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Wöchentlicher Arbeits-Nachweis

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Für den kunstgewerblichen Teil: Professor R. Rücklin, Pforzheim. Für den volkswirtschaftlichen Teil: Syndikus Hermann Pilz, Leipzig. Amtliches Organ des Verbandes Deutscher Juweliere, Gold- u. Silberschmiede, des Vereins der Juweliere, Gold- und Silberschmiede von Rheinland und Westfalen, des Vereins der Juweliere, Gold- und Silberschmiede Württembergs, der Freien Vereinigung des Gold- und Silberwaren-Gewerbes für Berlin und den Reg.-Bezirk Potsdam, des Vereins der Juweliere, Gold- und Silberschmiede des Großherzogtums Baden, der Kölner Juwelier-Vereinigung, der Freien Vereinigung der Juweliere, Gold- und Silberschmiede des Reg.-Bezirks Stettin, der Goldschmiede - Innung Schwerin i. M., der Freien Vereinigung der Gold- und Silberschmiede zu Görlitz, des Kreditoren-Vereins für die Gold-, Silberwaren- und Uhren-Industrie Pforzheim, des Kunstgewerbe-Vereins Hanau, des Gewerbemuseums Gmünd, der Zentralstelle Schmuck und Mode. Bezugs-Preis:

Deutsche Goldschmiede-Zeitung
mit kunstgewerblichem Teil.

Pro Quartal M. 2.-, Ausland pro Jahr M. 10.-. Kleine Ausgabe der Deutschen Goldschmiede-Zeitung ohne kunstgewerblichen Teil.

Pro Quartal M. 1.-, Ausland pro Jahr M. 5.-. Anzeige-Gebühren: Die viergespaltene Nonpareille-Zeile M.-.25, die ganze Seite M. 100.-; bei Wiederholungen wird Rabatt gegeben._ Anzeigen im Wöchentlichen Arbeits- Nachweis die viergespaltene Petit - Zeile M-25 (M..15 für Stellengesuche). Beilagen pro Tausend M. 10.-, bei Anfragen wolle man stets Muster beifügen. Schluß der Anzeigen-Annahme, für den Wöchentlichen Arbeits- Nachweis Mittwoch Abend, für große Anzeigen Dienstag früh 8 Uhr.

Konkurse und Insolvenzen.

Stuttgart. Albert Müller. Goldarbeiter in Gablenberg, Hauptstraße 122. Eröffnung 17. 2. 06. Verwalter: Kaufmann Albert Mühleisen, Stuttgart, Neefstr. 4. Anmeldefrist 15. 3. 06. Prüfungstermin 7. 4. 06.

Königsberg i. Pr. Uhrmacher und Juwelier Julius Lewy, Kantstr. 11. Eröffnung 17. 2. 06. Verwalter: Kaufman v. d. Ley, Baderstr. 18. Anmeldefrist 14. 4. 06. Prüfungstermin 24. 4. 06.

Bekanntmachung.

In dem Nathan Nachmannschen Konkursverfahren soll das aus

,,Uhren-, Gold- und Silberwaren" bestehende Lager verkauft werden. Die Taxe beträgt 5798,25 M. Es werden Kauflustige hierdurch aufgefordert, ihre Kaufangebote bis zum 10. März 1906 bei dem Unterzeichneten schriftlich abzugeben. Das Lager kann in dem Geschäftslokal Markt Nr. 9 von Heute ab besichtigt werden, auch liegt daselbst die Taxe zur Einsicht offen. Diese kann vorher gegen Einsendung von 2 M. 5 Pf. erteilt werden. Der Kauf selbst erfolgt ohne jede Garantie, die Zahlung des Kaufpreises bei der Übergabe. Die entstehenden Stempelkosten hat der Käufer zu tragen. Vor der Kaufannahme, die dem Unterzeichneten vorbehalten bleibt, sind 200 M. Kaution zu stellen.

Pr. Stargard, den 24. Februar 1906.

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Englisches Patent

Goldene Medaille

Erfolg garantiert

E. V.

Schönschreib. Metode" D.R.G.M. Franzosisches Patent

No 188184.

Ehrenkreuz

Protektor Se Majestät der König v. Sachsen DRITTE DEUTSCHE

KUNST-GEWERBEAUSSTELLUNG D DRESDEN 1906

12. MAI - 31 OKT.

KUNST KUNSTHANDWERK KUNSTINDUSTRIE

ILL. AUSSTELLUNGS ZEITSCHRIFT D. D. BUCHHANDEL

Kunstgewerbeschule der Stadt Cöln.

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Was ein Stellenangebot enthalten muß:

ob der Betreffende gesucht wird als Geschäftsführer, Verkäufer, Monteur und Fasser, Modelleur, Ziseleur, Emailleur, Graveur, für Neuarbeiten, Reparatur etc. Die Gegenleistungen sind anzugeben. Höhe des Gehalts. Arbeitszeit.

Zur Beachtung für Stellesuchende!

Für die schnelle Beendigung von Unterhandlungen ist es wichtig, wenn bei Offertbriefen Alter und ev. Militärverhältnis, ferner die innegehabten Stellen, auf welche Arbeiten besonders geübt und wohlerfahren, angegeben und Zeugnis. abschriften beigefügt werden. Originalzeugnisse gebe man nie aus der Hand. Das Beilegen von Freimarken ist unartig. Name und Adresse sind deutlich zu schreiben.

Sucht ein Gehilfe Stellung, so muss er im Inserat sein Alter, evtl. Militär. verhältnis und seine Fähigkeiten angeben.

Sofern andere Abmachungen nicht getroffen sind, gilt für GoldschmiedeGehilfen eine 14tägige Kündigung, die au jedem beliebigen Tag erfolgen kann. Kaufmännisches Personal kündigt 6 Wochen vor Quartalsschluss, falls nicht andere Abmachungen getroffen wurden, nicht aber unter einem Monat.

Wohnungsveränderungen, insbesondere solche unserer GehilfenAbonnenten, bitten wir uns immer umgehend mitzuteilen, stets unter Angabe der bisher innegehabten Wohnung.

Zur gefl. Beachtung!

Die Insertionsgebühren sind dem Auftrage möglichst beizufügen. Der Preis läßt sich ja nach den nachstehenden Inseraten leicht berechnen. Die einzelne Zeile oder deren Raum kostet für Stellesuchende 15 Pf.

Offene Stellen

Für ein größeres Geschäft der Juwelen-, Gold- und UhrenBranche wird ein intelligenter, umsichtiger, tüchtiger junger Mann, Anfang der 20er Jahre (Israel. nicht ausgeschl.), gesucht, der als Stütze des Chefs auf eine Lebensstellung reflektiert. Kaufmännisch sehr befähigte Bewerber mit Branchenkenntnis, aus guter Familie, da spätere Beteiligung nicht ausgeschlossen, mit la Empfehlungen, wollen Offerten unter S. X. 800 an die Deutsche Goldschmiede-Zeitung in Leipzig 28 senden.

Gesucht nach der Schweiz

ein tüchtiger

Goldschmied,

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der auch im Gravieren u. Fassen
Wiederverkäufer erh Rabatt
Prospect gratis u. franco!

Bruno Schluter, Burg 4 Mgdby. Termsprecher N419.

Bezlehen Sie sich bei Anfragen und Bestellungell gefl. auf die ..Deutsche Goldschmiede Zeitung"

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Hanauer Kunstgewerbe-Verein. Goldarbeiter

(Lötarbeiter),

[761

In den Werkstätten der Gold- und Silberwaren- und Juwelen- auf Reparaturen u. Neu- junge junge Besteckarbeiter

Industrien nebst Hilfsgewerben in Hanau finden männliche und weib

arbeiten.

[795

liche Gehilfen und Lehrlinge dauernde Beschäftigung und lohnenden Gust. Osterloh, Hamburg,

Erwerb.

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Zeugnisabschr., Photogr. u.

A.

Tüchtigen

Silberschmied

für Kirchenarbeiten sucht

gesucht. Lohn je nach Leistung
30-36 M. Antritt möglichst so-
fort. Offerten mit Angabe der
bisherigen Tätigkeit befördert
unter R. O. 734 die Deutsche
Goldschm.-Zeitung in Leipzig 28.

In ein erstes Geschäft einer
Stadt am Niederrhein eine
Verkäuferin,

die korrespondieren kann, und
ein junger, tüchtiger

Graveur

gesucht. Offerten mit Photogr.
und näheren Angaben unter
R. P. 735 an die Deutsche
Goldschm. - Ztg. in Leipzig 28.

und Graveure

für Wappen u. spez. Schrift finden dauernde Beschäftigung in der

Liegnitzer Silberwaren-Fabrik

Paul Sandig & Co., Liegnitz. Gesucht per sofort oder später für feines Juwelier-Geschäft christlicher

Volontär

der sich im Verkauf auszubilden wünscht. Offerten mit selbstgeschriebenem Lebenslauf, Photographie, Zeugnisabschriften und Referenzen unter S. B. 753 an die Deutsche Goldschm.-Zeitung in Leipzig 28.

Tücht. Monteur

auf Juwelen sucht erstklass. Firma Berlins.

In Bern (Schweiz) ist die
In Bern Schweiz ist die Hohes Salär, dauernde Stellung.

Stelle eines

Graveurs

welcher auch Reparaturen fassen
kann, bei hohem Lohn frei ge-
worden.

Ernsthafte Offerten richte man
direkt an

Offert. nebst Zeugnissen erbet. unt. S. E. 760 an die Deutsche Goldschm.-Ztg. in Leipzig 28.

Reisender,

welcher in Deutschland mit Erfolg gereist hat und die Juweliere [789 gut kennt, von einer Stein- und Alb. Weber, Bijouteriefabrik. Werkzeughandlung zu baldigem

Galvaniseur

Antritt gesucht. Offerten gefl.

unter R. U. 740 an die Deutsche Goldschm.-Zeitung in Leipzig 28.

Gesucht für Reparaturen u. Neuarbeiten ein jüngerer Goldarbeiter; für Kirchenarbeit: Tüchtige Gürtler u. Silber[754

gesucht, der im Versilbern, Ver-
golden, Verkupfern, Vernickeln, Oxy-
dieren etc. tüchtig ist. Dauernde
Stellung. Offert. unter S. Z. 803
an die Deutsche Goldschmiede-arbeiter.
Zeitung" in Leipzig 28.

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Verkäufer

für ein feines Juwelier-Geschäft

Franz Wilh. van den Wyenbergh,

Kevelaer.

Wir suchen per sofort oder später eine

in süddeutscher Residenz per jüngere Gold- u. Silber-Poliererin

1. April gesucht. Nur solche
Bewerber mit Branchekenntn., 774]

Richter & Glück

welche auf dauernde Stelle re- Berlin SW. 19, Leipzigerstr. 62/63

Gewandte

Verkäuferin

flektieren, im Verkauf, sowie im
Dekorieren der Schaufenster per-
fekt sind, wollen Off. einreichen
mit Angabe über bisherige Tätig-
keit, Gehaltsanspr., Militärverh.,
Gesundheit, Größe und Religion. per 1. April nach Wiesbaden
Zeugnisabschr., sowie Photogr. gesucht. Offerten mit Photogr.,

an disappr. unter T. 4. 504 Richard Hellner, Brüssel, sind unbedingt beizufügen. Off. Gehaltsanspr. u. Zeugnisabschr.

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unter R. M. 732 an die Deutsche unter T. B. 806 an die Deutsche Goldschm.-Zeitung in Leipzig 28. Goldschm.-Zeitung in Leipzig 28.

Beziehen Sie sich bel Anfragen und Bestellungen

Tüchtige Goldschmiede |

auf Neuarbeiten und Reparaturen (Weißjuwelen) finden per April

dauernde Stellung. Off. unt.

„Juwel“, Berlin, Postamt 25.

Branchekundige

Verkäuferin

per 1. April gesucht. Offert. mit Gehaltsanspr. u. Zeugnisabschr. unter S. P. 779 an die Deutsche Goldschm.-Zeitung in Leipzig 28.

Verkäuferin,

angenehme Erscheinung, gewandt im Verkehr mit feiniter Kundschaft für die Saifon nach

Jung. Goldarbeiter Jung. Reparateur
|

Selbständiger, tüchtiger

auf Reparaturen, kleine Neuarb., welcher in Reparaturen und kĺ.
die mit Reparaturen verbundenen Neuarbeiten gut eingerichtet ist,
Fassereien, sowie etwas Gravier., sucht dauernde Stellung. Offert Kaufmann
sucht dauernde Stellung in erbeten unter Goldschmied, haupt- der Gold- und Silberwaren-Branche,
Privatgeschäft, am liebsten als postlagernd Jauer i. Sch. [807 militärfrei, sprachkundig, Aus
einziger Gehilfe. Wochenlohn
24 Mark. Gefl. Offerten unter
land gewesen, mehrere Jahre in
bedeutender Silberwaren - Fabrik
,,Goldschmied 585" Cassel, haupt-
postlagernd.
auf Ia Zeug-

[801

Junger

Goldarbeiter,sse, passenden Posten per so

in kleinen Neuarbeiten, Repara

Goldschmied, turen und Trauringen bewandert,

9 sucht in einem Privat - Geschäft 30 Jahre, erfahren in Reparatur., sofort Stellung. Gefl. Offerten Neuarbeiten, Fassen, Gravieren, mit Gehaltsangabe unter S. U. sucht Stellung. Gefl. Offerten 797 an die Deutsche Goldschm.unter K. B. 48 Düsseldorf. [723 Zeitung in Leipzig 28 erbeten.

Tüchtiger,

Juwelier-Geschäft, gute Kenntn. in feinem Exporthaus oder im Exportversand und Uebersee. Offerten unter S. Y. 802 an die Deutsche Goldschmiede - Zeitung in Leipzig 28.

Tobin, Kaufmann Goldschmied, Nach Übersee!

zuverlässiger

flotter Verkäufer, mit ausge-
dehntesten Branchekenntnissen

jeder Kundschaft, sucht bei mäß.
Ansprüchen anderweitiges En-
Ia. Zeugnisse und

und vertraut mit dem Umgange 27 Jahre, für Neuarbeiten, Repa- sucht ein tüchtiger I. Fasser, raturen und ziemlich Fassen, welcher auch perfekt montiert, sucht nach der Schweiz oder Stellung auf feine JuwelenAusland dauernde Stellung. arbeiten. Alter 33 Jahr. Gefl. Off. unter R. W. 747 an die Deutsche Goldschmiede-Zeitung in Leipzig 28.

Bad Killingen gelucht. Offert.gagement.
Referenzen. Gefl. Offerten unter

unter S. A. 752 an die Deutsche R. E. 722 an die Deutsche Go!?-
Goldichm..Ztg. in Leipzig 28. schmiede-Ztg. in Leipzig 28 erb.

Gefl. Offert. unter S. J. 770 an die Deutsche Goldschm.-Ztg. in Leipzig 28 erbeten.

welche Lehrlinge beschäftigen, werden gebeten, dieselben anzuhalten, sich an unserm • Ausschreiben (liehe Inserat) zu beteiligen.

Goldschmiede-Meister,

Redaktion der Deutschen Goldschmiede-Zeitung.

Ein tüchtiger, jüngerer

Goldarbeiter-Gehilfe, Tüchtiger Stahlgraveur, Fasser

welcher mit allen vorkommenden Arbeiten eines Privatgeschäftes vertraut ist, auch sauber Monogramme u. Schrift graviert, findet bis 1. März, evtl. auch früher, angenehme, dauernde Stelle, unter Umständen spätere Etablierung nicht ausgeschlossen. Gehalt 55 bis 60 M. bei freier Station oder ohne letztere 110 M. pro Monat.

Julius Deuster, Juwelier, Neunkirchen (Reg.-Bez. Trier).

Zu spät eingegangene Inserate sind unter,,Nach Schluß der Redaktion" placlert.

der in allen vorkommenden Ar-
tikeln der Groß- und Kleinsilber-
warenbranche, wie auch Bestecke,
praktisch erfahren und auch im
Entwerfen Kenntnisse besitzt,
sucht, gestützt auf gute Zeugn.,
baldigst Stellung. Gefl. Offerten
unter S. T. 796 an die Deutsche
Goldschm.-Zeitung in Leipzig 28.

Sofort

suche ich in Deutschland Stellung
als Goldschmied. Ich bin mit allen
Arbeiten vertraut, sowohl in Re-
paraturen als auch in Neuan-
fertigungen, Vergolden, Versilb.,

Stelle-Gesuche etwas Fassen, Gravieren etc. etc.

Ich bin 25 Jahre alt; in letzter

vorzugt.

sucht sofort dau

Juwelen-Monteur

ernde Stellung. erste Kraft, sucht Stellung für Großstadt be

Gefl. Offerten unter

sofort oder später. Macht auch U. V. 375 Berlin, S. W. 19 post- J. R. P. hauptpostl. Ulm. [781 Reparaturen. Offerten erbeten unter lagernd.

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Goldarbeiter-in

Gehilfe,

26 Jahre alt, tüchtig in Reparaturen, Neuarbeiten, Fassen und Gravieren, der 22 Jahr die Stelle eines ersten Gehilfen in besserem Privat Geschäft versehen hat, sucht anderweitig gute, dauernde Stellung. Gravierproben stehen zu Diensten. Gef. Offerten erb. an Ch. Rödel, Siegen, TiergartenStraße 9.

in Abwesenheit des Chefs leitete
ich den ganzen Betrieb. Beste
Zeugnisse stehen zur Verfügung.
Heinrich Janson,
Berlin, hauptpostlagernd. [725

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Junger Graveurgehilfe Tüchtiger I. Verkäufer

taubstumm, aber gute Schulausbildung, sucht Stellung f. Schrift-, Silber- und Monogrammstich usw. Gefl. Anfragen an Oberbahnhofvorsteher Arnemann in Goß[809 | lershausen, Westpr.

Beziehen Sie sich bel Anfragen und Bestellungen gefl. auf die „Deutsche Goldschmiede - Zeitung“.

[792

30 Jahre alt, verheiratet, mit viel-
seitigen, auch praktischen Erfah-
rungen (Steinkenntnisse usw.) sucht
per 1. April cr. Engagement in
gutem Hause. Offerten erbeten
unter R. Z. 751 an die Deutsche
Goldschmiede-Ztg. in Leipzig 28.

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Bijouterie.

Tücht. kaufm. u. techn. Kraft, 30er, gewandter Verkäuf., engl., franz., span. Uebersee gew., absolut zuverlässig, sucht in dieser oder verw. Branche Stellg., evtl. Einheirat. Offert. sub R. S. 738 an die Deutsche Goldschm.Ztg. in Leipzig 28 erb.

Nr. 10 IX. Jahrgang LEIPZIG 10. März 1906

DEUTSCHE GOLDSCHMIEDE

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Die Erkenntnis, daß die erfinderische Tätigkeit Industrie, Gewerbe und Handel fördernd zu beeinflussen vermag, sowie das Bestreben, erfinderische Tätigkeit anzueifern und deren Schöpfungen zu schützen, hat die rumänische Regierung am 17./30. Dezember 1905 veranlaßt, der Deputiertenkammer ein Patentgesetz vorzulegen, welches mit 70 gegen 4 Stimmen angenommen wurde. Wenngleich dessen Publikation, sowie die nachherige Ausarbeitung der Vollzugsvorschriften innerhalb dreier Monate erst bevorsteht, sei doch schon jetzt der Inhalt des bereits genehmigten Gesetzes in Kürze wiedergegeben.

Das einen 15jährigen, am Tage der Anmeldung beginnenden Schutz zulassende Patentgesetz gewährt nicht nur Erfindungspatente, sondern auch Zusatz-, Verbesserungs- und endlich Einführungspatente. Letztere, welche bekanntlich bereits im Auslande patentierte Erfindungen schützen, können in Rumänien nur innerhalb 6 Monate vom Tage des ersterhaltenen Auslandspatentes erworben werden, dessen Gültigkeitsdauer sie, innerhalb eines Zeitraumes von höchstens 15 Jahren, erreichen können. Abgesehen von der mangelnden Neuheitsprüfung werden auch die auf den Erfindungsgegenstand bezügliche Beschreibung bzw. Zeichnungen abweichend von den Patentgesetzen fast aller Staaten nicht dahin untersucht, ob aus denselben das Wesen der Erfindung vollkommen klar und deutlich zu entnehmen ist, womit die im Artikel 3 des Gesetzes ausgesprochene Ablehnung der Garantie seitens des Staates bezüglich der Neuheit der Erfindung zusammenhängt und die Verantwortung hinsichtlich der Tragweite des Schutzbegehrens, sowie die Verpflichtung der richtigen Darstellung des Erfindungsgegenstandes dem Anmelder auferlegt wird.

Zusatzpatente sind, wie beispielsweise in Österreich, erhältlich, gelten jedoch, sofern sie nach dem 5. Jahre des Bestehens des Hauptpatentes angemeldet wurden, trotz des früher erfolgten Löschens des letzteren volle 10 Jahre. Ist der Inhaber des Hauptpatentes nicht identisch mit dem Anmelder des Zusatzpatentes, so

kann ersterer nur mit Bewilligung des letzteren die dem Zusatz zugrunde liegende Verbesserung verwenden.

Die Gültigkeit des Patentes ist von der längstens 30 Tage nach deren Fälligkeit einzuzahlenden Jahrestaxe, ferner von der Ausübung der Erfindung innerhalb 4 Jahre im Inlande, welche außerdem durch weitere 2 Jahre nicht unterbrochen werden darf, abhängig. Weitere Annullierungsgründe sind die nachgewiesene Nichtneuheit des Erfindungsgegenstandes zur Zeit der Anmeldung, sei es durch Vorbenützung im Inlande, sei es durch vorzeitig veröffentlichte Druckschriften oder der Umstand, daß die Erfindung den Gegenstand eines bereits erloschenen in- oder ausländischen Patentes gebildet hat. Ebenso hinfällig wird das Patent durch den Nachweis, daß die die Grundlage des Patentes bildende Beschreibung bzw. Zeichnung nicht vollkommen klar und deutlich das Wesen der Erfindung erkennen lassen, indem beispielsweise zur Herstellung des Erfindungsgegenstandes unentbehrliche Einzelheiten verschwiegen oder entstellt erscheinen.

Die Nichtigkeit eines Patentes kann nur durch richterliches Urteil ausgesprochen werden.

Eine wissentliche Patentverletzung verpflichtet, gleichwie die unbeabsichtigte zum Schadenersatze, wobei erstere außerdem als Delikt mit einer Geldstrafe geahndet wird. Jede Nachahmung in gewinnsüchtiger Absicht wird als Vergehen mit einer bei Rückfälligkeit zu verdoppelnden Buße von 500-5000 Lei bestraft. Gleichzeitig kann der Gerichtshof provisorisch die Einstellung des Verkaufes der Nachahmungen verfügen, über Wunsch des Patentinhabers die Herstellung derselben bzw. die Benützung des geschützten Verfahrens untersagen, sowie dem Kläger gegen Leistung einer Garantie die Beschlagnahme und Versieglung der beanstandeten Gegenstände gestatten.

Der Patentinhaber ist berechtigt, den Patentgegenstand mit: „Brevet de inventiune Regal Roman Nr... F. G. G." (königl. rumän. Erfindungspatent Nr. . . ohne Garantie der Regierung) zu bezeich

nen, ferner seiner Handelsfirma den Titel: „Besitzer eines königl. rumän. Erfindungspatentes ohne Garantie der Regierung unter dem Schutze der Waffen Rumäniens" (B. F. G. G. unsotit de armele Româniec) beizulegen und genießt bei erbrachtem Nachweis, daß sein Unternehmen zur ausschließlichen Erzeugung des Erfindungsgegenstandes gegründet wurde, die Vorteile des Gesetzes zur Förderung der nationalen Industrie.

Die Übergangsbestimmungen heben Ausländern und im Auslande wohnenden Rumänen gegenüber die beschränkte Frist von 6 Monaten zur Anmeldung von Einführungspatenten auf, sofern die bereits früher im Auslande patentierte Erfindung in Rumänien innerhalb der ersten 6 Monate des Bestehens des Patentgesetzes angemeldet wurde, da sonst nach Ablauf letztgenannter Frist die Erfindung in Rumänien nicht mehr als neu und patentierbar gilt.

Die Übergangsbestimmungen bieten den ausländischen Fabrikanten und Exporteuren dadurch ganz enorme Vorteile, daß sie

die bereits im Auslande patentierten und schon seit Jahren erzeugten Artikel in Rumänien noch rechtsgültig geschützt erhalten können, wodurch ihnen das rumänische Absatzgebiet gesichert ist.

Bezüglich Erfindungen, die Kriegswaffen, Sprengstoffe und andere Verteidigungsmittel betreffen oder dem allgemeinen Wohl dienlich sind, steht dem Kriegsministerium im Einvernehmen mit dem Handelsministerium bzw. dem letzteren das Enteignungsrecht zu, welches jedoch nicht der Verpflichtumg zu einer Entschädigung, deren Höhe in strittigen Fällen entsprechend dem Expropriationsgesetze bemessen wird, enthebt. Gegen die Höhe einer gerichtlich festgesetzten Entschädigung ist eine Beschwerde unzulässig. Die einlaufenden Patenttaxen werden dem Fond zur Gründung von Museen, industriellen Agentien im In- und Auslande, sowie zu Ermutigungs-Unterstützungen mittelloser Rumänen verwendet, um letzteren dle Erzeugung ihres Erfindungsgegenstandes zu ermöglichen.

Unlauterer Wettbewerb beim Verkauf von Schmucksachen.

Auf Betreiben des Vereins der Juweliere wurde gegen den Juwelier Marx, Düsseldorf, das Verfahren wegen unlauteren Wettbewerbs eingeleitet. Infolgedessen hatte sich der Beschuldigte am 14. Februar 1906 vor dem Landgericht zu Cöln zu verantworten. Der Anklage liegt folgender Tatbestand zu Grunde: der Angeklagte betreibt ein Juweliergeschäft und preist durch sein Firmenschild und Inserate seine konkurrenzlos billigen Waren zu Geschenkzwecken an. Er sei in der Lage, billiger als jede andere Firma zu liefern, weil seine Waren aus Konkursen, Erbschaften, Lagerauflösungen, überhaupt aus Gelegenheitskäufen stammten. Durch dieses Angebot suchte er nun Käufer anzulocken. In diesem Gebahren sieht der Verband der Juweliere den unlauteren Wettbewerb; der Angeklagte habe der Wahrheit zuwider behauptet, daß sein Lager nur aus Gelegenheitskäufen bestünde und daß er in jedem Falle billiger verkaufe als die Konkurrenz. Erstens habe er in der Zeit vom 1. Januar bis 1. Juli 1904, von den vereinigten Silberwarenfabriken in Düsseldorf, neben 3450 Mk. Ramschwaren, für 5000 Mk. reguläre Waren bezogen. Dem entgegnet der Angeklagte, das sei richtig, aber es sei nur zur Komplettierung seines kolossalen Lagers geschehen, daß einen Warenbestand von 270000 Mk. enthalte; da könnten doch die kleinen Bezüge von regulären Waren keine Rolle spielen; im übrigen seien dieses auch zum Teil bestellte Sachen seitens seiner Kundschaft gewesen. Des ferneren legt ihm der Verband zur Last, daß er mehrere Sachen bedeutend teurer verkauft habe, als die anderen Juweliere. Dieser Behauptung setzt der Angeklagte entgegen, daß die in Frage kommenden Sachen ebenfalls nach bestimmten Anforderungen der Käufer angefertigt worden seien, also dadurch schon einen höheren Preis bedingten; sie wären sowohl in der Ausführung als im Metallgehalt mit den von der Konkurrenz angeführten absolut nicht identisch. Da dem Angeklagten das Gegenteil nicht nachgewiesen werden konnte und seine Angaben somit als der Wahrheit entsprechend gelten mußten, so konnte das Gericht ein Vergehen gegen das Gesetz betr. unlauteren Wettbewerb

nicht als vorliegend erachten und erkannte auf Freisprechung. Gegen dieses Erkenntnis erhob der klägerische Verband Revision beim Reichsgericht. Der Reichsanwalt vertrat die Revisionsbegründung und machte geltend: Der Angeklagte habe durch Firmenschild und Annoncen angekündigt, daß sein Warenlager nur aus Gelegenheitskäufen bestehe; in der Verhandlung hat er zugegeben, daß er auch reguläre Waren zur unbedingt nötigen Komplettierung seines Warenlagers gekauft habe; der Vorderrichter hat aber das unbedingt nötige Maß der Komplettierung nicht festgesetzt, sondern dies dem Angeklagten überlassen. Er hat ferner unberücksichtigt gelassen, das in der kurzen Frist von 6 Monaten für 5000 Mk. reguläre Waren gekauft wurden und diesem Betrag den Wert des Warenlagers von 270 000 Mk. entgegengestellt, ohne in Berücksichtigung zu ziehen, daß dieses Warenlager in zwei Jahren diesen Bestand erbrachte; außerdem nicht berücksichtigt, daß dieser Bezug regulärer Waren sich auf nur eine Firma bezieht; von welchen und wie vielen anderen er noch reguläre Waren bezog, ist gar nicht erwogen. Er durfte keinesfalls so viel nachschieben als ihm beliebte. Es kommt aber auch gar nicht darauf an, ob das Angebot ein falsches war oder nicht, sondern es handelt sich darum, ob das Publikum dadurch hätte herangelockt werden sollen, und das ist ohne weiteres festzustellen. Er beantrage deshalb Aufhebung des angefochtenen Urteils, allerdings sei noch ein Punkt dabei zu beachten; bezüglich der Zeitungsannoncen ist Verjährung eingetreten; es kommt nun nur noch darauf an, ob in der Firmenschildaufschrift ein Preßerzeugnis zu sehen sei; ist dieses der Fall, so tritt auch hier Verjährung ein. Der Hohe Senat des Reichsgerichtes konnte weder den Ausführungen des Reichsanwaltes beitreten, noch die Revisionsbegründung des Verbandes für gerechtfertigt erachten, indem er annahm, daß der Vorderrichter zu Recht erkannte; wenn er die Nachschübe des Angeklagten als in den Grenzen der Reichsgerichtsentscheidungen liegend feststellte. Es wurde somit auf kostenpflichtige Verwerfung der Revision erkannt.

Die

Die Berechtigung zur Anleitung von Lehrlingen in Handwerksbetrieben ist bekanntlich von der Erfüllung bestimmter Voraussetzungen abhängig. Da diese noch immer nicht genügend bekannt sind, ihre Kenntnis aber vielen unentbehrlich ist, so sollen diese Zeilen über die wesentlichsten Punkte einen kurzen Ueberblick geben. Befugnis, Lehrlinge anzuleiten, d. h. sie zu beaufsichtigen und zu unterweisen, wird entweder erworben oder von der höheren Verwaltungsbehörde verliehen. Erworben werden kann sie nur von denjenigen, welche die bürgerlichen Ehrenrechte besitzen, das 24. Lebensjahr vollendet und außerdem entweder in dem Handwerke oder Handwerkszweige, in dem die Anleitung der Lehrlinge erfolgen soll, mindestens eine dreijährige oder die von der Handwerkskammer vorgeschriebene Lehrzeit zurückgelegt und die Gesellenprüfung bestanden haben, oder fünf Jahre hindurch selbständige Handwerker gewesen sind, oder ebensolange eine Werkmeisteroder ähnliche Stelle bekleidet haben. Die Zurücklegung der Lehr

zeit kann auch in einem dem Gewerbe angehörenden Großbetriebe erfolgen und durch den Besuch einer Lehrwerkstätte oder sonstigen gewerblichen Unterrichtsanstalt ersetzt werden. Personen, die diesen Anforderungen nicht genügen, kann die Befugnis zur Anleitung von Lehrlingen nicht verliehen werden. Bedingungen sind an die Verleihung nicht geknüpft, jedoch erfolgt sie selbstredend nur, wenn besondere Gründe dazu vorliegen. Bevor die Befugnis erteilt wird, hat die Behörde die Innung darüber zu hören, ob Gründe gegen ihre Verleihung bestehen. Die Ausnahmebestimmung hat vor allem die Fälle im Auge, wo durch Aenderungen in den persönlichen oder gewerblichen Verhältnissen der Uebergang zu einem anderen Gewerbe notwendig wird. In gemischten Betrieben dürfen Lehrlinge in allen zu dem Betriebe gehörenden Handwerken angeleitet werden, sofern der Unternehmer in einem dieser Handwerke die Befugnis zur Anleitung von Lehrlingen besitzt. Ferner ist derjenige, dem diese Befugnis für ein Gewerbe zusteht, auch berechtigt, in den

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