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alle Kündigungen, die zwischen dem 15. Mai 1926 und dem Inkrafttreten des Gesetzes mit kürzerer als der durch das Gesetz vorgesehenen Kündigungsfrist ausgesprochen wurden, als mit der gesetzlich verlängerten Frist gelten.

Auch die Schwerbeschädigten, seien es Angestellte oder Arbeiter, genießen einen besonderen Kündigungsschutz, und zwar ist hier eine Kündigungsfrist von mindestens vier Wochen vorgesehen, sofern nicht durch Gesetz- oder Tarifvertrag eine längere Kündigungsfrist vorgesehen ist. Ferner ist die Kündigung erst dann wirksam, wenn die Hauptfürsorgestelle ihr zugestimmt hat. Die Kündigungsfrist läuft erst vom Tage der Absendung des schriftlichen Zustimmungsantrags. Die Hauptfürsorgestelle kann die vierwöchentliche Kündigungsfrist für den einzelnen Fall verlängern und ihre Erteilung der Zustimmung an gewisse Bedingungen knüpfen, z. B. der Einstellung eines anderen Schwerbeschädigten usw. Stimmt die Hauptfürsorgestelle nicht zu, so besteht die Möglichkeit einer Beschwerde an den Schwerbeschädigtenausschuß der Hauptfürsorgestelle, der endgültig entscheidet. Die Zustimmung der Hauptfürsorgestelle ist nicht erforderlich zur fristlosen Entlassung wegen eines wichtigen Grundes.

Darüber

Nun ein paar Worte zur Frage der Arbeitszeit. Wir haben bereits oben mitgeteilt, daß die Proklamierung des 8-Stundentags eine der ersten Taten der neuen Machthabung nach der Staatsumwälzung war, und daß seitdem an diesem Problem herumgedoktert wird, ohne daß die Materie endgültig geregelt werden konnte. Augenblicklich ist die Arbeitszeit durch das Arbeitszeitnotgesetz geregelt, das jedoch, wie sein Name schon sagt, auch nur wieder eine Zwischenlösung sein soll, bis das Arbeitsschutzgesetz von der Gesetzgebungsverarbeitungsmaschine endgültig verarbeitet ist. dürften allerdings noch Wochen und Monate dahingehen. Denn selbst auf der linken Seite des Deutschen Reichstags beginnt man einzusehen, daß eine schematische Regelung des 8-Stundentags weder im Interesse der Arbeiterschaft noch insbesondere der deutschen Volkswirtschaft gelegen ist. Die derzeitige Rechtslage kann keinesfalls befriedigen. Das Arbeitszeitnotgesetz sieht sowohl für gewerbliche Arbeiter wie für Angestellte eine regelmäßige tägliche Arbeitszeit ausschließlich der Pausen von 8 Stunden vor. Besteht kein Tarifvertrag, der eine anderweitige Festsetzung der Arbeitszeit enthält, so darf der Arbeitgeber nur an 30 Tagen im Jahr eine Mehrarbeit bis zu 2 Stunden anordnen. Im übrigen ist auch bei tarifvertraglichen Regelungen die Höchstgrenze der täglichen Arbeit 10 Stunden. Dabei ist besonders wesentlich, daß die Verlängerung der Arbeitszeit im Wege der Vereinbarung nur durch Tarifvertrag, nicht aber auch durch Einzelarbeitsvertrag oder Betriebsvereinbarung zugelassen ist. Ein besonderer Mangel des Gesetzes ist auch, daß die Frage der Arbeitsbereitschaft so unklar umschrieben ist, und daß bei der Auslegung dieses Begriffes durch das Reichsarbeitsministerium es nur recht wenige Betriebe gibt, für die dieser Begriff in Anwendung kommen kann. Untersucht man den Begriff näher, so wird man nicht umhin können zu behaupten, daß alle die Angestellten und Arbeiter, die nicht im Akkord arbeiten oder fortlaufend beschäftigt sind, unter den Begriff der Arbeitsbereitschaft fallen müßten; z. B. die. Verkäufer in Ladengeschäften, die Kellner usw. Trotzdem hat das Reichsarbeitsministerium die Frage der Arbeitsbereitschaft für diese Berufsgruppen nicht anerkannt. Eine Neuerung in dem Arbeitszeitnotgesetz ist auch die Tatsache, daß Mehrarbeit unter allen Umständen nur mit einem Zuschlag geleistet werden darf und daß, falls die Tarifparteien keine anderweitige Festsetzung treffen, das Gesetz einen Zuschlag von 25 Proz. als angemessen betrachtet. Endlich die vielumstrittene Tatsache, daß sowohl die Leistung wie die Annahme freiwilliger Mehrarbeit über die gesetzliche bzw. tarifvertragliche Stundenzahl hinaus verboten und strafbar ist. Tatsächlich haben die einzelnen Gewerbe- und Handelsaufsichtsämter be

reits eine strenge Kontrolle der einzelnen Betriebe in Angriff genommen, so daß nur empfohlen werden kann, die Diensteinteilung so einzurichten, daß man mit den Bestimmungen des Arbeitszeitnotgesetzes nicht in Konflikt kommt.

Die Krankheit eines Angestellten bzw. Arbeiters bildet recht häufig Anlaß zu Streitigkeiten zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer hinsichtlich der Fortzahlung des Gehaltes, wie namentlich auch wegen der Weiterbeschäftigung des betreffenden Arbeitnehmers. Für gewerbliche Angestellte und Handlungsgehilfen ist zu sagen, daß dieselben im Falle einer unverschuldeten Krankheit Anspruch auf Fortzahlung des Gehaltes bis zur Dauer von 6 Wochen haben. Ausdrücklich ist jedoch festzustellen, daß die Krankheit unverschuldet sein muß. Wird z. B. ein Angestellter wegen unvernünftiger Übertreibung bei sportlicher Betätigung krank, oder zieht sich jemand eine geschlechtliche Ansteckung infolge liederlichen Lebenswandels zu, so hat er keinen Anspruch auf Gehaltszahlung. Für gewerbliche Arbeiter kommt eine 6 wöchentliche Lohnzahlung nicht in Frage, vielmehr hat die Bezahlung nur dann zu erfolgen, wenn die Verhinderung an der Dienstleistung für eine verhältnismäßig nicht erhebliche Zeit erfolgt. Der Arbeitnehmer muß seine Krankheit dem Arbeitgeber unverzüglich anzeigen und auf Verlangen ein ärztliches Zeugnis vorlegen. Der Arbeitgeber kann ferner verlangen, daß sich der Arbeitnehmer durch einen Vertrauensarzt des Arbeitgebers auf Kosten des letzteren nochmals untersuchen läßt. Kommt er dieser Aufforderung nicht nach, so ist hierin eine Dienstverweigerung zu erblicken, die zur fristlosen Entlassung berechtigt.

Wie schon oben erwähnt, ist anhaltende Krankheit des Arbeitnehmers ein Grund zur fristlosen Entlassung. Dieselbe darf jedoch nicht erst ausgesprochen werden, wenn sich der Arbeitnehmer wieder zum Dienst gemeldet hat, sondern muß vorher erfolgen. Der Arbeitnehmer hat auf alle Fälle Anspruch auf Gehaltszahlung bis zum Ablauf desjenigen Zeitpunktes, in dem die Entlassungserklärung als ordnungsgemäße Kündigung wirken würde.

Zum Schlusse noch einige Ausführungen über das Betriebsvertretungsrecht sowie über die Arbeitsrechtspflege.

Bekanntlich schreibt Artikel 65 der Reichsverfassung vor, daß die Arbeitnehmer berufen seien, gleichberechtigt in Gemeinschaft mit den Arbeitgebern an der Regelung der Lohnund Arbeitsbedingungen sowie an der gesamten wirtschaftlichen Entwicklung der produktiven Kräfte mitzuarbeiten. In Ausführung dieser Bestimmung wurde das Betriebsrätegesetz vom 4. Februar 1920 erlassen, das das Mitbestimmungsrecht der Arbeitnehmer durch die Betriebsvertretung regelt. Das Betriebsrätegesetz sieht vor, daß in allen Betrieben mit mindestens 20 Arbeitnehmern ein Betriebsrat oder mit mindestens fünf Arbeitnehmern ein Betriebsobmann zu wählen ist. Diese Bestimmung ist durch das Gesetz zur Abänderung des Betriebsrätegesetzes vom 28. Februar 1928 noch verschärft worden, dahin, daß in denjenigen Betrieben, wo der Betriebsrat nicht vier Wochen vor Ablauf seiner Wahlzeit einen Wahlvorstand wählt, der Arbeitgeber verpflichtet ist, einen aus den drei ältesten wahlberechtigten Arbeitnehmern bestehenden Wahlvorstand zu bestellen. Kommt auch der Arbeitgeber dieser Verpflichtung nicht nach, so ist das Arbeitsgericht verpflichtet, einen Wahlvorstand zu bestellen. Mit Rücksicht auf die zivil- wie strafrechtlichen Nachteile, die aus diesen Unterlassungen hervorgehen können, empfiehlt es sich, die Gesetzesbestimmungen genau einzuhalten. Es würde zu weit führen, das gesamte Betriebsräterecht, das in den letzten Jahren durch eine eingehende juristische Judikatur und Literatur erläutert und ergänzt wurde, näher zu beschreiben. Wir wollen uns nur ganz kurz über die Aufgabe des Betriebsrates sowie die Geschäftsführung desselben aussprechen. Der Betriebsrat hat nach dem Wortlaut des Gesetzes die gemeinsamen wirtschaftlichen Interessen

Das Wirtschaftsleben im Edelmetallgewerbe

Edelmetallpreise (für Berlin, Hamburg und London Börsenpreise, für Pforzheim Notierung der Darmstädter Bank):

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Der internationale Diamantenmarkt. Amsterdam, 17. Juli. Die Kauflust für geschliffene Diamanten hat sich merklich gehoben. Der Umfang der abgeschlossenen Geschäfte ist allerdings noch gering, weil die Amerikaner nur direkten Bedarf decken und sich folglich nur für verhältnismäßig kleine Partien interessieren. Phantasiemodelle, Marquisen und Baguettes waren besonders gefragt, daneben ließen sich auch Viergrainers und größere Steine leicht absetzen, wovon auch die mittleren und geringeren Qualitäten verkäuflich sind. In Rosen ist der Handel klein. Die erzielten Preise boten nicht allgemein Befriedigung. Die Marktlage hat sonst günstigere Aussichten als in den letzten Wochen.

In Antwerpen hat die Belebung des Marktes auch größere Umsätze gebracht, weil die Käufer hier noch Gelegenheit fanden, auf die Preise einzuwirken. Die Nachfrage ist ähnlich wie in Amsterdam, nach feineren Artikeln groß, während die geringeren Qualitäten und Melees schlechten Absatz finden. Melees sind gegenüber den Preisen im ersten Quartal um etwa 25 Proz. gefallen, aber doch unverkäuflich, weil die Phantasiemode den Markt zu stark beherrscht. In Rohdiamanten hat die Kauflust ebenfalls zugenommen, und die Schleifereien sind wieder besser beschäftigt. Hier ist man über die Zukunft des Marktes noch unsicher und glaubt, daß erst der August den Beweis für eine bleibende Konjunktur liefern muß.

Upi.

Bau der Diamantenschleiferei in Kimberley. Die Firma Rosenstrauch & Korb hat in der Westend vorstadt von Kimberley auf einem 100 Morgen großen Grundstück mit dem Bau der neuen Diamantenschleiferei begonnen. Man hofft, in vier Monaten mit dem Bau der Schleiferei fertig zu sein. Die ersten Antwerpener Diamantenschleifer werden im nächsten Monat bereits die Reise nach Südafrika antreten. Nach Ankunft derselben in Kimberley wird sofort ein Teil der Schleiferei in Betrieb genommen werden. -TMaßnahmen gegen die Außenseiter in der belgischen Diamantenindustrie. Das Syndikat der belgischen Diamantenindustrie und der allgemeine belgische Diamantenarbeiterbund haben eine Kommission gebildet, die die Maßnahmen beraten soll, welche zu ergreifen sind, um die Außenseiter in der belgischen Diamentenindustrie auszuschalten. Diese Kommission hat jetzt das Resultat ihrer Beratungen vorgelegt, und es wird vorgeschlagen, daß die Mitglieder des Diamantensyndikats nur mit Mitgliedern des Diamantenarbeiterbundes zusammen arbeiten sollen, wie auch die Mitglieder des Diamantenarbeiterbundes nur noch an Mitglieder des Syndikats ihre Arbeit liefern sollen. Es wird weiterhin erwogen, ob man nicht ein Verbot der Errichtung von neuen Fabriken unter 20 Mühlen erwirken soll.

-T

Der Londoner Gold- und Silbermarkt. London, 17. Juli 1928. Der Goldmarkt erhält stets größere Zufuhren bei sehr geringem Handelsinteresse des freien Handels. Der Import einer Woche belief sich auf über eine Million £, wovon kaum 1⁄4 Million abgesetzt werden konnten. Der Kontinent hat wenig Bedarf. Die Bank von England nimmt das unverkäufliche Gold in ihre Keller und verfügt bereits über Vorräte, wie sie in den letzten Jahren nicht mehr bestanden. Die amtliche Notierung lautet 84 s. 10, d.

Am Silbermarkt deckten sich die Ein- und Ausfuhren fast in einer Höhe von 350 000 €. Nachfrage war fast nirgenes zu finden, während Amerika sehr stark als Verkäufer auftrat, wodurch der Preis bis auf 27% zurückgelaufen ist. Die schwächere Marktlage scheint anzuhalten. Upi.

Transvaals Ġoldausbeute. Im Monat Juni wurden 862363 Unzen gewonnen, wovon 37220 Unzen auf die außerhalb des Witwatersrand gelegenen Minen entfallen. Zum Standardpreis für Feingold von 85 s. die Unze ergibt sich dafür ein Wert von 3665 043 £, was fast genau 100000 € weniger als im Mai ist.

-av.

Goldproduktion der Kilo-Moto-Minen im Juni 1928. Die Goldproduktion der Kilo-Moto- Minen im Juni 1928 betrug insgesamt 275,537 Kilogramm, wovon 159,951 Kilogramm auf Kilo und 115,586 auf Moto entfallen. Der eingetretene Rückgang ist zurückzuführen auf die zur Zeit im Bau befindlichen Erweiterungsanlagen, wozu auch vor kurzem eine Anleihe von 100 Mill. Franken aufgenommen wurde. -T

Die Erhebung von Monopolgebühren für Feuerzeuge in Jugoslawien. Nach dem Finanzgesetz für das Jahr 1928-1929 vom 28. März 1928 wird laut Artikel 80 in Jugoslawien auf Feuerzeuge, Zigarrenanzünder und Steine, welche für Feuerzeuge dienen, bei der Einfuhr eine Monopolgebühr erhoben. Die Höhe dieser Monopolgebühren bestimmt der Finanzminister auf Antrag des Verwaltungsausschusses der selbständigen Monopolbehörden, jedoch darf diese Gebühr für ein Stück nicht höher sein als:

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Oberstein-Idar rüstet zum Deutschen Juweliertag. Es wurden mehrere Ausschüsse gebildet, die mit den Vorarbeiten betraut wurden. Die Regierung in Birkenfeld hat einen namhaften Betrag als Beihilfe gewährt. Bis zu der Tagung soll auch die Gewerbehalle in Idar, die eine Sehenswürdigkeit ersten Ranges ist, im Innern ein anderes Bild erhalten. Der Gesamteindruck und besonders die Lichtverhältnisse sollen besser werden. Von den für den Ausbau eingegangenen Entwürfen wurde derjenige des Professors Lisker aus Frankfurt a. M. bevorzugt, dem die Leitung des Umbaues übertragen wurde. Das vorgesehene Programm des Juweliertages dürfte insofern eine Änderung erfahren, als die am Schlusse der Tagung projektierte Fahrt an die Mosel in Wegfall kommen und statt dessen der Stadt Kreuznach ein Besuch abgestattet werden soll. Die Kurverwaltung Bad Kreuznachs rechnet bereits auf den Besuch der Tagungsteilnehmer. -th

Postalisches

Postalische Vergünstigungen in Amerika. Die Postverwaltung in den Vereinigten Staaten hat besondere,,Business reply envelopes" eingeführt, die von Vorteil für Firmen sein werden, die bereit sind, das Porto für gewisse ihnen zugehende Mitteilungen selbst zu tragen. Bei Benutzung solcher Umschläge für Antworten erhebt die Post das Porto vom ursprünglichen Sender des Umschlags, ohne irgendwelchen Zuschlag. Es erübrigt sich dadurch die Notwendigkeit, den Briefen Freimarken beizufügen, die vielleicht nicht benutzt werden. Der englischen Postverwaltung ist die Aufforderung, solche Umschläge einzuführen, seitens der vereinigten Druckereifirmen ebenfalls zugegangen.

av.

Zollzuschlag für Postsendungen nach Bolivien. Mit Wirkung vom 15. Juni d. Js. wird auf Waren, die mit der Post in Bolivien eingeführt werden, ein besonderer Zuschlag in Höhe von 30 Proz. des Betrages der Zölle und Nebenabgaben erhoben. Konsulatsfakturen. Auf Grund einer Verfügung der kubanischen Regierung werden vom 1. September d. Js. ab nur noch Konsulatsfakturen in spanischer Sprache zur Beglaubigung von den kubanischen Generalkonsulaten angenommen, alle anderen werden ausnahmslos zurückgewiesen.

Auskunftsstelle

über Bezugsquellen und fachtechnische Fragen 6562. Auf einem silbernen Löffel befindet sich nachstehend beschriebenes Warenzeichen: Ein dreiarmiger, leuchterähnlicher Gegenstand, auf jedem Arm, also an Stelle der Kerzen, je ein Würfel. Wer kann den Hersteller angeben? K. K. in A.

6576. Wer ist Lieferant von Putzstoff für Silber, eine Seite Flanell, andere Seite Kunstseide? F. & K. in T. 6578. Wer ist Hersteller der Stahlhelmabzeichen? (Warenmarke H. & N.) R. R. in H. 6580. Wer liefert als Spezialität kleine Kannen und Krüge (Miniaturhumpen) in echt Silber? W. B. in St. 6581. Wer hat Erfahrung, wie sich ein Scherengitter bei einem großen Schaufenster gegen Einbruch bewährt? J. B. in F. 6587. Wer liefert das Putzmittel ,,Märchenglanz"? R. L. in M. 6588. Wer liefert erstklassige Silberdosen (Pressungen)?

K. S. in L.

6589. Ich bitte die Herren Kollegen, die an der Frage interessiert sind, sich einmal darüber zu äußern, ob es üblich und statthaft ist, karmoisierte Ringe, die ringsherum mit Similis ausgefaßt sind, und nur in der Mitte einen oder zwei Brillanten tragen, als ,,echte Brillantringe" zu bezeichnen und zu verkaufen. H. B. in L. 6590. Womit kittet man eine echte oder Zuchtperle unsichtbar zusammen bzw. wie macht man einen Riß in diesen Perlen unsichtbar? E. M. in N.

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Bericht über die Mitgliederversammlung am Donnerstag, den 14. Juni 1928, in der ,,Alten Geheimratskneipe", Berlin, Jerusalemer Straße 8.

Der Vorsitzende, Kollege Exner, eröffnete um 20.30 Uhr die Versammlung. Nach Begrüßung der Anwesenden, insbesondere des Referenten Dr. Mischler, wird Punkt 1 der Tagesordnung, die Niederschrift der letzten Versammlung, genehmigt.

Zu Punkt 3 der Tagesordnung, der vorweggenommen wird, berichtet der Vorstand u. a. über die Verhandlungen mit der Berliner Fasservereinigung. Mit Bedauern wird festgestellt, daß diese Verhandlungen bis jetzt ergebnislos waren. Während der Verhandlungen kreist eine Liste, in welche sich jeder Kollege, der in die Liste für Spezialarbeiten aufgenommen zu werden wünscht, eintragen kann.

Es folgt nunmehr der Vortrag des Herrn Dr. Mischler, „Das neue Österreich". Der Vortragende, dessen eindrucksvolle Redeweise die Zuhörer von vornherein in seinen Bann zog, schilderte in großen Zügen auf Grund der historischen Vorgänge, wie es zum Zusammenbruch der österreich-ungarischen Monarchie kam und kommen mußte. Eindringlich führt er den Zuhörern die Bedrängnis des österreichischen Brudervolkes vor Augen, die insbesondere dort groß ist, wo deutsche Stammesteile heute unter dem Druck aufgezwungener Fremdherrschaft stehen. Seine Ausführungen gipfeln in den Gedanken, daß es einmal zum Anschluß Österreichs an Deutschland kommen muß und wird, auch wenn es dabei noch so viele Widerstände zu überwinden gibt. Der allgemeine Beifall bewies dem Vorstand, daß er mit diesem Vortrage, auch wenn er einmal nicht aus dem Fach herauskam, den Mitgliedern etwas geboten hatte, was unbedingt für jeden von Interesse war. Mit herzlichen Worten dankt der Vorsitzende Herrn Dr. Mischler für seinen Vortrag.

Der Fragekasten enthielt zwei interne Anfragen, die in Verbindung mit gleichartigen Mitteilungen aus der Versammlung. eine rege Debatte entfesselten. Bei dieser Gelegenheit wird auch die Groß-Berliner Arbeitsgemeinschaft gestreift. Diesbezügliche Anfragen werden von den Kollegen Esdohr und Rost beantwortet. Es wird beschlossen, nach genügender Aufklärung einiger Mitteilungen, diese der Groß-Berliner Arbeitsgemeinschaft zur Erledigung evtl. zu übergeben. In eindringlichen Worten weist nunmehr der Kollege Esdohr noch auf die Sparanteile der Scheideanstalt Deutscher Goldschmiede hin, und zwar nicht ohne Erfolg, denn vier neue Genossen treten dem Unternehmen bei. Um 23.30 Uhr, schließt der Vorsitzende mit dem Dank an die Anwesenden die Versammlung.

Bruno Exner, Vorsitzender.

Hugo Zeckler, Schriftführer

6591. Welche Firma liefert die im Tiergarten in Berlin aufge- Geschäftsnachrichten und Personalien

stellte Bronze von Tuaillon in Galvanoplastik oder Bronzeguß in Größe von etwa 25 > 20 cm ?

H. R. in S.

6592. Wer hat von einer neuen Erfindung gehört, die es ermög-. lichen soll, einen Ersatz für Brillanten auf chemischen Wege herzustellen, die den echten sehr ähnlich sind, aber mit Glas nichts zu tun haben? Zirkon ist nicht gemeint. N. & H. in H. 6593. Wer kann mir Lieferanten von geeignetem Lack für chinesische Lackarbeiten nachweisen? F. & S. in G.

6594. Welcher Kollege liefert versilberte Stahlhelm-Likörbecher? Der Kelch stellt einen Stahlhelm dar. Th. B. in H.

6595. Welche Firma fabriziert die Alpakabestecke (90er Auflage) mit folgender Marke: Inmitten eines Rhombus ein Strauß, rechts und links von diesem die Buchstaben BS? J. E. in N. 6599. Wer liefert für bulgarische Firma Ketten, Ohrringe und Armbänder (bracelets) in rohem Zustande, also unpoliert? H. K. in L.

Antworten:

6587. Herren F. & W. in Düsseldorf für freundliche Auskunft besten Dank. Die Schriftleitung

Wir bitten die verehrten Leser, uns von Geschäfts-Eröffnungen, Veränderungen, Verkäufen, Auszeichnungen und Jubiläen stets Kenntnis zu geben

Jubiläen, Auszeichnungen usw. Hannover. Am 1. August sind es 40 Jahre, daß der Prokurist Heinrich Arnstein bei der Firma J. Dux, Hofjuwelier, tätig ist. Die Firma hat ihren Betrieb eingestellt, während sich Herr Arnstein in seiner Wohnung, Öltzenstraße 5, selbständig machte.

Gestorben

Breslau. Herr Hofjuwelier Max Grothe, Mitinhaber der Firma Gebrüder Somme Nachf., Am Rathaus 13, ist in der Nacht zum 13. Juli 1928 nach langem schweren Leiden verstorben. Der Verstorbene stand im 56. Lebensjahre.

Geschäfts-Eröffnungen und -Veränderungen Hamburg. Die Hamburger Juwelierfirma Wempe hat einen neuen Verkaufsraum an den Alsterarkaden 7 geschaffen. Oberstein. Fa. Henn & Fritsch, Bijouteriefabrik. Die Firma ist geändert in Artur Henn & Sohn in Oberstein. Artur Henn Deutsche Goldschmiede-Zeitung Nr. 30

ist am 11. April 1928 gestorben und Hans Fritsch am 14. Juni 1928 aus dem Geschäft und aus der Firma ausgeschieden. Das Geschäft wird von der Witwe Artur Henn und ihrem Sohn, Max Henn, fortgeführt.

Pforzheim. Der Geschäftsbetrieb der Firma Fritz Eberle, Juwelenfabrik, wurde am 11. Juli nach Zerrennerstr. 32 verlegt.

Handelsgerichtliche Eintragungen

Augsburg. Fa. Kunstgewerbehaus Walter Krauss. Inhaber Walter Krauss, Architekt, Göggingen. Verkauf von kunstgewerblichen Gegenständen aller Art.

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Berlin. Fa. Svacina & Co., W 8, Friedrichstraße 159. Juwelenkommission. - Fa. Ferdinand Weil, W 8, Unter den Linden 39. Vertretungen in Gold- und Silberwaren.

Gelsenkirchen. Fa. F. A. Wurzler, Gold- und Silberwarenhandlung, Bochumer Str. 18. Die Firma ist geändert und lautet jetzt: Friedrich Tillmann in Gelsenkirchen-Buer.

Görlitz. Fa. Schroeder & Paulsen, Juwelen, Gold- und Silberwaren. Der bisherige Gesellschafter Georg Schroeder ist alleiniger Inhaber der Firma. Die Gesellschaft ist am 1. April 1928 aufgelöst.

Fa.

Hannover. Fa. W. Lameyer & Sohn, Gold waren, Georgstraße 26. Witwe Magda Lameyer ist jetzt Inhaberin des Geschäfts. Paul Schmidt und Heinrich Ehrlich ist Gesamtprokura erteilt. Die Einzelprokura Paul Schmidt ist erloschen. Württembergische Metallwarenfabrik Geislingen, Zweigniederlassung Hannover. Die Prokura des Frdr. Weber ist erloschen. Das Vorstandsmitglied, stellvertretender Direktor Eugen Schmid, ist aus dem Vorstand ausgeschieden. Heilbronn a. N. Fa. Heilbronner Silberwarenfabrik Faßbender & Co. Die Prokura des Josef M. Hempel ist erloschen. Geschäft und Firma werden von dem bisherigen Gesellschafter Eugen Faßbender, Ziseleur, weitergeführt. Idar. Fa. August Schwarz, Edelstein- und HalbedelsteinSchleifereien und -Handlung. Reinhold Schwarz ist Prokura erteilt. Fa. Heinrich Menn, Mineralienhandlung. Dem Mineralogen Dr. W. Fr. Eppler ist Prokura erteilt.

Köln. Fa. Hans Worringen, Goldschmied, Frankgasse 7/9. Wilhelm Wahn ist Prokura erteilt.

Königsberg i. Pr. Fa. Carl Steyl, Gold- und Silberwaren, Steindamm 132-133. Georg Wels ist in die Gesellschaft als persönlich haftender Gesellschafter eingetreten. Die bisherige Firma wird fortgeführt. Zur Vertretung der Gesellschaft ist jeder der drei Gesellschafter ermächtigt.

Von den Aktien-Unternehmen Bayrische Alpaccawarenfabrik A.-G., Neu-Ulm. Die Generalversammlung am 2. August hat u. a. auch Beschluß zu fassen über Erhöhung des Aktienkapitals um 50000 auf 100000 RM., dividendenberechtigt ab 1. Juli 1928.

Rodi & Wienenberger, A.-G. für Bijouterie und Kettenfabrikation, Pforzheim. Der Aufsichtsrat beschloß, der auf den 27. Juli d. Js. einberufenen Generalversammlung die Verteilung einer Dividende von 5 Proz. für das Geschäftsjahr 1927-28 vorzuschlagen.

Bremer Silberwarenfakrik A.-G., Bremen. Die außerordentliche Generalversammlung der Bremer Silberwarenfabrik A.-G. beschloß die Erhöhung des Aktienkapitals um 240000 RM. auf 1,5 Mill. RM. Die neuen Mittel sollen zum Erwerb der Mehrheit der Fa. Karl Kaltenbach & Söhne in Altensteig bei Stuttgart dienen. Die Verwaltung glaubt, durch diese Interessennahme auch in Süddeutschland ihren Absatz weiter ausdehnen zu können. (,,N. Mannheimer Ztg.")

Die Lewis & Peat, Ltd., London, Großhandlung in Elfenbein, Perlen, Schildpatt usw., verteilt aus 63705 (67118) Reingewinn 25 (i.V. 35) Proz. Dividende. Das Geschäft in Singapore ging an eine besondere A.-G. (Tochterfirma) über.

B.

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Konkurse und Geschäftsaufsichten Dresden. Das Konkursverfahren über das Vermögen des Goldschmieds Wilhelm Friedrich Burkhardt, früher Werderstr. 13, ist nach Abhaltung des Schlußtermins am 12. Juli 1928 aufgehoben worden.

Das Ende von „Fichtelgold". In dem seit August 1925 bestehenden Konkursverfahren der Bergbau-A.-G. Fichtelgold in Brandholz wird nunmehr die Schlußverteilung erfolgen. Es sind hierzu 3920 RM. verfügbar, aus denen nur 23090 RM. bevorrechtigte Forderungen mit 16,5 Proz. befriedigt werden können.

Verbände, Innungen, Vereine Juwelier-, Gold- und Silberschmiede-(Zwangs-) Innung zu Berlin-Schöneberg

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Die Herren Kollegen werden gebeten, recht zahlreich und pünktlich zu erscheinen. Entschuldigungen sind an den Schatzmeister schriftlich zu richten.

Gustav Ostwald, Obermeister. Paul Kempcke, Schriftführer Juwelier-, Gold- und Silberschmiede-Zwangsinnung zu Berlin Gehilfenprüfungen

Die Herbstgehilfenprüfungen 1928 finden statt

am 10. September 1928, von 8-17 Uhr
am 11. September 1928, von 8-17 Uhr
am 12. September 1928, von 8-17 Uhr

im Fachschulgebäude, Berlin N, Linienstraße 162, Werkstatt für Goldschmiede (Zimmer 35). Die Formulare zur Prüfung werden am 8. und 9. August 1928 während der Unterrichtszeit von 17-18 Uhr verteilt.

Die Anmeldung zur Prüfung hat Sonnabend, den 25. August 1928 unter gleichzeitiger Entrichtung der Prüfungsund Ausschreibungsgebühren von 12 RM. beim Unterzeichneten zu erfolgen. Der Vorsitzende des Gehilfenprüfungsausschusses Friedrich Haberl,

Berlin C 19, Holzgartenstraße 8.

Geschäftliche Mitteilungen

(Für Mitteilungen an dieser Stelle übernimmt die Schriftleitung keine Gewähr) Eine eigenartige Neuheit, einen schwimmenden PortionenTeebehälter, hat die Firma Gust. Hauber, Schwäb. Gmünd, herausgebracht. Der Artikel wird folgendermaßen gebraucht:

In den unteren gelochten, abnehmbaren Teil des Teeschwimmers wird die nötige Menge Tee eingelegt, derselbe an das obere luftdicht abgeschlossene Teil aufgesteckt, das Ganze schwimmt sodann im Teeglas. Auch wenn der Teeschwimmer mit dem Löffel nach unten gedrückt wird, schwimmt er immer wieder an die Oberfläche und wird, sobald der Tee die richtige Färbung hat, mit dem Löffel, auf dem er stehen bleibt, herausgenommen. Da er in echt Silber ausgeführt ist, ist der Teeschwimmer hygienisch absolut einwandfrei. Der Artikel wird auf Kartons aufgesteckt geliefert, die gleichzeitig als Schaufensterreklame dienen sollen. Jedenfalls ein hübscher Artikel für die Reisezeit.

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