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Goldes Schlüsse zu ziehen gestattet. Und es ist eine Goldschmiedearbeit gewesen, eine Königskrone, an der er diese Entdeckung machen konnte, an der der Goldschmied einen Teil des ihm übergebenen Goldes erspart und dafür Silber eingeschmolzen hatte. Möge diese Geschichte eine Legende sein von der Krone ist wahrscheinlich auch nichts erhalten geblieben. Aber aus jener fernen Zeit sind jene Schmucksachen in unsere Gegenwart überkommen, nicht nur als Zeichen menschlicher Eitelkeit, sondern auch als kulturhistorische Dokumente, für den Goldschmied zu allererst von sachlichem technischem Wert. Denn sie zeigen ihm, wie alt seine Kunst und wie tiefbegründet im menschlichen Wesen sie ist. Kulturen und Völker, die sie trugen, sind inzwischen vergangen, aber was jene alten Goldschmiede schufen, hat alle diese

in das Alte mit Verständnis eindringt, um dann auf dieser soliden Basis die alte Technik weiter zu entwickeln und neuen künstlerischen Zielen zuzuführen. Auf allen Gebieten, dem der Plastik, wie der Stickerei, der Steinschneidekunst, der Modezeichnung, der Buchillustration, der Plakettenkunst kurz überall wird man ein frisch pulsierendes Leben spüren, das uns namentlich auf die Friedenszeit das Beste für die Weiterentwicklung der Münchener Kunstgewerbeschule erhoffen läßt. Auch die Metallklasse von Prof. Schmidt zeigt reges Leben. Aufbauend auf der handwerklichen Lehre werden die Schüler bis zu den reifsten künstlerischen Arbeiten weitergebildet.

Wie liegt die Ein-, Aus- uud Durchfuhr in der Edelmetallindustrie?

Stürme überstanden, ist nach Irrfahrten und langem Ver- Wir sind in letzter Zeit vielfach um Auskunft angegangen wor

stecken unter Staub und Finsternis wieder zum Licht erstanden, und es spricht wie eine Mahnung aus diesen im Grunde so nichtigen Sachen: sieh zu, daß auch von dir der Nachwelt etwas verbleibt, das, möge es im Wesen nichtig sein, doch zugleich auch menschlich ist. Und als solches darf, ja muß es würdig sein und dich als den Schöpfer auch nach Jahrtausenden ehren können.

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Hugo Hillig.

Zur Ausstellung der Münchner Kunstgewerbeschule. Die

ie Ausstellung der Münchner Kunstgewerbeschule, die anläßlich ihres 50jährigen Bestehens im neuen Gebäude, veranstaltet wurde, gibt praktische Anhaltspunkte zu der von uns eingehend behandelten Frage der Erziehung des künstlerischen Nachwuchses. Die Einblicke, die hier geboten werden, sind immer interessanter, als der Weg, den Direktor Prof. R. Riemerschmied beschreitet, als ein neuer und pädagogisch beachtenswerter erscheint. Alle Schüler haben nach dem von ihm aufgestellten Lehrplan sogenannte Einführungskurse zu besuchen, in denen der Anfänger sofort an das Material herankommt. Die Vorteile dieser Methode für den Kunstgewerbler liegen zunächst darin, daß dieser Material und Technik von Grund aus kennen lernt und daß sich bald Schlüsse über seine eigentliche Begabung ergeben, wodurch er ohne Umwege auf sein Ziel zugeleitet werden kann. Dies geschieht dann in den Fachklassen, die durchweg von ersten Lehrkräften besetzt sind. Namen wie Berndl, Ehmcke, Diez, Niemeyer, Riemerschmied, Wadere, Wackerle haben nicht nur in Bayern, sondern im ganzen deutschen Reich und darüber hinaus guten Klang. Die Ausstellung bietet in mehrfacher Hinsicht Erfreuliches. Einmal deshalb, weil trotz der Kriegszeit und trotz der ungemein erschwerten Materialund Werkzeugbeschaffung immer noch so viel Gutes in solcher Mannigfaltigkeit gezeigt werden kann; dann aber, weil diese Ausstellung von dem frischen künstlerischen Geist, der in der Münchener Kunstgewerbeschule herrscht, von der Lehrbegabung der Klassenvorstände, von dem offenbar ausgezeichneten Zusammenarbeiten der Lehrer und Schüler beredtes Zeugnis ablegt. Nicht nur das allgemein hohe Niveau der Arbeiten wird der Schule uneingeschränkte Anerkennung verschaffen, sondern zumal die klar zutage tretende Methode: den Schüler nicht unnötig einzuzwängen und ihn nicht schematisch zu erziehen, vielmehr ihn dem Gebiet zuzuführen, dem er gewachsen ist, und sei es auch noch so klein; ihn auf diesem Gebiete das Bestmögliche leisten zu lassen; ihm möglichst viele Anregungen zu verschaffen; ihn nicht mit Vorstudien zu überfüttern und sich nicht damit zu begnügen, daß er zwar überkommene Lehraufgaben zur Befriedigung lost, aber vor selbständigen Aufträgen versagt, vielmehr ihn zu eigenem frischen Schaffen zu erziehen, ihn den seinem Talente entsprechenden Aufgaben möglichst bald gewachsen zu machen, ohne daß er darüber die technische Solidität im geringsten verliert. Mit Genugtuung stellt man fest, wie überall materialgerecht gearbeitet wird, wie aus dem Material und dem Material entsprechend der allgemeine und der persönliche Stil des angehenden Künstlers sich bildet, wie alte Techniken neu belebt werden, wie man gerade hier zunächst

den, wie es eigentlich mit der Ausfuhr von Edelmetallwaren stehe, ob die Durchfuhr ins neutrale Ausland gestattet sei und ob Ausnahmen zu Gunsten der Leipziger Herbstmustermesse bestünden. Wir wollen deshalb einmal die gesetzlichen Bestimmungen, die darüber bestehen, zur Aufklärung hier wiedergeben. Die Ausfuhr- und Durchfuhrverbote setzten schon im ersten Kriegsjahr 1914 für Kupfer und Bronze, Zinn und Aluminium in allen Formen ein. (Bekanntm. vom 31. Juli 14). Nach einer Bekanntmachung vom 12. September 1914 waren aber alle Waren, welche aus Legierungen von Kupfer, Zinn, Aluminium, Blei oder Nickel hergestellt sind, wie Messing- und Bronzewaren, plattierte Waren, auch Waren, die nur teilweise aus diesen Metallen hergestellt sind, noch für die Aus- und Durchfuhr frei. Erst eine Bekanntmachung vom 23. Oktober 1915 stellte auch die Legierungen aus den genannten Metallen, einschließlich Antimon und Zink, auch Altmetall, Abfälle und Rückstände, sowie alle Waren daraus unter das Verbot, soweit das Gewicht 2 kg überstieg, oder mehr als 2 kg der in Frage kommenden Metalle oder ihrer Legierungen enthielt. Edelmetalle blieben noch verschont. Aber noch am 13. November 1915 kam das Verbot der Ausfuhr und Durchfuhr von Gold. Es betraf zunächst inländisches und ausländisches gemünztes Gold, Feingold und Goldlegierungen, von jeglichem Gehalt, wie insbesondere Barren, Körner, Drähte, Bleche, Bänder, Blattgold, Schaumgold, sofern sie nicht weiterverarbeitet sind, sowie Bruchgold. Wer es unternimmt, Gold aus- und durchzuführen, wird mit Gefängnis bis zu 3 Jahren und mit Geldstrafe in Höhe des doppelten Wertes der Gegenstände, jedoch mindestens mit 30 M. bestraft. Nur bei mildernden Umständen kann ausschließlich auf Geldstrafe erkannt werden. Zu verfügen ist die Einziehung der Gegenstände.

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Dichter fiel der Regen der Aus- und Durchfuhrverbote dann im Jahre 1917. Indessen wurde die Edelmetallindustrie und das verwandte Kunstgewerbe noch geschont. Die Bekanntmachung vom 6. Dezember 1916 bez. 4. April 1917 nahm bei Steinen die rohen Edelsteine und Halbedelsteine aus. Auch als die Ausfuhr und Durchfuhr sämtlicher Waren aus tierischen und pflanzlichen Schnitzstoffen oder Formerstoffen verboten wurde (26. März 1917), nahm man echte Perlen, ungefaßt oder gefaßt, oder mit anderen Stoffen verbunden, Wachsperlen, Waren aus Perlmutter, Korallen, Bernstein, Schildpatt, Elfenbein, gefaßt oder ungefaßt aus.

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Am 18. April 1917 erfolgte das Verbot der Ausfuhr und Durchfuhr sämtlicher Waren aus edlen Metallen, also auch Waren aus Platin und-Platinmetallen (Iridium, Osmium, Palladium, Rhodium, Ruthenium) sowie dieser Metalle selbst. Gestattet blieb die Aus- und Durchfuhr von Silbergespinnst, Waren ganz oder teilweise aus Silber, auch vergoldet, Tafelgeräte (Bestecke, Schüsseln, Tafelaufsätze, Teller usw.) Schmuckgegenstände aus Silber, Silbergeflechte und Silbergewebe (Gewebe aus Silberdraht).

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