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Fachtechnischer und wirtschaftlicher Teil

Redaktion: Kunstgewerblicher Teil: Professor Rudolf Rücklin, Leiter der Goldschmiede-Schule, Pforzheim Fachtechnischer Teil: Goldschmied Paul Axthelm, Leipzig Wirtschaftlicher Teil: Syndikus Herm. Pilz, Leipzig

Aus der Werkstatt für die Werkstatt!

Aus unseren Redaktions-Konferenzen.

n Preußen sind bekanntlich die Kämpfe um das Offenhalten der Schaufenster vielfach siegreiche gewesen, und mehr und mehr bricht sich in den Regierungskreisen, welche noch Fühlung mit dem Zeitgeiste haben, die Überzeugung Bahn, daß das offene Schaufenster weniger zur Entheiligung der Sonn- und Feiertage beiträgt, als die offene Gastwirtschaft, der man bisher nicht gewagt hat, Vorschriften über die Sonntagsheiligung zu machen. Seit dem 1. Januar 1906 ist in der Provinz Sachsen den Gewerbetreibenden gesetzlich verboten, Waren in den Schaufenstern und in und vor den Ladentüren an Sonn- und Feiertagen in der Zeit des Hauptgottesdienstes" auszuhängen oder auszustellen. Während der übrigen Stunden ist also das Offenhalten der Schaufenster erlaubt. Das geht aus § 6 Nr. 1 der Polizeiverordnung über die äußere Heilighaltung der Sonn- und Feiertage vom 27. Oktober 1905 für die Provinz Sachsen unzweifelhaft hervor. Aus den Kreisen der Goldschmiede und Uhrmacher der Provinz Sachsen ist nun an unsere Redaktion die nicht unwichtige Frage gestellt worden: Dürfen während der Zeit, wo die Schaufenster offen gehalten werden dürfen, auch Reparaturen

angenommen und ausgegeben werden?

Wir müssen diese Frage auf Grund der oben angezogenen Verwaltungsvorschriften bejahen und konnten den betreffenden Goldschmieden nur raten, gegen die ihnen nach § 16 der Verordnung zudiktierte Strafe Widerspruch zu erheben. Es heißt nämlich in § 6 Nr. 2 weiter: „In dieser Zeit (Hauptgottesdienst) müssen die Ladentüren geschlossen und die Schaufenster geräumt oder verhängt werden." Die Vorschrift, daß die Ladentüren zu schließen sind, will aber offenbar sagen, daß die Ladentüren in der Zeit außerhalb des Hauptgottesdienstes, wie die Schaufenster, offengehalten werden dürfen. Ist dies aber so, dann ist damit auch der Geschäftsverkehr freigegeben, denn was nützt ein „offener Laden“, in dem der Betrieb nicht ausgeführt werden darf? Zwar sagt § 1d der Verordnung, daß der Betrieb der offenen Geschäftsstellen des Handelsgewerbes" verboten sein soll; es wird aber einschränkend dabei auf den § 6 verwiesen, der eben nur drei Stunden des Hauptgottesdienstes am Vor- und Nachmittag ausnimmt. Demnach würde das Annchmen und Ausgeben von Reparaturen im Bereiche der Provinz Sachsen auch Sonntags, außerhalb der Hauptgottesdienstzeit erlaubt sein. Desgleichen natürlich das Arbeiten in der Werkstatt, soweit es nicht öffentlich bemerkbar und geräuschvoll ist (§ 1b der Verordnung). Aber auch der Verkauf muß dann gestattet sein, wenn der Laden offengehalten werden darf. Da folgt immer eins aus dem andern. Aber wer darf im Laden die Reparaturen annehmen und ausgeben oder den Verkauf vornehmen? Soweit die gewerblichen Arbeiter, Gehilfen, in Frage kommen, erklärt § 105 a

der Gew.-Ordn., daß sie zum Arbeiten an Sonn- und Festtagen nicht verpflichtet werden können. Die Ausgabe und Annahme von Reparaturen hängt aber nicht mit dem Verkaufsgeschäft zusammen, sondern charakterisiert sich als ein Teil der vom Goldschmied eingegangenen Werkverträge". Diese Arbeiten hängen mit der Werkstattarbeit zusammen. Es kann keinem Gehilfen an Sonn- und Festtagen zugemutet werden, behufs ihrer Erledigung im Laden zu erscheinen oder in der Werkstatt zu arbeiten. Er kann auch als gewerblicher Arbeiter" nicht zum Verkauf im Laden herangezogen werden. Wie aber ist es mit dem kaufmännischen Personal des Ladengoldschmieds? Der Verkäufer oder die Verkäuferin dürfen bekanntlich am ersten Weihnachts-, Oster- und Pfingsttag überhaupt nicht, im übrigen an Sonn- und Festtagen nicht länger als fünf Stunden beschäftigt werden (§ 105 b Abs. 2 der Gew.Ordn.), soweit durch landesgesetzliche Vorschriften nicht noch engere Grenzen gezogen sind. Daß es Ausnahmen für bestimmte Sonntage gibt, tut hier nichts zur Sache. Soweit diese Vorschriften nicht entgegenstehen, würde also kaufmännisches Personal mit den geschäftlichen Erledigungen im Laden in der freien Zeit betraut werden können. Natürlich kann der Prinzipal auch selbst diese Tätigkeit entfalten. Mit der

Bekämpfung der Konkursausverkäufe

hat sich auch der Deutsche Verein für den Schutz des gewerblichen Eigentums, der am 21. November in der Berliner Handelskammer tagte, befaßt. Man wurde sich dahin einig, daß reelle Ausverkäufe von kleinen Geschäftsleuten unbedingt geschützt werden müßten, weil dieselben durch Modeartikel, leicht verderbliche Waren, sowie durch die Beengung in ihren Lagerräumen auf solche Ausverkäufe hingedrängt würden. Anders stehe es um die sogenannten Konkursmassenausverkäufe. Auf diesem Gebiete mache sich neuerdings ein besonderer Schwindel bemerkbar, Inserate und Anschläge wiesen die Aufschrift auf: „Konk. - Ausverkauf“. Das Publikum werde hierdurch in den Glauben versetzt, daß es sich um Bestände einer Konkursmasse handle. Halte dann die Polizei Nachfrage, so erhalte sie dann den Bescheid, daß es

Konkurrenz - Ausverkauf

bedeute. Das sei ein gemeiner Schwindel. Als Mittel der im Ausverkaufswesen herrschenden Übelstände seien folgende Vorschläge zu beachten: 1. Belegung der hier gerügten Schwindeleien mit Freiheitsstrafen, sowie mit weit höheren Geldstrafen, als sie jetzt festgesetzt sind. 2. Die Anzeigepflicht eines Ausverkaufs bei der Polizei und Einreichung einer Inventur. 3. Die genaue Kennzeichnung der Ausverkaufswaren als solche.

„Der Elzthäler“, ein in Waldkirch erscheinendes Tageblatt, enthält folgende

verlockende Annonce,

die niedriger gehängt werden muß: „Achtung! Gebe auf die niedrigste An- und Abzahlung ab: Alle Sorten Kleiderstoffe für Herren und Damen. Bettwäsche u. dgl. Auswahl zu treffen in allen möglichen Sachen. Ebenso alle Sorten Wand-, Taschenuhren, Wecker und Musikuhren, auch Gold- und Silberwaren, Ringe usw., zu haben. Bitte die Adresse in Kuvert an den Verlag dieses Blattes abzugeben. Komme dann ins Haus." Daß auch dies wieder eine jener heimlichen Schleuderkonkurrenzen ist, denen man so schwer beikommen kann, leuchtet auf den ersten Blick ein, und es wäre ganz angebracht, die Geschäftsprinzipien des betreffenden Volksbeglückers, der sich so fest in dem warmen Mantel der Anonymität hält, einmal auszukundschaften und gehörig unter die Lupe zu nehmen.

Über das Verlangen der Juweliere, sich Teile
des Musterlagers ins Haus kommen zu lassen,

hat seinerzeit der „Verband der Silberwarenfabrikanten Deutschlands" berechtigte Klage in einem Zirkular geführt, das auch wir an dieser Stelle zum Abdruck gebracht haben. Es wurde darin die Gewohnheit einzelner Juweliere bekämpft, sich Teile der Reiselager aus dem Hotel zur Ansicht ins Haus schicken zu lassen. Es seien dadurch die Musterlager oft für halbe, wenn nicht ganze Tage gerade ihrer besten Neuheiten beraubt, ganz abgesehen davon, daß die Gegenstände durch den Transport in provisorischer Verpackung leicht Schaden nehmen könnten. Es wurde die Bitte ausgesprochen, die Kunden möchten sich möglichst auf die Besichtigung des Lagers im Hotel beschränken. Wie uns der genannte Verein mitteilt, sind ihm nun aus dem Kreise seiner Mitglieder erneut Beschwerden darüber zugegangen, daß ein Teil der Kundschaft noch immer nicht auf diesen Wunsch Rücksicht nehmen wolle, sondern die Muster zur Auswahl in das Haus verlange. Wir wollen daher an dieser Stelle nochmals auf die Bitte des Vereins hinweisen. Sie ist durchaus berechtigt, und da die Reisenden der Edelmetallbranche sich doch immer Hotels aussuchen, in denen sie geeignete helle Zimmer vorfinden, die eine solche Besichtigung mit Vorteil ermöglichen, ist es ledig

lich ein Akt der Bequemlichkeit, wenn man die Hausbesichtigung der Hotelbesichtigung vorzieht.

Daß im Edelmetallgewerbe die Lohnbewegungen bislang immer einen gütlichen Ausgleich gefunden haben, ist eine erfreuliche Tatsache. Die

Lohnbewegung in der Bremer Silberwarenfabrik, deren gütliche Beilegung wir schon in Nr. 45 der „Deutschen Goldschmiedezeitung“ kurz meldeten, ist auf folgender Basis erfolgt: die bisherige Arbeitszeit von 92 Stunden wurde auf 8 Stunden, von 7 Uhr morgens bis 4 Uhr nachmittags, mit stündiger Mittagspause um 12 Uhr, verkürzt. Die Leitung der Fabrik legte besonderen Wert darauf, daß die englische Zeiteinteilung mit 4 Uhr-Schluß beibehalten wird, und machte deshalb eine Extrakonzession von 1, indem ihr zweiter Vorschlag auf 9 Stunden Arbeitszeit lautete, bei 1, stündiger Mittagspause. Die Verkürzung der Arbeitszeit von / Stunde bedingte einen Lohnaufschlag von ungefähr 82%, damit der gleiche Wochenlohn erzielt wird. Die Forderung des Mindestlohnes für ausgelernte Lehrlinge in Höhe von 21 Mark wurde dahin beantwortet, daß dies nach Möglichkeit berücksichtigt werden solle, schwächere Kräfte jedoch hiervo ausgeschlossen bleiben müßten. Einen Mindestlohn für ungelernte Arbeiter festzusetzen, wurde abgelehnt. Außer dem durch die Verkürzung der Arbeitszeit erforderlichen Aufschlag von 8% hat die Fabrikleitung einen Lohnaufschlag von 72% auf dic Stundenlöhne vom 1. Juli ab bewilligt. Für Arbeiten in Überstunden werden folgende Aufschläge bezahlt:

für die ersten zwei Stunden 20%,

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jede weitere Stunde bis 10 Uhr abends 50%, Nacht- und Sonntagsarbeit 100%

Bei Sonntagsarbeiten, welche zur Aufrechterhaltung des Betriebes erforderlich sind, wird nur 50% Zuschlag gewährt. Die Abschaffung der Akkordarbeit wurde verweigert und die Forderung einer Regelung des Lehrlingswesens dahin beantwortet, daß man danach trachten werde, ein anderes Zahlenverhältnis zwischen Lehrlingen und Gehilfen anzustreben.

Es zeigte sich also auch bei dieser Lohnbewegung ein weitgehendes Entgegenkommen von seiten des Arbeitgebers, und die Arbeitnehmer werden immer weiter kommen, wenn sie auf ein solches reflektieren, als wenn sie mit scharfen Kampfmitteln Vorteile zu erzwingen suchen.

Etwas vom Schaufenster. Von Dr. phil. Ernst Jaffe, Charlottenburg.

an hat das Schaufenster das Auge, das Gesicht oder die Visitenkarte des Geschäfts genannt; jedenfalls ist das Schaufenster sehr wichtig nicht nur als gutes Propagandamittel, sondern auch als derjenige Teil des Geschäftes, von dessen Aussehen jeder Vorübergehende Schlüsse auf die ganze Art des Geschäftes machen kann. Gerade dieser Gesichtspunkt darf nicht außer Acht gelassen werden!

Ein Gebot gilt für jedes Fenster, mag es groß oder klein sein, nämlich das der größten Sauberkeit und Akkuratesse. Wenn ein Schaufenster sauber ist und alle in ihm ausgestellten Waren ohne Staub sind, dann wird es für das betreffende Geschäft bei jedem Passanten ein günstiges Vorurteil erwecken. Man nehme einmal an, daß einem ein Besucher eine schmutzige, zerknitterte Visitenkarte hereinschickt oder daß er sich das Gesicht nicht gewaschen hat, das muß einen doch gegen diesen Mann einnehmen! Und genau so liegt die Sache, wenn ein Schaufenster nicht von Sauberkeit blitzt.

Man hat jetzt das Bestreben, das Schaufenster möglichst weit vorzuziehen und denkt gar nicht mehr daran, das Publikum durch eine Messingbarriere vom Schaufenster zurückzuhalten. Man will eben die ausgelegten Gegenstände dem Beschauer zum Greifen nahe bringen. Das ist auch ganz richtig und wer Gelegenheit hat, einen Umbau an seinem Laden vorzunehmen, der mag auch die Schaufenster dabei nicht vergessen. Bei dieser Gelegenheit kann er auch Maßregeln gegen ein Übel treffen, das gerade im Winter allen Ladenbesitzern lästig fällt, nämlich gegen das Beschlagen und Befrieren der Schaufensterscheiben. Alle die oft angepriesenen kleinen Mittel haben keinen dauernden Wert, man muß dafür sorgen, daß die mit Feuchtigkeit gesättigte warme Luft aus dem Innern des Ladens nicht über die kalte Glasscheibe streichen und dabei einen Teil ihrer Feuchtigkeit an dieser Fläche absetzen kann. Das erreicht man am sichersten, wenn man das Schaufenster hermetisch vom Innern des Ladens abschließt. Ist das nicht möglich oder hat man den Tag über häufiger etwas aus dem Fenster

herauszunehmen, dann muß man unten in das Fenster einen Heizkörper hineinbauen. Am besten ist aber der völlige Abschluß des Fensters vom Laden, durch den man auch erreicht, daß die im Schaufenster ausgestellten Waren nicht so stark einstauben.

Am wichtigsten am ganzen Fenster ist natürlich die Dekoration. Hier werden für jedes Geschäft je nach seinem Genre und nach seiner Branche verschiedene Regeln gelten, aber soviel ist sicher, daß heute noch sehr viele Geschäfte gegen eine Hauptregel verstoßen: das Fenster nicht mit ausgestellten Artikeln zu überladen. Die einen Geschäfte haben zu wenig Fenster zur Verfügung, die anderen zu viel Neuheiten, die sie alle dem Publikum zeigen möchten, jedenfalls können sie sich nicht genug darin tun, ihre Schaufenster mit allerlei Waren gewissermaßen vollzustopfen. Derartige Fenster, deren vielseitiger Inhalt den Beschauer nur verwirrt und bei denen ein Gegenstand den anderen in seiner vollen Wirkung hindert,

kommen. Man kann sich die Arbeit erleichtern, indem man die oberen Teile des Fensters, auf die doch kein Mensch sieht, nicht mit in die Dekoration einbezieht.

Was man ausstellen soll, das ist natürlich von der Jahreszeit, von dem Eingang der Neuheiten, von besonderen lokalen Gelegenheiten usw. abhängig. Sehr empfehlenswert ist es aber, wenn man von Zeit zu Zeit nur einen einzigen Artikel dekoriert, den man besonders forcieren will, oder wenn man zusammengehörige Gegenstände auch zusammen ausstellt. Im letzteren Falle kommt durch die Dekoration eine Idee zum Ausdruck, und das ist für die Wirkung des Fensters sehr wichtig. Dagegen überlege man es sich sehr, ob man in sein Schaufenster Puppen oder bewegliche Automaten hineinstellen soll. Das schickt sich nicht für jedes Geschäft und auch nicht für jede Branche.

Hat man nur sehr wenige Fenster zur Verfügung, jedenfalls zu wenig im Verhältnis zum Umfang und zur Vielseitigkeit seines Geschäftes, dann lasse man sich doch nicht zur

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kann man selbst bei großen Geschäften alle Tage sehen. Das ist ein böser Fehler. Man muß sich mit wenigen aber interessanten Stücken begnügen, von denen man jedes recht vorteilhaft zur Geltung kommen läßt und die doch alle zusammen eine geschmackvolle Einheit ergeben. Will man kleinere Artikel zur Schau stellen, dann empfiehlt sich häufig, nicht ein einzelnes Stück davon ins Fenster zu legen, sondern gleich ein ganzes Dutzend oder noch mehr. Dadurch erreicht man einmal, daß der kleine Gegenstand nicht übersehen werden kann und dann übt man eine gewisse Suggestion aus. Der Beschauer sagt sich: „Dieser Artikel muß doch viel gekauft werden, wenn er in solchen Mengen im Fenster liegt."

Wenn man sein Fenster nicht überfüllt, dann wird man gezwungen sein, sehr häufig die Dekoration zu wechseln, und die damit verbundene Mühe sollte man nicht scheuen. Denn in den meisten Straßen wird die Sache so liegen, daß das Publikum, das Tag für Tag an dem Fenster vorübergeht und auf das man wirken will, zum größten Teil immer aus denselben Leuten besteht. Diesen muß man aber immer etwas Neues bieten, wenn man sie für das Fenster und damit für sein Geschäft interessieren will. Dagegen macht es auf diese regelmäßigen Passanten einen sehr schlechten Eindruck, wenn sie die gleiche Dekoration mehrere Wochen lang hintereinander zu sehen be

Überfüllung des Fensters verleiten. Man kann sich dann dadurch helfen, daß man durch geschmackvolle Plakate auf die im Fenster nicht vertretenen Abteilungen oder einzelnen Neuheiten aufmerksam macht. Ein Hinweis darauf, daß die Besichtigung der Waren im Laden ohne Kaufzwang erwünscht sei, wird sich auch für viele Geschäfte empfehlen.

Durch diese Plakate hat man gewissermaßen mit dem Passanten ein Gespräch begonnen. In der Unterhaltung darf vor allem die Behandlung eines Themas nicht fehlen: Die Angabe des Preises. Nur sehr wenige Geschäfte werden ausschließlich mit einem solchen Publikum rechnen können, bei dem der Preis gar keine Rolle spielt. Bei den meisten Leuten, auch wenn sie wohlhabend sind, ist doch die erste Frage, sobald sie einen hübschen Gegenstand sehen, die nach dem Preise. Und wir sehen keinen Grund ein, warum man diese begreifliche Neugier nicht befriedigen sollte. Auch einige Bemerkungen über die Vorzüge besonderer Artikel haben im Schaufenster häufig eine recht gute Wirkung. Derartige Plakate müssen natürlich sauber und hübsch geschrieben sein.

Immer muß man sich darüber klar sein, daß die auf die Schaufenster verwandte Mühe und Kosten sich reichlich wieder einbringen werden. Dann wird man sich der Pflege dieses wichtigen Teiles der Propaganda mit besonders großem Eifer widmen.

Die

Praktische Anleitung zur Ausführung der Glasätzung

in ihren verschiedenen Arten.

II. Die gewöhnliche Mattierung.

ie gleichmäßige Mattierung blanken Tafelglases gehört zu den einfachsten Arbeiten in der Technik des Glasätzens und sie bildet zugleich im Prinzip die Grundlage der sogen. mehrtonigen, reicheren Ätzung, sie sei deshalb hier in erster Linie behandelt.

In den größeren Spezialgeschäften der Branche wird die Herstellung natürlich ganz anders, rationeller betrieben, als es in den Geschäften, wo die Glasätzung nur einen gelegenheitlich ausgeübten Nebenbetrieb bildet, möglich ist. Man kann sich unmöglich die im Großbetriebe gebrauchten Vorrichtungen, z. B. zur gleichzeitigen Ätzung mehrerer Glastafeln usw., zulegen, schon aus dem einfachen Grunde nicht, weil man sie nur zeitweise benützt und sie deshalb ein unrentierliches Kapital darstellen würden. Man braucht daher eine andere Arbeitsweise, die möglichst wenig Aufwand an Mitteln erfordert und man instand gesetzt wird, alle in der Glasätzung möglichen Wirkungen zu erreichen.

Ein solches einfaches und in der Praxis bewährtes Verfahren ist das in nachstehenden Zeilen beschriebene.

An Gerätschaften braucht man hierzu außer den nötigen Chemikalien und Materialien vor allem einen Arbeitstisch von entsprechender Größe, lieber zu groß als zu klein, der so gestellt sein muß, daß man bei der Arbeit günstiges Licht hat, damit man jederzeit alles genau überschen kann. Er darf daher nicht in irgend einem Winkel stehen, sondern am besten direkt vor einem Fenster. Ferner braucht man mehrere Holzgefäße, zwei kleinere, etwa kleine Eimer, die zur besseren Haltbarkeit innen mit Paraffin oder auch mit Asphalt ausgestrichen sein sollten und zur Aufnahme und Zubereitung der zum Mattieren dienenden Präparate gehören, und ein größeres Gefäß, eine Wanne oder dergl., die mit reinem Wasser etwa zu / gefüllt wird. Diese Wanne braucht also nicht paraffiniert oder asphaltiert zu sein.

Das zu mattierende Glas wird sodann zuerst ganz peinlich sauber geputzt, am besten, indem man Spiritus mit Kreide zu einem Brei vermischt, diesen auf das Glas aufträgt und dann durch gründliches Reiben wieder beseitigt. Es ist diese Reinigung sehr wichtig, besonders jeder Fettflecken muß entfernt werden, denn Fette werden von der Säure nicht angegriffen und wo deshalb auf dem Glase Fett sitzt, da ist es gegen die Einwirkung der Säure geschützt und als Endresultat erhält man eine ungleiche, fleckige Mattierung. Man hüte sich dann auch, die gereinigte Scheibe an der zu mattierenden Seite mit den Fingern zu berühren, da schon ein Fingerabdruck genügt, solche Flecken hervorzubringen.

Die gereinigte Scheibe legt man dann auf den Tisch; es ist gut, sie nicht auf das blanke Holz zu legen, sondern auf eine weichere Unterlage aus Tuch oder dickem Papier, weil das Glas auf dieser Unterlage sich nicht so leicht verschiebt wie auf dem Holz.

Die erste Arbeit ist nun, die Glasscheibe so zu präparieren, daß die Säure darauf gegossen werden kann; dies geschieht durch Anbringen eines sogen. Dammes rings um die Glastafel. Hat man die Möglichkeit, so schneidet man das Glas 3-4 cm länger und breiter, als es das Maß verlangt. Diesen über das genaue Maß hinausragenden Rand streicht man dann mit Asphaltlack, läst dies trocknen und befestigt nun auf diesem Asphaltrande eine etwa 3 cm hohe Kittwulst.

Den Kitt hierzu muß man sich selbst bereiten, er besteht aus einer Mischung von Wachs, Harz und Talg, also aus Materialien, die ebenso wie der Asphalt gegen die zum Ätzen dienende Säure nicht empfindlich sind. In der Regel rechnet man 3 Teile Wachs, 3 Teile Fichtenharz und 1 Teil Rindertalg: in der kalten Jahreszeit wird man, um den Kitt geschmeidig zu erhalten, etwas reichlich Talg nehmen, statt 1 Teil also 1-12 Teil, im Sommer ist es angebracht, etwas weniger zu nehmen, weil durch die Wärme die anderen Materialien, das Wachs besonders, an sich schon geschmeidiger ist und weil es nicht gut ist, wenn der Kitt allzuweich ist.

Die 3 Substanzen schmilzt man in einem eisernen Gefäße zusammen, gibt sie aber nicht auf offenes Feuer, rührt stets um und achte vor allem darauf, das sie nicht überlaufen. Wenn sie anscheinend innig vermischt sind, gießt man die Masse heraus, entweder auf eine große, naßgemachte Holztafel oder besser noch in lauwarmes Wasser. Wenn sie dann soweit erkaltet ist, daß man sie anfassen kann ohne sich zu verbrennen, so knetet man den Kitt tüchtig mit den Händen, bis eine ganz gleichartige Masse ohne harte Klumpen und ohne Hohlräume vorliegt.

Um nun die Glastafel mit einem Schutzdamme gegen das Ausfließen der aufgeschütteten Säure zu versehen, formt man aus dem Kitt lange Stangen von 2-3 cm im Durchmesser, legt diese auf den mit Asphalt gestrichenen Scheibenrand auf und befestigt sie hier durch Andrücken, sodaß ein Wall oder Damm entsteht, an der Basis zirka 2 cm breit ist, nach oben zu schwächer wird und etwa 3 cm, lieber etwas darüber, hoch ist.

Man sehe besonders darauf, daß zwischen dem Kitt und dem Asphalt keine Lücken sind, damit nicht etwa hier Säure eindringen und das Glas auf der Rückseite angreifen könne; man drücke also besonders die Basis des Dammes fest an den. Asphalt an.

Dann ist es noch gut, wenn man an einer Ecke der Glastafel den Kittrand etwas nach außen hin verlängert ohne ihn aber schwächer zu machen, so daß man eine Art Rinne erhält, durch die man, wenn sie abwärts gebogen wird, die auf die Glastafel gegossene Ätzflüssigkeit bequem abgießen kann. Während der Dauer des Ätzens verschließt man natürlich diese Rinne, indem man sie einfach nach aufwärts biegt, sodaß sie mit dem Kittdamme gleichhoch steht.

Erlaubt es das zur Verfügung stehende Glas nicht, daß man die mattierende Tafel größer als das genaue Maß schneidet, so muß man bei der Anbringung des Kittrandes anders verfahren. Man streicht alsdann einen ebenfalls ca. 2 cm breiten Asphaltrand auf der Rückseite der Glastafel, macht dann aus dem Kitt statt walzenförmiger Stangen von 3 cm Durchmesser flache Stangen, etwa 11⁄2 cm dick und 4-5 cm breit, legt sie mit der flachen Seite auf den trockenen Asphaltrand fest an und biegt dann das an den Seiten überstehende, etwa 3 cm breit, im rechten Winkel zu der zu ätzenden Fläche nach aufwärts. So wird dann auch ein Schutzdamm gebildet, der die ganze Fläche der Glastafel zum Ätzen freiläßt.

Um zu verhindern, daß dieser auf der Rückseite befestigte Kittrand an dem als Unterlage gebrauchten Tuch oder Papier anklebt, empfiehlt es sich, die Glastafel statt auf das Tuch, auf dünne, flache Holzleistchen, die in Zwischenräumen von

je 10 cm liegen, zu legen; man achte aber darauf, daß die Tafel überall gleichmäßig aufliegt.

Sind die Vorbereitungen so weit beendigt, so geht man an die Bereitung der zum Mattieren nötigen Mischungen.

In einem der erwähnten Holzeimer mischt man 1 Teil Flußsäure mit 4 Teilen Wasser; zuerst gießt man die Säure, dann das Wasser hinein, nicht umgekehrt. In dem zweiten Eimer bereitet man dann die eigentliche Mattsäure, wozu wir die Vorschriften in Nr. 47 schon angegeben haben. Hat man nur kleinere Sachen zu mattieren oder zu ätzen, so kann man statt der großen Holzgefäße solche aus Blei, starkem Bleiblech, gefertigte verwenden.

Zuerst gießt man nun die erwähnte Mischung aus Flußsäure und Wasser, die sogenannte Vorsäure, auf das Glas, etwa 2 cm tief, läst sie ruhig 10 Minuten darauf stehen und schüttet sie dann durch die an der einen Ecke befindliche Rinne wieder in das Gefäß zurück.

In dem mit Wasser gefüllten größeren Gefäß, der Wanne oder was es ist, spült man nun die Glastafel gut ab, legt sie wieder auf den Tisch und gießt sodann die Mattsäure auf die Tafel, ebenfalls 2 bis 3 cm tief, so daß sie bis nahezu an den oberen Rand des Kittdammes reicht. Diese Mattsäure läßt man aber nicht ruhig stehen, sondern hält sie durch leichtes Umrühren mit einem Pinsel in steter Bewegung; es hat dies den Zweck, die Absetzung der in der Mattsäure im Überschuß enthaltenen Salze zu verhindern. Man kann hierzu Pinsel aus gewöhnlichen Schweinsborsten benützen, da diese nicht von der Säure angegriffen werden. Sind die Pinsel jedoch in Blech oder Eisen gefaßt, wie die Ringpinsel oder die Modler, so muß man diese Metallteile gegen die Einwirkung der Säure schützen; am einfachsten geschieht dies dadurch, daß man die Metallteile, gründlich und mehrmals mit Asphaltlack überstreicht.

Wenn die Mattsäure lange genug gewirkt hat, so gießt man sie auch wieder in das Zubereitungsgefäß zurück; die mattierte Glastafel stellt man dann vorsichtig, ohne die geätzte Seite mit den Händen zu berühren, in den Wasserbehälter, wäscht mit einem reinen Pinsel alle noch anhaftende Säure ab und läßt sie dann abtrocknen. Waren alle Vorbereitungen richtig getroffen, die Scheibe gut gereinigt usw., so wird auch die Mattierung ohne Tadel sein.

Wie lange man die Mattsäure auf das Glas einwirken läßt, ist ganz davon abhängig, ob man eine dichte, undurchsichtige oder nur eine leichte, mehr oder weniger transparente Mattierung erreichen will. Bei normaler Zusammensetzung der Ätzflüssigkeit erhält man in etwa 5 Minuten ein ziemlich durchsichtiges Matt, in 15 Minuten ein nahezu weißes, fast opak zu nennendes Matt. Es ist ohne weiteres klar, daß die Konzentration, die Stärke der benützten Flußsäure ebenfalls von größtem Einfluß auf die Wirkung der Mattierungsflüssigkeit sein wird, und um in dieser Beziehung sicher zu sein, d. h. sich also darüber klar zu sein, wie lange man die Ätzflüssigkeit auf das Glas wirken lassen muß, ist es sehr zu empfehlen, durch vorgenommene Proben die Säure auf ihre Kraft zu untersuchen. Dies geschieht am einfachsten in folgender Weise.

Man schneidet sich eine Anzahl 5-8, Glasstreifen von etwa 8 cm Breite und 20 cm Länge und behandelt diese ganz wie vorhin angegeben, reinigt sie also gut, umgibt sie mit einem Kittdamm, schüttet Vorsäure auf, wäscht nach 10 Minuten ab und gießt dann Mattsäure auf. Nun zieht man die Uhr zu Rate und notiert sich genau, wie lange bei jedem Musterstreifen die Einwirkung der Säure gedauert hat. Auf dem ersten Streifen läßt man sie 5 Minuten stehen, gießt sie ab und gibt den Streifen einer zweiten Person zum Abwaschen, Nr. 2 läßt man 7 Minuten im Ätzbad, Nr. 3 vielleicht 9 oder 10 und so fort in Abständen von 2 bis 3 Minuten bis zur Höchstdauer von 15 Minuten.

Man erhält so eine abgestufte Mattierungsreihe die es leicht macht, genau zu bestimmen, wie lange man die Mattsäure auf dem Glase stehen lassen muß, um einen bestimmten Mattierungsgrad zu erhalten.

Diese Versuche sind besonders dann unbedingt notwendig, wenn man mit einer Flußsäure arbeitet, deren Konzentration noch nicht bekannt ist, z. B. bei einer neuen Sendung oder wenn die Säure von einer anderen als der gewohnten Bezugsquelle stammt.

Es muß übrigens bei diesen Versuchen noch ein weiterer wichtiger Umstand beobachtet werden, der nämlich, ob die erzeugte Mattierung fest an dem Glase haftet oder ob sie sich schalenförmig oder als schneeartiges Pulver abheben oder abschaben läßt. Wenn die Säure sehr stark ist und deshalb energisch auf das Glas einwirkt, so kann es nämlich vorkommen, daß sich diese Erscheinung des Nichthaftens der Mattierung einstellt und wenn dies der Fall ist, was man durch Kratzen mit einem Stückchen Holz leicht feststellen kann, so muß eben die Mattsäure durch Zusatz von Wasser und dem der Flußsäure sonst noch zugesetzten Streckmittel die bei der Zusammensetzung der Äztmittel angegebenen Alkalisalze, Hirschhornsalze, schwefelsaures Kali oder was eben benützt wurde abgeschwächt werden. Näheres über die Zusammensetzung der als Mattsäure dienenden Ätzmittel haben wir schon auf Seite 454a in Nr. 47 angegeben.

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Wir wollen hier die dort angeführte Reihe noch vervollständigen durch die Angabe einer sehr einfach herzustellenden und als praktisch erprobten Mattsäure; es ist dies eine Mischung aus Flußsäure, doppeltkohlensaurem Natron und Wasser. Die Flußsäure gießt man natürlich genau abgemessen in den Holzeimer, setzt unter beständigem Umrühren soviel doppelkohlensaures Natron hinzu, daß ein ziemlich steifer Brei entsteht und verdünnt dann mit destilliertem oder Regenwasser; auf einen Liter Flußsäure rechnet man 4 bis 6 Liter Wasser, je nachdem die Säure konzentriert ist. Man erhält so ein billiges und sehr gutes Mattierungsmittel; zeigt sich bei den Proben, daß die Säure zu scharf ist oder gar wie vorhin erwähnt die gebildete Mattierung sich ablöst, so setzt man noch von dem kohlensauren Natron und ebenfalls Wasser hinzu.

Als besonders wichtig ist sodann noch zu erwähnen, daß das Abwaschen der Glastafel nach dem Abschütten der Mattsäure dessen vorhin schon kurz gedacht wurde, möglichst schnell und vor allem gleichmäßig und gründlich geschehen muß. Am besten ist es, die Glasscheibe (wenn es die Größe erlaubt) ganz unter Wasser zu bringen und dann alsbald mit einem breiten Modler überall zu bearbeiten. Man vermeidet so, daß etwa an einzelnen Stellen die Mattsäure länger auf das Glas einwirken kann, wodurch möglicherweise Flecken in der Mattierung entstehen könnten.

Ist das Abwaschen beendigt und das Glas trocken geworden, so nimmt man den Kittrand ab und entfernt etwaige Spuren des Kittes, sowie den Asphaltanstrich durch Abwaschen mit Terpentinöl. Den gebrauchten Kitt kann man natürlich wieder verwenden; man ballt ihn zu einem Klumpen zusammmen, knetet ihn etwas durch und bewahrt ihn dann an einem kühlen Orte auf. Sollte der Kitt infolge öfteren Gebrauches spröde werden, so gibt man ihn in den schon erwähnten eisernen Tiegel, läßt ihn bei gelinder Wärme zergehen und behandelt ihn dann weiter in der gleichen Weise, wie es bei der Herstellung des Kittes angegeben wurde. Wird der Kitt nicht spröde, sondern zu weich, so läßt man ihn ebenfalls zerschmelzen und setzt dann ein entsprechendes, aber nicht zu großes Quantum Harz, sowie etwas Wachs hinzu und knetet ihn dann aufs neue im warmen Wasser tüchtig durch. -chg

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