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Die Höchstpreise für Edelmetalle und die seitens der Reichsbank den bisher für den deutschen Markt arbeitenden Erzeugern auferlegte Verpflichtung, goldene Schmuckwaren nicht mehr für diesen zu erzeugen, haben dahin geführt, daß die ehrbaren Häuser mehr und mehr auf den Vertrieb von Goldwaren verzichten mußten, während zweifelhafte Existenzen eine Folge in erheb

der Einfuhrverbote und des Höchstpreisbestehens lichem Umfange Ankäufe in jeder Form und für jeden Preis hierin unternommen haben. Auch das Einfuhrverbot von Edelsteinen ist auf dem Wege des Schmuggels von dieser Art Leute umgangen worden, ebenfalls zum Schaden ansässiger Geschäfte. Die Hebung der Valuta, das ist wohl zur Genüge erwiesen, ist lediglich auf Grund der Friedensverhandlungen, man kann sagen automatisch ausgelöst worden, es hat darauf weder das Verbot der Anfertigung von Goldwaren, noch die Ausfuhr der Industrie-Erzeugnisse und das Verbot der Einfuhr von Edelmetallwaren und Edelsteinen irgendwelchen Einfluß gehabt, so daß die Behauptung gerechtfertigt ist: „Die möglicherweise erzielten Verbesserungen unserer Valuta stehen in keinem Verhältnis zu den großen wirtschaftlichen Schäden, die der Handwerkerstand der Groß- und Kleinhandel unseres Faches erleiden." Die wirtschaftliche Bedeutung der Industrie für das Inland erläutert folgendes Beispiel:

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Ein Paar Ohrringe, aus 1 g 14 kar. Gold im Werte von 1,62 Mk., als Massenartikel fabrikmäßig hergestellt, ergibt bis zum Verkauf an das Publikum einen Verkaufserlös von 10 Mk. Es ergibt sich also: 1,62 Mk. freigegebones Gold bringen 8,38 Mk 520% Wertsteigerung, an der Anteil haben:

a) die Arbeiter: Goldschmied, Graveur, Fasser, Emailleur, Poliererin für Lohn,

b) der Handwerker oder Fabrikant zur Bestreitung seiner Unkosten, Mieten, Haushalt und Steuern,

c) der Großhändler zur Bezahlung seiner Angestelltengehälter, Bestreitung seiner sonstigen Unkosten, Lebensunterhalt und Steuern,

d) der Kleinhändler zur Bestreitung seiner Unkosten, beträchtlichen Ladenmieten, Gehalt für das Verkaufspersonal, Lebensunterhalt und Steuern.

Obiges Beispiel läßt sich bei künstlerisch bearbeiteten oder Double-Waren in seiner wertsteigernden Wirkung noch schärfer zum Ausdruck bringen. Bei derartigen Erzeugnissen entstehen Preissteigerungen bis zu 2000% und mehr. Die außerordentlich hoch erscheinende Wertsteigerung ist vorwiegend eine Folge der verwendeten vielfachen Arbeitskräfte.

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Durch die Vorenthaltung des Edelmetalles werden also vier verschiedene Erwerbsstände um Einkommen und Steuerkraft gebracht, die, da sie nur für das Kunstgewerbe und den Edelmetallwarenhandel ausgebildet sind, auch nicht, oder nur zum geringsten Teil anderweit Arbeitskraft und Betriebskapital verwerten können, schalten doch auch die Munitionsfabriken, die jetzt einer großen Anzahl dieser Kräfte ihren Unterhalt gewähren, nach dem Kriege aus. Aber auch für den Fortbestand des Exportes, an dem wegen der Verbesserung unserer Handelsbilanz der Staat ein besonderes Interesse hat, ist die Aufrechterhaltung der Erzeugung von Edelmetallwaren für den deutschen Markt unerläßlich. Der deutsche Großhandel erteilt seine Aufträge zu einer Jahreszeit, in der das Exportgeschäft ruht. Dieser willkommene Ausgleich verhindert sonst unausbleibliche, vorübergehende Arbeitslosigkeit. Nur durch starke Inlandserzeugung in Verbindung mit einem ausgedehnten Export, die beide in Pforzheim allein 200 Millionen Mark jährlich betrugen, ist ein Wiederemporblühen des Gewerbes und eine gleichmäßige Beschäftigung möglich. Zum Beweis des oben Gesagten erlauben wir uns ganz ergebenst, die Nr. 4 des Schweizer Blattes „La Fédération Horlogère Suisse“ zu überreichen, in welchem eine Zusammenstellung des Importes und Exportes für Januar bis September 1917 abgedruckt ist. Es ergibt sich daraus,

daß die Einfuhr der Schweiz von der Ausfuhr bereits erheblich übertroffen wird, sowohl was Bijouterie, wie auch Edel- und Halbedelsteine in ungefaßtem Zustand betrifft. Da nach Deutschland die Einfuhr von Schmucksachen, Edelsteinen und Halbedelsteinen verboten ist, so liegt der Schlußz nahe, daß die Schweiz nach dem neutralen oder überseeischen Ausland Geschäfte gemacht hat. Es ist ferner bekannt, daß die holländische Industrie ihre Goldketten- und Ringfabrikation erweitert und die Anfertigung anderer massiver goldener Artikel, wie Zigarettenetuis usw. neu aufgenommen hat, welche Erscheinung auch in Italien, England und in den skandinavischen Ländern beobachtet wird. Eine Folge dieser vermehrten Auslandsindustrie würde bei der Ausschaltung der deutschen Erzeugnisse sein, daß, auch die deutschen Käufer in die Arme der ausländischen Kunstgewerbler getrieben werden. Früher war der Ausländer: Russo, Amerikaner usw. ein ausschlaggebender Abnehmer unserer Juweliere, insbesondere in den Hauptstädten und Badeplätzen. Beide Arten Käufer würden in Zukunft ihr Geld ins Ausland tragen.

Eine weitere Entziehung der Edelmetalle und Aufrechterhaltung des Edelstein - Einfuhrverbotes würde der Industrie und dem Handwerk, wie dem Handel für die Übergangszeit bereits einen solchen Schaden bringen, daß er kaum wieder gutzumachen wäre. Die Arbeiterschaft und das kaufmännische Personal, das in die Heimat entlassen wird, stånde dann vor der Entscheidung, sich anderen Berufen zuzuwenden und würde diesem einst blühenden Fache entzogen werden. Es wäre zu beklagen, wenn von den Fahnen entlassene, frühere Angestellte zu ihren Arbeitsstätten zurückkehrten, die Werkstätten aber verschlossen fänden, mit denen sie während des Krieges in dauerndem Zusammenhang waren und in denen sie einen gesicherten und lohnenden Broterwerb wiederzufinden hofften.

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Die unterzeichneten Verbände fassen ihre Wünsche dahin zusammen, daß tunlichst bald, mindestens aber mit Abschluß des Friedens, folgende Anträge Berücksichtigung finden:

1. Freigabe der Edelmetalle in angemessenem Umfange für den Verbrauch des Inlandes.

2. Aufhebung des Einfuhrverbotes für Edelsteine, Halbedelsteine und Perlen.

3. Aufhebung der Höchstpreise für Edelmetalle.

4. Heranziehung von Vertretern unseres Faches (Industrie, Handwerk, Groß- und Kleinhandel) als sachverständige Berater in das Reichswirtschaftsamt.

Was wir in früheren Artikeln im Interesse der Versorgung unserer Goldschmiede-Werkstätten mit Edelmetall ausgesprochen haben, hat in Fachkreisen allenthalben Beachtung 'gefunden. Die organisierte Selbsthilfe ist der allein zum Ziel führende Weg. Die Gründung der Thüringischen Rohstoff-Genossenschaft für Goldschmiede zu Gera hat den Stein ins Rollen gebracht. Wie wir hören, wird in den nächsten Mitteilungen des Verbandes Deutscher Juweliere, Goldund Silberschmiede E. V. in Berlin eine allgemeine Aufforderung zur Gründung weiterer Genossenschaften erscheinen, die der Verband fördern will. Die den Geraer Kollegen noch vor einem Monat vorgeworfene Eigenbrödelei kann also nicht so weit ab vom Wege gewesen sein. Auch ohnedies würden der ersten Gründung bald weitere gefolgt sein, sind doch an verschiedenen Plätzen die Vorarbeiten dazu bereits im Gange. Daß aber der Verband nunmehr eingreift, ist nur zu begrüßen. Derselbe wird die Verhandlungen mit den Reichsbehörden führen, gestützt auf sämtliche Rohstoffgenossenschaften, um

Deutsche Worte.

Und so wird von ihnen aus erst dargestellt werden ein wahrhaftes Reich des Rechts, wie es noch nie in der Welt erschienen iist, in aller der Begeisterung für Freiheit des Bürgers, die wir n der alten Welt erblicken, ohne die Aufopferung der Mehrzahl der Menschen als Sklaven, ohne die die alten Staaten nicht bestehen konnten: für Freiheit, gegründet auf Gleichheit alles dessen, was Menschengesicht trägt. Nur von den Deutschen, die seit Jahrtausenden für diesen großen Zweck da sind und ihm langsam entgegenreifen; — ein anderes Element für diese Entwicklung ist in der Menschheit nicht da. Fichte

eine angemessene Goldabgabe im Ganzen zu erwirken. Die Verteilung (Kontingentierung) kann der Verband jedoch nicht übernehmen, diese muß von einer Zentralstelle der Genossenschaften aus geschehen, wozu voraussichtlich die Goldschmiede-Werkgenossenschaft m. b. H. in Berlin berufen sein wird. Alsdann erfolgt die Einzelabgabe (Rationierung) durch die einzelnen Genossenschaften, deren Aufgabe es außerdem sein wird, alle sonstigen Material- und Hilfsmittel-Bedürfnisse ihrer Mitglieder sicherzustellen.

Die

Die Münchner Ausstellung für Kunst und Kunstgewerbe in Konstantinopel. ie Münchner Ausstellung für Kunst und Kunstgewerbe in Konstantinopel ist infolge ihrer Bedeutung weit über eine bayrische Angelegenheit hinausgewachsen. Sie ist eine Reichssache geworden, denn sie repräsentiert zum ersten Male deutsche Kunst und deutsches Kunsthandwerk bei unseren Verbündeten. Das Unternehmen war schon längere Zeit beabsichtigt, aber mancherlei Schwierigkeiten stellten sich ihm entgegen. Auch gegenwärtig waren der Hemmnisse gerade genug. Schon allein wenn man an die Transportverhältnisse, Versicherungen denkt ermißt man einen Teil der Hindernisse. Dank der Förderung durch den bayr. Staat, durch die Hilfe des Reiches und dank des Entgegenkommens der verschiedenen auswärtigen Verwaltungen in Österreich - Ungarn, Bulgarien und der Türkei selbst, konnte das Werk endlich in die Tat umgesetzt werden. Höchst erfreulich ist es, daß auf dieser Ausstellung auch die Edelschmiedekunst durch die besten Münchner Goldschmiede vertreten sein wird. Die hervorragendsten Namen sind hier zu nennen: Fritz von Miller, Karl Rothmüller, Ed Steinicken, Ad. Mayerhofer, Theod. Heiden, Karl J. Bauer, Ludw. Miller, Franz Mayer, Karl Weishaupt, Jak. Janisch, Ludwig Mercy, Ferd. Hauser, die Bildhauer Düll und Pezold, Ed. Beyrer (Kriegsmedaillen), Ludwig Schreiber (Elfenbeinarbeiten), L. Kellendorfer und Ludwig Riegler (Schiffsmodelle), der Maler und Graphiker Hubert Wilm, Maler Gg. Fuchs u. a.

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Weiter sind in der kunstgewerblichen Abteilung vertreten : Etwa 400 Werke der bildenden Kunst. In der Kunst haben sich die im Glaspalast vertretenen Gruppen und die Sezession vereint. Es sind u. a. Werke eingeschickt von Fritz Baer, Fritz Bayerlein, Ludwig Dasio, Otto Bill, Firle (Bildnis Ludwig III.), Ernst Liebermann, Kunz Meyer-Waldeck, Fritz Müller-Landeck, Otto Rau, Leop. Schönchen, Jul. Schrag, Harry Schultz, Herm. Stockmann, O. Strützel, Herm. Urban, O. Bauriedl, Becker-Gundahl, Benno Becker, Jos. Damberger, Jul. Diez, Erich und Fritz Erler, Ad. Hengeler, L. v. Herterich, Hierl - Deronco, MeyerBasel, Adalb. Niemeyer, Rich. Pietzsch, Rud. Riemerschmidt, Schramm-Zittau, Fr. v. Stuck, Charles Vetter, v. Zügel, v. Zumbusch, C. v. Marr, Walter Thor, W. Schnackenberg, Messerschmidt, Frz. v. Defregger, F. A. v. Kaulbach, J. Wenglein, Kunz L. Adam, Angelo Jank; von den verstorbenen Meistern O. v. Bartels, Karl Haider, Fritz v. Uhde, Hermann Baisch. Karl Götz und Hanz Schwegeler sind mit Medaillen, Jos. Faßnacht, Hans v. Defregger, Ferd. Liebermann mit Bronzen vertreten, Jul. Mössel hat dekorative Arbeiten ausgestellt.

Der Überblick über das Ganze ergibt ein Bild werktätigen Schaffens während des größten aller Kriege, das nicht nur Zeugnis ablegt von dem hohen Stand des deutschen Kunstgewerbes und der deutschen Kunst, sondern auch von zäher Energie und großzügiger Organisation.

Die kommenden Steuern und ihr Einfluß auf das Edelmetallgewerbe. Das

as neue Steuerbukett ist endlich dem deutschen Volke präsentiert worden. Das verschleierte Bild von Sais ist enthüllt. Was man schon erwarten konnte,ist Tatsache geworden, die Steuern sollen in der Hauptsache wieder Handel und Gewerbe und den Verkehr im allgemeinen treffen. Das sind ja die Faktoren, die man immer als „melkende Kuh" betrachtet hat. Zu diesen Steuern kommen die Abgaben von einzelnen Nahrungsmitteln und bilden mit jenen eine Gesamtheit, die unsere Erwartungen bei weitem übertrifft. Wir wollen im Folgenden nur die Steuerprojekte hervorheben, die Handel,

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Gewerbe und Verkehr betreffen, alle übrigen können wir nur kurz registrieren.

Da ist zunächst der Warenumsatzstempel, der jetzt eins vom Tausend beträgt, in eine andere Form gebracht worden. Er erscheint allgemein als

Umsatzstempel

und bezieht sich nicht mehr allein auf den Verkauf von Waren, sondern erfaßt auch alle übrigen Leistungen solcher Personen, die eine selbständige, geschäftliche oder berufsmäßige Tätigkeit ausüben, also Dienstleistungen und Leistungen aus einem Werkvertrage. Nur die Dienstleistungen der Angestellten sind frei. Wenn aber bislang z. B. die Reparaturarbeiten in der Regel von der Umsatzsteuer befreit blieben, werden sie jetzt von der Steuer erfaßt, auch wenn derjenige, der sie ausführt, kein Material dazu liefert oder die Material verwendung unerheblich gegen die Arbeitsleistung ist. Die Steuer ist aber auch wesentlich erhöht worden. Sie soll statt eins künftig fünf vom Tausend (5%) betragen. Mit der Steuer ist aber noch eine besondere

Luxussteuer

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Gegen diese Luxussteuer ist seiner Zeit von Seiten der beteiligten Kreise ganz energisch Front gemacht worden, namentlich soweit sie Schmuckerzeugnisse betraf und Uhren. In einer gemeinschaftlichen Eingabe hatten im November 1917 nicht weniger als 15 Verbände, darunter der Verband Deutscher Juweliere, Gold- und Silberschmiede, der Verband der Grossisten des Edelmetallgewerbes, der Verband der Silberwarenfabrikanten Deutschlands, der Verein Deutscher Schmuckwarenfreunde in Krefeld, die Deutsche Uhrmachervereinigung und Garantiegemeinschaft Deutscher Uhrmacher sowie der Verband Deutscher Uhren-Grossisten in Leipzig usw., dem Reichstag die schweren wirtschaftlichen Bedenken unterbreitet, welche gegen eine solche Luxussteuer bestehen. Es wurde darauf hingewiesen, daß sie in der Edelmetallbranche das Verkaufsgeschäft erschweren und einen Rückgang im Umsatz gerade der besseren Erzeugnisse hervorrufen müßte und dadurch die deutsche Schmuckwarenindustrie unfehlbar auf einen tieferen Stand herabgedrückt würde, was die Auslandskäufer uns abwendig mache. Auch die Inlandskäufer würden dem Ausland in die Hände geliefert. In gleicher Weise würden gerade die soliden, besseren Uhren getroffen werden, so daß die Steuer im Uhrenhandel eine Verschlechterung und Herabsetzung der Qualitäten und damit des Handelswertes und Handelsgewinnes provozieren würde.

Trotzdem diese Eingabe auch der Reichsregierung unterbreitet wurde, ist man in der Vorlage auf eine Luxusbesteuerung zurückgekommen, wobei man allerdings einen Vorschlag aus der Eingabe herausgegriffen hat, nämlich den, eine etwa doch kommende Luxussteuer auf die Gesamtheit der Luxuserzeugnisse zu erstrecken. Deshalb hat man die unter c bis g aufgeführten Erzeugnisse mit hereingenommen. Während aber die Verbände diese Luxusbesteuerung nur unter der Voraussetzung für erträglich hielten, daß, unter Wegfall jeder Feingrenze und ohne Rücksicht auf den Feingehalt, sämtliche Schmuckerzeugnisse und Geräte, einschließlich der Herstellungs- und Abänderungsarbeiten der Edelmetall- und Taschenuhrindustrie, also Waren aller Metalle und deren Legierungen, z. B. aus Gold, Silber, Platin, Stahl, Nickel, Bronze, ferner vergoldete, versilberte oder verplatinierte, oder mit Edelmetall doublierte Waren, weiterhin alle Edel-, Halbedel- und Schmucksteine und Perlen, gefaßt und ungefaßt, in echter und unechter Fassung, ergriffen und einem Steuersatz

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