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innert sich vielleicht auch noch des Provisionsreisenden Isaak Hirsch Römer, der wegen Hausierens mit Gold- und Silberwaren und Taschenuhren vom Stadtrat Plauen mit 30 Mk. Geldstrafe belegt wurde und auf seinen Antrag auf gerichtliche Entscheidung hin vom Schöffengericht 60 Mk. zudiktiert bekam. Er hatte unter dem Wirbel seiner Reklametrommel an einfache Geschäftsmädchen Taschenuhren im Werte von 20 Mk. für 40 und 44 Mk., außerdem Ketten, Ringe usw., ebenfalls zu verhältnismäßig hohen Preisen abgesetzt, und wurde durch den Schutzmann Kaden, dem wir die Prämie zukommen ließen, dingfest gemacht. Sehr richtig hob das Schöffengericht Plauen aber in seinem damaligen Urteil hervor, die Handlungsweise solcher Hausierer sei eine

gemeingefährliche Übervorteilung Leichtgläubiger.

Die vereinigten Verbände des Edelmetallgewerbes haben an den Bundesrat eine Petition eingereicht, nach welcher das in § 56, Abs. 2, Ziffer 3 der Gewerbeordnung ausgesprochene Verbot des Feilbietens von Gold- und Silberwaren, Bruchgold und Bruchsilber sowie Taschenuhren im Umherziehen auch auf den Verkehr auf Jahrmärkten erstreckt werden soll. In mehreren Artikeln in der „Deutschen Goldschmiedezeitung" ist schon früher unsere Redaktion dafür eingetreten, daß überhaupt alle im § 56, Abs. 2 erwähnten Artikel vom Jahrmarktshandel auszuschließen sind. Die Begründung weist darauf hin, daß die Gründe, welche zum Verbot des Hausierens mit solchen Waren geführt haben, auch das Verbot des Jahrmarktshandels rechtfertigen. Es ist dies die Unsicherheit des Handels, die Gefahr, daß das Publikum überteuert und durch minderwertige Waren geschädigt, der seßhafte Geschäftsmann am Platze aber durch die ambulante Konkurrenz in seinem Erwerb beeinträchtigt wird. Die Petition weist darauf hin, daß die Bezieher der Jahrmärkte vielfach, wie die Hausierer, einer ständigen gewerblichen Niederlassung entbehren, von einem Jahrmarkt zum anderen ziehen und oft noch schädlicher wirken als die Hausierer. Bei der mangelnden Sachkenntnis in Artikeln des Edelmetallgewerbes ist der Käufer auf Jahrmärkten hier ganz der Reellität des Händlers preisgegeben, die eben sehr oft nicht vorhanden ist. Da der Vertrieb von Gold- und Silberwaren und Uhren auf den Jahrmärkten in den letzten Jahren sehr gewachsen ist, erweist sich ein Verbot, wie es die Verbände erstreben, als eine sozialpolitische Notwendigkeit. Man will aber auch.

das Aufsuchen von Bestellungen

auf solche Waren verbieten.

Wir müssen zugeben, daß auch dieses Verlangen sich wohl begründen läßt, denn das Aufsuchen von Bestellungen ist, wie die Petition sehr richtig bemerkt, oft nur der Deckmantel für das Feilbieten im Umherziehen. Wir bezweifeln aber, daß die gesetzgebenden Körperschaften so weit gehen werden, da jedenfalls in Handelskreisen diese Maßregel nicht befürwortet, sondern bekämpft werden wird.

Mit dieser Angelegenheit hängt auch eine Zuschrift zusammen, die wir von einem Goldschmiedemeister erhalten, der sich über

die Art, wie Geschäfte gemacht werden,

bei unserer Redaktion beschwert. Er sagt darin, daß die großen Plätze ihre Sorgen mit den Warenhäusern, Ausverkäufen, marktschreierischen Annoncen haben, daß es aber auch den Goldschmieden an kleinen Plätzen nicht an Konkurrenzsorgen mangelt. So mache z. B. die Frau eines älteren Kollegen an seinem Orte systematisch alle Familien unsicher, wo demnächst eine Festlichkeit bevorstehe. Auf Brautleute hält sie geradezu Jagd ab. Sie ist unermüdlich, die Ware ihres Mannes

anzupreisen und weiß selbst die Personen für sich zu ködern, welche bisher zur Kundschaft eines „Kollegen" gehörten. Das Wort „Kollegialität“ steht ja leider oft nur auf dem geduldigen Papier. Der betreffende Goldschmied schließt seine Klage mit den Worten: „Wir haben ein Hausiergesetz, es werden Hausiererprämien bezahlt, wer schützt uns aber gegen ein solches Manöverieren? Wo bleibt der Stolz und die Würde unseres Gewerbes? Hatte der Name,Golschmied' nicht früher einen ganz besonderen Klang im Volksmunde? Sind das nicht Krämermanieren, mit denen der anständige Goldschmied hier geschädigt wird? Ihr Kollegen an großen Plätzen habt in den Warenhäusern offene Feinde, wie sollen wir uns aber gegen solche heimliche Widersacher schützen, von deren Treiben man oft überhaupt nichts erfährt?" Rechtlich läßt sich allerdings gegen einen derartigen Geschäftstrik nichts machen, wenn keine Schmucksachen dabei feilgeboten werden.

Wir verstehen aber angesichts solcher Erscheinungen, wenn die Freiburger Handwerkskammer in ihrem Jahresbericht sich über die Schmutzkonkurrenz,

die die Gewerbetreibenden selbst einander bereiten, ereifert und das mangelnde Solidaritätsgefühl bitterlich beklagt. Der Bericht endet mit den beherzigenswerten Worten:

„Dem Handwerk wird immer mehr eine schätzens- und lobenswerte Beachtung zuteil. Wir erinnern nur an die tagelangen Verhandlungen in der Zweiten Kammer des badischen Landtags über die Forderungen des Gewerbes, wobei alle Parteien bemüht waren, ihr Wohlwollen für das Handwerk an den Tag zu legen. Möge dieser Geist überall nachhaltig wirken, und vor allem auch eine Wiedergeburt des Handwerks aus sich selbst heraus herbeiführen." Eine interessante Entscheidung hat das Kaufmannsgericht Berlin über die

Einkäufe von Angestellten im Geschäft
des Prinzipals

gefällt. Eine Verkäuferin entnahm aus dem Geschäft ihres Prinzipals, eines Goldschmiedes, mehrere Bijouterien für sich und ließ die Entnahme ordnungsgemäß buchen. Der Prinzipal forderte nun von ihr die Erlegung des Verkaufspreises, während die Verkäuferin ihm nur den Einkaufspreis bezahlen wollte. Das Kaufmannsgericht entschied dahin, daß es üblich sei, daß Angestellte bei Einkäufen im eigenen Hause und für den eigenen Bedarf nur den Einkaufspreis zu zahlen brauchen. Das Amtsgericht Dessau hat sich wiedereinmal mit dem Ausbieten von Forderungen durch Inserate

zu beschäftigen gehabt. Einem Geschäftsmann war von einem dortigen Inkassoinstitut angedroht worden, daß die Forderung an ihn in einer Dessauer Zeitung mit voller Namensangabe werde ausgeboten werden, wenn er nicht zahle. Das zog eine Anklage wegen Nötigung nach sich. Das Dessauer Gericht sprach jedoch den Angeklagten frei und führte aus, ein Inserat, welches, unter Nennung des Namens des Schuldners, eine Forderung gegen diesen ausbiete, könne als Beleidigung nicht angesehen werden, wenn der Schuldner Jahre lang sich nicht rühre und auch eine Mahnung unbeachtet lasse. Aber selbst, wenn man eine Beleidigung darin finden wolle, so sei sie doch keine strafbare, weil dem Angeklagten der Schutz des § 193 des Strafgesetzbuches (Wahrnehmung berechtigter Interessen) zur Seite stehen würde. Läge aber in dieser Androhung keine Beleidigung, so könne auch von einer Nötigung nicht die Rede sein. Wir kommen auf dieses Urteil vom 24. April 1906 hier zurück, weil wir dieser Tage aus dem Kreise unserer Abonnenten über die Zulässigkeit des Ausbietens einer Forderung befragt wurden.

Liegen die Umstände so, daß Mahnungen nichts mehr fruchten und daß schärfere Mittel zur Anwendung gebracht werden müssen, zu denen das Ausbieten der Forderung zum Verkauf gehört, so braucht man keine Angst zu haben, sich dadurch gleich einer Beleidigung oder Nötigung schuldig zu machen. Die Leute sollen einfach berappen!

Unsere diesjährige Weihnachts-Reklame

wird diesmal den üblichen Boden verlassen und etwas Neues, Originelles zu bieten suchen. Nachdem unser Reklameheft im vorigen Jahre großen Anklang gefunden hat, hoffen wir, daß unsere diesjährige Weihnachtsgabe, in Almanachform gehalten, sich noch mehr Freunde erringen wird. Bleibt das Heft doch

in dieser Form bei der Kundschaft für ein ganzes Jahr wertvoll, so daß ihr der Name des Goldschmiedes immer von neuem in das Gedächtnis zurückgerufen wird. Die seit langen Jahren von uns energisch gepflegte Förderung des Schmucktragens, welche wir durch die Zentralstelle „Schmuck und Mode" eigentlich erst inszeniert haben, soll in dem Weihnachtsheftchen wieder einen lebendigen Ausdruck finden. Dasselbe soll dem Goldschmied ein geschmackvolles Mittel in die Hand geben, für seine Waren Propaganda zu machen, und weicht von den bisher üblichen Formen der Weihnachts-Reklame der Fachpresse gänzlich ab. Das Werkchen ist von der bekannten geistvollen Schriftstellerin Marie Luise Becke-Kirchbach, die wir zu unseren Mitarbeitern zählen, redigiert.

,,Fuchsit", ein neuer Schmuckstein.

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s ist zurzeit eine sehr beliebte und schöne Sitte die freilich noch in ihren Anfangsstadien steht Großsilberwaren und Metallwaren überhaupt mit Halbedelsteinen zu schmücken. Damit erzeugt man schöne Farbenstimmungen, besonders, wenn der Gegenstand matt abgetönt ist. Man verwendet hier meistens die Achate, Onyxe, auch den Malachit und den Lapis-Lazuli, alles Steine, die schöne Farben haben und doch nicht zu teuer sind.

Da wird uns nun dieser Tage ein neuer Stein, „Fuchsit" genannt, von der Firma S. Weingarten in Oberstein a. N. zur Ansicht und Besprechung in unserem Blatte eingesandt und kommen wir diesem Wunsche um so lieber nach, als es sich um einen wirklich

schönen Stein für die Schmuckwaren - Industrie handelt, der sich würdig, was Farbe, Glanz, Zeichnung und Härte anbetrifft, den oben genannten Mineralien zur Seite stellen kann. „Fuchsit“ ist ein undurchsichtiger Stein von schöner, dunkelgrüner Farbe. Er ist wolkig und mit feinen Linien gezeichnet, die in dunkel- und hellgrünen Nuancen abwechseln. Einige gelbe Tupfen geben dem Stein. etwas Lebhaftigkeit. Durch diese verschiedenen Farbentöne hat derselbe eine sehr aparte Stimmung. Der Stein ist härter als der Malachit; man kann ihn aber doch noch gut schneiden und feilen, gewiß ein großer Vorteil für den Goldschmied. Dazu ist seine Polierfähigkeit ziemlich gut, ungefähr so wie die des Lapis-Lazuli. Er kommt überhaupt in Glanz und Zeichnung dem LapisLazuli ziemlich nahe; auch besitzt er dessen feines

Aussehen, so daß sich der Stein wohl ganz vorzüglich als Schmuckstein für unsere moderne Gold- und Silberschmiedekunst verwenden läßt. Vor allem denken wir uns das schöne, satte Grün desselben von wunderbarem Effekt in Verbindung mit Mattsilber, Vergoldung oder Mattgold. Wir dürfen daher wohl annehmen, daß sich der „Fuchsit" infolge dieser guten Eigenschaften als Schmuckstein recht bald einbürgern wird.

Die Königliche geologische Landesanstalt und Bergakademie zu Berlin, der dieser Stein ebenfalls zur Begutachtung übergeben wurde, hat denselben geprüft und festgestellt, daß er aus einen chrom- und kalkhaltigen Tonerdesilikat (zumeist kieselsaurem Aluminium) besteht, seine grüne Farbe dem Chrom

Kein Ladengoldschmied

darf es versäumen,

sich ein Probe-Exemplar des Schmuck- und Mode = Almanachs für das Jahr 1907 zu be= stellen, und zwar aus folgenden Gründen: 1) Der Almanach bildet einen alljährlich wiederkehren= den Bericht über das Goldschmiedefach an das Publikum, um auf den Ankauf von Schmuck und Gerät hinzuweisen.

2) Der Almanach hat für ein ganzes Jahr 6ültigkeit und ist nicht nur für die Weihnachtszeit bestimmt, sondern für das ganze Jahr, ist also auch geeignet zum Derteilen im Laden an die Kundschaft.

3) Mit der Herausgabe des Schmuck- und Mode = Al= manachs ist die seit Jahren von der „Deutschen Goldschmiede - Zeitung“ ausgeübte Tätigkeit zur Beeinflussung der Modezeitungen zugunsten des Schmucktragens verbunden.

Пehmen Sie von der Broschüre Kenntnis durch den Bezug eines Probe - Exemplars gegen Einsendung von 30 Pfg.

=

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gehalt verdankt und daher am besten wegen der Chrom-Verbindung

„Chromargillit" genannt würde. Die kleinen gelben Tupfen darauf sind auf Vorhandensein von Brauneisenerz zurückzuführen.

Das Rheinische Mi

von

neralien-Kontor Dr. F. Krantz in Bonn a. Rhein gibt darüber die folgende ausführlichere Analyse:

„Nach Beendigung der Untersuchung des uns eingesandten grünen Minerals können wir Ihnen mitteilen, daß hier ein äußerst feinkörniger „Fuchsit“, ein chromhaltiger Muskovit vorliegt. Der beiliegende Dünnschliff läßt unter der Lupe das feinfaserige Gewebe gut erkennen. Chemisch ist viel Kieselsäure, reichlich Tonerde und Chromoxyd, nur geringe Spuren von Kalk und Magnesium und von Kali nachgewiesen. Die Färbung des Minerals wird durch Chrom bedingt.

Von Nickel und von Kupfer ist keine Spur vorhanden. Dadurch ist dieses Mineral jedenfalls für die Schleifindustrie ganz neu. Aus der Untersuchung geht hervor, daß es sich dabei auch um eine sehr feste widerstandsfähige Substanz handelt."

Wie uns durch Herrn Weingarten noch mitgeteilt wird, soll sich der „Fuchsit" in Afrika vorfinden; und zwar in ziemlich fehlerfreien Stücken, so daß einer ausgiebigen Verwendung desselben für die Schmuckwarenindustrie nichts im Wege steht.

P. A.

Kleine Mitteilungen.

Ein eiserner Siegelring von 1813. (Zu Frage 663.) Vor längerer Zeit stand in dieser Zeitung eine Frage nach einem historischen Trauring von 1813. Kürzlich bekam ich einen eisernen Siegelring mit der Inschrift: „Gold gab ich für Eisen“ zur Reparatur und ich habe Form und Ziselierung in zwei kleinen Zeichnungen festgehalten. Der Inhaber des Ringes kannte gar nicht den Wert und die Seltenheit des Ringes, denn er wollte ihn vergoldet haben. Nachdem ich den Herrn über den Ursprung solcher Ringe aufgeklärt hatte, verzichtete er auf die Ausführung der Arbeit. Aller Wahrscheinlichkeit nach sind die Trauringe auch als Siegelringe gefertigt worden, was ja schon aus der Form des Ringes hervorgeht (Fig. 2). Die mehr lang als breite, achteckige, etwa 21, mm starke Platte geht etwas unter sich. Bei

Fig.2.

Fig. 1.

den Trauringen findet sich wohl an Stelle der Platte ein Medaillon in Form einer Ellipse, zur Aufnahme eines Monogrammes geeignet. Zum besseren Festlöten der Platte ist die Schiene nur wenig flach gefeilt worden. Die Schiene hat die Form eines breiten, flach gewölbten Trauringes" und ist unten um die Hälfte schmäler als oben (Fig. 1). Die Gavierarbeit auf der Platte, ein einfaches Wappen mit der alten Blätterkrone darüber, ist ebenso wie die Ziselierung der Schiene sehr sauber ausgeführt. Die Schiene ist ja durch das Tragen stark beschädigt worden, aber an den Stellen, welche durch die so hochstehende Plakette geschützt wurden, ist die Modellierung in einer geradezu künstlerischen Feinheit noch vorhanden. Links und rechts wird die Zeichnung von je einem etwa 3 mm breiten Faden begrenzt, welcher sich ebenso wie die Ornamente nur wenig über die Grundform des Ringes erheben. Es sollte mich freuen, wenn ich dem Herrn Fragesteller durch Zeichnung und Beschreibung einen kleinen Anhalt gegeben hätte. F.

Nachschrift der Redaktion: Auch im Hohenzollernmuseum in Berlin befindet sich, wie uns auf eine Anfrage die dortige Direktion mitteilt, ein eiserner Ring mit der Inschrift: „Gold gab ich für Eisen". Wir konnten diesen Ring an dieser Stelle nicht wiedergeben, da die Genehmigung zum Photographieren oder Zeichnen desselben nur erteilt wird, wenn genügende Garantien dafür geboten sind, daß die Abbildung nicht dazu benutzt wird, Nachahmungen des Ringes herzustellen.

Preiserhöhung. Die Bijouteriefabrik Aug. F. Richter in Hamburg teilt mittels Rundschreiben ihrer Kundschaft mit, daß auch sie durch die fortwährende Steigerung der Rohmaterialien und ganz besonders durch die in letzter Zeit stattgefundene Arbeiterbewegung, verbunden mit ganz bedeutenden Erhöhungen der Arbeitslöhne, sich genötigt sieht, auf die Preise 5% aufzurechnen.

Silberpreis - Erhöhung. Der Preis für Silber geht wieder stark in die Höhe, was auf die Wiederaufnahme der Silberkäufe von seitens des Schatzamtes der Vereinigten Staaten zurückzuführen ist.

Lohnbewegung in Görlitz. Auch hier in Görlitz sind die Gehilfen und Hilfsarbeiter der beiden größten Betriebe, und zwar jeder Betrieb für sich, an die Chefs betreffs Aufschlag von 25% für Überstunden und Lohnerhöhung herangetreten. In dem einen Betrieb wurde in einer Werkstellen-Versammlung ein Schriftstück aufgestellt, worin die sämtlichen Angestellten die Firma um einen Aufschlag von 25% für Überstunden, desgl. für Kommissionen usw. ersuchten. Die Eingabe hatte einen günstigen Erfolg. Die Herren Chefs bewilligten sämtliche obengenannten Forderungen der Angestellten. Im zweiten Betriebe fand ebenfalls eine Werkstellen - Versammlung statt. Auch in dieser wurde ein solches Schriftstück abgefaßt. Die Angestellten ersuchten auch hier ihre Chefs um den Aufschlag von 25% für Überstunden und durchweg für sämtliche Gehilfen, Akkord- und Hilfsarbeiter eine 10%tige Lohnerhöhung, sowie eine kleine Änderung der Arbeitszeit. Auch hier bewilligten die Chefs die 25% für Überstunden, eine Lohnerhöhung von 5% bis Ende des Jahres, dann vom Januar 1907 ab die anderen 5%. und auch die Arbeitszeit wurde so geregelt, daß eine 59 stündige Zeit pro Woche festgesetzt ist und die Stunden über 59 als Überstunden gerechnet werden.

Lohnbewegung der Gold- und Silberarbeiter Berlins. Am Mittwoch abend tagte im großen Saale des Gewerkshauses in Berlin eine sehr zahlreich besuchte öffentliche Versammlung der Goldund Silberarbeiter Berlins und Umgegend, um zu einem neuen Lohntarif Stellung zu nehmen, der folgende Hauptpunkte enthält: „Neunstündige Arbeitszeit; Mindestwochenlohn nach vollendeter Lehrzeit 21 Mk., im zweiten Jahre 24 Mk.; ein Zuschlag von 15 v. H. auf alle gegenwärtig bestehenden Lohnsätze; Überstunden 25 und 50 v. H. Zuschlag." Der Tarif wurde von den Versammelten angenommen und soll den Arbeitgebern zur Annahme unterbreitet werden. Zur Durchführung der Forderungen soll der Metallarbeiterverband die nötigen Schritte einleiten.

Lohnbewegung. Offenbach a. M., das durch seine Portefeuille- und Metallwaren in lebhaftere Beziehungen zu den Bijouteriestädten Pforzheim, Gmünd und Hanau getreten ist, hat nun ebenfalls eine Lohnbewegung. Die Schleifer haben gekündigt und hierauf die Arbeitgeber allen 2000 Arbeitern.

Lohnbewegung. Die Etuisarbeiter in Gmünd beabsichtigen, wie die „Gmünder Ztg." mitteilt, in eine Lohnbewegung einzutreten, mit den gleichen Forderungen wie die Pforzheimer Kollegen. In einer abgehaltenen außerordentlichen Versammlung der Etuismacher wurden nach einem Referat von BanzhafStuttgart folgende Forderungen aufgestellt: Neunstündige Arbeitszeit, 10% Lohnzuschlag, höhere Bezahlung der Überstunden und humanere Behandlung der Arbeiter.

Die Antwerpener Diamantarbeiter beschlossen, sofort mit den ausländischen Schwesterorganisationen in Amsterdam, Paris, St. Cloude usw. in Verbindung zu treten, um eine allgemeine Aktion zur Erringung des Achtstundentages zu inszenieren. An diese Forderung wird auch die Forderung einer Woche Ferien geknüpft. Die Diamantarbeiter in Antwerpen und Amsterdam errangen im Sommer 1904 den Neunstundentag, noch jetzt sind sie die einzigen belgischen bzw. holländischen Arbeiter, die den Neunstundentag haben.

Guter Schütze. Unter den Meisterschützen beim OktoberfestZimmerstutzenschießen in München befindet sich u. a. Herr Juwelier Heinloth aus München.

Nr. 42

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wohl auch der Umstand, daß seine beiden Brüder Söhne der Alma mater waren, weckte in ihm den Gedanken, sich der Anfertigung von „Studenten-Gedenkzeichen" zuzuwenden, und er hatte einen schönen Erfolg damit. Später verlegte er sein Geschäft nach Leipzig, wo er es nahezu 30 Jahre betrieben hat, und im vergangenen Jahre auf eine vierzigjährige Selbständigkeit zurückblicken konnte. Das Geschäft blieb zwar in dem Rahmen desjenigen eines Kleinmeisters, brachte ihm aber die Mittel zu einem behaglichen Leben. Seine Familienverhältnisse brachten leider Kümmernisse über ihn, so daß er ohne Nachkommen einsam aus dem Leben geschieden ist. Und doch nicht einsam, denn er hatte einen großen Freundeskreis, und war in diesem sehr geachtet, nicht minder in der „Leipziger Goldschmiede-Innung", die ihn zu ihren Mitbegründern zählte. Stolz

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Ausstellungen. Die Ausstellung von Goldschmiedearbeiten, die gegenwärtig im Herzoglichen Museum zu Braunschweig stattfindet und sich seit ihrer Eröffnung eines immer mehr wachsenden Interesses seitens des Publikums zu erfreuen hat, verfolgt einen dreifachen Zweck, nämlich einmal festzustellen, was von älteren Arbeiten dieser Art im hiesigen öffentlichen wie privaten Besitz noch vorhanden ist, sodann zu zeigen, was insbesondere die braunschweigischen Goldschmiede vom frühen Mittelalter bis zur ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts geleistet haben, und endlich Material zu liefern zu einer geschichtlichen Darstellung der braunschweigischen Goldschmiedekunst, für die es bis jetzt noch fast an jeder Vorarbeit fehlte. Neben den Arbeiten Braunschweiger Goldschmiede sind es namentlich solche Augsburger und Nürnberger Herkunft, welche die Ausstellung zieren. Das kostbarste Stück der Ausstellung ist ein spätgotischer Prunkkelch von 1494, vermutlich Augsburger Arbeit, welcher der Ulricikirche gehört. Die Ausstellung umfaßt etwa 300 Nummern, darunter auch viele aus anderen Orten des Herzogtums, so z. B. die Altargeräte der Hauptkirche und der Trinitatiskirche in Wolfenbüttel.

Meisterprüfung. Bei der im vorigen Monat stattgefundenen Meisterprüfung bestand Herr Otto Richter in Duisburg die Prüfung theoretisch sowohl wie praktisch mit dem Prädikat „gut“. Als Prüfungsmeister fungierten unter anderem auch die Herren Carl Schmitz aus Mülheim und Richard Scholl aus Duisburg. Als Meisterstück fertigte Herr Richter ein Kollier mit modernem Mittelstück, Brillanten und Saphiren an, dessen tadellose Ausführung allgemeinen Beifall fand. Wir rufen dem jungen Meister ein kräftiges „Gut Borax!" zu, mit den besten Wünschen für sein späteres Fortkommen. Möge dieses allen anderen Kollegen zum Vorbild und Ansporn dienen.

Konventionbildung in Pforzheim. Infolge der außerordentlichen Erhöhung der Rohmaterialpreise, Arbeitslöhne und sonstigen Produktions- Kosten haben sich sämtliche Pforzheimer Doublefabrikanten und Legieranstalten veranlaßt gesehen, eine Konvention zwecks Preisregulierung und einheitlicher Verkaufsbedingungen abzuschließen. Dementsprechend kommen vom 5. Oktober ds. Js. ab sämtliche Edelmetall-Legierungen sowie Doublé in jeder Form nur zu den vereinbarten Preisen und Zahlungsbedingungen zum Verkauf.

Robert Hartung, Leipzig †.

Am 11. Oktober ist der Juwelier und Goldschmied Herr Robert Hartung nach längerem schweren Leiden im Alter von 67 Jahren verschieden. Aus einer Lehrerfamilie in Teutschenthal entstammend, wandte er sich seinerzeit in Halle dem Goldschmiedegewerbe zu, und machte sich auch dort nach seinen Lehr- und Wanderjahren selbständig. Das in unserer benachbarten Universitätsstadt frisch pulsierende Studentenleben und

Robert Hartung t.

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auf das Kunsthandwerk, dem er sein Leben gewidmet, repräsentierte Robert Hartung eine markante Persönlichkeit, eine vornehme Natur von streng rechtlicher Denkungsart eines jener Charakterbilder aus der alten Zeit, wie sie immer mehr seltener werden. Pastor Schumann, ein Freund der Familie, widmete dem Dahingeschiedenen einen zu Herzen gehenden Nachruf, und auch der Obermeister der Leipziger Innung, Herr Ilschner, rief dem dahingeschiedenen Kollegen warme Worte in die Gruft nach. An der Beerdigung nahm auch unsere Redaktion Teil. Eine stille Wehmut bewegte die zahlreiche Trauerversammlung. Möge der treffliche Mann nun in Frieden ruhen!

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ausgeschieden.

Die Etuisfabrik Ernst Schneider Nachf. in Eisenberg ist eingetragen worden. Nunmehriger Inhaber der Firma ist Kaufmann Willy Seelemann daselbst, welcher das Geschäft unter unveränderter Firma fortführt.

Geschäfts-Eröffnungen. In Bonn a. Rh., Martinsplatz 7, hat Herr Ant. Koch ein Juwelen-, Gold- und Silberwaren-Geschäft (verbunden mit einer Werkstatt) eröffnet. In Magdeburg eröffnete Herr Franz Willecke neben seiner SilberwarenFabrikation ein Ladengeschäft in modernen Gold-, Silber- und Alfenidewaren. - Herr Otto Strauch eröffnete in Pforzheim, Ebersteinstr. 4, eine mechanische Werkstatt und Gravieranstalt und fertigt als Spezialität komplette Ketteneinrichtungen. Unter der Firma Willibald Kluge & Co. wurde in Berlin, Leipziger Straße 82, ein Juwelen-, Gold- usw. Geschäft eröffnet.

Geschäfts-Veränderungen. In Freiberg i. S. ging das Juwelen-, Gold- und Silberwaren-Geschäft von Max Baltariti, Obermarkt 5, durch Kauf in die Hände des Herrn Curt Schubert über, welcher dasselbe unter der Firma Max Baltarita Nachf., Inh. Curt Schubert, Juwelier und Goldschmied, weiterführt. Aus der Firma Josef Reiners Erben, Gold-, Silber- und Juwelenhandel in Wien I., Kohlmarkt 7, ist Herr Dr. Johann Benda wegen Ablebens ausgeschieden. Nunmehrige Alleininhaberin ist Helene Benda.

Geschäfts-Verlegungen. Am 1. Oktober hat Herr Ernst Veeck, Edel- und Halbedelsteine, Idar, sein Geschäft nach Hettenrodt bei Idar verlegt. Am gleichen Tage ist auch dessen Bruder, Herr Arthur Veeck, als gleichberechtigter Teilhaber in die Firma eingetreten. Außerdem hat Herr Veeck in Idar ein Anwesen erworben, um darauf eine Steinschleiferei mit Lapidairbetrieb einzurichten. Die Firma wird unter dem bisherigen Namen Ernst Veeck in Idar weiterbestehen. In Halle a. S. verlegte Herr Juwelier Tittel sein Juwelen-, Gold- und Silberwaren-Geschäft nach Schmeerstraße 12. Herr Gustav Lehmann, Fabrik für Semi-Emaille-Bilder und Fassungen in Stuttgart verlegte wegen bedeutender Vergrößerung sein Geschäft nach Forststraße 83. Die Vernickelungs-Anstalt Carl Herold (Inh. Carl Schulze) in München hat ihren Sitz nach Unterbaching bei München verlegt.

Prokura - Erteilung und Löschung. Die Gold- und Silberwarenfabrik Jan Dryfhout in Pforzheim hat Herrn Kaufmann Albert Gsell Prokura erteilt, wogegen die Prokura des Herrn Justinian Kohlhepp beendigt ist.

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Aus Innungen und Vereinen.

Freie Vereinigung der Gold- und Silberschmiede zu Görlitz. Sitzung am 3. Oktober 1906. Der Vorsitzende, Kollege Finster, eröffnet die Versammlung mit der üblichen Begrüßung. Nach Eintritt in die Tagesordnung berichtet der Vorsitzende über den Verbandstag in Eisenach, welchem er beigewohnt hat. In sehr eingehender Weise entwirft der Vortragende ein klares Bild der Verhandlungen und der geselligen Veranstaltungen. Die sich anschließende Aussprache war eine überaus interessante. Dem Vorsitzenden wurde für seine Ausführungen der Dank der Anwesenden dargebracht. Die „nicht gehaltene Rede“ eines Kollegen liegt als nächster Punkt der Tagesordnung vor. Auch hier entwickelte sich eine längere Debatte, welche einen die hiesigen Verhältnisse betreffenden Beschluß zeitigt. Vertagt wird die Durchsicht der Reparaturenliste. Der Antrag eines Kollegen, für das Fehlen in den Sitzungen 50 Pfg. Strafe zu erheben, kommt ebenfalls, nach kurzer Aussprache, zur Vertagung. Ein weiterer Punkt, das Ortsgeschenk an Ausländer betreffend, wird erst nach Einholung von Material usw. zur Besprechung kommen. Zur Kenntnis der Versammlung gelangt noch: Eine Lehrlingsprüfung bei einem Graveur; Bericht über die Herren-Partie nach Engelsdorf; Besuch des Stiftungsfestes der hiesigen GehilfenVereinigung u. a. m. In der nächsten Versammlung, welche am 7. November stattfindet, wird insbesondere über die Leihhausfrage und das Ausverkaufswesen berichtet werden.

Eine Bitte an unsere Leser!

Aus unserem Leserkreis erhalten wir nachstehende Zuschrift, die wir in unverkürztem Wortlaut veröffentlichen und wärmstens der Beachtung empfehlen.

Ziegenhals (Kreis Neiße), den 7. Oktober 1906. Geehrter Herr!

Das „Journal für Goldschmiedekunst“ hatte in Nr. 33 (Seite 282) 12./8. cr. die Liebenswürdigkeit, einen Artikel,,Ein trauriges Jubiläum“ aufzunehmen. Ich glaubte damals, es würde vielleicht ein oder der andere von Kollegen sich veranlaßt fühlen, den Jubilar durch eine kleine Unterstützung zu erfreuen. Aber es ist kein Pfennig eingegangen.

Es ist ein reiner Jammer, wenn man den Goldarbeiter Höntschel auf seinen Stöcken durch die Stadt hatschen sieht; denn von einem regulären flotten Gange ist keine Spur. Der Mann ist über 60 Jahre alt, seine Hände sind verkrüppelt und sein Augenlicht hat stark nachgelassen. Nur seine eiserne Energie und die Nahrungssorgen bringen es zuwege, daß er noch Reparaturen ausführen kann.

Er war früher ein gewandter Arbeiter, er fertigte als Spezialität goldene Ohrringe und silberne Broschen, er walzte sich das Gold und Silber in dünne Platten, schlug in hölzerne Formen die Fasson, schliff, polierte die Sachen, lötete und heftete sie auf weiße Kartons, um sie an Goldarbeiter, Goldwaren-Händler und Grossisten der Galanteriewaren-Branche zu verkaufen. Er hat damit seine Mutter und Schwestern erhalten. Wacker haben dabei seine Schwestern als gewandte Arbeiterinnen mitgeholfen. Die eine ist gestorben und die andere auch alt, beinahe erblindet, hochgradig nervös, führt die kleine Wirtschaft, da sie nicht mehr helfen kann und er kann es nicht mehr machen. Die paar Pfennige Ersparnisse sind aufgebraucht und sieht Höntschel einer traurigen Zukunft entgegen. Da wurden Sie mir empfohlen und ich wende mich mit der Bitte an Sie: ,,Könnten Sie nicht vielleicht eine Sammlung in Szene setzen, so daß der arme Kerl ein paar Groschen auf die Sparkasse tragen könnte, und von den Zinsen wenigstens etwas zur Miete als Hilfe hätte?“ Sie tun ein gutes Werk; denn es wäre ein Skandal, wenn der ehemalige tatkräftige Mann der Armenkasse zur Last fallen sollte. Dazu hat er auch zu viel Ehrgefühl. Also bitte helfen Sie! Ergebenst

Victor Bauch,

Ehren-Vorsitzender des Gesang-Vereins,,Liedertafel", Ehren-Mitglied der Feuerwehr und des Turnvereins. Wir würden uns sehr freuen, wenn wir dem braven Kollegen helfen könnten, und richten deshalb an unsere sehr geehrten Leser die ergebene Bitte, uns Beiträge für den alten Herrn freundlichst einzusenden, über die wir dann an dieser Stelle quittieren werden.

Die Schriftleitung

der „Deutschen Goldschmiede - Zeitung“. Paul Axthelm.

Schützt Eure Läden vor Einbruchdiebstahl! In Schöneberg haben Einbrecher im Hause Starnberger Straße 2, bei dem im ersten Stockwerk wohnhaften Kaufmann Michalowitz, Juwelen, Gold- und Silberwaren im Werte von ca. 30 000 Mk. erbeutet. Der Bestohlene hat nunmehr eine Belohnung von 1000 Mk. ausgesetzt für die Ermittelung der Diebe. Der Polizeipräsident von Schöneberg erläßt eine Bekanntmachung, nach der folgende Gegenstände gestohlen sind: 1. ein ziseliertes goldenes Armband mit sieben großen Brillanten; 2. ein Kollier mit schwarzen Kettchen mit drei großen Brillanten (Tränen); 3. zwei große à jour gefaßte Herren - Brillantringe; 4. eine schwere goldene Panzer-Uhrkette; 5. ein goldenes Medaillon mit blauer Emaille und einer Perle; 6. zwei silberne Leuchter für je ein Licht etwa 60-70 cm hoch; 7. drei silberne Teelöffel; 8. eine silberne Visitenkartenschale mit Verzierung in Gestalt eines Vogels und 9. einen silbernen Serviettenring „Lilli“ gezeichnet. Die Einbrecher haben den Weg zu der in der ersten Etage belegenen Wohnung von der Straße aus durch den Vorgarten an den Mauervorsprüngen entlang bis zum Balkon gewählt. Um ungestört arbeiten zu können, haben sie das Zimmer von innen verriegelt. Als das Dienstmädchen, in der Absicht aufzuräumen, frühmorgens das Balkonzimmer betreten wollte, fand sie es verschlossen. Sie vermutete sofort, daß hier etwas vorgegangen sei und alarmierte die Polizei. Von den Einbrechern fehlt jede Spur.

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