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Die Genossenschaft der Gold- und Metallschläger in Wien beklagt einen starken Rückgang ihres Absatzes infolge der sezessionistischen Geschmacksrichtung, sowie infolge der Prager und reichsdeutschen Konkurrenz." Was die Kreditverhältnisse anlangt, teilt die Kammer mit, daß in der Großsilberwaren- und Besteckbranche einige Betriebe eingestellt wurden, nicht etwa wegen Leistungsunfähigkeit, sondern wegen Fehlens des nötigen Betriebskapitales; arbeiten allein genügt in dieser Branche nicht, man muß auch lange borgen. Die Kreditverhältnisse auf den inländischen Plätzen haben sich zum Teile gebessert, seit der Verband der Edelmetall- und Uhrmacherbranche seine Tätigkeit entfaltet hat. Die geringe ökonomische Einsicht der Unternehmer, welche Waren aus Gold und Silberdrähten erzeugen, in den wahren Bedürfnisstand des sehr begrenzten Absatzgebietes führt leicht zu relativer Überproduktion, und ist diese einmal vorhanden, dann zwingt an wichtigen Zahlungsterminen die ungenügende Kapitalsgrundlage, insbesondere das Fehlen barer Guthaben, zur Abgabe lagernder Ware um jeden Preis. Diese Umstände, welche sich im Laufe der Zeit und im Kreise der Interessenten genügender Publizität erfreuen, gestatten dem spekulativen Händler, wenn er nur bar und sogleich bezahlen kann, die prekäre wirtschaftliche Situation des Produzenten in beliebigem Maße zu seinem Vorteil zu nützen und die Preise auf ein Niveau herabzudrücken, bei welchem kaum die effektiven Gestehungskosten der veräußerten Ware Deckung finden.". So die Äußerungen der Kammer in ihrem Berichte an das k. k. Handelsministerium, wie sie aus dem ausgedehnten Materiale nur stichprobenweise zur Beantwortung der feinsinnigen Schilderungen des Herrn „E. G.“ geholt sind. Was die Ein- und Ausfuhrsziffern anlangt, bei welchen nicht mit einer Silbe von einer „deutschen Einfuhr" oder einer „deutschen Ausfuhr", sondern einfach von Ein- und Ausfuhr von Gold- und Silberarbeiten und Juwelierwaren gesprochen wurde, verweist

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Die Orientierungstafeln wurden also noch zu Gunsten der Produktion abgerundet, von einem Erzeugungswerte oder einem Umsatze im Inlande wurde überhaupt nicht gesprochen, da der bezogene Aufsatz einen rein informatorischen Zweck hatte, um die Lage dieser bedrängten Industrie zu überblicken. Herr „E. G.“, welcher aus den vorgesagten Zitaten aus authentischen Kammerberichten ersehen haben dürfte, daß der Gefertigte weder seiner dichterischen Ader freien Lauf zu lassen, sich ebensowenig seines Falkenauges zu bedienen nötig hatte, um seinem Artikel die Grundlage der Wahrheit zu geben, sondern lediglich des Studiums von Nachweisungen und Berichten jener berufenen Körperschaft, welche vor dem Forum der obersten Instanz in Handelsangelegenheiten dem k. k. Handelsministerium zu bestehen hat, dürfte zur Erlangung seines in patriotischen Gefühlen wurzelnden Rechtes, die n. ö. Handels- und Gewerbekammer in Anklagezustand versetzen lassen, um zu verhindern, daß sie sich in der Folge erdreistet, so „platte Lächerlichkeiten" zu publizieren. Wer immer aber imstande ist Herrn „E. G.“ natürlich ausgenommen aus dem vom Gefertigten verfaßten Aufsatze die Absicht herauzuklügeln, daß er die österreichische Industrie herabsetzen wollte, der möge sich melden. - Die Ausführungen nehmen einfach das volle Recht der Wahrheit in Anspruch, und die Fachpresse ist dazu berufen, offen und objektiv zu urteilen, zu sprechen. Auf die in so stilistisch „vornehmer Weise gefolgerten Schlußzeilen und persönlichen Angriffe des Herrn „E. G.“ näher einzugehen, findet der Gefertigte unter seiner Würde; hinter der Anonymus fällt der Vorhang dieses seines „lustigen Stückleins“ - dasselbe ist diesmal durchgefallen. Und damit Schluß!

I. M. Tuwóra, Wien.

Der

Die Edelmetallwaren-Ein- und -Ausfuhr der Schweiz im Jahre 1905.

er kürzlich erschienene, vom Vorort des Schweizerischen Handels- und Industrievereins erstattete „Bericht über Handel und Industrie der Schweiz im Jahre 1905" bringt unter der Überschrift Bijouterie" auch einen interessanten Bericht über die schweizerische Edelmetallwaren-Ein- und -Ausfuhr.

Hiernach betrug in dem Berichtsjahr der Gesamtwert der in die Schweiz eingeführten Gold- und Silberschmiedearbeiten, sowie der eigentlichen Bijouterie 9,159, der der ausgeführten Waren derselben Gattung 8,800 Mill. Franken. Die Einfuhr an fremder Bijouterie überstieg also die schweizerische Ausfuhr fast um / Million Franken, während im Vorjahr die fremde Einfuhr annähernd um diese Zahl hinter der schweizerischen Ausfuhr zurückgeblieben war! Und doch, liest man, bemerkt der Bericht nachdenklich, in dem Bericht der Schweizerischen Uhrmacherkammer, befindet sich die schweizerische Bijouterie - Industrie seit Mitte 1904 in aufsteigender Bewegung, und das Jahr 1905 ist unter die guten Jahre zu rechnen!

Um 1,1 Millionen Franken übertrifft die schweizerische Ausfuhr des Jahres 1905 die des Vorjahres und die Ausfuhr des laufenden Jahres wird nach dem Bericht diese Aufwärtsbe

wegung noch stärker zum Ausdruck kommen lassen. Der inländische Verkauf dagegen blieb unverändert, nach dem Bericht allem Anschein nach wegen der „ärgerlichen“ Konkurrenz durch den Verkauf von Warenhausartikeln in Doublé oder niedrigen Feingehalts, die mit „Auszeichnungen (étiquettes) oder Stempeln versehen sind, bestimmt, den Käufer zu täuschen". Damit schießt unseres Erachtens der Bericht weit über das Ziel hinaus, wenn man ihm auch darin Recht geben muß, daß die bei uns auch bei Gold- und Silberwaren eingeführte Fabrik- oder Handelsmarke in der Tat den Effekt haben mag, namentlich im Laienpublikum, Unklarheiten, Irrtümer und schließlich auch Täuschungen hervorzurufen. Gibt es doch bei uns eine ziemlich starke Strömung in Fachkreisen, die das Stempeln von, namentlich Doubléwaren, mit Fabrikmarken oder gar „Feingehalts" - Bezeichnungen für einen groben Unfug erklärt, dem durch eine Revision des Feingehaltsgesetzes ein Ende zu machen sei. Angesichts der Tatsache, daß im deutschen Ausland, man denke nur an Rumänien, an die Vereinigten Staaten, die Feingehaltsgesetze eine Verschärfung erfahren, sowie angesichts dessen, daß das breite Publikum, ohne eine klare

Vorstellung davon zu haben, einfach darnach fragt, ob die Ware, die es zu kaufen wünscht, „gestempelt" ist, und sich bei Vorweisung dieses „Stempels" beruhigt, gleichgültig, ob dieser vielfach verdruckte und kaum lesbare „Stempel" den Feingehalt oder eine Fabrikmarke darstellt, ein nicht unberechtigter Wunsch!

Infolge dieser Umstände, die eine Verdrängung echter Bijouterie durch Bazarware beobachten lassen, sind nach dem schweizerischen Bericht die auf eine obligatorische Prüfung von Bijouterie, insbesondere bei den von Detaillisten in der Schweiz verkauften Waren, gerichteten Bestrebungen bei Großhändlern sehr stark. Von 105 vertretenen Stimmen seien 89

für und nur 15 gegen die obligatorische Prüfung bei einer Stimmenthaltung abgegeben worden!

Von den Edelmetallwaren in die Schweiz einführenden Ländern steht Deutschland mit 4,388 Millionen Franken an erster Stelle im Berichtsjahr; es folgen Frankreich mit 3,769, Italien mit 0,679 und andere Länder mit 0,323 Millionen Franken.

Von den Edelmetallwaren aus der Schweiz beziehenden Ländern nimmt Frankreich mit 4,434 die erste, Belgien mit 0,771 die zweite, Österreich-Ungarn mit 0,650 die dritte, Deutschland mit 0,530 die vierte, La Plata mit 0,409 die fünfte, die europäische Türkei mit 0,337 die sechste und andere Länder mit 1,569 Millionen Franken die letzte Stelle ein!

Kleine Mitteilungen.

Für Export und Import.

Deutschland: Zolltarifentscheidungen. Luxusgegenstände, teilweise aus versilbertem, unedlem Metall. Die vorgelegte Warenprobe besteht aus einer Muschel und einer mit Draht daran befestigten Nachbildung eines Wärmemessers, der mit einer Quecksilber enthaltenden Glasröhre versehen, aus versilbertem, unedlem Metall hergestellt ist und die Form eines Ankers hat. Als Wärmemesser ist (die Ware wegen ihrer mangelhaften Ausführung nicht verwendbar. Sie muß vielmehr, da der in der Hauptsache aus vers lbertem unedlem Metall bestehende Wärmemesser als ganz unwesentlicher Bestandteil im Sinne der Vorbemerkung 11 zum Warenverzeichnis nicht gelten kann und da sie sich nach Form und Verwendungszweck vorzugsweise zu Zier- und Ausschmückungszwecken eignet, als Luxusgegenstand (!) angesehen werden. Die Verbindung mit Glas ist eine unwesentliche. Der Gegenstand stellt einen Bazarartikel dar, wie er hauptsächlich in Badeorten als Andenken oder zu Geschenkzwecken gekauft zu werden pflegt. (Warenverzeichnis: Stichwort Luxusgegenstände Z. 2.) Herstellungsland: Frankreich. Zollsatz 120 Mk. für 1 Doppelzentner.

Die nach den Vereinigten Staaten exportierenden Bijouteriefirmen seien darauf aufmerksam gemacht, daß der Handelssachverständige beim Kaiserlich-Deutschen Generalkonsulat zu NewYork, Herr G. Leonhard, auf einer Dienstreise in Deutschland weilte, um mit dem am Export beteiligten Firmen in Fühlung zu treten. Man wende sich an die zuständige Handelskammer des Bezirks, wo man seine Niederlassung hat.

Vom Kunsthandwerk.

Die berühmte goldene Madonna aus dem Münsterschatze in Essen ist nach viermonatlicher Restaurierungsarbeit in der Goldschmiedewerkstätte von C. A. Beumers, Düsseldorf, für ein

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ferneres Zeitalter soeben hervorgegangen. Es war dies ein Patente und Gebrauchsmuster für die Werkstatt.

schwieriges Werk, da der Holzkern, auf den das kaum / mm dünne getriebene Goldblech aufgenagelt ist, vollständig vom Wurm zerfressen war. Die Restaurierung mußte ohne irgendeine, den Stilcharakter oder das allgemeine Aussehen der Figur schädigende Veränderung vorgenommen werden. Da das tausendjährige Lindenholz, aus dem die Madonna und das Kind geschnitzt ist, total zerfressen war und einem welken Schwamme glich, so mußte zunächst die ganze Figur in eine genau passende Hohlform aus Gips eingebettet werden; dann erst konnte die eichene Fußplatte abgenommen und der zwischen den Wurmlöchern angesammelte Staub herausgeblasen werden. Darauf wurde die Figur dicht gemacht, indem eine aus Kreide, Harz und Leim hergestellte Kittmasse, die keine Feuchtigkeit anzieht, in ganz heißem Zustande eingegossen wurde und das an einzelnen Stellen, so an der Verbindung von der Madonnenfigur zum Christuskind, eingeführte Eichenholz vorher ausgekocht und imprägniert worden war. Die alte Eichenfußplatte diente dann

44 a. 177997. Maximilian Pechthold in Breslau. Kragenknopf. Patentiert im Deutschen Reiche vom 30. März 1906 ab. Gegenstand der Erfindung ist ein Kragenknopf mit Knopfplatte und an dieser befestigtem, durch die Knopflöcher des Kragens hindurchzuführenden Hals. Das kennzeichnende Merkmal der Erfindung ist in der Anordnung eines federnden Bügels an der Knopfplatte zu sehen, welcher über die Kragenenden hinweggreift und an dem freien Ende des Knopfhalses derart befestigt werden kann, daß er ein Herausrutschen des Knopfes aus den Knopflöchern verhindert. Auf diese Weise kann der Kopf des Kragenknopfes sehr klein gehalten und bei entsprechender Ausbildung des Knopfhalses auch ganz in Wegfall kommen, ohne daß ein Herausrutschen des Knopfes aus den Knop'löchern zu befürchten wäre, und daher ist das Einführen des Knopfes in die Knopflöcher stets leicht und bequem auszuführen und ein Ausreißen der Knopflöcher beim Einführen des Knopfes nicht

mehr zu befürchten. Die Zeichnung veranschaulicht die Erfindung in mehreren Ausführungsbeispielen. Bei der Ausführung nach Fig. 1 und 2 ist der den Knopf sichernde Bügel a mit der Knopfplatte b aus einem Stück gefertigt und der Hals c des Knopfes an seinem vorderen Ende mit einem kleinen Knopf d versehen. Das freie Ende des federnden Bügels a besitzt ein dem Kopf d des Kragenknopfes entsprechendes Loch e, welches in einen der Stärke des Knopfhalses angepaßten Schlitz f ausläuft. Man kann daher das freie Ende des Bügels a auf das freie Ende des Kragenknopfes aufstreifen, und gibt man alsdann den federnden Bügel a frei, so zieht dieser infolge seiner Federkraft das freie Ende nach oben, so daß der Hals c in den Schlitz ƒ eintritt und der Kopf d des Kragenknopfes ein Abstreifen des freien Bügelendes von dem Knopfhalse c verhindert. Ist der Knopf durch die Knopflöcher des Kragens eingeführt, so ist es ohne

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während der Schlitz f dem zwischen den Einschnitten k stehenbleibenden Stege I angepaßt ist. Da hier eine Verstärkung des vorderen Halsendes überhaupt nicht stattfindet, ist natürlich auch das Einführen des Knopfes in den Kragen noch leichter auszuführen als bei den vorher dargestellten Ausführungsformen. In Fig. 8 ist der neue Kragenknopf an einem Kragen angebracht dargestellt. Wird der Kragenknopf für vorn geschlossenen Stehkragen angewendet, so muß der Bügel a natürlich entsprechende Höhe besitzen, daß er über den Kragen hinweggreift.

Für die Werkstatt.

Zu Frage 603. Wird Neusilber als Unterlagemetall versilberter Waren beim Absilbern (erhitzt) bei Zusatz von Salpetersäure angegriffen? Gibt es ein besseres Mittel schwer versilberte Waren abzusilbern? Man erwärmt Schwefelsäure, setzt derselben Salpeter zu und legt den versilberten Gegenstand ein bis zwei Minuten hinein, bis das Silber aufgelöst ist und spült sodann den Gegenstand im Wasser ab. Die Behandlung muß äußerst trocken vor sich gehen. Kommt ein Tropfen Wasser in die Flüssigkeit, oder ist die Abdampfschale feucht, so wird das untere Metall angegriffen. Sonst ist dies Verfahren unfehlbar. A. F.

Den in Nickel- oder Kupfer geschirr befindlichen Kesselstein (zu Frage 794) entfernt man folgendermaßen: Man gieße heißes Wasser in das betreffende Gefäß und setze ein Quantum Salzsäure hinzu; wieviel Säure dazu gehört, wird die Arbeit lehren. Diese Mischung löst in einer Stunde den stärksten Kesselstein auf, eventl. muß dieses Vorgehen wiederholt werden. Nur darf der betreffende Gegenstand nicht aus Zinn bestehen oder es dürfen keine Zinnlötungen in demselben vorhanden sein, da Zinn von Salzsäure aufgelöst bzw. zerfressen wird. A. K.

Entsilbern versilberter Waren. (Zu Frage 817.) Bei neu zu versilbernden Gegenständen ist es notwendig, das alte Silber davon zu entfernen, hauptsächlich bei Artikeln aus Alpaka oder prima Neusilber. Und zwar haftet infolge der elektrolytischen Beschaffenheit dieser Metalle ein zweiter Niederschlag sehr schlecht oder steigt an den Übergangsstellen unbedingt auf. Von diesen Sachen muß das alte Silber nun abgezogen werden. Ganz gleichgültig ist die Stromquelle dabei, ob die Gegenstände durch den Strom des Dynamos, des Elements, oder durch Zinkkontakt versilbert worden sind, und möchte ich dem Herrn Einsender der Frage 817 erwidern, daß ein Motor immer nur als Triebkraft des Dynamos gelten kann. Es gibt zwei Arten der Entsilberung: 1. die betreffenden Gegenstände vom anhaftenden Silber durch kräftiges Bürsten und Schleifen zu befreien, da diese Arbeit aber ein jeder Artikel nicht verträgt und eventuell Feinheiten in der Gravierung und im Muster dabei verschliffen werden würden, so wird das Silber auf chemischen Wege entfernt. Zu diesem Zweck gieße man in eine feuerfeste Porzellanschale, nehmen wir an 2 Kilo Schwefelsäure, setzen dieselbe auf ein Feuer eventuell Spirituskocher und schütte ca. 30-40 g Salpeternatron hinzu. Die Gegenstände werden nun an einen Kupferdraht (nicht Eisen) gebunden und in diese heiße Lösung gelegt. Den Erfolg wird man sofort merken, das Silber löst sich in dieser Säure vollständig auf, ohne das Grundmetall anzugreifen. Die also entsilberten Sachen werden nun an dem Drahte herausgehoben, abgespült, von neuem gebrannt und versilbert. Zu beachten ist, daß die Sachen nicht zulange in dem Bade bleiben, da dieselben sonst doch zerfressen oder rauh werden können. Es ist auch nicht notwendig, daß die Säure kocht. Die ganze Arbeit muß unter einem gut abziehenden Kamin oder auch im Freien gemacht werden, da die aufsteigenden Dämpfe äußerst gefährlich für die Lunge sind. Ein einmal gebrauchtes Abzieh zeug kann mehrere Male gebraucht werden, nur ist es notwendig, dasselbe mit einem Glasdeckel zuzudecken. Das in dem Abziehzeug vorhandene Silber kann man wiedergewinnen, indem man die Säure ungefähr um das 10 fache mit Wasser verdünnt und mit Salzsäure zersetzt, es bildet sich dann das Chlorsilber, welches, nachdem es ordentlich mit Wasser ausgewaschen ist, entweder wieder dem Bade zugesetzt oder auch geschmolzen werden kann. A. K. in B.

weiteres verständlich, daß der federnde Bügel a alsdann ein Herausziehen des Kragenknopfes aus den Knopflöchern des Kragens verhindert. Bei der Ausführung nach Fig. 3 und 4 ist der federnde Bügel a an der Platte b des Kragenknopfes mittels eines Scharnieres g drehbar angeordnet, und ein Anschlag h an der Knopfplatte b begrenzt die Drehbewegung des Bügels a nach vorn. Diese Einrichtung gestattet ein Zurückklappen des Bügels a, wodurch das Einführen des Kragenknopfes in den Kragen bequemer ist. Im übrigen ist die technische Ausführung des Knopfes dieselbe, wie bei der in Fig. 1 und 2 dargestellten Ausführung. Wie aus Fig. 3 und 4 zu erkennen ist, kann man in einfacher Weise den federnden Bügel a mit Verzierungen i versehen, welche dem Knopf die Eigenschaft eines Schmuckstückes verleihen. Bei der Ausführung nach Fig. 5, 6 und 7 ist der federnde Bügel a aus federndem Draht gebildet, und der Knopf zeigt insofern eine Abweichung von den bisher beschriebenen Ausführungen, als bei ihm der Kopf d in Wegfall gebracht ist und an Stelle desselben der Hals c des Knopfes mit seitlichen Einschnitten k versehen ist. Die Öffnung e in dem Bügel a entspricht bei dieser Ausführung der Stärke des Knopfhalses c, Nachdruck aus dem Inhalt vorliegender Zeitung ist nur mit Erlaubnis der Redaktion und unter genauer Quellenangabe gestattet.

Nr. 52-IX. Jahrgang LEIPZIG 29. Dezember 1906

DEUTSCHE GOLDSCHMIEDE

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Verlag der Deutschen Goldschmiede-Zeitung
Wilhelm Diebener, Leipzig 28,

Dresdener Straße 2.

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Konkurse und Insolvenzen.

Livorno, Italien. Uhren Großhandlung Fratelli Berges. Die Passiven betragen lt.,,Voss. Ztg." gegen 400000 Lire.

Aufgehobene Konkursverfahren.

Schöneberg. Uhrmacher und Goldwarenhändler Paul Boese, Schwäbische Str. 23. 11. 12. 06.

Altenburg, S.-A. Nachlaß des Uhrmachers Friedrich Her

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