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Für die Werkstatt.

Löseschale. D. R. G. M. Soll eine Lösung von Salzen oder Chemikalien hergestellt werden, so geschieht das meistens unter Anwendung warmen Wassers. Schwer lösliche Salze müssen dabei zerstoßen werden, auch muß man die Flüssigkeit, um die Lösung zu beschleunigen, rühren oder die Flasche schütteln. Größere Kristalle müssen zerbröckelt werden, wenn man sie in einer enghalsigen Flasche lösen will. Dies alles ist bei Anwendung der von Herrn F. Ràdai erfundenen und in der Abbildung dargestellten Löseschale überflüssig. Diese Schale, aus Glas, Maché, Zelluloid oder dergl. Stoffen hergestellt, besteht im wesentlichen aus einem siebartig durchlöcherten Behälter, der mit einem allseitig geschlossenen Hohlkörper verbunden ist, dessen Boden trichterförmig nach einem senkrechten Kanal zu läuft, welcher nach dem durchlöcherten Behälter führt. Letzterer dient zur Aufnahme der

Chemikalien. Füllt man den Behälter mit dem zu lösenden Salz und gibt es auf die in einem Elementglas, Becherglas, Kochflasche usw. befindliche Flüssigkeit, so schwimmt die Schale auf derselben. Der ringförmige Hohlkörper erhält den Behälter durch die Flüssigkeitsverdrängung schwimmend. Das gelöste Salz setzt sich durch seine Schwere auf den Boden des Gefäßes und wird stets von reiner Flüssigkeit ersetzt. Diese Bewegung der Flüssigkeit setzt sich fort, bis alles Salz gelöst ist. Man kann damit

Lösungen bis zur völligen Konzentration herstellen, dabei braucht man die ganze Prozedur nicht zu überwachen, hingegen kann man derweilen andere Arbeiten versehen. Für verschiedene Quantitäten von Salzen sind verschiedene Größen der Löseschale vorhanden. In einer 10 cm Durchmesser großen Schale ist 1 kg Fixiernatron für Photographen in 10 Minuten gelöst. Eine seitlich flache Form für Kuvetten ist bestimmt, das Lösen von farbigen Salzen den Schülern mit dem Skioptikon vorzuführen. Die Löseschale dürfte sich bei Chemikern, Photographen, in der Galvanoplastik, in der Schule usw. als ein nützliches Gerät bald einführen. Das Schutzrecht ist verkäuflich oder

in Lizenz zu vergeben. Näheres durch die Verwertungsabteilung des Patentanwaltsbureau Sack, Leipzig. - Sollte diese Löseschale nicht für die Chemie in der Goldschmiedewerkstatt verwendbar sein?

Schützt Eure Läden vor Einbruchdiebstahl!

In einem Goldwarengeschäft zu Querfurt wurde dieser Tage eine Uhr vermißt. Drei polnische Arbeiter waren gerade anwesend. Es wurde daraufhin zur Polizei gesandt. Bei der Durchsuchung warf der eine die Uhr weg. Beim zweiten wurde eine Uhr im Stiefel gefunden und der dritte hatte ein Paar goldene Ringe, in denen schon die Namen eingraviert waren, in der Tasche. Die Gegenstände hatten einen Wert von über 100 Mk. Die Diebe wurden verhaftet.

Rechtsrat, Rechtsschutz für Goldschmiede. Wichtige gerichtliche Entscheidungen.

Wann ist ein Sohn auch ohne Lehrvertrag Lehrling seines Vaters und deshalb fortbildungsschulpflichtig? Ein Handwerker, dessen Sohn im Geschäft mitgearbeitet hatte, war angeklagt, weil er seinen Sohn nicht zum Besuche der Fortbildungsschule angehalten. Das Verfahren richtete sich auch gegen den Sohn, weil dieser den Unterricht in der Fortbildungsschule ohne genügende Entschuldigung versäumt habe. Beide wurden vom

Schöffengericht und in der Berufungsinstanz freigesprochen. Die Strafkammer führte aus: Nach der Gewerbeordnung seien zum Besuche der Fortbildungsschule nur gewerbliche Arbeiter verpflichtet. Darunter sei aber nur zu verstehen, wer auf Grund eines wenn auch stillschweigend geschlossenen Arbeitsvertrags angestellt oder in die Lehre genommen ist. Aus der Tatsache, daß der Sohn im Gewerbe seines Vaters mitgearbeitet habe, daß er kleinere Arbeiten auch wohl selbst ausgeführt habe, lasse sich ein Schluß auf das Vorhandensein eines Vertragsverhältnisses allein nicht ziehen. Die Revision der Staatsanwaltschaft gegen dieses Urteil wurde vom Kammergericht als begründet anerkannt. Es führte aus, daß ein Lehrverhältnis auch ohne Abschluß eines Lehrvertrages bestehen könne. Es komme nur darauf an, daß ein tatsächlicher Zustand vorhanden sei, der auf ein Lehrverhältnis hinweise. Insbesondere gehöre dazu die auf eine nicht zu geringe Dauer berechnete Beschäftigung einer Person bei einem Gewerbetreibenden zwecks Ausbildung in dessen Gewerbe. Ein solcher tatsächlicher und ohne Vertragsabschluß bestehender Zustand werde vielfach gerade dann in die Erscheinung treten, wenn es sich um einen Vater und ein minderjähriges Kind handle. Liege es in der Absicht des Vaters, sein Kind ohne Abschluß eines gesetzlich vorgeschriebenen schriftlichen Lehrvertrages in seinem Gewerbe auszubilden und unterwirft das Kind sich dem Willen des Vaters, so könne zwischen ihnen ein Lehrvertrag nach § 181 (BGB.) überhaupt nicht zustande kommen. Trotzdem unterliege es keinem Zweifel, daß in derartigen Fällen ein tatsächlicher Zustand bestehe, der einem Lehrverhältnisse vollständig entspreche. Das Kind solle dann in allem unterrichtet werden, was in dem Gewerbebetriebe seines Vaters getätigt werde, um späterhin das gleiche Gewerbe selbständig führen zu können. Ein irgendwie wesentlicher Unterschied zwischen einem auf einem Lehrvertrage beruhenden Lehrverhältnis und dem tatsächlichen Zustande der gewerblichen Ausbildung des Sohnes bei seinem Vater werde hierbei nicht zu finden sein. Da die Strafkammer Feststellungen im Sinne dieser Ausführungen nicht gemacht hatte, wies das Kammergericht die Sache zur endgültigen Entscheidung an sie zurück.

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Büchertisch.

Schmuck- und Edelmetall-Arbeiten. Eine Auswahl moderner Werke hervorragender deutscher, österreichischer, englischer und französischer Künstler. Verlags-Anstalt Alexander Koch, Darmstadt. Der Herausgeber dieser interessanten Publikation, Hofrat Al. Koch in Darmstadt, klagt in dem Vorworte mit Recht darüber, wie ungeheure Summen für Gold- und Juwelenschmuck ausgegeben, und wie wenig davon der Kunst zu Gute komme. Es ist ja auch in der Tat eine geradezu niederdrückende Erscheinung, daß in dem Zweige des Kunstgewerbes, in dem das kostbarste Material verwendet wird, von eigentlich künstlerischem und modernem Geschmack bei dem Käufer und Besteller am wenigsten zu spüren ist. Hofrat Koch hat, um auch hier anregend zu wirken, eine Anzahl der besten und interessantesten Schmuck- und Feinmetallarbeiten, die von modernen, anerkannten Künstlern entweder selbst gearbeitet sind, oder nach deren Entwürfen ausgeführt wurden, in vortrefflichen Abbildungen zusammengestellt. Die verschiedenen Kulturnationen geben sich hier mit dem Vorzüglichsten, was ihre Künstler geleistet haben, ein Stelldichein, und bieten dem aufmerksamen Studium reiche Schätze an feinen Formgedanken und vornehmen Wirkungen, wie sie noch nirgends sonst zusammengetragen sind. Die typographische Ausstattung ist prächtig und apart. R. R.

Patente und Gebrauchsmuster. Gebrauchsmuster-Eintragungen. 44 a. 278 862. Zweiteiliger Klemmknopf mit breitem, aber flachem, am Knopfunterteil befestigtem Dorn. Waldes & Co., Dresden. 1. 5. 06. W. 20255.

44 a. 278867. Steinfassung mit Klemmfeder zum Aufsetzen auf glatte Ringe. Max Prager, Gablonz a. N.; Vertr.: Dr. B. Alexander-Katz, Pat.-Anw., Görlitz. 4. 5. 06. P. 11142.

44 a. 278880. Den Knopf ersetzende Hosenöse. Heinrich Adolf Opitz, Saalhausen b. Dresden. 16. 2. 06. O. 3666.

- An unsere Fragesteller! ➖➖➖➖ Wir ersuchen unsere verehrten Fragesteller, ehe sie den

Fragekasten der ,,Deutschen Goldschmiede-Zeitung“ in Anspruch nehmen, doch den Inseratenteil derselben und auch die vorhergehenden Fragen und Antworten recht genau zu beachten. Es kommt oft vor, daß sich viele Fragen wiederholen und ebenso, daß sich viele Fragen aus dem Inseratenteil von selbst beantworten lassen.

Frage- und Antwortkasten.

Für brieflich gewünschte Fragebeantwortung bitten wir das Porto beizufügen. Fragen:

Frage 715. Welcher Kollege würde die Güte haben und mitteilen, wie der Flächeninhalt von Filigran ausgerechnet wird, oder, wie viel Gold wird mit 4 Volt Spg. in der Stunde auf ein dcm Filigran niedergeschlagen? Im voraus besten Dank. V. W.

Frage 720. Wer ist der Fabrikant von Bestecken,

die nebenstehendes Warenzeichen, vermutlich einen Adler- oder Hahnenkopf, tragen? H. in L. Frage 722 Kann mir einer der Herren Kollegen sagen, wer Sammler für antike Battersea - Emaille - Gegenstände ist? X.

Frage 723. Wer ist der Fabrikant von Silberbestecken, die nebenstehendes Warenzeichen tragen? Frage 728. Ich bitte um freundliche Auskunft, ob die Glasscheiben eines fest verschlossenen Schaukastens anlaufen, wenn in demselben elektrische Lampen zur Beleuchtung angebracht sind? Wie muß ich den Luftdurchzug regeln ? A. 100.

WS

Frage 735. Welcher Fabrikant von Silberwaren (Stockgriffe usw.) führt nebenstehendes Warenzeichen? S. in B. Frage 741. Gibt es in der Stadt Ulm eine MetallwarenFabrik, die silberne und unechte Waren fabriziert? Ich bitte um deren Adresse. A. W.

Frage 743. Bitte mir gefl. mitteilen zu wollen, wie man Aluminium rot und matt vergolden kann? X. X.

Frage 745. Kann mir einer der Herren Kollegen eine Firma namhaft machen, welche ganz billige Goldboxes, sog. Exportware (etwa 45-60 Mk. p. Groß), fabriziert? P. A. Th.

Frage 747. Welche Firma liefert zu Hutnadeln die dazu gehörigen Stahlnadeln, ungefähr 1,2 mm stark und 20 cm lang? K. J. B. in M.

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Frage 749. Wer ist oder war Fabrikant von Alfenide - Bestecken, die nebenstehendes Warenzeichen tragen? Die so gestempelten Löffel wurden s. Z. in München gekauft. E. N. in C. Frage 750. Wer liefert Leder für Leder-Chatlaines? X. Y. Frage 751. Wer liefert Hutnadelstiele (dutzendweise) gelb und blau? X. X.

Frage 752. Ich habe eine Hochzeits-Gedenkmünze mit der Aufschrift „Sei getreu bis in den Tod" und Signum „H. Dürrich Fec. 98" nachzuliefern und weiß nicht, woher ich dieselbe beziehen kann. Ich bitte mir mitzuteilen, wer der Erzeuger derselben ist? C. E.

Frage 753. Welcher Fabrikant liefert Herren- und Damenringe in gutem Silberdoublé ? J. R. in L. Frage 754. Wer liefert kleine „Ansichten" von Metall für Zigaretten - Etuis, Notizblocks, sowie ausziehbare Bleistifte mit Metallfassung? X. X.

Frage 755. Ich bitte um baldige Aufgabe von Adressen einiger leistungsfähiger Firmen in Norwegen, welche die norwegischen Emaillöffel fabrizieren? X. Y.

Antworten:

Zu Frage 710. Kleine Stückchen Blei, die in den Krayons verwendet werden, liefert: A. W. Faber, Nürnberg.

Zu Frage 716. Wenn Sie 585/1000 Gold schmelzen und dazu unsere deutschen 20 Mark-Stücke nehmen, müssen Sie neue Stücke verwenden; auf keinen Fall solche aus den Jahrgängen 71, 72, 73, in diesen befindet sich ein Zusatz, welcher das Gold spröde macht und diese vor dem Einschmelzen schützen soll. Hauptbedingung ist, daß Sie vollständig chem.-reines Nürnberger Legierkupfer verwenden, welches Sie am besten durch Dr. Th. Wieland in Pforzheim beziehen, indem Sie ihm angeben, ob für dicken Draht oder Blechausgüsse (hierfür hat er verschiedene Sorten). Auch an dem Feinsilber kann der Mißstand liegen, welches oftmals in körneriertem Zustand noch Säure enthält. Dieses schmelzen Sie am besten um und walzen es zu dünnem Blech. Vor dem Ausgießen setzen Sie eine Messerspitze (auf 100 g Gold) Kupferchlorid von Dr. Wieland und rasch hinterher Kohlenstaub zu, decken den Tiegel noch einen Augenblick zu, bevor Sie denselben schütteln und ausgießen. Vorher (vor dem Kupferchlorid) setzen Sie in üblicher Weise Borax zu, ganz wie Sie sonst schmelzen. Kupferchlorid reinigt und Sie werden somit kein Malheur haben, vorausgesetzt, daß Sie dem Tiegel genügend Hitze geben und nicht zu lange kochen lassen, wodurch das Gold auch trocken wird. Oft helfen sich Goldschmiede, indem sie etwas Wachs, Oel oder Zucker vor dem Ausgießen zusetzen, auch Seife; doch ist meine Art, nach meinen persönlichen Erfahrungen immer die beste gewesen.

Zu Frage 721. Blankes Messing zu mattieren. In einem irdenen Gefäße mischt man zu 1 Pfund konzentrierter Schwefelsäure vorsichtig und allmählich unter beständigem Umrühren mit einem Glasstabe 2 Pfund Salpetersäure, schüttet dann 6 g Kochsalz und 20 g Zinkvitriol hinzu. Das sich stark erhitzende Gemisch läßt man erkalten und bringt die zu mattierenden Stücke an Aluminiumdraht befestigt hinein, läßt sie fünf Minuten darin und spült sie ab.

Zu Frage 724. Kleinere Edelsteine in Silber gefaßt liefert: Gottfried Rupp jr., Pforzheim.

Zu Frage 734. Gichtringe fabriziert als Spezialität: Carl Moosmann, Oberstein. Krampf- bzw. Gichtringe liefert: Schuhmann & Vahl, Weißenfels (Thür.).

Zu Frage 736. Fabrikant der Emailkuchen, die als Warenzeichen ein Schiff tragen, ist F. A. Schütt (vormals ChemieTrust, Basel), Pforzheim, Dillsteinerstr. 6.

Zu Frage 737. Ein geeignetes Hartlötemittel" für alle Metalle fabriziert P. Klampke, Juwelier und Graveur, Glogau. Das damit aufgetragene Lot fließt sehr leicht und glatt, bindet sehr gut, ohne daß die Lötstellen gereinigt zu werden brauchen, da es selbst_reinigend und oxydlösend wirkt. Preis für ein Liter 2 Mk., Proben 60 Pfg.

Zu Frage 739. Diesen Artikel können Sie von Schuhmann & Vahl, Weißenfels (Thür.) beziehen. Zu angefragtem Preis werden Sie gerade nicht Broschen mit vielen Steinen erhalten. Am Pforzheimer Platz werden ein-, zwei-, und dreisteinige Similibroschen, in solider Ausführung (Schwalben usw.), teilweise mit Emaille in der Preislage erzeugt. Wir nennen Ihnen die Firmen: Jung & Grimm, Fr. Kunzmann (Verl. Gerberstraße), Max König (Dillsteinerstr.). Andere Similiwaren, sog. Gablonzer Ware, beziehen Sie vorteilhaft von Brüder Freund in Gablonz und Rich. Wagner in Schlag bei Gablonz.

Zu Frage 740. Handwerker-Ketten in Nickel für Maurer, Zimmerleute, Fleischer usw. liefern: Schuhmann & Vahl, Weißenfels (Thür.). — Joh. Schimpf, Pforzheim.

Zu Frage 742. Einsender dieses ratet Ihnen die Stahluhren bzw. Gehäuse nach Pforzheim in ein Spezialgeschäft zu senden. Emil Jabulowsky, Oxidierungs-Anstalt; Herm. Falk, Holzgartenstr. 10; Wilhelm Drais, Bleichstr., sind auf diese Artikel sehr gut eingerichtet. Es dürfte für Sie zu zeitraubend, umständlich und kostspielig sein, die Oxidierung vorzunehmen.

Zu Frage 744. Intarsia - Artikel erzeugen: Adolf Henning, Berlin C. 14, Niederwall-Str. - Intarsia - Co., G. m. b. H., Stuttgart. Erhard & Söhne, Schwäb. Gmünd.

Zu Frage 746. Echte Schnurperlen wäscht man in reinem warmen Seifenwasser und trocknet dieselben in Kleie auf.

Zu Frage 747. Zum Bezug von Hutnadeln bzw. Stahlnadeln ist die Firma Jakob Barth in Pforzheim, Weiherstraße 33, zu empfehlen.

Zu Frage 748. Silberketten zu Anhängern, nach eigenen Mustern, fertigen: Burg & Leonhard, Hanau. Fr. Henne, Pforzheim, Zerrennerstraße. Carl Härdtner, Pforzheim. Lutz & Weiß, G. m. b. H., Pforzheim.

Nachdruck aus dem Inhalt vorliegender Zeitung ist nur mit Erlaubnis der Redaktion und unter genauer Quellenangabe gestattet.

Fachtechnischer und wirtschaftlicher Teil

Redaktion: Kunstgewerblicher Teil: Profeffor Rudolf Rücklin, Leiter der Goldschmiede-Schule, Pforzheim Fachtechnischer Teil: Goldschmied Paul Axthelm, Leipzig Wirtschaftlicher Teil: Syndikus Herm. Pilz, Leipzig

Über

Die Lohnbewegung in Hanau.

ber die Lohnbewegung in Hanau haben wir bisher kurze Notizen zu bringen uns beschränkt, weil ihr Ausgang bis vor kurzem noch ganz ungewiß war, und wir es für verkehrt hielten, verfrühte Berichte zu bringen, die das Urteil leicht irregeführt und den weiteren Gang der Verhandlungen eventuell eher erschwert als gefördert haben würden. Heute darf die Lohnbewegung als erledigt betrachtet werden, und wir geben daher nunmehr einen ausführlichen Bericht über ihren Verlauf.

Bereits seit längerer Zeit konnte man hier und da mit größerer oder geringerer Bestimmtheit die Nachricht auftreten hören, daß im Herbst dieses Jahres die Gold- und Silberarbeiter in eine Lohnbewegung eintreten würden, und die vom Metallarbeiterverband veröffentlichte Broschüre „Die Gold- und Silberarbeiter, ihre Lohn- und Arbeitsverhältnisse", sowie die rege Werbetätigkeit, welche dieser Verband allerorten in der Edelmetallindustrie entfaltete, deuteten offensichtlich darauf hin, daß unter einheitlicher Leitung der Organisation eine allgemeine Bewegung von langer Hand vorbereitet wurde mit dem Zweck, die Lohn- und Arbeitsverhältnisse einer Revision zugunsten der Arbeiter zu unterziehen, aber auch zugunsten des Metallarbeiterverbandes diese Bewegung zu fruktifizieren; denn offenbar konnte es für ihn keine bessere Gelegenheit zur Stärkung seiner Organisation geben, als unter Benutzung der günstigen Geschäftslage und zugleich der steigenden Lebensmittelteuerung der Arbeiterschaft eine Probe seiner Leistungsfähigkeit vor Augen zu führen, die den Arbeitern Vorteile und ihm selbst die Arbeiter bringen würde. Daß letzterer Zweck in namhafter Weise erreicht ist, das zeigen die großen Massen der Arbeiter, welche anläßlich der jüngsten Bewegung in allen beteiligten Städten dem Metallarbeiterverband beigetreten sind, und der Anreiz hierzu ist noch durch die Erfahrung desto eindringlicher gewesen, daß die Forderungen der Arbeiterschaft nur da, wo sie gemäß entsprechend langer Mitgliedschaft zum Verband statutenmäßig Anspruch auf pekuniäre Unterstützung im Ernstfall hatte, in der vollen erwünschten Höhe und mit starkem Nachdruck gestellt werden konnten, wie z. B. in Hanau, während anderswo diese Voraussetzung einer Unterstützung noch nicht zutraf, und daher der Verband die Forderungen der Arbeiter bescheidener bemessen und vorsichtiger vertreten mußte, wie in Pforzheim zum Beispiel.

Nachdem am 13. September eine Versammlung der Hanauer Gold- und Silberarbeiter stattgefunden hatte, wurden am nächsten Morgen schon die folgenden Forderungen gedruckt allen Fabrikanten vorgelegt:

1. Festsetzung eines Mindestlohnes von 21 Mk. pro Woche für ausgelernte Arbeiter. Ein Jahr nach beendeter Lehrzeit darf kein gelernter Arbeiter der Gold- und Silberbranche weniger als 24 Mk. pro Woche erhalten.

2. Einführung der neunstündigen Arbeitszeit inklusive der bisher üblichen Frühstücks- und Vesperpausen.

Diese Verkürzung der Arbeitszeit darf keine Kürzung des bisherigen Wochenverdienstes zur Folge haben. Die Mittagspause ist strengstens einzuhalten, so daß nicht einzelne oder mehrere Arbeiter während derselben weiter arbeiten.

3. Eine allgemeine Lohnerhöhung auf die bisherigen Wochenverdienste um 15%; insoweit durch diese für einzelne Arbeiter der Mindestlohn nicht erreicht wird, muß Letzterer bezahlt werden.

4. Eine Besserbezahlung der Überstunden, und zwar wie folgt: Für die ersten zwei Stunden nach der üblichen Arbeitszeit 25%, für jede darüber hinausgehende Stunde und für Sonntagsarbeit 50%. Alle außer die reguläre Arbeitszeit fallende Tätigkeit, auch die Einholung etwaiger Versäumnisse, wird als Überzeitarbeit gerechnet.

5. Abschaffung der Akkordarbeit.
6. Abschaffung der Heimarbeit.

7. Bezahlung aller Feiertage, welche auf einen Wochentag fallen.

8. Bezahlung aller unverschuldeter Versäumnisse, wie: Stellung zur Kontrollversammlung, Ausübung von Ehrenämtern für Staat und Gemeinde, kurze militärische Dienstleistungen oder sonstige durch den Arbeiter unverschuldete Unterbrechungen der Arbeit.

9. Allgemeine Einführung einer achttägigen Ferienzeit im Jahre unter Fortbezahlung des Wochenlohnes. 10. Regelung des Lehrlingswesens in der Weise, daß auf je vier Arbeiter nicht mehr wie ein Lehrling beschäftigt werden darf.

Von diesen Forderungen erschienen einzelne auf den ersten Blick schon unerfüllbar, so insbesondere die zu Punkt 1., 7. und 9. Die Festsetzung eines Mindestlohnes kann weder technisch noch kalkulatorisch in eine Industrie hineinpassen, welche in so hohem Grade, wie die Edelmetallbranche, mit den spezifischen Leistungen des einzelnen Arbeiters zu rechnen hat und, gemäß der individuellen Natur und Schätzung der einzelnen Arbeit, auch nur eine individuell abgemessene Entlohnung derselben vornehmen und zugestehen kann. Wie einzelne andere, so führen wir auch diese Forderung eines Mindestlohnes mit darauf zurück, daß der Metallarbeiterverband dabei, seiner bunten Zusammensetzung entsprechend, auf die Besonderheiten der Edelmetallindustrien keine Rücksicht genommen hat. Diese Gleichbehandlung unserer Arbeiterschaft mit anderen, teilweise ganz heterogenen Elementen, welche durch die Hereinziehung in den Metallarbeiterverband verursacht worden ist, erweist sich somit, wie diese Forderung zeigt, nicht nur vom idealen Standpunkte aus, sondern auch in ihren praktischen Konsequenzen als ein erhebliches Bedenken, das um so bedauerlichere Folgen haben kann, wenn die in der Organisation ruhenden Nivellierungstendenzen vielleicht eine Richtung nach abwärts einschlagen sollten, von welcher sich unsere Arbeiter,

gehalten durch Kassen, Beitragspflicht und Verträge, später Lohnbewegung der Metallarbeiter einer der Beschwerdepunkte dann nicht mehr zu emanzipieren vermögen. der, daß keine Arbeit im Akkord vergeben sei in dem betreffenden Betriebe.

Die Bezahlung aller Feiertage, welche auf einen Wochentag fallen, hat nicht nur in Fabrikantenkreisen, sondern auch im weiteren Publikum kein Verständnis gefunden. Die im Laufe der Verhandlungen gegebene Erklärung, man habe dabei die Absicht verfolgt, den Stundenlohn allmählich durch den Wochenlohn zu ersetzen, kann ebenfalls als eine stichhaltige Begründung nicht angesehen werden; denn mag eine derartige Regelung auch ein für die Arbeiterschaft erstreber wertes Ziel darstellen, so erscheint, wie die tatsächlichen Verhältnisse liegen, vorderhand doch eine solche Forderung durchaus verfrüht und muß an dem Grundsatz scheitern, daß der Arbeiter nur für die effektive Arbeitszeit Lohn zu beanspruchen hat.

Punkt 9., die allgemeine Einführung der achttägigen Ferien pro Jahr unter Fortzahlung des Lohnes, welche in einzelnen Fabriken namentlich der Juwelenbranche im vorigen Jahre bewilligt sind, war ebenfalls von vornherein unannehmbar. Wo sie bewilligt waren, war dies aus besonderem Wohlwollen geschehen und nur in solchen Betrieben, wo es sich als technisch und rechnerisch möglich erwies. Sobald diese Forderung aber als allgemeine für alle Branchen und Betriebe erhoben und als ein Recht beansprucht wurde, mußte sie auch einer ebenso allgemeinen Ablehnung begegnen. Hierbei möchten wir auf eine weitere Gefahr der Organisation unserer Arbeiterschaft hinweisen, welche darin liegt, daß der Raum für freiwillige Zuwendungen an die Arbeiter des einzelnen Betriebes um so mehr eingeengt wird, je weiter die Organisation in ihren allgemeinen Forderungen geht, und daß die Neigung zu besonderer Fürsorge für die Arbeiter in demselben Maße abgeschwächt wird, als die Arbeiter sich mehr und mehr auf den reinen Rechtsstandpunkt stellen, und damit das persönliche Einvernehmen des einzelnen Fabrikanten mit jedem seiner Arbeiter mehr und mehr ersetzen durch die starre Abgrenzung von Rechten und Pflichten im Wege des individuellen oder kollektiven Arbeitsvertrages.

Die Abschaffung der Heimarbeit, Punkt 6. konnte allgemein ebenfalls nicht zugestanden werden, namentlich in Anbetracht der besonderen Anforderungen, welche in der Edelmetallindustrie als Saisonindustrie nun einmal zu gewissen Zeiten auftreten. Sodann war man sich aber auch sofort darüber klar, daß man die Hand nicht dazu bieten dürfe, durch ein allgemeines Verbot es jedem, auch dem bedürftigsten und fleißigsten Arbeiter unmöglich zu machen, daß er sich außerhalb seiner Arbeitszeit in der Fabrik durch häuslichen Fleiß noch etwas dazu verdiene. Dieses humane Bedenken lag übrigens auch gegen die Festsetzung eines Mindestlohnes vor, indem sie zur Folge gehabt haben würde, daß alle weniger verdienenden Arbeiter, neben den jungen also insbesondere auch die wegen Alters nicht mehr voll leistungsfähigen, aus ihrer Beschäftigung und eventuell aus der ganzen Branche hätten ausscheiden müssen und dann entweder eine langjährige Lehrzeit verloren oder überhaupt keine Arbeit mehr gefunden hätten. Auch eine Gefahr der Organisation, daß sie bei der Verfolgung der Gesamtinteressen mitleidslos über die Geschicke des einzelnen Arbeiters zur Tagesordnung überzugehen genötigt ist.

Auch die Forderung der allgemeinen Abschaffung der Akkordarbeit, Punkt 5., läßt sich nicht rechtfertigen, da die zu ihrer Begründung angeführten Gefahren einer Überanstrengung des betreffenden Arbeiters hier nicht vorliegen, und andererseits manche Betriebe für bestimmte Funktionen auf die Akkordarbeit nicht verzichten können. Interessant ist übrigens der folgende Gegensatz der Anschauungen zu konstatieren: während in Hanau die Abschaffung verlangt und in der Debatte mit dem aus der schweren Industrie stammenden Spruch „Akkordarbeit ist Mordarbeit" operiert wurde, ist in Offenbach bei der gleichzeitigen

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Von den noch übrigen fünf Forderungen der Arbeiter wurde die letzte, betreffend Regelung des Lehrlingswesens, zunächst aus den Verhandlungen ausgeschieden und einer späteren Spezialberatung vorbehalten. Über die anderen Punkte ist auf dem Wege beiderseitigen Entgegenkommens eine Einigung erzielt worden. Hierzu waren allerdings sehr langwierige Verhandlungen erforderlich, die viel Zeit und Mühe gekostet haben, und mehr als einmal schien der Versuch einer gütlichen Einigung zu scheitern, und der drohende Streik Wirklichkeit werden zu wollen. Die Verhandlungen werden aber andererseits den Vorteil gezeitigt haben, daß man sich beiderseits von der Absicht sachlicher und ruhiger Behandlung der gestellten Forderungen überzeugen konnte, und daß in diesen Verhandlungen ein lehrreiches Bild dafür gewonnen ist, wie künftig etwa auftretende Zweifel oder Differenzen sich werden erledigen lassen. Dabei konnte man lebhaft den Eindruck gewinnen, daß sich beiderseits ein gutes Vertrauen zu der Ersprießlichkeit solcher Verhandlungen von Organisation zu Organisation herausgebildet hat, und wir wollen nicht verschweigen, daß hierzu das Auftreten des Frankfurter Bezirksleiters des Metallarbeiterverbandes, Herrn Fritz Ehrler, wesentlich beigetragen hat.

Dieser war, nachdem eine sehr stark besuchte Arbeiterversammlung am 28. v. Mts. die mündlich getroffenen Vereinbarungen im ganzen genehmigt hatte, von der Arbeiterschaft zum Abschluß eines Vertrages bevollmächtigt worden, welcher sodann gemeinsam formuliert und am 3. ds. Mts. von der Generalversammlung des Arbeitgeberverbandes der Hanauer Edelmetallindustrie angenommen worden ist.

Der Vertrag ist mit Dauer bis zum 1. Juli 1908 geschlossen unter Festsetzung einer dreimonatigen Kündigungsfrist und enthält in seinen Hauptteilen folgende Bestimmungen:

Die Arbeitszeit beträgt pro Tag 9 Stunden. Die Verkürzung der Arbeitszeit von 10 auf 9 Stunden pro Tag darf keine Kürzung der bisherigen Wochenverdienste zur Folge haben. Die regelmäßige Mittagspause ist nach Möglichkeit strenge innezuhalten, und ein Zurückbehalten einzelner Arbeiter soll tunlichst vermieden, in jedem Fall aber rechtzeitig angesagt werden. Die neunstündige Arbeitszeit ist als effektive zu betrachten, und ihre Durchführung soll in der Weise geschehen, daß ein möglichst pünktliches Anfangen morgens und und mittags seitens der Arbeiter stattfindet.

Mit Beginn der auf den Vertragsschluß folgenden Lohnwoche tritt eine allgemeine Lohnerhöhung um 10% auf die am 1. Juli 1906 gezahlten Wochenverdienste in Kraft, Diese Erhöhung erstreckt sich auf alle Lohnarten (Akkord- und Heimarbeit).

Überstunden werden mit folgenden Zuschlägen bezahlt: Für die ersten zwei die übliche Arbeitszeit übersteigenden Stunden 20%, für jede weitere Stunde 50% und für Sonntagsarbeit 100% des vereinbarten Stundenlohnsatzes. Die gemäß § 105c der Gewerbeordnung am Sonntag zulässigen, im Interesse der Aufrechterhaltung des Betriebs liegenden Reparatur- und Instandhaltungsarbeiten werden mit 50% Zuschlag entlohnt. Als Überstunden werden diejenigen Arbeitsstunden täglich gerechnet, welche über die neunstündige Arbeitszeit hinausgehen. Die Überstunden werden auch dann höher bezahlt, wenn während der normalen Arbeitszeit eine unfreiwillige Versäumnis vorgelegen hat, z. B. durch persönliche Erkrankung des Arbeiters, Krankheitsfall in seiner Familie, Wohnungswechsel u. dgl. In Abzug gebracht werden bei Feststellung der Überstunden für den betreffenden Tag dagegen Versäumnisse, welche freiwillig oder ohne zwingenden Grund herbeigeführt sind, z. B. durch Zuspätkommen, durch Ausflüge, durch Unterbrechen oder Versäumen der Arbeitszeit ohne rechtzeitige Mitteilung.

Die Akkordpreise werden dem Arbeiter vor Übernahme der Arbeit schriftlich mitgeteilt. Bei Akkorden, welche zum erstenmal vereinbart werden und, soweit ein etwaiger Minderverdienst nicht auf ein Verschulden des Arbeiters selbst zurückzuführen ist, wird der Stundenlohn garantiert, der mit jedem Akkordarbeiter zu vereinbaren ist.

Bei unverschuldeten Versäumnissen wird (gemäß § 616 B. G. B.) für Kontrollversammlungen, kurze militärische Übungen und für die Ausübung von Ämtern, deren Übernahme staatsbürgerliche Pflicht ist, der Lohn weiter bezahlt. Die Bezahlung von Versäumnissen infolge Ausübung anderer staatlicher und kommunaler Ehrenämter wird in das Ermessen jedes einzelnen Arbeitgebers gestellt. Sonstige kurze Unterbrechungen (bei Inventuraufnahme, Reparaturen in den Betriebsräumen u. dgl.) sollen ohne Aufschub nachgearbeitet und vergütet werden.

Zur Schlichtung von Streitfällen wird ein Schiedsgericht eingesetzt, das je zur Hälfte aus Arbeitgebern und Arbeitnehmern besteht.

Die Vorstände beider eingangs genannten Organisationen verpflichten sich, für die Durchführung und strenge Innehaltung der vorstehenden Vereinbarungen seitens ihrer Mitglieder Sorge zu tragen.

Auf die Einzelheiten noch einzugehen wird sich hier er

übrigen. Wir möchten nur wegen der Gewährung einer allgemeinen Lohnerhöhung um 10%, noch bemerken, daß diese vom Arbeitgeberverband begründet worden ist ausschließlich mit der steigenden Verteuerung der Lebenshaltung der Arbeiter. Aus diesem Grunde hat man von den, gegen eine solche allgemeine Erhöhung unverkennbar sprechenden prinzipiellen und technischen Bedenken abgesehen und ebenfalls aus diesem Grunde es für richtig gehalten, die Arbeiter sofort vom Beginn der nächsten Lohnperiode ab in den Genuß der Höherbezahlung zu setzen, und nicht erst eine Frist abzuwarten, welche die Erledigung der noch unter den alten Lohn- und Beschäftigungsbedingungen abgeschlossenen Aufträge ermöglicht hätte.

Zu der direkten 10 prozentigen Lohnerhöhung kommt natürlich noch diejenige hinzu, welche in der Verkürzung der Arbeitszeit auf 9 Stunden liegt und auch noch ungefähr 10% ausmacht. Es liegt auf der Hand, daß auf diese Weise mit der Neuregelung der Arbeits- und Lohnverhältnisse in der hiesigen Industrie eine erhebliche Mehrbelastung der Fabrikation verbunden ist, welche nur dadurch getragen werden kann, daß auch die Verkaufspreise der fertigen Ware eine angemessene Erhöhung erfahren. Man darf zur Einsicht der Abnehmer ohne weiteres das Vertrauen haben, daß auch sie sich dieser Erkenntnis nicht verschließen werden.

Die Hammerarbeiten der Krefelder Kunstgewerbeschule
auf der III. Deutschen Kunstgewerbe-Ausstellung zu Dresden.

s sind noch nicht zwei Jahre her, seit die Fortbildungsschule in Krefeld zu einer Kunstgewerbeschule erhoben wurde. Die Schule steht unter der unmittelbaren Aufsicht des Staates und wird zum Teil aus staatlichen und zum Teil aus städtischen Mitteln unterhalten. Auf Grund eines Erlasses des Herrn Ministers für Handel und Gewerbe wurde eine Beteiligung der Schule an der Dresdener Ausstellung in Aussicht genommen, die auch durch staatliche und städtische Beihilfe verwirklicht wurde. Sämtliche Entwürfe und deren Ausführungen, einschließlich der Ausstellungsschränke, sind in der Schule, unter der Leitung des trefflichen Direktors, Herrn Carl Wolbrandt, und des Lehrerkollegiums von den Schülern der Anstalt hergestellt worden. Daher erklärt sich auch die einheitliche Wirkung des Ausstellungsraumes. Die Schule bildet die Schüler nicht nur theoretisch aus, sondern sie läßt diese auch in eigenen Werkstätten praktisch arbeiten. Sie will dadurch ihre Zöglinge dazu anleiten, daß sie einen künstlerischen Ge danken von Anfang bis zu Ende selbst durchführen können Sie werden dazu erzogen, unter möglichster Selbständigkeit ihre erschauten und erdachten Formen im Material ihres Handwerks auszuführen. Man betrachtet den gesamten Unterricht von dem Standpunkt: „Die Formen sollen sich dem Material entsprechend zweckmäßig entwickeln". So werden z. B. für Edelmetalle zarte Formen, für die unedlen Metalle dagegen derbe Linienführungen angewandt.

Die Goldschmiedeklasse und -Werkstatt (Lehrer Goldschmied Julius Svensson) hat obigen Prinzipien folgend recht schöne Erfolge gehabt. (Siehe Abbildungen im Kunstteil dieser Nummer, Seite 200.) Besonders sind es die trefflichen Gefäße, welche beachtet sein wollen. Auch Goldarbeiten, kleine Sachen, wie Broschen und Anhänger sind vertreten, jedoch läßt hier die Technik noch zu wünschen übrig. Bei allen Arbeiten, großen und kleinen hat der Hammer und sein Gehilfe, der

Punzen, das Vorrecht gehabt. Wenn auch heutzutage die Maschinenarbeit nicht mehr umgangen werden kann, so wäre es doch sehr zu wünschen, daß der viel edleren Hammerund Ziselierarbeit mehr Beachtung, als wie bisher geschenkt würde, in der Schule sowohl, als in der Praxis.

In den einfachen, schönen Schränken der Krefelder Handwerker- und Kunstgewerbeschule sieht man eine Menge hübscher Sachen, die in der Werkstatt des Goldschmiedes Svensson hergestellt wurden. Da ist eine reizende Teekanne in Kupfer, mit dem Hammer aufgezogen. Bei dieser Kanne ist in erster Linie die Zweckmäßigkeit und die Möglichkeit der Reinhaltung derselben berücksichtigt. Als Gegenstück sieht man eine Kanne in Silber gehämmert und mit einigen Korallen ausgeschmückt. Die Kanne ist vergoldet, und die Vergoldung auf den Höhen abgeschliffen, so daß eine schöne dekorative Wirkung entsteht. Ähnlich der Teekanne ist eine gehämmerte Aluminiumvase, ebenfalls mit roten, gefaßten Steinchen verziert. (Diese letztere Ausschmückung von Gefäßen ist übrigens sehr zu empfehlen, sie gibt dem Gegenstand ein freundliches Aussehen.) Ferner sieht man eine Plakette aus dickem Messing gemeißelt. Das Motiv hierzu bilden drei Flamingos. Besonders hervorzuheben ist ein Lineal aus Aluminiumbronze mit einem sehr handlichen auf der oberen Seite desselben befindlichen Griff, ebenfalls gemeißelt. Dem folgen eine Reihe von kleineren Goldschmiedearbeiten, gehämmert, montiert, ziseliert und emailliert. Es sind dies Versuche zu einer neuen, zielbewußten Technik. Man sieht in einem Glaskasten vier Gürtelschließen und zwei Broschen, deren Formen dem Tierund Pflanzenreiche entnommen sind. Die Technik des Emaillierens ist sehr glücklich dabei angewandt, müßte aber noch besser und prächtiger in seiner Wirkung werden. Hierbei ist wieder einmal bewiesen, welch schöner Schmuck für die Goldschmiedearbeiten die Schmelzarbeit ist, vielleicht die schönste von allen Techniken. Es wäre sehr zu wünschen, daß diese

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