Code Napoléon, Volume 1Levrault, 1808 - 1054 pages |
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... nicht bey- bringen kann , zureichend finden wird , oder nicht . 73. Der glaubhafte Aufsaß , welcher die Einwilligung der Eltern oder Großeltern , oder , in deren Ermangelung , die der Familie enthält , muß die Vornamen , die Geschlechts ...
... nicht bey- bringen kann , zureichend finden wird , oder nicht . 73. Der glaubhafte Aufsaß , welcher die Einwilligung der Eltern oder Großeltern , oder , in deren Ermangelung , die der Familie enthält , muß die Vornamen , die Geschlechts ...
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... nicht anerkannt ist , angefallen seyn soll , so muß er den Beweis führen , daß dieselbe . in dem Zeitpunkte , wo das Recht anfiel , noch am Leben war ; so lange dieser Beweis nicht geführt wird , soll seine Klage für unzuläßig erklärt ...
... nicht anerkannt ist , angefallen seyn soll , so muß er den Beweis führen , daß dieselbe . in dem Zeitpunkte , wo das Recht anfiel , noch am Leben war ; so lange dieser Beweis nicht geführt wird , soll seine Klage für unzuläßig erklärt ...
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... nicht das fünf und zwan = zigste , und die Tochter , welche noch nicht das ein und zwanzigste Jahr ihres Alters zurückgelegt hat , kann ohne Einwilligung ihrer Eltern nicht heirathen . Sind aber diese verschiedener Meinung , so ist die ...
... nicht das fünf und zwan = zigste , und die Tochter , welche noch nicht das ein und zwanzigste Jahr ihres Alters zurückgelegt hat , kann ohne Einwilligung ihrer Eltern nicht heirathen . Sind aber diese verschiedener Meinung , so ist die ...
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... nicht unter sechs Monaten seyn darf . 157. Wenn das ehrerbietige Ansuchen in den vorges schriebenen Fällen unterlassen wurde , soll der Beamte des Personenstandes , welcher die Heirath abgeschlossen hat , zu der nämlichen Geldbuße und ...
... nicht unter sechs Monaten seyn darf . 157. Wenn das ehrerbietige Ansuchen in den vorges schriebenen Fällen unterlassen wurde , soll der Beamte des Personenstandes , welcher die Heirath abgeschlossen hat , zu der nämlichen Geldbuße und ...
Page 84
... nicht gelangt waren , kann jedoch nicht mehr angefochten werden : 1 ) Wenn von dem Zeitpunkte an , da dieser Ehegatte oder beyde das gesetzliche Alter erreicht haben , sechs Mo- nate verstrichen sind ; 2 ) Wenn die Ehegattin , welche ...
... nicht gelangt waren , kann jedoch nicht mehr angefochten werden : 1 ) Wenn von dem Zeitpunkte an , da dieser Ehegatte oder beyde das gesetzliche Alter erreicht haben , sechs Mo- nate verstrichen sind ; 2 ) Wenn die Ehegattin , welche ...
Contents
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Common terms and phrases
aber Abschnitt alsdann andern Ansehung Antheil Artikel auch Besitz bestimmt bestimmten Betrage bewegliche beyden Bezahlung binnen bloß Capitel chose communauté conseil de famille consentement contrat créan créancier daß débiteur deren deſſen dieser donation Dritter durch eben Ehegatte Ehegatten Eigenthümer Eintragung Einwilligung Eltern enfans entweder époux Erben Erbfolge Erbschaft ersten Falle Fällen Familienrath fern Frau Gegenstand Gericht geschehen Gesetz Gläubiger gleich gleichwohl Grunde Grundstücke Gütergemeinschaft héritiers Hypothek Hypotheken immeubles Jahre jeder kann Käufer Kinder Klage können Kosten l'usufruit laſſen Mann mariage Minderjährigen muß nicht Nießbrauch oder öffentlichen Orte Pachter Parteyen Personen persönlich Preis Rechte Rücksicht Sache Schenkung schon schuldig Schuldner SECTION sera seyn sich ſie sind soll sowohl statt Tage Theil Theilung Titel tuteur übrigen unbeweglichen Sachen Urkunde Verbindlichkeit verbunden Verfügung Verfügungen Verjährung Verkauf Vermögen Vertrag von dem Vorbehalt vorhanden vorhergehenden Vormund Vormundschaft Vortheile Weise welche Werth wider wieder wird wurde Zahlung Zeit zwey Zweyter