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stete richten. Bin erstes Zugeständnis in dieser Richtung hat die französische Gesetygebung bereits gemacht, da die Herstellung von Doubléschmuckwaren neben der Herstellung hochhaltiger Goldschmuckwaren zugelassen ist, obwohl dem äußeren Aussehen nach die Schmuckwaren dieser beiden Gattungen miteinander verwechselt werden können und obwohl die Doubleschmuckwaren unbeschränkte Zeit das Aussehen von Goldwaren behalten, wenn die Goldauflage bei ihnen genügend stark und von genügend hohem Feingehalt ist.

Warum hat man daher der Fabrikation nur diese halbe Freiheit gelassen? Ist es nicht ganz willkürlich, auf der einen Seite den Verkauf von Schmuckwaren zuzulassen, die aus einem Material hergestellt sind, das nur aus einer unechten Unterlage mit einer echten Auflage besteht, auf der andern Seite aber den Verkauf von Schmuckwaren zu verbieten, wenn das Material, aus dem diese Schmuckwaren hergestellt sind, statt aus einer auf eine unedle Unterlage aufgelegten Goldauflage, aus einer niedrigen edelmetallischen Legierung besteht? Da das Gesetz in der Zulassung des Verkaufs von Doubléschmuckwaren unter bestimmten Bedingungen keinen Nachteil erblickt, so ist es nicht ohne weiteres klar, weshalb es sich dem Verkauf von echten Schmuckwaren niedrigen Feingehalts widersett. Zweifellos können jedoch Schmuckwaren, deren Feingehalt nicht bei Gold wenigstens 750/000 und bei Silber nicht wenigstens 800/000 erreicht, nur schwer als Schmuckwaren aus Edelmetall betrachtet werden, weil solche Schmuckwaren sehr bald unansehnlich werden und oxydieren würden, wenn sie nicht einer besonderen Bearbeitung unterzogen werden. Das ist aber kein Grund zu ihrem Verbot. Gleiche Verbote würden uns in die Zeit des Zunftwesens zurückführen, das zur Sicherung der Käufer die Gewerbetreibenden zur Herstellung ihrer Erzeugnisse aus absolut einwandfreiem Material verpflichtete. Warum will man außerdem bei Schmuckwaren nicht ebenso verfahren, wie bei allen anderen gewöhnlichen Waren, welche in jeder Güte hergestellt werden dürfen? Weit davon entfernt, den teureren Gegenständen zu schaden, bilden solche Waren geringerer Güte nur einen Übergang zu den besseren Waren; sie verbreiten den Geschmack an ihnen, und in je größerer Menge sie vorhanden sind, um so mehr werden sie in besserer Ausführung verlangt von denjenigen, die den dafür geforderten Preis anzulegen vermögen. Die tägliche Erfahrung bestätigt die Wahrheit des Gesagten: zu keiner Zeit hat man so leichte Seidenstoffe hergestellt als in der Gegenwart, und in keiner Zeit war der Verbrauch an Seidenstoffen besserer Güte erheblicher als jetzt. Ebenso liegen die Verhältnisse bei den Straßsteinen oder bei den Similidiamanten, deren Herstellung die Grenzen der äußersten Vollkommenheit erreicht hat und die trotzdem dem Handel mit Diamanten keinen Abbruch getan haben. Endlich haben ebenso auch die Doubléschmuckwaren trotz ihrer zum Verwechseln großen Ähnlichkeit mit Goldschmuckwaren diese nicht zu verdrängen vermocht.

Bei nur oberflächlicher Prüfung dieser Frage würde man versucht sein, das französische Feingehaltsgesetz vom 7. November 1797 ebenso abfällig zu beurteilen wie es verschiedentlich geschieht. Aber die Aufhebung dieses Gesetzes, wenigstens soweit es einen Mindestfeingehalt für den heimischen Verbrauch vorschreibt, stößt auf den Widerspruch der Mehrzahl der in Betracht kommenden Industriellen und Handeltreibenden, die durch ihre wirtschaftlichen Interessenvertretungen beraten sind. Die obligatorische Punzierung mit der Festsetzung eines Mindestfeingehalts erscheint ihnen im Interesse der franzōsischen Schmuckwarenfabrikation unerläßlich. Gewiß beruht der Ruf der französischen Edelmetallindustrie auf dem Geschmack der französischen Künstler und auf der unübertrefflichen Geschicklichkeit der französischen Arbeit, in demselben Maße jedoch und zu gutem Teil auf der Sicherheit des Feingehalts. Ein Schmuckstück, welches den unbestreitbaren staatlichen Garantiestempel trägt, schließt für den Käufer die Sicherheit eines tatsächlichen Wertes in sich; es würde ganz offensichtlich einen guten Teil seines Rufes an dem Tage für den Fremden verlieren, an dem er beim Betreten der großen französischen Geschäfte nicht mehr sicher wäre, auch ohne Nachprüfung des ihm in seiner Bedeutung unbekannten Stempels, nicht nur einen Kunstgegenstand, sondern auch einen solchen von einem ganz bestimmten Gold- und Silberwert zu kaufen. Namentlich für die übrigen Gold- und Silberwaren (abgesehen

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Freiheit des Feingehalts würde außerdem beträchtliche Beträgereien zur Folge haben. Neben ehrenhaften Firmen würde man Fabriken von billigen Schmuckwaren auftauchen sehen mit mehr oder weniger komplizierten Phantasiestempeln. Man würde dann sehr leicht die Mittel zur Umgehung der gesetzlichen Bestimmungen finden, welche durch die Vorschrift der Angabe des Feingehalts auf der Rechnung den Käufer jederzeit in die Lage versetzen, die von ihm gekauften Waren nachprüfen zu lassen. Wer würde da überhaupt noch daran denken, die gekauften Waren nachprüfen zu lassen? Wie würde man, abgesehen von ganz besonders gelagerten Fällen, beweisen können, daß die punzierten Waren auch wirklich die gekauften sind? Ein System zu ersetzen, welches das Vertrauen des Publikums genießt, durch ein anderes, unter dessen Regiment ein Jeder Richter des Wertes der gekauften Ware würde, wäre überdies ein Widerspruch mit der allgemeinen Meinung, welche den Käufer Sicherheit für die Güte und Herkunft der ihm gelieferten Ware verlangen läßt. In der Gegenwart mit ihren zahlreichen und in ihrer Zahl noch immer wachsenden Laboratorien und Untersuchungsanstalten würde die Unterdrückung der Punzierungsämter eine Widersinnigkeit sein.

Kurz und gut, die Herstellung von Schmuckwaren niedrigen Feingehalts würde, für den inneren Verbrauch freigegeben, notwendigerweise in weitem Umfang ein Verschwinden der guten Schmuckwaren zur Folge haben müssen. Um sich hiervon zu überzeugen, muß man einen Blick auf die Edelmetallindustrien außerhalb Frankreichs werfen. In allen Ländern, in denen man den Verkauf von Schmuckwaren niedrigen Feingehalts und hohen Feingehalts nebeneinander gestattet hat, haben schließlich die ersteren die letzteren ganz allmählich verdrängt. In Österreich und Rußland, wo der Staat für eine ganze Stufenleiter von Feingehalten, nämlich von 950/000 bis zu 583/000 herab, die Gewähr übernimmt, werden nur Schmuckwaren der niedrigeren Feingehalte hergestellt. Nun könnte man denken, daß dies nicht möglich wäre, wenn die Schmuckwaren von einem Feingehalt bis zu 583/000 herab nicht die Gunst eines Staatsstempels genössen. Wenn wir damit aber verschiedene Länder (England, Belgien, Spanien) vergleichen, in denen der offizielle Stempel allein den Goldschmuckwaren mit einem Feingehalt von wenigstens 750/000 vorbehalten ist, so kann man feststellen, daß auch in ihnen fast ausschließlich Schmuckwaren niedrigeren Feingehalts hergestellt werden. Kurz, welche Vorsichtsmaßregeln man auch anwendet, um unter den Schmuck waren diejenigen niedrigeren Feingehalts hervorzuheben, sei es durch Stempel sehr ausgeprägter Gestalt, sei es auch durch Vorbehalt des Stempels nur für reiche Schmucksachen aus Edelmetall, das Endergebnis wird immer und überall dasselbe sein: das gute Schmuckstück wird schließlich ganz allmählich vom Markte verdrängt.

Dieses Ergebnis erscheint auffallend, ist aber nichtsdestoweniger erklärlich. Die Schmuckwaren aus Doublé ersetzen niemals die Schmuckwaren aus Gold, weil das Doubléschmuckstück, mag auch die Güte des Doublés noch so hervorragend sein, nichtsdestoweniger in der Vorstellung eines jeden Käufers ein nachgeahmtes Schmuckstück, eine falsche Schmucksache bleiben wird. Der umgekehrte Vorgang ist zu beobachten bei Schmuckwaren niedrigen Feingehalts. Trotz überwiegenden Vorhandenseins von Kupfer in einer Legierung gegenüber dem darin vorhandenen Gold, betrachtet das Publikum alle solche Schmucksachen als goldene Schmucksachen, weil das Edelmetall sich in allen Teilen des Schmuckstücks gleichmäßig verteilt findet. Der Handel bezeichnet seinerseits Schmucksachen niedrigeren Feingehalts als Goldwaren; es ist infolgedessen für den Gesetzgeber zwecks Ausschlusses von Irreführungen nicht möglich, diese Bezeichnung zu untersagen, weil solche Schmuckstücke im Ganzen aus einer Gold- und Kupferlegierung hergestellt sind. Das einzige was er tun könnte, wäre, den Handel zur Angabe des Feingehalts solcher Schmuckstücke anzuhalten; das Publikum geht aber auf diese Unterscheidungen des Feingehalts nicht ein.

Unter diesen Umständen hat die Mehrzahl der französischen Schmuckwarenindustriellen mit ihrer Forderung Recht, welche verlangt, daß die derzeit gültige Punzierungsgesetzgebung, welche Schmuckwaren niedrigen Feingehalts vom heimischen Markt ausschließt und dadurch den Schmuckwaren französischer Fabrikation die Vorherrschaft gesichert hat, auch in Zukunft weiter besteht. Gewiß können die fremden Schmuckwarenfabrikanten ihre Erzeugnisse aus Gold, unter der Voraussetzung natürlich, daß sie den vorgeschriebenen Feingehalt von 750/000 haben, nach Frankreich einführen. Da jedoch ihre kurante Produktion sich hauptsächlich auf die Herstellung von Schmuckwaren niedrigen Feingehalts erstreckt die in den oben genannten Ländern hauptsächlich verkauften Schmuckwaren sind unter 18 Karat -, so müssen sie für Frankreich besonders fabrizieren. Das hat nun freilich die Deutschen nicht davon abgehalten, beträchtliche Mengen von Schmuckwaren nach Frankreich einzuführen, es steht aber außer allem Zweifel, daß bei völliger Freiheit der Feingehalte der französische Markt vollständig von der deutschen Schmuckwarenproduktion überschwemmt wäre, die ohne Unterschied ihren Weg ebenso nach Frankreich wie nach Südamerika genommen haben würde. Die französische Schmuckwarenindustrie würde so sehr bald völlig unterdrückt worden sein, da sie ja maschinell und technisch nicht auf die Massenproduktion eingerichtet ist. Kurz und gut, Berthoud kommt zu dem Ergebnis, daß der französische Grundsatz eines hohen Mindestfeingehalts für den innerfranzösischen Markt einen wirksamen Schutzdamm gegen das Eindringen deutscher Schmuckwaren nach Frankreich bildet. ☐ (Fortsetzung folgt)

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[ach Ablauf des alten Handelsabkommens, welches für die

Juni, im eine

Sitzung mit den maßgebenden Regierungsstellen und dem Deutschen Uhrenhandelsverband statt mit dem Ergebnis, daß dem Deutschen Uhrenhandelsverbande die Berechtigung zur monatlichen Einfuhr von 1 Million, insgesamt von 8 Millionen Franken Uhren bis 30. April 1918 erteilt wurde unter der Bedingung, daß der Kursstand unseres Geldes darunter nicht leidet. Zu diesem Zwecke traten wir mit der Schweizer Uhrenindustrie in Verhandlungen ein, die sich leider ohne unser Verschulden bis Anfang Dezember hinzogen. Zwischen dem 6. und 12. Dezember erfolgten alsdann zwischen den Vertretern des Deutschen Uhrenhandelsverbandes und den Vertretern der Schweizer Uhrenindustrie in Bern endgiltige Beratungen, welche leider mangels Engegenkommen von Schweizer Seite unsererseits abgebrochen werden mußten. Nach den von den Delegierten in der Schweiz gemachten Erfahrungen fanden wir bei unserer Regierung ein erfreuliches Entgegenkommen. Es wurde davon Abstand genommen, nicht wie beabsichtigt / in Schweizer Devisen zu bezahlen und in deutschen Devisen für Rechnung der Schweizer Firmen bei deutschen Großbanken zu hinterlegen, sondern es wurden uns für die zur Einfuhr bis auf weiteres freigegebenen Uhren die Devisen für die vollen Rechnungsbeträge zur Verfügung gestellt.

Die Bedingungen für die Einfuhr von Uhren sind wie folgt: Bestellungen und Abrufe unserer Mitglieder sind nur durch den Deutschen Uhrenhandelsverband, Geschäftsstelle Berlin SW. 19, Kommandantenstraße 77/78, zu betätigen.

Die nötigen Formulare werden den Mitgliedern gleichzeitig mit weiteren Aufklärungen übersandt. Diese vorgeschriebenen

Formulare gelten ebenso für neue Bestellungen als für Abrufe früher bestellter oder schon bezahlter Waren.

Bestellungen oder Abrufe, welche nicht auf Grund dieser Formulare erfolgen, haben keine Aussicht auf Weiterbeförderung. Die Herren Grossisten werden darauf aufmerksam gemacht, daß sie ihre Abnehmer im Verhältnis der früheren Bestellungen zu beliefern haben und den Herren Uhrmachern und Juwelieren wird anheimgestellt, sich mit ihren Lieferanten in Verbindung zu setzen, damit diese, sobald die Einfuhr einsetzt, eine gerechte Verteilung vornehmen können. Berlin, Anfang Januar 1918.

Deutscher Uhrenhandelsverband E. V. Der Vorstand: Carl Goldschmidt. Adolf Belmonte. Der Ausschuß: Richard Lebram. Emil Rothmann.

Die Leipziger Messe.

Günstige Aussichten für die Frühjahrsmesse. Die Leipziger FrühjahrsMustermesse findet, wie schon berichtet. im kommenden Jahre vom 3. bis 9. März statt. Die Anmeldung von in- und ausländischen Ausstellern und Einkäufern haben bei dem Meßamt für die Mustermessen in Leipzig schon jetzt einen großen Umfang angenommen, wozu die günstige politische Situation beiträgt, die sich unter anderem in der starken Erholung der deutschen Valuta widerspiegelt. Die alten Meßindustrien werden wieder mit reichen Musterkollektionen vertreten sein, ferner werden wieder Ersatzprodukte und sonstige Kriegsneuheiten gezeigt werden. Im Deutschen Werkbund ist der Plan erörtert worden, während der nächsten Frühjahrs-Mustermesse in Leipzig eine Ausstellung zu veranstalten. Da eine alle Meßindustrien umfassende Ausstellung in so kurzer Zeit nicht durchführbar ist, will sich der Werkbund darauf beschränken, an ausgesuchten keramischen Arbeiten zu zeigen, was ein bestimmter Geschäftszweig an Qualitätsware hervorbringt. Mit der Ausstellung sollen die Käufer, und zwar besonders diejenigen aus dem neutralen Ausland, auf das Vorhandensein hochstehender deutscher Erzeugnisse hingewiesen werden; sodann soll die Ausstellung durch ihre ganze Aufmachung auf die Meßaussteller anregend wirken und ihnen die Wege zeigen, ihre Muster wirksam vorzuführen. Aus dem Chaos der Aussteller bilden sich immer weitere Sondergruppen bezüglich der Art und der Güte der Ware. Somit wird auch der gelegentlich der Kriegstagung deutscher Uhrmacher zu Leipzig erwähnte Plan, den zur Messe ausstellenden Uhren- und Goldwarenhandel in eine Gruppe zusammenzufassen, durch das Beispiel von anderer Seite als richtig anerkannt.

-

Allgemeine Rundschau

Von dem Jubiläumstage der Firma Richard Lebram in Berlin wird uns berichtet, daß er ihr, wenngleich ihr Inhaber wegen des Ernstes der Zeit von einer lauten Feier Abstand genommen hatte, viele Ehrungen brachte. Unzählige Glückwunschbriefe und -depeschen aus dem Reiche und dem Auslande liefen ein, zu denen sich herrliche Blumenspenden und Geschenke gesellten. Die Pforzheimer Fabrikanten hatten eine vornehm ausgestattete Adresse übersandt und gleichzeitig die in Eisen hergestellte, künstlerisch ausgeführte Statue „Die Arbeit" darstellend, von Prof. Gerh. Janensch modelliert, überreicht. Auch die Gmünder Fabrikanten gratulierten in einem schmeichelhaften Schreiben und stellten eine Ehrenurkunde in Aussicht, die sich in Arbeit befindet, aber leider noch nicht fertig geworden ist. Viele Konkurrenten hatten es sich ebenfalls nicht nehmen lassen, Glückwunschschreiben und Blumenspenden zu senden. Die Handelskammer zu Pforzheim und die Verbände, denen Herr Lebram als Mitglied angehört, waren unter den Gratulanten vertreten. Der Herausgeber unserer Zeitschrift hatte mit einem depeschierten Gedicht gratuliert, welches auf die Telegrammadresse Dukatengold" der Firma Lebram bezugnehmend, folgendermaßen lautete: „Dukatengold im Silberschimmer; ein Fest der Arbeit und des Strebens, ein Meilenstein am Wege des Lebens, zum weiteren Ziele dem Goldesflimmer. Viel Glück zum Wirken in neuer Epoche! „Goldschmiede-Zeitung“ und „Uhrmacher-Woche." Das Personal hatte den Sitzungssaal der Firma mit Girlanden und Blumen schmücken lassen und ließ durch einen der zur Zeit aus dem Felde auf Urlaub befinde lichen Prokuristen eine Marmorstatue mit einer Adresse überreichen. Aus Anlaß dieses Jubiläums bedachte der Inhaber der Firma Richard Lebram nachstehende Wohlfahrtseinrichtungen in dankenswerter Weise mit Stiftungen: 0.

den Verband deutscher Juweliere, Gold- und Silberschmiede E. V. 1000 M. die Arbeitsgemeinschaft im Uhrmachergewerbe zur gemeinschaftlichen Verfügung der deutschen Uhrmacher-Vereinigung, Zentralstelle Leipzig und des Zentral Verbands der deutschen Uhrmacher - Innungen undVereine, Sitz Halle (Saale). .

den Deutschen Uhrmacher-Bund

1000 M.

den Rheinisch-Westfälischen Verband der Uhrmacher und Goldschmiede E. V., Sitz Köln a. Rh.

die Freie Vereinigung des Gold- und Silberwaren-Gewerbes den Deutschen Uhrmacher-Gehilfen-Verband. . .

1000 M.

.300 M.

.500 M.

.300 M.

welche Beträge zur Unterstützung von durch den Krieg in Not geratenen Goldschmieden bzw. Uhrmachern verwandt werden sollen. Ferner behufs Unterstützung notleidender kaufmännischer Angestellten:

den Verein junger Kaufleute von Berlin . .

den Kaufmännischen Verband für weibliche Angestellte E. V. den Kaufmännischen Hilfsverein zu Berlin.

300 M.

.300 M.

.300 M.

Es braucht wohl nicht erwähnt zu werden, daß auch das Personal bedacht worden ist.

Die Pflicht, die Fachzeltungen zu lesen, ist in der letzten Zeit wiederholt in den Urteilsbegründungen verschiedener Gerichte den Geschäftsinhabern wie überhaupt den Geschäftsleuten auferlegt worden, wenn diese sich darauf berufen haben, daß ihnen diese oder jene Verordnung nicht bekannt gewesen ist. So hat erst dieser Tage wieder der Vorsitzende einer Strafkammer einem Angeklagten, der angeblich die Kettenhandelsverordnung nicht gekannt haben will, gesagt, daß es seine Sache gewesen wäre, sich über das Bestehen oder Nichtbestehen von Vorschriften durch die Lektüre von Zeitungen zu unterrichten. Unkenntnis solch wichtiger Gesetze kann nicht vor Strafe schützen. Arge Unannehmlichkeiten entspringen für die Geschäftsleute, die vermieden werden könnten, wenn die Betreffenden regelmäßig die Fachpresse lesen würden. Die Deutsche Goldschmiede-Zeitung veröffentlicht alle für Schmuckwarenindustrie, Schmuckwarenhandel und Goldschmiedegewerbe bedeutungs. Vollen Verordnungen und erläutert sie eingehend und gemeinverständ lich, gibt auch gern in Zweifelsfragen jede gewünschte Auskunft. Es ist natürlich dann nur zu berechtigt, wenn die Gerichte, denen diese wertvolle Mitarbeit der Fachzeitungen bekannt ist, Ausreden über die Unkenntnis wichtiger Gesetzesvorschriften und Verordnungen nicht gelten lassen.

BESCHIEDEN DAS TAGUI

NACH VIELER NOT SE DESCH

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Die diesjährige Neujahrsplakette der Hofkunstprägeanstalt B. H. Mayer in Pforzhelm bringen wir nebenstehend zur Abbildung. In Eisen ausgeführt, matt versilbert und in einem Kartonrähmchen zum Aufstellen, bildet die Plakette eine hübsche und wertvolle Erinnerung an die vierte Kriegsjahreswende. Zunahme der Lehrlinge im Handwerk. Schon in der letzten Vollversammlung der Handwerkskammer zu Berlin ist auf die erfreuliche Tatsache hingewiesen worden, daß die Zahl der Lehrlinge im Gegensatz zu den ersten Kriegsjahren seit einiger Zeit eine Zunahme aufweist. Nach dem jetzt vorliegenden Bericht des Geschäftsführers Eckl der Handwerkskammer wurden seit dem März v. J. zur Lehrlingsrolle der Kammer gemeldet: mittels Lehrvertrages oder Lehranzeige 2152 Lehrlinge, für den Hausbedarf auszubildende 97, zusammen 2249, während 422 Lehrlinge abgemeldet wurden. Es ergibt sich sonach in der Zeit vom 16. März 1917 bis zum 16. November 1917 eine Zunahme an Lehrlingen um 1827. Belhilfen zum Besuche von Fachschulen. Wie der preußische Handelsminister in einem an die Regierungspräsidenten gerichteten Erlaß ausführt, wird es in den kommenden Jahren von Wichtigkeit sein, über reichliche Mittel zur Gewährung von Beihilfen zum Besuche gewerblicher Fachschulen zu verfügen, da es sich darum handeln wird, Kriegsteilnehmern und anderen durch den Krieg in Mitleidenschaft gezogenen jungen Leuten erleichterte Gelegenheit zum Erwerb einer gründlichen Fachbildung zu gewähren. Neuerdings sind erhebliche Stiftungen zur wirtschaftlichen Förderung der Kriegsteilnehmer gemacht worden. Der Minister gibt dem Wunsche Ausdruck, daß die Neigung hierzu bei den Inhabern und Leitern größerer gewerblicher Unternehmen anhält und weist darauf hin, daß die Gewährung von Beihilfen gewerblicher, kunstgewerblicher und kaufmännischer Fachschulen eine nützliche Zweckbestimmung bei der Errichtung von Stiftungen abzugeben vermag. O Zusammenlegung von Betrieben wird vorderhand nicht mehr beabsichtigt. Es herrscht vielfach noch Ungewißheit und Beunruhigung darüber, inwieweit noch weitere Zusammenlegung von Betrieben von Staatswegen beabsichtigt wird. Auf eine diesbezügliche Eingabe teilt der Staatssekretär des Innern nach Benehmen mit dem Kriegsamt in Berlin mit, daß eine solche Zusammenlegung weder von der Reichsleitung, noch vom Kriegsamt beabsichtigt ist. Das Kriegsamt hat sämtliche Kriegsamtsstellen angewiesen, Maßnahmen zur Zusammenlegung solcher Betriebe nicht mehr in Angriff zu nehmen und bereits eingeleitete Vorbereitungen abzubrechen.

Der Verband der Fachpresse Deutschlands E. V., dem auch unsere Zeitschrift angehört, konnte am 29. November auf ein 25 jähriges Bestehen zurückblicken. Gilt auch die Hauptarbeit des Verbandes, der mehr als 1000 Fachzeitschriften umfaßt, zunächst den fachlichen und beruflichen Interessen der Verleger, so hat er doch auch mittelbar schon hierdurch und vielfach unmittelbar für deutsche Wissenschaft, Kultur und Kunst, sowie für die mächtig aufgeblühten wirtschaftlichen Interessen Deutschlands in Landwirtschaft, Handel und Industrie jederzeit gestritten und gewirkt. So ist die Fachpresse in ihrer bis auf die kleinsten Verzweigungen des deutschen Wirtschafts- und Geisteslebens ausgedehnten Gliederung heute deren Befruchter und Gradmesser zugleich geworden. Und so bildet der Verband der Fachpresse Deutschlands heuté eine der wichtigsten und angesehensten Fachvereinigungen Deutschlands und ist in Verbindung mit einigen anderen Vereinigungen der Presse, die ähnliche Zwecke verfolgen, die bewegliche und mächtige Stoßtruppe der Heimarmee.

Valutafreuden. Auf wirtschaftlichem Gebiete trat an der Jahreswende die Besserung des Preises der Reichsmark (Valutakurs) im neutralen Auslande als willkommene Entwicklung in Erscheinung. Die Berliner Notierung darüber lautete: Oktober 1917 Ende 1917 230,50 Mk. 161,50 Mk. 315,25 157,50"

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Friedenskurs Ende 1916 100 dänische Kronen 112,50 Mk. 163,50 Mk. 100 holländ. Gulden 168,239,25 220,75 100 schweizer Franken 81,117,12 117,50 Der Grund für die Aufbesserung ist nicht allein in den deutschen Siegen auf den Schlachtfeldern und in den Friedensverhandlungen zu suchen, sondern in den Folgen derselben, dem Zusammenbruch der Spekulation

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im In- und Auslande, deren Voraussetzungen den Boden verloren haben. Neben der großen moralischen Bedeutung ist auch die praktische groß, da der Warenimport verbilligt wird. Die Verhandlungen über die Uhreneinfuhr aus der Schweiz, über welche wir an anderer Stelle berichten, konnten durch die Kursbesserung leichter zu einem Resultat kommen. Ein Gesetz gegen den deutschen Metallhandel ist in England eingebracht worden. Dieses Gesetz, das bis 5 Jahre nach dem Kriege in Kraft bleiben soll, verfolgt den Zweck, die deutsche Konkurrenz von dem für den Weltmarkt ausschlaggebend gewesenen britischen Metallhandel zu beseitigen und die Versorgung Deutschlands mit Metallen nach dem Kriege zu erschweren. Es wird eine Bedingung für den Friedensvertrag sein müssen, solche Ausnahmegesetze zu beseitigen, die durch Vergeltungsmaßnahmen und Wiedervergeltungsmaßnahmen die wirtschaftliche Atmosphäre vergiften.

Ausfuhr nach Rumänien. Vom Wirtschaftsstab der Militärverwaltung in Rumänien wird beabsichtigt, demnächst einen rumänischen Einfuhrverband zwecks Aufnahme des Privatgüterverkehrs zu errichten und unter anderem ein größeres Musterlager bei ihm zu unterhalten. Zur Übernahme der Vermittlung hierfür in Deutschland ist die Express-G. m. b. H. in Berlin W 8, Behrenstraße 48, aufgefordert worden; sie vermittelt die Übersendung von Angeboten durch die zuständigen amtlichen Stellen, erteilt hierüber Auskunft und besorgt auch auf Wunsch die Ausfuhrbewilligung und Einfuhrerlaubnis.

Alter Goldfund in Dänemark. Auf einem Grundstück bei Faaborg, Fünen, wurde in der Erde ein goldenes Kreuz mit eingraviertem Namen der damaligen Besitzerin Maren Jens Stövles" und der Jahreszahl 1589 gefunden. Es wurde dem dänischen Nationalmuseum eingesandt. Silberschmuck der Arauca - Indianer. Der schwedische Forschungs. reisende Dr. Skottsberg und Gattin, die soeben von einer Reise in Südamerika nach Stockholm heimkehrten, haben im südlichen Chile für Dr. Nordenskjölds Rechnung eine ganze Anzahl prächtiger Schmucksachen in gehämmertem Silber, schwer und gediegen und meistens sehr groß, bei den Arauca-Indianern, einem hochbegabten Stamm, mit dem sich die Chilenen teilweise vermischt haben, gekauft und mitgebracht. Nur die Frauen dieses Indianervolks tragen Schmucksachen, die Männer setzen sie auf ihre Pferde.

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Aus den Fachvereinigungen

Die Königl. Fachschule für Edelmetallindustrie Schw. Gmünd wird im Winterhalbjahr 1917/18 von 76 Schülern, darunter 20 Schülerinnen und 5 Kriegsbeschädigten, besucht.

Auskunftsstelle

der Deutschen Goldschmiede-Zeltung Fachtechnische Fragen und Bezugsquellen Wiederholte Fragen:

4044. Wie kann man Bernstein von gelb auf rotbraun anräuchern? R. S. i. P. 4051. Wer liefert Radiummetallkapseln, also Kapseln in Metall zur Aufbewahrung von Radium? G. D. i. E.

4052. Wer ist der Fabrikant silberner Bestecke mit diesem Fabrikzeichen ? J. W. i. L. 4057. Wer nennt mir Rezepte für Anoden von Gelb- und Rotvergoldungen 1. mit Auflösung des Feingoldes in Königswasser, 2. unter Verwendung von fertigem Gold-Chlorid?

4059. Wer kann Elfenbein für Schnitzereien besorgen?
4060. Wer liefert und montiert zurzeit Goldplattieranlagen?
Neue Fragen:

4062. Wer liefert schwarzpolierte Holzhinterbekleidungen für Photo-
graphierahmen?
O. M. i. F.

Antworten:

4055. Für die billigste und wirksamste Deckmasse beim Hartlöten halte ich Borsäure selbst. Diese heftet sehr gut am Arbeitsstück, wenn dieses selbst vorher mit Spiritus benetzt wird. L. K. ᄆ

4058. Durch direkte Benachrichtigung erledigt.

4061. Als Schweißpulver für Stahl auf Stahl wird empfohlen: 41,5 Borsäure, 35 Kochsalz, 15,5 Blutlaugensalz, 8 entwässerte Soda. Ob diese Zusammensetzung auch für den in Frage kommenden Schnellaufstahl geeignet ist, müßte durch einen Versuch ermittelt werden. - Zum Hartlöten verwende ich seit langen Jahren ausschließlich das Flußmittel „Fluoron" von Dr. Wieland in Pforzheim. Ich zweifle nicht, daß ein Versuch damit auch Sie zu dauernder Verwendung dieses außerordentlich vorteilhaften Mittels veranlassen würde, das stets zum Gebrauch bereit ist. L. K.

Neue Exportverbindungen

Angeboten bitten wir 20 Pf. in Marken zur Weiterbeförderung beizufügen. Die Anfragen stammen von Abonnenten unserer Zeitschrift oder Empfängern der Export-Nummern. Stockholm. Dortige Firma sucht leistungsfähige Fabrikanten von goldenen Armbändern und Uhrketten in 18 kar. und Ringen in 8, 14 und 18 kar. mit Steinen.

Smyrna. Seit 1886 bestehende Firma wünscht Angebote in Uhren und Bijouteriewaren aller Art für Abnahme in größeren Quantitäten.

Kleine und nach Schluß eingegangene Nachrichten befinden sich hinter dem Arbeitsmarkt.

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Norden

Die neuen Exportnummern für den neutre en den 9. Februar, 23. Februar, 9. März.

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Deutsche GoldschmiedeZeitung

Unberechtigter Nachdruck aus dem Inhalt verboten

26. Januar 1918.

Die

Die religiöse Goldschmiedekunst in Belgien.

Von Felix Marcus.

stellung von Charleroi 1911; sämtlich zeigen sie durch die Eigenart der Komposition, bei der sich Figürliches und Dekoratives mischt, durch Zartheit und Schärfe der Ziselierung und Feinheit der Linien einen hohen Grad von künstlerischem Geschmack. An Stelle des farbigen Schmelzes wendet Hugo d'Oignies bereits Niellierung an.

Was den Stil der Goldschmiedekunst seit der ersten Hälfte des 13. Jahrhunderts betrifft, so sind bisher nur wenig Arbeiten zwischen dieser Epoche und dem 15. Jahrhundert mit Sicherheit festzustellen gewesen, die Monstranz in St. Quentin zu Hasselt von 1286 ausgenommen.

An unsere Inserenten!

Drei wichtige Tage für Deutschlands Uhren- und
Bijouterie - Industrie sind der 9. Februar, der
23. Februar und der 9. März, an denen die

ie religiöse Goldschmiedekunst Belgiens bietet eine reiche Quelle für die Kenntnis dieses wenig bekannten Gebiets. Die meisten einst im Besitze begüterter Familien des Landes gewesenen Arbeiten sind zwar leider im Laufe der Kriegsläufte eingeschmolzen worden. Aber die in den Kirchen, Klöstern und in den zahlreichen kleinen Landpfarreien, trotz aller Ereignisse und Beraubungsversuche, bis auf unsere Tage aufbewahrten Gegenstände des Kultus lassen erkennen, welche Meisterwerke dieser Kunstzweig hervorgebracht hat. Im Mittelalter wurde er zuerst in den Klöstern betrieben: In der letzten Hälfte des 12. und der ersten des 13. Jahrhunderts waren bereits Meister der romanischen Goldschmiedekunst tätig: Nicolaus von Verdun und der Mönch Hugo, welcher sich nach dem der hl. Marie von Oignies gewidmeten Kloster (13 Kilometer von Charleroi entfernt) nannte: dieses Monasterium wurde der Sage nach von einem in Walcourt gebürtigen Priester gegründet, der mit seiner Mutter und drei Brüdern, deren einer, Hugo, nach Oignies In der gekommen war. Kirche St. Nicolaus in Nivelles befindet sich der Reliquienschrein der Heiligen. Das Kloster der Soeurs de Notre Dame in Namurbesitzt den größten

Frühjahrsexportnummern

der Deutschen Goldschmiede-Zeitung und der
Uhrmacher-Woche erscheinen. Diese für Holland,
Dänemark, Schweden und Norwegen bestimmten
Ausgaben können stolzer und siegesbewußter
hinausgehen als je und werden unseren Export,
der eine Zukunftshoffnung Deutschlands ist, wie
er die Grundlage des wirtschaftlichen Blühens vor
dem Kriege war, kräftig anregen und fördern. Die
Zeit, abgerissene Fäden des Auslandsgeschäftes
wieder festzuknüpfen, ist gekommen; es versäume
daher keine Firma, durch eine Anzeige in diesen
Exportnummern sich die damit gebotene
Unterstützung zu sichern.

Teil der Arbeiten Hugos, 14 Stück, aus denen die Leistungsfähigkeit dieses Künstlers deutlich spricht. Es sind dies: 1 Kelch nebst Deckel eines Evangelienbuches, beides bezeichnet, 1 Reliquarium in Halbmondform, 2 in Form eines Fußes, 1 in Becherform, 5 Phylakterien (eine Art Reliquienschrein), 1 Kreuz mit Doppeltraverse, 1 Kreuz mit Stützträger und Teile einer Reliquienmonstranz. Der Reliquienbehälter in Halbmondform trägt auf einem Schweinslederstreifen die Inschrift: ,,M. C.C. X. X. octavo fratris Hugo vas istud opus est, orate pro eo", woraus sich also die Jahreszahl ergibt. Außer diesen im Kloster zu Namur erhaltenen Arbeiten von Hugo d'Oignies besitzt noch das Provinzialmuseum dieser Stadt ein Kreuz mit Doppeltraverse, das Gewerbemuseum des Cinquantenaire in Brüssel ein 1903 für den Preis von 10000 Francs erworbenes, aus St. Nicolaus in Nivelles stammendes Phylakterium, sowie ein Prozessionskreuz, und das British Museum in London einen Bischofstab von hervorragender Ausführung. Ein Teil dieser Arbeiten war auf der Aus

Die Ausstellungen vom Jahre 1905 in Lüttich und von 1911 in Charleroi und Tournai haben einen ziemlich vollständigen Überblick dessen gewährt, was in Belgien an Reliquienschreinen, Kelchen, Monstranzen, Kreuzen usw. vorhanden ist. Indes schufen die Goldschmiede nicht fortgesetzt neue Modelle, sondern hielten sich an eigene oder gebräuchliche Typen, die sie variierten. Dazu kommt die irreführende Tatsache, daß sich der gothische Stil bis in die erste Hälfte des 16. Jahrhunderts erhalten hat und erst von da an dem der Renaissance gewichen ist. In der Zeit Albert-Isabella, welche Belgien eine so reiche Kunstblüte gebracht hat, verbinden die Goldschmiede noch beide Stile in sehr graziöser Weise, bis dann allmählich die Formen der Renaissance endgültig überwiegen. Die relativ geringe schöpferische Fähigkeit dieser Periode kommt wohl daher, daß die Goldschmiede eine intensive Tätigkeit entwickelten infolge der großen Nachfrage seitens der reichen Kirchen und Klöster, sowie der Privaten. Während die in Klöstern tätigen Goldschmiede bescheidenerweise ihre Arbeiten zumeist nicht zeichneten, sondern anonym blieben, änderte sich dieser Zustand im 14. und 15. Jahrhundert. Von dieser Zeit an bildeten sich die meisten größeren Zünfte, und mit ihrer Gründung erscheint auch die Verpflichtung der Angabe des Künstlernamens und des Ortes.

Nachdem schon seit Mitte des 15. Jahrhunderts eine einheitliche Stempelung für Gold- und Silbergegenstände in ganz Flandern eingeführt worden war, erlief Philipp der Schöne 1501 ein Edikt, welches die Arbeit der Goldschmiede in Holland, Seeland und Friesland regelt. Es mußte ein Stempel mit der Stadt, einer mit dem

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