Page images
PDF
EPUB
[merged small][merged small][graphic][merged small][merged small][merged small][merged small][merged small][merged small]
[blocks in formation]

an

zwei kleinen Kettchen verbunden, und an dem Punkte, wo diese zusammenkommen, hängt an einem grösseren Brillant eine birnenförmige Perle. Bei einer anderen Kette dieses Genres waren es zwei Hähne aus Gold mit Brillanten, die mit den Schnäbeln einem zwischen ihnen befindlichen länglichen Brillanten hacken. Einfach und geschmackvoll nahm sich ein Collier aus erbsengrossen weissen Perlen aus, die unmittelbar aneinander gereiht den Hals umschlangen. Vorn kreuzte sich die Perlenreihe, von einer kleinen Brillantagraffe zusammengehalten, und setzte sich noch in zwei ungleich langen Schnüren fort, die mit je einer dunkelgrauen birnenförmigen Perle endigten.

grünlichen Gelb bis zum rötlichen Gold - hervorgebracht wurden. Das Muster der viereckigen Spange stellte eine hochgearbeitete, schön schattierte Blume dar, welche eine

Seite der Spange einnahm, während der Stil und einige lange, schmale Blätter die drei anderen Seiten bildeten. Unter dem Blätterwerk verschwanden auch die Spangenzähne. Die zweite Spange hatte eine länglichschmale Form. Die obere, schmale Seite bildete ein grün emalliertes Blätterbündel; nach oben gerichteten Stiele waren von einem grösseren in Gold gefassten dunkeln Stein zusammengefasst. Von den Blättern gingen hell emaillierte Glocken

blumen aus,

[graphic]

die

welche die beiden Längsseiten herunterhingen, während sich. auf der unteren schmäleren Seite das obere Muster in kleinerem Masstabe wiederholte. Interessante Neuheiten sind unter den Verzierungen der Schildpattkämme zu erwähnen. Sie sind nicht nur um den Rand dicht mit winzigen Perlen besetzt, sondern haben auch auf der Mittelfläche des Aufsatzes mit Brillanten ausgeführte Muster. Es sind dies Arabesken oder buchstabenähnliche Windungen, in denen durch grössere und kleinere, abgestufte Brillanten gleichsam Haar- und Schattenstriche hervorgebracht werden. Ein hoher Einsteckkamm aus blondem Schildpatt hatte ein besonders auffallendes Muster. Das Schildpatt war in der Mitte ausgeschnitten und in den freien Raum ein Pfau in erhabener und emaillierter Goldarbeit eingesetzt. Der zusammengefaltete Schwanz des Vogels

Teller aus dem Hildesheimer Silberfund. (Fig. 7.)

Sehr eigenartig waren zwei goldene Gürtelspangen. Die eine fiel dadurch auf, dass hier die Farben- und Schattierungseffekte durch mehrere Abtönungen des Goldes selbst vom

reichte bis zum Kammansatz herab; mit den Füssen stützte er sich auf einen goldenen Zweig, an dem zu beiden Seiten des Pfaues kleine violett emaillierte Blumen zu sehen waren. Die der Mitte zugekehrten Ränder des ausgeschnittenen Schildpatts waren mit kleinen Brillantenreihen besetzt, ebenso wie der äussere Rand des Kammaufsatzes, und in den vier Ecken desselben waren noch auf dem Schildpatt kleine EckArabesken mit Brillanten ausgeführt.

Die grösste Anzahl von originellen Neuheiten findet man aber allezeit unter den für Bracelets oder Ketten gebräuchlichen Anhängseln. Um nur einiges darunter hervorzuheben, erwähne ich z. B. allerle kleine Tierfiguren, wie Kröten, Schweinchen, Eidechsen, die aus seledin-grünem Achat hergestellt und mit einem Halsband aus winzigen Brillanten ver

sehen sind. Ein Jux-Gegenstand ist ein würfelförmiges Goldkistchen nur 1/2 cm gross und auf der Aussenseite mit Brillanten oder Rubinen besetzt, das sich mittels eines Knopfes öffnet, worauf ein kleiner Teufel hervorspringt. Sinnvoller schon ist ein 2 cm langes und 11 cm breies Anhängsel in Buchform, an den vier Ecken mit Brillanten besetzt und aus vier sich auseinanderfaltenden Schichten bestehend. Zwei bilden den Buchdeckel; beim Öffnen stellen sich die anderen zwei Teile auf einer Seite des Buchdeckels auf, in dem einen ist, gleichwie in einem Goldrahmen eine Miniaturphotographie eingesetzt, in dem andern gegenüber angebrachten ein rundes Vergrösserungsglas, durch das man hindurchschauend die Photographie vergrössert sieht.

Die Bekämpfung der Warenhäuser,

Von Dr. Rocke.

Eine neue Warenhausdebatte gab es am Freitag den 16. Juni im preussischen Abgeordnetenhause. Die Abgeordneten Röhren und Dr. Hitze hatten folgende Interpellation eingebracht: ,,Weshalb hat die Königliche Staatsregierung den in der Thronrede am 16. Januar angekündigten Gesetzentwurf, betreffend die Besteuerung der Warenhäuser, dem Landtage noch nicht vorgelegt und für wann ist die Vorlegung zu erwarten?" Die zu dieser Interpellation sprechenden Redner der verschiedenen Parteien, so ziemlich dieselben wie bei den früheren Debatten über diesen Gegenstand, brachten Neues nicht vor und wiederholten ihre früheren Ausführungen. Von Interesse war nur die Rede des Finanzministers von Miquel, welche als Antwort der Staatsregierung auf die Interpellation anzusehen ist. Herr von Miquel widersprach zunächst der Behauptung, dass in der Thronrede versprochen sei, es solle der Gesetzentwurf über die Besteuerung der Warenhäuser noch in dieser Session vorgelegt werden. Demgegenüber verwies der Minister darauf, die Thronrede habe nur gesagt, es werde hoffentlich gelingen, noch in dieser Session einen Gesetzentwurf, betreffend die Besteuerung der Warenhäuser, dem hohen Hause vorzulegen. Der Redner gab dann weiter zu, dass diese Hoffnung leider nicht erfüllbar gewesen sei und sich auch für die Zukunft dieser Session nicht werde ermöglichen lassen können. Diese Thatsache beruhe lediglich auf der ausserordentlichen Schwierigkeit dieser Gesetzgebung.

Aus der Rede des Ministers geht weiter hervor, dass die Regierung noch immer eine kommunale Besteuerung für die Warenhäuser erstrebt und von den Kommunen erwartet, dass sie auf Grund des Kommunal-Abgaben- oder Gewerbesteuer-Gesetzes gegen die Warenhäuser vorgeht. Wir wünschen mit dem gesamten kaufmännischen und gewerblichen Mittelstande, dass die Regierung sich endlich von dem Glauben frei macht, als wäre von den Kommunalverwaltungen in dieser Hinsicht etwas zu erwarten. Bei der Besprechung, welche im vorigen Jahre über die Frage der Besteuerung der Warenhäuser im Finanzministerium stattgefunden hat, waren gerade verschiedene Oberbürgermeister grosser Kommunen die Hauptverteidiger der Warenhäuser, in welchen sie einen technischen und wirtschaftlichen Fortschritt gegenüber dem Mittel- und Kleinhandel sahen. Die Mehrzahl unserer Stadtverwaltungen ist einmal eine liberale und zwar

in vielen Fällen eine sehr linksliberale, und die im Liberalismus herrschende Richtung will von der Warenhaussteuer nichts wissen. Man kann es zur Not auch einer einzelnen Stadt nicht verdenken, wenn sie gerade gegen die Warenhäuser vorgehen soll, während dies benachbarte andere Städte nicht thun. Die vernünftigen Grundsätze der Finanzpolitik sowohl als auch die Gerechtigkeit gegenüber den durch die Steuer Betroffenen verlangen, dass die Steuer nicht von jeder Kommune nach verschiedenem Masstabe und in verschiedener Höhe nach Belieben bemessen, sondern dass sie gleichheitlich für das ganze Land festgesetzt wird. Haben doch einzelne Handelskammern sogar darauf hingewiesen, dass die Warenhaussteuer überhaupt eine Reichsstener sein müsse, weil auch eine blosse Landessteuer ihre grossen Gefahren habe und die Warenhäuser in die benachbarten steuerfreien Länder dränge. Man muss sich vergegenwärtigen wenn beispielsweise in Altona eine Warenhaussteuer erhoben wird und in Hamburg nicht, dass dann die Hamburger Warenhäuser für den Altonaer Handel noch gefährlicher werden können wie vorher.

Es ist dem Minister darin Recht zu geben, dass die Frage eine ausserordentlich schwierige ist. Wenn man mit Vorliebe auf das Beispiel von Bayern verweist, so lässt sich dieses auf Preussen und vielleicht auch auf die meisten übrigen deutschen Bundesstaaten nicht übertragen. Das ganze bayerische Steuersystem, namentlich die Gewerbesteuer, ist eine grundsätzlich verschiedene von der jetzigen preussischen Gewerbesteuer. Die bayerische Bestimmung wegen der Warenhaussteuer lautet dahin, dass mit einer Umsatzsteuer zu belegen sind Betriebe von aussergewöhnlich grossem Umfange und solche, die eine ungewöhnliche Art des Geschäftsbetriebes haben. Vielleicht weiss man in dem Mittelstaate Bayern von vornherein, welche Geschäfte unter diesen Begriff fallen; in Preussen, in welchem die Verhältnisse im Osten und Westen, in der Weltstadt Berlin, in den Grossstädten und den Kleinstädten ganz verschiedene sind, kann man mit einer so allgemein gefassten Bestimmung nicht auskommen, ohne dass sich eine Unmenge Streitfragen daraus entwickeln würde. In Bayern entscheidet über das Vorhandensein der Merkmale der Minister. In Preussen wird man kaum geneigt sein, diesem die Entscheidung allein zu überlassen, dazu sind die preussischen Finanzminister

und besonders der jetzige zu tüchtige Finanz-Leute! Man braucht aber überhaupt nicht zu kritisieren, denn das bayerische Gesetz hat sich in der Praxis noch nicht bewährt, es steht vorläufig noch auf dem Papier.

Überhaupt ist man sich immer noch nicht klar, welche Steuerform man zur Erschwerung des Wettbewerbs der Warenhäuser anwenden soll. Die Umsatzsteuer findet mehr und mehr auch bei den kleinen Händlern, die ein Einschreiten gegen die Warenhäuser wünschen, Widerspruch, denn eine Umsatzsteuer trifft nicht nur die Warenhäuser, sondern wird überhaupt von jedem Kaufmann je nach seinem Umsatz erhoben, und wenn sie auch so gestaffelt wird, dass sie einerseits bei kleinen Umsätzen nicht schädlich wirkt und andererseits auch nicht bei Umsätzen, denen ein angemessener Nutzen entspricht, sondern nur solche Geschäfte drückt, die einen Schleuderumsatz erzielen, so sträubt sich doch der Kaufmanns- und Gewerbestand mit Recht gegen jede neue Steuer, da man weiss, dass der Fiskus, wenn er einmal ein Plätzchen gefunden hat, wo er die Steuerschraube überhaupt ansetzen kann, diese bald immer fester anzieht. Dazu kommt, dass eine Umsatzsteuer sich nur erheben lässt, wenn eine Selbstdeklaration des Umsatzes des einzelnen Kaufmannes und Gewerbetreibenden erfolgt. Eine solche Deklaration des Umsatzes ist viel gefährlicher und gewährt viel mehr einen Einblick in die Geschäftsverhältnisse und Geschäftsgeheimnisse, als die Deklaration des Einkommens und Verdienstes. Die Denkschrift zu dem preussischen Gesetzentwurf betr. Besteuerung der Warenhäuser, welcher vor etwa einem halben Jahre den Handelskammern zur Begutachtung unterbreitet worden ist, zählt ganz zutreffend die Momente auf, welche gegen eine Umsatzsteuer sprechen.

Ein anderes Kennzeichen, nach welchem man die den Warenhäusern aufzuerlegende Sondersteuer bemessen will, könnte die Zahl der Personen bilden, die in dem betreffenden Geschäft angestellt sind und die in der Mehrzahl als abhängige Diener an die Stelle selbständiger Geschäftsleute treten. Man hat sich auch gegen eine solche personale Kopf-Steuer, soweit sich übersehen lässt, ziemlich einmütig ausgesprochen und zwar von der Erwägung ausgehend, dass infolgedessen die Zahl der beschäftigten Personen nach Möglichkeit eingeschränkt werden würde und die wirklich beschäftigten Angestellten stärker zur Arbeit herangezogen würden als bisher. Wir glauben, dass diese Erwägung doch nicht ganz zutreffend sein wird. Mit dem Halten von kaufmännischem Personal wird auch jetzt kein Luxus getrieben; vielmehr werden auch jetzt jedenfalls immer gerade nur soviel Leute angestellt, wie wirklich in dem Geschäft gebraucht werden. Deshalb würde wohl nach Inkrafttreten der Personalsteuer eine stärkere Heranziehung in nennenswertem Masse nicht erfolgen, zumal ja auch die Maximal-Arbeitszeit durch die neue GewerbeordnungsNovelle festgesetzt ist und wir wahrscheinlich bald auch eine obligatorische Ladenschlusstunde bekommen werden, andererseits auch kaum zu befürchten ist, dass ein Warenhausbesitzer plötzlich eine Anzahl Leute entlässt, weil er für jeden fünf bis zehn Mark Sondersteuer bezahlen muss.

Nach dem Entwurfe des preussischen Staatsministeriums sollte die Warenhaussteuer nicht dem Staate zu gute kommen, sondern sie sollte dazu verwandt werden, um die von den Gewerbesteuerpflichtigen der Klasse III und IV aufzubringende Steuer zu ermässigen. Ein besonderer Vorteil dürfte damit für diese Gewerbetreibenden kaum verknüpft sein; denn selbst wenn, was kaum anzunehmen ist, die Gewerbesteuerklasse IV und etwa die unteren Sätze der Klasse III infolgedessen ganz wegfielen, die betreffenden Gewerbetreibenden also keine Gewerbesteuer mehr zu zahlen hätten, so würde das für

[ocr errors]

Ob je

ihre Konkurrenzfähigkeit kaum ins Gewicht fallen. mand zehn, zwanzig oder dreissig Mark Steuer zahlt oder nicht, kann vom geschäftlichen Standpunkte aus ziemlich gleichgültig sein. Wenn ein Geschäft nicht soviel abwirft, ist es besser, dass es überhaupt sobald als möglich von der Bildfläche verschwindet. Sollte man die Steuer als Personal-Kopfsteuer von den Angestellten in den Warenhäusern erheben, so erscheint es uns viel richtiger, dass der so aufgebrachte Steuerbetrag in entsprechender Weise, etwa durch Bildung eines besonderen Fonds bei den Alters- und Invaliditäts-Kassen, dazu verwandt wird, um als Pensionsund Reliktenversorgung für kaufmännische Angestellte zu dienen. Denn ein Hauptschaden der grossen Warenhäuser ist gerade, dass sie vielen Detaillisten und Gewerbetreibenden die Möglichkeit nehmen, sich selbständig zu machen und sich so für ihr Alter eine halbwegs gesicherte Existenz zu schaffen.

Der Hauptvorteil, welchen die grossen Warenhäuser gegenüber den Spezialgeschäften der Kaufleute und Gewerbetreibenden haben, liegt in der Lokalfrage. Die Geschäftsräumlichkeiten der Warenhäuser werden von ihnen unverhältnismässig billiger ermietet und erkauft, als die Läden der sonstigen Geschäfte. Das liegt daran, dass die Warenhäuser in der Lage sind, die Räumlichkeiten viel ökonomischer auszunutzen. Ein gewöhnliches Handelsgeschäft braucht ein oder mehrere Schaufenster im Parterre und hat seine sämtlichen Verkaufsräume meistens im Parterre, ausnahmsweise noch in der ersten Etage. Die Warenhäuser dagegen bestehen, soweit sie in den letzten Jahren erbaut sind, eigentlich nur noch aus Glas, welches Halt. und Fundament durch Cement und dünne Eisenträger erhält. Selbst durch das Dach fällt das Oberlicht ungehindert in das Gebäude und beleuchtet alle Waren. Eine solche Einrichtung kann sich ein gewöhnliches Geschäft nicht leisten. Es giebt nun zwar Leute, die bewundernd diese grossen Paläste betrachten und auch hier einen technischen und ökonomischen Fortschritt erblicken, aber wie berechtigt die Warnungen derjenigen sind, welche in diesen Bauwerken eine grosse Gefahr für Leben und Gesundheit der Menschen erblicken, hat sich erst kürzlich wieder in drastischer Weise bei dem Brande des Karstedtschen Warenhauses in Braunschweig gezeigt, bei welchem eine Anzahl junger blühender Menschenleben zu Grunde gegangen ist. Es ist eben ein Unding, die zweite, dritte und selbst vierte Etage eines so absonderlich gebauten Hauses für Verkaufszwecke zu benutzen und darin hunderte und selbst tausende von Menschen verkehren zu lassen. Für Verkaufszwecke sind die Parterre-Lokalitäten ihrer Natur nach prädestiniert und die oberen Etagen der Häuser können nur für Arbeitszwecke aber dann auch nicht für eigentliche Fabrikbetriebe und in der Hauptsache für Wohnungen verwandt werden. Bei Ausbruch einer Katastrophe können einige wenige Menschen aus den höheren Etagen sich immer noch retten, Viele aber nicht. Deshalb sollte eine Bestimmung getroffen werden, dass alle Läden und Verkaufsräume nur im Parterre belegen sein dürfen, unter gewissen Voraussetzungen höchstens noch eine Treppe hoch. Eine solche Bestimmung lässt sich rechtfertigen durch die Feuersgefahr und ähnliche Missstände, welche in baupolizeilicher Hinsicht entstehen können, z. B. Unglücksfälle bei Personen- und Warenaufzügen u. dergl. Würde eine solche Bestimmung erlassen werden, so würde dadurch den Warenhäusern und Bazaren das Leben schon recht schwer gemacht und ihre weitere Ausdehnung stark beeinträchtigt werden; dann können sie sich nicht mehr wie jetzt vertikal ausdehnen, oder, wie ein findiger Amerikaner gesagt hat, in die Luft, die nichts kostet", bauen, sondern

sie müssen sich horizontal ausdehnen und für Grunderwerb bedeutende Summen zahlen, somit die Grundrente und die sich daraus ergebenden Profite durch die weniger vorteilhafte Ausnutzung der oberen Etagen herabdrücken lassen. Hierdurch würde also eine Gleichstellung der Warenhäuser mit

den anderen Geschäften herbeigeführt, ohne dass eine Sondersteuer oder eine weitere Durchbrechung des Prinzips der Gewerbefreiheit nötig wäre. Wir möchten den massgebenden Faktoren diesen Vorschlag zur Erwägung unterbreiten.

[ocr errors]

Schmuck und Mode.

[graphic]

Ein sehr apartes Kostüm stellt unser heutiges Modebild dar. Der Stoff des Kleides besteht aus feiner hellgrauer Wolle, die schwarzen Streifen, welche das in Form einer losen kurzen Jacke gefertigte Leibchen sowie die Tunika, ihrer Form folgend, in wagerechten Linien zieren, sind schwarze Wollborte. Der glatte Rock, welcher auf der Vorderbahn reichen Besatz aus Sammet- und Seiden-Posamenten zeigt, ist mit einem 30 cm hohen Serpentin volant berandet, welcher am unteren Saume gleichfalls mit schwarzer Borde besetzt ist. Die engen Ärmel endigen in eine mit schwarzer Seide gefütterte Manschette in Serpentinform, die zurückgeschlagen sowohl als auch über die Hand fallend getragen werden kann. Die Kravatte eine aus Amerika herübergekommene Neuheit ein etwa 15 cm breites schweres Band von schwarzer Seide mit eingewebtem Blumenmuster, ist an beiden Enden in Falten gelegt und von den Schliessen gefasst. Das Band wird von vorn nach hinten umgelegt, im Nacken gekreuzt und vorn geschlossen. Für den Herbst wird diese Kravatte sehr beliebt werden. Man hat sowohl die Bänder als auch die Schliessen in vielerlei Farben und Formen, von den einfachsten bis zu den wertvollsten. Der Kravattenschliesse entspricht die Gürtelschnalle. Der Gürtel selbst besteht hier aus schwerem schwarzen Seidenripsband. Man kann jedoch zu dieser Toilette auch einen abstehenden, einen russischen Gürtel z. B. tragen, wie wir sie in prachtvoller Ausführung sehen. Die lange Fächerkette ist durch doppelte Schlingung so weit verkürzt, dass die daran befestigte Uhr in einem kleinen, hinter dem Revers des Jäckchens angebrachten Täschchen untergebracht werden kann. Armbänder und Haarschmuck erhöhen die Eleganz dieses sehr geschmackvollen Anzuges, ein schmaler Goldreif mit blitzendem Stein vervollständigt den reichen modernen Goldschmuck.

Firmen. Personal. Vereine. Versammlungen.

Die Silberwarenfabriken H. J. Butzon Nachf., Wilhelm Bahner, Anton Bahner und Louis Bahner in Düsseldorf wurden, einer Notiz unseres Korrespondenten zufolge, durch den Düsseldorfer Bankverein in eine Aktien-Gesellschaft unter der Firma Vereinigte Silberwarenfabriken, Aktien-Gesellschaft zu Düsseldorf, mit einem Aktienkapital von 1000 000 umgewandelt.

Die bekannte Doubléwarenfabrik Rodi & Wienenberger in Pforzheim wurde letzten Montag unter Mitwirkung des Bankhauses Struns & Co. in Karlsruhe in eine Aktiengesellschaft mit 500 000 Mk. Kapital umgewandelt. Das Geschäft, welches seit etwa 15 Jahren existiert, ist die älteste Fabrik, welche Glanzdoublé oder wie sie sonst genannt werden, Amerikanische Doubléwaren als Spezialität herstellt, und ist heute eine der grössten Unternehmungen am Platze. Ihr Arbeiterpersonal wird etwa 320-350 Köpfe stark sein. Sie fabriziert alles, was sich in

Glanzdoublé herstellen lässt und besitzt in und ausserhalb Deutschlands einen ausgedehnten Kundenkreis. Sie ist innerhalb eines Jahres die dritte Edelmetallwarenfabrik hier, welche in ein Aktienunternehmen umgewandelt wurde.

Die Stuttgarter Metallwarenfabrik Wilh. Mayer & Fr. Wilhelm in Stuttgart bringt die ersten, soeben von ihr fertiggestellten Hochzeitsmedaillen nach dem Entwurfe von Hermann Dürrich in Kassel (Abbildung siehe Jahrgang 1898, No. 10 d. Ztg.) in den Handel. Das uns vorliegende Probestück der Medaille ist ein Kunstwerk, das den berühmten französischen Erzeugnissen sich getrost an die Seite stellen kann, ein Werk, das sowohl von tiefer geistiger Auffassung seitens des Künstlers, als für eine ganz ausserordentlich gut gelungene technische Durchführung seitens der genannten Firma ein beredtes Zeugnis ablegt.

Jubiläum. Auf eine 25jährige Thätigkeit bei der Firma Haegele & Geyer in Gmünd konnte am 26. d. M. die Arbeiterin

« PreviousContinue »