun hier an der spannendsten Stelle dieses Börsenromans oder Romanes des deutschen Volkes abgebrochen und geschrieben werden: Fortsetzung folgt. Aber so viel Grausamkeit bringt der Berichterstatter nicht auf). Also der Zaun fand sich im abgetretenen Oberschlesien. Bekanntlich pfiffen vor der Abtretung dieses wichtigen Gliedes am deutschen Wirtschaftskörper alle Spatzen von den Dächern, daß die verlorenen deutschen Unternehmungen dieses Gebietes in der polnischen Fäulnis bald verludern würden. Vorläufig ist das Gegenteil eingetreten. Die Aktien der polnisch-oberschlesischen Industrie sind vom kriegsgewinnlerischen Ausland viel begehrte Artikel geworden, daher sie von Tag zu Tag sprunghaft in die Höhe klettern. Ob mans nach Tisch anders lesen wird, ob der große Krach nachkommt, wer kann das wissen. Uns nützt oder schadet leider Gottes! nicht mehr viel. Wer noch hat, kann heute teuer, morgen wahrscheinlich teurer verkaufen. Wer an ein in der Zukunft wieder eingedeutschtes, ungeteiites Oberschlesien glaubt und Börsenrückschläge nicht fürchtet, der mag behalten, damit dereinst nicht lauter Franzosen, Engländer, Italiener, Tschechoslowaken dort festsitzen; denn polnisch ist das Land nur dem Namen nach geworden, in Wirklichkeit ist es international. Hier aber steht der Zaun, von dem die Börse die Beeren pflückt, deren Genuß zu einem Wettlauf der Aktienkurse reizt. Was aber die Aktienspekulanten können, das können die Devisentreiber noch immer.

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Jedenfalls wollten sie zeigen, daß sie sich nicht lumpen zu lassen brauchen.

Wenn die arme Mark verächtlich auf den Markt geworfen wird, die Devisen verschwinden, dann pflegt das immer ein Fest der Aktienbesitzer zu sein, weil männiglich sich beeilt, sein schlechtes deutsches Geld gegen die imposanten Sachwertanteile einzutauschen. Warum sollte es nicht auch einmal anders rum gehen?: Oberschlesien (d. h. natürlich oberschlesische Industriewerte) wird gekauft -Aktien überhaupt werden gekauft - Devisen werden gekauft — alles, was nicht deutsches Reichsgeld ist, wird gekauft - und die gewünschte, sehnlich erfieberte Hausse ist da! Heureka! Und nebenbei, was liegt nuch daran! die Mark ist weiter entwertet. Das ist nun mal so, das Volk ist es schon gewöhnt. Die Preise steigen, die Löhne werden wohl nachhinken (manchmal auch umgekehrt), aber die Hausse ist „gegangen", die Börsengewinne fließen, alles fließt" wieder nach oben nur die deutsche Mark und die deutsche Wirtschaft geht weiter abwärts. Wer abwälzen kann, wälzt ab, und den letzten beißen die Hunde. Der letzte aber ist wiederum letzten Endes die deutsche Wirtschaft in ihrer Gesamtheit eine Kleinigkeit, die gemeinhin übersehen wird. Was reden wir von Stabilisierung der deutschen Währung, von Deflationsbestrebungen,

die Inflation nimmt ihren Fortgang, muß ihn nehmen. Zunächst war zwar der Vorstoß der Hausse - Spekulanten noch nicht ganz geglückt. Es scheint, daß das Ausland nicht so recht mitmachte, daß die Aktion den mächtigen fremden Börsianern nicht so ganz in den Kram paßte. Wer da immer rechtzeitig hineingucken könnte, der hätte auch ein Kolumbusei gefunden. Die Devisenkurse hatten sich im ersten Anlauf etwas übernommen, die Offensive blieb im zweiten feindlichen Graben stecken. Inzwischen aber sind neue Reserven herangeführt. Ein Gasangriff mit „moralischen Stützen" hat Zeit gehabt, sich zu entwickeln, die zuerst fehlenden „Gründe“ für die Notwendigkeit der Bewegung sind nachträglich gefunden, genau so wie sie nachher für den Weltkrieg gefunden wurden. Der Angriff konnte weiter getragen werden. Die Zeitungen können wieder in großer Überschrift das weitere Steigen des Dollars melden. „Grund": Die offizielle Absage von Genua. Oder was immer, das ist ja gleichgültig. Die Hauptsache, daß der Täuberich wieder mal sein Ei ins trockene Nest gebracht hat. Morgen ist auch ein Tag, heute ist heut! A. Zorn.

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Der Wert einer Mark gegen Paristand betrug am 20.Fbr. in: Holland Schweiz England Amerika Frankreich Belgien 4,20 Pfg.

2,08 Pig. 1,88 Pig. 2,14 Pig. 1,94 Pig. 3,98 Pig. Am 27. Febr. betrug er in den gleichen Ländern: 1,95 Pfg. 1,79 Pfg. 2,03 Pig. 1,84 Pfg. 3,83 Pfg. 4,02 Pig. Edelmetallpreise (für Berlin und Hamburg amtlich, für Pforzheim nach Notierungen der Darmstädter Bank): Platin je g 22. Fbr. 23. Fbr. 24. Fbr. 25. Fbr. 27. Fbr. 28. Fbr. Berlin M 600

670

570

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1. März: Hamburg 570 Mk.

144

580 570

580

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Gold je g 22. Fbr. 23. Fbr. 24. Fbr. 25. Fbr. 27. Fbr. 28. Fbr.
Berlin M
Hamburg M 141
Pforzheim M 1441/,
London sh 938

140

140

143

142, 142

933 935

1. März: Hamburg 148, Mk.

147

149

1438/.

148/2

93/12

931/2

Weltmarktpreis für Gold vom 22. bis 26. Februar 145971 Mk.: vom 27. bis 29. Februar 142568 Mk. für 1 kg fein. - Die Reichsbank setzt die Goldrichtpreise für die Ausfuhrpreisprüfung nunmehr wöchentlich zweimal fest, und zwar Dienstags und Freitags. Der am Freitag mitgeteilte Goldpreis ist für die drei ersten, der am Dienstag mitgeteilte für die drei letzten Wochentage maßgebend.

Silber je kg 22. Fbr. 23. Fbr. 24. Fbr. 25. Fbr. 26. Fbr. 27. Fbr.
Berlin M 3850
3975 4000 4075 4075
Hamburg M 3975
Pforzheim M 4075 4025
London d. 331/8 33

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Preiserhöhung für Tafelgeräte. Die Fachgruppe Tafelgeräte und Luxuswaren der Deutschen Metallwaren-Industrie, Berlin W 62, hat mit Wirkung vom 25. Februar eine Erhöhung ihrer Preise um 30 Prozent beschlossen.

Die österreichische Goldparitāt ist nach Mitteilung der der Geschäftsleitung der Österreichisch-Ungarischen Bank für die Periode vom 26. Februar bis 4. März mit 1270 Kronen festgesetzt worden.

Preiserhöhungen für Kupfer- und Messingfabrikate. Der Verkaufsgrundpreis für Kupferbleche wurde auf 85 Mk., für Kupferröhren auf 90.60 Mk., für Messingbleche auf 80 Mk., für Messingstangen auf 59 Mk. je kg erhöht. Aufhebung von Ausfuhrverboten. Der ,,Deutsche Reichsanzeiger" veröffentlicht eine Bekanntmachung des Reichswirtschaftsrates, durch die das Ausfuhrverbot für verschiedene Waren aufgehoben wird. Es sind dies u. a.: Silbergespinst, Aluminiumgespinst, unechtes Gold- u. Silbergespinst, Gespinste aus unedlen Metallen oder aus Legierungen unedler Metalle, sowie Tressewaren, Gewebe und Knopfmacherwaren aus diesen Gespinsten (Nrn. 775, 848, 883 und 888) soweit diese Waren nicht bereits ausfuhrfrei sind; außerdem Gespinste, Bänder und bandartige Gewebe bis zu einer Breite von 20 Zentimeter in Verbindung mit Metallfäden aus den Nrn. 432, 453c, 454b, 455b, 456b, 457b, c, d, 492 und 493 (Gespinste und Gespinstwaren in Verbindung mit Metallfäden aus den Nr. 418-25, 440a-444b und 472a-482 sind bereits ausfuhrfrei. Für sie ist die Ausfuhr, soweit es sich um Bänder und bandartige Artikel handelt, auf solche bis zu einer Breite von 20 Zentimeter beschränkt worden.

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