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Die Frage beantwortet sich aber sehr leicht; denn Meck lenburg Strelik ist nie von dem französischen Kaiser in Bes fiz genommen worden, weshalb auch dessen ausdrückliche Res stitution oder deren Erwähnung im russischen Frieden über: flüßig gewesen wäre. Bei der Besißnahme von Mecklen burg Schwerin war es die Absicht, auch die Lande des Her: zogs von Mecklenburg Strelik zu beseßen. Der französische Gesandte in Hamburg erließ auch nach Streliß eine der nach Schwerin *) gesandten vollkommen gleichlautende Note, in welcher die Klagen über russische Verwandtschaft, russische Allianz, russische Kriegsdienste, und mit Rußland geschlossene Marschkonventionen, so wie in der schwerinischen, ausge führt waren. Für den Herzog von Strelik paßte aber kei ne einzige dieser Schwerin betreffenden Beschuldigungen, da er zwar Vater der Königin von Preussen war, aber in kei: ner Verbindung irgend einer Art mit Nußland stand. Der Herzog blieb daher nicht nur in Neu-Streliß, sondern zeigte auch den Ungrund, der ihm gemachten Beschuldigungen. · Diese Vorstellung veranlaßte einen Aufenthalt in der Besik ergreifung; und da sich vermuthlich die Verwandten des Her: zogs **) bei dem Kaiser Napoleon für ihn verwendeten, über: dies keine Beschwerde irgend einer Art gegen den biedern Herzog vorhanden war, so unterblieb die Besißnahme des Landes ganz und gar, und der Herzog führte ungestört die Regierung desselben fort; weshalb also auch nicht nöthig war, seiner im Frieden von Tilsit zu gedenken.

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*) Man finder diese Note in mehreren Zeitschrifteu, unter andern in Vos Zeiten, B. 10. S. 75. u. f.

**) Die sich zu Neu - Streliß aufhaltende Schwiegermutter des Herzogs, die verwittibte Prinzeffin Georg von Hessendarmstadt, ist die Großmutter der Prins zeffin Auguste von Baiern, Vizekönigin von Italien.

13.

Wie der Friedensschluß zu Tilsit den rheinischen Souverainen bekannt gemacht wurde. *

Die Friedensschlüsse zu Tilsit wurden vom Kaiser jedem Verbündeten im königlichen Kollegium notifizirt, und Abschriften davon mitgetheilt, im fürstlichen aber erfolgte die Mittheilung an das herzogliche Haus Nassau, mit dem Auf trage, die Friedensschlüsse an alle verbündeten Glieder des fürstlichen Kollegiums zu bringen, und zwar mitteht. Schreiz ben des Minister Talleyrand, Fürsten von Benevent, an den herzoglich: nassauischen Minister, Herrn Baron von Gas gern, d. d. Dresden den 21. Julius. Es laurét

!

Monsieur le Baron! J'ai l'honneur de transmettre à Votre Excellence les copies des deux traités de Paix avec la Russie et avec la Prusse, signés à Tilsit les et 9 de ce mois.

Je prierai Votre Excellence de vouloir bien porter ees traités à la connaissance de Sa cour en invitant; S. A. S. le Duc de Nassau à vouloir bien les communiquer à tous les membres du College des princes..

Les deux traités ont été declares communs aux alliés de la France et spécialement aux Etats confédérés du Rhin. L'état de possession de chacun des princes qui composent la confédération, les titres qui ont été donnés à plusieurs d'entre eux et enfin les titres et possessions des Souverains, qui seraient

*) Als Nachtrag zu Heft 9. S. 458., in historischer Dinsicht.

postérieurement admis dans la confédération sont ou seront reconnus par S. M. l'Empereur de toutes les Russies et par S. M. le Roi de Prusse,

Sa Majesté Impériale et Royale avait extrêmement á coeur d'assurer le répos et la prosperité des Etats confédérés et cot avantage qu'elle à recueilli de ses victoires est un des plus précieux pour Elle,

14.

13.

Nachtrag zu dem im achten Hefte des Rheinischen Bundes enthaltenen Aufsaße über das herzoglich nassauische Oberappellationsgericht zu Hadamar.

Der

Ver Verfasser dieses Nachtrags hatte vor kurzem das Vers gnügen, den inneren Organism des Oberappellationsgerichts zu Hadamar *) in seinem ganzen Umfange einzusehen.

Das Ganze, so wie das Einzelne, ist nach zweckmäßis ger Ordnung, und nach der Verfassung des ehemaligen Kais serlichen und Reichs: Kammergerichts eingerichtet, und ver: dankt sein vorzügliches Daseyn dem würdigen Chef dieses Tribunals, Sr. Exzellenz dem Herrn Präsidenten Freiherrn ron Dalwigk. Die von demselben mit Genehmigung der höchsten Herren Konftituenten entworfene Gerichtsordnung

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trägt das Gepräge. einer schäßbaren Gesetzgebung an sich.. — Dieselbe liegt geschrieben and eingebunden in Großfoliozur Beobachtung auf dem Gerichtstische, und ihr sind die von den höchsten Herren Konstituenten ad Sphos gemachten ein und andere monita in extenso beigeheftet. Sie ist mit eisernem Fleiße, mit einfichtsvoller Sachkunde, und in einem Geiste abgefaßt, der nur einem erfahrnen: Geschäfts manne wie der Herr Präsident eigen seyn kann. Ihre Tendenz geht besonders dahin, den Prozeßgang, so viel möglich, abzukürzen, und den Partheien und deren Sachwaltern keinen Spielraum zur Chikane zu geben. Ule: berhaupt ist sie auf richterliche Erfahrungen gesaut, die der verehrungsvolle Chef des Tribunals sich durch so mannichfals tige Stufen seiner über sich gehabten Aemter, als ehemali: ger- reichsständischer Rath *); und späterhin durch seine acht Jahre lang bekleidete Nichterstelle, als Affeffor am ́ bisheri; gen Kaiserlichen und Reichskammergerichte zu Wehlar, er: worben hat, wo derselbe unter den geschicktesten und fleißig: ften eine vorzügliche Stelle mit einnahm.

Eben so ist eine Sammlung der von dem Oberappella: tionsgerichte während seiner Existenz erlassenen sogenannten Gemeinen Bescheide die Vorschriften an Prokuratoren und Partheien enthalten veranstaltet, und diese liegt auch eins gebunden als ein Supplementenband der Gerichtsord nung auf dem Tische.

Auch sind im Gerichtssaale zwei große, in Glas und Rahmen stehende Tafeln an der Wand aufgehangen, wors auf, zur geschwinden Uebersicht, die mühsame Zusammenstel fung aller in den nassauischen Staaten befindlichen Aemter, mit Bemerkung der hierzu gehörigen Ortschaften, enthals ten ist.

*) Derselbe war kurfürstlich - mainzischer Hof- und Regierungsrath zu Mainz.

Gleichfalls liegt auf dem Gerichtstische ein diesen Ges genstand umständlich darstellendes Verzeichniß in Folioband.

Der Gerichtssaal selbst ist nach einem Geschmacke meus blirt, der sich für das höchste Landestribunal geziemt; zübers all herrscht ein hinreissendes und Ehrfurcht einflößendes: Des forum. Ausser diesem Gerichtssaale existirt noch das. Se kretariatszimmer, Registratur:, Kanzellisten sund. Pedellens

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In der Registratur zeigt sich eine belobungswürdige Ordnung für die Akten aus den herzoglich nassäuischen Staaten, so wie für die aus dem Fuldischen, Corvey und Dortmundischen, sind besondere Gefächer bestimmt, die durch oben angebrachte Tafeln, worauf der Name des Herzogs thums oder der Provinz steht, angezeigt werden. Die Akten selbst sind mit blauem Papier überschlagen, und, eins gebunden, worauf dann die Namen der Partheien, der Ans wälde, und der Sache Gegenstand, bemerkt steht. Die Nelas tionen sind jedesmal den Akten beigelegt, weshalben dann, wenn die Prokuratoren Einsicht der Akten verlangen, solches nur remotis removendis gestattet wird. Das daselbst be: findliche sogenannte Produktenbuch ist nach dem Muster des reichskammergerichtlichen Hebdomaderiebuchs eingerichtet, wel ches mit dem Schlusse des Jahres sich endigt, und mit dem Anfange des Jahres erneuert wird. Es enthält a) die Num mer, die auf dem Exhibito bemerkt ist; b) den Tag der Uebergabe; c) den Gegenstand des Gesuchs, und die Namen der Partheien; d) die Namen des Re: und Correferenten; e) den Tag der Dekretur; f) den Beschluß selbst; g) den Tag der Expedition, und endlich h) die Taxe. - Ueber dieses Produktenbuch existirt sodann auch noch zum geschwin den Aufsuchen ein besonderes Namenregister der Partheien.

Auffallend ist indessen in der Registratur eine Depofiten: Kiste durch ihre ungestaltete Größe, die bei eintretenden Zei ten der Noth sehr beschwerlich zu transportiren seyn dürfte.

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