Interorganrespekt im Verfassungsrecht: Funktionenzuordnung, Rücksichtnahmegebote und Kooperationsverpflichthungen : eine rechtsvergleichende Analyse anhand der Verfassungssysteme der Bundesrepublik Deutschland, der Europäischen Union und der Vereinigten StaatenEnglish summary: The problem of allocating political power among the various constitutional organs is usually tackled by installation of a system of 'checks and balances'. However, this solution entails the danger of confrontations and stalemates which might easily forestall any possibility of reaching common answers in important political matters. To counteract this danger, a legally founded obligation of the organs involved to mutually respect their competences and to cooperate in the general interest seems indispensable. Ralph Alexander Lorz demonstrates that the existence of such an obligation is implicitly accepted in every constitutional system that is based on the idea of 'checks and balances'. He develops a theory which establishes this obligation as a pivotal constitutional principle. German description: Alle modernen westlichen Verfassungen stehen vor dem Problem der richtigen Machtverteilung in der Ausubung der offentlichen Gewalt. Die meisten Losungsansatze sind mit dem Gewaltenteilungsprinzip verknupft. Dessen praktische Umsetzung ist jedoch problematisch. Zum einen erweist sich die strikte Abgrenzung der Gewalten als unmoglich, zum anderen birgt jede Einraumung wechselseitiger Kontroll- und Verhinderungskompetenzen die Gefahr einer fruchtlosen Konfrontation und Blockade der beteiligten Organe.Der Gedanke des Interorganrespekts als notwendiges Komplementarprinzip der Gewaltenteilung zeigt einen Weg zur rechtlichen Bewaltigung dieser Probleme auf. Er wirkt in dreifacher Weise: Die Vorgabe einer organadaquaten Funktionenzuordnung erlaubt eine Veranderung der klassischen Gewaltenteilungskonzeption; das Gebot wechselseitiger Rucksichtnahme der Verfassungsorgane aufeinander sichert die damit bestimmten Funktionsbereiche auch in Fallen zweifelhafter Kompetenzzuweisung gegen Ubergriffe; und eine allgemeine Verpflichtung der Organe zu konstruktivem Zusammenwirken soll die Wahrscheinlichkeit von Entscheidungsblockaden minimieren. Wie ein Vergleich der Verfassungssysteme Deutschlands und der USA sowie des Vertragssystems der Europaischen Union demonstriert, gehoren diese Postulate zum Konsens all jener Verfassungsordnungen, die auf ihrer obersten Ebene mehrere Verfassungsorgane als gleichberechtigte Entscheidungstrager nebeneinander installieren. Damit wird die Notwendigkeit des Interorganrespekts als grundlegendes Verfassungsprinzip deutlich. |
What people are saying - Write a review
We haven't found any reviews in the usual places.
Contents
Aufgabenstellung und methodische | 2 |
Ausgangspunkte für eine Theorie | 12 |
Begrifflichkeit und normative Begründung | 19 |
Normative Bedeutung und Ausdifferenzierung | 27 |
Verfassungsorgantreue und Organadäquanz | 33 |
Die Bundestreue | 35 |
a Herleitungsmöglichkeiten | 38 |
IULUI | 44 |
c Bewertung und Zukunftsperspektiven aus der Sicht | 352 |
Einsätze bewaffneter Macht | 355 |
b Legislative Zustimmungserfordernisse | 359 |
Auswertung | 364 |
cc Bundestag vs Bundesregierung Die Entscheidung | 366 |
c Gesamtbeurteilung | 372 |
Interorganrespekt und Verfassungsrechtsprechung | 380 |
b Analyse | 387 |
Politische Amtshandlungen des Bundespräsidenten | 56 |
Die Bindungswirkung verfassungsgerichtlicher Entscheidungen | 65 |
Weitere vergleichbare Prinzipien | 72 |
Schlußbemerkung | 79 |
Zielbeschreibung | 80 |
des Interorganrespekts | 84 |
Begriffswahl | 89 |
a Das Verhältnis des Grundprinzips zu seinen Konkretisierungen | 95 |
Vorstellung der Untersuchungsgegenstände | 102 |
Schlußbetrachtung | 121 |
Übersicht der zu analysierenden Funktionsbereiche | 132 |
Interorganrespekt im Gesetzgebungsverfahren | 139 |
mit Generalzuständigkeit | 162 |
Zusammenfassende Analyse aus der Perspektive | 171 |
c Transparenzerwägungen | 189 |
Abschließende Kontrollbefugnisse | 196 |
b Normen und Haushaltskontrollbefugnisse der Bundesregierung | 202 |
Interorganrespekt bei der Exekutivkontrolle | 211 |
Die Europäische Gemeinschaft | 218 |
b Die nondelegation doctrine in der neueren | 225 |
c Die europäische Komitologie | 234 |
b Die systemübergreifende Streitfrage legislativer Vorbehalte | 240 |
Begründungsmöglichkeiten eines Interorganrespekts | 251 |
d Bewertung | 259 |
Interorganrespekt im Bereich | 289 |
innerhalb der EG | 306 |
Allgemeine Außenpolitik | 322 |
b Die Rollen von Präsident Regierung | 329 |
c Folgerungen | 339 |
Bewertung | 394 |
c Die Rolle der doctrine of precedence für die Rechtsanwendung | 402 |
d Bilanz | 422 |
498 | 429 |
Interorganrespekt zwischen Verfassungsgericht und Exekutive | 452 |
Parallelitäten auf deutscher und europäischer Ebene | 458 |
und Fachgerichten | 472 |
Ansprüche des Verfassungsgerichts auf Interorganrespekt | 476 |
Schlußbetrachtung | 483 |
Interorganrespekt als vermittelnde Lösung | 495 |
Die einzelnen Verfassungsorgane im Geflecht | 498 |
Kompetenzen | 507 |
Interorganrespekt als Verfassungsstrukturprinzip | 526 |
und Existenz eines Lösungspluralismus | 534 |
Begründungsfragen | 540 |
Normative Wurzeln des Interorganrespekts | 546 |
Konzeptionslinien | 555 |
Funktionsweisen des Interorganrespekts | 562 |
e Abschließende Bemerkung | 568 |
Ausgestaltungsprobleme | 571 |
Föderalismus | 595 |
d Bilanz | 600 |
Rechtsstaatlichkeit | 608 |
Möglichkeiten einer verfassungsrechtlichen | 614 |
Zusammenfassende Thesen | 626 |
Summary | 640 |
665 | |
726 | |
Common terms and phrases
ähnlich allerdings allg allgemeinen amerikanischen Aufl ausdrücklich Außenpolitik Bedeutung Begriff beiden Beispiel Bereich bereits besondere besteht bestimmten bspw Bundes Bundesregierung Bundesstaat Bundestag Bundestreue Bundesverfassungsgericht BVerfGE daher deutschen Deutschland Ebene ebenfalls eigenen einzelnen Entscheidung entsprechenden erster EuGH Europäischen Europäischen Union ex-Art Exekutive Fall folgenden Form Frage Funktion Gedanken gegenüber gemeinsamen Gemeinschaft Gericht Gerichtshof Gesetz Gesetzgeber Gewalt gleich Grenzen Grundgesetz Grundsatz hierzu hinaus hinsichtlich insoweit Interorganrespekts jeweiligen Kommission kommt Kompetenzen Kongreß konkreten könnte Kontrolle Länder lassen läßt lediglich Legislative lich Macht Mitgliedstaaten muß Nachweise näher neue Notwendigkeit oben obersten öffentlichen Organe Parlament parlamentarischen politischen power Präsidenten Prinzip Rahmen Recht rechtliche Rechtsprechung Regel Regierung Richter schen Sinne soll sowie speziell Staat staatlichen Stelle Supreme Court Systeme Teil tion umfassenden unmittelbar unterschiedlichen Verfahren Verfassung Verfassungsgericht Verfassungsorgane verfassungsrechtlichen Vertrag völkerrechtlicher Weise weiter wesentlichen zuletzt Zusammenhang