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Flottenlied.

Gesungen beim Verbandstage in Schleswig am 15. Juli 1906.

Der Trikolore herrlich Siegeszeichen:

Frisch auf, mein Volk! Laß' deine Banner wehn!
Als einzogst du, nach Siegen ohnegleichen,
Hat sie des Feindes Hauptstadt fliegen sehn.
Als du, dein Recht zu wahren,
Bekämpft der Feinde Scharen,
Als deine Fahnen du gen Süden trugst,
Als du die blutigste der Schlachten schlugst.

In's Meer, in's Meer laß' deine Panzer gleiten!
Wohl auf, mein Volk! laß' deine Wimpel wehn!
Nun zeig', wie du zur See vermagst zu streiten;
Des Landheers Siege hat die Welt gesehn.

Ja, laut, in Kampf und Fehden
Von Deutschlands Größe reden,

Mit Donnerton soll der Kanonen Mund,
Mit Donnerlaut soll es ihr Eisenschlund!

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Kleine Mitteilungen.

Jubiläums - Ausstellung in Prag. Die Prager Handels- und Gewerbekammer hat beschlossen, im Jahre 1908 zur Feier des sechzigjährigen Regierungs-Jubiläums des Kaisers eine allgemeine Industrie- und Gewerbe-Ausstellung zu veranstalten.

Nach Entwürfen von Prof. Rudolf Meyer in Karlsruhe werden zur Feier der goldenen Hochzeit des badischen Großherzogspaares Erinnerungs-Denkmünzen als Zwei- und Fünfmarkstücke in beschränkter Zahl in Silber hergestellt. Die Denkmünzen, geschmückt mit dem Doppelbildnis des badischen Fürstenpaares, gelangen Mitte September zur Ausgabe.

Nach einer Meldung aus Odessa ist der Juwelenschwindler Elkan, der vor Jahresfrist verschiedene Hamburger Juwelenhändler um Preziosen im Werte von mehreren hunderttausend Mark beschwindelte, in Odessa verhaftet worden.

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Für die Einfuhr deutscher Waren nach Transvaal sind die Vorschriften der Transvaal Merchandise Marks Ordinance 1903 zu beachten. Die Vorschriften dieses Gesetzes stimmen in den wesentlichen Punkten mit den Vorschriften der Merchandise Marks Akts überein, die in Großbritannien und in anderen britischen Kolonien in Geltung sind. Deutsche Waren müssen also auch bei der Einfuhr nach Transvaal in den gesetzlich vorgeschriebenen Fällen, namentlich also dann, wenn die Waren oder ihre Verpackung eine Aufschrift in einer anderen Sprache als in der des Ursprungslandes tragen, mit der Bezeichnung des Ursprungslandes (Made in Germany) versehen sein.

Australischer Bund. Ausführungsbestimmungen zu dem Gesetz, betreffend Vorschriften für die Handelsbezeichnungen gewisser Artikel. Bei Juwelierwaren soll, wenn auf sie die Bezeichnung Gold" angewendet wird, eine Angabe über den Feingehalt gemacht werden.

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Ausfuhr der Schweiz nach den Vereinigten Staaten von Amerika im ersten Halbjahr 1906. Der Wert der Ausfuhr an Uhren und Uhrenbestandteilen betrug in der Zeit vom Januar bis Juli 1906 5345000 Fr. gegen 5121 183 Fr. in der gleichen Zeit des Vorjahres.

Personalien und Geschäftsnachrichten.

Auszeichnungen. Aus Anlaß der Eröffnung der JubiläumsAusstellung für Kunst und Kunstgewerbe in Karlsruhe wurde dem Direktor der Kunstgewerbeschule, Herrn Prof. Hoffacker, der Bertholdorden verliehen. Weitere Auszeichnungen erhielten: Herr Prof. Merk das Eichenlaub zum Zähringer Löwenorden 1. Klasse und Herr Privatier Schwab das Eichenlaub zum Zähringer Löwenorden 2. Klasse. Auf der Ausstellung für Handwerk und Gewerbe in Forst (Lausitz) wurde Herr Juwelier Rudolf Lindner mit der goldenen Medaille ausgezeichnet.

S. K. Hoheit der Großherzog Friedrich von Baden hat dem Fräulein Emilie Petry in Karlsruhe, Inhaberin der Firma J. Petry Witwe, Juwelen-, Gold- und Silberwaren daselbst, den Inhabern der Firma A. Hoff & Cie., Juwelen-, Goldund Silberwarengeschäft in Berlin, Fräulein Anna Hoff und Adelheid Schäfer, sowie Herrn Arthur Müller daselbst das Hofprädikat verliehen. Herrn Juwelier Alfred Engelmann in Gotha wurde das Prädikat eines Herzoglich - Sächsischen Hoflieferanten verliehen. Die Turngemeinde Geislingen a. St. hat aus Anlaß ihres 60jährigen Jubiläums folgende Angestellte der Württ. Metallwarenfabrik, A.-G. in Geislingen zu Ehrenmitgliedern ernannt: Zinngießermeister Rich. Wagner, Gürtler Adam Sackbauer, Gürtler Max Mayer und Guillocheurmeister Aug. Kreidenweiß.

Aus Innungen und Vereinen.

Die Vereinigung von Kleinsilberwaren-Fabrikanten, von der beim Grossistentag Herr Wilh. Kreiß als in Gründung begriffen erklären konnte, hielt am 2. August ihre erste Versammlung in Pforzheim ab, zu der etwa 25 Interessenten erschienen waren, doch hofft man, daß auch die aus Pforzheim übrigen Firmen dieser Branche in Bälde beitreten werden. Herr Handelskammersekretär Dr. Käsemacher hatte das Referat. In der Hauptsache handelte es sich um Höherkalkulation der Waren, die man den Anwesenden dringend ans Herz legte. Von Seiten der Vereinigung wird demnächst in Schwäb. Gmünd eine ähnliche Versammlung abgehalten, um die dortigen Herren zum Beitritt zu veranlassen. Bei allen Sendungen, auch bei Auswahlsendungen, wird in Zukunft das Porto in Anrechnung kommen. Die Vereinigung wird sich dem Arbeitgeberverband in Pforzheim anschließen.

Jubiläen. Am 30. Juli ds. Js. feierte die manchem Fachgenossen bekannte Firma A. Rogmans in Amsterdam ihr 60 jähriges Bestehen. Der 83 jährige Gründer der Firma, Herr A. Rogmans sen. in Brüssel, Avenue Brügman 17, erfreut sich des besten Wohlergehens. Er übertrug seine Engros-Firma vor 10 Jahren an seine beiden Söhne: A. Rogmans - Remmers Cleve, und E. Rogmans-Kemmerling, Amsterdam. Das 40 jährige Geschäftsjubiläum beging dieser Tage die Firma H. J. Stein Rechtsrat, Rechtsschutz für Goldschmiede.

in Oberstein a. d. Nahe. Es wurde mit einem Bankett für das gesamte Personal gefeiert. Herr Stein, im 61. Lebensjahr stehend, beging diesen Jubeltag in körperlicher und geistiger Frische, wie er überhaupt noch von morgens früh bis am Abend in der Fabrik tätig ist, die Muster entwirft und nach dem rechten sieht.

Firmen - Eintragungen. Zu der Firma Berliner Metallwarenfabrik H. A. Jürst & Co., A.-G. in Berlin wurde eingetragen: Der Kaufmann Otto Fritsche ist aus dem Vorstand geschieden.

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Die offene Handelsgesellschaft A. Schubert & Co., Juwelen, Uhren, Gold- und Silberwaren in Dresden wurde eingetragen. Gesellschafter sind die Uhrmacherswitwe Anna Maria Olga Schubert, geb. Jucknadt, und der Kaufmann Paul Edwin Arthur Schubert. Zu der Bijouteriewarenfabrik Chr. Riesch in Gmünd wurde eingetragen: Mit Wirkung vom 1. August 1906 an geht das Geschäft mit Firma von dem bisherigen Inhaber Christian Riesch in Gmünd auf Hermann Mauser, Techniker in Gmünd über. Der neue Inhaber hat nur die Passiven mit übernommen. - Zu der Firma Schoch & Frank, Bijouteriewarenfabrik in Gmünd wurde eingetragen: Der Teilhaber Heinrich Schmidt, Kaufmann in Gmünd, ist am 18. Juli d. J. gestorben und dadurch aus der Gesellschaft ausgeschieden. An dessen Stelle ist am 21. Juli d. J. der bisherige Prokurist der Gesellschaft, Otto Schmidt, Kaufmann in Gmünd, als Gesellschafter eingetreten, welcher ebenfalls zur Vertretung der Gesellschaft und Zeichnung der Firma berechtigt ist. Die Firma Dco. Sapio, Korallen-, Schildpatt- und Bijouterie-Handel in Interlaken wurde eingetragen. Inhaber ist Domenico Sapio, von Neapel, in Interlaken. Geschäfts-Eröffnungen. In Bonn a. Rh., Martinsplatz, hat Herr Juwelier Anton Koch ein Gold- und Silberwaren-Geschäft eröffnet. Die Herren Leo und Richard Wolff, von Oberstein a. N., haben unter der Firma L. & R. Wolff in Interlaken ein Bijouteriegeschäft eröffnet.

Geschäfts-Veränderungen. Die Goldwarenfabrik Ed. Kucher in Gmünd ist samt Firma mit Aktiven und Passiven von dem seitherigen Inhaber Heinrich Brems, Kaufmann in Gmünd, auf Eduard Kucher, Fabrikant in Gmünd, übergegangen. Herr Oskar Holzapfel ist aus der Bijouteriewarenfabrik Zineder & Co., Wien VII., Neustiftgasse 94 ausgetreten. Nunmehriger Alleininhaber ist Joh. Zineder.

Todesfälle. In Rudolstadt (Thür.) starb der Juwelier Herr Oskar Böttger. In Wien starb der Juwelier Markus Zirner, Seniorchef der Firmen Brüder Zirner in Wien und Budapest und J. & A. Zirner in Wien.

Verschiedenes. Die Firma B. van de Vaal in Antwerpen hat ihre Zahlungen eingestellt und will mit 50% akkordieren, nachdem ein großer Teil von Fabrikanten hineingefallen ist. Die Erben des kürzlich verstorbenen Seniorchefs der Exportfirma Kunst & Albers in Hamburg, haben der Deutschen Kolonialverwaltung das „Vailma House" auf Samoa, das schönste Gebäude des Landes, als Gouvernementsgebäude zum Kaufe angeboten. Das Kleinsilber- und Stahlwaren-Detailgeschäft Karl Strieder in Pforzheim hat den Artikel Pforzheimer Bijouteriewaren neu aufgenommen. Zweitausend Mark als Legat wurden von dem kürzlich verstorbenen Herrn Stadtrat Heinrich Schmidt in Schwäb. Gmünd dem KunstgewerbeMuseum für die Edelmetallindustrie, dem er viele Jahre als Mitglied angehörte, testamentarisch vermacht,

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Eigene Geschäfte der Handlungsgehilfen. Verjährung der Schadenersatz- und Unterlassungsansprüche des Prinzipals. Nach § 60 des Handelsgesetzbuches darf der Handlungsgehilfe ohne Einwilligung seines Prinzipals weder ein Handelsgewerbe betreiben noch in dem Handelsgeschäfte des Prinzipals für eigene oder fremde Rechnung Geschäfte machen. Verletzt der Handlungsgehilfe diese Verpflichtung, so kann der Prinzipal Schadenersatz fordern oder statt dessen verlangen, daß der Gehilfe die für eigene Rechnung gemachten Geschäfte als für Rechnung des Prinzipals eingegangen gelten lassen und die aus Geschäften für fremde Rechnung bezogene Vergütung herausgeben oder den Anspruch darauf abtreten. Von Rechtslehre und Rechtsprechung wird dem Prinzipal daneben auch der Anspruch auf Unterlassung eigenen Gewerbebetriebes seitens des Handlungsgehilfen oder eigener Geschäftsabschlüsse im Handelszweige des Prinzipals zugestanden, ein Anspruch, der sich als ein Anspruch auf Erfüllung der dem Handlungsgehilfen nach § 60 Abs. 1 obliegenden Verpflichtung darstellt. Die Ansprüche verjähren nach § 61 Abs. 2 in drei Monaten von dem Zeitpunkt an, in welchem der Prinzipal Kenntnis von dem Abschluß des Geschäfts erlangt. Die Einrede der Verjährung gemäß dieser Bestimmung machte ein Handlungsgehilfe geltend, der seine bis zum 1. Januar 1910 fest angenommene Stellung ohne rechtlichen Grund vorzeitig gelöst und in Gemeinschaft mit einem Kaufmann ein Konkurrenzgeschäft eröffnet hatte und deswegen von seinem Prinzipal verklagt war mit dem Antrage, das Handelsgewerbe sofort aufzugeben und es künftig zu unterlassen, bis zum 1. Jan. 1910 irgend ein Handelsgewerbe zu betreiben oder in dem Handelszweige des Klägers Geschäfte zu machen. Er behauptete, daß der Kläger länger als drei Monate vor der Klageerhebung von der Errichtung des Konkurrenzgeschäftes und seiner Beteiligung daran Kenntnis gehabt habe. Der Kläger gab dies zu, meinte aber, daß es für den Beginn der Verjährung lediglich auf den Abschluß bestimmter Einzelgeschäfte ankomme und daß mit deren Vornahme die Verjährungsfrist sich fortwährend erneuere. Das Reichsgericht wies die Klage ab, weil die in § 61 Abs. 2 des Handelsgesetzbuches zunächst für die Schadensansprüche des Prinzipals sowie für seinen Anspruch auf die widerrechtlich abgeschlossenen Geschäfte bestimmte dreimonatige Verjährung bei der Gleichwertigkeit des gesetzgeberischen Grundes auch auf die vorliegenden Unterlassungsansprüche Anwendung zu finden habe, die Verjährung aber vorliegendenfalls von dem Zeitpunkt ab, wo der Prinzipal von der Beteiligung des Beklagten an dem Konkurrenzgeschäft Kenntnis erhalten, zu berechnen, mithin nach dem Zugeständnis des Klägers abgelaufen sei. Die Einzelgeschäfte kämen für den vorliegenden Klageanspruch und dessen Verjährung nicht in Betracht. Denn die Klage sei auf den Eintritt des Beklagten in den gesellschaftlichen Gewerbebetrieb, also auf einen Vorgang, der ebenso wie der Abschluß eines Einzelgeschäftes bestimmt und fast begrenzt sei, gestützt. Mit der Verjährung des hierauf gegründeten Unterlassungsanspruches sei eine weitere Klage auf Unterlassung dieses Handelsgewerbes und der damit zusammenhängenden Geschäfte ausgeschlossen.

Für die Werkstatt.

Beweglicher Arm für eine elektrische Lampe. Beweglich im vollen Sinne des Wortes, denn man kann ihm alle möglichen, auch die schrägsten Stellungen geben. Er gestattet eine ausgezeichnete Beleuchtung, da man die Lampe überall hin drehen kann, wohin das Licht strahlen soll. Den Fuß des Apparates bildet ein Dreifuß, genügend breit und schwer, um das Gleichgewicht zu halten. Der bewegliche Arm besteht aus einer Menge ausgehölter Konusse, die wie eine Wirbelsäule auf einem Draht aufgereiht sind. Der Draht ist an beiden Enden angeschraubt. Die am Fußende befindliche Schraubenmutter hat den Zweck, die Beweglichkeit des Armes zu regeln. Am oberen Ende ist eine Lampe befestigt, welche mit dem leitenden Kupferdraht, der sich um den Arm schlingt, verbunden ist. Die Fabrikanten sind: Bill and Co., 56 Guest Street, Birmingham. (La nature.)

Büchertisch.

Das Buchnersche Werk:,,Die Metallfärbung" (Berlin, Verlag von M. Krayn*) liegt nunmehr zum dritten Male auf. Wenn es noch eines Beweises für das große Verlangen fast aller Kreise des Metallgewerbes nach einem die Metallfärbung eingehend behandelnden Buches bedurfte, so ist er hiermit erbracht worden. Nach wie vor steht das Buchnersche Werk als einziges auf dem großen Gebiete der Metallfärbetechnik da, und wer sich über sie orientieren will, muß zu demselben greifen. Mit großem Fleiße hat der Verfasser die in zahllosen Fachblättern zerstreuten Notizen über die einzelnen Verfahren gesammelt, eigene Methoden hinzufügend, so gut es ging, gesichtet und die sich ergebenden Gruppen mit sehr brauchbaren, sachgemäßen Einleitungen versehen. In die neue Auflage wurden sämtliche in den verflossenen letzten fünf Jahren veröffentlichten und patentierten Verfahren in die alte Anordnung eingereiht, der Text durch Hervorhebung wichtiger Wörter mittels größerer Schrift einigermaßen übersichtlicher gestaltet und last not least eine wertvolle geschichtliche Übersicht aufgenommen, die, wenn sie auch keinen Anspruch auf Vollständigkeit erheben kann, doch dem Werke zur unbedingten Zierde gereicht. So anerkennenswert die mühevolle Arbeit des Verfassers auch ist, aus Hunderten zerstreuter Blätter Tausende oft von ungeübten Federn geschriebene Rezepte gesammelt und in einem Buche vereint zu haben, so sehr auch das Werk allen jenen empfohlen werden kann, deren Beruf die Kenntnis der Metallfärbung verlangt, darf doch nicht verschwiegen bleiben, daß das Buch in der vorliegenden Anordnung trotz aller Verbesserungen den Anforderungen der Praxis nicht völlig entsprechen kann. Der Gewerbetreibende verlangt einfache und klare Ratschläge für die ihn gerade beschäftigende Arbeit. Er sieht sich beispielsweise vor die Aufgabe gestellt, Kupfer braun zu färben, und richtet nun an seinen Führer die lapidare Frage: Wie färbe ich meine kupfernen Gegenstände von der und der Dimension braun? Würde der Verfasser noch der Hervorhebung des Unterschiedes zwischen elektrolytischem und Werkkupfer eine einzige Methode bieten, die auf einfachem Wege zu dem erwünschten Ziele führt und eine größere Anzahl von Nuancen ermöglicht, so wäre dem Fragesteller in den meisten Fällen gedient. Diese „Kardinalmethode" müßte allerdings vom Verfasser selbst nach allen Richtungen praktisch erprobt worden sein und auf breitester Grundlage beschrieben werden. Wollte der Verfasser ein Übriges tun und neben diesem einem Verfahren noch drei bis vier andere mit gleicher Gründlichkeit erörtern, die ebenfalls mit absoluter Sicherheit zur Braunfärbung führen, aber den Objekten einen anderen Habitus verleihen, so würde er sich damit unstreitig ein großes Verdienst erworben haben. Zum Schlusse könnten dem auf diesem Gebiete weiter Forschenden kurze Angaben unter Anführung der

Zu beziehen durch die „Deutsche Goldschmiede - Zeitung" in Leipzig zum Preise von 7.50 Mk. für broch. und 8.70 Mk. für geb. Exemplar.

Literaturquelle über die anderen zur Kupferbraunfärbung vorgeschlagenen Methoden in kleinerem Drucke gebracht werden. So aber findet der Fragesteller in der zweiten Auflage ungefähr

Festgruß an Schleswig

zur 4. Hauptversammlung

des Vereins der Juweliere, Gold- und Silberschmiede von Schleswig-Holstein am 15. Juli 1906. Wohlauf, Ihr Kollegen, nach Schleswig, wohlauf!

So lautete heut' die Parole;

Wir vernahmen den Ruf und folgten darauf,
Dem Verbande zum Heil und zum Wohle;
Daß mehr noch er wachse und weiter gedeiht,
Sind hergekommen zum Feste wir heut'.
Gegrüßt sei du alte, historische Stadt,
Die uns freundlich willkommen geheißen;
Die gekämpft und gestritten in Wort und Tat,
Als die Lande man wollte zerreißen;
Jetzt friedlich uns grüßt von Wäldern bekränzt,
Vom Ufer der blinkenden Schlei begrenzt.

Wohin hier nur immer das Auge sieht,
Wohin man die Schritte mag lenken,
Erinn'rung aus fernen Zeiten erblüht,
Daß wir des Vergang'nen gedenken;
Patrizier-Häuser, im würdigen Kleid,
Erzählen vom Glanze der früheren Zeit.
Stolz strebet der uralte Dom empor,
Ein Zeichen vergangener Tage,
Ein herrliches Kunstwerk am Altar im Chor
Verkündet uns christliche Sage,

Verklärt durch der Sonne goldenen Schein,
Der sich drängt durch prächtige Fenster hinein.
Schloß Gottorp, ein unvergänglich Blatt
Bleibt's in den Annalen der Lande;
Ein herrliches Monument der Stadt,
Das fest geknüpft unsere Bande;

Ein Wahrzeichen bleibt's vergangener Macht
Von fürstlicher Größe und fürstlicher Pracht.

Beim Denkmal das Lied in der Brust erwacht:
„Schleswig-Holstein meerumschlungen",
Das Chemnitz und Bellmann zum Dank dargebracht,
Die das Lied gedichtet, gesungen,

Von wo es den Weg in die Ferne fand,
Weit hinaus über's deutsche Vaterland.

So reich die Geschichte, so reich die Natur
Hat die Stadt mit Schönheit umwoben;
Im Tal, auf der Höh', im Wald, auf der Flur
Fühlt die Brust sich von Wonne gehoben.
Mit Recht man Schleswig die Rosenstadt heißt,
Und Jeder mit Freuden als solche sie preist.

Die beim Mahl wir hier sizen im trauten Verein,
Laßt das volle Glas uns erheben,

Den ersten Toast der Stadt Schleswig zu weihn
Und unsern Dank hineinweben;

Daß Schleswigs Name glänz' lange noch,
Darauf stimmet ein in ein dreifach Hoch!

Onkel Christian.

vierzig Antworten auf seine Frage, in der neuen sogar über fünfzig. Er steht ratlos vor dieser unverlangten Überfülle und beginnt, da ihn nur selten chemische Kenntnisse bei seinen

Versuchen leiten, lange herumzutappen, bis er unter den vielen Rezepten ein halbwegs brauchbares findet. Da ihm auch der rote Faden fehlt, ist er vielleicht gerade bei dem besten Verfahren vorbeigegangen, ohne es zu beachten, hat viel Zeit verloren und für die zu seinen Experimenten erforderlichen Chemikalien unnötig Geld verausgabt. Es wäre von außerordentlichem Vorteile für die Metallgewerbetreibenden, wollte der auf diesem Gebiete so berufene Verfasser in der nächsten Auflage, die ja ohne Zweifel in absehbarer Zeit notwendig werden wird, diese besprochenen Verhältnisse berücksichtigen. Prof. Dr. Ernst Beutel.

Frage- und Antwortkasten.

Für brieflich gewünschte Fragebeantwortung bitten wir das Porto beizufügen. Fragen:

Frage 642. Ist man gesetzlich verpflichtet, bei der zuständigen Innung noch ein Meisterexamen zu machen, um sich Lehrlinge halten zu dürfen und bei einer evt. Etablierung sich Meister zu nennen, wenn man schon über 11 Jahre Werkmeister in einer Silberwarenfabrik (über 40-50 Personen) war. Während meiner Werkmeisterschaft habe ich die ersten Jahre 5 Lehrlinge an- und ausgelernt. Ich habe selbst 42 Jahre gelernt und bin von der Innung freigesprochen. O. S.

Frage 653. Ein Bijouterie-Engros-Geschäft hat ein Detail-Geschäft eröffnet; beschäftigt einen Gehilfen und eine Polisseuse. Darf der Mann, welcher Kaufmann ist, auf sein Fenster schreiben: „Verkaufsstelle der Goldwarenfabrik usw."?

Frage 656. Wie verhindert man das Braun- und Schwarzwerden unechter Bijouterie- und Metallgegenstände in wirksamer Weise? Das Zaponieren hat sich nicht immer zweckdienlich erwiesen. P. H. in B.

Frage 662. Wer ist der Fabrikant von Flaschentellern, die ein Monogramm (A. S.) als Warenzeichen tragen? C. G. in D.-H.

Frage 663. Kann mir einer der Herren Kollegen eine genaue Nachbildung oder auch Originalmodell eines der historischen, eisernen Trauringe von 1813 verschaffen, worin die Worte eingraviert sind: „Gold gab ich für Eisen"? Es wäre mir event. mit einer genauen Zeichnung, um einen Anhaltspunkt zu haben, gedient. Ich bitte um gefl. Nachricht. W.

Frage 665. Wo kann ich Aluminium - Armbänder für Export, direkt ab Fabrik, beziehen? H. O. T. in M. Frage 668. Ich habe in verschiedenen Schaufenstern eine sehr anziehende Reklameuhr gesehen. Dies ist eine Standuhr, unter deren Zifferblatt sich ein Tierkopf befindet, der imitierte Wasserstrahlen in ein darunter befindliches Becken speit. Wer liefert diese Uhren? G. J. in W.

Frage 674. Wer fertigt feine Drahtgeflechte für SchlangenBracelets? F. B. Frage 676. Welches ist der haltbarste, durchsichtige Klebestoff um Silber mit Glas zu verbinden? H. B. in D. Frage 677. Bitte mir Nachricht zu geben, wie ich das in gebrauchten Färbewassern befindliche Gold selbst wieder gewinnen kann. R. M. in F.

Frage 678. Kann mir einer der Herren Kollegen eine gute Firma nennen, die grüne Steine zu Silberschleifen liefert? E. St. in T. Frage 679. Wer fabriziert Stahlbijouterien mit_eingesetzten Similisteinen? G. K. in B. Frage 680. Bitte höfl. um Angabe einer guten Bezugsquelle von gediegenem, modernen Gebrauchs- und Luxusgegenständen in getriebenem Kupfer. J. W. in M.

Frage 683. Kann mir einer der Herren Kollegen mitteilen, wer Uniformknöpfe fabriziert? E. H. in A.

Frage 684. Wer liefert Fraismaschinen für Graveure und Schnittmacher? F. W. in P. billigen Simili

Frage 685. Welche Gablonser Firma liefert Schmuck sowie emaillierte Ketten-Anhänger?

A. in A.

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Frage 687. Kann mir einer der Herren Kollegen in Nürnberg eine Bezugsquelle für sog. Brautbecher in Silber als Anhänger (Berloque) angeben? M. F.

Frage 688. Wer ist Abgeber für eine möglichst 18 karat. antike starke Erbskette, sogenannte Batzenkette, mit hübschem antiken Schloß? W. H.

Antworten:

Zu Frage 629. Elektrische Lampen Sonnenlicht" (beste deutsche Marke) in allen Preislagen liefert: Curt Stehfest, Leipzig-Gohlis.

Zu Frage 644. Uhrketten - Pistölchen in Nickel mit Perlmutter oder Goldschaft und lauten Knall gebend, liefert: Curt Stehfest, Leipzig-Gohlis.

Zu Frage 646. Das Entfernen des Zapons von versilberten Waren geschieht am leichtesten durch Einlegen der Gegenstände in kochendes Wasser. Der Ueberzug läßt sich dann sehr leicht abziehen. Ein kleiner Zusatz von Cyankali erhöht die Wirkung der Flüssigkeit noch mehr. Soll der Ueberzug nur stellenweise entfernt werden, etwa von kleinen matten oder polierten, aber durch Ornamente begrenzten Flächen, so ist Salmiakgeist, wenn Gravierung vorhanden ist Spiritus zu empfehlen. Man taucht ein Läppchen in die genannten Flüssigkeiten und reibt damit die Stellen ab. F.

Zu Frage 657. Zum Löten polierter Gegenstände verwende ich vorteilhaft eine Lösung von 1 Teil Borax, 1 Teil Borsäure in 5-6 Teilen Wasser. Borax und Borsäure bringt man in das Wasser und kocht das ganze bis sich alles gelöst hat. Die Flüssigkeit muß heiß gebraucht werden. Beim Löten steigt das Lötmittel fast gar nicht. Der äußerst dünne, aber sehr festsitzende Ueberzug hält ein zwei- bis dreimaliges Glühen sehr gut aus. Es ist nicht notwendig, bei jeder Lötung die Flüssigkeit zu gebrauchen, es kann ruhig dünner Borax verwendet werden. Beim Anfertigen montierter Gegenstände verwende ich dieselbe Lösung. Die Sachen erhalten dadurch gar keinen Sud. Die kaltgewordene Lösung muß durch Zusatz von Wasser vor jedem neuen Gebrauch wieder gekocht werden. F.

Zu Frage 658. Teile Ihnen mit, daß ich in der Lage bin, diese Waren auszuführen, da ich Aehnliches als Spezialität erzeuge. Ch. W. Jung, Bijouterie-Fabrik, Pforzheim, Kienlestraße 9.

Zu Frage 660. Ich bin im Besitz verschiedener bewährter Schmelzpulver; müßte jedoch mit dem Fragesteller in direkte Verbindung treten, um zu erfahren, was für Gold er verarbeitet. August Reger, Ringfabrik in Schw. Gmünd. Zu Frage 669. Automobil-Anhänger in Gold, Silber und amerik. Doublé liefern: Adolf Köhler, Pforzheim. Hch. Kölle, Pforzheim. Gebr. Kraus, Schw. Gmünd. Zu Frage 670. Zum Bezuge von schwer versilberten Metallwaren sind außer der Metallwarenfabrik Geißlingen noch zu empfehlen: Metallwarenfabrik Pforzheim, vorm. Aichele & Cie.; Berndorfer Metallwarenfabrik, Berndorf, Niederlage in Berlin, Leipziger Str. 101/102; letztere Firma hauptsächlich für Bestecke, erstere Firma für Services usw. Gut versilberte Metallwaren, ähnlich denen der Württ. Metallwarenfabrik, liefert die Firma F. W. Quist, Eßlingen (Württ.).

Zu Frage 671. Silberne Weihwasserkessel liefern: Adolf Köhler, Pforzheim. Pfeiffer & Fischer, Pforzheim. Zu Frage 672. Doppelpanzerketten sowohl in Neusilber als auch in Messing und Tomback (meter- und stückweise) fabrizieren: Carl Wilh. Hertel & Co., Berlin SW. 19, Beuthstr. 16. Gottlieb & Wagner, Oberstein a. N. Klein & Quenzer, Oberstein. - Gebr. Spath, Oberstein. Hugo Rupp, Oberstein. Chr. Keller Sohn, Oberstein.

Zu Frage 673. Die Firma Adolf Kiedaisch, Pforzheim, führt die von Ihnen gewünschten Artikel. Galanteriewaren (Bronien, Holz- und Lederwaren) liefern: Paul Hübner, Berlin O., Markusstr. 5. — Siegmar Lewy (Inh.: Ferdinand Meyer), Berlin S. 42, Ritterstr. 24.

Zu Frage 675. Wegen Kordelarmbändern empfehlen wir Ihnen, sich an Fabrikanten von rohen Kordelketten zu wenden. Zu nennen sind u. a.: Albert Scheuffele, Pforzheim, und Hch. Fehling, Pforzheim.

Zu Frage 681. Vexierringe in Gold, Silber oder unecht vergoldet liefern: Chr. Vogel, Goldschmied in Oehringen (Württ.). - Gebr. Hamm, Viersen (Rheinland).

Zu Frage 682. Federn und Drücker für Zigarettendosen liefert: O. Benkendörfer, Pforzheim, Bleichstr. 29.

Nachdruck aus dem Inhalt vorliegender Zeitung ist nur mit Erlaubnis der Redaktion und unter genauer Quellenangabe gestattet.

Fachtechnischer und wirtschaftlicher Teil

Redaktion: Kunstgewerblicher Teil: Profeffor Rudolf Rücklin, Leiter der Goldschmiede-Schule, Pforzheim Fachtechnischer Teil: Goldschmied Paul Axthelm, Leipzig Wirtschaftlicher Teil: Syndikus Herm. Pilz, Leipzig

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Aus der Werkstatt für die Werkstatt!

Aus unseren Redaktions- Konferenzen.

enn man nach neuen Ereignissen im Geschäftsverkehr der Goldschmiede fragt, so steht der Kampf gegen die Diamanten-Imitationen immer obenan. Selbst in der stillsten Zeit des Jahres wüten diese Geschäfte mit ihren amerikanisch - frechdachsigen Reklamen fort und scheuen sich nicht, die ungeheuerlichsten Behauptungen dem arglosen Publikum ins Gesicht zu schleudern. Die „Deutsche Goldschmiede-Zeitung" hat bekanntlich auch in einer Petition an den Reichstag eine Remedur im Handel mit Diamanten-Imitationen beantragt, und es fragt sich, was der Reichstag in dieser Angelegenheit tun wird. Einstweilen sorgen diese Diamantengeschäfte noch reichlich für die Beschäftigung der Gerichte. Seit der vorjährigen Weihnachtszeit wurde schon in den Düsseldorfer Tageszeitungen eine raffinierte Reklame mit den

Lucretia-Diamanten

betrieben. Von 8 Mk., dem angeblich wirklichen Wert der „wunderbar brillierenden, künstlich gefaßten Diamant-Imitationen“, wurde allmählich der Preis auf 6, 4, 2, 1 Mk. und schließlich auf 25 Pf. herabgesetzt und zu diesem Preise natürlich auch hier ein kolossaler Umsatz erzielt. Im Frühjahr schritt aber doch endlich die Staatsanwaltschaft gegen dieses Treiben ein. Fünf Verkäufer und Verkäuferinnen des „American Diamond Palace" und der „Lucretia-Diamanten" wurden wegen Betrug angeklagt. In der Verhandlung vom 4. Juli traten Zeugen auf, die Schmuckstücke in bejammernswertem Zustande vorlegten. Das Gold war schwarz, die Brillanten ohne Glanz. Die Käufer waren also regelrecht betrogen worden! Und doch konnte man gegen die Angeklagten nichts machen. Die eigentlichen Geschäftsführer waren verduftet und der große mysteriöse Auftraggeber in London kann nicht aus seinem Fuchsbau herausgeholt werden. Man mußte auf Freisprechung erkennen. Der große ,,Chef" in London spielte auch in einem andern Prozeß des famosen

Bera-Diamond-Palace in Breslau

eine Rolle. Dort hatte sich ein junger Mann einen Vorschuß von der Kassiererin gegen Quittung geben lassen, der erst am dritten Tage ordnungsmäßig verbucht wurde. Da nun der Chef in London,,streng auf regelmäßige und ordnungsgemäße Geschäftsführung" hielt, wurde der Übeltäter sofort entlassen und klagte nun auf Gehalt. Das Kaufmannsgericht in Breslau verurteilte die Firma zur Zahlung des Gehaltes auf drei Monate, da eine strafbare Handlung nicht vorliege. Damit sie sich aber noch besonders lächerlich machen, haben die Leute, die selbst wiederholt mit den Rockschößen und Ärmeln die Türen der Staatsanwaltschaft streifen, den jungen Mann auch noch wegen

Unterschlagung angezeigt. Hoffentlich werden sie von der Staatsanwaltschaft eine gründliche Abfuhr erhalten. In der Untersuchungssache gegen das ebenso berüchtigte

Sarita-Diamanten-Geschäft in Nürnberg

wurden bereits im Mai vom dortigen Gericht vier Personen steckbrieflich verfolgt, die Geschäftsführer Blumenthal, Czechowsky, die Verkäufer Simon Reiß und Oswald Werner. Eine fünfte Person wurde gegen Bürgschaftsleistung aus der Untersuchungshaft entlassen. Es ist bedauerlich, daß das Einschreiten sich immer so lange verzögert, bis die Vögel, die gerupft werden sollen, ausgeflogen sind. Sie sind gewöhnlich schon lange Zeit flügge, und es sollte viel schneller auf den Fang gegangen werden. Auch die Sarita-Diamanten wurden in den letzten Tagen in Nürnberg für 25 Pf. pro Stück verkauft. Auch hier war Zulauf vorhanden, nachdem man kurz vorher in den Inseraten erklärt hatte, daß mit 50 Pf. „,die unterste Stufe" im Preise erreicht sei. Solchem faulen Zauber muß das Handwerk gründlich gelegt werden. Einen glücklichen Ausgang nahm in Frankfurt a. M. ein Prozeß, den ein Fräulein L. G. gegen die

Lucios of New York (Isaak Blumenthal)

wegen Rückzahlung des Kaufpreises von 72 Mk. für einen Ring anstrengte. Der Prozeß wurde auch noch durch zwei Instanzen getrieben. Die Klägerin hatte 72 Mk. für einen Ring bezahlt, der sonst im Geschäft der Lucios of New York für 38 Mk. verkauft wird. Das Gericht fand darin eine Täuschung der Käuferin, da der Ring nach dem Urteil der Sachverständigen höchstens einen Verkaufswert von 12 Mk. hat und der Stein mit zehn

Pfennigen zu bewerten ist. Diese Täuschung ist nach Ansicht des Gerichtes eine arglistige, so daß der Kaufvertrag angefochten werden konnte. Das Landgericht (4. Zivilkammer, 5. S. 184/06. 21) hielt gleichfalls arglistige Täuschung für vorliegend. In den Entscheidungsgründen heißt es:,,Wenn nun auch im allgemeinen ein Verkäufer den Kaufpreis für eine von ihm feilgehaltene Ware nach seinem Belieben festsetzen darf, so darf doch andererseits ein Kaufliebhaber, der ein offenes Ladengeschäft aufsucht, davon ausgehen, daß ihm nicht oder wenigstens nicht viel mehr für eine Ware abgefordert wird, als der in dem Geschäft für Waren dieser Art übliche Preis. Dies trifft namentlich dann zu, wenn es sich um Waren handelt, deren Preisbemessung für den warenunkundigen Kaufliebhaber schwer oder gar nicht nachprüfbar ist. Die Klägerin mußte glauben, daß der Preis von 72 Mk. der geschäftsübliche Verkaufspreis sei, sie wurde arglistig getäuscht, um einen übermäßigen, unreellen Gewinn zu erzielen!" Warum geht man in solchen Fällen nicht auch wegen Sachwucher vor?

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