Wirtschaftsfragen der Gegenwart: Festschrift für Hans Carl Barz zum 65. Geburtstag am 6. Dezember 1974Robert Fischer, Philipp Möhring, Harry Westermann Keine ausführliche Beschreibung für "Wirtschaftsfragen der Gegenwart" verfügbar. |
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... Geschäftsanteile der GmbH übertragbar sind und auch in einer Hand kumuliert wer- den können . Andernfalls könnte ein Kommanditist u . U. bei einer Beschlußfassung unerwartet einer völlig anderen Stimmrechtsvertei- lung in der GmbH ...
... Geschäftsanteile der GmbH übertragbar sind und auch in einer Hand kumuliert wer- den können . Andernfalls könnte ein Kommanditist u . U. bei einer Beschlußfassung unerwartet einer völlig anderen Stimmrechtsvertei- lung in der GmbH ...
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... Geschäftsanteile ihrer allein persönlich haftenden GmbH - Komplementärin , Münster 1967 ; Eltermann , Der verdeckte Kapitalentzug in der GmbH & Co KG , Köln 1972 S. 159 ff .; ders .: Zur Zulässigkeit der Einheits - GmbH & Co unter dem ...
... Geschäftsanteile ihrer allein persönlich haftenden GmbH - Komplementärin , Münster 1967 ; Eltermann , Der verdeckte Kapitalentzug in der GmbH & Co KG , Köln 1972 S. 159 ff .; ders .: Zur Zulässigkeit der Einheits - GmbH & Co unter dem ...
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... Geschäfts- anteile an Dritte veräußern . Er würde damit die Grundlagen der Ein- heitsgesellschaft , nämlich ihren Besitz der Geschäftsanteile aufheben und damit ihren Status ändern , in ihre inneren Verhältnisse eingrei- fen . Das wird ...
... Geschäfts- anteile an Dritte veräußern . Er würde damit die Grundlagen der Ein- heitsgesellschaft , nämlich ihren Besitz der Geschäftsanteile aufheben und damit ihren Status ändern , in ihre inneren Verhältnisse eingrei- fen . Das wird ...
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... Geschäftsanteile aus . Soweit die Pflichteinlage34 ( die gesell- schaftsvertraglich vereinbarte Einlage ) die Hafteinlage ( die eingetra- gene Haftsumme ) übersteigt , können auf sie Geschäftsanteile ein- gebracht werden . Ebenso darf ...
... Geschäftsanteile aus . Soweit die Pflichteinlage34 ( die gesell- schaftsvertraglich vereinbarte Einlage ) die Hafteinlage ( die eingetra- gene Haftsumme ) übersteigt , können auf sie Geschäftsanteile ein- gebracht werden . Ebenso darf ...
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... Geschäftsanteile als Kommandit- einlage . Dieselbe gläubigerschädliche Wirkung hat aber auch der origi- näre Erwerb , also die Einzahlung der Stammeinlage bei Gründung der GmbH durch die KG , oder der derivative durch Kauf der ...
... Geschäftsanteile als Kommandit- einlage . Dieselbe gläubigerschädliche Wirkung hat aber auch der origi- näre Erwerb , also die Einzahlung der Stammeinlage bei Gründung der GmbH durch die KG , oder der derivative durch Kauf der ...
Contents
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9 | |
33 | |
49 | |
67 | |
81 | |
97 | |
Das Ausscheiden aus der GmbH nach geltendem und künftigem Recht | 113 |
Zum Umkreis der von 114 AktG Betroffenen | 283 |
Anfechtungsklage und Auskunftserzwingungsverfahren | 293 |
III BILANZIERUNG UND STEUERRECHT | 317 |
Überlegungen zur Bewertung in AbwicklungsAbschlüssen | 335 |
Die Zwischengesellschaft und ihre amerikanischen Schwestern | 349 |
Zur Bilanzierung von Beteiligungen an Kapitalgesellschaften in Einzel und Konzernabschlüssen | 387 |
LeasingGeschäfte und ihre Bilanzierung eine Lücke im Aktiengesetz | 409 |
IV ALLGEMEINES ZUM WIRTSCHAFTSRECHT | 431 |
Versorgungszusagen in fehlerhaften Vorstandsverträgen | 129 |
Die Bereinigung fehlerhafter GmbHAnteile | 147 |
UnternehmensträgerStiftung und Unternehmensrechtsreform | 171 |
Zur rechtlichen Beurteilung von Vorstandsverträgen mit nicht beschlußfähigem Aufsichtsratsausschuß | 189 |
Teilfusionen im Gesellschaftsrecht | 199 |
Bemerkungen zum Internationalen Privatrecht der Aktiengesellschaft und des Konzerns | 219 |
Das Aktienpaket Teilaspekt einer Veränderung des Rechts | 239 |
Zur Existenzberechtigung der Kommanditgesellschaft auf Aktien | 253 |
Die Vorstandshaftung gegenüber sog Neugläubigern bei Verletzung der Konkursantragspflicht des 92 Abs 2 AktG | 271 |
Zur Rechtsstellung des gutgläubigen Wechselerwerbers | 443 |
Subventionen nach Art 104 a Grundgesetz und ihre rechtliche Überprüfbarkeit | 459 |
Die Gütergemeinschaft im Blickfeld des Erbschaftsteuergesetzes 1974 | 475 |
Einigungsstelle und tarifliche Schlichtungsstelle nach dem Betriebsverfassungsgesetz 1972 | 489 |
Zum Begriff und Inlandsschutz des Handelsnamens Nom commercial im deutschen und französischen Recht gemäß Art 8 PVÜ | 509 |
Die Zulassung von Personen zum Börsenhandel mit Wertpapieren im Lichte des Art 12 Abs 1 GG | 525 |
Das Verhältnis von Standesregeln und guten Sitten im Wettbewerbsrecht | 545 |
Unternehmerische Verantwortlichkeit und formale Unternehmensziele in einer zukünftigen Unternehmensverfassung | 561 |
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Abfindung Abschluß AktG Aktien Aktiengesellschaft Aktiengesetz Aktienrecht Aktionäre allgemeinen Anfechtung Anfechtungsklage Anspruch Anteile Aufl Aufsichtsrat Aufsichtsratsmitglied ausdrücklich Ausgleich Auskunftserzwingungsverfahren ausländischen Ausschluß Ausschüttung Barz Baumbach-Hueck beiden Beschluß besonderen besteht Bestimmungen Beteiligten Beteiligung Betrieb BetrVG Bewertung BGHZ Börse deshalb deutschen Dividenden Ehegatten Einfluß Einigungsstelle Entscheidung entsprechende Equity-Methode erst Erwerb Fall Frage Fußn geltenden gemäß Gericht Geschäfts Geschäftsanteile Geschäftsführung Gesell Gesellschaft Gesellschaftsrecht Gesellschaftsvertrag Gesetz Gesetzgeber Gewinne Gläubiger GmbHG GmbHGes Großkomm Grund grundsätzlich GRUR Haftsumme Haftung Handelsnamens Hauptversammlung Inländer insbesondere Interesse Jahre juristische Person Kapitalgesellschaften KGaA Kommanditisten Komplementär könnte läßt Leasing Leasing-Nehmer Leasing-Objekt lichen Möglichkeit muß Muttergesellschaft Nom commercial Personalstatut Personengesellschaften Pflichteinlage Recht rechtlichen Rechtsbehelf Rechtsprechung Regelung Satz Schachtelprivileg schädlichen Einkünfte schaft schließlich Schutz Siehe soll Sonderprüfung Steuern Stiftung Subpart tariflichen Schlichtungsstelle Tätigkeit tatsächlich Teilfusion Tochtergesellschaft unserer Unterbewertung Unternehmen Vertrag Vorschriften Vorstand Vorstandsmitglied Wechselgesetz wesentlichen Wettbewerb wettbewerbsrechtlichen wichtigen wirtschaftlichen zulässig Zwischengesellschaft