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Rheinische Bund.

Zehntes Heft.

9

1.

Verordnung die Rechte und Verbindlichkeiten der adelichen Gutsbesiker und ihrer Unterthanen im Großherzogthum Würzburg betreffended mod

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Wir Ferdinand, von Gottes Gnaden kaiserli cher Prinz von Oesterreich, königlicher Prinz von Ungarn und Böhmen, Erzherzog von Desterreich, Großherzog zu Würzburg, und in Franken Herzog 2c. 20.

Die Auflösung der Reichsverfassung und der in derselben

gegründeten Verhältnisse der Unserer höchsten Gewalt nunmehr unterworfenen adelichen Gutsbesißer Unsers Großs herzogthums, und ihrer Unterthanen, hat die Nothwendigs keit herbeigeführt, die Rechte und Verbindlichkeiten derselben durch eine eigene landesherrliche Verordnung zu bestimmen. Sie zerfällt der Natur der Sache nach in zwei Haupttheile, von denen der Erste von den Rechten und Verbindlichkeiten der elichen, und der Zweite von den rechtlichen Verhälts n ihrer Unterthanen handeln wird.

Elftesheft."

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34) Rückblick auf die von S. H. dem Fürst Pris

mas nach errichtetem rheinischen Bunde und

dadurch geschehenen Auflösung der deutschen

Reichsverfassung und des damit verbundenen

Reichskammergerichts für die Sustentation der

Reichsjustizdiener huldreichst bezeigten Sorgfalt.

Mit einer Aufforderung an die übrigen höchft:

und hohen Souverains zu gleicher Bethätigung. Seite 442

35) Neue Wünsche und Hoffnungen sämmtlicher

Advokaten und Prokuratoren des vormaligen

Kaiserlichen und Reichskammergerichts.

36) Landesherrliche Nassauische Verordnung, die

Staatspensionaire betreffend

37) Gedanken über die Auslieferung der Akten

am vormaligen Kaiserlichen Reichskammerges

richte, auch wie es damit beim Reichshofrathe

gehalten wird

38) Konstitution des Königreichs Westphalen

39) Nothwendige Berichtigung einer unziemlichen

Stelle in der von dem Fürstlich Primatischen

geheimen Rathe Herrn Freiherrn von Hertwich.

zu Frankfurt herausgegebenen monatlichen Abs.

handlung

40) Bekanntmachung der Königlich Baierischen

Landesdirektion in Schwaben, die Anwendung

der königlichen Deklaration auf die Gräflich:

Fuggerischen Besißungen betreffend

41) Der Rekurs an die künftige Bundesversamm:

lung, nach der Analogie desselben an dem vor:

maligen Reichstage. (Vom Herrn Hofrathe

Dr. Fürstenau, in Weklar.)

42) Organisation, die Munizipalverwaltung der

Städte und Gemeinden im Großherzogthum

Berg betreffend

43) Zu verbessernde Druckfehler in den statisti:

schen Nachrichten von den Besikungen der Freis

Herren von Riedesel_2c., im 11. Heft des rhei

nischen Bundes, S. 246. 263.

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