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„Deutschen Goldschmiede-Zeitung", die Herren Wagner, Seifried usw. Herr Dr. Käsemacher sowohl als Herr Prof. Rücklin sprachen sich dabei dahin aus, daß an eine einheitliche Regelung des Lehrlingswesens nicht zu denken sei, und daß immer ein Unterschied je nach der späteren Verwendung der Lehrkräfte bestehen werde. Die Festlegung einer verschiedenartigen Behandlung der Großindustrie und der Kleinbetriebe hielt Prof. Rücklin jedoch auch nicht für zweckmäßig. Nach Schluß der Debatte wurde der Vorschlag des Vorsitzenden genehmigt, daß man die Lehrlingsfrage erst in den einzelnen Gruppen der Edelmetallbranche durchberaten und dann eine gemeinsame Aussprache herbeiführen solle.

Auch in Österreich hat sich die sozialpolitische Bewegung in letzter Zeit in den Kreisen des Edelmetallgewerbes stark in den Vordergrund gedrängt. Der Name Max Gedlitzka ist mit dieser Bewegung unlöslich verknüpft. Er ist nämlich als Vorsteher der Juwelier- und Goldarbeiter-Genossenschaft zugleich Pionier für den Achtstundentag gewesen und ihm ist es wohl in erster Linie zu danken, daß dieser Normalarbeitstag in Wien in der Edelmetallbranche Eingang gefunden hat. Ob freilich das Eintreten dafür nicht doch als ein taktischer Fehler sich später herausstellen wird? Wer die Bewegung in Österreich verfolgt hat, der wird Herrn Gedlitzkas Wirksamkeit niemals verkennen. Seine Güte und Friedensliebe hoffte durch solche Zugeständnisse die ersehnte Ruhe, das veraltet erscheinende gute Einvernehmen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer in den Arbeitsstätten wieder heraufzuführen und die „gute alte Zeit" von neuem auf Erden heimisch zu machen. Ob es nicht eine Utopie war? Wir wollen im Interesse des Bahnbrechers für den Achtstundentag hoffen, daß es nicht der Fall sein wird, denn die ehrliche Überzeugung des Führers der Wiener Juweliere und Goldschmiede, seine Offenheit und Lauterkeit sollten vor einer solchen Enttäuschung bewahrt bleiben. Von den weiteren Punkten, welche die Arbeitgeber angenommen haben, seien noch folgende hervorgehoben:

„Besserbezahlung der Überstunden bis 9 Uhr mit 30% und über 9 Uhr mit 50%, unter der Bedingung, daß leichtfertig versäumte Zeit bei der Überzeitberechnung in Abrechnung gebracht werden kann.“

„Anerkennung der Vertrauensmänner und Freigabe des 1. Mai, unter dem Vorbehalt, daß, wenn die Vertrauensmänner sich ein unkorrektes Gebahren zu Schulden kommen lassen, die Unternehmer beim Gehilfenausschuß Beschwerde führen werden."

Es sind wichtige Konzessionen, welche die Kollegen jenseits der schwarzgelben Grenzpfähle ihren Angestellten gemacht haben. Während „Die Arbeit", das Zentralorgan der österreichischen Arbeitgeber, eine abwartende, bedenkliche Haltung dazu einnimmt, wird Herr Gedlitzka natürlich im „Österreichischen Metallarbeiter" gefeiert. Seine Verdienste um das Zustandekommen der Genossenschaft der Juweliere, Gold- und Silberschmiede in Wien sind bekannt. Die Ausdehnung dieser Genossenschaft auf ganz Niederösterreich wird von Gedlitzka noch immer mit Energie verfolgt. Neuerdings hat die Genossenschaft eine Lehrlings-Krankenkasse" ins Leben gerufen, welche ebenfalls auf seine Initiative zurückzuführen sein dürfte. Die Gründung eines Unterstützungsfonds für arme Meister hat er ebenfalls bereits ins Auge gefaßt. Mögen diese Pläne von Erfolg gekrönt sein!

Preiserhöhungen sind übrigens auch in Österreich notwendig. Die Vereinigung der Goldringerzeuger" in

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Wien gibt folgendes bekannt: „Infolge der allerorten stattgefundenen Preissteigerungen nicht nur der allgemeinen Lebensbedürfnisse, sondern auch der speziell für unsere Industrie in Betracht kommenden Materialien einerseits, andererseits der unter dem gleichen Drucke kontinuierlich steigenden Lohnforderungen der Arbeitskräfte, bei gleichzeitigem Mangel an solchen, haben die Mitglieder der Vereinigung einstimmig beschlossen, sämtliche Fassonpreise einstweilen um 10% zu erhöhen, in der sicheren Voraussetzung, daß sie zu diesem nur in der harten Notwendigkeit um den Existenzkampf gezwungenen Schritte die Zustimmung ihrer Abnehmer finden werden."

Ferner hat die Zweiggruppe der Gold- und Kleinsilberwaren - Fabrikanten in Paris, welche die Silberbijouterie vertritt, sich ebenfalls zu einer Erhöhung von 7% auf die Fakturen ab 5. November genötigt gesehen. Die Vereinigung der Silberwåren - Fabrikanten vom Jahre 1850 in Paris hat sogar ab 10. November eine Erhöhung von 10% beschlossen.

Der „Allgemeine Niederländische DiamantenArbeiterbund" in Amsterdam ist trotz der rastlosen Tätigkeit Henri Polaks, trotzdem die Bundeskasse über 530 000 Gulden verfügt, am Zerbröckeln. Die maßlosen Lohnforderungen, denen die Bundesleitung anfänglich kein Halt geboten hat, vielleicht auch nicht bieten konnte, die sie aber später doch durch ein Übereinkommen mit den Juwelieren glaubte eindämmen zu müssen, haben nicht aufgehört und Hunderte von Bundesmitgliedern kehren sich einfach nicht an die Vorschriften über die Maximalsätze. Das Abkommen ist längst wieder hinfällig geworden. Ein sehr beschämendes Zeugnis stellt der Bundesleiter schließlich in folgenden Worten der Arbeitnehmerschaft aus:

„Jeder schreit um höheren Lohn. Einzelpersonen und Abordnungen erscheinen vor dem Vorstand, fragen gebieterisch, wie lange sie noch auf Beantwortung ihrer Anfragen warten müssen, beschuldigen den Vorstand, daß er die Schleifer auf Kosten der Versteller und diese auf Kosten der Rosettenschneider bevorzuge, ja, daß er mit den Juwelieren unter einer Decke spiele, um die Löhne zu drücken. Es gibt zahlreiche Arbeiter, die auf Ausgleichung der Löhne dringen, d. h. die ebensoviel verdienen wollen wie andere Arbeiter ihrer Werkstätte, weil sie angeblich ebensoviel erzeugen wie diese. Ich will zugeben, daß es vorkommen kann, daß viele Arbeiter im Vergleich zu anderen zu niedrig bezahlt werden, aber der Satz, daß alle Arbeiter, die dieselbe Quantität abliefern, auch genau denselben Lohn haben sollten, ist unsinnig. Denn wenn zwei Menschen dieselbe Quantität abliefern, so ist damit noch lange nicht gesagt, daß auch die Qualität dieselbe ist. Sage ich dies einem Arbeiter, so betrachtet er mich wie seinen schlimmsten Feind, wirft mir vor, daß ich Kapitalistenargumente gebrauche und die Interessen der Juweliere statt die der Arbeiter vertrete. Seit 1. Januar d. J. sind persönliche Abrechnungsbücher eingeführt, die zuerst von den Arbeitern verlangt wurden, jetzt aber verwünscht werden, weil sie Steuerhinterziehungen unmöglich machen. Ich sehe gar nicht ein, weshalb man dem Staat oder der Gemeinde nicht bezahlen soll, was man wirklich schuldig ist; hält man unser Steuersystem für schlecht, so muß man sich eben einer politischen Organisation anschließen, die eine vollständige Umgestaltung unseres Finanzwesens anstrebt. Überall tritt das egoistische, antiorganisatorische Streben der Mitglieder des Bundes zutage, der Bund leidet an einer Krankheit, deren Ende noch lange nicht abzusehen ist und die den schlimmsten Befürchtungen für die Zukunft Raum gibt.“

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Die Pflanze im Kunstgewerbe.

s ist viel darüber gestritten worden, welchen Beruf die Pflanze im Kunstgewerbe zu erfüllen habe. Die einen sehen in der naturalistischen Darstellung, die anderen in der Stilisierung das Heil. Im Grunde stellt jede Wiedergabe der Pflanze durch die Hand des Zeichners oder Modelleurs eine Stilisierung dar. Eine naturalistische Wiedergabe des Originals ist an sich unmöglich; die Stilisierung beginnt schon mit der Aufzeichnung. „Stilisieren heißt eine Pflanze so wiedergeben, wie sie sich für den gegebenen Zweck und zur Wiedergabe in dem betreffenden Material eignet“, sagt Professor Paul Naumann (Dresden). Also nicht auf die Stilisierung selbst, sondern auf den Grad derselben kommt es an. Es gibt hier keine allgemein gültigen Gesetze, keine alleinseligmachende Wahrheit, obwohl gewisse Kunstpäpste sie entdeckt haben wollen.

Man soll dem Künstler nicht das Recht beschränken, aus der lebenden Natur soviel zu schöpfen als er vermag; aber die Natur zieht ihm auch natürliche Grenzen. Sie werden durch das Material, die technischen Mittel und den Verwendungszweck des Gegenstandes bestimmt. Wer diese Grenzen überschreitet, der versündigt sich gegen den gesunden Menschenverstand, nicht nur gegen die Kunst.

Wählen wir zur Erläuterung ein drastisches Beispiel! Ein Bildhauer, der auf die Idee verfiele, eine Rose naturgetreu in Granit darzustellen, der hat entschieden einen Sinn zu viel oder zu wenig. Die große Härte und Sprödigkeit des Materials, die außerordentliche Schwierigkeit, mit den Werkzeugen des Bildhauers derartig zarte Gebilde aus dem harten Gestein herauszuarbeiten, verbieten hier von selbst jede naturalistische Wiedergabe. Ist darum das Pflanzenmotiv für die künstlerische Gestaltung des Granits schon absolut unverwendbar? Durchaus nicht. Er gestattet die Ausführung vertiefter und erhöhter Flächenornamente in schlichter und starrer Form, und es ist nicht einzusehen, warum man für diesen Zweck nicht der Pflanzenwelt entlehnte, aber dem besonderen Zweck angepaßte Motive verwenden sollte, welche gerade die Starrheit und Festigkeit des Materials zum Ausdruck bringen. Doch damit ist die charakteristische Form des Schmuckes nicht hinlänglich bestimmt. Von Einfluß ist noch der Verwendungszweck. Ein Grabdenkmal in Granit hat andere Funktionen als die Granitsäule eines Gebäudes; dort wird der Stein zur ehrenden Erinnerung an einen Toten aufgerichtet, hier haben wir es mit einer belasteten Baukonstruktion zu tun; dort mag der Efeu oder eine andere Friedhofspflanze das schmückende und zugleich symbolische Element bilden, hier hat das Pflanzenornament falls solches überhaupt angebracht erscheint die tragende Kraft der Säule zum Ausdruck zu bringen. In beiden Fällen aber wird man sich an die stilisierte Blattform halten müssen; das Material gestattet es nicht anders.

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Und nun ein Gegenstück. Eine Papiertapete oder ein Seidenstoff gestatten wohl eine sehr naturwahre Wiedergabe einer Pflanze, und wäre sie noch so vielgestaltig und mit noch so reichen, glühenden Farben geschmückt. Aber hier wird die Darstellung wieder durch die Verwendung des Erzeugnisses beschränkt. Eine mit lauter lebhaften, in den Farben der Natur gehaltenen Rosensträußen bedeckte Tapete würde nicht nur barbarisch wirken, sondern auch nicht den Zweck erfüllen, dem sie zu dienen hat; sie würde sich dem Auge lästig aufdrängen und nicht mehr den Möbeln und Kunstgegenständen zur Folie dienen. Und bei einem Seidenstoffe wird der entwerfende Künstler wieder daran denken müssen, daß er eine Schöne schmücken, sie aber nicht in einen wandernden Blumengarten verwandeln soll. Und doch ist der Pflanzenschmuck, welcher sich auch im Sinne der Natur weit über die Flächen ranken

kann, ebensosehr geeignet, die Wände unseres Zimmers zu beleben und etwas Licht und Sonne in unsere von steinernen Wänden umschlossene Klause zu tragen, wie die Schönheit einer jungen Frau wirkungsvoll zu umrahmen. Aber hier zeigt gerade der Zweck des Erzeugnisses, wie weit der Künstler sich der Natur nähern darf, wie weit er von ihr entfernt bleiben muß.

Es muß betont werden, daß in diesen Dingen die Führer moderner Richtungen viel dazu beitragen, ihre Schüler zu verwirren. In einer Abhandlung über die Gefahr des Pflanzenstilisierens (Mitteilungen des Württembergischen Kunstgewerbevereins, Stuttgart, Heft 2, 1903/04) sagt Hermann Obrist: „Da, wo das Ornament, losgelöst von fast allen Zwecken, gewissermaßen Selbstzweck wird (und auch solche Aufgabe gibt es), wie zum Beispiel Rokokogitter oder ein gestickter Wandbehang, da mag diese abstrakte Linienmusik sehr wohl am Platze sein." Was mag dieser Satz eigentlich bedeuten? Gibt es überhaupt kunstgewerbliche Erzeugnisse, bei denen das Ornament von allen Zwecken losgelöst und Selbstzweck ist? Die von Obrist angeführten Beispiele beweisen das Gegenteil. Ein Ornament, welches Selbstzweck wäre, wäre kein Ornament. Bei einem Rokokogitter und einem Wandbehang hat das Ornament wie überall den Zweck zu erfüllen, den Gegenstand zu schmücken, ihn über den nackten Gebrauchswert zu einem Kunstwerk zu erheben. Wenn sie aber gar keinem Gebrauchszwecke dienen, sondern nur Ornamente sein wollen, sind sie entschieden zu verwerfen. Ein Gitter, welches keine Öffnung, keinen Raum zu verschließen hat, und ein Wandbehang, der nichts zu verhängen hat, sind genau so viel wert wie das berühmte Messer ohne Stiel und ohne Klinge. Die abstrakte „Linienmusik" wäre also bei diesen kunstgewerblichen Gegenständen ebenso gut oder ebenso schlecht am Platze wie bei allen übrigen.

Hermann Obrist ist ein Gegner des übertriebenen und zwecklosen Pflanzenstilisierens. Ich bin es auch; aber die von ihm aufgestellten Grundsätze sind weit eher geeignet zu verwirren, als einem Künstler den rechten Weg zu weisen. Ich will noch ein Zitat aus seiner Arbeit anführen. Er sagt: „Folgendes Axiom gilt es also festzuhalten: Ein Gefäß ist in erster Linie ein Gefäß, ein reines tektonisches Gebilde des Menschengeistes und kein Naturprodukt; ein Leuchter ist ein Leuchter, ein Schrank ein Schrank. Kannst du diese Gebilde beleben durch diskretes Betonen und Hervorheben betonenswerter Teile vermittelst einzelner Motive aus der organischen Welt, ohne die Aufmerksamkeit des Betrachters von der Hauptsache, eben diesem Zweckgebilde selber, abzulenken, so tue es. Andernfalls wird es zum Unfug, mag deine Pflanzenstudie an sich noch so trefflich sein. Das Ornament ist keine Notwendigkeit, sondern nur überschüssige Kraft, die mit Takt verwendet werden muß, und nicht die Pflanze ist die Hauptsache beim Ornament, sondern eben das Ornament, die zierende Belebung einer Fläche oder eines Gebildes."

Diese Grundsätze, so bestechend sie auf den ersten Blick erscheinen, fordern zum Widerspruch heraus, weil sie mit großem Aplomb als unumstößliche Wahrheiten hingestellt werden. Doch bildet das Ornament wirklich ein so leicht entbehrliches Element? Keineswegs es bildet nicht den Knochen, den der Künstler zur Bereitung einer schmackhaften Bouillon dem Käufer mit in den Kauf gibt, sondern es wächst als wesentliches Glied des Ganzen mit aus der künstlerischen Idee hervor. Und das geht ganz natürlich zu. Unsere Geräte und Werkzeuge sind zwar keine Naturobjekte, aber sie haben sich schon in frühester Zeit aus Naturobjekten entwickelt oder sind diesen nachgebildet worden. Gewiß, ein Gefäß ist in erster Linie ein Gefäß; aber die ersten Trinkgefäße waren hohle Kürbis-, Kokosnußschalen

und dergleichen, und der Erste, der einen Trinkbecher aus Ton fertigte, mag diese nachgebildet oder sich auch den Kelch einer Blume zum Vorbild gewählt haben. Unter den ältesten Gefäßen der Chinesen, welche ja in der Keramik unsere Lehrmeister gewesen sind, zeigten viele genau die Form des Flaschenkürbis. Warum sollte diese natürliche Entwicklung der Dinge nicht bei der künstlerischen Behandlung derselben zum Ausdruck kommen? Das Ornament ist hier nicht entbehrlich; es ist untrennbar mit der Form selbst verschmolzen. „Wir müssen bewegte Menschenwerke geben, nicht steifgemachte Naturgebilde", sagt Obrist. Unsere Gebrauchsgegenstände sind doch aber an sich nichts anderes als „steifgemachte Naturgebilde“. Unser Kelchglas ist der Natur entlehnt; warum soll es dann nicht folgerichtig als ein steifgemachter gläserner Blumenkelch erscheinen? Spiegelt nicht in der Kunst jedes Objekt nur das Leben vor, ohne lebend zu sein? Das gläserne Kelchglas lebt nicht und duftet nicht, aber auch der Bronzelöwe tut niemandem etwas zuleide; das gemalte Stilleben erquickt unser Auge, nicht unseren Magen. Es ist steifgemachtes Naturgebilde. Auch unsere Möbel sind imitierte Naturgebilde. Ein Sessel, ein Stuhl ist nichts weiter, als der durch den Gebrauch umgestaltete Stumpf eines Baumes; eine Frucht, in die man ein Loch bohrt, groß genug, um ein

Licht darin zu befestigen, wird zum Leuchter, und ein hohler Stamm oder eine Erdgrube hat in frühen Zeiten die Rolle des Schrankes vertreten. Erst die Segnungen der Kultur haben dazu geführt, solch einen famosen Schrank mit Brettern und schweren Steinen zu verrammeln, bis schließlich Tischler und Schlosser das Werk vollendeten. Es ist also gar nicht so verkehrt, bei der künstlerischen Gestaltung der Gegenstände an ihre Entwicklungsphasen zu erinnern; das Ornament soll nicht zur Hauptsache, aber auch nicht zur Nebensache werden. Das Ornament ist keine Notwendigkeit? Wo wir es nicht als notwendig empfinden, da gehört es gewiß nicht hin. Sache des Kunstschöpfers ist es aber, uns sein Werk so hinzustellen, daß jedes Element als ein unentbehrlicher Teil des Ganzen erscheint als ein Teil, der nicht losgelöst werden kann, ohne den wohldurchdachten Organismus zu zerstören. Wer dies als zutreffend anerkennt, wird auch zugeben müssen, daß alle dekorativen Elemente von gleichem Werte sind, sofern sie der Künstleridee zum rechten Ausdruck verhelfen, und daß sie alle gleich wertlos sind, sofern sie als bloßes Beiwerk erscheinen. Unter diesem Gesichtswinkel betrachtet, hört die Stilisierung der Pflanze auf, eine Künstlerfrage zu sein; mag sie auch die Kreise der Zeichenlehrer noch so lebhaft beschäftigen. Fred Hood.

Wie

Aufruf!

Vie aus dem Protokoll der Sitzung am Sonntag, den 28. Oktober, ersichtlich, ist eine Einbruchskasse für die Gesamtbranche begründet worden, und zwar wird dieselbe am 1. Januar 1907 in Kraft treten.

Bei den Vorverhandlungen wurde in Erwägung gezogen, daß die Versicherungs-Gesellschaften fortgesetzt bestrebt sind, die Versicherungen aufzuheben, oder wenn abgelaufen, zu kündigen, oder aber solch' schwierige Bedingungen zu stellen, daß ein Eingehen darauf unmöglich ist.

In der Versammlung am 28. Oktober und in den Verhandlungen kam man zu der Überzeugung, daß nun Selbsthilfe dringend geboten ist; denn der Zustand, vollständig ohne Versicherung oder Hilfskasse zu sein, wäre ein zunächst unübersehbarer Schaden für die Gesamtbranche.

Bemerkt muß werden, daß es sich bei der Begründung der Einbruchskasse nicht etwa um eine VersicherungsGesellschaft handelt, sondern um eine Hilfskasse, bei welcher im Falle eines Einbruches dem Betreffenden auf Grund seiner geleisteten Einzahlung eine Beihilfe gewährt wird.

Es ist nun erwünscht, daß die Mitglieder, die bei einer Gesellschaft nicht zur Versicherung angenommen werden, einen erheblichen Beitrag zahlen, der annähernd derselbe ist, wie bei einer Versicherungs-Gesellschaft; dann wird der Vorstand der Einbruchskasse in der Lage sein, den Anforderungen möglichst genügen zu können.

Auch diejenigen Firmen, welche einer VersicherungsGesellschaft angehören, werden als Mitglieder aufgenommen, und handelt es sich hierbei um die Förderung aus Wohlwollen; aber auch darum, bei einem Einbruch die Hilfe der Kasse in Anspruch nehmen zu können, sei es zur Herbeischaffung des gestohlenen Gutes usw.

In beiden Fällen, sei es Versicherter oder Nichtversicherter, ist der Jahresbeitrag ein voll

ständig freiwilliger, ebenso wie die Beihilfe im Falle eines Schadens vollständig in die Hände des Vorstandes und Ausschusses der Kasse gelegt wird. Die eingehenden Gelder werden sicher angelegt.

Wenn in der am gen. Sonntag stattgefundenen achtstündigen Sitzung, in welcher hauptsächlich diese Kassenangelegenheit gründlich beraten wurde, sofort zur Gründung geschritten ist, ohne erst in langwierige Verhandlungen mit den Mitgliedern der Verbände zu treten, so geschah dies, weil die bisherigen Erfahrungen gelehrt haben, daß dann so viel Bedenken auftreten würden, daß ein Erfolg ausgeschlossen erschien.

Es soll auch davon abgesehen werden, durch Zirkulare für die Einbruchskasse Propaganda zu machen, weil auch hier die Erfahrung gelehrt hat, daß wohl die Hälfte derartiger Drucksachen überhaupt nicht gelesen werden. Wir wollen uns lediglich darauf beschränken, in unseren Verbandsorganen darauf hinzuweisen.

Die Geschäftsstelle erklärt sich bereit, allen Mitgliedern der Verbände, welche für diese außerordentlich wichtige Angelegenheit Interesse haben, auf Verlangen die Geschäftsordnung, Formulare für Beitritt usw. zugehen zu lassen.

Wir richten ganz besonders noch an die Vereinsund Innungs-Vorstände das höfliche Ersuchen, sich der Sache anzunehmen und ihren Mitgliedern den Beitritt zu empfehlen.

Berlin, den 29. Oktober 1906.

Verband Deutscher Juweliere, Gold- und Silberschmiede
Berlin S., Oranien-Straße 143.

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Wochentlicher Arbeits-Nachweis

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Für den kunstgewerblichen Teil: Professor Rudolf Rücklin, Pforzheim. Für den volkswirtschaftlichen Teil: Syndikus Hermann Pilz, Leipzig. Für den fachtechnischen Teil: Goldschmied Paul Axthelm, Leipzig. Amtliches Organ des Verbandes Deutscher Juweliere, Gold- und Silberschmiede, Organ des Vereins der Juweliere, Gold- und Silberschmiede von Rheinland und Westfalen, des Vereins der Juweliere, Gold- und Silberschmiede Württembergs, der Freien Vereinigung des Gold- und SilberwarenGewerbes für Berlin und den Reg.-Bezirk Potsdam, des Vereins der Juweliere, Gold- und Silberschmiede des Großherzogtums Baden, der Kölner Juwelier-Vereinigung, der Freien Vereinigung der Juweliere, Gold- und Silberschmiede des Reg.-Bezirks Stettin, der Goldschmiede-Innung Schwerin i. M., der Freien Vereinigung der Gold- und Silberschmiede zu Görlitz, des Kunstgewerbe-Vereins Hanau, des Gewerbemuseums Gmünd, der Zentralstelle Schmuck und Mode.

Bezugs-Preis: Große Ausgabe mit kunstgewerbl. Teil:
Pro Jahr M. 8.-, Ausland M. 10.-.

Kleine Ausgabe ohne kunstgewerblichen Teil:
Pro Jahr M. 4.-, Ausland M. 5-
Zentral-Offerten-Blatt der Deutschen Goldschmiede-

Zeitung:

Pro Jahr M. 2.-, bei Bezug unter Streifband M. 3.Anzeige-Gebühren: Die viergespaltene Nonpareille - Zeile M.-.30, die ganze Seite M. 120.-; bei Wiederholungen wird Rabatt gegeben. Anzeigen im Wöchentlichen Arbeits-Nachweis die viergespaltene Petit-Zeile M.-.30 (M. -20 für Stellengesuche). Beilagen nach Uebereinkunft, bei Anfragen wolle man stets Muster beifügen.

Schluß der Anzeigen-Annahme in Leipzig: für den Wöchentlichen Arbeits-Nachweis Mittwoch Abend, für große Anzeigen Dienstag früh 8 Uhr; bei unserer Filiale in Pforzheim, Leopold Straße 12 je einen Tag früher.

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Was ein Stelleangebot enthalten muß:

ob der Betreffende gesucht wird als Geschäftsführer, Verkäufer, Monteur und Fasser, Modelleur, Ziseleur, Emailleur, Graveur, für Neuarbeiten, Reparatur etc. Die Gegenleistungen sind anzugeben. Höhe des Gehalts. Arbeitszeit.

Zur Beachtung für Stellefuchende!

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Sucht ein Gehilfe Stellung, so muß er im Inserat sein Alter, evtl. Militärverhältnis und seine Fähigkeiten angeben.

Sofern andere Abmachungen nicht getroffen sind, gilt für Goldschmiede. Gehilfen eine 14 tägige Kündigung, die an jedem beliebigen Tage erfolgen kann. Kaufmännisches Personal kündigt 6 Wochen vor Quartalsschluß, falls nicht andere Abmachungen getroffen wurden, nicht aber unter einem Monat.

Wohnungsveränderungen, insbesondere solche unserer GehilfenAbonnenten, bitten wir uns immer umgehend mitzuteilen, stets unter Angabe der bisher innegehabten Wohnung.

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