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seiten der Behörde, mich nicht nur allein in meiner persönlichen Bewegungsfreiheit beschränkt, sondern geradezu gesagt, als Leibeigener der Zwangsinnung ausgeliefert sah. Ebenso wenig wie ich mich in den Gedankengang meiner Urgrossmutter vertiefen und mir hieraus ein Programm für meine Zukunft zurecht legen kann, ebensowenig sehe ich die Möglichkeit ein, durch traditionelle Grundsätze das Wohl des Handwerkerstandes zu heben, oder wenn man noch Besseres will, wie es die Juwelier-, Gold- und Silberschmiede möchten, aus jedem Handwerker einen Künstler zu machen. Handwerker und Künstler ist zweierlei, und ein drittes, ein (wirklicher) Kunsthandwerker, ist eine Ausnahme von der Regel, denn

*) Wir geben auch diesem Eingesandt eines unserer Berliner Leser und Mitarbeiter Raum, betonen aber nach wie vor, dass wir in der Innungsfrage einen durchaus unparteiischen Standpunkt einnehmen, also auch der gegnerischen Meinung gern das Wort gestatten. D. Red.

lassen sich ausbilden, aber nie machen!

Ich teile fast ganz den in No. 7 dieser Zeitung zum Abdruck gebrachten Gedankengang des unparteiischen Eingesandt und denke dabei: ob wohl die Schlosser- und Maschinenbauerinnungen imstande gewesen wären, es dahin zu bringen, wohin man es bis heute gebracht hat, als da sind: elektrische Krafterzeugungs-, Eismaschinen u. dgl. m. Durch die Gewerbefreiheit hat sich eine sogenannte technologische Wissenschaft herangebildet; mit ihr ist die Grossindustrie emporgewachsen, das Wissensgebiet hat sich erweitert, und und der Forschungs- und Wissensdrang des Menschen ist dadurch auf das höchste gesteigert worden. In früheren Zeiten, woher das alte Sprichwort datiert: Handwerk hat goldenen Boden, da war eine Erfindung eine aufsehenerregende Begebenheit. Ich erinnere hier an die ersten Petroleumlampen und Nähmaschinen. Das ist noch garnicht solange her, etwa 40 Jahre, und ich weiss mich

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dessen noch aus meiner frühesten Kindheit zu entsinnen, wieviel Aufsehen diese beiden Erfindungen erregten. Wenn ich nicht irre, sind diese beiden, jetzt unentbehrlichen Gegenstände aus Amerika, wo man bis heute weder Innung noch Zwangsinnung kennt, hervorgegangen, und was ist nicht dort alles geschaffen unter dem Schutz der Gewerbefreiheit und des freien Wettbewerbs der Kräfte? Was ist aber nicht auch hier in Deutschland unter der Gewerbefreiheit geschaffen worden! Wir sind an Neuerungen so gewöhnt, dass solche nur bei Interessenten Aufmerksamkeit erregen; das grosse Publikum beachtet sie kaum. Alle gemachten Erfindungen und Fortschritte haben wir doch nicht etwa den Innungen zu verdanken, sondern nur demjenigen, der sich zwanglos in der Bahn des Zieles, das er sich gesteckt, vorwärts bewegen konnte, der, wenn ihn heute die Bahn, die er verfolgte, verliess, frei und ungebunden

eine ganz gewaltige Oppositionspartei auf den Hals geladen, wodurch in den Sitzungen nur ein ewiger Streit und Hader entstehen würde, und mancher der Herren würde nur mit dem grössten Widerwillen sich nach dort begeben, denn aus der Zwangsinnung würde eine Zanksinnung!

Für mich wäre es nicht nur kein Genuss, sondern geradezu eine Strafe, wenn ich gezwungen werden sollte, den Innungssitzungen beizu wohnen, um so meines persönlichen Bestimmungsrechtes beraubt zu werden.

Artikel 5 der Preussischen Verfassungs-Urkunde sagt: ,,Die persönliche Freiheit ist gewährleistet!" Und dennoch soll man von einer Innung,,bei Strafe" gezwungen werden, an ihren Sitzungen teilzunehmen? Wozu eine Verfassung, wenn eine Innung das Recht haben soll, das persönliche Selbstbestimmungsrecht zu beseitigen? Ich fühlte mich dadurch der Leibeigenschaft einer solchen Innung überliefert

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genug war, morgen einen andern Weg einzuschlagen, um seine Schaffenskraft auf diesem zum Austrag zu bringen.

Wenn man nun so ein wenig darüber nachdenkt, dann ist es einem auch einleuchtend, dass es nur wenig Schwärmer für die Zwangsinnung geben kann, und deshalb glaube ich auch, dass mancher, welcher heut für die Zwangsinnung schwärmt, nach Einführung derselben zu ihrem Gegner wird. Ein Teil ist wohl aus Ueberzeugung für die Zwangsinnung gewonnen, es giebt aber auch einen Teil, der nur aus Egoismus ein Anhänger dieser Idee ist; er fühlt bei den heutigen Zeitverhältnissen unter seinen Füssen den Boden schwanken und glaubt nach dem letzten Strohhalm greifen zu müssen, um sich zu erhalten.

Die Herren, welcher der Zwangsinnung so sehr sympathisch gegenüberstehen, hätten sich durch die Zwangsinnung

Moderne Brosche von Hugo Schaper in Berlin.

und meines durch die Staats-Verfassung gewährleisteten Selbstbestimmungsrechtes beraubt!

Wenn die Innungen etwas gutes schaffen wollen, dann werden sie es auch ohne jeden Zwang zuwege bringen.

Was die sich von den Versammlungen fernhaltenden Herren betrifft, so sind sie zum Teil Gegner der Innungen, zum Teil Indifferente. Da man nun aber von den meisten Indifferenten annehmen kann, dass sie deshalb indifferent sind, weil sie mit dem heutigen Zeitgeist leben und sich darin zufrieden fühlen, so würden nach einer Aufrüttelung alle diese Herren sich zu Gegnern der Zwangsinnung schlagen, welch letztere dann die Majorität bilden und den Anhängern der Zwangsinnung das Heft aus den Händen ringen würden. Hugo Lemcke.

Technisches.

'n der Physikalisch-technischen Reichsanstalt sind kürzlich über Hartlote für Messing Untersuchungen angestellt worden. Bekanntlich bestehen die Hartlote im Wesentlichen aus Kupfer, Zink und Blei oder Zinn, manchmal auch mit Zusätzen von Kadmium oder Wismut. Es wurden 53 Hartlot-Legierungen der Untersuchung unter

zogen und es ergab sich, dass die Mängel, welche so vielen Hartloten anhaften, abgesehen von der ungleichen und unzweckmässigen Zusammensetzung des Lotmaterials, hauptsächlich in der Verschiedenheit des Messings des Handels und desjenigen der kleinen Gelbgiessereien begründet sind.

Die Resultate, welche in der Reichsanstalt bei der Untersuchung erhalten wurden, sind folgende:

Hartlot aus Messing und Zink darf nur aus dem zu lötenden Messing selbst hergestellt werden.

Diese scharfe Grenze der Verwendbarkeit eines Hartlotes für Messing liegt bei der Mischung: 46 T. Kupfer und 54 T. Zink; ein solches Lot ist aber, wenn auch im Wesentlichen hämmerbar genug, für den allgemeinen Gebrauch zu schwerflüssig. Durch Zusatz von 3 Prozent Zinn wird der Schmelzpunkt allerdings genügend erniedrigt, aber auch die Hämmerbarkeit so gut wie aufgehoben und damit die Haltbarkeit der Lötungen in Frage gestellt. Die Zusätze von geringen Mengen leichtflüssiger Metalle haben auf die Erniedrigung des Schmelzpunktes nur wenig Einfluss, sobald sie aber in solchem Masse zugesetzt werden, dass der Schmelzpunkt wesentlich herabgeht, wird in jedem Fall die Hämmerbarkeit aufgehoben.

Kadmium ist zur Herstellung von leichtflüssigen Hartloten überhaupt unbrauchbar, da sich dieselben hierdurch im Feuer stark oxydieren und infolgedessen ungemein träge fliessen.

In Bezug auf Hämmerbarkeit, Leichtflüssigkeit und gutes Verhalten während des Fliessens blieb von den 53 geprüften Hartloten nur ein einziges über, dasselbe enthält neben Kupfer nur Zink und Silber. Darnach hat die Reichsanstalt folgende Zusammensetzungen als praktisch ermittelt:

a) gutflüssig 48 T. Kupfer, 48 T. Zink, 4 T. Silber,
b) leichtflüssig 43 -
c) schnellflüssig 38 -

48 50

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Die Dünnflüssigkeit dieser Lote wird ebensowenig wie ihre Hämmerbarkeit von irgend einem anderen Lot erreicht, die letztere übertrifft sogar die der besten Kupferzinklote um das Doppelte. Sie werden beim Gelbbrennen nicht schwarz, wie alle zinn- und stark zinkhaltigen leichtflüssigen Hartlote, sondern zeichnen sich durch eine angenehme goldähnliche Farbe aus, sodass auch Goldarbeiter und Bijouteriewarenfabrikanten mit Erfolg davon Gebrauch machen können.

Nach den Angaben der Reichsanstalt fabrizieren die Ulmer Messing werke jetzt Hartlote, die sie unter der Bezeichnung,,Silberschlaglote" 1, 2 und 3 in den Handel bringen. Damit die Schmelzpunkte nicht zu nahe bei einanderliegen, hat die genannte Firma ihren Silberloten folgende Zusammensetzung gegeben:

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E

Eingesandt.

s ist merkwürdig, dass die vielen Verkäufer von Gold- und Silberwaren, Juweliere, Goldund Silberarbeiter, die sich in den Städten Deutschlands befinden, und mehr oder weniger grosse Mieten für ihre Lokale bezahlen, mehr oder weniger grosse Lager unterhalten müssen,

noch auf kein Mittel gekommen sind, wie den täglich sich mehrenden sog. Versandgeschäften und deren marktschreierischem Wesen zu steuern wäre. Geschäfte mit allen möglichen Titeln, Medaillen etc., die kaum einige Stück Ware im Hause haben, und wenn bei ihnen etwas bestellt wird, erst das Bestellte beziehen müssen, geben sich für Fabrikanten aus und machen sich in allen Blättern breit mit ihren Anzeigen, namentlich wenn die grösseren Verbrauchszeiten herannahen, zum Schaden der Ladeninhaber, bei denen man immer grössere Ansprüche an die Vorlagen macht.

Es sollte doch sicher möglich sein, gemeinsam gegen diesen Krebsschaden auf irgend eine Weise vorzugehen und ohne Zweifel dürfte sich ein findiger Kopf zeigen, der Vorschläge zur Bekämpfung zu machen hätte.

In erster Linie sollte jeder Detailleur so vernünftig sein, keine Ware von Fabrikanten zu kaufen, die mit derartigen Geschäften in Verbindung stehen; leider lassen sich auch grosse Fabrikanten herbei, Waren zu liefern und Muster

abbildungen zu überlassen, wie sich jeder bei den Anzeigen der Firma T. Todt in Pforzheim überzeugen kann. Den Inhaber dieser Firma habe ich einmal wegen Vorspiegelung falscher Thatsachen verklagt, 1. weil er sich Fabrikant nennt, 2. weil er Onyx-Broches in seinem Preisverzeichnis hat, die nur von Glas sind. Dieser Fabrikant" wurde aber freigesprochen, weil er einen Arbeiter beschäftigt, und weil sich das Publikum denken soll, dass für den notierten Preis keine Onyx-Broches zu liefern sind!!

Sodann könnte wohl einmal der Versuch gemacht werden, den illustrierten Blättern, in denen hauptsächlich derartige Anzeigen erscheinen, mit Entziehung des Abonnements zu drohen. Wenn die meisten Geschäfte auf Blätter, wie Gartenlaube, Fliegende Blätter, Über Land und Meer etc., nicht mehr abonnieren würden, wäre sicher der Ausfall ein grosser; oder es könnte ein Fonds gesammelt werden, aus dem die verschiedenen Zeitungen die Anzeigen ersetzt bekommen würden, wenn sie solche nicht mehr annehmen.

Noch möchte ich etwas berühren, das zum Schaden der Detailleure von Fabrikanten geübt wird, es ist dies das, dass sie an das Privatpublikum Waren senden (verkaufen). Ich könnte grosse Firmen nennen; die obige Andeutung möge genügen.

(Wir bitten unsere Leser um Meinungsäusserung. D. Red.)

Umschau im Fache.

Verschiebbares Ringmass von Bruno Krahmer in Graudenz. (D. R. G. M. No. 108890.) Das in nebenstehender Abbildung veranschaulichte Ringmass lässt sich für jede Weite passend verstellen und macht deshalb die jetzt gebräuchlichen Ringmasse fast entbehrlich. Es besteht aus einem schwachen, federharten Messingstreifen, der mit einem Längsschlitz versehen und in Grade eingeteilt ist. An dem innern Ende ist ein Gewindestift befestigt, welcher sich in dem Längsschlitze bewegt und eine Schrauben

mutter zur Feststellung der gefundenen Weite trägt. Einteilung entspricht den jetzt gebräuchlichen Massen und lässt sich die Nummer sehr schnell durch das überstehende äussere Ende bestimmen.

Da trotz der soliden Ausführung das ganze Mass nur wenige Gramm wiegt und bequem in eine kleine Schachtel gesteckt und in einem Brief versandt werden kann, so eignet es sich namentlich zur Versendung an auswärtige Besteller. Der Erfinder ist bereit, den Gebrauchs-Muster-Schutz zu verkaufen und wollen sich Interessenten deshalb mit uns in Verbindung setzen.

Fachschulwesen.

Königliche Zeichen - Akademie in Hanau. Dem soeben erschienenen Jahresbericht der Königlichen Zeichen-Akademie zu Hanau für 1898/99 entnehmen wir folgende Angaben: Die Anstalt, welche im Jahre 1772 auf Anregung dortiger Kunstindustrieller, ,Kleinodienarbeiter, Goldstecher und Kunstdreher", wie es im alten Stiftungsbrief heisst, zur Hebung der einheimischen Juwelierund Edelmetall-Industrie gegründet wurde, ist seit dem Jahr 1889 ihrer ursprüglichen Bestimmung, ausschliesslich Fachschule für diese Kunsthandwerke zu sein, zurückgegeben. Ein vorbereitender Kursus bildet die Schüler gemeinsam in Freihand- und Körperzeichnen aus; von da ab erfolgt der Unterricht im Zeichnen, Modellieren und Entwerfen, je nach der Silber- oder Goldtechnik in gesondertem Lehrgange. Die Goldschmiede, Emailmaler, Ciseleure und Silberschmiede finden dann in den bestehenden, mit Esse und Schmelzofen versehenen Werkstätten für Bijouterie, Emailmalerei und Ciselierkunst ihre letzte Ausbildung. Für die Aufnahme bestehen keine Vorbildungsansprüche, jedoch soll dieselbe nicht vor dem 13. Lebensjahr erfolgen. Eine Ausnahme hiervon kann bei Beweis hervorragender Begabung gemacht werden. Lehrlinge der Edelmetall-Industrie werden nur dann aufgenommen, wenn sie einen Lehrvertrag vorweisen, nach welchem der Lehrprinzipal dem Lehrling den Besuch der Akademie an wenigstens 2mal 3 Tagesstunden in der Woche während der ganzen Dauer der Lehrzeit zusichert. Der Unterricht wird gesondert an Schüler und Schülerinnen in zusammen 20 Lehrsälen erteilt. Der Unterricht erstreckt sich in den Zeichen- und Modellierklassen: Vormittags auf die Stunden von 9-12 im Winter, 8-12 im Sommer, Nachmittags auf die Stunden von 2 bis 4 im Winter, 2-5 im Sommer, Abends auf die Stunden von 6-8 und 8-10 Uhr. Das jährliche Schulgeld für die Schüler beträgt: Für Ausländer d. h. Nichtdeutsche 300 Mark, für deutsche Tagesschüler 50 Mark, für deutsche Schüler der Ciselier- und Bijouterie-Werkstatt 50 Mark, für die Schüler mit stundenweisem Unterricht 36 Mark. Die zur Benutzung der Lehrer und Schüler bestehende Bibliothek ist sehr reichhaltig; sie umfasst 1) 1500 Bücher und Sammelwerke mit zusammen 3000 Bänden und Mappen, 2) eine systematisch geordnete Vorbildersammlung, 990 Mappen mit ca. 40000 Tafeln, 3) eine Samm

lung von Handzeichnungen, Kupferstichen und Photographien, ca. 4000 Blatt, einschliesslich etwa 1200 Ornamentstichen. Die Werke der Bibliothek erfahren durch umfangreiche Anschaffungen aller wichtigen Neuerscheinungen auf dem Gebiete der Kunst und des Kunstgewerbes, insbesondere der Edelschmiedekunst, eine stete Vermehrung. Die Sammlung gegenständlicher Vorbilder enthält eine reichhaltige Gruppe von Metallgeräten und vorbildlichen Schmuckstücken in Originalen und getreuen, zumeist in der Anstalt selbst gefertigten Nachbildungen, eine grössere Kollektion älterer und neuerer Kunststickereien und textiler Muster, Porzellangeräte, Naturalien etc. Sehr umfassend ist der Bestand an Gipsabgüssen der figuralen und ornamentalen Plastik, von Gegenständen der Kleinkunst, Medaillen, Münzen u. s. W. Durch grössere Ankäufe aus Staatsmitteln und mehrfache Schenkungen haben Bibliothek und Sammlung auch im letzten Jahre weitere Bereicherung erfahren. Der Akademie steht eine Direktion vor. Dieselbe besteht aus dem Vorsitzenden Landrat von Schenck, Akademie-Direktor M. Wiese, Prof., Oberbürgermeister Dr. Gebeschuss, Silberwarenfabrikant W. Rodde, Bijouterie - Fabrikant Fr. Kreuter jun. EhrenMitglieder sind Geh. Reg.-Rat Professor Dr. phil. Herman Grimm zu Berlin und Bijouterie-Fabrikant Fr. Kreuter sen. zn Hanau. Sachverständige Mitglieder: Die BijouterieFabrikanten C. Bissinger, G. Deines, J. Geissel, L. Schatt, J. Steinheuer, E. Weishaupt, die Silberwaren-Fabrikanten Th. Glaser und E. Zimmermann, Emailmaler H. Gollner, Graveur F. Killmer, Graveur H. Seitz, sämtlich in Hanau. Als Lehrer wirken 18 Lehrkräfte, darunter: Prof. M. Wiese, Bildhauer, Direktor; Prof. E. S. Jassoy, Zeichner für Bijouterie; Prof. A. Offterdinger, Ciseleur; Dr. A. Winkler, Bibliothekar, Lehrer für Kunstgeschichte; L. Beschor, Bijoutier, J. Eitzenberger, Modelleur, H. Schimke, Musterzeichner, H. Hahn, Emailmaler, H. Naas, Bijouteriezeichner etc. etc. Ueber das im verflossenen Jahre in der Anstalt Geschehene haben wir schon an anderer Stelle wiederholt in unserer Handels-Zeitung berichtet, so dass wir davon absehen, heute weiteres aus dem Jahresbericht zum Abdruck zu bringen.

Vermischtes.

Pariser Weltausstellung. Von der französischen Regierung ist der Abgeordnetenkammer der nachstehende Entwurf eines Gesetzes, betreffend den Schutz des gewerblichen Eigentums für die zur Pariser Weltausstellung von 1900 zugelassenen Gegenstände, vorgelegt worden:

Art. 1. Jede Person, welche in Frankreich auf Grund der Gesetze über das gewerbliche Eigentum ein ausschliessendes Recht geniesst, kann, ebenso wie die daran Beteiligten, obne sich den Verfall ihres Privilegiums zuzuziehen, auf der Weltausstellung des Jahres 1900 zu Paris im Auslande hergestellte Gegenstände, welche den durch ihr Patent geschützten entsprechen, zur Schau stellen und zu dem Zwecke in das französische Staatsgebiet einführen, wenn diese Gegenstände zur besagten Ausstellung regelrecht zugelassen worden sind.

Art. 2. Jedoch tritt der durch die geltenden Gesetze vorgesehene Verfall ein, wenn die in Art. 1 erwähnten Gegenstände nicht binnen einer Frist von drei Monaten wieder ausgeführt werden, welche vom Tage des offiziellen Schlusses der Ausstellung oder des den Interessenten durch die zuständigen Behörden etwa zugestellten früheren Befehls zur Räumung läuft.

Art. 3. Jede Person, welche auf der Weltausstellung des Jahres 1900 einen Gegenstand zur Schau stellt, der dem durch ihr gewerbliches Patent geschützten entspricht, ist, soweit dazu ein Bedürfnis vorliegt, so anzusehen, als ob sie ibre Entdeckung oder Erfindung während der Dauer der Ausstellung in Frankreich ausgeführt habe.

Die durch die Gesetze über das gewerbliche Eigentum vorgesehene Frist, nach deren Ablauf der Verfall mangels Ausführung eintritt, läuft von neuem von dem offiziellen Schluss der Ausstellung oder von dem etwaigen früheren Befehl zur Räumung, welcher den Interessenten durch die zuständigen Behörden zugestellt worden sein sollte.

Art. 4. Die Beschlagnahme der auf der Weltausstellung des Jahres 1900 zur Schau gestellten Gegenstände, welche für unbefugte Nachahmungen erklärt werden oder Marken oder andere Anzeigen tragen sollten, welche verboten sind, kann daselbst nur in der Form vorläufiger Arrestanlegung erfolgen.

Indessen dürfen die in Frankreich auf dem Wege zur oder von der Ausstellung umlaufenden oder daselbst zur Schau gestellten Gegenstände selbst nicht in der Form vorläufiger Arrestanlegung beschlagnahmt werden, wenn nicht der Arrestanleger in dem Lande, welchem der Arrestat angehört, geschützt ist.

Die Beschlagnahme hört auf verboten zu sein, wenn diese Gegenstände in Frankreich verkauft oder innerhalb der in Art. 2 gestellten Frist nicht wieder ausgeführt werden. Gegeben zu Paris, den 25. Februar 1899.

Emile Loubet. Bismarck-Ehrung. Für das Mausoleum des Fürsten Bismarck haben die Frauen Hamburgs einen Eichenzweig aus vergoldetem Silber gestiftet. Durch die geschickte Hand Alex. Schönauers, dem die Herstellung übertragen war, ist ein Kunstwerk daraus geworden, das der Ruhestätte des Fürsten dauernd zur Zierde gereichen wird. Auf beinahe manneshoher Platte von schwarzem Marmor, die mit grossen Bronzenägeln an der Wand des Mausoleums haften soll, ist der mehr als 1 Meter hohe Eichenzweig befestigt, sodass er mit dem daran hängenden Silberband die Platte der Länge nach völlig deckt. Er ist am unteren dicken Ende vom Stamm abgerissen, gabelt sich und wächst in zarten aufstrebenden Teilen nach oben, die mit umgewickelten Bindfaden von 4 Nägeln auf der Unterplatte festgehalten werden. Dem knorrigen Ast einer Eiche des Sachsenwaldes genau nachgebildet, ist der Silberzweig ganz frei und naturalistisch gearbeitet, seine Blätter sind wie die des Waldes jedes nach Grösse und Form individuell gestaltet und jedes einzeln mit seinen Rippen und Adern über die ganze Oberfläche besonders ciseliert. Die Vergoldung ruft auf der blanken Vorderseite der Blätter mit ihren kraus bewegten Fiächen verschiedenfarbige Reflexe hervor und zeigt auf den Rückseiten einen mattea, rötlichen Ton, sodass der Zweig einen Schimmer von der Stimmung des herbstlichen Waldes erhält. Die überall zwischen den Blättern verteilten Eicheln bestärken diesen Eindruck. Ueber die Gabelung liegt der Wappenschild des Fürsten mit den drei Eichenblättern im Klee-Dreiblatt auf blauem Grunde, und darunter setzt die aus blankem Silber gearbeitete Schleife an.

Auf dem breit herabbängenden Bande steht in getriebener vergoldeter Schrift, die wie Goldstickerei auf einem Atlasbande behandelt ist, die Widmung: „Von den treuen und dankbaren Frauen Hamburgs, März 1899". Am herabbängenden Ende des Bandes ist von goldenen Schnüren die Kapsel mit dem Hamburger Wappen auf rotem Emailgrund befestigt. Den Gedanken, aus dem die ganze Widmung hervorgegangen ist, sprechen die Worte aus Bismarcks grosser Rede in Jena vom 31. Juli 1892 aus, die auf dem rechten unteren Teil der Marmorplatte in Goldschrift eingegraben sind: Was unsere Frauen sich angeeignet haben, das werden unsere Kinder verteidigen."

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Goethe und der Juwelier Lautensack. Aus Wien berichtet die dortige Abendpost: Im Saale III des Naturhistorischen Hofmuseums, mineralogische Abteilung, findet man die Edelsteine systematisch angeordnet. Hier ist auch das kostbarste Stück der Sammlung, der 595 Gramm wiegende Edel opal von Czerwenitza, dessen Wert auf 2 Millionen Gulden geschätzt wird, ihm gegenüber die grosse Smaragdstufe, die kaum weniger wertvoll sein dürfte. Dasselbe Schauschränkchen, das diese beiden Schätze einschliesst, verwahrt auch das berühmte Edelsteinbouquet in einer Bergkrystall-Vase, das Kaiserin Maria Theresia ihrem Gemahl Franz I. verehrt hat. Der Katalog berichtet hierüber: „Die Blumen sowohl wie die auf ihnen sitzenden Raupen, Spinnen u. s. w. sind kunstvoll aus geschliffenen farbigen Edelsteinen und Diamanten zusammengesetzt. Der Wert der Edelsteine in diesem Bouquet wird auf 6000) bis 70 000 fl. geschätzt." Nun dürfte es wenig bekannt sein, dass dieses Stück auch eine interessante Goethe-Reliquie bedeutet. Im vierten Buche von Dichtung und Wahrheit ist genau und mit lebhafter Anschaulichkeit beschrieben, wie der jugendliche Goethe sich für das im Entstehen begriffene Edelsteinbouquet interessierte, als noch der Juwelier Lautensack in Frankfurt a. M. das Werk in der Arbeit hatte. Er war „ein geschickter, muntrer Mann, der, wie mehrere geistreiche Künstler, selten das Notwendige, gewöhnlich aber das Willkürliche that, was ihm Vergnügen bereitete." Der Meister hatte von Goethes Vater eine Bestellung erhalten. Er sollte eine goldene, mit Diamanten besetzte Dose anfertigen, die der Herr kaiserliche Rat Goethe für seine Gattin Elisabeth als Geschenk bestimmt hatte und ihr zu verehren gedachte, sobald nur der Friede proklamiert sein würde. Das Werk rückte jedoch sehr langsam vom Fleck. Der junge Goethe musste wöchentlich ein paar Mal, zuletzt fast täglich den saumseligen Goldschmied besuchen, um ihn anzutreiben. Die Ursache der Verzögerung war der grosse Rlumenstrauss aus Edelsteinen, den Lautensack auf eigene Rechnung auszuführen unternommen hatte. Goethe schreibt: „Jedermann wusste, dass Kaiser Franz eine grosse Neigung zu Juwelen, besonders auch z farbigen Steinen hege. Lautensack hatte eine ansehnliche Summe, und, wie sich später fand, grösser als sein Vermögen, auf dergleichen Edelsteine verwandt, und daraus einen Blumenstrauss zu bilden angefangen, in welchem jeder Stein nach seiner Form und Farbe günstig hervortreten und das Ganze ein Kunststück geben sollte, wert, in dem Schatzgewölbe eines Kaisers aufbewahrt zu stehen. Er hatte nach seiner zerstreuten Art mehrere Jahre daran gearbeitet, und eilte nun, weil man nach dem bald zu hoffenden Frieden die Ankunft des Kaisers zur Krönung seines Sohnes in Frankfurt erwartete, es vollständig zu machen und endlich zusammenzubringen. Meine Lust, dergleichen Gegenstände kennen zu lernen, benützte er sehr gewandt, um mich als einen Mahnboten zu zerstreuen und von meinem Vorsatz abzulenken. Er suchte mir die Kenntnis dieser Steine beizubringen, machte mich auf ihre Eigenschaften, ihren Wert aufmerksam, so dass ich sein ganzes Bouquet zuletzt auswendig wusste und es eben so gut wie er einem Kunden hätte anpreisend vordemonstrieren können. Es ist mir noch jetzt gegenwärtig, und ich habe wohl kostbarere, aber nicht anmutigere Schau- und Prachtstücke dieser Art gesehen...." Goehte war niemals in Wien, sonst würde er, der schwerlich einen Besuch der mineralogischen Sammlungen des österreichischen Kaiserhauses unterlassen hätte, hier mit Freuden dieses ihm so liebe Stück wiedererkannt haben. Es hätte ihn an seine Jugend und die Alt-Frankfurter rauschenden Krönungstage wieder erinnert, die er uns in so meisterlicher Schilderung bewahrt hat. 1761 kam auch Kaiserin Maria Theresia nach Frankfurt und dürfte von Lautensack dessen Haupt- und Meisterstück käuflich für ihren Gemahl erworben haben.

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Preisausschreiben. Die Norddeutsche Edel- und UnedelmetallIndustrie-Berufsgenossenschaft (Berlin) hatte im Februar vor. Js. ein

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