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Nachdruck unserer Artikel ist nur nach vorheriger Vereinbarung und unter genauer Quellenangabe gestattet.

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Vereine. Frage

Inhalt: An die Leser. - Gute Ratschläge. - Punzierung in der Schweiz. Der Silberfund von Bernay (Schluss). - Das Licht im Dienste der Plastik. - Der
Zeichenunterricht für Goldschmiede. Schmuck und Mode. Volkswirtschaft. Handelspraxis. Gesetzgebung.
Versammlungen. Handel und Verkehr. Technisches. Gerichtliche Entscheidungen. Vermischtes.
und Antwortkasten. - Büchertisch. Silberkurs. Konkurse und Insolvenzen.

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Personalien und Geschäftsnachrichten. Einbruchsdiebstähle etc. - Ausfuhrhandel. Arbeitsmarkt. Inserate.

An die Leser!

it der vorliegenden Nummer beschliessen wir wiederum einen Jahrgang, den zweiten des Bestehens unserer Zeitung. Wir können zu unserer eigenen Genugthuung sagen, dass wir mit den erzielten Resultaten zufrieden sind. Wir haben Anerkennung gefunden und eine grosse Zahl von Abonnenten hat sich im Laufe des Jahres weiter bei uns eingestellt; wie ein Blick auf unsere Zeitung selbst am besten darthut, haben auch die besten und bedeutendsten Firmen der Branche uns mit Inserataufträgen bedacht.

Aber auch auf der anderen Seite glauben wir einen Fortschritt verzeichnen zu können. Die Ausgestaltung unserer Zeitung ist, wie der Augenschein darthut, ununterbrochen vorwärts geschritten, Neuerungen und Verbesserungen haben teils ihr Aussehen gehoben, teils ihren Inhalt reicher gestaltet. Dass wir mit der Art und Weise, wie wir dies gethan, das Richtige getroffen, sagen uns die vielen bei uns eingehenden Anerkennungsschreiben.

Ingleichen sind uns von allen Seiten Anerkennung und Beifall bezüglich unserer Agitation in,,Schmuck und Mode" gezollt worden. Wir betrachten diesen Umstand als einen Ansporn zum unentwegten Vorwärtsgehen auf dem eingeschlagenen Pfade und danken allen denjenigen, die dem Banner der Centralstelle folgten, für ihre Geleitschaft, bitten aber auch, für die Zukunft

unsere Verbündeten sein zu wollen und neue Anhänger zu werben, d. h. also Freunde und Bekannte zum Beitritt zur Centralstelle und zum Abonnement unserer Zeitung einzuladen und zu ermuntern.

Wie wir bis jetzt auf das Entschiedenste für die Interessen des Faches eintraten, werden wir dies auch für die Zukunft thun, stets werden wir bestrebt sein, den Inhalt unseres Blattes so reichhaltig und vielseitig als möglich zu gestalten, und alles das in das Bereich unserer Publikationen zu ziehen, was dem Goldschmied irgendwie von Wert sein kann.

Unsere Zeitung tritt heute in einem neuen Gewande und mit anderem Namen vor seine Leser. Aeusserlich geändert, bleibt sie im Innern in Tendenz und Haltung dieselbe, diese ihre Tendenz wollte sie aber auch äusserlich mehr zu Schau tragen, als sie es in ihrem alten Titel gethan, zur Befriedigung derjenigen, die unter dem früheren Mantel ein falsches Herz suchten.

Mit den besten Wünschen zu den kommenden Feiertagen für alle unsere Leser, Mitarbeiter und für die Gesamtbranche hegen wir für uns den Wunsch, unsere Zeitung möge unter dem neuen Titel vollauf und ganz das werden, was wir in ihr zu bieten bestrebt sind, eine allgemeine

,,Deutsche Goldschmiede-Zeitung!"

Gute Ratschläge.

Zwischen dem strebsamen, thätigen und erfolgreichen Geschäftsmanne und dem stets mutlosen und nie vorwärts kommenden giebt es ein Hauptunterscheidungsmerkmal und das ist die Art und Weise, wie beide ihre Zeit ausnutzen. Der eine ergreift jede günstige Gelegenheit, so wie sie sich bietet, und verdient schon durch sein rasches und entschlossenes Handeln; er ist auf dem qui vive und von rascher Beweglichkeit. Der andere hat vielleicht eine ebenso klare Vorstellung von der jeweiligen Lage, aber er erreicht sein Ziel nie, sei es aus angeborener Schwerfälligkeit oder aus der schlechten Angewohnheit des Verschiebens auf Morgen. Das alte Sprichwort sagt: „Aufschieben stiehlt die Zeit"; und ein anderes: „Zeit ist Geld"; mithin stiehlt uns das Aufschieben direkt das Geld aus der Tasche. Auf jeden Fall verliert man beim Verschieben auf Morgen die gute Gelegenheit zum Gelderwerbe und in vielen Fällen überhaupt seinen Verdienst.

Wohl kein Geschäftsmann muss so grossen Wert auf Pünktlichkeit in jeder Hinsicht legen, wie der Detailhändler. Die Ansprüche des Publikums sind täglich wachsende. Der Detailhändler muss, um ihnen gerecht zu werden, schnell zu handeln verstehen. Wird ein neuer Artikel verlangt, gleich muss er ausfindig gemacht und angeschafft werden, sonst überflügelt uns die Konkurrenz. Kann man für frühere Zahlung Vorteile in Gestalt von Sconto erlangen, so vergesse man nicht, die Rimesse pünktlich abgehen zu lassen, um diese Vorteile nicht zu verlieren. Sind ausstehende Forde

rungen einzukassieren man versäume es nicht, dies mit aller erforderlichen Klugheit zu thun, denn sonst sind Verluste bei schlechten Zahlern unausbleiblich. Das Aufschieben des Einkassierens der Forderungen kostet Grossisten sowohl wie Detailhändlern jährlich grosse Summen; denn erstens beraubt es sie der Ausnutzung ihres Kapitals für die Verbesserung ihres Geschäftes und dann bringt es den böswilligen Schuldner leicht dahin, dass auf keinem gesetzlichen Wege Zahlung von ihm zu erlangen ist.

Das sicherste Mittel, um im Geschäft vorwärts zu kommen, ist, den Anforderungen und Verpflichtungen des Geschäftes auf das Pünktlichste nachzukommen und so weit es für Menschen möglich ist, die bekannten Klippen und Gefahren zu vermeiden. Jeder Einzelne, der ein Geschäft anfängt, sollte hinreichend Kapital besitzen, um das erstere, sei es gross oder klein, ruhig und sicher führen zu können. Er sollte durchaus suchen, alle ihm erreichbaren Geschäfte mit den ihm zur Verfügung stehenden Mitteln bezw. Waren zu machen, und über seine Kräfte niemals in dem Masse hinausgehen, dass er den sicheren Boden unter den Füssen verliert. Er muss über seine Einkäufe und Verkäufe stets so genau Bescheid wissen, dass er Ausgaben und Einnahmen in Einklang zu bringen im Stande ist. Er sollte so operieren, dass er jede Verbindlichkeit bei ihrer Fälligkeit begleichen kann. Sollte er früher zahlen und sich dadurch KassenSconto sichern können, um so besser, sollte er dazu aber aus Mangel an Kapital nicht imstande sein, so muss er jedenfalls sich so einrichten, dass er jede Rechnung genau an dem Tage bezahlen kann, wo sie fällig wird. Der so handelnde Geschäftsmann kommt vorwärts, wogegen ein anderer, der mit seinen Zahlungen nachlässig ist, in der Regel auch seine eigene Ware ohne Ziel und Verstand hinausborgt, dessen Geschäftsgrundsätze mangelhaft sind, dessen Lager schlecht gehalten und dessen Bankerott nur eine Frage der Zeit ist. Der Mann der früher zahlt und der, der pünktlich zahlt, kaufen am billigsten ein; dadurch können sie auch vorteilhafter verkaufen und manches Geschäft zu Preisen abschliessen, bei denen ein anderer nichts verdienen würde. Es ist ein alter Erfahrungssatz, dass man einem Geschäft, welches viel umsetzt, aber langsam zahlt, keinen Kredit gewähren soll, da dies immer gefährlich ist. Ueber den Bedarf hinaus kaufen, den Umsatz unsinnig steigern und nicht zum mindesten übermässiges Kreditgeben sind weitaus die grössten Uebel im gegenwärtigen geschäftlichen Leben.

Punzierung in der Schweiz.

Zu unserem Artikel in letzter Nummer unserer Zeitung ging uns von einem Schweizer Bijouteriefabrikanten, der, wie er in seinem Begleitbrief ausdrücklich betont, schon seit 33 Jahren in regelmässigem Verkehr mit einer sehr grossen Anzahl deutscher Firmen steht und eine grosse Zahl Geschäftsinhaber in Pforzheim und Gmünd zu seinen intimen Freunden zählt, folgende Erklärung zu:

In Ihrer Nummer vom 1. Dezember bringen Sie einen Artikel über die Punzierung in der Schweiz, der einer Berichtigung bedarf.

Sie sagen in demselben, in der Versammlung der schweizerischen Goldschmiede in Luzern habe der Direktor des eidgenössischen Münzwesens, Herr Savoie, einen diesbezüglichen Vortrag gehalten. Nun ist aber Herr Savoie nicht Direktor des Münzwesens, sondern Vorsteher des eidgenössischen Amtes für Kontrollierung der Gold- und Silberwaren. Dies in erster Linie zur Richtigstellung.

Im weiteren führt Ihr Artikel aus, dass die Leiter der Bewegung zu Gunsten eines Gesetzes für die obligatorische

Punzierung die Bestimmung aufgenommen wissen wollen, dass nur 18 kar. als Gold verkauft werden dürfe. Auch diese Behauptung ist eine irrtümliche, da die Eingabe an den Bundesrat in dieser Beziehung keine Beschränkung vorsieht.

Es dürfen alle Feingehalte geführt und verkauft werden, aber zur Stempelung sollen nur 18 kar. Waren zugelassen werden, welche mit der Fabrikmarke des Verfertigers versehen sein müssen, während alle anderen Feingehalte keinen Stempel tragen und somit auch nicht kontrolliert werden sollen.

Es soll damit erreicht werden, dass das kaufende Publikum vor Uebervorteilung geschützt werde, andererseits aber auch, dass wenig gewissenhafte Fabrikanten und Händler nicht geringhaltige Ware als 18 kar. auf den Markt bringen. Damit soll auch das Verbot verbunden sein, geringere Ware als 18 kar., z. B. 8, 12 und 14 kar. als echt anzupreisen, wie dies gegenwärtig von vielen Bazars etc. geschieht, indem das schweizerische Publikum unter echt Gold eben nur 18 kar. versteht.

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Sie sagen überdies, dass die deutsche Ware eine Probe und amtliche Kontrolle nicht zu scheuen habe. Ich will dies zugeben, aber Thatsache ist gleichwohl, dass noch in ganz letzter Zeit eine Anzahl Firmen in Pforzheim und Gmünd grössere Sendungen zurück erhielten, weil solche den Anforderungen unseres Gesetzes, welches jetzt schon fakultative Stempelung vorsieht, nicht entsprochen hatte, indem solche statt 750/000 nur 730 und sogar 720/000 Feingehalt hatten.

Dass eine Firma auf eine diesbezügliche Reklamation hin die Antwort erteilte, sie habe gedacht, da in der Schweiz keine amtliche Kontrolle sei, so hätten sie angenommen, es dürfte dieser geringere Feingehalt auch genügen, dürfte Ihnen beweisen, dass es doch noch Fabrikanten giebt, welche eine eigentümliche Auffassung von unserer eidgenössischen Vorschrift haben.

Ich habe die Ueberzeugung, dass durch ein Gesetz, welches die Kontrolle der 18 kar. Ware als obligatorisch erklärt, der Geschäftsverkehr zwischen Deutschland und der Schweiz nur gewinnen kann, da viele Fabrikanten dadurch veranlasst würden, in Zukunft die Legierung ihres Rohmaterials besser zu überwachen und dadurch noch grösseres Zutrauen zu ihrer Ware erwirken würden.

Wenn die Handelskammern in Pforzheim, Hanau und Gmünd diese Frage gründlich und auch in Würdigung der Gründe ihrer Abnehmer in der Schweiz prüfen, so werden sie gegen die Einführung eines solchen Gesetzes sicher nicht Stellung nehmen. A. W.

*

Unseren Lesern führen wir nachfolgend den in Betracht kommenden Aufruf der Schweizer Goldschmiede vor: Der Verband der schweizerischen Goldschmiede an das kaufende Publikum.

Infolge vielfach vorgekommener Schädigungen des Publikums durch betrügerische Vorspiegelungen beim Verkaufe von Gold- und Silberwaren und infolge der oft unreellen Konkurrenz, die das Ausland unserer einheimischen Industrie macht, beantragt der Bundesrat, der Bundesversammlung in ihrer nächsten Dezembersitzung, die obligatorische Kontrollierung auch auf die Gold- und Silberwaren auszudehnen und zwar beim Gold auf 18 Karat oder 750 millièmes fein, und beim Silber auf 800 millièmes und höhere Gehalte. Die guten Erfahrungen, die man mit der obligatorischen Stempelung der goldenen und silbernen Uhrgehäuse gemacht hat, veranlassten unsere Bundesbehörden, diese Massnahmen zum Schutze des kaufenden Publikums und zur Förderung der heimischen Industrie durchzuführen.

Gleichzeitig schlossen sich die Inhaber von Goldschmiedgeschäften in der Schweiz zu einem Verbande schweizerischer Goldschmiede zusammen, um, wie es meistenteils lange vorher andere Berufsstände schon gethan haben, die Interessen ihres Standes zu wahren und gemeinschaftlich mit den Behörden gegen unlauteren Wettbewerb anzukämpfen. Es liegt im Interesse des Publikums, sich nicht durch marktschreierische Reklame und Anpreisung billiger Preise verleiten zu lassen, seinen Bedarf in Gold- und Silberwaren bei Nicht-Fachleuten und Bazars zu decken, um unter der trügerischen Bezeichnung echt Gold" Schmucksachen zu erhalten, die diesem Titel absolut nicht entsprechen, sondern höchstens aus achtkarätigem oder 333 millièmes Gold gefertigt sind, das aust nur 1/4 Gold und 3 Legierung (meistens Kupfer mit einem kleinen Zusatz Silber) besteht, das beim Tragen bald schwarz

anläuft und deren Preise aber sehr oft nicht dem niedrigen Goldgehalte, sondern dem hochtönenden Titel „, echt Gold" entsprechen. In der Schweiz ist der altgewohnte Feingehalt für Gold die 18 karätige oder 750 millièmes-Legierung (3/4 Gold und 1 Zusatz) und dieser Goldgehalt allein soll und darf mit der Bezeichnung ,,echt Gold" belegt werden.

Unsere Zeit ist sehr reich an Erzeugnissen aller Art, die das teure Gold ersetzen sollen. Es giebt darunter solche, die empfehlenswert sind und halten, was vernünftigerweise von einem solchen Ersatzmittel verlangt werden kann. Eine

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Der Silberfund von Bernay.

(Schluss.)

Neben solchen reich figurierten Gefässen enthält der Schatz noch eine grössere Anzahl einfacherer Stücke, die aber wegen ihrer geschmackvollen und praktischen Form auch grosses Interesse bieten. Durch ihre eigenartige Ornamentierung und die Schönheit ihrer Silhouette zeichnen sich die beiden auf der Abbildung 12 dargestellten Gefässe aus. Der Körper derselben ist nämlich mit eingehämmerten Vertiefungen bedeckt, die bei dem kleineren (11 cm hohen) Gefässe das Aussehen von Bienenzellen haben, während die grössere Vase (15 cm hoch) wie mit einem Netz überspannt zu sein scheint. Am glatten Halse der erstgenannten Vase befindet sich eine einpunktierte Inschrift: Mercurio Sacrum Carantini Fiusi (=filius). Zwischen beiden Gefässen liegt ein einzelner Henkel.

Mercurio Camulognata Coigi filia v. s. 1. m., das heisst: Camulognata, die Tochter des Coigius, hat ihr dem Merkur gethanes Gelübde, wie billig, freudigen Herzens erfüllt.

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In den drei grossen Funden zu Bernay, Hildesheim und Boscoreale ist im wesentlichen alles inbegriffen, was uns von antikem Silberzeug erhalten ist. Daneben kommen Funde kleineren Umfanges, wie der im Jahre 1835 in der Cara dell'Argenteria zu Pompeji entdeckte Schatz von 14 Gefässen, zu denen die erwähnten Centaurenbecher im Museum zu Neapel gehören, nur in zweiter Linie in Betracht. Bieten

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Da der gegossene Henkel widerstandsfähiger war als das meist getriebene dünnwandige Gefäss, ar welches er durch Lötung befestigt zu werden pflegte, so haben sich aus dem Altertum noch hunderte solcher einzelner Henkel und Griffe aus Silber oder Bronze erhalten, ohne dass von dem Gefässe selbst noch eine Spur vorhanden ist.

Die letzte Abbildung stellt eine Weinkanne und einen Becher dar, die jedes überflüssigen Schmuckes entbehren. Wir haben es also hier mit einfachem Gebrauchsgeschirr zu thun, dessen glatte Wandungen sich leicht reinigen lassen. Die Höhe der Weinkanne beträgt 17 1/2, die des Bechers 11 cm. Auf dem Bauche der aus mehreren Stücken zusammengesetzten Kanne befindet sich, auf der Abbildung allerdings nur schwer zu erkennen, die einpunktierte Inschrift:

schon diese spärlichen Reste uns Kunstschätze von hohem Werte, obschon aus einer Zeit stammend, in der die antike Kunst in ihrem Niedergange begriffen war, welche herrliche Schöpfungen müssen nicht jene Zeiten hervorgebracht haben, in denen ein Phidias die Kolossalstatue des olympischen Zeus und der Athene im Parthenon von Gold und Elfenbein geschaffen, oder ein Mys und Mentor lebten, desser Silberarbeiten später von den reichen Römern so leidenschaftlich gesammelt wurden. Wenn man auch vielleicht hoffen darf, dass durch den Spaten des Archäologen oder ein glückliches Ungefähr noch manches gefunden werde, die grosse Masse alles dessen, von dem uns die alten Schriftsteller in beredten Worten erzählen, wird wohl schon längst unwiederbringlich dahin sein.

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