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teil und daß er überhaupt gar nichts zu verschweigen hatte! Ganz überraschend und zugleich bezeichnend für den Geist, aus dem diese Reformbestrebungen der Chambre Syndicale, wenigstens nach der Auffassung ihres Vorsitzenden, geboren sind, ist der Schluß seiner Ausführungen: „Alle diese Reformarbeiten und Bestrebungen der Chambre Syndicale dienen nur der Vorbereitung des „L'après-guerre", des „Krieges nach dem Kriege", der Sicherung der Zukunft der tapferen französischen Soldaten bei ihrer Heimkehr am Vorabend ihres Sieges."☐ Offenbar ist Herr Templier schlecht über die Ansichten unterrichtet, die man sich allmählich und nicht nur außerhalb der Entente über diesen Krieg nach dem Kriege gebildet ha!. Als Patriot hätte Herr Templier eine öffentliche politische Rede nicht anders schließen dürfen, als Schlußausführungen eines Berichtes, den er einer wirtschaftlichen Körperschaft als deren Leiter und als kühl ihr Bestes zu verfolgen bestimmter Kaufmann erstattet, muten diese Sätze aber etwas sonderbar an. Ein Vergleich seiner mit den Berthoudschen Ausführungen mußz zugunsten letzterer ausfallen. Dr. C. Kaesemacher.

Wie will man die Handelskammern

Ein

reformieren?

in großer Teil der Goldschmiede, ja wohl der größte, hat kaufmännischen Betrieb, sei es auch nur im Umfange des Kleinhandels. Es ist für sie daher auch von Interesse, was in den Handelskammern beraten und beschlossen wird, wer in ihnen das Wort führt und welche Schritte insbesondere zur Kräftigung des Kleinhandels getan werden. Hatte man doch in letzterer Hinsicht bislang immer die Meinung im Kreise der Detaillisten vertreten, daß die Handelskammern nur für den Großhandel und die Großindustrie in Frage kämen, während für den Kleinhandel besondere Kammern, Kleinhandelskammern, errichtet werden müßten, für die man sich wieder regierungsseitig nicht erwärmen konnte. Gegenwärtig ist man damit beschäftigt, in Preußen eine Reform der Handelskammern herbeizuführen, und dem Landtag wird demnächst ein Entwurf zur Beratung zugehen, der auch dem Kleinhandel, wie ihn der Ladengoldschmied vertritt, mehr Rechte im Betrieb der Handelskammern einräumt, als es bisher der Fall gewesen ist. Denn darüber wollen wir uns doch keinen Illusionen hingeben, in sehr vielen Handelskammern war bislang der Kleinhandel das Stiefkind, mit dem man nicht allzuviel Sache machte.

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Der neue Entwurf sieht nun vor, daß die Kammern in Zukunft in mehrere Abteilungen zerfallen sollen und eine solche besondere Abteilung soll dem Kleinhandel gewidmet werden. Ein Kleinhandelsausschuß, wie er schon jetzt bei einer Anzahl Handelskammern eingerichtet worden war, soll sich der Interessen des Kleinhandels annehmen und die Detaillistenkammern ersetzen, die keine Gnade vor den Augen der Regierungen finden. Soll aber ein solcher Kleinhandelsausschuß wirklich einen Ersatz für die Kleinhandelskammern bieten, so muß er unbedingt auf eigne Füße gestellt werden und eine gewisse Selbständigkeit des Handelns eingeräumt erhalten. Es müssen vor allem Männer des Kleinhandels selbst in dem Ausschuß sitzen, die aus eigener Erfahrung die Not desselben kennen und wissen, wo seine Angehörigen der Schuh drückt. Etwa nur aus den Handelskammermitgliedern, die Großhandel und Industrie repräsentieren, einige Herren zu dem Ausschuß abzukommandieren, das würde völlig zwecklos sein und die Frage, die gerade nach Friedensschluß eine brennende werden wird, nicht lösen. Man darf mit Spannung der weiteren Entwicklung der Angelegenheit entgegensehen.

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werden, über die Errichtung einer Kammer und ihre Begrenzung selbständig entscheiden zu können. Er soll auch die Befugnis haben, einzelne Kammern aufzulösen oder mit anderen „zusammenzulegen". Wir leben ja nun einmal im Zeitalter der Zusammenlegungen! Es soll dadurch die Zersplitterung der Tätigkeit der Handelskammern vermieden und eine größere Einheitlichkeit der Vertretung erzielt werden. Freilich werden die bestehenden Kammern ihre Rechte nicht so leicht aufgeben wollen und es wird nicht ohne Kampf abgehen, wenn diese Vorschrift des Entwurfes angenommen werden sollte. Das Wahlverfahren wird insofern geändert, als auch den Frauen das aktive Wahlrecht gewährt wird. Wir wollen uns dagegen nicht aussprechen, denn gerade die schwere Kriegszeit hat uns die deutsche Frau im geschäftlichen Leben tüchtig auf dem Posten gezeigt, für das passive Wahlrecht vermögen wir uns indessen nicht zu erklären. Daß bei den Wahlen zu den Kammern bisher häufig, z. B. auch in Sachsen, ein bestimmtes Einkommen vorhanden sein muß (Zensus), darf nach dem Entwurf nur dort eingeführt werden, wo das allgemeine, gleiche Wahlrecht besteht.

Sicherlich werden die Handels- und Industriekammern bei der Übergangswirtschaft manche neue Aufgabe mit zu lösen haben, und es ist daher auch eine Erweiterung ihrer Kompetenz vorgesehen. Sie sollen auch das Recht haben, statistische Brhebungen in ihrem Bezirke anzustellen und die Betriebsinhaber sind zur Auskunftserteilung verpflichtet, wenn auch davon abgesehen wird, die Verweigerung unter Strafe zu stellen, da es sich ja unter Umständen auch um die Preisgabe von Geschäftsgeheimnissen handeln kann. Größere Freiheit soll den Handelskammern hinsichtlich der Anstellung und Vereidigung sachkundiger Personen für bestimmte Angelegenheiten eingeräumt werden.

Es werden sich nunmehr die beteiligten Kreise des Handels und der Industrie und auch des Kleinhandels über den Entwurf zu äußern haben.

Wir sind der Meinung, daß die Reform an dem großen Fehler leidet, daß sie nicht reichsrechtlich, sondern nur bundesstaatlich eingeführt werden soll. Unser Handel, unsere Industrie, unser Gewerbe bilden ein einheitliches Wirtschaftsgebiet, und man kann es deshalb nicht verstehen, warum gerade eine solche wichtige Frage partikularrechtlich gelöst werden soll. Wir wollen hoffen, daß es noch gelingt, eine Reform ür alle Handelskammern des Reiches gleichmäßig zu erzielen. Das könnte für ihre Weiterentwicklung nur segensreich sein.

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Zu den Abbildungen.

ie vorliegenden Werkvorlagen geben eine reiche Auswahl aus verschiedenen Gebieten. Eine Reihe von WeißjuwelenArbeiten zeigen anregende Formen, gleichviel, ob in flacher oder plastischer Anordnung. Einige montierte Broschen und Anhänger vertreten flüssiges Linienspiel. Die letzte Seite enthält Entwürfe für Silberschmuck mit Halbedelsteinen, die dieses Material gut zur Wirkung bringen und beweist, daß der Schmuckstein ein hervorragend dekoratives Mittel ist, dem man nicht genug Aufmerksamkeit schenken kann. Prof. L. S.

Zum 25jährigen Geschäftsjubiläum der Firma Richard Lebram, Berlin. We

er die Goldschmiede im Lande geschäftlich zu besuchen hatte, der wird bei sehr vielen von ihnen Gelegenheit gehabt haben, den Katalog von Lebram auf dem Ladentisch oder in dessen Nachbarschaft zu sehen, oder auch zu beobachten, wie die Kundschaft unter Zuhilfenahme dieser illustrierten Preisliste zufriedenstellend bedient wurde. Es wird nicht gar zu viele Goldschmiede geben, die nicht mit der Firma Lebram in geschäftlichem Verkehr gestanden haben, von allen kann man aber sagen, daß die Firma Lebram bei ihnen populär ist, im wesentlichen durch ihre Werbearbeit in der Fachpresse. Das an sich in unserer Branche nicht seltene Ereignis eines 25jährigen Geschäftsjubiläums wird deshalb in diesem Falle von der weitesten Anteilnahme unserer Fachkreise begleitet sein, und wenn wir der Firma Richard Lebram, Berlin, hier unsere aufrichtigsten Glückwünsche für ferneres

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