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Das Fassen
Fassen der Edelsteine.

Die nachfolgende Abhandlung ist weniger für meine Herren Kollegen in höheren Jahren geschrieben, als vielmehr für Gehilfen und Lehrlinge. Ich betrachte es als einen Faktor von nicht zu unterschätzender Bedeutung in der Ausbildung der jungen Goldschmiede, sie in allgemeinen Artikeln über Themata ihres Berufes zu belehren. Eine Fach-Zeitung soll auch meiner Ansicht nach nicht ein Blatt sein, welches nur möglichst vollkommene Dinge bringt, sondern sie muss suchen alles Wissenswerte der Allgemeinheit zu unterbreiten, um sich dadurch zu einem Vademecum für alle Wissensbedürftigen des Faches zu machen. Ich richte deshalb an alle schreiblustigen Kollegen das Ansuchen, dergleichen Artikel über diese oder jene Handhabungen, Arbeiten etc. hier zu veröffentlichen, sie werden gern von manchem Gehilfen oder Lehrling dankbarst gelesen werden.

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Wenn wir vom Fassen der Steine und Perlen sprechen, wollen wir hier nun nicht zurückgreifen bis in die ältesten Zeiten, wo man mit der Technik des Schleifens der Edelsteine noch nicht vertraut war und wo die Fassungsmethoden sehr primitiv waren, sondern ich will nur das berühren, was uns am nächsten liegt.

Gewöhnlich wird das Fassen nur von Juwelieren ausgeführt, worunter man solche Leute versteht, welche sich ausschliesslich der Fasskunst widmen, was ja auch in der Hauptsache richtig ist, da zu vielen Arbeiten eine sehr ruhige, geübte Hand und gutes Auge gehören, und man deshalb nur von demjenigen eine fehlerlose Arbeit verlangen kann, der solche Arbeiten immer ausführt. Dennoch muss ein jeder Goldschmied auch Fasser sein, er muss in allem unterrichtet sein, was aber heutzutage viel zu wünschen übrig lässt, weil viele Goldschmiede nicht mehr fassen, sondern einfach ihre Arbeiten einem Fasser übergeben, wodurch so vielen Lehrlingen der Gebrauch des Stichels und Kenntnis im Fassen versagt ist.

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Eine in letzter Zeit wenig gebräuchliche Fassart, aber wie es scheint, sich wieder einbürgernde, ist das à milliers oder Millesgriffes. Diese Fassungsart wendet man hauptsächlich bei Halbedelsteinen an. Um nun einem Stein eine solche Fassung zu geben, stellt man sich eine Zarge her, in die der Stein streng hineingehen muss; fasst man in einem Kasten, so trägt man bei Perlen und auch oft bei Türkisen, Kreide als Unterlage hinein und muss darauf achten, dass die Zarge nicht über den Stein greift, sondern scharf an der Rundiste abschneidet, da andernfalls das Uebergreifen des Goldes den Stein nicht nur verkleinert, sondern was schlimmer ist die Fassung unsauber wird. Hat man den Stein in die Fassung eingedrückt und sich überzeugt, dass die Zarge gut anschliesst, dann drückt man mit einem feinen Korneisen Korn an Korn gegen die Rundiste und bei einiger Uebung muss ich sagen, je schneller man die Körner hintereinander andrückt, um so regelrechter werden sie; will man bei grösseren Steinen grobe Körner haben, so kann man die Zange vor dem Eindrücken des Steines mit einer Perlfeile einfeilen und die Körner mit einem dazu passenden Korneisen nachdrehen. Bei den jetzt wieder häufiger verwendeten Chrysopras lege man, wenn man sie in einen Kasten fasst, etwas trockene grüne Farbe unter, um, wenn der Stein keine tiefe gesättigte Farbe hat, oder ungleich gefärbt ist, die Farbe zu erhöhen oder gleichmässig zu machen; bei Carneol lasse man etwas hochroten Siegellack einschmelzen.

Eine andere Fassungsmethode, die jetzt ganz zu verschwinden scheint, aber zur Nachahmung von antiken Gegenständen erhalten werden muss, ist das Abdecken der Fassungen. Hierunter versteht man die Steine so zu fassen, dass der Unterkörper des Steines von der Fassung gänzlich bedeckt wird, der

Stein also in einer Zarge, Hülse ruht. Bei à jour müssen diese Fassungen auf das sauberste ausgeschliffen und poliert sein, damit sie den Glanz der Steine nicht beeinträchtigen, sondern dazu beitragen, ihn zu erhöhen. Um aber den Glanz der Steine, welche in solche Fassungen gefasst werden sollen, nicht zu beeinträchtigen, ist es ferner nötig, dass die Fassungen unten so weit als möglich ausgefeilt werden und wo es die Arbeit zulässt, feilt man die Fassungen so weit aus, dass die Rundiste der Steine bequem hineingeht, allerdings muss darauf geachtet werden, dass der obere Teil der Fassung derartig stark bleibt, um eine gute Auflage anstechen zu können und der Stein nach dem Verschneiden der Fassung, dem Druck von aussen wie von innen, gut widersteht. Hat man oben die Fassung der Form des Steines entsprechend ausgefeilt und eine Auflage angestochen, so drückt man den Stein in die Fassung; drückt und reibt das Metall fest an den Stein, alsdann markiert man sich die Körner (auch Greifer genannt) und feilt die Zwischenräume mit einer flachen Feile soweit zurecht, um sie dann weiter mit dem Stichel abdecken zu können, welch' letzterer Hochglanz angeschliffen sein muss, um den Schnitt poliert erscheinen zu lassen. Hierbei ist darauf zu achten, dass das Metall (abgesehen von den Körnern) nicht über den Stein greift, sondern so verschnitten wird, dass

es ganz scharf an der Rundiste abschneidet, was man mit ,,Abdecken" bezeichnet. Es ist nun darauf zu achten, dass bei der Einteilung der Körner eine möglichst strenge Symmetrie innegehalten wird und zwar müssen, wenn vier Körner stehen bleiben sollen, sie an den Stellen auf dem Stein liegen, wo die beiden kleinen Querfaçetten sich treffen, bei acht Körnern muss jeder Korn genau in der Mitte auf je einer der kleinen Querfacetten liegen. Nun kommt es allerdings sehr oft vor, dass Steine keine regelrechte Form haben, in solchen Fällen muss allerdings dann die Symmetrie insofern schwinden, dass durch die Körner dem Stein augenscheinlich eine Form gegeben werden muss und sie da zu stehen kommen, wo es an Steinen fehlt, allerdings müssen hier auch gleiche Abstände innegehalten werden.

Eine der schwierigsten Fassungsmethoden ist das „paver" welches bei Blumen, Blättern, Schmetterlingen etc. angewendet wird; es gehört zu dieser Arbeit eine sehr sichere Hand, da ungeübte Arbeiter sehr leicht beim Nachschneiden die Steine mit dem Stichel wieder herausheben oder lockern. Bei solchen Fassungsarten will man einen kompakten Effekt der Steine erzielen und zwar dadurch, dass die Steine so dicht als möglich aneinander sitzen, weshalb man es „paver" oder pflastern nennt. Eine der ältesten Methoden ist, dass der Goldschmied beim Herstellen eines solchen obengenannten Gegenstandes, wenn er montiert werden soll, sich einen Umriss des Objektes, wohin die Steine gefasst werden sollen, herstellt. Das Objekt wird dann durch Ein- und Aufziehen, Buckeln etc. in die gewünschte Form gebracht, alsdann beträgt man den so hergerichteten Teil mit Wachs und setzt die Steine so dicht als möglich darauf, bestäubt dann mit ganz feinem Kohlenstaub; nun nimmt man die Steine behutsam ab und markiert genau die Mitte der Stellen, wo kein Kohlenstaub sitzt, um dort die Löcher zu bohren und nachfeilen zu können.

Ist die Arbeit zum Fassen fertig, dann justiert man genau nach den Formen der Steine die Fassungen nach, verreibt sie gut und dreht die Körner an und zwar so, dass durch jedes Korn der Stein gegen den Rand der Fassung gedrückt und dadurch gehalten wird, worauf man das übrige Metall mit dem Spitzstichel, Messerzeiger etc. entfernt. Nun kommt es häufig vor, dass man nicht genügeud Steine zur Verfügung hat, die Arbeit aber dennoch eine bestimmte Grösse haben soll, dann hilft man sich dadurch, dass jeder Stein durch vier Körner gehalten wird, dass man feine Linien von Metall stehen lässt,

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Preisgekrönter Entwurf von Joh. Baszka in Wien, ausgeführt für die Pariser Weltausstellung von der Berndorfer Metallwarenfabrik (Arthur Krupp).

die sich so durchkreuzen, dass sie Quadrate bilden. Auch dadurch hilft man sich, dass man Zwischenräume lässt, namentlich erfordert dies eine Arbeit, zu der man unregelmässig geformte Steine hat, man dreht dann gewöhnlich in den Zwischenräumen drei Körner an, welche aber durch Ausarbeitung mit dem Stichel so freigelegt werden müssen, dass sie einen zierlichen Eindruck machen.

In neuerer Zeit ist man von dem bisherigen üblichen Folieren der Steine fast ganz abgegangen; man fasst so weit als irgend möglich à jour. Es hat dies ja auch einen gewissen praktischen Wert, der darin besteht, dass sich so gefasste Steine reinigen lassen ohne sie aus der Fassung zu nehmen; auch hat das Nichtfolieren darin seinen Grund, dass man heut verhältnismässig bessere Rosen hat als früher, wo fast jeder, noch so formlose und flache Schilber verarbeitet wurde.

Was nun noch das Fassen der Edelsteine in Chatons anbetrifft, so ist dazu wenig zu bemerken. Man steche die Auflage, damit der Stein oder Perle fest sitzen soll, dem Körper entsprechend an; für Perlen steche man möglichst eine wagerechte, breite Auflage an, weil sie sonst schlecht dem Druck widerstehen und ausspringen; bei Steinen die Körper haben, steche man dagegen die Auflage ein wenig schräg nach unten, ob mehr oder weniger, muss der Arbeiter selbst dem Steine entsprechend beurteilen.

Um nun schliesslich noch ein Wort über das Fassen in der Grossproduktion hinzuzufügen, so kann ich nur sagen, dass man von vielen Arbeiten kaum mehr von einem ,,Fassen" reden kann es ist dies nur ein Steineindrücken, Festkneipen mit der Zange etc. so zwar, dass oft vom Ansetzen eines Stichels kaum etwas zu sehen ist. Hugo Lemcke.

Der Einfluss des südafrikanischen Krieges auf das Geschäft.

Die Wirren in Südafrika haben sich bereits schon nach verschiedenen Richtungen hin im Geschäftsleben bemerkbar gemacht. Während einerseits die Lieferanten von Lebensmitteln, Bekleidungsgegenständen und Artikeln für das tägliche Leben gute Umsätze erzielten, sogar ihre alten Bestände fast gänzlich absetzen konnten, ist der Handel in allen anderen Waren, besonders in solchen, die als Luxusartikel angesehen werden müssen, ein sehr gedrückter gewesen. Viele der kleineren Händler im Inlande werden nicht in der Lage sein, ihren Verpflichtungen gegenüber den Importeuren in den Hafenplätzen während der Dauer des Krieges gerecht zu werden und grosse Nachsicht wird geübt werden müssen, will man die Händler nicht zwingen, den Konkurs anzusagen. Die Vorwehen des unglückseligen Krieges machten sich schon Mitte des Jahres 1899 bemerkbar, wo Zahlungseinstellungen in grösserer Zahl vorkamen als in früheren Jahren. Die Beendigung des Feldzuges ist vorläufig noch gar nicht abzusehen und zieht er sich noch auf Monate hinaus, so dürften schwere Schädigungen für die Geschäftswelt zu erwarten sein. Im Norden der Kapkolonie ist der Handel zur Jetztzeit so gut wie vernichtet, wie ein Geschäftsfreund von dort meldet. In den Hafenstädten, wo in den ersten Monaten auch ein kurzer Stillstand eingetreten war, hat sich die Lage einigermassen gebessert, in Kapstadt ist das Geschäft in einigen Zweigen sogar sehr günstig gewesen. Ein altes Importgeschäft, das infolge Umbaues und Errichtung eines grossen Gebäudes einen Ausverkauf seines grossen Lagers an Gold- und Silberwaren, plattirten Artikeln etc. veranstaltete, hat ganz bedeutende Umsätze erzielt, wie wir erfahren haben. Doch dies sind Ausnahmen, und wenn zur Vorsicht bei Transaktionen mit noch unbekannten Firmen in dieser kritischen Zeit geraten wird, so ist der Wink wohl berechtigt und sollte beachtet werden. So lässt sich eine im im Verlage von Steinkopf & Springer in Dresden-Blasewitz erscheinende Broschüre über die Lage des Geschäfts jenseits des Wassers aus.

Was nun die Beeinflussung der Industrie durch den Krieg in den europäischen Industrieorten anbelangt, so ist dieselbe eine ungleich höhere. Obgleich der Zusammenhang auf den ersten Blick nicht gleich in die Augen fällt, so besteht er dennoch, und zwar wesentlich. Es ist ohne Zweifel, dass der Krieg eine Plage ist, welche nicht nur diejenigen trifft, welche direkt teil daran nehmen; heut zu Tage, wo die kommerziellen und industriellen Beziehungen über die ganze Welt verbreitet sind, wirkt eine derartige Krisis sehr gewaltig auf alle die Länder, welche in Handelsbeziehungen mit einer der krieg

führenden Mächte stehen, und man kann wohl sagen, dies bezieht sich auch auf alle Nationen. Der Tauschhandel wenigstens ist beträchtlich gestört, und oft werden die Handwerker dieser oder jener Zunft brotlos, weil der Rohstoff, welchen sie zu ihrer Arbeit verwenden, infolge der Feindseligkeiten fehlt.

That

In dieser Lage befinden sich gegenwärtig die Steinschleifer von Amsterdam, der französischen und deutschen Plätze. sächlich kommt der rohe Diamant, welcher gewöhnlich in den bedeutenden Werkstätten dieser Plätze geschliffen wird, aus Brasilien und vom Kap, aber besonders vom Kap, dessen Steine die Gemmen von Süd-Amerika fast ganz vom Markt verdrängt haben. Das war leicht vorherzusehen, die Diamanten kommen nicht mehr von Kimberley und die Arbeiter von Amsterdam sind arbeitslos. In dieser Notlage treffe man Massregeln, um ihnen zu Hilfe zu kommen. Der Zeitpunkt schien uns geeignet, einige Einzelheiten über die Industrie der Steinschleiferei in der grossen holländischen Stadt zu geben.

WO

Wir haben deswegen nicht die Absicht, weder eine Abhandlung noch eine geschichtliche Beschreibung dieser Diamantschleifereien zu geben; wir wollen nur daran erinnern, dass man seit dem Ende des sechzehnten Jahrhunderts in Amsterdam die Facetten der kostbaren Steine zu schleifen verstand, und dass sich von dort aus die Kunst der Steinschleiferei nach Antwerpen und Paris verbreitete, wohl die einzigen zwei Punkte, man den holländischen Steinschneidern Konkurrenz macht. Der berühmte » Cohinoor«, welcher eine allgemein bekannte Geschichte hat, und welcher 279 Karat wiegt, wurde von einem Holländer geschliffen. Aber thatsächlich entwickelte sich diese Industrie erst gegen das Jahr 1820 in ihrer gegenwärtigen, bedeutenden Hauptstadt, um ihren Höhepunkt 1873 bis 1885 zu erreichen, zu einer Zeit, wo gerade ungeheure Mengen von Kapdiamanten eintrafen, und wo man noch nicht daran dachte, diejenige, welche auf den Markt kommen sollten, zu regeln, um das Fallen der Steine zu verhindern. Hauptsächlich Amsterdam ist schwer betroffen.

Ende 1898 besass diese Stadt, einige untergeordnete Anstalten in Rotterdam und Hilversum abgerechnet, fünfzig Häuser ersten Ranges mit 7200 Dampfschleifsteinen. Die Gesamtzahl der Arbeiter und Arbeiterinnen, welche in den Schleifereien beim Polieren, Schleifen oder Spalten beschäftigt sind, weist die beträchtliche Zahl von 11 000 (wovon 600 Frauen) auf. Interessant ist die Thatsache, dass die Fabrikbesitzer sich darauf beschränken, ihre Schleifsteine den Arbeitern, welche direkt auf Rechnung der Juwelenhändler arbeiten, zu leihen. Die jährliche Produktion, welche jetzt viel geringer als 1875 ist, beträgt immerhin noch

fast fünfzig Millionen Gulden, welche beinah ausschliesslich ins Ausland geht. Der Arbeitslohn, welcher den heute arbeitlsosen Handwerkern gerade ihre Existenz sichert, beläuft sich auf beiläufig 15 bis 16 Millionen Gulden pro Jahr.

Die

Aus Hanau kommt die unerfreuliche Kunde, dass dort nicht weniger als sechs Diamantschleifereien ihren Betrieb eingestellt haben und ein Teil der dort beschäftigten Arbeiter brotlos geworden ist. Lediglich den Einwirkungen des südafrikanischen Krieges ist auch dieser bittere Schlag, der die Hanauer Industrie betroffen hat, zuzuschreiben. Ausbeute an Diamanten ist seit dem Ausbruch des Krieges am Kap gleich Null geworden, auf den Londoner Auktionen wird Rohmaterial kaum noch angeboten, und die Schleifereien haben nichts mehr zu thun. Erfolgt aber wirklich Angebot in Rohmaterial, so ist der Preis so hoch, dass auf den Ankauf verzichtet werden muss. Der Schlag, der Hanau betroffen hat, ist um so mehr zu beklagen, als dort mit höchstem Fleiss und grosser Intelligenz an der Einführung der Diamantschleiferei in Konkurrenz mit Amsterdam und Antwerpen gearbeitet worden war und die unermüdlichen Anstrengungen von besten Erfolgen

gekrönt wurden. Um zu verstehen, was in dieser Beziehung geleistet worden ist, sei hervorgehoben, dass Hanau vor dem Jahre 1875 nicht eine einzige Schleiferei für Diamanten besass, und dass die meisten Diamanten in Amsterdam und Antwerpen geschliffen wurden. Trotz des Ansehens und der Macht dieser niederländischen Schleifereien, von denen die Amsterdamer ins 16. Jahrhundert zurückreichen, gelang es Hanau in verhältnismässig kurzer Zeit, einen bisher in Dentschland nirgends betriebenen Industriezweig einzuführen und zur Blüte zu bringen. Der Hanauer Schliff giebt dem Amsterdamer und Antwerpener durchaus nichts nach, selbst nicht bei den grossen Steinen, die zwanzig und mehr Karat zählen. Die gewaltige Goldwarenindustrie Hanaus, deren Export über die ganze Welt geht, hat selbstverständlich das Emporkommen der Diamantschleifereien begünstigt. Übrigens werden dort nicht allein Diamanten, sondern auch andere Edelsteine, wie Rubine, Smaragden, Saphire und Topase, tadellos geschliffen. Hoffentlich wird der Schluss jener Schleifereien nur ein vorübergehender sein und nach Beendigung des Krieges der früher blühende Zustand wieder eintreten.

Das neue Invaliden-Versicherungs-Gesetz.

(Schluss.)

§§ 79 bis 87 des jetzigen Gesetzes schaffen ferner in dem Organismus der ganzen Verwaltung ein völlig neues Gebilde, die sogenannte Rentenstelle. Der bisherige § 51 sah neben Vorstand und Ausschuss als weitere Organe die Bildung eines Aufsichtsrates vor, welcher gebildet werden musste, wenn nach dem Statut dem Vorstande keine Vertreter der Arbeitgeber und Arbeitnehmer angehören. Dieser Aufsichtsrat hatte die Amtsführung des Vorstandes zu überwachen. Als örtliches Organ der Versicherungsanstalt wurden Vertrauensmänner aus dem Kreise der Arbeitgeber und der Versicherten gestellt. Das bisherige Rentenfeststellungsverfahren zerfiel dann in zwei Teile: Das Vorbereitungsverfahren bei der unteren Verwaltungsstelle, als dessen Abschluss die gutachtliche Aeusserung über die Berechtigung des Rentenanspruches anzusehen war, während

Anstalt vor sich sehen, bei denen er sich aussprechen und seine Rechte unmittelbar wahrnehmen kann, er will persönlich aufgeklärt werden, warum ihm die Rente nicht bewilligt wird. Der Rentenbewerber, so sagte man sich ferner, der sich gegen

über einem Organ der Versicherungsanstalt und gegenüber seinen Standesgenossen, welche über seinen Rentenanspruch urteilen sollen, aussprechen kann, welcher merkt, dass man seinen Anspruch vorurteilsfrei zu prüfen bemüht ist, wird sich bei der allenfallsigen Ablehnung seines Anspruches leichter beruhigen als ein Rentenbewerber, der die Gründe nur auf dem Papier bekommt. Diesem Mangel will die Novelle abhelfen. Sie schafft im § 79 als örtliches Organ der Versicherungs-Gesellschaft die obenerwähnte Rentenstelle, welcher auch die Kontrolle über die Beitragsentrichtung übertragen werden kann. Sie besteht aus dem ständigen Vorsitzenden und den Beisitzern, deren Zahl aus der Zahl der Arbeitgeber und Arbeitnehmer je 4 beträgt.

Moderne Schirmgriffe.

die materielle Prüfung desselben beim Vorstande erfolgte. Nun nahm man wahr, dass dieses Verfahren den Ansprüchen der Versicherten nicht völlig Rechnung trug. Der Versicherte hat das Bedürfnis, dass die Versicherungsanstalt ihm im ganzen Feststellungsverfahren näher gerückt werde; er will Vertreter der

Der geringe Wert, welchen das Institut der Vertrauensmänner bisher gehabt hat, lässt dessen Beseitigung vollauf ge

rechtfertigt erscheinen und kann man von der direkten Mitwirkung von Arbeitgebern und Arbeitnehmern bei der Vorprüfung der Rentenanträge einen besseren Erfolg erwarten. Ihr Geschäftskreis ist sehr weit gezogen. U. a. benachrichtigt sie den Vorstand der Versicherungsanstalt über alle zu ihrer Kenntnis kommenden Fälle, in welchen Grund zur Annahme vorliegt, dass Versicherte durch ein Heilverfahren vor dem Eintritte der Erwerbsunfähigkeit bewahrt werden können, oder dass Empfänger einer Invalidenrente erst bei der Durchführung eines Heilverfahrens seine Erwerbsfähigkeit zum Teil oder ganz wieder erlangen kann. Hier wird der praktische Wert der Rentenstelle ganz besonders hervortreten. Bisher sind solche Anträge auf ein Heilverfahren oft erst dann an den Versicherungsvorstand herangetreten, wenn der inzwischen vorgeschrittene Krankheitsprozess beim Versicherten ein Heilverfahren mit erfolgreicher Durchführung nicht mehr erwarten liess.

Ganz besonders freudig ist ferner die Pflicht der Rentenstelle zur Auskunftserteilung über alle die Invalidenversicherung betreffenden Angelegenheiten zu begrüssen. Die Motive bemerken zu diesem Punkte: „Bei der Arbeiterbevölkerung besteht unzweifelhaft ein wachsendes Bedürfnis nach einer vertrauenswürdigen Einrichtung, in der sie sich in Fragen des gewerblichen und wirtschaftlichen Lebens Auskunft, Rechtsbelehrung und unter Umständen auch Beihilfe holen können. Es ist nicht ausgeschlossen, dass die örtliche Rentenstelle, wenn sie auf dem Gebiete der Invalidenversicherung als Auskunftsstelle sich bewähren und das Vertrauen der Bevölkerung sich erwerben kann, auch im weiteren Umfange zu Auskunftserteilungen herangezogen werden kann. Es würde dadurch auch ein Gegengewicht geschaffen werden gegenüber neuerdings getroffenen anderen Einrichtungen dieser Art, welche, vielfach von einseitigen Gesichtspunkten ausgehend, den Endzweck des sozialpolitischen Gesetzes, die Versöhnung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer eher zu gefährden als zu fördern geeignet sind." Wie schön ist das gesagt, und welche weite Perspektive eröffnet sich da dem Blick! Nichts Geringeres als die Schaffung eines unentgeltlichen staatlichen Auskunftsbureaus für sozialpolitische Fragen. Allein in der Praxis wird die Sache sehr wahrscheinlich ein anderes Gesicht bekommen, wenn man daran denkt, was oft für Herren in den unteren Verwaltungsstellen sitzen, die sich mehr als Militärs denn als Civilisten fühlen und demgemäss auch mit den Civilisten umspringen. Wenn der Herr Regierungsreferendar von Kayser einmal von einem Arbeiter um Auskunft angegangen worden wäre, ob er diese Auskunftserteilung nicht möglichst knapp gehalten hätte, um wieder an den Spieltisch zu kommen?

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Eine wichtige Neuerung ist auch in der Feststellung der Renten selbst eingeführt. Das einschlägige Verfahren wird. nämlich dergestalt verbessert, dass an Stelle der bureaukratischen Feststellung durch den beamteten Vorstand eine kollegiale Beschlussfassung über den Rentenantrag in einer besonderen Abteilung des Vorstandes, der sogenannten Rentenkammer, unter Beiziehung je eines Vertreters der Arbeitgeber und der Versicherten, stattfindet.

Wissenswert erscheint endlich auch noch eine Bestimmung über die Unterstützung der Angehörigen durch die Versicherungsanstalt. Diese kann nämlich, wenn ein Versicherter dergestalt erkrankt ist, dass als Folge der Krankheit Erwerbsunfähigkeit zu besorgen ist, ein Heilverfahren eintreten lassen. Die Versicherungsanstalt kann ihn zu diesem Behufe in ein Krankenhaus oder eine Genesungsanstalt überführen lassen. Ist der Erkrankte jedoch verheiratet, oder hat er eine eigene Haushaltung, oder ist er Mitglied der Haushaltung seiner Familie, so bedarf es seiner Zustimmung. Während des Heilverfahrens ist für solche Angehörige des Versicherten, deren Unterhalt dieser bisher aus seinem Arbeitsverdienste bestritten hat, eine Unterstützung auch dann zu bezahlen, wenn der Versicherte der reichs- oder landesgesetzlichen Krankenversorgung nicht unterliegt.

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Es ist

Mancher Uhrmacher- oder Goldschmiede-Gehilfe, dem diese Ausführungen zu Gesichte kommen, mag allerdings denken: ,Was kümmert mich dieses neue Invalidenversicherungsgesetz? Ich habe mich um das alte auch nicht gekümmert!" richtig, dass manchem Versicherten die Bedeutung des ganzen Versicherungsapparates noch nicht zum Bewusstsein gekommen ist. Allein das Bewusstsein gewinnt doch immer mehr Boden, namentlich bei denen, welche der Wohlthat dieser Einrichtung schon teilhaftig geworden sind. Und wer ist davor sicher, dass ihm dieselbe nicht auch einmal erwünscht kommt? Wer ist dessen sicher, dass er in einem Jahre noch im Besitze der ungeminderten Arbeitskraft und Arbeitsfähigkeit ist, deren er sich heute erfreut? Wir können nur Jedermann raten, sich die Wohlthaten der sozialpolitischen Gesetzgebung zu sichern, indem er sich mit den einzelnen Bestimmungen nach Thunlichkeit bekannt macht und seine Versicherungskarten stets in Ordnung hält. Das Ausland würdigt die hervorragende That Deutschlands, die es mit der Einrichtung einer staatlichen Arbeiterversicherung vollbracht hat, besser als das Inland; denn es sucht die Einrichtung in seine Gebiete zu verpflanzen. Dieser Hinweis sollte den Gegnern und Nörglern als Fingerzeig dienen! Dr. L. G.

Die Edelsteine im Aberglauben.

In unserer aufgeklärten Zeit hat sich neben allen Erfolgen. der Wissenschaft noch immer ein gutes Teil Aberglauben erhalten und wir haben in unserem Geschäftzweige nicht verfehlt, daraus auch Nutzen zu ziehen, indem wir unsere Kundschaft mit Glücksschweinchen in Gold und Silber, mit vierblättrigem Kleeblatt unter goldgefasstem Kristall oder in Emailausführung, mit Glücksorakeln, Anhängern für langes Leben und allerhand kunstvollen Talismanen versorgen.

Die Edelsteine allein haben den Wert, den ihnen der Aberglaube in früheren Zeiten beilegte, nicht in die Neuzeit hinüber zu retten vermocht und ihr magischer Einfluss äussert sich nur noch in manchen Fällen, wo wir uns mit ihnen die Gunst schöner Frauen zu erwerben gedenken. Bei den Griechen und Römern dagegen schrieb man jedem Edelstein bestimmte Eigen

schaften zu und es wäre gewiss nicht schlecht, wenn wir in unserer prosaischen Zeit diese poetische Symbolik wieder neu beleben könnten.

Im Altertum zum Beispiel schützte der Türkis den Reisenden zu Wasser und zu Lande, zu Fuss oder hoch zu Ross vor allerlei Unfällen. Der Hyacinth beförderte den Schlaf, vermehrte die Kraft, stärkte das Herz und bewahrte vor Blitzschlag und Pestilenz. Der Smaragd verlieh die Fähigkeit, kommende Ereignisse vorauszusehen und man heilte mit ihm die Hypochondrie; er war besonders wirksam bei Herzkrankheiten und erleichterte die Brustbeschwerden. Der Saphir war ein Schutzmittel gegen Schlangenbiss und verscheuchte, wie viele andere Steine es auch heute noch thun, die Melancholie. Der grüne Jaspis stillte das Nasenbluten und jede Art Ausflüsse. Der Topas war wirksam

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