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Diebeners Buchhaltung für das Uhren- und Edelmetallgewerbe

Einbuch-Ausgabe für kleinen und mittleren Umsatz

Kasse-Buch

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Zugleich Steuerbuch

Nebenbuch: Das Kunden-Rechnungsbuch (Schuldnerbuch)

für die Firma

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Preis des Buches auf gutem, schreibfähigen Papier, in wirklich haltbarem Einband
▪▪▪▪▪▪▪▪▪▪▪▪▪▪▪ 150 Doppelseiten stark
M. 25. freibleibend

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Von Diebeners Buchhaltung gibt es neben der vorliegenden Einbuch-Ausgabe für kleineren und mittleren Umsatz, auch eine Zweibücher-Ausgabe für mittleren und größeren Umsatz. Für die Einbuch-Ausgabe wird dieses Kassebuch benutzt, für die ZweibücherAusgabe das Kasse-Memorial, letzteres mit dem Verkaufsbuch als Hilfsbuch. Beide Bücher, das Kassebuch sowie das Kasse-Memorial sind in ihrer Spalten einteilung völlig gleich; für den kleinen Umsatz ist dagegen die Spalten breite etwas schmaler als für den größeren Umsatz.

In diesem Kassebuch, als Einbuch-Ausgabe werden alle Warenverkäufe einzeln gebucht sowie die übrigen auch außergeschäftlichen Einnahmen und Ausgaben. Die Einzelbuchung der Warenverkäufe findet dagegen bei der Zweibücher-Ausgabe nur im Verkaufsbuch statt, dessen Tageslosung alsdann in einer Summe in das KasseMemorial übertragen wird. In letzterem, dem Kasse- Memorial, buchen wir dann auch die übrigen, geschäftliche wie außergeschäftliche Einnahmen und Ausgaben. Diese Zweiteilung der Buchungen hat u. a. den Vorteil, daß dem beschäftigten Personal, außer den Verkäufen, der Einblick in den übrigen Geschäftsgang sowie in unsere privaten Geldverhältnisse vorenthalten bleibt.

Die Anleitung zur Zweibücher-Ausgabe ist in einem besonderen Vordruck enthalten. Es ist empfehlenswert, sich denselben anzusehen, ehe man sich zur Einführung der einen oder anderen Ausgabe entschließt. Bei beiden wurden die gleichen Beispiele gewählt, obgleich die Zahlen für den kleinen Umsatz zu hoch gegriffen sind. Der Vergleich wird dadurch aber erleichtert, und man ersieht auch, daß sich für große Zahlen nur die ZweibücherAusgabe dieser Buchhaltung eignet.

Nachstehend folgt nunmehr die Anleitung zu diesem Kassebuch der Einbuch-Ausgabe, die mit den Anleitungen zum Verkaufsbuch und Kasse-Memorial der Zweibücher-Ausgabe im Text gleich ist bis auf die durch das Zusammenlegen beider Bücher bedingten Abweichungen.

Das Kassebuch als Steuerbuch. Mit der Einführung der Umsatz- und Luxussteuer dient dasselbe zugleich als Steuerbuch, sodaß man auf Antrag beim Umsatzsteueramt von der Führung eines besonderen Buches, wie dies schon geschehen ist, entbunden wird.

Das Umsatzsteuergesetz stellt unseren gesamten Handel, sowie die gewerblichen Leistungen unter Kontrolle. Alle Entgelte für verkaufte Waren

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oder für die von uns gefertigten Neuarbeiten und Reparaturen müssen im Verkaufsbuch bezw. Steuerbuch verbucht werden. Das dehnt sich sogar auf Stücke aus, die wir für den eigenen Gebrauch, für Familienmitglieder oder als Geschenk vom Lager entnehmen. Ja, die Entnahme vom eigenen Lager muß zum Verkaufspreis erfolgen, zum wenigsten gilt die Höhe des Steuersatzes für den Verkaufspreis. Geben wir also nichts aus der Hand, ohne das Stück im Verkaufsbuch einzutragen. Damit beweisen wir die Zuverlässigkeit, die im Gesetz besonders betont wird, und von der das Entgegenkommen des Umsatzsteueramtes bezüglich der Entbindung von den gesetzlich vorgeschriebenen Büchern abhängt.

§ 15, Absatz 2 des Gesetzes bestimmt:

Steuerpflichtige, die Lieferungen der im § 8 genannten Art ausführen (dazu gehören solche von Juwelen, Gold- und Silberwaren, Taschenuhren, Antiquitäten, Münzen, photographischen Handapparaten, Sprechapparaten, Musikwerken), haben in jeder von ihnen unterhaltenen Niederlassung für die im § 8 genannten Gegenstände gesondert ein Lagerbuch und ein Steuerbuch zu führen. Aus dem Lagerbuch muß der Bestand der Gegenstände bei Beginn jedes Steuerabschnitts (§ 16: für die Umsatzsteuer der 31. Dezember, für die Luxussteuer der letzte Tag jeden Monats) und der tägliche Ein- und Ausgang zu entnehmen sein. In das Steuerbuch muß bei jeder Lieferung der Gegenstand nach der handelsüblichen Bezeichnung, der Tag der Lieferung, der Betrag des Entgelts, der Tag der Zahlung und der Steuerbetrag eingetragen werden. Nähere Anordnungen über Form, Inhalt und Führung der beiden Bücher erläßt der Bundesrat.

Entbindung von der Führung eines besonderen Steuerbuches und eines besonderen Steuer-Lagerbuches:

Die Oberbehörde kann solche Unternehmen, in deren Betrieb im wesentlichen nur die nach § 8 steuerpflichtigen Gegenstände veräußert werden, oder nach den sonstigen Geschäftsbüchern die gesonderte Übersicht über den Bestand dieser Gegenstände gewährleistet ist, von der Führung des besonderen Lagerbuchs und, wenn die sonstigen Geschäftsbücher die einzelnen Lieferungen und Zahlungen in einer die Berechnung der Steuer sicherstellenden Weise ergeben, auch von der Führung des Steuerbuchs entbinden; die Oberbehörde kann ihre Befugnis auf die Steuerstellen übertragen

§ 32 der Ausführungsbestimmungen besagt:

Entbindung von der Führung eines besonderen Steuerbuchs.

Will der Unternehmer auch von der Führung des Steuerbuchs entbunden werden; so hat er in seinem dahingehenden Antrag an das Umsatzsteueramt nachzuweisen, daß seine sonstigen Geschäftsbücher die einzelnen Lieferungen und Zahlungen in einer die Berechnung der Steuer sicherstellenden Weise ergeben. Die Entbindung von der Verpflichtung, ein Steuerbuch zu führen, hat nur zu erfolgen, wenn keinerlei Gefahr besteht, daß dadurch die Feststellung der steuerpflichtigen Beträge verdunkelt werden kann. Bei Unternehmen, die neben den im § 8 des Gesetzes genannten Luxusgegenständen noch sonstige Gegenstände führen, oder bei denen neben dem Vertrieb im Kleinhandel auch der Vertrieb im Großhandel erfolgt, wird im allgemeinen die Führung des Steuerbuchs nicht nachgelassen werden können.

Die Bedingungen dieser §§ werden Diebeners Verkaufsbuch voll erfüllt, denn es umfaßt ja die Gesamtheit der geschäftlichen Einnahmen. Eine Verdunkelung der Eingänge ist hier sogar weniger möglich als beim gesetzlichen Steuerbuch, und die luxussteuerfreien Stücke sind, besonders beim Goldschmied, derart in der Minderzahl, daß hierdurch ein Hindernis für die Entbindung von der Führung eines besonderen Steuerbuches nicht besteht.

Die Fortsetzung der Anleitung kann wegen Papiermangels in dieser Zeitschrift nicht veröffentlicht werden. Die auf den nächsten Seiten gezeigten Buchungsbeispiele, die JahresÜbersicht, die Luxus- und Umsatzsteuer-Berechnung, sowie die Berechnung des Jahresgewinnes geben aber schon einen genügenden Anhalt über die Einrichtung des Buches. Die vollständige Anleitung, die übrigens jedem Kontobuch beigegeben ist, wird auch als Sonderdruck gegen 50 Pfg. vom Verlag abgegeben.

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