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re annehmen. Die Landesherren oder ihre Räthe, die vielleicht selbst der Akademie zuweilen beiwohs nen, oder durch die Mitglieder ihrer Provinz vou den Rathschlägen und Ueberlegungen der Versamm lung Nachricht erhalten, werden ohne Schmeichelei und Verläumdung wie auf einem freien Schauplaß die Stimme der Wahrheit auch aus andern Provins zen hören und sich gewöhnen, sie hören zu mögen. Denn von ihren edlen und guten Einrichtungen wer den die Akten der Akademie gleichsam ein fortgehendes Tagebuch, mithin in einigen Jahren die Annalen der Menschlichkeit, allgemeinen Billigkeit und Weisheit unsrer Nation werden. Der Starke wird den Schwachen begeistern, der Erfahrue dem Wohlmeinenden belehren, auch entfernte Provinzen und verschiedene Religionen werden sich einander kennen, ertragen und lieben lernen; so daß nicht nur manche gelehrte Streis tigkeit, manches Vorurtheil, das nur auf Unwissens heit beruhte, dadurch wegfallen, sondern auch eine Nacheiferung erweckt werden dürfte, an der die gröss seste und kleinste Provinz Theil nimmt. Es vers stehet sich von selbst, daß Alle Anzüglichkeiten gegen Landesherren und ihre Diener, gegen Religionen und Gelehrte, sowohl aus den Schriften als Unterreduns gen dieser Versammlung wegbleiben müssen, geschweis ge daß irgend eine Bitterkeit, ein literarischer oder politischer Groll in jene alte Zånkereien ausschlagen wollte, die nur für die Synoden dunkler Jahrhuns

derte

derte gehörten. Der Zweck dieser Akademie ist reine un partheiische Wahrheit, das Band ihrer Mitglieder ist National-Intereffe, gegenseitige Achtung und Schonung、

S. 5.

Um diese angegebenen Zwecke der Akademie zu bes fördern, dürfte die Einrichtung derselben vielleicht folgende seyn:

1. Jeder Landesherr, der an diesem patriotischen Institut Antheil nimmt, wählet aus seinem Laude oder aus seinen Ländern so viele Mitglieder, als er zum Besten seines Staats und zum Nußen Deutsch, lands für nothwendig erachtet. So wäre es bei der ersten Einrichtung; künftig aber dürfte es besser seyn, wenn statt der abgegangenen Mitglieder die Akades mie, und besonders jede Provinzial- Deputation neue Mitglieder bei ihrem Landesherrn in Vorschlag bråchte.

2. Diese Glieder aus einer Proving machen eine Provinzial- Deputation aus: einer von ihnen hat den Namen des Aeltesten oder Directors, der zwar seinen Mitbrüdern keine Geseke geben oder Arbeiten vorschreiben darf, sich doch aber mit ihnen über die Bertheilung der Arbeiten vereinigen mag. An ihn gehen vom Secretår der gesammten Akademie oder auch von den Deputationen andrer Provinzen Briefe, Anfragen u. dgl. ein, und er consultirt darüber seine Mitbrüder oder eröfnet ihnen den Inhalt.

3. Jede dieser Provinzial Deputationen stattet

Herders Werke. z. schön. Lit. u. Kunst. XII.

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der Akademie bei ihrer öffentlichen Versammlung in Einem oder in mehreren Mitgliedern einen Bericht von dem ab, was ihr zum Zweck der Akademie in ihrem Bezirk Merkwürdiges vorgekommen ist. Dies se Berichte von Einrichtungen, Unternehmungen, Vorschlägen, Wünschen, Büchern u. f. mit genaues ster Wahrheit und mit philosophischem Geist vorges tragen, machen die eigentlichen historischen Acten der Akademie aus. Aus allen Provinzen Deutschlands, 'die an diesem Institut Theil nehmen, werden sie bei der öffentlichen Versammlung vorgelesen, und als eine Geschichte der Akademie oder als ein Jahrbuch des Deutschen Nationalgeistes zusammenges druckt; da übrigens alle andre Abhandlungen der Mit: glieder, entweder einzeln oder ihrem Inhalt nach in getrennten Theilen bekannt gemacht werden. Denn erschiene Alles, was vorgelesen wird, in fortgehender vermischter Reihe: so müßte hier sehr bald die Folge eintreten, die sich bei den Schriften andrer Akademieen gezeigt hat, daß sie durch die große Anzahl ihrer Båns de unübersehbar, mithin weniger nüßlich werden.

4. Die Mitglieder der Akademie sind entweder ordentliche oder Ehren. Mitglieder. Jene vers binden sich zu den Arbeiten und Bemühungen, die der Zweck des Instituts fordert; die Ehrenmitglieder werden zu diesem Zweck nach Belieben beitragen und ihn sonst auf alle Art zu befördern suchen: die kleinste und leichteste Beförderung wird diese seyn, daß

sie damit stillschweigend als Abonnenten der Akademis schen Denkschriften angesehen werden, womit sie aber nicht verbunden sind, jede einzeln gedruckte, in der Akademie vorgelesene Abhandlung oder jedes von der Akademie mit ihrem Beifall beehrte Werk zu kaufen, wenn sie, wie doch zu hoffen ist, der innere Werth desselben nicht selbst reizet. Sie sind nicht verbunden, jede öffentliche Versammlung der Akademie zu besus chen, ob es dieser gleich zur Ehre und Aufmunterung gereichen wird, sie in ihrem Kreise zu sehen. Die orz dentlichen Mitglieder dagegen verbinden sich dazu, und ihre Landesherren, die sie zu diesem Geschäft bestimmt haben, werden ihnen nicht nur die Zeit zur Reise und die Reisekosten huldreich gönnen, sondern da wahre scheinlich der größte Theil derselben in öffentlichen Ges schäften ist, ihnen das Maas dieser Geschäfte soferu gnådig erleichtern, daß ihnen zu einigen Arbeiten der Akademie Raum bleibet. Uebrigens wird auf den geistlichen oder weltlichen Stand dieser Mitglieder nicht gesehen; gnug, wenn sie im Stande sind, die Zwecke der Akademie zu befördern.

5. Der Versammlungsort der Akademie wird mitten in Deutschland seyn, damit von allen Seiten die Ankunft der Mitglieder oder andrer Zuhörer, die das Institut mit ihrer Gegenwart beehren wollen, erleichtert werde. Es wird ein Ort darzu erwählt werden, der nebst den Bequemlichkeiten des Aufents halts auch den Vortheil habe, daß er unter den Ein

flüssen keines Hofes stehe. Zur Zusammenkunft wird eine bequeme Jahrszeit gewählt, und solche vom Ses cretair der Akademie den Directoren der Provinzials Deputationen kund gethan werden. Die Dauer ihrer Zusammenkunft kann nicht bestimmt werden, da sie von den Geschäften und Beiträgen der Akademie abhångt. Es gehöret zu diesen Geschäften, daß jeder offene, patriotische Kopf, wenn er auch nicht als Mitglied der Akademie aufgenommen ist, Arbeiten, die zum Zweck des Instituts gehören, entweder der Akademie in ihrer Versammlung, oder füglicher der Provinzials Deputation, zu welcher er ein Zutrauen hat, am Ort ihres Aufenthalts zur Bekanntmachung und Prüfung darlegen könne. Es stehet auch bei ihm, ob er dies bei mehr als Einer Deputation thun wolle. Durch diese vorläufige Prüfung werden die Arbeiten der Akademie bei ihrer Versammlung ver: kürzt und erleichtert, weil es sonst gewöhnlich der Fall seyn müßte, daß Werke, die bei der Versammlung selbst überreicht werden, erst zur Prüfung ausgefeßt, und das Urtheil über dieselbe oder die Belohnung ders selben ein Jahr aufgeschoben würde. Diese Belohnung beftünde bei entschieden wichtigen Werken in einem Preise, der aber dem Verfasser das Recht über fein Manuscript, es gegen ein Honorarium selbst druks Een zu lassen, nicht bendhme. Bei andern Arbeiten wird die Belohnung blos ein rühmliches Urtheil seyn können, das dem Verfasser zum Druck seiner Schrift

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