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Gefeß: Bülletin bekannt gemacht werden, und haben zu ihrer Verbindlichkeit keiner anderweiten Publikations : Formalität nöthig.

Gegeben in Unserm Pallaste zu Fontainebleau, am 15ten Tage des Monats November des Jahres 1807.

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Wir Hieronimus Napoleón, von Gottes Gnaden und durch die Konstitutionen König von Westphalen, französischer Prinz 2c. 2c.

Nach Ansicht der Konstitution des Königreichs Westphalen, vom 15. November 1807,

Befehlen, daß dieselbe in's Gesetz Bülletin eingerückt und im ganzen Umfange des Königreichs bekannt gemacht wer den soll.

Gegeben in Unserm Königlichen Pallaste zu Napoleons: höhe am 7ten Dezember 1807, im iften Jahre Unserer Regierung.

Unterschrieben: Hieronymus Napoleon.

Auf Befehl des Königs,

in Abwesenheit des Ministers Staats: Sekretaire, der Kabinets: Sekretair

Unterschrieben: Cousin von Marinville.

Als gleichlautend bescheiniget,

der provisorische Minister des Justizwesens und der innern Angelegenheiten

Simeon,

39.

Nothwendige Berichtigung einer unziemlichen Stelle in der von dem Fürstlich: Primatischen geheimen. Rathe Herrn Freiherrn von Hertwich zu Frank: furt herausgegebenen monatlichen Abhandlung.

Ich

war eben im Begriffe, aus dem mir beim Schlusse des eilften Heftes meiner Zeitschrift zugekommenen eilften Hefte des Archivs des Rheinischen Bundes - welches der t. baierische Archivar, Herr Desterretcher, zu Bamberg her ausgiebt das daselbst abgedruckte Antwortschreiben Seiner Königlichen Majestät von Baiern an Se. Hoheit den Herrn Fürst Primas auf Höchstdessen in dieser Zeitschrift *) abges druckte Zirkular: Schreiben vom 29. Junius dem Publikum als Nachtrag zur Abhandlung im zehnten Hefte Nro. 11. mitzutheilen, wo ich denn, obwohlen Herr Archivar O. nicht gewohnt ist, meine Zeitschrift beim Abdrucke solcher Ürkuns den, welche sie zuerst **) publizirte, and die derselbe daraus nahm, als Quelle zu nennen, ganz gewissenhaft auf sein Archiv hingewiesen haben würde - Ich war eben im Be: griffe, fage ich, dieses Schreiben in meiner Zeitschrift ab: drucken zu lassen, als mir die Abhandlung des Herrn gehei: men Raths Freiherrn von Hertwich für den Monat De:

*) Heft 7. S. 163.

**) Z. B. verschiedene Accessions: Akten, den Vertrag wegen Abtretung von Kastel und Kostheim, das Schreiben von Seiner Durchlaucht dem Herrn Fürsten von Benevent an Se. Exzellenz Herrn Minister Freiherrn von Gagern, und so viele andere von mir zuerst bekannt gemachte Urkunden.

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Derselbe hat nun schon in

zember zu Gesicht kam. *)
früheren Abhandlungen der Ansprüche der Prokuratoren und
Advokaten auf jährliche Pensionen gedacht, diese Angelegen:
heit aber aus einem ganz andern Gesichtspunkte betrachtet,
wie ich. Ich sehe die ganze Sache als eine Ehrensache der
ganzen deutschen Nation, als eine Pflicht aller Deutschen
an, daß nicht blos die besoldeten, zum Richterpersonale ge:
hörigen Personen lebenslänglich ihren vollen Gehalt ziehen,
sicher und ohne Besorgniß beziehen, sondern daß auch alle
Reichskammergerichts : Angehörigen, vom ersten Prokurator
bis zum lehten Schreiber, eine ihren vorigen Einkünften
angemessene ebenfalls lebenslängliche Pension erhalten. Rei:
chen zwei Zieler wenn deren Eingang vollkommen gesi:
chertaist hin, nicht nur die Pensionen des Richterperso:
nals, sondern anch aller Angehörigen pünktlich zu befriedi:
gen; so wird es wohl am Ende ganz gleich seyn, ob die
lehtern ihre Befriedigung aus der Sustentationskasse oder
aus einer eignen zu bildenden Kasse erhalten. Reichen aber
diese Zieler nicht einmal oder kaum hin, die Pensionen der
Besoldeten zu berichtigen wie dieses die bisherigen Dis
stributionen hinlänglich bewährt haben; ist der Eingang dies
ser Zieler selbst noch nicht einmal überall ganz sicher gestellt,
wie dies wenigstens jeht noch und wahrscheinlich geraume
Zeit noch der Fall ist: so muß für diese allerdings unglück:
lichen Opfer des Geistes der Zeit auf eine andere und sichere
Art gesorgt werden. Und da in diesem Augenblicke ge:

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*) Derselbe giebt seit neunzehn oder zwanzig Jahren monatlich eine gedruckte Abhandlung von drei Bogen in Folio heraus. Sie kömmt nicht in den Buchhandel, sondern wird unmittelbar vom Herrn geheimen Rathe an seine Abonenten meist fürstliche Personen, Minister, Regierungen u. s. w. versandt. Diese Abhandlungen enthalten die wichtigsten Urkunden, besonders den sche Angelegenheiten betreffend, und vortreffliche publizistis und andere Anmerkungen und Betrachtungen.

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fammte Souveraine hierüber sich noch nicht vereinigen konn ten, so hat der erhabene Fürst Primas, dem nicht blos die Kammergerichts: Angehörigen, sondern das ganze deutsche Publikum dafür dankt, als vormaliger Reichserzkanzler, als Primas, als Souverain von Wehlar, provisorisch diese ge rechte Vorsorge übernommen, und gleich Anfangs die Versi: cherung ertheilt, daß Er zu diesem Behufe gern ein Drittel mehr als bisher an Zielern geben wolle *). Herr Geheiz merrath Freiherr von Hertwich, oder vielmehr sein Korres spondent, geht von einem andern Gesichtspunkte, von dem der Ersparniß für die Souverains, aus. Er will lieber, daß die Besoldeten verlieren, als daß noch ein Zuschuß ge macht werde. Jeder von uns ging bisher seinen Gang, und ich wenigstens habe von meiner Seite dem Herrn geheimen Rathe keine Veranlassung irgend einer Art gegeben, über mich zu zürnen.

Aber nun erscheint in der erwähnten Abhaudlung für den Dezember ein Aufsaß über die Sustentation der Reichs: diener, der, nach der mir bekannten billigen Denkungsart des Herrn Geheimenraths, unmöglich aus seiner Feder ge flossen seyn kann, sondern ihm nur von einem zu beleidigen gewöhnten oder durch meine öffentlich bekannte Grundsäße beleidigten Korrespondenten zugesandt seyn kann. Ich sage nichts über den Aufsaß selbst, worinn so manches zu berich tigen seyn dürfte; aber eine Stelle darf ich nicht unbemerkt lassen, welche nebst dem, daß sie durchaus falsch und ehren: rührig ist, auch noch die hämische Absicht zu schaden, haben scheint. Ich hatte nämlich im zehnten Hefte die mir auf das Zirkular Sr. Hoheit des Fürsten Primas mitges theilten beiden Antwortschreiben von S. K. M. von Würs temberg und S. H. dem Großherzog von Baden (abdrucken

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*) Wenn alle Souverains eben dieses gäben, so hörte alle Besorgniß auf.

lassen, welche beide den Wünschen und Absichten Sr. Hoheit nicht ganz entsprechen. Sonstige Antworten waren mir nichtmitgetheilt worden; ich konnte sie also auch nicht bekannt machen. Jeder nur irgend billige Mann würde bei Bes kanntwerdung anderer Antworten“ redlich vermuthet haben, daß ich diese Antworten nachbringen würde.

Nicht so der Einsender jenes Auffahes, welcher S. 6: sagt:,,Die königl. baierische Antwort vom 18ten Julius, welche uns der Korrespondent S... mit dem Verfasser des Rheinischen Bundes geflissentlich vorenthalten zu haben scheint, erklärt alle fürst sprimatischen Vorschläge sehr zwecks mäßig."

Wie! ich der ich im Staate Sr. Hoheit: des Fürsten Primas lebe; ich, ich sollte Urkunden publiziren, die den Wünschen und Absichten Sr. Hoheit entgegen sind, oder scheinen, dagegen aber geflissentlich solche verheimlichen, welche eben diesen Absichten und Wünschen ihre Beistimmung geben? Welcher vernünftige Mensch kann so etwas nur vermus then? Und zu was für einem Zweck hätte ich eine Urkunde verhehlen sollen, die doch über kurz oder lang bekannt werden mußte? Aber der Einsender wollte nun einmal das Journal, der Rheinische Bund, der Partheilichkeit bezüchtigen, er wollte mich doch ich will die zweite Absicht des Einsenders, die sich so ganz deutlich aus dem Zusams menhange darstellt, nicht laut sagen, Jeder kann und wird sie von selbst errathen. Nun liegt es zwar nicht mir ob, zu beweisen, daß ich dieses Antwortschreiben nicht hatte, nicht kannte; und ich dürfte blos sagen, die Pflicht des Einsens ders sey, über seine Behauptung Beweise zu führen, wenn er nicht als öffentlicher Verläumder aufgestellt seyn wolle ; allein ich halte es für nothwendig, folgende Aufklärung über das Factum zu geben:

Als mir Herr S.

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die beiden erwähnten Schrei: ben zur Bekanntmachung sandte, fragte ich mehr als eins

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