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Der Landtag beschloß, der Regierung zu empfehlen, den soliden Geschäftsbetrieb mit allen Mitteln zu schützen. Interessant ist es, daß in einem Prozesse, den der Buchhalter Karl Bühl gegen die Bera-Compagnie anstellte, der Kläger erklärte, daß die Geschäfte in München, Nürnberg, Dresden, Frankfurt a. M., Berlin usw. alle dieselben seien und nur die verschiedensten Namen, wie Bera, Kora, Sarita, Lucios, usw. führten. Na also! Das hatten wir ja von allem Anfang an behauptet, obwohl uns Baku Blitstein deshalb belangen wollte. Im „Verein Magdeburger Warenagenten" hielt Herr Dr. Möbius einen interessanten Vortrag über

Deutsche Handelskammern im Auslande, welche sich bekanntlich nicht der Zustimmung der Reichsregierung erfreuen, obwohl sie außerordentlich wohltätig wirken würden. Sie würden in der Tat eine treffliche Ergänzung zur Tätigkeit der deutschen Konsulate im Auslande bilden, die heute nicht imstande sind, alle handelspolitischen Interessen zu wahren, wie es not

wendig wäre. Die den Konsuln beigegebenen Handelssachver-
ständigen können die intensive Tätigkeit einer auswärtigen Handels-
kammer nicht ersetzen. Dr. Möbius trat für die Errichtung
deutscher Handelskammern im Auslande ein und betonte, daß sie
ein vorzügliches Mittel bilden würden, um etwaige mißliche Folgen
der neuen Handelsverträge bezüglich der Ausfuhr zu mildern.
Der Kunstgewerbeverein Pforzheim beabsichtigt die Ver-
anstaltung eines

gemeinschaftlichen Besuches der Dresdner Ausstellung.
Den Teilnehmern sollen besondere Vorzüge in bezug auf Fahrt,
Eintritt, Quartier usw. erwirkt werden. Reisestipendien für wohl-
empfohlene außerordentliche Mitglieder sind seitens der Joh.
Kiehnle - Stiftung zugesagt. Derartige gemeinschaftliche Reisen
können dem künstlerischen Genuß der Ausstellung nur förderlich
sein, da durch den gemeinsamen Meinungsaustausch immer
mancherlei neue Anregungen gegeben werden.

Goldene Worte eines Gerichtshofes über den Simili-Diamanten-Schwindel.

Wir haben seinerzeit in der „Deutschen Goldschmiede-Zeitung“ schon davon Kenntnis gegeben, daß die Firma Sarita of New York in Hannover (Inhaber Ignatz Blumenthal in Berlin) gegen den Juwelier Hermann Reger in Hannover eine einstweilige Verfügung wegen Unterlassung unlauteren Wettbewerbes erwirkt hatte. Reger hatte, wie wir berichteten, einen Ausschnitt aus der „Deutschen Goldschmiede-Zeitung" und der „Magdeburger Zeitung" in seinem Schaufenster ausgehängt, durch welchen das Publikum vor den Sarita-Diamanten gewarnt werden sollte. Das Gericht verbot nun den Aushang dieser Artikel, indem es ausführte, daß zwar ein unlauterer Wettbewerb nicht in Frage kommef daß aber das Vorgehen Regers den guten Sitten widerstreite und „dem Anstandsgefühl billig und gerecht denkender Kaufleute nicht entspreche." Wir wiesen seinerzeit diese Unterstellung in der „Deutschen GoldschmiedeZeitung" scharf zurück. Herr Reger erbat sich nun für die der einstweiligen Verfügung folgende Klage weitere Verhaltungsmaßregeln von uns und haben wir ihm auch gern mitgeteilt, welchen Standpunkt wir in der Sache einnehmen. Heute können wir mitteilen, daß die von uns vertretene Anschauung die volle Billigung des Gerichts gefunden hat und die Kundgebungen unserer Deutschen Goldschmiede-Zeitung", die dem Gerichtshof vorlagen, in der Urteilsbegründung wiederkehren. Dabei hat der Gerichtshof in dem Urteil „goldene Worte" ausgesprochen, die nicht ungehört verhallen sollen.

"

In dem Ausschnitt aus der „Deutschen Goldschmiede-Zeitung" wurde gegen den Diamantenschwindel, wie er in Leipzig, Berlin, Frankfurt a. M., Nürnberg und München vorgekommen ist, vorgegangen. Es wurde behauptet, das Publikum sei in den von Zeit zu Zeit auftauchenden Geschäffen der Bera-Compagnie, TaitsCompagnie, Lucios - Compagnie usw. schmählich betrogen worden und augenblicklich tauchte das Zeug in Nürnberg als „Sarita-Diamanten" auf und die Sarita of New York treibe denselben unlauteren Wettbewerb wie die Lucios-Gesellschaft. Es sei bedauerlich, daß die Staatsanwaltschaft so selten gegen dieses Treiben einschreite. Im zweiten Ausschnitt war ein Bericht über eine Magdeburger Gerichtsverhandlung gegen den Geschäftsführer des Magdeburger Sarita - Diamanten - Geschäftes wegen unlauteren Wettbewerbes und Betruges enthalten. Der Angeklagte wurde nach dem Bericht nur wegen unlauteren Wettbewerbes zu 500 Mk. Geldstrafe verurteilt. Gegen den Aushang dieser Ausschnitte glaubte das Königl. Amtsgericht Hannover den Inhaber der Sarita-Compagnie schützen zu müssen und brachte die einstweilige Verfügung aus. Das Landgericht Hannover aber hat unter dem 15. Februar die Klage abgewiesen. In dem Urteil heißt es: Es ist der Klägerin darin Recht zu geben, daß die Zeitungsausschnitte Behauptungen tatsächlicher Art über die Waren und die gewerblichen Leistungen der Klägerin enthalten, welche geeignet seien, den Betrieb ihres Geschäftes zu schädigen. Der der „Goldschmiede-Zeitung" entnommene Artikel kritisiert in abfälliger Weise den Geschäftsbetrieb der Taitsund Bera-Compagnie und bezeichnet die von diesen Firmen gepflogene Bedienung des Publikums als ein schmähliches „Überdasohrhauen." Er bezeichnet diesen Handel mit Diamantenimitationen überhaupt als Schwindel, die Waren als Plunder und stellt die

Sarita-Diamanten damit auf gleiche Stufe. Diese Vorwürfe des unsoliden, schwindelhaften Geschäftsbetriebes treffen die sämtlichen Sarita - Diamanten-Geschäfte. Auch der zweite Artikel enthält Angaben tatsächlicher Art. Daß das Aushängen dieser Artikel zum Zwecke des Wettbewerbes geschehen ist, steht ebenfalls außer Frage. Allein es kommt hier die Bestimmung über den Schutz berechtigter Interessen in Frage. Das Geschäftsgebahren der Sarita-Firma ist nicht zu billigen. Es widerspricht schlechterdings jedem reellen Geschäftsbetrieb, den Preis für eben dieselben Waren um das zwölffache herabzusetzen, noch dazu in der kurzen Frist von einigen Monaten. Ein solches Verfahren läßt sich auch dadurch nicht im mindesten rechtfertigen, daß es als „amerikanisches System" hingestellt wird. Es kann ernstlich nicht der geringste Zweifel darüber bestehen, daß die, welche die angepriesenen DiamantenImitationen für 12 oder 10 Mk. gekauft haben, in unlauterster Weise übervorteilt sind! (Bravo! Die Red.) Es ist davon auszugehen, daß der Beklagte in gutem Glauben gewesen ist, als er die Ausschnitte anschlagen ließ, da sie in einer Fachzeitung und angesehenen Tageszeitung erschienen waren. Das Wettbewerbsgesetz will außerdem den vollen Handel schützen und es darf nicht in der Weise angewandt werden, daß der reelle Gewerbtreibende gehindert wird, sich seinerseits gegen eine mit Mitteln, welche einem reellen Kaufmann nicht anstehen, betriebene Konkurrenz zu schützen. Wenn sich der Gewerbtreibende gegen eine solche Konkurrenz durch Mitteilungen tatsächlicher Art schützt, so verteidigt er allerdings berechtigte Interessen, sowohl des eigenen Geschäftes, wie die seiner Standesgenossen und selbst die des Handels des ganzen Staates! Denn es liegt allerdings ein allgemeines Interesse vor, daß die Reklame gewisse Grenzen nicht überschreite! Daher muß in solchen Fällen bewiesen werden, daß die Abwehr in unangemessener, beschimpfender oder schmähender Weise erfolgt und im letzteren Falle, daß sich der Beklagte auch der Überschreitung bewußt war. Das ist hier nicht anzunehmen, da es sich um die Artikel angesehener Zeitungen handelte und der Beklagte sich auf diese verlassen durfte. Aus denselbsn Erwägungen konnten auch die §§ 823, 824, 826 des bürgerlichen Gesetzbuches nicht angewandt werden. Eine vorsätzliche, gegen die guten Sitten verstoßende Schadenszufügung gewährt allerdings unter allen Umständen einen Anspruch auf Schadenersatz und damit auf Unterlassung. Allein im vorliegenden Falle steht das Gericht auf dem Standpunkte, daß die Handlungsweise des Beklagten nicht gegen die guten Sitten verstoße, daß es vielmehr durchaus „dem Anstandsgefühl billig und gerecht denkender Kaufleute entspreche“, wenn Beklagter in der von ihm gepflogenen Weise gegen den Geschäftsbetrieb der Klägerin vorging.

Das sind in der Tat goldene Worte! Der Gerichtshof hat die wahre Sachlage erfaßt und Treue und Glauben zum Siege gelangen lassen. Daß unserer „Deutschen Goldschmiede-Zeitung“ dabei ein Kompliment gemacht worden ist, freut uns um so mehr, weil es gerade von einem Gerichtshof geschieht, der mit dem Gewerbestande und seinen Leiden offenbar vertraut ist!

Selbstgemachtes Werkzeug.

Einige Ratschläge für Goldschmiede - Lehrlinge und Gehilfen.

Altes Werkzeug, besonders aber alte Feilen, wenn man sie lange genug zur praktischen Arbeit gebraucht und sie schließlich noch zum Eisen und Stahl feilen vollständig ausgenützt hat, taugen nach der Meinung vieler Lehrlinge und Gehilfen zu weiter nichts mehr, als daß man sie in den großen Kasten wirft, wo schon so manches alte Werkzeug liegt, und wo unter dem Namen „Alt Eisen“ alles das gesammelt wird, was fälschlicherweise zu nichts mehr taugen soll, als daß es für 2 Pfennig das Pfund an den herumziehenden „Alt Eisen-Mann" verkauft wird.

Und doch ist's eine Sünde, so alte liebe Bekannte, nachdem sie eine ganze Zeit treu gedient

haben, verächtlich und wertlos über Bord zu werfen. Man sollte doch zu solch einem invaliden Werkzeug viel mehr Pietät haben, da man dasselbe zu vielen anderen praktischen Sachen verwenden kann und es sich wirklich lohnt, alte Feilen, große und kleine, aufzubewahren und neue brauchbare Werkzeuge davon zu machen.

Ich fand einmal im „Alten Eisen“ ein paar alte Feilen, welche sich vorzüglich zu einer Kornzange eigneten. Dieselben wickelte

Fig. 1

Fig. 2

Fig. 3

ich mit Bindedraht zusammen und glühte sie im Kohlenfeuer aus. Nach dem langsamen Erkalten derselben feilte ich sie sauber von der Mitte ab dünn, damit sie recht gut und leicht federten. Jedoch schonte ich das Metall da, wo die Angel der Feile sich befindet, damit genug Stärke für die zwei Nieten vorhanden war. Sodann wurden die zwei Paar Nietlöcher gebohrt, diese dann noch außen gut nachgefräßt, damit die Nietköpfe sich recht gut einschlagen lassen, weil dieselben überfeilt werden müssen. Dazwischen nietete ich noch 1/2 mm starkes Blech, um dem Federn der Korn

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zange genügend Raum zu geben. Nachdem die zwei Hälften gut vernietet waren, feilte ich die Konturen straff und sauber, den rauhen Hieb der Feile ließ ich, da dies zum Anfassen und Halten nur praktisch und angenehm ist. Eine so hergestellte Kornzange (siehe Fig. 1) ist bedeutend praktischer und schöner als eine gekaufte und außerdem dauerhafter und fester als jene. Auch meine Stichel waren einstmals halbrunde Feilen! Dieselben müssen nur, nachdem sie auf die gewünschte Form gefeilt wurden, vorsichtig und gut in Seifenwasser gehärtet und dann gelb oder rot angelassen werden.

Dreikantige Feilen geben gute Schaber (Fig. 2). Man braucht sie nicht einmal auszuglühen, sondern nur auf dem Sandschleifstein spitz zu schleifen und die scharfen Kanten etwas zu brechen; das Rauhe der Feile ist auch hier wieder zum Halten sehr angenehm. Runde Feilen (Fig. 3), sog. Rattenschwänze, kann man zu kleinen Knopfstempeln feilen resp. abdrehen; große flache, halbrunde oder dreikantige Feilen, besonders kürzere abgebrochene Stücke davon verwendet man zu Stanzen für Knöpfe, Herzen usw.

Aus dreieckigen Nadelfeilen macht man „Nadelfeilschaber", aus runden Nadelfeilen Durchschläger, Perlstempel, Anreißspitzen, kleine Schraubenzieher, Faßwerkzeuge (Korneisen), Reibahlen und vor allen Dingen gute und billige Bohrer.

So läßt sich manches Stück Werkzeug mit geringen Mitteln, und nur mit etwas Geschicklichkeit herstellen. Ich hoffe und wünsche, daß meine jungen, strebsamen Kollegen diese Zeilen und Ratschläge zu ihrem Vorteile ausnutzen und versuchen mögen, sich ihr Werkzeug selbst zu machen. P. A.

Das Schmerzenskind der Goldschmiede.

Ist im Gold- und Silberwarengewerbe Vertrauen schon im allgemeinen eine der Hauptgrundbedingungen, so ist dieses ganz besonders bei der Verarbeitung und Ausschmelzen von Gekrätz der Fall. Es giebt einen großen Teil Fachgenossen, welche nicht wissen, wie ihr Gekrätz ausgearbeitet wird, und soll es hiermit in kurzem erklärt werden.

Es wird dem Gekrätz beim Sammeln viel zu wenig Aufmerksamkeit gewidmet. Wertlose Gegenstände gehören durchaus nicht hinein, wie z. B. ganze Metallteile, Kohlen, Holzstücke, Papier usw. Alte Feilen sind mit einer Drahtbürste gut zu reinigen und als alt' Eisen zu betrachten, also nicht in das Gekrätz zu werfen; ebenso müßte aller Bindedraht nach Möglichkeit daraus entfernt werden. Soll das Gekrätz ausgearbeitet werden, so wird es zunächst in einem Glühofen oder einer Glühpfanne bei öfterem Umrühren gut durchgeglüht. Ist dieses geschehen, so wird dasselbe aus dem Ofen entfernt und letzterer nach dem Glühen gut gesäubert. Dann wird das geglühte Gekrätz in möglichst warmem Zustande

damit es keine Feuchtigkeit anzieht fein gemahlen. Dies geschieht entweder auf dem Koller oder in einer Kugelmühle oder bei ganz kleinen Quantitäten im Mörser. Nach dem Kollern resp. Mahlen wird es mit der Hand gesiebt, während in der Kugelmühle eine Siebvorrichtung mit eingebaut ist, so daß das Gekrätz fertig gesiebt herauskommt. Beim Mahlen entwickelt sich nun mehr oder weniger Staub je nach der Beschaffenheit des Gekrätzes. Die Kugelmühlen haben nun ein Abzugsrohr, durch welches der

Staub abgesaugt werden kann, wodurch natürlich Verluste entstehen, je nachdem größere oder kleinere Mengen abgesaugt werden. Nach dem Mahlen wird das Gekrätz mit einer Mischmaschine oder durch öfteres Umschaufeln gemischt, eine Stichprobe genommen, von welcher der Feininhalt festgestellt wird (Gekrätzprobe), und danach der Wert berechnet. Das Ausschmelzen der Gekrätze erfolgt in Hüttenwerken.

Der nach dem Mahlen verbleibende Rückstand, welcher nicht durch das Sieb geht, wird ausmagnetet und mit Fluß geschmolzen. Der sich hieraus ergebende Regulus (oder König) wird zu einem Barren umgeschmolzen und, nachdem der Feingehalt durch Feuerprobe ermittelt ist, als Scheidegut verwendet.

Der in dem Gekrätz befindliche Eisendraht ballt sich beim Mahlen zu größeren Bündchen zusammen und hält somit Edelmetallteile an sich, die dem Gekrätz verloren gehen. Da es nun unmöglich ist, diesen Wust von Draht so zu zerlegen, daß alle andern Teile daraus entfernt werden können, so ist es zweckmäßig, daß größere Messing- und Kupferstücke aus den Rückständen ausgesondert werden.

Diese ausgesonderten Metallstücke sowie das durch den Magnet ausgezogene Eisen werden später in größeren Mengen zugunsten der Gekrätzanstalt besonders ausgearbeitet.

Demnach ist es also richtiger, wenn dergleichen Metallstücke nicht in das Gekrätz geworfen, sondern als altes Metall betrachtet und dementsprechend verwertet werden. F. S.

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Überlistet.

Novelle von O. Molinero.

Was, Steine kaufen? Bei dem Geschäftsgang, und nachdem mir vor 14 Tagen erst ein ganzer Koffer mit Bijouterie gestohlen worden ist? Na, hören Sie, Verehrtester, das ist doch wohl ein bißchen viel verlangt!"

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„Aber wieso denn? Sie sind doch jetzt fein raus. So gewissermaßen ein Idealverkauf, keine Reklamationen, keine Reparaturen, alles glatt vom Lager weggegangen. Na, was wollen Sie denn da noch mehr? Und den Schaden, und das ist ja die Hauptsache, den kriegen Sie glatt bar von der Versicherungsgesellschaft gedeckt; na und dann müssen Sie doch auch Ihr Lager wieder ergänzen"

„Ja, hat sich was mit dem ergänzen. Offen gestanden, ich bin froh, daß mein Lager jetzt wieder etwas kleiner geworden ist. Übrigens mit dem Lager verkleinern auf die Weise ist es doch eine heikle Sache. Die Aufregung und die Schreiberei die ich mit der Geschichte habe, möchte ich doch nicht ein zweites Mal mitmachen."

„Das glaube ich gern und kann es Ihnen auch lebhaft nachfühlen, wäre es mir doch beinahe auch einmal so gegangen. Allerdings habe ich damals den Gauner absichtlich auf den wertvollen Inhalt meiner Steintasche aufmerksam gemacht."

Was, Sie?

„Ja, kennen Sie die Geschichte nicht, mit dem Exgrafen, der seinerzeit die großen Ladendiebstähle begangen hat und den sie dann so hübsch verknaxt haben? Ich glaube, er sitzt jetzt noch."

„Dunkel kann ich mich wohl noch erinnern. Aber wieso? Hatten Sie denn auch mit dem sauberen Herrn zu tun?“

„Aber sehr. Ich war sogar so frei ihn verhaften zu lassen." Ach nee, das müssen Sie mir mal erzählen."

"

Gerne, wenn ich Sie nicht aufhalte."

,,Aufhalten, mein Bester, bei dem traurigen Geschäftgang? Ich war eben daran in alten Büchern zu blättern. Das war in den Jahren 88 und 89 doch eine andere Chose."

„Das stimmt, ja, die Zeiten ändern sich. Es bleibt uns aber immer noch die schöne Hoffnung auf bessere Zeiten. Doch halt, ich wollte Ihnen ja die Geschichte erzählen. Also passen Sie auf." Mit diesen Worten stellte Herr Helzen seine Steintasche neben sich auf den Boden, nahm meiner Aufforderung folgend, Platz und begann.

„Es mögen schon an die fünf Jahre her sein, ich machte eben meine süddeutsche Tour und war damals gerade in Mainz. Unter anderen besuchte ich dort einen gewissen Kempirs, Max Kempirs, Hofjuwelier. Die Firma ist jetzt zwar eingegangen, aber vielleicht haben Sie seinerzeit mit derselben zu tun gehabt. Nicht? Na, schad't nichts. Also ich komme in seinen Laden und treffe ihn auch glücklich persönlich an. Er wollte zwar diesmal nichts kaufen, aber wir beide waren gut bekannt miteinander und unterhielten uns noch ein wenig. Mittlerweile kommt ein Kunde in den Laden, ein großgewachsener, eleganter Herr mit blondem Schnurr- und Spitzbart, und verlangt einige teure Damenringe zu sehen. Kempirs legt ihm verschiedenes vor, aber nichts war dem Fremden teuer genug. Endlich wählt er einen wundervollen Marquisring, ganz in Brillanten gefaßt. Da er aber nicht genug bares Geld bei sich hatte, stellte er über den ganzen Betrag einen Check aus, auf die Unionsbank, das erste Bankhaus dort am Platze. Anstandslos händigt Kempirs ihm den Ring ein und begleitet den sich kurz verneigenden Fremden zur Türe. Wir unterhalten uns noch einige Zeit, während Kempirs seine Ringladen in Ordnung bringt. Plötzlich stößt er einen Schreckenslaut aus und wird leichenblaß. Nichts Gutes ahnend, frage ich nach dem Grunde seines Erschreckens und erfahre nun, daß ihm seine beiden teuersten Ringe fehlen, die, wegen der Größe und Reinheit der Brillanten, gewissermaßen die Schaustücke seines Lagers bildeten. Der erste Verdacht fällt auf den Fremden, und sofort wird der Hausdiener mit den nötigen Informationen zur Polizei geschickt. Im Laden beginnt unterdes ein fieberhaftes Suchen. Ich fühlte, daß ich im Wege war und verabschiedete mich mit dem Versprechen, ihm, falls mir etwas zu Ohren kommen sollte, sofort Nachricht zu geben. Vor meiner Abreise wurde ich als Augenzeuge eingehend vernommen, doch förderte meine Aussage nichts wesentliches zutage. Von dem Beamten erfuhr ich denn auch, daß der Scheck, mit dem der Fremde bezahlt hatte, ebenfalls ge

fälscht war, so daß Kempirs also einen Verlust von drei Ringen zu beklagen hatte, die zusammen einen ziemlichen Wert ausmachten.

Zwei Tage später stieg ich in Frankfurt in ein Abteil II. Klasse des Schnellzuges Frankfurt-Basel ein. Kaum hatte ich es mir einigermaßen bequem gemacht und meine Tasche über mir verstaut, als eine Dame, tief verschleiert und in Trauer, ebenfalls einstieg und sich mir gegenübersetzte, auf meine Verbeugung mit einem leichten Neigen des Kopfes antwortend. Da verschleierte Damen von jeher ein großes Interesse für mich gehabt haben, begann ich alsbald mein Gegenüber unauffällig zu beobachten. So viel ich taxieren konnte, schien sie zirka 25 Jahre alt zu sein. Eine junge Witwe, kombinierte ich, eine reiche junge Witwe, verbesserte ich mich gleich darauf, als ich zahlreiche Brillantringe an den weißen, wohlgepflegten Händen bemerkte, sowie ein Paar herrliche Perlboutons in den Ohren.

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Draußen wurden unterdessen die Türen zugeschlagen und der Zugführer gab das Zeichen zur Abfahrt. Im selben Augenblicke hörte ich einige eilige Tritte vor meinem Wagenfenster, und eine männliche Stimme fragte augenscheinlich hastig nach dem durchgehenden Wagen nach Straßburg". Gleich darauf wurde die Tür meines Abteils geöffnet und ein kleiner Koffer hereingeschoben, dem im nächsten Augenblicke sein Eigentümer folgte. Schlank, hochgewachsen, mit dunklem Schnurr- und Spitzbart und schwarzgerändertem Zwicker, schwang er sich elegant in das Coupé um nach kurzem Gruße in der Ecke Platz zu nehmen.

Langsam setzte sich der Zug in Bewegung. Der Neueingestiegene hatte eine riesige Zeitung entfaltet und schien eifrig in dieselbe vertieft zu sein. Ein inneres Gefühl sagte mir, daß ich ihn irgendwo schon einmal gesehen haben müsse, aber wo, das hätte ich mit dem besten Willen nicht zu sagen vermocht. Außerdem fühlte ich mich zu müde und abgespannt, um irgend etwas zu denken oder zu tun; Ich suchte daher lieber dem Beispiel meiner Nachbarin zu folgen und ein wenig zu schlafen. Im Halbschlummer sah ich plötzlich, wie mein Gegenüber langsam die Zeitung sinken ließ und mich forschend fixierte. Blitzartig durchfuhr mich der Gedanke, das war ja der Kerl, der vor zwei Tagen bei Kempirs in Mainz die Ringe gestohlen hatte, nur trug er damals einen blonden Bart. Ich stellte mich schlafend und wartete ab was er wohl beginnen würde. Zu meinem Entsetzen zog er nach einer Weile einen Revolver aus der Tasche und legte ihn neben sich, mich dabei fortwährend ansehend. Gleich darauf beugte er sich zu seiner Nachbarin, der verschleierten Dame, ich hörte ein leises Knacken, und die Ohrringe blinkten in seiner Hand. Im selben Moment fing der Zug an langsamer zu fahren, wir näherten uns anscheinend einer Station. Mit einem halbunterdrückten Fluche steckte der Schwarzbärtige hastig den Revolver in die Tasche, verbarg die Ohrringe und verschanzte sich wieder hinter seiner Zeitung.

Wenn der Zug jetzt hält, und die Dame steigt aus, dann verläßt der Kerl sicher auch das Coupé, und in der Menge zu verschwinden ist dann eine Kleinigkeit, fuhr es mir durch den Sinn. Bis ich dann einen Polizeibeamten aufgetrieben habe, ist der Gauner längst verschwunden. Wenn ich jetzt nur wüßte, wie ich ihn halten könnte? Bleibt er nur bis X. hier im Zug, dann habe ich gewonnenes Spiel. Aber wie das fertig bringen? Vergebens zermarterte ich mir das Hirn nach einem Auswege. Unterdes fuhr der Zug immer langsamer und hielt endlich ganz.

„R. . . . heim!" schallte draußen die Stimme des Schaffners. Gott sei dank nur eine Zwischenstation, meine beiden Reisegefährten blieben noch sitzen.

Wieder und wieder überdachte ich den Fall, kein Ausweg? Doch ja, jetzt blitzte ein Hoffnungsschimmer in meinem Kopfe auf, so könnte es eventuell gehen. Ich mußte den Menschen mit der Aussicht auf einen größeren Raub reizen, die Vorsicht etwas außer Acht zu lassen. Doch jetzt galt es zu handeln.

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Langsam öffnete ich die Augen und streckte mich gähnend, wie aus tiefem Schlafe erwachend. Der Zug hatte sich mittlerweile wieder in Bewegung gesetzt, jetzt galt es. An die Gegend anknüpfend, begann ich ein gleichgültiges Gespräch mit dem Schwarzbärtigen und kam auch zuletzt auf meinen Beruf zu sprechen. (Fortsetzung folgt.)

Jubiläen.

Ein goldenes Jubiläum im Geschäftsleben feiern zu können, das ist ein schönes Zeichen dafür, daß ernste Arbeit ihres Amtes gewaltet, daß ein solider, von Treue und Glauben in Handel und Wandel zeugender Geist geherrscht hat, und die Goldschmiedekunst allezeit hochgehalten wurde. Eine solche Jubilarin ist die Firma Karl Recke (Inhaber Ernst Recke) in Eisleben, die am 1. April d. J. auf ein halbes Jahrhundert zurückblicken kann. Der Gründer der Firma Karl Recke, heute im 75. Lebensjahre stehend, erfreut sich glücklicherweise heute noch voller geistiger und körperlicher Rüstigkeit, und wenn er auch seit 1898 aus der Firma ausgeschieden ist, so ruht doch deshalb seine allzeit fleißige Hand nicht. Besonders widmet er sich der Herstellung neuer Stahlgesenke. Welcher Treue im Dienste sich die Firma, was auch ihr selbst zur Ehre gereicht, zu erfreuen hat, beweist, daß die Gold- und Silberarbeiter Friedrich Stegmann seit 46 Jahren, Friedrich Nette seit 33 Jahren, Paul Müller seit 32 Jahren und Ernst Thierbach seit 26 Jahren in ihr tätig sind. Das sind wackere Mitarbeiter! Für Herrn Karl Recke ist der 1. April noch insofern ein besonderer Festtag, als er an diesem Tag auch sein 60jähriges Berufsjubiläum feiert. Im Inund Auslande stehen die Erzeugnisse der Firma in Ehren. Eine besondere Spezialität ist die Herstellung billiger echter Bijouterie, silberner Myrten-, Lorbeer- und Eichenkränze, sowie die schönen Nachbildungen von Dr. Martin Luthers bekanntem Trauring. Wir wollen jedoch hier nicht Reklame für die Firma machen. Sie hat keine nötig. Wir wollen ihr nur zu ihrem Ehren- und Freudentage auch die herzlichsten Glückwünsche der „Deutschen Goldschmiede-Zeitung" darbringen.

In Naumburg a. d. Saale feiert ebenfalls am 1. April Herr Carl Reißmann sein 25 jähriges Geschäftsjubiläum. Derselbe hatte das damals bescheidene Geschäft 1881 von seinem Vorgänger und Onkel, Herrn Wilhelm Günther, einem Goldschmied vom alten Schlag, übernommen, und es mit vieler Mühe und Beharrlichkeit zu einem hervorragenden gemacht. Herr Reißmann ist ein Mann von geradem, biederem Sinne, streng und reell. Er hat sich als Goldschmied ein großes Vertrauen und Ansehen unter seinen Kunden und bei seinen Lieferanten errungen. Eine Reihe tüchtiger Goldschmiede, die teils schon selbständig, teils in guten Stellungen sind, sind aus seiner Werkstatt hervorgegangen, er hat sie durch Gerechtigkeit und Strenge zu tüchtigen Menschen gemacht. Der Jubilar steht im 60. Lebensjahre und befindet sich in bester geistiger und körperlicher Frische. Er begeht sein Fest im Kreise seine Familie und wird es ihm an zahlreichen Ovationen sicherlich nicht fehlen. Auch die „Deutsche GoldschmiedeZeitung" möchte bei den Gratulanten nicht fehlen und wünscht Herrn Carl Reißmann ihr Bestes, damit er noch lange seines Amtes walten möge.

In der Firma Eduard Foehr, königl. Hofjuwelier in Stuttgart, begehen am 1. April die kaufmännischen Mitarbeiter, Herr Richard Schnaufer und Herr Heinrich Ibach die Feier ihres vor 25 Jahren erfolgten Eintritts, wozu wir ihnen hier unsere Glückwünsche darbringen.

Offener Sprechsaal.

Unter dieser Rubrik veröffentlichen wir Einsendungen von Abonnenten und Fachkollegen, die in sachlicher Weise auf Übelstände aufmerksam machen und zur Diskussion darüber auffordern. Wir bitten alle unsere Leser, von dieser Einrichtung recht häufig Gebrauch machen zu wollen, mit der Bemerkung, daß diese Einsendungen ohne unsere redaktionelle Verantwortung erscheinen.

Feingehaltsgesetz.

Zu dem Antrage der Juweliervereinigung Magdeburg ist es vielleicht nicht unzweckmäßig, den nachstehenden Auszug aus dem Feingehaltsgesetze zu veröffentlichen, der alles Wissenswerte besagt.

Schmucksachen von Gold und Silber dürfen in jedem Feingehalt gestempelt werden und ist in diesem Falle der letztere in Tausendteilen anzugeben. Die Fehlergrenze darf 10 Tausendteile nicht überschreiten, wenn der ganze Gegenstand im ganzen eingeschmolzen wird.

Für die Richtigkeit des angegebenen Feingehalts haftet der Verkäufer der Ware. Ist die Stempelung im Inlande erfolgt, so haftet gleich dem Verkäufer der Inhaber des Geschäftes, für welches die Stempelung erfolgt ist.

Bei Ermittelung des Feingehaltes bleiben alle von dem zu stempelnden Metalle verschiedenen, äußerlich als solche erkennbaren Metalle außer Betracht, welche:

zur Verzierung der Waren dienen. Mit Geldstrafe bis zu 1000 Mk. oder mit Gefängnis bis zu 6 Monaten wird bestraft: wer Gold- und Silberwaren, welche nach diesem Gesetze

mit einer Angabe des Feingehaltes versehen sein dürfen, mit einer anderen als der nach diesem Gesetze zulässigen Feingehaltsangabe versieht;

wer gold- oder silber ähnliche Waren mit einem durch dieses Gesetz vorgeschriebenen Stempelzeichen oder mit einem Stempelzeichen versieht, welches nach diesem Gesetze als Feingehaltsbezeichnung für Gold- und Silberwaren nicht zulässig ist.

wer Waren feilhält, welche mit einer gegen die Bestimmungen dieses Gesetzes verstoßenden Bezeichnung versehen sind.

Hiernach kann es keinem Zweifel unterliegen, daß ein Juwelier, der einen 14karät. gestempelten Doubléring verkauft, strafbar ist. Mag er auch immer eine wahrheitsgemäße Erklärung abgegeben haben, so ist mit einem derartigen Gegenstand die Möglichkeit leicht vorhanden, daß durch die kaufende Privatperson ein Betrug versucht oder vollführt wird.

Gegen die Stempelung imitierter Weißjuwelen, an denen das Silber leicht erkennbar ist, bei denen also eine Täuschung weder beabsichtigt noch möglich ist, läßt sich nach diesem Gesetze nichts einwenden. K. S.

Im Verein für die Geschichte der bildenden Künste in Breslau hielt der Direktorialassistent Dr. Hintze über Das Goldschmiedehandwerk in Schlesien" einen Vortrag. Redner gab einen auf gründlichen Quellenstudien beruhenden Ueberblick über die Entwicklungsgeschichte dieses ehedem für Schlesien hochbedeutsamen Handwerks. Er ging dabei zurück bis in die früheste Zeit, in welcher der Betrieb desselben nicht bloß in den Händen von bürgerlichen Meistern, sondern auch von Ordensbrüdern gelegen haben mag, und erwähnte als ersten dem Namen nach bekannten Meister um 1288 den Goldschmied Herrmann, von welchem das Dorf Goldschmieden seinen Namen hat. In Breslau wohnten die Goldschmiede im 13. und 14. Jahrhundert besonders auf dem Hinter

markt, seit dem 16. Jahrhundert aber vornehmlich an der Nordseite des Ringes, der Riemerzeile. Das Handwerk vererbt sich in der Familie, die verschiedenen Goldschmiedefamilien sind durch Heiraten miteinander eng verwandt. Gelegentlich heiraten tüchtige Gehilfen, aus Augsburg, Nürnberg usw. gebürtig, hinein. So entsteht für die Ausübung des Handwerks eine ununterbrochene Tradition, welche im 16. Jahrhundert die höchste Blüte herbeiführte. Im 14. bis 15. Jahrhundert arbeiteten in Breslau 18 bis 22 Meister, im 16. 25, im 17. 35, im 18. 50 bis 68. Um 1800 betrug die Zahl der Goldschmiede 80. Von da geht es bergab. Schon 1735 erfolgte die Teilung in Gold- und Silberarbeiter. Das Jahr 1811 brachte die Aufhebung des Zunftzwanges. Die alte Innung bestand als Verein

weiter, bis sie sich 1893 ganz auflöste. Redner machte die bedeutendsten Goldschmiedefamilien namhaft, darunter auch die der Menzel, auf welche er unsern großen Maler Adolph von Menzel schon jetzt mit Wahrscheinlichkeit zurückführt, die er aber noch durch urkundliche Zeugnisse zur Gewißheit zu erheben hofft. Die Goldschmiedekapelle der Breslauer Magdalenenkirche zeigt, welche hervorragende Rolle die Zunft im 14. bis 15. Jahrhundert spielte. Von der Wohlhabenheit einzelner Familien zeugt z. B. das 1515 von Oswald Rothe gestiftete gemalte Epitaph in der Magdalenenkirche. Dasselbe war ausgestellt und wurde im einzelnen eingehend betrachtet. Reichlichen Absatz für ihre Erzeugnisse fanden die schlesischen Goldschmiede vornehmlich auch in Rußland und Polen. Noch jetzt bergen Sammlungen in Moskau und St. Petersburg zahlreiche Stücke schlesischer Herkunft. Auch die Beziehungen zu den Schützengesellschaften boten reichlich Gelegenheit, in der Herstellung von Kleinodien ihre Kunst zu zeigen. Redner machte Mitteilungen über die Meisterstückarbeiten, die nach den Bestimmungen von 1451 in einem Kelch, Ring und Siegel bestanden, sprach von den Merkzeichen der Goldschmiedearbeiten, und wies darauf hin, daß die Verhältnisse in den Provinzialstädten z. B. Liegnitz, Neiße, Görlitz usw. ähnlich wie in Breslau lagen. Der letzte Abschnitt brachte interessante, durch reiches Anschauungsmaterial trefflich illustrierte Ueberblicke über die Entwicklung einiger Hauptformen der schlesischen Goldschmiedekunst. Eine reichhaltige Gruppe zeigte die Entwicklung des Kelches von der romanischen Zeit durch die Gotik zur Renaissance und von da durch das Barok bis zur Zopfzeit und Empire mit antikisierenden Motiven. Ebenso wurde für Monstranzen, Altäre und Weihrauchfässer die Entwicklung angedeutet. Hieran reihte sich eine Folge figürlicher, in Silber getriebener Darstellungen. Weiter wurden die Formen profaner Trinkgeräte, z. B. Becher in Gestalt von Mensch und Tier, ferner die Deckelbecher, die Willkomm - Pokale und die Innungs-Sargschilde betrachtet. Außer Breslauer Arbeiten wurden mit besonderem Nachdruck die Leistungen der Goldschmiede von Neiße, ferner ein Becher vom Jahre 1508 aus Brieg, der leider in Rothschilds Besitz gelangt ist, sowie einige Stücke aus Ohlau und Görlitz hervorgehoben und dabei der wesentlichen Unterschiede gedacht, welche die für katholische oder für evangelische Kirchen bestimmten Arbeiten zeigen. (Schlesische Zeitung.)

Ueber einen Erfolg des Frankfurter Kunstgewerbes wird uns aus Berlin berichtet: „Unter den Kunstwerken, die anläßlich der silbernen Hochzeit des Kaiserpaares geschaffen wurden, nimmt das Diadem, das der Kaiser seiner Gemahlin schenkte, eine erste Stelle ein. Dieses Diadem, nach den Entwürfen und den Angaben des Kaisers im Atelier Robert Koch-Frankfurt ausgeführt, hat die Form einer geschlossenen Krone und besteht aus vier großen vierblätterigen Kleeblättern, deren Mitte je ein großer Brillant bildet. Zwischen den großen Blättern sitzen etwas tiefer je zwei kleinere, deren Stiele sich mit denen der großen Blätter bogenartig vereinigen und an ihren Kreuzungspunkten von einem großen Brillanten zusammengehalten werden. Das ganze Blätterwerk sitzt auf einem 2 cm hohen bandeauartigem Unterteil, das aus einer Girlande von Eichenzweigen besteht und vom Wappen der Kaiserin in symmetrischer Weise viermal unterbrochen wird. Das ca. 12 cm hohe Schmuckstück wurde durchwegs in Brillanten und auf Wunsch des Kaisers auch in wohlgelungener naturalistischer Weise ausgeführt.“

Verlängerung der Frist zur Nachstempelung der Gold- und Silberwaren in Tunis. Laut Verordnung der tunesischen Regierung vom 22. Februar ds. Js. ist die nach § 29 der Verordnung vom 18. Juli v. Js. den Fabrikanten und Händlern für die Vorlage der vorrätigen Gold- und Silberwaren zum Nachstempeln gewährte Frist nochmals und zwar bis zum 16. April ds. Js. verlängert.

Der Aufschwung der Edelsteinerzeugung in Brasilien ist in letzter Zeit ein ganz außerordentlicher gewesen. Namentlich die Forschungen in der Provinz Minas Geraes haben zur Entdeckung von Turmalinlagern geführt, die schöne rote, blaue und grüne Edelsteine geliefert haben, außerdem zur Auffindung von Beryllen, unter denen sich prächtig blau und grün gefärbte Steine auszeichnen. Eine große Menge von brasilianischem Amethyst ist aus der großen mandelförmigen Einlagerung gewonnen worden, deren Kern auf der Düsseldorfer Ausstellung vom Jahre 1902 zu sehen gewesen ist.

Wichtig für Lehrmeister bei Einstellung von Lehrlingen.

Nach

§ 126b der Gewerbeordnung ist der Lehrvertrag nicht nur von dem Lehrmeister und dem gesetzlichen Vertreter des Lehrlings (Vater, Mutter, Vormund), sondern auch von dem Lehrling zu unterschreiben. Fehlt die Unterschrift des Lehrlings, dann wird der Lehrvertrag, da er dann den gesetzlichen Anforderungen nicht entspricht, vielmehr an einem gesetzlichen Mangel leidet, so angesehen, als ob er nicht schriftlich abgeschlossen wäre, und es entstehen daraus all die Folgen und Nachteile, welche an einen nicht ordnungsmäßig abgeschlossenen Lehrvertrag geknüpft sind.

Das Fehlen bei der Arbeit ohne Entschuldigung während eines ganzen Arbeitstages ist ein Entlassungsgrund. Ein Arbeiter wurde entlassen, nachdem er am Tage vorher ohne Entschuldigung der Arbeit ferngeblieben war. Seine Klage um Zahlung seines Lohnes für noch folgende 14 Tage wurde zurückgewiesen. Das Gericht erblickte in dem unentschuldigten Ausbleiben von der Arbeit während eines ganzen Tages die beharrliche Verweigerung derselben. Der Kläger vermochte nicht den Beweis zu erbringen, daß er durch Krankheit behindert und zu einer Entschuldigung nicht befähigt gewesen. Das Zeugnis der Mutter war nicht als beweiskräftig erachtet, da es an äußeren Merkmalen einer Krankheit gefehlt hat, es sich auch nicht um eine zu bekundende Tatsache, sondern um ein sachverständiges Urteil handelte. (Urteil des Obergewerbegerichts in Berlin.)

Der diesjährige Delegiertentag der deutschen Kunstgewerbevereine findet am 13. und 14. Juli in Nürnberg statt. Im Anschluß daran soll am 15. und 16. Juli in Dresden zur dritten deutschen Kunstgewerbe-Ausstellung ein „Deutscher Kunstgewerbetag" einberufen werden.

Eine Ausprägung von Jubiläumsmünzen in Rumänien findet zur Jubelfeier des 40 Regierungsjahres König Karls I. statt. Die Münzen tragen auf beiden Seiten das Bild des Königs als König von Rumänien und als Fürst der Moldau und Wallachei. Die Geldstücke werden in der Münze in Brüssel hergestellt.

Personalien und Geschäftsnachrichten.

Auszeichnung. Die Handelskammer in Genf hat der Firma Rütishauser & Sohn, Goldschmied und Juwelier in Genf das Diplom und die silberne Medaille überreicht, welche genannter Firma durch die internationale Jury in St. Louis für ausgestellte Erzeugnisse in Juwelen und emailliertem Gold zuerteilt wurde.

Geschäfts-Uebernahmen. Herr Albert Stange in Kolberg hat das Gold- und Silberwarengeschäft verbunden mit Optik- und Uhrenhandlung von P. L. Bethke daselbst übernommen. Das Juwelen-, Gold- und Silberwarengeschäft von Arnold Balzer in Aschersleben, Taubenstr. 13, geht am 1. Juli in den Besitz des Juweliers Franz Müller aus Göttingen über.

Geschäfts-Verlegung. Herr Oswald Riemer ist in die Firma Eduard Riemer, Hofjuwelier, Prag, als öffentlicher Gesellschafter aufgenommen; das Geschäft befindet sich ab Ende März Graben 33.. Todesfall. In Pforzheim starb nach langem Leiden der Etuisfabrikant Herr Carl Lorch.

Firmen - Aenderung. Die Firma Paul Bethke, Gold- und Silberwaren in Kolberg ist auf den Goldschmied Albert Stange übergegangen und lautet jetzt folgendermaßen: Paul Bethke Nachfolger Albert Stange, Kolberg.

Firmen - Eintragungen. Bei der Firma C. Buch, Gold- und Silberwaren in Stendal, ist als neuer Inhaber der Goldarbeiter Ernst Mendau daselbst eingetragen worden. Die Firma C. Heisler, Juwelier in Mannheim. Die Gesellschaft ist mit Wirkung vom 1. Januar 1906 aufgelöst und das Geschäft mit Aktiven und Passiven und samt der Firma auf den Gesellschafter Carl Heisler übergegangen. Die Firma Gebr. Falk, Bijouteriefabrik in Pforzheim. Der Gesellschafter Friedrich Falk ist am 30. November v. Js. gestorben; die Gesellschaft ist aufgelöst. Das Geschäft ging mit der Firma auf den bisherigen Gesellschafter Heinrich Falk über. Kaufmann Karl Lang daselbst ist als Prokurist bestellt.

Verschiedenes. Herr Ad. Günther, Juwelen-, Gold- und Silberwaren - Lager in Magdeburg, Alte Uhrichstr. 11 hält Ausverkauf wegen Geschäftsaufgabe. Auf der vom Gewerbeverein in Querfurt arrangierten Gewerbe-Ausstellung, die vom 16.-20. ds. Mts. stattfand, war unsere Industrie durch Goldarbeiter H. Pfeiffer daselbst würdig vertreten. Die Emailfabrik Giovacine Piena in Turin wurde in eine Aktien-Gesellschaft mit einem Kapitale von 550000 Lire, das auf 2 Millionen Lire erhöht werden kann, umgewandelt.

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Aus Innungen und Vereinen.

,,Dinglinger! So nennt sich der junge, aufstrebende Verein von Goldschmieden in Dresden, welcher im vorigen Jahre gegründet wurde. Der Verein hat es sich zum Prinzip gemacht, Geselligkeit und echte Freundschaft in seinem Kreise zu pflegen. Als Ziel gilt ihm aber vor allen Dingen die Pflege der Goldschmiedekunst, in der sich die Mitglieder gegenseitig belehren. Gewiß ein schönes Zeichen der Kollegialität! Der Verein hielt am 21. März in „Meinholds Festsälen" sein erstes Stiftungsfest ab. Die Feier war eine würdige und schöne, Dank den Bemühungen der Herren Vorstände F. Scharf und R. Girbig. Anwesend waren verschiedene Meister als Ehrengäste. Leider war es dem Aeltesten

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