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NACHRICHTENBLATT

Das Wirtschaftsleben im Edelmetallgewerbe.

Die Handelskammer zu Berlin über die allgemeine Wirtschaftslage im Jahre 1921.

ihrem, in diesen Tagen erschienenen Jahresbericht faßt die Handelskammer zu Berlin den Verlauf des letzten Wirtschaftsjahres etwa wie folgt zusammen:

Drei Ereignisse waren es vor allem, die im Berichtsjahr die deutsche Volkswirtschaft in ihren bereits geschwächten Grundlagen erschütterten: das Jahr brachte die Beschlüsse der Alliierten über die an sie zu leistende Kriegsentschädigung, drückende Maßnahmen, um die Annahme dieser Beschlüsse zu erzwingen und eine weitere Zerstückelung des deutschen Wirtschaftsgebietes durch die Teilung Oberschlesiens.

Nach Hinweis auf das Ergebnis der Alliierten-Konferenz in Paris, die Londoner Verhandlungen im März, die aus ihnen hervorgegangenen „Sanktionen" und das Ultimatum fährt die Handelskammer fort: „Wenn die Deutsche Regierung trotz richtiger Einschätzung der ganzen Schwere der Forderungen, die das Ultimatum enthielt, sich doch zu seiner Annahme entschloß, so ging sie von der Voraussetzung aus, daß das noch verbliebene deutsche Wirtschaftsgebiet keine wesentliche Minderung erfährt, und daß vor allem die Gläubiger Deutschlands ihrerseits dazu beitragen würden, dem Deutschen Reich und der deutschen Volkswirtschaft die übernommene „Politik der Erfüllung“ zu ermöglichen. Vorbedingung hierfür war, daß es uns gelingt, wieder als Glied in die Weltwirtschaft eingereiht zu werden. Keine dieser Vorbedingungen ist eingetreten und die hieraus sich ergebenden Folgen übten ihren schädlichen Einfluß nicht nur auf die deutsche Volkswirtschaft, sondern auch auf die gesamte Weltwirtschaft aus. Die Fälligkeiten der beiden ersten Reparationsraten beanspruchten bereits einen solchen Kräfteverbrauch, daß das Vertrauen in unsere Zahlungsfähigkeit, das zu Beginn des Jahres sich zu kräftigen begann, in erschreckendem Maße sank und dies in einem bisher nicht erlebten niedrigen Kursstand der Mark zum Ausdruck kam. Auch die Hoffung, daß in der Oberschlesischen Frage eine wohlwollende, zum mindesten eine das Abstimmungsergebnis würdigende Entscheidung erfolgen würde, hat sich nicht erfüllt.

So hat das verflossene Jahr der deutschen Wirtschaft willkürliche, ihre Bewegungsfreiheit einengende Zwangsmaßnahmen die Aufbürdung einer phantastischen Schuldenlast und gleichzeitig eine Verkleinerung ihres früheren Gebietes gebracht. Trotz des formell vollzogenen Friedensschlusses mit allen Staaten, mit denen das Deutsche Reich im Kriege gestanden hatte, war es kein Jahr des Friedens, sondern in Wirklichkeit die Fortsetzung des Krieges mit anderen Mitteln, wie es der leitende französische Staatsmann ausgedrückt hat.

Die gekennzeichneten, alle bisherigen Wirtschaftsbeziehungen durcheinander wirbelnden Vorgänge mußten von tiefster Wirkung auf den Verlauf des Geschäftes. sein. Schon vor ihrem Eintritt brachten sie Unsicherheit in alle Entschließungen und untergruben, als sie Wirklichkeit geworden waren, fast vollständig die Kreditfähigkeit Deutschlands. Von Juli ab begann der Markkurs schnell zu sinken, um am 8. November bei einem Dollarkurs von 310 einen katastrophalen Tiefstand zu erreichen.

Die Milliardenankäufe fremder Devisen zur Deckung der Reparationsraten, die fortschreitende Passivität der Handelsund Zahlungsbilanz, die durch die illegale Einfuhr von Luxuswaren im Werte vieler Milliarden durch das Loch im Westen kräftig gesteigert wurde, waren die bestimmenden Gründe für die weitere Schwächung der deutschen Kauffähigkeit. Ihre Folge war eine trotz vermehrter Steuereingänge weitere Verschlechterung der Finanzlage des Reiches und eine weitere Steigerung der schwebenden Schuld durch Vermehrung des Notenumlaufes, der gegen Ende des Jahres etwa 100 Milliarden betrug.

Regierung und führende Wirtschaftskreise waren gegen Jahresende bemüht, die deutsche Wirtschaft durch Erzielung

langfristiger Kredite auf eine Grundlage zu stellen, die ihren Fortbestand verbürgen könnte. Zu einem greifbaren Ergebnis war man am Schlusse des Jahres noch nicht gekommen. Soviel aber stand fest, daß der Not der deutschen Volkswirtschaft nur gesteuert werden kann, wenn sie von unmöglichen Leistungen befreit wird.

Der allgemeine Verlauf des Geschäfts war mehr oder weniger von den gleichen Tatsachen und Vorkommissen beherrscht, die seit Ende 1918 einen erfolgreichen Fortgang unserer Erwerbstätigkeit hindern und eindämmen. Kohlenmangel, Verkehrsschwierigkeiten und Arbeitseinstellungen sind die wesentlichsten dieser Hemmnisse.

Nachfrage und Absatz im Warenverkehr zeigten deutlich zwei Abschnitte. Vom Januar ab setzte sich die Ende 1920 eingetretene Absatzstockung fort. Der Beschäftigungsgrad sank und die schwere Weltmark krisis begann ihre Wirkung auf das deutsche Erwerbsleben auszuüben. Die auslär dischen und heimischen Warenlåger waren überfüllt, weil in fast allen Ländern eine für den Kriegsbedarf umgestellte und erweiterte Industrie nach Wiederaufnahme der Friedensarbeit ihre Erzeug isse nicht unterbringen konnte, zumal Mittel- und Osteuropa wegen ihrer fast völlig zusammengebrodenen Währung nicht in der Lage waren, auf dem Internationalen Markte die Mengen Rohstoffe und Fertigfabrikate zu erwerben, deren es entsprechend seiner Bevölkerungszahl bedurft hätte. Die ausländischen Staaten litten hierunter um so mehr, je hochwertiger ihre Valuta war. Im Inlande selbst aber überstiegen die Preise, trotz ihrer weichenden Tendenz, noch immer die Kauffähigkeit breiter Massen der Bevölkerung. Dazu kam die politische Unsicherheit, die ihrerseits den auf der Wirtschaft lastenden Druck erhöhte. Die Zahl der Arbeitslosen stieg bis März trotz Arbeitsstreckung fortgesetzt. Wenn in den folgenden drei Monaten die Arbeitslosenzahl abnahm, so war dies in erster Reihe auf den zunehmenden Bedarf an Arbeitskräften für die Landwirtschaft und die einsetzende Bautätigkeit zurückzuführen.

Vom Monat Juni ab trat in einzelnen Geschäftszweigen, namentlich in den für die Bekleidung tätigen Gewerben, eine Wendung ein. Die Abnehmer, die in Erwartung niedriger Preise mit ihren Aufträgen bis dahin zurückgehalten hatten, begannen an die Deckung ihres Bedarfs zu schreiten. Der vom Juli ab einsetzende Rückgang des Markkurses begünstigte sodann die Aufwärtsbewegnng. Die Preise zogen an und auch die Ausfuhr wurde in einzelnen Geschäftszweigen lebhafter. In den folgenden Monaten Juli, August, September, übertrug sich die im Juni nur einzeln beobachtete Besserung auf eine ganze Anzahl weiterer Industrien. Die Preise fast aller Waren stiegen fortgesetzt, und der Beschäftigungsgrad wurde allenthalben stärker. Diese Hochkonjunktur setzte sich ungemindert fast bis zum Jahresschluß fort. Alle Bedarfsartikel wurden von Monat zu Monat teurer, allein die stürmische Nachfrage hielt mit den steigenden P. eisen Schritt, da die Verbraucher befürchteten, daß sie später zu noch höheren Preisen würden kaufen müssen. Es begannen die sogenannten „Angstkäufe“ über Bedarf nicht nur der gutsituierten Kreise, sondern auch des Mittelstandes, hier vielleicht vielfach auf Kosten der Lebenshaltung. Wiederum war es wie Ende 1919 und Anfang 1920 die Flucht vor der Mark", die zur Erwerbung von Sachwerten drängte. Auch die Ausfuhr nahm in der zweiten Jahreshälfte in zahlreichen Industrie- und Handelszweigen einen erheblichen Umfang an. Der niedrige Stand der Mark drängte die deutsche Ware, deren Preis an der ausländischen Währung gemessen, äußerst niedrig war, geradezu mit elementarer Gewalt über die Grenze. Es begann wiederum der „Ausverkauf“ Deutschlands, der sich auf dem Wege des Großeinkaufs ausländischer Firmen, der deutschen Ausfuhr und auch durch den über Bedarf einsetzenden Ankauf von Gegenständen aller Art seitens der unser Land aufsuchenden Fremden aus den valutastarken Ländern vollzog.

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Die Panikstimmung der in- und ausländischen Käufer, die jeden, der über einige flüssige Mittel verfügte, dazu trieb, nach Möglichkeit Waren zu erwerben, um von der Mark loszukommen, fand ein Gegenstück im Börsenverkehr. Hier zeitigte die Flucht vor der Mark vom Juli ab einen wahren Taumel und erzeugte eine Spekulationswut, wie sie noch nie in diesem Umfange in Deutschland beobachtet worden war. Die Spekulation in Wertpapieren wurde in weiten Kreisen des Volkes geradezu als sicherer Nebenerwerb angesehen, um durch sie das angesichts der Teuerung unzureichende Einkommen wirksam aufzubessern. Die Ernüchterung trat in unvorhergesehener Stärke am 1. Dezember ein, als der Dollar auf das Gerücht einer Änderung der Reparationsleistungen von 245 Mk. auf 198 Mk. sank.

Der gesamte Wirtschaftsverlauf in der letzten Hälfte des Jahres, der sich äußerlich als Aufschwung gab, war in Wirklichkeit aber nur eine Scheinblüte, denn der innere Grund des äußerst lebhaften Geschäftsganges lag in der zermürbenden Krankheit der deutschen Wirtschaft, der Entwertung der Mark. In den letzten Wochen des Jahres konnte auf den Warenmärkten eine Verlangsamung der Nachfrage bemerkt werden. Die Fabriken waren zwar mit Aufträgen aus der Zeit des stürmischen Warenbegehrs belegt, neue Bestellungen wurden jedoch nur vorsichtig und in nicht besonderem Ausmaße gemacht. Bei der unsicheren Lage und in Ungewißheit darüber, auf welcher Grundlage sich die künftigen Preise aufbauen würden, konnte man es nicht wagen, umfassendere Dispositionen auf längere Zeit hinaus zu treffen. Die vorhandenen Lagerbestände waren zu äußerst hohen Preisen erworben worden, und die Abschlüsse für spätere Lieferungen zeigten einen noch höheren Preisstand. Demgegenüber unterlag es keinem Zweifel, daß der kaufkräftige Teil der Bevölkerung für längere Zeit hinaus mit Vorräten über Bedarf eingedeckt war; ferner war damit zu rechnen, daß die fällig werdenden Steuerverpflichtungen, die infolge der verzögerten Veranlagung vielfach ganz vergessen wurden, eine gesteigerte Sparsamkeit in der Lebenshaltung erzwingen werden. Für die breite Masse der Bevölkerung aber überstieg der Preisstand, der sich am Schlusse des Jahres herausgebildet hatte, bei weitem deren Kauffähigkeit, da Gehaltsaufbesserungen und Lohnerhöhungen der Verteuerung nicht sogleich in ausreichendem Umfange folgen konnten. Der Bericht der Handelskammer schließt mit folgenden Ausführungen:

Als erfreuliche Beobachtung des verflossenen Jahres ist zu vermerken, daß trotz Lohnstreitigkeiten und Arbeitseinstellungen der Arbeitswille allenthalben gestiegen ist. Auch das Ausland erkennt an, daß nigends bereits so intensiv und gut gearbeitet wird, wie in Deutschland. Die Unternehmer, sowohl wie ihre technischen und wissenschaftlichen Hilfskräfte, sind mit Eifer am Werk, nach Möglichkeit den Nutzeffekt ihrer Tätigkeit zu erhöhen. Bedauerlicherweise sind dieser Möglichkeit durch das schematisch in Anwendung gebrachte Gesetz über die Arbeitszeit Grenzen gezogen. Eine Änderung dieser Bestimmung nach der Richtung, daß sie mehr als heute den jeweilig erforderlichen Bedürfnissen der Wirklichkeit angepaßt werden können, muß, wenn größte Wirtschaftlichkeit das Ziel der Arbeit sein soll, als unumgängliche Notwendigkeit bezeichnet werden.

Allein die angestrengtesten Bemühungen, der ganze Fleiß unserer Arbeiter, alles technische und wissenschaftliche Können, gepaart mit Unternehmungslust und Weitblick, werden unsere Wirtschaft nicht zum erstrebten Ziele führen, solange wir aus der Weltwirtschaft ausgeschaltet bleiben und die Zusammengehörigkeit der deutschen Erzeugung mit anderen Weltwirtschaftskörpern nicht hergestellt ist.

Diesem Ziele können wir uns nicht nähern, solange von unserer zerrütteten Volkswirtschaft Barzahlungen in einem Ausmaße verlangt werden, die wir, ohne unsere Produktion aufs schwerste zu treffen, gegenwärtig nicht leisten können, solange hierdurch unsere Valuta gedrückt, solange uns wegen geschwächter Kauffähigkeit und in Ermangelung langfristiger Kredite nicht genügend Rohstoffe zur Verfügung stehen und endlich solange unsere früheren ausländischen Absatzgebiete sich uns durch hohe Zollmauern oder gar Einfuhrverbote verschließen. Unsere Zukunft hängt demnach davon ab, daß die heute sich unserer wirtschaftlichen Entwicklung von allen Seiten

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auftürmenden Hemmungen und Hindernisse auf ein Maß zurückgeführt werden, das der deutschen Fähigkeit und Tatkraft eine Betätigung gewährleistet, die, auch solange die Alliierten einen erheblichen Teil unseres Arbeitsertrages für sich in Anspruch nehmen, uns wenigstens erträgliche Lebensbedingungen verbürgt. Das Berichtsjahr hat Tatsachen für die Berechtigung zu solchen Erwartungen nicht nur zum Schaden Deutschlands, sondern der ganzen Welt noch nicht erbracht.

Devisenbewegung. Das neue Jahr begann mit keiner wesentlichen Änderung. Die weitere Entwicklung hängt zunåd st von dem Ausgang der Konferenz in Cannes ab. Nach Angaben englischer politischer Kreise soll eine bedeutende Finanzgruppe, unterstützt durch englische Konzessionen, daran arbeiten, den Wert der deutschen Mark zu steigern, um uns die Devisenbeschaffung für die Reparationen zu erleichtern. Auch sonst erfährt man, daß die Börse mit einer neuen Hausse rechnet. Vorsicht bleibt am Platze!

Für 100 Mk. erhielt man im Mittel am :

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5,54 Ptg.

Am 2. Jan. betrug er in den gleichen Ländern: 2,47 Pig. 2,28 Pig. 2,58 Pig. 2,25 Pig. 5,30 Pig. Platin amtlich in Berlin 28. Dez. 400000 Mk., 29. Dez. 425000 Mk., 30. Dez. 415000 Mk.. 2. Jan. 420 000 Mk.

In Hamburg am 29. u. 30. Dezember 400 000 Mk., 2. Januar 410000 Mk., 3. Jan. 400000 Mk.

In Pforzheim am 28. Dez. 400000 Mk., 29. bis 31. Dez. 420000 Mk., 2. Jan. 420000 Mk., 3. Jan. 425000 Mk. Gold. In Pforzheim am 28. Dez. 126000 Mk., 29. Dezember 127 500 Mk., 30. Dez. 127000 Mk., 31, Dez. 128000 Mk., 2. Jan. 127000 Mk., 3. Jan. 129000 Mk.

In Hamburg am 29. Dez. 125000 Mk., 30. Dez. 130000 Mk., 2. Jan. 126000 Mk., 3. Jan. 127000 Mk.

Weltmarktpreis für Gold vom 2. bis 8. Jan. 123273 Mk. für 1 kg fein.

Reichsgoldankaufspreis (Reichsbank u. Post) vom 2. Jan. bis 8. Jan. weiter 720 Mk. für das 20-Markstück.

Silber (Barren 900 fein) amtlich in Berlin am 29. Dezember 3475 Mk., 30. Dez. 3575 Mk., 2. Jan. 3525 Mk., 3. Jan. 3575 Mk. In Hamburg am 29. Dez. 3375 Mk., 30. Dez. 3550 Mk., 2. Jan. 3550 Mk., 3. Jan. 3660 Mk.

In Pforzheim am 28. Dez. 3350 Mk., 29. Dez. 3400 Mk., 30. Dez. 3550 Mk., 31. Dez. 3675 Mk., 2. u. 3. Jan. 3650 Mk. Konventionspreis für Arbeitssilber des Verbandes der Silberwarenfabrikanten Deutschlands vom 2. Jan. bis 8. Jan. 3500, 3680, 4030, 4200 für 800, 835, 900, 925 f. bei einem Auslandsrichtpreis von 3949 Mk. Londoner Edelmetallpreise. Platin weiterhin 400 sh je Unze = 128613⁄4 sh je kg oder derzeit (1 sh = 39,63 Mk.) 509646. Mk.

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Großhandelsindex um die Jahreswende. Die Großhandelspreise standen im Dezember v. J. völlig unter dem Einfluß der starken Valutaschwankungen. Je nach den natürlichen Abhängigkeiten bei ihrer Entstehung erfuhren manche Waren noch starke Steigerungen, während andere sich ermäßigten oder unverändert blieben. Der Preisdurchschnitt für die 77 gebräuchlichen Indexwaren ging jedoch beträchtlich in die Höhe, und zwar um 17 Punkte. Diese Zahl reicht allerdings bei weitem nicht an das Hinaufschnellen im November und Oktober v. Js. heran, wo es 54 bzw. 65 Punkte betrug. Setzt man die Durchschnittswarenpreise von Anfang Januar 1920 100, so zeigt Anfang 1921 die Ziffer 143, Anfang 1922 aber 320. Seit Mitte des vergangenen Jahres hatten wir folgende Entwicklung:

=

1. Juni 21 1. Okt. 21 1. Nov. 21 1. Dez. 21 1. Jan. 22 128 184 249 303 320 Wenn man sonst landläufig noch mit einer zwanzig fachen Steigerung gegen Vorkriegspreise rechnet, so ist das mehr als rückständig. Der Croßhandelsindex zeigt vielmehr, daß die Preise bereits auf das Sechsunddreißigfache gestiegen sind.

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Rundschau

Die Goldgewinnung der südafrikanischen Union. Dem vor einigen Wochen veröffentlichten Jahresbericht des Ministeriums für Bergbau und Industrien sind die nachstehenden Angaben über die Goldgewinnung der südafrikanischen Union im Jahre 1920 entnommen. Die Gesamterzeugung von Feingold betrug im Jahre 1919 8331651 Unzen im Werte von 35 390 609 € und im Jahre 1920 8158 455 Unzen im Werte von 34654922. Der Wertberechnung hat die Bergbehörde zum Zweck des besseren Vergleichs den Vorkriegspreis von 4,24773 ☛ für die Unze Feingold zugrunde gelegt. Wie bekannt, besteht infolge der Entwertung der englischen Währung zurzeit ein höherer Goldpreis; dieser Unterschied zwischen dem früheren und dem jetzigen, fortwährend schwankenden Preis wird als Goldprämie bezeichnet. Die Goldprämie betrug im Jahre 1920 10950842 ; im Jahre 1919 hatte sie nur 3888981 erbracht, was seinen Grund zum Teil darin hat, daß die Goldproduzenten früher kontraktlich gebunden waren, das Gold zum alten Preis an die Bank von England zu verkaufen. Dieser Vertrag wurde erst im Laufe des Jahres 1919 gelöst. Der Verkaufswert des Goldes im Jahre 1920 betrug einschließlich der Prämie 45605764 €. Von der Ausbeute an Gold entfällt der bei weitem größte Teil auf die TransvaalProvinz. Die Kapprovinz hatte im letzten Jahre nur eine Ausbeute von 19 Unzen und die Natalprovinz eine solche von 210 Unzen. In der Oranjeprovinz wird zurzeit kein Gold gewonnen; goldhaltiges Erz ist in der Provinz zwar nachgewiesen, aber der Abbau erscheint nicht lohnend. Die Gesamtförderung an Erz betrug im letzten Jahre 24692 108 Tonnen, Hierzu trug der Witwatersrandbezirk (das sogenannte Rand

gebiet) wie immer den weitaus größten Teil bei. Die Goldausbeute der Union stellte im Jahre 1920 schätzungsweise 49,9 v. H. und 1919 49,2 v. H. der Weltgoldausbeute dar. Der Goldbergbau beschäftigte in dem Jahre 1919 203610 und 1920 207 808 Arbeiter. Die Bergbehörde teilt die Gruben in „große“ und „kleine“ ein und bezeichnet als erstere solche, die von Aktiengesellschaften, als letztere solche, die von einzelnen Personen oder von Syndikaten bearbeitet werden. Die Zahl der Betriebe stellte sich 1919 auf 165, 1920 auf 161, darunter 85 bzw. 87 große und 44 bzw. 36 kleine Gruben. Die übrigen sind Betriebe auf Alluvialfeldern, metallurgische Betriebe, Betriebe zur Goldgewinnung aus alten Pochrückständen usw. Die Aussichten für die Zukunft des Goldbergbaues geben Anlaß zu großer Besorgnis. Infolge des Krieges und der Entwertung der Währung sind die Löhne der Arbeiter und die Preise der Bergbaumaterialien erheblich gestiegen. Die Goldprämie gleicht dies zwar bis zu einem gewissen Grade aus, aber sie sinkt in dem gleichen Maße, in dem die Währung sich wieder dem Normalstande nähert. Die Grubenarbeiter wollen aber von einer Ermäßigung ihrer Löhne nichts wissen; eine Verteuerung des Betriebs liegt weiter darin, daß die Arbeiter während des Krieges den Achtstundentag durchgesetzt haben, während sie früher zehn Stunden arbeiteten. Auch die Preise der Materialien zeigen bisher nur in sehr geringem Maße eine abfallende Tendenz. Die reicheren Gruben können zweifellos auch beim Fortfall der Goldprämie trotz der erhöhten Arbeitskosten weiter bestehen; aber den ärmeren ist das schlechterdings unmöglich. Hört die Prämie auf und halten sich die Gestehungskosten des Goldes auf der heutigen Höhe, so dürfte eine größere Anzahl der kleineren Gruben genötigt sein, den Betrieb einzustellen. Die Lage ist so ernst, daß die Regierung sich genötigt gesehen hat, einzugreifen. Vor kurzem fanden unter dem Vorsitz des Premierministers Beratungen darüber statt, wie die Kosten ermäßigt und die Leistungen der Arbeiter erhöht werden könnten. Außer dem Premierminister und dem Bergwerksminister nahmen noch je zwei Vertreter der Transvaal - Bergwerkskammer, der Grubenarbeiter und der Grubenmaschinisten teil. Es ist beschlossen worden, eine Neuregelung der Arbeiten unter Tage zu versuchen, die es ermöglichen soll, die Arbeit der schwarzen Grubenarbeiter besser auszunutzen, als bisher. Selbst wenn aber hierdurch gewisse Ersparnisse bzw. eine höhere Förderung bei gleichen Kosten erzielt werden sollten, erscheint es fraglich, ob damit das weitere Bestehen der ärmeren Gruben gesichert ist. Der Goldbergbau hat allem Anschein nach seinen Höhepunkt überschritten und bewegt sich auf einer langsam absteigenden Linie. Zwar werden noch einige als reich geltende Goldgruben im östlichen Teil des Witewatersrandgebiets in naher Zeit das produzierende Stadium erreichen, dafür fallen aber anderseits immer mehr von den alten Gruben im Zentrum des Gebiets aus. Einen neuen Aufschwung könnte der Goldbergbau nur dann nehmen, wenn weitere reiche Lagerstätten entdeckt werden, oder wenn es gelingen sollte, die Gestehungskosten ganz bedeutend zu ermäßigen; in diesem zweiten Fall könnte es sich unter Umständen auch lohnen, die großen Mengen Gesteins des Hauptflozes am Witwatersrand noch abzubauen, die man bisher hat anstehen lassen, weil der Goldgehalt ein zu geringer ist! Die 6. Jugosi-Edelmesse für Juwelen, Uhren, Gold- und Silberwaren wird vom 14. bis 20. März 1922 abgehalten. Infolge des günstigen Verlaufs der letzten Fachmesse ist die Zahl der Anmeldungen sehr groß. Die Eröffnung des Meßhotels, Fürstenstraße 5, welche im Dezember vergangenen Jahres erfolgte, wird der notwendigen räumlichen Ausdehnung der Edelmesse sehr zu statten kommen und zur Unterbringung weiterer Aussteller dienen. Die Einladungen an die Einkäufer und die Propaganda zum Besuch der kommenden Messe sind in die Wege geleitet, so daß ein lebhafter Besuch der sechsten Stuttgarter Jugosi-Edelmesse zu erwarten ist.

Frankfurter Meßbauten. Wie das Messeamt mitteilt, wurden während der letzten Wochen eingehende Erwägungen über die bauliche Erweiterung der Frankfurter Messe gepflogen. Das Messeamt wird bei den städtischen Körperschaften die Bereitstellung eines Baukredits von 40 bis 50 Millionen Mark beantragen.

Von der Schule Reimann (Berlin). Im Reimannhaus (Landshuter Straße 38) ist ein moderner Ausstellungsraum geschaffen worden nach Entwürfen von Prof. Georg Tappert und Architekt Karl Richard Henker. Die erste Ausstellung ist eröffnet mit graphischen Arbeiten von Tappert, Melzer, Helwig, Hertwig, Sandkuhl, Plastiken von Bauroth usw. Unter den kunsthandwerklichen Arbeiten nehmen Metalltreibarbeiten einen breiten Raum ein.

Die Organisation des Deutschen Edelsteinhandels. Unter dieser Überschrift finden wir im „Berliner Tageblatt" einen Artikel von Dr. J. Rubinfeld, dem wir folgendes entnehmen: Während bis zum Weltkriege Deutschland durch die Diamantenregie aus seinem Ausbeutungsgebiete DeutschSüdwest-Afrika große Partien Rohdiamanten auf den Weltmarkt brachte und außerdem sich der Veredelungsarbeit ausländischer Diamanten befleißigte, machen jetzt ebenso wie die russischen auch die deutschen gefaßten Steine aus Privatbesitz im Auslande die Runde und der ausländischen Edelsteinindustrie starke Konkurrenz. Da nach dem Waffenstillstand in Zusammenhang mit der Markentwertung und dem gleichzeitigen Anziehen der, Weltmarktpreise für Diamanten der Ausverkauf im illegalen und Gelegenheitshandel krasse Formen annahm und die polizeilichen Gegenmaßnahmen gegen Verschleuderung und Luxussteuerhinterziehung auch den legalen Handel schwer bedrohten, kamen die angesehenen Mitglieder des Gewerbes Ende 1919 zu einem Zusammenschluß im „Verein der Juwelenhändler Berlin E. V." zur Wahrung ihrer Interessen. Er umfaßt jetzt 250 Mitglieder. Sein Präsident Max Friedländer verstand es, die legalen Händler zu einer festen Berufskörperschaft zusammenzuschweißen und eine vorteilhafte Zusammenarbeit mit den Steuerbehörden herbeizuführen. Durch die Schaffung einer Diamantenbörse wurde das seither brachliegende Geschäft von Amsterdam und Antwerpen nach Berlin verlegt. Der Verein hat es sich zur Aufgabe gemacht, die Geschäfte zu überwachen, die Gewerbe- und Wiederveräußerungsbescheinigungen dauernd zu prüfen und die, meist holländischen, Gäste zu verhindern, in Berlin Edelsteine zu verkaufen (sie dürfen nur solche erwerben). Gegenwärtig schweben Verhandlungen mit dem Reichsfinanzministerium über Erfassung der Ausländer-Geschäfte durch Steuerbuch und Paßvermerk. Durch die Tätigkeit des Vereins konnten den Steuerkassen schon erhebliche Beträge aus AusländerGeschäften zugeführt werden. Gleichzeitig befaßt er sich mit der Ausgestaltung einer straffen inneren Börsenordnung, so durch Schaffung eines Schiedsgerichts (das auch von den ausländischen Diamantbörsen anerkannt ist) und durch Einrichtung eines bestellten Courtiers (Maklers), der angebotene Steine mittels Cachels" (verbindliche Angabe des Kaufpreises durch den Käufer) zum Umsatz bringt.

Neuregelung der Lohn- und Gehaltspfändung. Durch zwei' unter dem 23. Dezember 1921 vollzogene Gesetze (Gesetz betr. Anderuug der Verordnung über Lohnpfändung und Gesetz über die Pfändbarkeit von Gehaltsansprüchen) erfahren die bestehenden Pfändungseinschränkungen eine wesentliche Erweiterung. Während dem Lohnangestellten bisher, je nach dem Vorhandensein oder Nichtvorhandensein unterhaltsberechtigter Angehöriger, jährlich 5000 bzw. 4000 Mk. und von dem überschießenden Betrage für seine Person ein Fünftel und für jeden unterhaltsberechtigten Angehörigen ein Zehntel bis höchstens sechs Zehntel und keinesfalls mehr als 9000 Mk. (bzw. 6000 Mk. bei einem nicht unterhaltungspflichtigen Schuldner) verblieben, sind in Zukunft 12000 Mk. schlechthin und von dem Mehrbetrage ein Drittel und bei Vorhandensein unterhaltungsberechtigter Angehöriger für jeden derselben ein Sechstel bis höchstens zwei Drittel der Pfändung entzogen. Die bisherigen absoluten Höchstgrenzen fallen fort; bei Lohneinkommen von mehr als 50000 Mk. tritt allerdings insofern eine Beschränkung ein, als dem Schuldner von dem diese Summe übersteigenden Teil seines Einkommens ohne Rücksicht auf seine Unterhaltsverpflichtungen immer nur ein Drittel verbleibt. Bei den Beamtengehältern ist die absolute Pfändungsgrenze ebenfalls auf 12000 Mk. erhöht. Von dem diese Summe übersteigenden Betrag sind nach wie vor zwei Drittel pfandfrei. Ferner sind wie bisher die Teuerungszulagen und außerdem nunmehr auch die Kinderbeihilfen der Pfändung entzogen. Das Gesetz über

die Lohnpfändung tritt am 1. Januar, das über die Pfändbarkeit von Gehaltsansprüchen am Tage der unmittelbar bevorstehenden Verkündung im Reichsgesetzblatt in Kraft.

Der 7 Uhr-Ladenschluß gilt auch für Ladeninhaber persönlich. Vor dem Landgericht Kiel hatten sich zwei Ladeninhaber zu verantworten, weil sie eines abends nach 7 Uhr ihre Verkaufsräume noch offen gehalten hatten. Das Landgericht sprach die Angeklagten frei, da die in Betracht kommende Verordnung vom 18. 3. 1919 im Interesse der Angestellten erlassen worden sei und sich nicht auf solche Geschäfte beziehe, in denen der Geschäftsinhaber allein tätig ist. Auf die Revision des Rechtsanwaltes hat das Reichsgericht das Urteil des Landgerichtes aufgehoben und die Sache zur anderweitigen Verhandlung und Entscheidung an das Landgericht zurückverwiesen. Dies geschah aus folgenden Erwägungen: Der § 9 der Verordnung vom 18. 3. 19 ist begründet auf § 7 der Gewerbeordnung. Dort wird vom Ladenschluß der Gewerbetreibenden gesprochen. Der § 7 bezieht sich also nicht nur auf die Angestellten, sondern auch auf die Eigentümer. Der Zweck der Verordnung würde illusorisch sein, wenn sie sich nur auf Ladeneigentümer mit Angestellten bezöge. Neuordnung des Ausverkaufswesens in Berlin. (Angabe der Fabriknummer bei Uhren und, wenn vorhanden, bei Gold- und Silberwaren erforderlich). Der Berliner. Polizeipräsident erläßt nach Anhören aller in Betracht kommenden Vertretungen des Handels und der Berliner Handelskammer eine Bekanntmachung über die Neuregelung des Ausverkaufswesens. Die wichtigsten Bestimmungen der Anordnung lauten: § 1. Ausverkäufe (Gesamt- oder Teilausverkäufe), auch in der Form von Versteigerungen für die Wareninhaber oder deren Vertreter sind nur zulässig: a) wegen größerer baulicher Veränderungen des Geschäftsraumes, wegen Geschäftsverlegung, wegen Geschäftsübertragung, Auseinandersetzung, Geschäftsbeendigung oder wegen Aufgabe einer oder mehrerer Warengattungen, b) wegen Brand- und Rauchschadens, c) wegen Todesfalls, sofern die Nachlaßmasse oder Waren daraus sich nicht mehr in der affeinigen Verfügungsgewalt des Nachlaßpflegers befinden. Derartige Ausverkäufe sind vor der Ankündigung schriftlich unter Angabe des Grundes, des Beginns und voraussichtlichen Endes (Tag, Monat, Jahr), sowie des Ortes (Bezirk, Straße, Hausnummer), wo der Ausverkauf stattfinden soll, anzuzeigen. Vor Beginn des Ausverkaufs ist ein vollständiges und übersichtliches Verzeichnis der für den Ausverkauf bestimmten Waren einzureichen. § 5. Zur Nachprüfung der in der Anzeige und dem Verzeichnis gemachten Angaben sind außer den Polizeibeamten auch die von der Handelskammer aus einer Vorschlagsliste ausgewählten, polizeilich bestätigten Vertrauensmänner befugt. § 6. Die Bestimmungen der §§ 1 bis 5 finden auf Saison- und Inventurausverkäufe, sofern sie als solche in der Ankündigung bezeichnet werden und im ordentlichen Geschäftsverkehr üblich sind, keine Anwendung. Diese Ausverkäufe dürfen höchstens zweimal im Jahre, und zwar in der Zeit vom 2. Januar bis 15. Februar einschließlich und vom 1. Julí bis 15. August stattfinden. Die Dauer der Ausverkäufe im Januar - Februar ist auf die ununterbrochene Zeit von zwei Wochen, die der Ausverkäufe im Juli-August auf die ununterbrochene Dauer von drei Wochen beschränkt. Es sind aber nur entweder zwei Saisonausverkäufe oder je ein Saison- und ein Inventurausverkauf gestattet. Innerhalb der gezogenen Grenzen ist der Beginn und das Ende des Ausverkaufs genau nach Kalendertagen zu bezeichnen. § 8. Diese Anordnung trat mit dem 1. Januar 1922 in Kraft. Vordrucke zur Anmeldung von Ausverkäufen waren bislang nicht erhältlich. Wir geben deshalb im folgenden wieder, welche Angaben bei Anmeldungen zum Ausverkauf gemacht werden müssen: Firma, Ort (Bezirk), Straße und Hausnummer, Grund des Ausverkaufs, Beginn und voraussichtliches Ende des Ausverkaufs, Ausverkaufslokal: Straße und Hausnummer, Veranstalter, eigenhändige Unterschrift. Ferner ist auszufüllen das Verzeichnis, und zwar wie folgt: Laufende Nummer, Maß oder Gewicht oder Stückzahl, Gattung oder Art, handelsübliche Bezeichnung, näheres Kennzeichen nach Stoff und Farbe oder Größenangabe oder regulärer Preislage, Angabe der Fabriknummer bei Uhrenund bei Gold- und Silberwaren, soweit eine solche vorhanden ist. DEUTSCHE GOLDSCHMIEDE-ZEITUNG Nr.1

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