Code Napoléon, Volume 1Levrault, 1808 - 1054 pages |
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... Güter- Gemeinschaft lebte , kann , wenn er dieselbe fortzusetzen verlangt , jene Einweisung und die vorläufige Ausübung aller durch den Tod des Abwesenden bedingten Rechte ver- hindern , und vorzugsweise die Verwaltung des Vermögens des ...
... Güter- Gemeinschaft lebte , kann , wenn er dieselbe fortzusetzen verlangt , jene Einweisung und die vorläufige Ausübung aller durch den Tod des Abwesenden bedingten Rechte ver- hindern , und vorzugsweise die Verwaltung des Vermögens des ...
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... Güter - Gemeinschaft gestandene Ehegatte die Verwaltung des Vermögens des Abwesenden übernommen hatte , dreyßig Jahre gedauert , oder sind seit der Geburt des Abwesenden hundert Jahre verfloffen : so wird die geleistete Bürgschaft ...
... Güter - Gemeinschaft gestandene Ehegatte die Verwaltung des Vermögens des Abwesenden übernommen hatte , dreyßig Jahre gedauert , oder sind seit der Geburt des Abwesenden hundert Jahre verfloffen : so wird die geleistete Bürgschaft ...
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... Gütergemeinschaft lebt , oder wenn eine Vermögensabsonderung zwischen beyden statt findet . 216. Die Genehmigung des Mannes ist nicht erforders lich , wenn gegen die Frau in peinlichen oder Polizeysachen verfahren wird . 217. Die ...
... Gütergemeinschaft lebt , oder wenn eine Vermögensabsonderung zwischen beyden statt findet . 216. Die Genehmigung des Mannes ist nicht erforders lich , wenn gegen die Frau in peinlichen oder Polizeysachen verfahren wird . 217. Die ...
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... Gütergemeinschaft Lebt . Als öffentliche Handelsfrau wird sie jedoch nicht angefehen , wenn sie nur im Einzelnen die zur Handlung ihres Mannes gehörigen Waaren verkauft , sondern allein in dem Falle , wenn sie einen abgesonderten Handel ...
... Gütergemeinschaft Lebt . Als öffentliche Handelsfrau wird sie jedoch nicht angefehen , wenn sie nur im Einzelnen die zur Handlung ihres Mannes gehörigen Waaren verkauft , sondern allein in dem Falle , wenn sie einen abgesonderten Handel ...
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... Gütergemeinschaft unter den Ehegatten be- steht , so kann die Frau , als Klägerin oder Beklagte , vou dem Tage der im 238sten Artikel erwähnten Verfügung an , in jeder Lage des Prozesses , zur Erhaltung ihrer Rechte darauf antragen ...
... Gütergemeinschaft unter den Ehegatten be- steht , so kann die Frau , als Klägerin oder Beklagte , vou dem Tage der im 238sten Artikel erwähnten Verfügung an , in jeder Lage des Prozesses , zur Erhaltung ihrer Rechte darauf antragen ...
Contents
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483 | |
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501 | |
583 | |
603 | |
731 | |
753 | |
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Common terms and phrases
aber Abschnitt alsdann andern Ansehung Antheil Artikel auch Besitz bestimmt bestimmten Betrage bewegliche beyden Bezahlung binnen bloß Capitel chose communauté conseil de famille consentement contrat créan créancier daß débiteur deren deſſen dieser donation Dritter durch eben Ehegatte Ehegatten Eigenthümer Eintragung Einwilligung Eltern enfans entweder époux Erben Erbfolge Erbschaft ersten Falle Fällen Familienrath fern Frau Gegenstand Gericht geschehen Gesetz Gläubiger gleich gleichwohl Grunde Grundstücke Gütergemeinschaft héritiers Hypothek Hypotheken immeubles Jahre jeder kann Käufer Kinder Klage können Kosten l'usufruit laſſen Mann mariage Minderjährigen muß nicht Nießbrauch oder öffentlichen Orte Pachter Parteyen Personen persönlich Preis Rechte Rücksicht Sache Schenkung schon schuldig Schuldner SECTION sera seyn sich ſie sind soll sowohl statt Tage Theil Theilung Titel tuteur übrigen unbeweglichen Sachen Urkunde Verbindlichkeit verbunden Verfügung Verfügungen Verjährung Verkauf Vermögen Vertrag von dem Vorbehalt vorhanden vorhergehenden Vormund Vormundschaft Vortheile Weise welche Werth wider wieder wird wurde Zahlung Zeit zwey Zweyter