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Für Export und Import.

Zolltarifentscheidungen in den Vereinigten Staaten von Nordamerika. Nachahmungen von Bergkristallgemmen aus gepreßter Paste mit nachträglich angebrachter Malerei, nicht über 1 Zoll (englisch) groß, sind nach § 112 des Tarifs mit 45% vom Wert zu verzollen. Kleider und Gürtelschnallen, sowie ähnliche Verzierungen aus Stahl oder anderem unedlen Metall, mehr oder weniger sorgfältig emailliert und mit Nachahmungen von Edelsteinen besetzt, sind nicht als Schmucksachen, sondern nach § 112 oder § 193 des Tarifs zu verzollen. Kleiderausputz aus Metall und gewöhnlicher Paste, letztere dem Wert nach den Hauptbestandteil bildend, ist nach § 112 des Tarifs mit 45% des Wertes zu verzollen. -Hut- oder Schalnadeln, ganz aus unechtem Gold oder Silber, mit emaillierten und anderweitig verzierten Köpfen oder aus Metall mit Besatz von unechten Edelsteinen oder anderen Material, wobei die Fassungen mit Metallbändern, Arabesken oder anderen Verzierungen versehen sind, sind als Schmucksachen nach § 434 des Tarifs mit 60% des Wertes zu verzollen, während Hut-, Schal-, Gürteloder Toilettenadeln mit schwarzen, geschliffenen oder glatten Köpfen oder mit einfachen, verschiedenfarbigen Köpfen aus Wachs, Paste oder Glas oder aus Nachahmungen von runden oder schiefrunden Perlen, wenn die Köpfe keinerlei ornamentales Beiwerk zeigen mit 45% des Wertes nach § 112 oder § 193 des Tarifs zu verzollen sind. Nachahmungen von Diamanten, Rubinen usw. aus Paste, auf der Rückseite mit Folie besetzt, von nicht über ein Zoll (englisch) großen Abmessungen, mit Durchbohrungen an den gegegenüberliegenden Enden, sind nicht als Perlen, sondern nach § 435 des Tarifs mit 20% des Wertes zu verzollen. Nacken und Seitenkämme aus Zellhorn, als Nachahmung von Horn oder Schildpatt, am oberen Rand mit einer Reihe von unechten Jetverzierungen von verschiedener Größe und Form versehen, deren gefelderte Oberflächen geschliffen und poliert sind, sind, da das Zellhorn den Hauptbestandteil bildet, nach § 17 des Tarifs mit 65 Cent für das Pfund und 25% des Wertes zu verzollen.

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Im Verkehr mit Spanien und mit Schweden stehen neue Konsolargebührentarife in Aussicht, die zum Teil recht bedeutende Erhöhungen nach sich ziehen. Der spanische Entwurf, dem aber noch die Zustimmung der Cortes fehlt, berechnet für „Beglaubigungen, ausgestellt zugunsten ausländischer Gesellschaften, die in Spanien Zweiggeschäfte errichten oder gründen wollen, und nachweislich nach Maßgabe der Gesetze des betreffenden Landes bestehen, 20 Pesetas.“ Für Übersetzungen von Urkunden aller Art, die in der Kanzlei hergestellt werden, sind für jedes Blatt zu entrichten: Aus einer fremden Sprache in das Spanische 5 Pesetas, aus dem Spanischen in eine fremde Sprache 10 Pesetas. Für jede in fremder Sprache abgefaßte Urkunde, die zur Beglaubigung vorgelegt wird, zusammen mit der spanischen Übersetzung, welche nicht im Konsulat angefertigt ist, sind für Prüfung und Beurkundung die nämlichen Gebühren zu zahlen, als wenn die Übersetzung in der Kanzlei angefertigt wäre, außer dem Betrage für die Beglaubigung.

Um in Chicago ins Geschäft zu kommen, schreibt der dort stationierte britische Konsul, muß man Neues bringen, denn so stark die Konkurrenz ist, für neue Erscheinungen ist stets Interesse vorhanden. Porzellan und Steingut, sowie Messerwaren, Juwelen und Silbersachen, Teppiche und Stickereien, sowie Phantasiesachen (Fancies, curios) finden immer Liebhaber. Man muß es aber richtig anfangen, dieselben zur Kenntnis des Publikums zu bringen. Man muß in irgend einem passenden Lokale, sei es in einem zum Konsulat gehörigen Raume (das englische Konsulat stellt englischen Fabrikanten Räume zur Verfügung), sei es in einem Hotel oder in einem Magazin, eine Musterausstellung veranstalten und die Käufer entweder durch Annoncen oder durch persönliche Tätigkeit heranziehen. Die Miete kostet nicht viel und der Unternehmer wird immer seine Rechnung dabei finden. Was Tischsachen anbetrifft, so sollte man nicht einzelne Muster hinübersenden, sondern satzweise (in kleinen Gedecken von sechs Stück an), damit man auch die Muster absetzt und dafür einen annehmbaren Preis löst.

In Dänemark ist eine Änderung des Zolltarifs geplant, die neben vielen Ermäßigungen für Rohstoffe und Halbfabrikate auch verschiedene Zollerhöhungen nach sich zieht. Von diesen ist leider auch die Einfuhr von Schmuckwaren bedroht, für welche eine Erhöhung um 20 Prozent in Aussicht genommen ist. Der Zolltarifentwurf ist dem dänischen Reichstag zugegangen.

Erneute Bitte!

Es ist immer eine schöne Pflicht, seinen Mitmenschen, die sich in Лot befinden, zu helfen; besonders aber jenen, bei denen es auch angebracht ist. So war es auch uns eine große Freude, daß der Aufruf in den beiden letzten Nummern unserer „Deutschen Goldschmiede-Zeitung“ zum Besten des armen Kollegen Josef Hönschel in 3iegenhals (Kreis Пeiße) nicht vergebens geblieben ist, und daß wir Herrn Hönschel, der sein ganzes Leben und seine beste Kraft nur für Andere hingegeben hat, mit 118,25 Mk. unterstützen konnten.

Die Freude Hönschels und seiner betagten Schwester war groß, denn das Geschenk kam für Beide unerwartet! ,,6ott möge es“ so schreibt er uns ,,allen freund= lichen Gebern tausendfach vergelten!" Er hat uns in demselben Briefe noch alles das bestätigt, was wir in unserem ersten Aufrufe bereits gesagt haben: „Die Пot ist groß!" Deshalb richten wir an alle Leser die freund= liche Bitte, uns weitere 6aben für Herrn Hönschel zu übersenden; wir werden an dieser Stelle wieder dankend quittieren. Die Schriftleitung

der Deutschen Goldschmiede-Zeitung"

Paul Axthelm.

Mitteilungen aus dem Geschäftsverkehr.

(Außer Verantwortlichkeit der Redaktion.)

Die infolge der vorzüglichen Qualität ihrer Fabrikate rühmlichst bekannte Besteckfabrik Ed. Deetjen, Straßburg (Elsaß) versendet gegenwärtig eine neue Spezialliste ihres neuesten Empire-Musters Nr. 16, ebenfalls ausgeführt in der schwersten Silberauflage 100 gr. Der kleine neutrale Katalog ist vollständig ebenbürtig dem hervorragend gediegenen Inhalte, in einzig dastehender hocheleganter Art ausgeführt und dürfte bei der feinsten Juwelier-Kundschaft willkommen sein, umsomehr, als die ges. gesch. Marke „DEETJEN“ infolge der schweren Silberauflage, der prima weißesten Alpaka-Unterlage, doppelten Handpolitur usw. dem massiven Silber ebenbürtig zur Seite steht.

Rechtsrat, Rechtsschutz für Goldschmiede.

Wichtige gerichtliche Entscheidungen.

Entwendung von Goldrückständen durch Kabinettmeister. Der Goldschmied Gottlieb Schmierer hat im Jahre 1890 sein Goldschmiedegeschäft in Karlsruhe verkauft, blieb aber als Angestellter weiter im Geschäft und erhielt die Stelle eines Kabinettmeisters bei 40 Mk. Wochenlohn und einer Tantieme von 10% vom Reingewinn. Er hatte die ganzen Goldbestände unter sich und lieferte das zu verarbeitende Gold an die Arbeiter ab. Nach Fertigstellung der Arbeiten nahm er die übriggebliebenen Schnitzel von den Arbeitern sowie die hergestellten Goldwaren in Empfang. Diese den Arbeitern verabfolgten Goldmengen und zurückgelieferten Schnitzel wurden in Arbeitsbüchern eingetragen und dann unter Abrechnung eines bestimmten Goldverlustes bei der Verarbeitung in die Geschäftsbücher übertragen. Die Arbeitsbücher hat Schmierer bis zum Jahre 1904 selbst geführt; von 1904 ab war diese Führung Komptoristen übertragen. Aus diesen Arbeitskladden wurden im Hauptkomptor die Übertragungen in

die Geschäftsbücher bewirkt. Nunmehr fiel im Jahre 1905 dem Geschäftsinhaber Schlesinger auf, daß der Umsatz seines Geschäftes in großem Mißverhältnis mit dem Reingewinn stehe, und er schöpfte Verdacht, daß er bestohlen werde. Der Verdacht fiel auf Schmierer: es fand Haussuchung bei ihm statt, und man fand eine Menge Goldsachen bei ihm vor, weshalb er verhaftet wurde. Vor der Strafkammer des Landgerichtes Karlsruhe, fand nunmehr am 5. April a. cr. Hauptverhandlung gegen Schmierer wegen Diebstahls und Urkundenfälschung statt. Die Beweisaufnahme ergab, daß Schmierer die von den Arbeitern zurückerhaltenen Schnitzel in den Arbeitsbüchern als empfangene Goldwaren buchte und sie dadurch frei bekam; die so sich angeeigneten Schnitzel verkaufte er nun nicht etwa, sondern tauschte sie gegen Goldbarren oder zum Einschmelzen bestimmte Doppelkronen um; deshalb wurden auch auffallend viele Zwanzigmarkstücke bei ihm vorgefunden. Diese falschen Buchungen waren ihm bis zum Jahre 1904 sehr erleichtert, weil ihm bis dahin die Eintragungen in die Arbeitsbücher zustand; von 1904 ab aber verschaffte er sich bei Abwesenheit des Komptoristen, welcher die Arbeitsbücher bereits vollzogen hatte, dieselben und fälschte die Eintragungen wiederum durch Beseitigung der Schnitzel und Eintragung fertiger Ringe als empfangen. Das Gericht stellt auf Grund der Arbeiterkontrollbücher fest, daß der Angeklagte seit 1890 853 falsche Eintragungen vorgenommen habe; welche eine Entlastung des Angeklagten bei der Goldabrechnung zur Folge hatten. Von diesen 853 Fällen kommen die von 1904 ab erfolgten Fälschungen in Höhe 157 Fällen als Urkundenfälschungen in Betracht. Der Gesamtwert des entwendeten Goldes beträgt ungefähr 47 800 Mk., wovon 26500 Mk. durch das Guthaben des Angeklagten am Geschäft gedeckt sind. Die Arbeiterbücher wurden in der Weise gefälscht, daß er die Schnitzel auf der „Haben Seite" abschrieb und dem Arbeiter auf der „Soll Seite" wieder zuschrieb. Das für ihn freigewordene Gewicht der Schnitzel nahm er an sich, in Form eingeschmolzener Goldbarren oder einzuschmelzender Goldstücke. Auf Grund dieser Feststellungen wurde Schmierer wegen Diebstahls und Urkundenfälschung zu 3 Jahren 5 Monaten Zuchthaus verurteilt. Er legte zwar Revision beim Reichsgericht ein, da dieselbe jedoch nur gegen die tatsächlichen Feststellungen der Vorinstanz gerichtet war, so wurde sie kostenpflichtig verworfen. „RbG"

Büchertisch.

Ein Leuchtturm des Wissens. Soeben ist der „Kleine Brockhaus" erschienen, der neben dem 17bändigen großen Bruder mit seinen zwei Bänden eine bescheidene Rolle zu spielen scheint, der aber an Bedeutung für die große Masse des Volkes ihn übertrifft. Zur Lösung der schwierigen Aufgabe, auf jede vernünftige Frage sofort eine kurze, sichere Antwort zu geben, sind über 80000 Stichwörter bereit, die durch 4 500 Abbildungen und Karten unterstützt werden. Demselben Zweck dienen 168 Seiten Textbeilagen. Da finden wir Tabellen zur Berechnung von Zinsen, Übersichten über die Münzen und Maße, sowie über die Währungen aller Länder, über die wichtigsten Entdeckungen und Erfindungen, über die Hauptdaten der Weltgeschichte und der Weltliteratur. Der „Kleine Brockhaus" bevorzugt kein Wissensgebiet. Er strebt vielmehr danach, einen möglichst gleichmäßigen Überblick über das gesamte Wissen und Können der Gegenwart zu bieten. In unserer, aufs Praktische gerichteten Zeit ergibt es sich aber von selbst, daß die exakten Wissenschaften, die Technik, Handel und Verkehr und das moderne Leben mit seinem vielgestaltigen Getriebe in erster Linie Berücksichtigung verlangen. Die Karten sind mit all der gewohnten Exaktheit ausgeführt und bilden einen für gewöhnliche Bedürfnisse mehr als genügenden Atlas. Neben den rein geographischen Karten werden auch geologische, ethnographische, historische usw. Karten geboten. Nicht vergessen darf dabei werden, daß ein solches Werk nur von einer Firma herausgegeben werden konnte, die auch auf dem Gebiete buchgewerblicher Technik über die ersten Kräfte verfügt, und die in der Lage ist, ein so umfassendes, ungemein reich ausgestattetes Werk zu dem so erstaunlich billigen Preise von 24 Mk. für die zwei Bände dem Publikum zu liefern.

Patente und Gebrauchsmuster.

Patent-Erteilungen. 67 c. 174 530. Verfahren zur Herstellung von Poliermaterial, bei welchem ein mit Bindemitteln, wie z. B. Harz, Wachs, Oelsäure, Oel u. dgl. versetztes Poliermittel einem Poliermittelträger, wie z. B. Leder, Gewebe u. dgl. einverleibt wird. Alex Stam, Berlin, Lützowstr. 59. 6. 4. 05.

Gebrauchsmuster - Eintragungen. 31 c. 281 621. Kühlvorrichtung für Gußformen zur Herstellung von Gabeln, Löffeln, Menagen u. dgl., mit regulierbarem, direktem Wasserzutritt zu den Formgeschränken und unmittelbarem Wasserausnitt aus denselben. Jakob Hepp, Mettmann. 30. 4. 06. H. 29940.

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Neue Exportverbindungen.

Wir machen ausdrücklich darauf aufmerksam, daß die nachstehend abgedruckten Fragen wirklich an uns gestellt sind. Dafür übernehmen wir volle Garantie. Fragen:

England. Frage 1. Wer liefert Toilette-Garnituren in 18 kar. Gold (ovaler Spiegel, Puderdosen usw.) zum Preise von 50 £ für England? L. N.

Rußland. Frage 2. Eine Firma in Warschau wünscht mit Lieferanten in Verbindung zu treten, der billige Silberbijouterie liefert. S. J.

England. Frage 3. Eine Londoner Firma, die Verbindungen in ganz England hat, wünscht mit deutschen Fabrikanten in Verbindung zu treten, die Bijouterien aller Art liefern, ferner Bijouteriebestandteile, Stäbe, Karabiner, Kollierschlößchen; versilberte Bestecke, Löffel, Messer und Gabeln, Spiegel, Taschenuhren und Zimmeruhren.

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Frage 770. Wer kann mir ein rationelles Verfahren zur Herstellung von Kupferniederschlägen auf kleinen AluminiumMassenartikeln nennen? N. Frage 772. Ich bitte freundlichst, mir das Rezept eines leicht fließenden Silberlotes für schwache Hohlwaren bekannt zu geben? H. M. in T. Frage 774. Wer ist der Fabrikant der versilberten Bestecke, dessen Fabrikate das Wort „Silveira“ tragen? N. & R. in H.

Frage 780. Wie kann man Silbergegenstände (Ketten usw.) mit vielen kleinen Flächen, die poliert werden sollen, bei denen jedoch das Polieren mit Stahl zu lange aufhält und ein Scheuern ausgeschlossen ist, rationell mit Hochglanz versehen? meine Gegenstände, welche bereits gesotten sind und zum Versandt fertig gestellt werden sollen. H. M. in T.

Ich

Frage 784. Welche Firma liefert kleine metallene Kästchen, unecht und vergoldet mit Steinen besetzt (Türkische Arbeit)? Die Größe derselben ist ca. 16 cm lang und 10 cm breit. H. B. in Z.

Frage 793. Kann mir einer der Herren Kollegen mitteilen, welches das einfachste Verfahren ist, um galvanische und Feuervergoldung von Metallgegenständen (Silber und unecht) wieder zu entgolden? Gibt es ein gutes Verfahren, um dieses Gold wieder zu gewinnen? Mit Dank im voraus. R. H. in K.

Frage 794. Gibt es ein Mittel, um den sogenannten Wasseroder Kesselstein aus Nickelgeschirr so zu entfernen, daß dieses nicht beschädigt wird? A. D. Frage 795. Woher beziehe ich „kleine elektrische Straßenbahnwagen", die als Anhänger für Uhrketten geeignet sind? Ich hätte für einige Hundert Verwendung. K. S.

Frage 796. Ich bitte höflichst, mir mitzuteilen, wie ich aus 14 kt. Gelbgold ein gutes 8 kt. Lot herstellen kann, das nicht zu blaß ist, sowie aus demselben Gold ein Reparaturlot, vielleicht 4 kt. Feingehalt? Im voraus besten Dank. H. S. in M.

Frage 797. Wer fertigt kleine Weißmetallplättchen (ca. 1 bis 112 cm im Durchmesser) mit emailliertem Hamburger Wappen bei Großbezügen an? P. A. T. in H. Frage 798. Wer fabriziert Herzmedaillons in Silberdoublé, passend für 2 Semiemailbider in 5 Pfennigstück-Größe? A.

Frage 799. Wer könnte mich auf einen neuen gangbaren Artikel, der noch nirgends vertreten ist, für einen großen Badeplatz aufmerksam machen? S. in S. Frage 800. Wer fabriziert unechte Schlangenarmbänder (Großware), erste Hand? N. N. Frage 801. Wer fabriziert Bestecke „Albalvia“ ? X. X. Frage 802. Welche Firma resp. Schleiferei liefert billigst Glaserzeugnisse, Steine für Bijouterie? F. B. in A. Frage 803. Welche Firma führt das nebenstehende Warenzeichen? A. H. in L. Frage 804. Ich wünsche einen Fabrikanten zu wissen, der Weißmetall-Bestecke (nicht versilbert) liefert ? L. 0.

Frage 805. Ich möchte gern einen für Massenverwendung geeigneten Kitt haben, der gebrauchsfertig ist und Glassteinchen an Metall bindet, ohne zu oxydieren. N. N. Frage 806. Ich möchte meinen Stubenkehricht (Krätz) selbst verbrennen und einschmelzen. Kann mir einer der Herren Kollegen vielleicht mitteilen, welches die einfachste und schnellste Art ist, dieses zu handhaben? Ich bin im Besitz eines Koksofens, wo ich einen ziemlich großen Tiegel einstellen kann! Mit Dank im voraus. D. P. in G.

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mit Leinöl überzieht und dann erhitzt. Will man eine Erhitzung vermeiden, so kann man eine mittelstarke, etwas mit Salzsäure angesäuerte Lösung von Eisenchlorid verwenden, in welche die Kapseln eine Zeitlang eingetaucht werden. Hierbei bildet sich eine schwarze Haut von Eisenoxyduloxyd, die beim Eintauchen in heißes Wasser sich fest mit dem Metall verbindet und nach dem Trocknen, das in reinen Sägespänen geschieht, mit einem in Leinöl getauchten Lappen abgerieben wird. Ein sehr schönes, glänzendes, etwas ins Blaue schimmerndes Aussehen erhalten die Kapseln, wenn man sie kurze Zeit lang in einer Lösung von Kupfervitriol badet, wo sich eine schwache rötliche Haut ansetzt. Darauf werden die Kapseln in reinem Wasser gespült und kurze Zeit in einer Lösuug von unterschwefligsaurem Natron, welche mit Salzsäure schwach gesäuert ist, hin und her bewegt, wobei sie den vorgenannten Farbenton annehmen, der ohne weiteres getrocknet und event. auch poliert werden kann. Ein mehr mattes Schwarz wird erzielt, wenn die Kapseln durch Eintauchen in kochendes Wasser zuerst auf etwa 100° C. erhitzt und unmittelbar darauf in eine Lösung von 10 Teilen doppelchromsaurem Kali in 100 Teilen Wasser getaucht werden. Darauf folgt Erhitzung über einem reinen Holzkohlenfeuer, wobei zuerst ein braunschwarzer und bei weitergehender Erwärmung ein tiefschwarzer Ueberzug entsteht. Die Behandlung kann unter Umständen mehrmals wiederholt werden. Die genannten, sehr einfachen und billigen Färbungsmethoden ergeben nur dann gute Resultate, wenn die Vorbehandlung eine geeignete ist. Vor allen Dingen müssen die Kapseln vollkommen fettfrei gemacht werden, selbst die geringsten Fettrückstände verhindern eine gleichmäßige Färbung. Die Entfettung geschieht durch Kochen in Soda- oder Ätznatronlauge mit nachfolgendem Abwaschen in Weinsteinlösung und Trocknen in reinen Sägespänen. Die Glätte und Politur, welche den Kapseln ein gutes Aussehen gibt, kann durch die Färbung nicht aufgebracht werden, sondern muß schon vorher vorhanden sein. Da ein Polieren der fertigen Kapseln mit Schwierigkeiten verbunden ist, empfiehlt es sich, schon die Bleche vor der Verarbeitung zu Kapseln zu polieren, was auch viel einfacher und billiger ist. Man hat nur nötig, die Blechtafeln entweder rein zu kratzen oder zu beizen und dann durch hochglanzpolierte Polierwalzen gehen zu lassen, wobei sich die Politur der Walzen auf die Bleche überträgt. Die gepreßten Kapseln können event. noch mit Zinkasche, Kreide oder Wiener Kalk nachpoliert werden; ein Nachputzen in langsam rotierender Holztrommel mit Kleie und Lederschnitzeln ist ebenfalls vorteilhaft. Die entfetteten Kapseln sollen nicht mehr mit der bloßen Hand angefaßt werden; mindestens muß die Hand mit Kreide oder Kalk eingerieben sein; besser ist jedenfalls ein Anfassen mit Holzzangen oder ein Aufziehen auf Drähten zur Handhabung. Zu Frage 758. Imitierte Hirschgrandeln liefern: Weise & Bitterlich, Ebersbach. - Adolf Köhler, Pforzheim.

Zu Frage 778. Alleiniger_Fabrikant für Schlangenketten in Frankreich ist: J. Garmier, Paris, 48 Rue Charlot.

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Zu Frage 779. Turnerkreuze in reicher Auswahl liefern: Paul Hübner, Berlin O., Markusstr. 5. Stockert & Co., Pforzheim. Schmidhäußler & Wielandt, Pforzheim. Zu Frage 781. Lederwaren-Einrichtungen für Metall-Etuis liefert: Gustav Zenkert, Pforzheim.

Zu Frage 782. Muscheln liefert: N. Weißmann, Wien IX/4, Nußdorferstr. 94.

Zu Frage 783. Becher und andere Gegenstände aus Zinn fertigen und nehmen Staniol in Zahlung: J. Goldschmidt, Abt. Zinnwarenfabrik, Nürnberg, Obere Kanalstr. 10.

Zu Frage 785. Rosenkränze sowie Mannesrosenkränze usw. fabrizieren: Carl Pöllath, Devotionalienfabrik und Prägeanstalt, Schrobenhausen (Oberbayern). Gottfried Rupp jr., Pforzheim.

Zu Frage 788. Flaggenbroschen liefern: Paul Hübner, Berlin O., Markusstr. 5. Schmidhäußler & Wielandt, Pforzheim. Gottfried Rupp jr., Pforzheim. — Alwin Thauer, Emailmalerei (Massenemail), Pforzheim, Rennfeldstr. 27. Zu Frage 789. Den Vertrieb von Alpaka

Etuis mit nebenstehendem Fabrikzeichen hat AS: ASN

Arth. Herrkorn, Berlin S. 42, Ritterstr. 20.

Zu Frage 790. Stöcke (imitiert echt und Farbhölzer) mit Silbereinlagen, Silberkappen, Silbergriffen, liefert: Nicolaus Hörner, Schwäb. Gmünd.

Zu Frage 791. Schuppentaschen in unecht und bester Ausführung erzeugen: Laborenz & Gaul (Theod. Friedr. Werner's Nachf.), Bijouterie-Fabrik, Pforzheim, Grünstr. 11. - Gottfried Rupp jr., Pforzheim.

Zu Frage 792. Rubine, Saphire und Smaragden reconstitué liefern: Serge David, Edelsteinhandlung, Pforzheim. Gottfried Rupp jr., Pforzheim. Herm. Wild, Achat- und

-

Edelstein-Schleiferei, Idar a. N. Ich fabriziere selbst die Steine und bin bereit, Ihnen Vertretung zu übergeben: J. Harms, Paris, 11 Rue du Verche.

Bekanntmachungen des Verbandes Deutscher Juweliere, Gold- und Silberschmiede.

Geschäfts-Ordnung der Einbruchskasse

für das Edelmetall-Gewerbe.

Der Verband Deutscher Juweliere, Gold- und Silberschmiede, der Kreditoren-Verein Pforzheim, der Verband der Grossisten des Edelmetall-Gewerbes und der Verband der Silberwarenfabrikanten Deutschlands errichtet am 28. Oktober 1906 eine Einbruchskasse.

Für dieselbe werden nachfolgende Bestimmungen als Geschäfts-Ordnung angenommen:

§ 1. Der Vorstand der Einbruchskasse besteht aus dem jeweiligen Vorstand des Verbandes Deutscher Juweliere, Goldund Silberschmiede.

Der Ausschuß bis auf weiteres wird gebildet aus je zwei Mitgliedern der folgenden Verbände:

1. Verband Deutscher Juweliere, Gold- und Silberschmiede, 2. Kreditoren-Verein Pforzheim,

3. Verband der Grossisten des Edelmetall-Gewerbes, 4. Verband der Silberwarenfabrikanten Deutschlands. Derselbe wird auf 3 Jahre gewählt. Sitz der Kasse ist Berlin. § 2. Die Kasse bezweckt, ihren Mitgliedern bei Einbruchsdiebstahlsfällen eine Beihilfe zu gewähren, welche den Schaden vermindern soll, aber auch zu dem Zweck, solchen Mitgliedern, die versichert sind, und durch Einbruch um ihr Eigentum gekommen sind, helfend zur Seite zu stehen und ebenfalls Beihilfe zu gewähren.

Ein rechtlich klagbarer Anspruch auf Beihilfe wird keinem Mitgliede gewährt.

§ 3. Zum Beitritt zur Einbruchskasse sind Mitglieder des Verbandes Deutscher Juweliere usw., des Kreditoren-Vereins, des Verbandes der Grossisten des Edelmetall - Gewerbes und des Verbandes der Silberwarenfabrikanten Deutschlands berechtigt. Ausnahmen sind zulässig.

Über die Aufnahme entscheidet der Vorstand. Im Falle der Ablehnung eines Aufnahmeantrages ist der Vorstand zur Angabe von Gründen nicht verpflichtet. Berufung an den Ausschuß ist zulässig. Dieser entscheidet endgültig.

§ 4. Die Jahresbeiträge sind freiwillige und richtet sich nach deren Höhe die Beihilfe im Schadenfalle.

§ 5. Die Anmeldungen zur Kasse erfolgen auf den hierfür vorgeschriebenen Anmeldescheinen bei dem Vorstand. Jeder Aufgenommene erhält durch den Vorstand eine Aufnahmebescheinigung und die Geschäfts-Ordnung.

§ 6. Bei Empfangnahme des Aufnahmescheines hat das Mitglied sofort die Aufnahmegebühr von 5 Mark und einen Jahresbeitrag einzuzahlen.

Erst nach Eingang der Aufnahmegebühr und des Beitrages wird der Aufgenommene als Mitglied der Einbruchskasse betrachtet.

Nach dem 30. Juni Eintretende haben nur den halben Jahresbeitrag zu zahlen.

§ 7. Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr. Die Jahresbeiträge sind am 1. Januar fällig. Da nicht rechtzeitig geleistete Beiträge die beantragte Beihilfe bei Schadenfällen in Frage stellen, liegt es im Interesse der Mitglieder, die Beiträge pünktlich zu leisten.

§ 8. Der Austritt aus der Kasse steht den Mitgliedern jederzeit frei, ist jedoch schriftlich beim Vorstand anzuzeigen. Rückvergütung geleisteter Beiträge findet nicht statt.

§ 9. Der Ausschluß eines Mitgliedes aus der Einbruchskasse kann erfolgen durch Beschluß des Vorstandes

a) wenn der fällige Beitrag nicht bezahlt und einer zweimaligen Mahnung keine Folge geleistet wird;

b) wenn ein Mitglied sich eine Benachteiligung der Kasse zuschulden kommen läßt.

Der Ausschluß wird den Auszuschließenden vom Vorstande mittels eingeschriebenen Briefes mitgeteilt und gilt als vollzogen mit der Zustellung des Ausschließungsbeschlusses.

Rückvergütung geleisteter Beiträge findet unter keinen Umständen statt.

§ 10. Jeder Einbruchsschaden ist sofort nach der Entdeckung der Polizei und gleichzeitig dem Vorstand der Kasse telegraphisch anzuzeigen. Der Vorstand hat den Fall gründlich zu prüfen, die Beihilfe festzusetzen und dem Ausschuß von der Höhe des beschlossenen Betrages und der näheren Umstände des Einbruchs und Schadens Kenntnis zu geben.

Erfolgt innerhalb von acht Tagen kein Widerspruch, so ist die vom Vorstand festgesetzte Beihilfe auszuzahlen.

Bei Widerspruch von mindestens drei Ausschußmitgliedern ist der Ausschuß einzuberufen und entscheidet dieser über die Höhe der Beihilfe endgültig.

§ 11. Alle nicht zu augenblicklichem Gebrauch benötigten Gelder sind sicher anzulegen; über die Anlage entscheidet der Ausschuß.

§ 12. Das Geschäftsjahr der Kasse ist das Kalenderjahr. Alljährlich hat der Schatzmeister eine das Geschäftsjahr umfassende Jahresrechnung zu legen und in den Verbandsorganen zu veröffentlichen. Die Prüfung derselben erfolgt durch Mitglieder des Ausschusses.

Eine Generalversammlung soll alljährlich und möglichst in Verbindung mit dem Verbandstage des Verbandes Deutscher Juweliere, Gold- und Silberschmiede stattfinden.

§ 13. Über die Änderung der Geschäftsordnung oder Auflösung der Einbruchskasse entscheidet die Generalversammlung. Stimmberechtigt in dieser Generalversammlung sind jedoch nur die Mitglieder der Einbruchskasse.

§ 14. Alle Veröffentlichungen geschehen durch das Journal der Goldschmiedekunst und durch die Deutsche GoldschmiedeZeitung.

Berlin, den 28. Oktober 1906.

Fischer, Berlin. Menzel, Berlin. Schmidt, Berlin. Fritz Range,
Kassel. Paul Telge, Berlin. Gg. Schlund, Frankfurt a. Main.
Rob. Schmidt, i. Fa. Bündert & Lettre, Berlin. Oscar Müller,
Berlin. L. Schmieth, Schwerin. Max Kirsch, Dresden.
Peter Betz, Hannover. Albert Faber, Gmünd.
Wilhelm Kiesel, Ludwigsburg.

Bekanntmachung zur Warnung.

Der Juwelier Alexander May sen. in Braunschweig hat bei einem Mitgliede des Verbandes am 2. Oktober 1906 ein Paar Knöpfe mit Namenszug in 333/1000 Gold bestellt. Diese wurden geliefert, und da der Herr unbekannt war, per Nachnahme im Betrage von Mk. 33,40. Die Annahme wurde verweigert. Nach Aufforderung, die Sendung anzunehmen, schreibt Alexander May folgendes: „Geehrter Herr! Habe Ihnen allerdings den Auftrag übertragen, aber keine Nachnahme erwähnt."

Es unterliegt gar keinem Zweifel, daß May die Knöpfe abnehmen muß. Nach Information ist aber eine Klage zwecklos. Wir warnen daher unsere Mitglieder, sich mit dieser Firma in Geschäftsverbindung einzulassen, wenn nicht vorherige Einsendung des Betrages für eine Bestellung erfolgt.

Verband Deutscher Juweliere, Gold- und Silberschmiede,
Berlin S., Oranienstraße 143.

Fischer.

Nachdruck aus dem Inhalt vorliegender Zeitung ist nur mit Erlaubnis der Redaktion und unter genauer Quellenangabe gestattet.

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Bezugspreis pro Quartal M. 2.- (Ausland pro Jahr M. 10.-); Kleine Ausg. pro Quartal M. 1— (Ausland pro Jahr M. 5.—)·

Sozialpolitisches aus unserer Branche.

ie Berliner Blätter berichten über die Lohnbewegung, welche der Metallarbeiter-Verband in der Reichshauptstadt abgehalten hat, auf Grund eines Referates, das in einer Versammlung der Gold- und Silberarbeiter der Verbandsbevollmächtigte Handtke gehalten hat. Danach hat die Kommission folgende Zugeständnisse gemacht: Neunstündiger Arbeitstag mit einer viertelstündigen Frühstückspause. Bewilligung eines Minimallohnes von 21 Mk. pro Woche für Ausgelernte. Bei außergewöhnlich schwachen Arbeitern sollen jedoch Ausnahmen zulässig sein. Zusicherung einer allgemeinen Lohnerhöhung von 10%. Bezahlung der Überstunden mit 25 bzw. 50%, Nachtund Sonntagsarbeit mit 75% Aufschlag. Zugleich soll sich die Arbeitgeberkommission mit dem Abschluß eines Tarifvertrages bis zum 1. Oktober 1908 einverstanden erklärt haben. Die Versammlung hat dabei Beruhigung gefaßt und die nachstehende Resolution angenommen:

„Die am 24. Oktober 1906 tagende Versammlung der Gold- und Silberarbeiter erklärt sich mit den Vereinbarungen, welche die Kommission mit den Arbeitgebern vorbehaltlich abgeschlossen hat, einverstanden und beauftragt die Ortsverwaltung des Deutschen Metallarbeiter-Verbandes, einen Tarif mit den Arbeitgebern der Gold- und Silberbranche nach der Fassung der getroffenen Vereinbarungen abzuschließen; mit dem Vermerke, daß die tariflichen Abmachungen am Montag, den 29. Oktober in den Geschäften resp. Betrieben eingeführt werden.

Die Ortsverwaltung des Deutschen Metallarbeiter-Verbandes zu Berlin resp. die Agitationskommission der Goldund Silberarbeiter wird beauftragt, dort, wo der Tarif von den Arbeitgebern nicht anerkannt wird, die nötigen Vor

kehrungen zu treffen, daß auch dort die Kollegen zu den tariflichen Vereinbarungen resp. Verbesserungen fernerhin arbeiten."

Nachdem auch die Zugeständnisse der Kommission angenommen worden sind, ist dieser Tarif auch am 29. Oktober in Berlin in Kraft getreten.

Im Gewerbeverein Pforzheim sprach am 1. November in einer Versammlung, zu welcher sich die Inhaber von BijouterieHilfsgeschäften besonders zahlreich eingefunden hatten, der Vorsitzende Herr Lang über die Lohnbewegung in der Bijouteriebranche, die sich auch auf die Hilfsgeschäfte ausgedehnt und diese veranlaßt habe, ihre seitherigen Preise einer Revision zu unterziehen. Wie übrigens die „Frankf. Zeitung" meldet, soll infolge der Einführung sogenannter Kündigungszettel die Bewegung wieder fühlbar werden. Uns sind darüber offizielle Mitteilungen noch nicht zugegangen, und nur an solche kann man sich halten. Zugleich befaßte sich diese Versammlung mit der Regelung des Lehrlingswesens, nachdem Herr Handwerkskammersekretär Dr. Loth in einem Vortrag die heute für das Lehrlingswesen geltenden gesetzlichen Vorschriften beleuchtet hatte. Herr Lang stellte im Anschluß an diesen Vortrag die Frage, wie es mit der Lehrlings- und Meisterprüfung bei den Bijouterie-Hilfsgeschäften gehalten werden solle. Solle die Abgangsprüfung in der Gewerbeschule die Gehilfenprüfung ersetzen? Wo sei da die Grenze zwischen Fabrik und Handwerk? Solle allein in Hilfsgeschäften der Lehrling zu dreijähriger Lehrzeit, Schulbesuch, Lehrlingsprüfung usw. verpflichtet sein, in der Fabrik aber nicht? An der Debatte beteiligten sich Handwerkskammersyndikus Dr. Käsemacher, der im Auftrag des Arbeitgeberverbandes erschienen war, der Direktor der Goldschmiedeschule Prof. R. Rücklin, Redakteur an der

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