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Wie hat sich nun das neue Mietrecht gestaltet? Wie wird ein Mietvertrag nach ihm abgeschlossen? An und für sich genügt auch in Zukunft der mündliche Abschluss eines Mietvertrages, aber nur dann, wenn der Mietvertrag nicht auf längere Zeit als auf ein Jahr abgeschlossen wird. Würde ein Goldschmied sich eine längere Mietsdauer bezüglich seines Ladens oder seiner Werkstatt sichern wollen, so müsste er den Mietvertrag schriftlich abschliessen. Geschieht das nicht, so ist zwar nicht der ganze Mietvertrag ungiltig, aber er kann vierteljährlich für den Schluss des ersten Jahres aufgekündigt werden. Weitere wichtige Fragen des Mietrechtes betreffen die Mietzinszahlung und die Kündigung. Wann ist der Mietzins zu zahlen? Wenn nichts anderes vereinbart ist, was ja selten vorkommen wird, da die Pränumerandozahlung meist ausgemacht wird, so ist der Mietzins vierteljährlich, am Ende des Vierteljahres, zu bezahlen. Neu ist die Bestimmung, dass der Mietzins, wenn er postnume-16W rando zu zahlen ist, auch am ersten Werktag des auf das Quartal folgenden Monats rechtzeitig gezahlt werden kann. Ist dagegen der Mietzins nach Monaten oder Wochen bemessen, so greift diese Vergünstigung nicht Platz, es ist dann vielmehr am letzten des Monats oder der Woche zu zahlen.

Wie sind die Kündigungsfristen? Das Gesetz kennt nur noch eine Kündigungsfrist bei Wohn- und Geschäftsräumen, und zwar nur die vierteljährliche Kündigung, von Quartal bis Quartal. Hat ein Uhrmacher also bezüglich seiner Werkstatt oder seines Ladens nichts vereinbart, so kann der Mietvertrag z. B. für den 30. Juni von ihm oder dem Vermieter gekündigt werden. Die Kündigung hätte eigentlich spätestens dann am 31. März stattzufinden, aber der Gesetzgeber hat Respektstage gegeben. Die Kündigung kommt noch zurecht, wenn sie späte

stens am dritten Werktag des nächsten Monats (also am 3. Juli) ausgebracht wird.

Instandzuhalten hat der Vermieter gesetzlich die Mieträume. Ist die Tapete durch jahrelanges Abwohnen abgenutzt, so kann der Mieter die Erneuerung auf Kosten des Hauswirtes verlangen, wenn er nicht einen Vertrag unterschrieben hat, in dem etwas anderes steht. Auch die notwendigen Reparaturen, wenn sie umfänglicher Art sind, hat der Hausbesitzer zu tragen. Es ist aber meist ortsüblich, dass kleine Reparaturen der Mieter selbst berichtigt. Zeigen sich Mängel, denen abgeholfen werden muss, so ist der Mieter verpflichtet, dies dem Vermieter anzuzeigen, da er sonst seiner Rechte verlustig geht und obendrein schadenersatzpflichtig werden kann. Die Decke einer Werkstatt droht mit Einsturz. Der Goldschmied zeigt dies nicht unverzüglich dem Hauswirt an. Nach ein paar Tagen stürzt sie herunter und zerschlägt ihm Waren. Er kann für den Schaden keinen Ersatz fordern.

Von ganz besonderem Interesse für Geschäftsleute ist die Frage: Bricht Kauf Miete? Ein Goldschmied hat seinen Laden und seine Werkstatt auf zehn Jahre gemietet. Nach sechs Jahren wird das Haus verkauft. Wie steht es mit seinem Vertrage? Nach dem neuen bürgerlichen Recht bricht Kauf nicht Miete und der Käufer muss den Vertrag mit dem Goldschmied so fortsetzen wie der Vorbesitzer. Natürlich muss auch der Mieter den Vertrag einhalten.

einbart werden.

Von Einfluss kann der Besitzwechsel aber auf die Mietzinszahlung sein. Es wird jetzt meist Pränumerando-Zahlung verDer neue Besitzer übernimmt das Grundstück am 10. April 1900. Der Goldschmied hat seinen Zins am 1. April an den früheren Besitzer pränumerando bezahlt. Muss er den Zins vom 10. April 1900 ab nochmal an den neuen Besitzer abführen? Nein. Er darf ihn für das Vierteljahr, in welchem der Besitzwechsel stattgefunden hat und auch noch für das nächste Vierteljahr gezahlt haben. Hat er aber vielleicht, weil ihn der Hauswirt darum bat, den Zins gleich bis Ende des Jahres bezahlt, so muss er den am 1. Oktober fälligen Mietzins an den neuen Besitzer noch einmal zahlen. Beim Tod des Mieters können sowohl die Erben als auch der Vermieter vierteljährlich kündigen.

Dem Vermieter sind verschiedentliche Sicherungsmittel gegeben. Er hat ein Pfandrecht an den eingebrachten Sachen des Mieters. Dieses Pfandrecht bleibt, auch wenn der Mieter heimlich rückt, nur darf der Vermieter nicht wissen und dulden, dass der Mieter die Sachen fortnimmt. Der Vermieter kann, wenn die Sachen wider seinen Willen fortgeschafft wurden, deren Rückgabe verlangen. Er hat ein Pfandrecht nicht nur wegen der rückständigen, sondern auch wegen des künftig fällig werdenden Mietzinses, soweit er das laufende und nächstfolgende Vierteljahr betrifft. Fortschaffungen, welche im regelmässigen Geschäftsbetriebe erfolgen, kann der Vermieter nicht widersprechen. Ein Goldschmied hat Vertrag bis Ende des Jahres, er ...will aber schon im März ausziehen. Er hätte dann auch noch für das zweite Vierteljahr den Mietzins wenigstens im voraus zu erlegen. Da er sich dessen weigert, macht der Hauswirt sein Pfandrecht geltend. Trotzdem darf der Goldschmied aus seinem Laden Schmucksachen etc. weiter verkaufen. Man sieht, dass das neue Mietrecht die Interessen beider Teile, des Vermieters und Mieters, nach Möglichkeit wahr nimmt; die Hauptsache wird aber immer bleiben, dass die Mietparteien auch den guten Willen haben, in Frieden mit einander zu leben.

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Behänge.

Ein weiterer Unterschied von vielen jetzt bestehenden Landrechten ist es, dass Untermiete nur mit Erlaubnis des Vermieters gestattet ist. Will z. B. ein Goldschmied seinen Laden vor Ablauf der Kündigungsfrist verlassen, weil ihm ein besser passender Laden in anderer Lage geboten wird, so konnte er bisher vielfach, z. B. nach sächsischem Recht, den früheren Laden ohne weiteres an einen anderen Geschäftsmann auf eigene Faust weitervermieten. Das ist nicht mehr zulässig. Es gehört vielmehr zur Weitervermietung die Zustimmung des Vermieters. Wenn er dieselbe ohne Grund verweigert, so kann der Goldschmied den Vertrag ohne Einhaltung der Vertragszeit vierteljährlich kündigen. Der Gesetzgeber will durch dieses Zugeständnis etwaige Chikanen vermieden sehen.

Wer hat die Mieträume in brauchbarem Zustand zu erhalten? Der Goldschmied ist in die ermieteten Geschäftsräume eingezogen. Da stellt sich heraus, dass dieselben in Ecken überaus feucht sind, oder es findet sich Ungeziefer vor,

das den Gebrauch der Mieträume in erheblicher Weise beeinträchtigt. Diese Mängel braucht er sich nicht gefallen zu lassen. Er braucht, wenn solche Mängel zu Tage treten, gar keinen oder nur einen entsprechend geringeren Mietzins zu zahlen oder er kann Schadenersatz beanspruchen. Wird er finanziell nicht geschädigt, aber doch im ordnungsgemässen Gebrauch der Mieträume gehindert, so kann er auch ohne Einhaltung der Kündigungsfrist das Mietverhältnis aufkündigen, d. h. sofort ausziehen. Ist die Feuchtigkeit so gross, dass eine erhebliche Gefährdung der Gesundheit zu erwarten steht, so kann der Mieter sogar sofort ausziehen, wenn er die Mangelhaftigkeit der Mieträume gekannt hat. Es soll im öffentlichen Interesse niemand an ungesunde

Räume gebunden sein. Selbst ein Verzicht auf die Geltendmachung dieses Rechtes gilt nichts. Anders, wenn der Mieter Mängel kannte, die nicht gesundheitsschädlich sind. Der Mieter hat beim Mieten gesehen, dass in dem Laden die Dielen abgelaufen sind, dass die Tapeten etwas verblichen sind etc. In diesem Falle kann er dem Vermieter gegenüber die oben geschilderten Rechte nicht geltend machen. Auch dann nicht, wenn er die Mängel nicht bemerkt hat, weil er den Laden nur flüchtig besehen hat, es sei denn, dass der Vermieter um die Mängel wusste, und sie verschwiegen hat, um den Mieter zur Mietung zu veranlassen.

Die böhmische Granatwaren-Industrie.

In welch geradezu erbarmungswürdiger Lage die Granatwaren-Industrie in Böhmen liegt, davon giebt den deutlichsten Beweis ein an uns gerichteter Herzenserguss eines dortigen Fabrikanten, den wir wörtlich hier folgen lassen:

Bei dieser Gelegenheit muss ich auf Ihren Artikel vom 1. März 1900 ,,Zur Lage der Goldschmiede", der mir so wunderbar gefiel und den ich schon oft durchgelesen habe, zurückgreifen. Wer so wie ich seit 25-28 Jahren die Sache praktisch durcherlebt hat, der weiss genau, wie richtig diese wiedergegebene Anschauung ist und auch bleibt.

Wer das soviel Jahre persönlich durchkosten musste, den durchrieselt ein eigentümliches Gefühl, weil er seinen harten Lebenskampf in diesen Zeilen vorgeführt sieht und diese Erinnerungen bis auf das kleinste Detail stimmen.

In den 70er Jahren nahm der Export von Böhmen nach Deutschland in Granatwaren einen bedeutenden Aufschwung und man kann sagen, es wurde eine allgemeine gute, solide Granatware fabriziert und grösstenteils an bessere GoldarbeiterDetailgeschäfte abgegeben. Mitte der 80er Jahre kamen einige Spekulanten, Händler und Erzeuger auf den schönen Gedanken, minderwertige Waren aus Legur (Kupfer und Tombak) zu verarbeiten und schön zu polieren. zu polieren. Die Ware sah anfangs gut aus, aber im Gebrauche oder längeren Liegenbleiben wurde sie schwarz.

Anstatt Silberstifte wurden Kupferstifte bei Vernietungen genommen, anstatt 3 mal geschliffene Granaten bloss 2 mal geschliffene und so ein immer schlechteres Material.

Diese schlechte Qualität schadete also der guten Ware sehr!! Kam man nun nach Deutschland zu seinen Kunden und wollte selbe aufklären, da kam man schön an. Man bekam dafür Sachen zu hören, die einem doppelt unangenehm waren, denn von den meisten wurde es als Futterneid oder Geschäftskniff aufgefasst, oder weil sein Konkurrent am Platze den Schund einführte, musste er nach seiner Meinung auch nachtanzen

und man war schnell bei der Hand, gute Ware allein nützt mir nichts, ich muss verkaufen, die Welt will nur (?) Billiges, oder sie will betrogen sein, und wenn ich Ihre Ware und die billigere vorlege, so greift die Welt immer nach der billigeren und mir ist es gleich, ich verkaufe und wenn der Artikel aufhört, so führe ich halt etwas anderes; oder: Ihre Ware ist ja auch nicht 14er, oder dafür ist Ihre Ware teurer und so ging die Melodie fort und fort.

Hier in Prag, am Erzeugungsorte, war der Kampf noch viel intensiver und gerade gesagt, gemeiner.

Man wurde als blödsinniger, überspannter Narr, als Habenichts, als Stänker und Streiter hingestellt, als kleiner Mann ausgeschrieen und den Kunden schauderhafte Romane über persönlichen Charakter erzählt, dass man die Leute verklagt, bevor sie noch die Ware haben, kurz Lügen und erlogene Unverschämtheiten. Da man zu schwach gegen die Lügen der Erzeuger, Händler und Reisenden war, so musste man schweigen, damit es nicht zu öffentlichen Auftritten kam.

Jetzt nach 10-15 Jahren solcher Verwüstung sieht die Sache nun anders aus.

2/3 Erzeuger in Prag haben aufgehört und 2000-2500 Gehilfen sind vom Goldarbeitergewerbe weg und teils als Tagelöhner oder an der Eisenbahn und Pferdebahn als Ritzenschieber u. s. w. angestellt. Und in Deutschland?

,,Ja sehen Sie, ich habe noch Lager, kann das nicht anbringen, der Artikel ist nicht modern; man hat die Ware zu schlecht gemacht,,,früher hat er das nicht untersucht" u. s. w. u. s. w., aber dass er direkt und indirekt mit drücken und den Artikel herunterarbeiten geholfen hat, will jetzt niemand einsehen.

Die Sachlage ist also so gekommen, wie sie kommen musste und die Falscharbeiter hier werden nicht alle sonst müsste ja ein Wendepunkt zum Bessern eintreten, der aber nicht kommen kann, weil weiter gesündigt wird.

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Eine wertvolle Neuerung.

Es ereignet sich fast jeden Tag, dass dem Goldschmied ein Kollier gebracht wird, bei dem das Schlösschen unbrauchbar geworden ist, wenn ihm nicht überhaupt die Kundschaft mit der Klage kommt, dass das Collier wegen des schlechten Verschlusses ganz verloren gegangen ist. Wie oft mag bei solcher Gelegenheit der Wunsch gen Himmel geschickt worden sein, dass der Goldschmiedewelt ein Wohlthäter erstehen möchte, der ein brauchbares und durchaus zuverlässiges Kollierschloss erfände, ein Schloss, bei dem ein Verlust des daran hängenden Kolliers durch Brechen oder Lahmwerden des Schneppers ausgeschlossen wäre, ein Schloss, das sich leicht und einfach, selbst von Kindern, handhaben liesse und welches sofort und unfehlbar durch eine ganz einfache Handbewegung schliesst, etwa wie man den Schlüssel im Thürschloss umdreht oder seine Uhr aufzieht.

So zahlreich, wie z. B. auf dem Gebiete der Knopfmechaniken eine Idee der anderen gefolgt ist und wirklich praktische Erfindungen gemacht worden sind, so stiefmütterlich ist bisher das Kollierschloss, welches doch auch eine wichtige Rolle spielt, behandelt worden. Um so mehr freut es uns. unseren Lesern heute von einer Erfindung des Herrn Louis Bub in Hamburg, deren Vertrieb die bekannte Firma Hagenmeyer & Kirchner, Berlin C, Unterwasserstr. 9a, in die Hand genommen hat, Kenntnis zu geben und im Bilde vorzuführen.

Dem Fachmannn wird auf den ersten Blick auffallen, dass das neue Schlangenmaulschlösschen seine Aufgabe vorzüglich erfüllt, einen durchaus sicheren Kollierverschluss zu bilden. Geschlossen hat es das Aussehen wie andere Schlösschen auch (Fig. 1), von der Seite gesehen (Fig. 2) lässt es uns die praktische Einrichtung erkennen, die in Fig. 3 das Schlösschen geöffnet zeigt. Zur Erläuterung sei bemerkt, dass in dem Kasten a eine Feder ruht, die den Bügel festhält, in dessen umgebogenes Ende e das Kollier, welches andererseits bei d durch eine Oese befestigt ist, eingehängt wird. Durch einen Druck auf den Bügel schnappt das Schlösschen zu und wird durch die Kraft der Federn, die infolge eigenartiger Konstruktion nie ihren Dienst versagen können, festgehalten, so dass ein selbständiges Oeffnen wie bei den alten Schlössern und mithin ein Verlieren des Kolliers gänzlich ausgeschlossen ist.

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Vorzug grösserer Einfachheit, schliesst grossartig und auch hier gehört ein Verlieren zu den Unmöglichkeiten, wie auch der Ohrring schön und gefällig im Ohr sitzt und nicht so lang herunterhängt wie bei älteren Systemen. Der neue Verschluss gleicht dem Schlangenmaul, er muss geöffnet werden gegen den Federdruck und schliesst fest und sicher durch geringen Druck von selbst durch die Feder, was bekanntlich bei den früheren Systemen nicht der Fall war. Diese federn ebensoviel auf wie zu und müssen zugeschoben werden, was leicht ein ungewolltes Oeffnen mit sich bringt, besonders bei Ohrringen, die auf dem Ohrläppchen sitzen sollen.

Neuheiten steht man im allgemeinen misstrauisch gegenüber; eine Erfindung aber, wie die oben beschriebene, deren praktischer Wert sofort ersichtlich ist, macht schnell ihren Weg, besonders wenn sie, wie diese, die Feuerprobe der Versuche bereits bestanden hat.

Volkswirtschaft. Handelspraxis. Gesetzgebung.

von

Die vom Kaiserlichen Patentamt herausgegebene Statistik für das Jahr 1899 bietet ausserordentlich interessante Daten, welche auf die Entwicklung bezw. Vor- und Rückschritt mancher Industriezweige gut schliessen lassen. Vorausgeschickt sei, dass der Geschäftsumfang des Kaiserlichen Patentamtes bekanntlich zugenommen hat. Schon allein die Gegenüberstellung der Einnahmen und Ausgaben im letzten Jahre gegenüber denen des Vorjahres lassen dieses deutlich erkennen. Die Einnahmen übertreffen die Ausgaben um die Summe 2 595 211,39 Mk. Es ist dieses bei einer Behörde, die vollständig ihre Ausgaben aus eigenen Mitteln, ohne irgend welchen Zuschuss bestreitet, ein sehr beträchtlicher Ueberschuss. Zum ersten Male ist in der letzten Statistik eine Tabelle aufgenommen worden, aus welcher die Nummern und Klassen derjenigen Patente zu erfahren sind, welche die volle Schutzdauer von 15 Jahren erreicht haben. Da derartigen langlebigen Patenten regelmässig eine das Mass des Gewöhnlichen überschreitende Erfindung zu Grunde zu liegen pflegt, so ist diese Zusammenstellung von allgemeinem Interesse. Die Uebersicht lässt erkennen, dass es sich überhaupt um nur 882 Patente bisher handelt, für die die 15. Jahrestaxe eingezahlt worden ist. Diese Patente verteilen sich sehr ungleich auf die einzelnen Klassen. Am höchsten mit 58 und 50 Patenten sini dabei beteiligt Klasse 22, Farbstoffe und 49, mechanische Metallbearbeitung. Es kommen dann Klasse 20, Eisenbahnbetrieb mit 37 und so fort. In 6 Klassen ist es überhaupt noch nicht vorgekommen, dass ein Patent 15 Jahre gedauert hat. Es sind dieses die Klassen Düngerbereitung, Horn und

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plastische Massen, Photographie, Schlächterei, Seilerei und Wasserbau. Gegenüber dem Vorjahre sind 759 Patente mehr angemeldet. Diese Mehranmeldungen verteilen sich im ganzen auf 9 Klassen, von denen die Klasse 21, elektrische Apparate und Maschinen betreffend, mit 187 an erster Stelle steht. Auf die Fahrradindustrie wirft die Statistik ein sehr interessantes Licht, indem zu ersehen ist, dass die Anmeldungen um 448 Nummern gegenüber dem Vorjahre zurückstehen; d. h. um 25%. In den Jahren von 1896 bis 1898 war ein ausserordentlicher Aufschwung zu bemerken, dem nun eine Zeit der Ermattung gefolgt ist.

Firmen. Personalien.

Herr Hofgoldschmied Theodor Heiden in München hatte am 3. d. M. die Ehre des Besuchs Sr. Kgl. Hoheit des Prinzregenten von Bayern, welcher den von Herrn Heiden für die Pariser Weltausstellung geschaffenen in Silver getriebenen, vergoldeten Tafelaufsatz mit Motiven aus der Gralssage, besichtigte.

Herr Bijouteriefabrikant Wilh. Zehetmayr in Pforzheim ist am 27. v. M. freiwillig aus dem Leben geschieden. Ueber das Motiv zu diesem Schritte verlautet nichts.

Herr Juwelier Holstein, der älteste Bürger Osnabrücks, vollendete am 1. Mai in grosser Rüstigkeit sein 94. Lebensjahr.

Herr Bijouterie-Zeichner Carl Linck, im Hause Fr. Kreuter & Co. in Hanau feierte am 5. d. M. sein 25 jähriges Geschäftsjubiläum. Der

Jubilar wurde von den Geschäftsinhabern und dem Personal der Firma, sowie von zahlreichen Freunden und Bekannten beglückwünscht und beschenkt.

Der Firma Georg Füssl & Sohn k. und k. Hof-Goldkettenfabrik in Wien wurde unter No. 132936 D. G.-M. ein Kettenanhängsel mit Abbildungen des Tierkreises und Monatssteinen als deren Erfindung für Oesterreich und Deutschland geschützt.

Bei der Firma August Söhnlein in Hanau sind der Monteur Georg Söhnlein und der Zeichner und Modelleur Heinrich Söhnlein als Gesellschafter eingetreten. Das Geschäft wird von ihnen mit dem bisherigen Inhaber Kaufmann August Söhnlein unter der veränderten Firma „Gebr. Söhnlein" als offene Handelsgesellschaft fortgeführt.

Vereine und Versammlungen.

In der Süddeutscheu Edel- und Unedelmetall-Berufsgenossenschaft war nach der jüngst erschienenen Abrechnung von 1898 auf 1899 die Anzahl der ihr zugehörigen Betriebe von 1982 auf 1992, die der Vollarbeiter von 52142 auf 54627, der Betrag der anrechnungsfähigen Löhne an der Genossenschaft von 42961208 Mark auf 46114831 Mark gestiegen.

Die Mitglieder der Goldschmiede-Vereinigung in New-York haben sich kürzlich mit der Vereinigung der Goldwaren-Händler zusammengethan. Der neue Verein hat den Titel „The jewellers association and board of trade." Er zählt zu den grössten der Branche in Amerika. Beim Jahresbankett gab Professor Worcester die Eindrücke einer Reise auf die Philippinen wieder, wobei er erwähnte, dass die Philippiner einen sehr entwickelten Geschmack für Bijouterie zeigen, sowie dass der dortige Juwelenhandel ausschliesslich in deutschen Händen sich befinde.

Innungswesen.

Die Juwelier-, Gold- und Silberschmiede - (Zwangs-)Innung zu Berlin hielt am 7. d. M. ihre I. ordentliche Sitzung ab, in der Haushaltsplan, die Wahl von Ausschüssen und Kommissionen und verschiedene sonstige Innungsangelegenheiten beraten wurden.

Kunstgewerbliches. Fachschulwesen.

Eine silberne Medaille zur Grossjährigkeitserklärung des deutschen Kronprinzen hat Rudolf Kube in Berlin prägen lassen. Sie zeigt auf der einen Seite das Brustbild des jugendlichen Kronprinzen in der Uniform des 1. Garde-Regiments mit der Umschrift: „Friedrich Wilhelm, Kronprinz des Deutschen Reiches und von Preussen." Das Bild hebt sich in mattem Silber von dem spiegelnden Grunde ab. Auf dem Revers der Gedenkmünze liest man innerhalb zu einem Kranze gebundener Eichenzweige die Worte: „Zur Feier der Grossjährigkeit. 1882. 6. Mai 1900. Die Umschrift lautet: „Dem Lieblinge und Stolz des deutschen Volkes."

Die Ausstellung der für Paris bestimmten Kunstwerke im Grossh. Kunstgewerbe - Museum in Karlsruhe erfreute sich eines ungemein starken Besuches. Selbst der Grossherzogliche Hof schenkte den Kunstwerken die Ehre seines Besuches. Unter den Kunstwerken befanden sich auch 12 grosse goldene Pokale, welche im Auftrag des Grossherzogs als Ehrenpreise für die Wettrennen in Iffezheim und Mannheim gefertigt worden sind. Einige derselben sind in gotischen Formen ausgeführt und weisen dementsprechend die charakteristischen Buckeln am Gefässbauch und Fuss sowie reichsten Pflanzenschmuck im Sinne der gotischen Zierformen auf; andere zeigen interessante Renaissanceformen meist mit reizendem Reliefschmuck und Rankenwerk, wieder andere tragen der neuesten Geschmacksrichtung sowohl hinsichtlich der Gesamtauffassung als der Ausschmückung Rechnung. Insgesamt von Herrn Direktor Götz entworfen und durch die Prof. Rudolf Mayer und K. Weiblen, die Hofjuweliere L. Bertsch, N. Trübner und K. Heisler ausgeführt, zeigen diese mannigfaltigen Formen neben trefflicher Gliederung und schönen Verhältnissen eine gediegene Detailbehandlung und charakteristischen Schmuck, der in wirkungsvollster Weise dazu beiträgt, die Grundformen zu heben und zu beleben.

Das neue Kunstgewerbe-Museum zu Köln, erbaut von Architekt Franz Brantzky und Stadtbaurat Heimann, wurde am 2. d. M. unter zahlreicher Beteiligung der Behörden und hervorragender Vertreter der Kunst und Wissenschaft feierlich eröffnet. Oberbürgermeister Becker hielt die Eröffnungsrede.

Das Huldigungsgeschenk für Frau Dreyfus, überreicht von der „Morning Herald", ist ein aus massivem ciselierten und vergoldetem Silber künstlerisch ausgeführtes Kästchen, von fast einem halben Meter Länge, auf dem in der Mitte eine Statue der Gerechtigkeit

sich erhebt, während an den vier Ecken die Figuren der Wahrheit, des Gesetzes, der Treue und der Beständigkeit sitzen. Drei Miniaturen zeigen an der Stirnseite die Porträts von Dreyfus, Zola und Labori.

Ein Preisausschreiben um Entwürfe einer Denkmünze aus Anlass der Feier der 300 jährigen Benutzung der Heilquelle „Oberbrunnen" in Bad Salzbrunn in Schlesien 1901 veranstaltet die Fürstlich Pless'sche Centralverwaltung in Schloss Waldenburg i. Schles. unter Künstlern aus Deutschland, Oesterreich-Ungarn und der Schweiz. Es sind drei Preise von 600 Mk., 500 Mk. und 400 Mk. ausgesetzt. Für die Ueberlassung des Eigentums des zur Ausführung bestimmten Entwurfs wird eine besondere Entschädigung von 500 Mk. gewährt. Die Wettbewerbsunterlagen verabfolgt und nähere Auskunft erteilt die Fürstlich Pless'sche Centralverwaltung, Dr. Ritter, Waldenburg i. Schles., wo bis zum 10. Oktober dieses Jahres die Entwürfe einzureichen sind.

Das Programm der Grossh. badischen Kunstgewerbeschule in Pforzheim, das dieser Tage erschien, enthält an erster Stelle einen Nachruf an Prof. Karl Weiblen, sodann die übliche Uebersicht, der wir entnehmen, dass an Stelle des im vorigen Schuljahr verstorbenen Bildhauers Prof. Hoeflein Bildhauer Adolf Sautter von hier der Anstalt als Lehrer für Modellieren zugewiesen, und für den wegen Krankheit beurlaubten Zeichenlehrer Ad. Wittmann, Architekt und Maler Julius Müller in München zur Stellvertretung berufen wurde. Der etatsmässige Lehrer Bildhauer Fritz Wolber wurde im November v. J. zum Grossh. Professor ernannt. Die Schülerzahl betrug im Berichtsjahr 299 gegen 235 im Jahr zuvor. Drei Schüler erwarben sich auf Grund ihrer Leistungen in der Schule und in ihrem Beruf die Berechtigung zum einjährigen Militärdienst, deren Voraussetzung der Besuch sämtlicher Fächer und zwar mit sehr gutem Erfolg ist. Das Reisestipendium aus der August KayserStiftung erhält diesmal der Schüler Julius Gilon, während es voriges Jahr dem Zeichner Jacob Maile zugefallen war. Weitere Prämien erhielten im III. Kurs Emil Kopp, Emil Otto, Robert Müller und Friedrich Schwerdt, im II. Kurs Kurt Haas, Adolf Huf und Herm. Schweinfurth. Ausser diesen wurden noch eine Anzahl Schüler durch Belobungen ausgezeichnet. Eine Ausstellung der Schülerarbeiten fand dieses Jahr nicht statt. Da die Schule einen eigentlichen kunstgeschichtlichen, wie auch einen allgemeinen bildenden Unterricht nicht kennt, wird an ihr auch keine öffentliche Prüfung abgehalten. In letzter Zeit hat in Pforzheim ein Herr Wilh. Ohl einen, wie er es nennt, Privat-Bijouterie-Montierkursus eingerichtet, der Interessenten Gelegenheit bieten soll, sich im Montieren, Gravieren, Modellieren und Bijouterie-Zeichnen zu vervollkommnen.

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Handel und Verkehr.

Die Einfuhr von Waren aus edlen Metallen, echten Perlen, Korallen oder Edelsteinen in das deutsche Zollgebiet betrug nach der amtlichen Statistik im ersten Quartal 1900: 75,04 Doppelzentner gegen 75,41 Doppelzentner im Vorjahre. Demgegenüber stellte sich die deutsche Ausfuhr in den genannten Artikeln auf 178,79 Doppelzentner während der Monate Januar bis März 1900 gegen 175,39 Doppelzentner im gleichen Zeitraum des Vorjahres, was einer Zunahme von 3,40 Doppelzentnern entspricht.

Zwei Hanauer Diamantschleifereien stellten nach der „Volksst.“ am 5. d. M. ihren Betrieb ein; eine andere will nach Ablauf der nächsten Woche, wenn in der Zeit keine Arbeit eingeht, zehn Tage aussetzen lassen.

Der Notstand im Diamantschleifergewerbe, der vor einigen Wochen beendigt schien, tritt in Antwerpen von neuem auf. Seit einigen Tagen ist die Zahl der feiernden Diamantarbeiter um mehr als 1000 gestiegen. Eine grosse Fabrik wurde auf drei Monate geschlossen. Von Paris wird ein Ausstand in der dortigen Diamantschleiferei Mund gemeldet. Da letztere ihre Aufträge in Antwerpen ausführen lassen soll, erliess der Vorstand der Diamantarbeiter-Liga an die Mitglieder den Befehl, die Arbeit in solchen Schleifereien, die für die genannte Firma arbeiten wollten, zu verweigern.

Die gesamte Jahresproduktion an Diamanten soll die Debeers Company, nach einer aus London in Frankfurt eingetroffenen Bankdepesche zu einem den vorjährigen Preis um 15 Proz. übersteigenden Preise an das bekannte Syndikat verkauft haben.

Der einst so berühmte sächsische Silberbergbau ist dem Erliegen nahe, nicht bloss weil die Ausbeute nachgelassen hat, sondern vor allem, weil die Preise gesunken sind. 1872 kostete ein Kilogramm Silber 177 Mk. 30 Pf., heute ist er für 81 Mk. 31 Pf. zu haben. Die Silberpreise sind gesunken, die Löhne gestiegen.

Die Elberfelder Handelskammer beschloss, die Absicht des Düsseldorfer Regierungspräsidenten (vgl. vor. No.) in jeder Weise zu fördern, durch Gewährung von Reisekosten an Handwerker sowie

an gewerbliche und kunstgewerbliche Arbeiter, den Besuch der Pariser Weltausstellung zu ermöglichen.

Alle diejenigen Firmen, die Artikel für Uhrengeschäfte fabrizieren, hauptsächlich also Kettenfabriken etc. machen wir auf die Ausstellung von Uhren, Uhrmacher - Arbeiten, Werkzeugen, Musikwerken und verwandter Nebenbranchen des Uhrmachergewerbes vom 12. Aug. bis 2. Sept. 1900 in Leipzig aufmerksam und verweisen sie auf die Bekanntmachung im Inseratenteil unserer Zeitung. Es wird hier eine gute Gelegenheit geboten, durch Ausstellung einschlägiger Artikel diese einem weiten Interessentenkreise vorzuführen. (Zu speziellen Auskünften sind wir gern bereit. D. Red.)

Technisches.

Beize zum Brünieren von Eisen und Stahl. Zum Brünieren oder Braunmachen von Eisen und Stahl werden verschiedene Mittel angewendet und zwar: Eine Auflösung von Eisenvitriol, der man zur Beschleunigung der Wirkung etwas Salpetersäure zusetzt; oder: Eine Lösung von Jod in Weingeist (Jodtinktur), wobei sich Jodeisen bildet, das an der Luft sehr leicht unter Aufnahme von Sauerstoff in Eisenoxyd verwandelt wird und dadurch dem Eisen die braune Farbe erteilt. Um Eisen oder Stahl zu brünieren, bedient man sich auch der Spiessglanzbutter (Chlorantimon). Man reibt zu diesem Behufe das Chlorantimon mit Olivenöl zu einer seifenartigen Masse an und trägt diese sodann mittelst eines Tuchbausches ganz dünn, aber gleichmässig, auf die zu brünierenden Teile. Nach ca. 24 Stunden nimmt man mit einem eingeölten Tuche den entstandenen Ueberzug oder Rost (ein dünner Ueberzug von Eisenoxyd und metallischem Antimon) so gut als möglich weg und wiederhole die Operation. Nach weiteren 24 Stunden zeigen sich dann die Gegenstände mit einer sehr festsitzenden Schicht überzogen, welche man zum Schlusse mit einer Auflösung von Wachs in Terpentinöl überzieht und mit leinenem Lappen abreibt. Die Selbst-Herstellung der Antimonbutter in reinem Zustande ist umständlich; für den gewünschten Zweck genügt es aber, gewöhnliches Schwefelantimon mit der 4- bis 5 fachen Menge starker Salzsäure längere Zeit zu erhitzen und die entstandene Lösung des Dreifach Chlorantimons nach dem Abgiessen von dem unlöslichen Bodensatze durch Eindampfen zu kondensiren.

Blind gewordenen Schmucksachen aus Gold giebt man wieder schönen Glanz durch Eintauchen derselben in kochendes Wasser, dem man etwas Salmiak beigefügt hat. Man lässt die Gegenstände einige Minuten in der kochenden Flüssigkeit, nimmt sie dann heraus und trocknet sie. Die betr. Gegenstände dürfen natürlich nicht mit Edelsteinen besetzt sein, weil letztere das Eintauchen in kochendes Wasser nicht vertragen.

Vermischtes.

Ein neues Metall. Das Aluminium lässt sich für viele wichtige Zwecke, bei denen ein leichtes, jedoch widerstandsfähiges Metall eine grosse Rolle spielen würde, nicht verwenden und die Grenzen seiner Brauchbarkeit sind daher zum Leidwesen der Konstrukteure eng gezogen. Nach einer Mitteilung des Patent-Anwaltes J. Fischer in Wien ist es dem Professor Slaby an der technischen Hochschule in Berlin gelungen, eine Legierung von Magnesium mit Aluminium herzustellen, welcher er den Namen Magnalium gegeben hat und die viele äusserst wertvolle Eigenschaften besitzt. Man kann dieses Magnalium je nach dem Gehalte an Magnesium mit einem Härtegrad, der von dem des Messings bis zu dem des Stahles schwankt, herzustellen, und in jeder Form ist es leicht zu bearbeiten. Ueber den Preis des neuen Metalles ist noch nichts näheres bekannt. Dieser ist allesdings ausschlaggebend.

Die schönste Juwelensammlung. Das New-Yorker Evening Journal hat kürzlich einen Wettbewerb darüber veranstaltet, welche amerikanische Dame die schönste Juwelensammlung besitzt. Die bekannte Schauspielerin Miss Edna May beansprucht nun, wie aus New-York berichtet wird, den Vorrang mit einer Juwelensammlung im Werte von 400000 Mk. Da andere Schauspielerinnen ihre Ansprüche betreffs des Wertes der Juwelen bestritten haben, hat Edna May die Geschichte jedes Schmuckgegenstandes gegeben. Sie erklärt, dass sie ein prächtiges Kollier von einem Herzog zum Geschenk erhalten hat, der sich um ihre Hand bewirbt. Andere sind Erbstücke von berühmten englischen Familien, ein Perlenarmband besonders hat historische Berühmtheit. Eine prächtige Brosche in Form einer Krone soll ein Geschenk von einem Mitglied der königlichen Familie sein.

Hochwichtige neue Entdeckungen sind nach einer Notiz des Londoner English Mechanic" für die nächste Zukunft von Professor Dewar zu erwarten, der als erster die Luft und den Wasserstoff verflüssigte. Die Verflüssigung des Wasserstoffs hat bekanntlich als ein unerhörtes physikalisches Ereignis in der ganzen Welt das grösste Aufsehen hervorgerufen. Jetzt wird gemeldet, dass die Londoner Goldschmiede

Gesellschaft dem berühmten Gelehrten von neuem einen Zuschuss von 20000 Mark bewilligt hat, um seine Forschungen betreffs der Verflüssigung des Wasserstoffs weiter zu fördern. Die in letzter Zeit in dem klassischen Laboratorium der Londoner Royal Institution gemachten Funde deuten auf die Möglichkeit hin, den absoluten Nullpunkt der Temperatur zu erreichen, was Dewar selbst vor einigen Monaten für höchst unwahrscheinlich hielt. Vielleicht hört man demnächst sogar von einer Verfestigung des Wasserstoffs, durch deren Entdeckung eine gewaltige Epoche der wissenschaftlichen Experimente ihren vorläufigen Abschluss erreichen würde.

Eine kostbare Juwelensammlung wird von der bekanntesten Juwelierfirma in London, der „Goldsmiths' and Silbersmiths' Company", zur Weltausstellung nach Paris geschickt. In der Sammlung befindet sich ein Perlenhalsband aus 46 der schönsten Perlen im Werte von 1800000 Mk. Ein anderes schönes Halsband mit fünf Reihen kleinerer Perlen wird auf 550000 Mk. geschätzt. Diese Sammlung von Perler. von gleicher Qualität und Grösse zusammenzubringen, hat eine Arbeit von mehreren Jahren erfordert. Zu den Sehenswürdigkeiten der Sammlung gehört ein „Nereiden"-Service aus solidem Silber mit wundervollen Zeichnungen, die Meerbilder, Muscheln, Seenymphen und Delphine darstellen, ein Toiletten-Service aus solidem Silber mit Vergoldung, das aus 35 Stücken besteht und der „Ardagh-Becher", die Nachahmung einer Silberarbeit des 10. Jahrhunderts, die 1678 in Armagh, Limerik, gefunden wurde. Diamantenschmuck in Ketten, Kolliers, Armbändern, Schnallen u. s. w. ist in jeder Einfassung zu sehen. Besonders hervorzuheben ist eine Muffkette von seltenen flachen Diamanten für 112000 Mk. und ein Diamantenhalsband für 137 500 Mk.

Einbruchsdiebstähle etc.

Zwei internationale Juwelendiebe wurden dieser Tage in Leipzig verhaftet. Die gemeingefährlichen Gauner, angeblich Tuchhändler Eduard Morton aus Neu-Orleans, 66 Jahre, und Privatmann James A. Harkins aus Boston, 34 Jahre alt, erschienen in einem Gold- und Silberwarengeschäft am Markt und liessen sich wertvolle Juwelen zur Auswahl vorlegen. Nach einiger Zeit entfernten sie sich wieder, ohne einen Kauf abgeschlossen zu haben, mit dem Bemerken, sie würden Montag wiederkommen. Gleich nach ihrem Weggange vermisste die Verkäuferin ein Etui mit 12 Brillanten im Werte von 5-6000 Mk. Dem sofort nacheilenden Markthelfer des Geschäfts gelang es, die Gauner einzuholen. Während der Mann den älteren Unbekannten mit Hilfe anderer Personen ins Geschäft zurückbugsierte, eilte sein Komplize voraus und versuchte das gestohlene Etui unbemerkt auf die Ladentafel zu praktizieren, was ihm jedoch nicht nach Wunsch gelang. Schliesslich boten die netten Gentlemen für ihre Freilassung eine grössere Summe an. Bei der Visitation der Verhafteten auf dem Polizeiamt versuchte der jüngere eine Eisenbahnfahrkarte Köln-Coblenz vom 30. April zu verschlucken. An diesem Tage ist bei einem Kölner Juwelier von zwei Unbekannten eine Brillantbroche im Werte von 8000 Mk. gestohlen worden. Die gegebene Beschreibung der Betreffenden passt genau auf die hier Abgefassten, sodass also mit Bestimmtheit anzunehmen ist, dass dieser Diebstahl, sowie vermutlich noch andere, auf das Konto von Morton & Co. kommen. Am Sonnabend haben die Gauner noch einem Juwelier in der Petersstrasse eine Visite abgestattet. An der ganz besonderen Aufmerksamkeit der Verkäuferin scheiterte jedoch ihr gaunerisches Vorhaben. Nachträglich verlautet noch, dass die beiden Gauner internationale Juwelendiebe seien, die von verschiedenen deutschen Behörden wegen in den letzten Tagen verübter grosser Diebstähle gesucht werden.

Verhaftet wurden durch die Polizei, wie die Remsztg. meldet, kürzlich in Gmünd 8 Personen wegen Diebstahls und Hehlerei. Es soll sich um beträchtliche Summen an Gold- und Silberwaren handeln.

Verurteilungen. In Hildesheim wurde wegen verschiedener schwerer Diebstähle der Buchbinder Heinrich Bruns aus Goslar zu einer Gefängnisstrafe von 2 Jahren verurteilt. Er hatte u. a. in der Nacht zum 1. März 1896 in Goslar dem Uhrmacher Bartels 52 Stück goldene und andere Taschenuhren im Gesamtwerte von 2480 Mk. mittelst Einbruchs gestohlen. Wegen Betrugs waren

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in Altora der Auktionator Ru. und der Uhrmacher R., letzterer wiederholt vorbestraft, angeklagt. Sie sollen wertlose Uhren und Uhrketten durch Vorspiegelung falscher Thatsachen zu guten Preisen versteigert haben. Aus der Verhandlung ergab sich, dass die eigentliche Triebfeder zu dieser Auktion der Uhrmacher R. gewesen ist, der auch an einzelne Ketten Preise wie 4 Mk. bis 6 Mk. angeschrieben hatte. Weitere Delikte kamen aber nicht zur Erörterung und es erkannte das Gericht daher gegen Ru. auf Freisprechung, wohingegen es den Uhrmacher R. wegen Gewerbesteuerkontravention zu einer Geldstrafe von 300 Mk. verurteilte.

Wegen Pretiosendiebstahls und Beihilfe resp. Hehlerei dazu wurden vom Gerichtshofe in Agram Katica Lobor und Bruno Wolf, ersterer zu zweijährigem schweren Kerker, verschärft mit Fasten,

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