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Büchertisch.

Friedrich Hartmann: Das Verzinnen und Verzinken, Vernickeln, Verstählen und das Überziehen von Metallen mit anderen Metallen überhaupt. A. Hartlebens Verlag, Wien und Leipzig. 5. verbesserte und sehr vermehrte Auflage. Ein für den Metallarbeiter sehr praktisches Buch, das auf einem Raum von 228 Seiten eine ganze Anzahl von Beschreibungen der Metallüberzüge und Rezepte enthält. Der Verfasser gibt im ersten Teile des Buches die Eigenschaften der Metalle wieder, wobei allerdings Gold, Silber und Platin recht kurz beschrieben sind. Um so mehr ausführlich hat er aber dafür das Überziehen der Metalle mit Quecksilber, Silber und Gold auf mechanischem und galvanischem Wege behandelt. Sehr eingehend sind dabei die Abhandlungen über die Herstellung von Amalgamen, Quickwasser und anderen Quecksilberverbindungen. Der Verfasser erläutert in leicht verständlicher Weise die verschiedenen Arten der Versilberung und Vergoldung. Er gibt die Rezepte für Anreibeversilberung, Anreibevergoldung, Versilberung und Vergoldung durch Eintauchen, Feuervergoldung, das Gelbbrennen, Platinieren usw. an; alles sehr wichtige Verfahren für die Goldschmiedewerkstatt. Nach einer ausführlichen Darstellung der Überzüge von Eisen und andern unedlen Metallen, Verzinnen, Verzinken derselben, gibt er noch eine Reihe von Farberezepten zur Metallfärbung, so daß das Buch als ein recht einheitliches bezeichnet werden kann. Dasselbe ist zum Preis von 3 Mk. brosch. und geb. 3.80 Mk. von dem Verlag der „Deutschen Goldschmiede-Zeitung" zu beziehen.

Frage- und Antwortkasten.

Für brieflich gewünschte Fragebeantwortung bitten wir das Porto beizufügen. Fragen:

Frage 642. Ist man gesetzlich verpflichtet, bei der zuständigen Innung noch ein Meisterexamen zu machen, um sich Lehrlinge halten zu dürfen und bei einer evt. Etablierung sich Meister zu nennen, wenn man schon über 11 Jahre Werkmeister in einer Silberwarenfabrik (über 40-50 Personen) war. Während meiner Werkmeisterschaft habe ich die ersten Jahre 5 Lehrlinge an- und ausgelernt. Ich habe selbst 4 Jahre gelernt und bin von der Innung freigesprochen. O. S.

Frage 646. Welches ist die einfachste und leichteste Art und Weise, das Zapon von versilberten Waren zu entfernen? L. in W.

Frage 653. Ein Bijouterie-Engros-Geschäft hat ein Detail-Geschäft eröffnet; beschäftigt einen Gehilfen und eine Polisseuse. Darf der Mann, welcher Kaufmann ist, auf sein Fenster schreiben: „Verkaufsstelle der Goldwarenfabrik usw."?

Frage 656. Wie verhindert man das Braun- und Schwarzwerden unechter Bijouterie- und Metallgegenstände in wirksamer Weise? Das Zaponieren hat sich nicht immer zweckdienlich erwiesen. P. H. in B.

Frage 660. Kann mir einer der Herren Kollegen die genaue Zusammensetzung eines Schmelzpulvers angeben? Es gibt davon mehrere Sorten, für Feilung und Schliff usw. A. F. K. in P.

Frage 662. Wer ist der Fabrikant von Flaschentellern, die ein Monogramm (A. S.) als Warenzeichen tragen? C. G. in D.-H.

Frage 663. Kann mir einer der Herren Kollegen eine genaue Nachbildung oder auch Originalmodell eines der historischen, eisernen Trauringe von 1813 verschaffen, worin die Worte eingraviert sind: Gold gab ich für Eisen"? Es wäre mir event. mit einer genauen Zeichnung, um einen Anhaltspunkt zu haben, gedient. Ich bitte um gefl. Nachricht. W. Frage 665. Wo kann ich Aluminium - Armbänder für Export, direkt ab Fabrik, beziehen? H. O. T. in M.

Frage 668. Ich habe in verschiedenen Schaufenstern eine sehr anziehende Reklameuhr gesehen. Dies ist eine Standuhr, unter deren Zifferblatt sich ein Tierkopf befindet, der imitierte Wasserstrahlen in ein darunter befindliches Becken speit. Wer liefert diese Uhren? G. J. in W.

Frage 670. Kann mir einer der Herren Kollegen eine Bezugsfirma nachweisen, welche gute, schwer versilberte Metallwaren, ähnlich der Württemberger Waren, liefert? W. Sch. in G.-S.

Frage 671. Wer fabriziert Weihwasserkesselchen in Silber in den verchiedensten Arten, und Weihwasserbüchsen in Silber für die Tasche (kleine, schmale Büchsen mit Schwamm- Einlage)? A. W. in C.

Frage 673. Wer kann mir eine Firma angeben, die feine und mittlere Galanterie-Waren (Bronzen-, Holz- und Lederwaren) liefert, welche man neben dem Verkauf von Gold- und Silberwaren führen kann? A. V. in E. Frage 674. Wer fertigt feine Drahtgeflechte für SchlangenBracelets? F. B.

Frage 676. Welches ist der haltbarste, durchsichtige Klebestoff um Silber mit Glas zu verbinden? H. B. in D. Frage 677. Bitte mir Nachricht zu geben, wie ich das in gebrauchten Färbewassern befindliche Gold selbst wieder gewinnen kann. R. M. in F.

Frage 678. Kann mir einer der Herren Kollegen eine gute Firma nennen, die grüne Steine zu Silberschleifen liefert? E. St. in T. Frage 679. Wer fabriziert Stahlbijouterien mit eingesetzten Similisteinen? G. K. in B.

Frage 680. Bitte höfl. um Angabe einer guten Bezugsquelle von gediegenem, modernen Gebrauchs- und Luxusgegenständen in getriebenem Kupfer. J. W. in M.

Frage 681. Wer ist Fabrikant, bzw. wer liefert Fingerringe aus vier verschieden gebogenen und ineinander gesetzten Ringen, die sogenannten vier arabischen Vexierringe? A. L. in Z. Frage 682. Welcher Fabrikant liefert die Mechanik (Stahlfedern mit Drücker) zu Zigarettendosen? H. I. in M.

Antworten:

Zu Frage 638. Wollen Sie sich an den Spezialist Täschner Rud. Stasny, Berlin S., Brandenburgstr. 39, wenden.

Zu Frage 639. Kupfer-emaillierte Nippsachen fabrizieren: Kunst-Metall-Werkstätten München, E. Ehrenböck & L. Vierthaler, Schleißheimerstr. 102.

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Zu Frage 648. Nebenstehendes Warenzeichen führt die Firma Otto Schneider, Berlin C., Stallschreiberstr. 46, Silberwarenfabrik.

Zu Frage 657. Doublégegenstände müssen vor dem Löten gut gereinigt sein; dieselben werden zuerst in einer Lösung von I Teil Aetzkali und 2 Teilen Wasser in einer Kupferschale gut abgekocht, in frischem Wasser geschwenkt und nochmals in reinem Wasser gesotten. Man vermeide jedoch, die Gegenstände mit der Hand anzugreifen, da sie sofort den Fettstoff der Finger annehmen und an diesen Stellen keine Borsäure mehr halten würde. Die Gegenstände werden dann in einer Lösung von 1 Teil Borsäure und 2 Teile Wasser abgekocht. Hierauf schüttet man die Borsäure vorsichtig ab, damit die Gegenstände nicht herausfallen, lege ein Brett über die Kupferschale, und trocknet sie in derselben vorsichtig durch gleichmäßiges Schütteln über dem Feuer auf, auch muß man acht geben, daß die Gegenstände nicht am Boden der Kupferschale festkleben, sie müssen sofort mit einem Holz losgelöst werden, da sie sonst zu heiß werden und anlaufen. Das Feuer darf nicht zu stark sein; die Gegenstände werden sodann durch das Abdunsten des Wassers einen gleichmäßigen weißen Ueberzug erhalten. Beim Löten der Doblégegenstände muß man darauf achten, daß dieselben langsam angewärmt werden. Sollen die Sachen mehrmals gelötet werden, so müssen dieselben in verdünnter Schwefelsäure abgekocht und dann nochmals in Borsäure wie oben beschrieben, gesotten werden. Die angemachte Borsäure kann man immer wieder verwenden. Sie muß nur in einem verschlossenen Gefäß aufbewahrt werden.

Zu Frage 658. Artikel in Art der böhmischen Granatwaren liefern: G. Rupp jun., Pforzheim, Gymnasiumstraße 72. Raimund Schamal, Bijouterie-Fabrik, Gablonz, Knopfgasse.

Zu Frage 664. Billige Damen- und Herrenketten liefert: G. Rupp jun., Pforzheim, Gymnasiumstr. 72.

Zu Frage 666. Das Normal-Verbands - Ringmaß fertigt Herr F. Krimnitz, Ringfabrikant in Magdeburg. Diesem wurde vom Verband Deutscher Juweliere, Gold- und Silberschmiede die alleinige Herstellung übertragen.

Zu Frage 667. Diesen schwarzen Lack zum Ausfüllen von Schrift, sogenanntes Judenpech, bekommt man in jeder Chemikalienhandlung.

Zu Frage 669. Silberne Anhänger liefert: Richard Lebram, Gold- und Silberwaren, Uhren, Berlin C. 19, Grünstr. 5/6.

Zu Frage 671. Die betreffenden Dosen, wie auch Weihkesselchen liefert: Arnold Künne, Silber-, Alfenidewaren-Fabrik und Kirchengeräte, Altena i. W.

Zu Frage 672. Doppelpanzerketten fabriziert in Neusilber und Messing die Uhrkettenfabrik Carl Maurer Sohn, Oberstein a. d. Nahe.

Zu Frage 675. Silberne Kordelarmbänder fertigt Heinrich Fey, Kettenfabrik Pforzheim.

Bekanntmachungen des Verbandes Deutscher Juweliere, Gold- und Silberschmiede.

Zu der Frage, ob es berechtigt ist, daß Uhrmacher, wenn sie einige Reparaturen an Goldarbeiten ausführen können, sich als Goldarbeiter bezeichnen, bringen wir heute ein sehr interessantes Gutachten der Handwerkskammer Frankfurt a. O., welches insofern beachtenswert ist, als es in voller Klarheit den Standpunkt vertritt, daß unter einem Goldarbeiter oder Goldschmied doch etwas anderes zu verstehen ist, als wenn ein Uhrmacher einige Reparaturen an Goldarbeiten auszuführen in der Lage ist.

Gutachten in Sachen Goldschmied und Uhrmacher.

Frankfurt a. O., den 4. Juli 1906.

„Unter Rückgabe der Anlagen erlauben wir uns, zu der von Ihrem Verbande angeregten Frage, ob ein Uhrmacher, der nicht gelernter Goldschmied (Goldarbeiter) ist, sich die Bezeichnung Goldschmied beilegen darf, unsere Ansicht wie folgt mitzuteilen:

Unbestritten ist es, daß ein Uhrmacher mit Gold- und Silberwaren Handel treiben kann, ebenso wie es auch einem Goldschmied gestattet ist, ein Uhrenlager zu halten und Uhren zu verkaufen, da nach § 1 der Reichsgewerbeordnung jedermann der Betrieb eines beliebigen Gewerbes erlaubt ist, sofern nicht dieses Gesetz selbst Ausnahmen oder Beschränkungen vorschreibt oder zuläßt. Anders verhält es sich jedoch mit der Frage, ob ein Uhrmacher sich den Titel Juwelier, Goldschmied beilegen darf, der nach dem Sprachgebrauch unter allgemeiner Anschauung des Publikums sowohl wie der Fachmänner den Inhaber als Fachmann erscheinen läßt. Es fragt sich, ob diese Selbstbezeichnung nach den vorhandenen gesetzlichen Bestimmungen untersagt werden kann. Daß der § 360, Ziffer 8, des Reichsstrafgesetzbuches auf diesen Fall keine Anwendung finden kann, ist ohne weiteres klar, so daß eine nähere Erörterung nicht notwendig ist. Dagegen bietet u. E. das Gesetz zur Bekämpfung des unlauteren Wettbewerbes vom 27. Mai 1896 eine Handhabe, den fälschlich beigelegten Titel anzufechten. Nach § 1 dieses Gesetzes macht sich strafbar, wer in öffentlichen Bekanntmachungen usw. über geschäftliche Verhältnisse . . . unrichtige Angaben tatsächlicher Art macht, die geeignet sind, den Anschein eines besonders günstigen Angebots hervorzurufen. Die Bezeichnung Goldschmied könnte nach diesem Paragraphen untersagt werden, wenn dessen übrige Voraussetzungen zutreffen. Wenn sich ein Uhrmacher in öffentlichen Bekanntmachungen, auf Rechnungsformularen oder dem Firmenschild fälschlich Goldschmied nennt, so enthält diese Bezeichnung u. E. eine Angabe tatsächlicher Natur über geschäftliche Verhältnisse. Denn diese Bezeichnung setzt bei dem Uhrmacher das Vorhandensein einer persönlichen Eigenschaft voraus, welche zu dem eigenen Geschäft und zu dem Geschäftsleben überhaupt in Beziehung steht und für das kaufende Publikum von Bedeutung ist.

edelsteine sowie deren Eigenschaften und Behandlung kennen. Das alles setzt aber voraus, daß ein Goldschmied sein Handwerk auch ordentlich gelernt haben muß und daß eine vorübergehende Beschäftigung in dem Geschäfte eines Goldschmieds nicht genügt, um jemandem diese Kenntnisse zu verschaffen. Ein Uhrmacher nun, der mit Gold- und Silberwaren handelt, mag vielleicht verstehen, einige leichte Reparaturen an den von ihm geführten Gold- und Silberwaren auszuführen, daß er aber auch über fachmännische Kenntnisse wie der gelernte Goldschmied verfügt, muß füglich bezweifelt werden. Führt nun ein Uhrmacher fälschlich den Titel Goldschmied, so kann diese unrichtige Angabe nicht schlechthin wegen ihrer Unrichtigkeit allein unter § 1 a. a. O. gestellt werden, sondern nur insoweit, als sie geeignet ist, den Anschein eines besonders günstigen Angebotes hervorzurufen und dadurch zum Nachteil redlicher Mitbewerber Kunden anzulocken. Das dürfte aber in der Tat zutreffen; denn wie das Oberlandsgericht zu Jena am 5. Okt. 1903 zutreffend ausgeführt hat, „das Publikum wird glauben, sich beim Ankauf dort gebotener Goldwaren auch auf die Sachkunde eines in Goldarbeiten ausgebildeten Mannes verlassen zu können, es wird glauben, einen Fachmann auf diesem Gebiete vor sich zu haben und deswegen besser kaufen zu können. Gerade bei den feineren Handwerken wird das fachmännische Können auf Grund ordentlicher Ausbildung von größerer Bedeutung sein, weil es sich um teure, kostspielige Waren bzw. Arbeiten handelt." Dieser Ansicht des Gerichts wird nicht nur jeder Fachmann, sondern auch der Laie unbedingt beipflichten können, da sie der allgemeinen Anschauung richtigen Ausdruck verleiht. Wenn nun ein Uhrmacher Goldwaren unter der Bezeichnung „Goldschmied“ anbietet, so ist diese Angabe, wie von Gerichten mehrmals entschieden worden ist, tatsächlich geeignet, beim Publikum den Anschein eines besonders günstigen Angebotes hervorzurufen. Denn nach der vorher zitierten Gerichtsentscheidung und den Kommentaren zum Gesetz vom 27. Mai 1896 ist ein Angebot nicht nur bei günstigen Preisen zu verstehen, sondern auch dann, wenn die Garantie des Fachmannes für die Vertrauenswürdigkeit des Anzeigenden und die Güte der Ware als vorhanden hingestellt wird.

Daß durch die Behauptung der unrichtigen Angaben tatsächlich eine Täuschung eingetreten ist, ist nicht erforderlich. Es genügt, daß die Angaben zur Täuschung geeignet sind, und durch das Gesetz wird daher jede, wenn auch erfolglose Tätigkeit getroffen, die zur Folge haben, kann, daß das kaufende Publikum über die Güte des Angebots irre geführt wird. Hierbei kommt es immer auf das Denken und die Auffassung desjenigen Teiles des Publikums an, an den die Reklame, Offerte usw. gerichtet ist.

Um das Vorhergesagte nochmals kurz zusammenzufassen, kann u. E. bei richtiger Auslegung des Wettbewerbsgesetzes gegen Uhrmacher, die sich fälschlich Goldschmiede nennen, erfolgreich vorgegangen werden. Allerdings entscheidet das Gericht nach freiem Ermessen unter Berücksichtigung aller in Betracht kommenden Umstände. Daraus lassen sich auch die verschiedenen Auffassungen der Gerichte, die sich mit dieser Angelegenheit schon befaßt haben, erklären. Es wäre daher nur zu wünschen, daß auch das Reichsgericht zu dieser Frage Stellung nimmt."

Ferner ist es weiter notwendig, daß diese Bezeichnung eine unrichtige Angabe tatsächlicher Art enthält und daß sie geeignet ist, den Anschein eines besonders günstigen Angebots hervorzurufen. Hierbei muß geprüft werden, welche Bedeutung dem Worte „Goldschmied" sowohl nach dem Sprachgebrauch als nach der Anschauung des Publikums wie der Fachmänner zukommt. Allgemein versteht man unter einem Goldschmied eine Persönlichkeit, die es verstehen muß, Gold und Silber zu legieren, zu schmelzen, schmieden und zu treiben. Der Goldschmied muß imstande sein, die immerfort durch die Mode wechselnden Neuheiten auszuführen und die vielen chemischen Prozesse zu kennen. Außerdem muß er die Edel- und HalbNachdruck aus dem Inhalt vorliegender Zeitung ist nur mit Erlaubnis der Redaktion und unter genauer Quellenangabe gestattet.

Veröffentlicht durch den

Verband Deutscher Juweliere, Gold- und Silberschmiede, Berlin S., Oranienstraße 143.

Fischer.

Nr. 32 - IX. Jahrgang LEIPZIG 11. August 1906

DEUTSCHE GOLDSCHMIEDE

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Bezugspreis pro Quartal M. 2.-(Ausland pro Jahr M. 10.-).Kleine Ausg. pro Quartal M. 1.- (Ausland pro Jahr M. 5.-).

Der Verbandstag in Eisenach.

on Bergeshöhe schweifen meine Augen in früher Morgenstunde hinunter in das liebliche Tal, in welchem sich die alte, gewerbfleißige Stadt Eisenach in aller ihrer Schönheit, beleuchtet vom ersten Rotgold der Morgensonne, ausdehnt. Wie sich die roten Ziegeldächer von den grünen Wiesen und dunklen Fichtenwaldungen abheben, wie in der Ferne die bewaldeten Bergkegel herübergrüßen und zu fröhlicher Bergfahrt locken, wahrlich, es ist ein Stück Paradies auf Erden, dieses sagenumwobene Eisenach, in dessen Mauern manche weltgeschichtliche Großtat sich vollzogen hat. Neben den Türmen der ehrwürdigen Nicolai- und Georgenkirche ragen die mächtigen Schlote kühn in die Luft, welche ein Wahrzeichen der Industrie, des Handels und Gewerbes von Eisenach bilden. Mit oberflächlichem Blick zähle ich sofort über dreißig Schornsteine, aus welchen leichter Rauch zu dem leichtbewölkten Himmel emporsteigt. Und am Horizonte der steinerne Koloẞ? Wer wüßte nicht, daß es einer der zahlreichen Bismarcktürme ist, welche Deutschland seinem größten Manne in ewiger Dankbarkeit errichtet hat, dem Manne aufgetürmt hat, der uns Einheit, Größe und Macht wiedererrungen hat. Alle Einigungsbestrebungen im deutschen Vaterlande sind doch im letzten Grunde auf dieses Helden eisernes Wirken und Schaffen zurückzuführen, auch die beruflichen Einigungsbestrebungen, wie sie auch im „Verband deutscher Juweliere, Gold- und Silberschmiede" von Jahr zu Jahr fester und zielbewußter zu Tage treten. Ja, es ist ein köstliches Panorama, das sich vor mir auftut, wenn ich aus den Fenstern meines Zimmers im „Hotel Waldhaus" die Blicke nach dem Gelände im Morgengrauen hinübersende. Schönheit der Natur, in innigster Vereinigung mit der Arbeitsfreude und Tatkraft eines kernigen Menschenschlages, das ist es, was Eisenach allen lieb und wert macht, die durch

das alte Nicolaitor Einkehr in ihm halten, und die Bilder verwehter Jahrhunderte, farbenglühend und berückend, ergreifend und begeisternd, vor sich emporsteigen lassen. Im Waldhaus" fand am gestrigen Tage auch

der Begrüßungsabend

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statt, der sich einer zahlreichen Beteiligung erfreute und den Goldschmieden von fern und nah Gelegenheit bot, sich einander zu nähern und willkommene Freundschaftsbande zu schließen. Mit einem herzlichen Grüß Gott!" leitete der wackere Sängerchor den Abend ein. Dann ergriff Herr Klapper-Eisenach das Wort, um die Anwesenden im Namen der Eisenacher Kollegen von Herzen willkommen zu heißen. Eisenach ist die Perle Thüringens und Thüringen ist das Herz Deutschlands, hob er mit Recht hervor, darum dürfen die deutschen Goldschmiede auch bei einem „trockenen" Verbandstag in Eisenachs Mauern einer freundlichen Aufnahme und schöner Eindrücke gewiß sein. Der Verbandsvorsitzende Herr Wilhelm Fischer-Berlin erwiderte hierauf, daß man ja mit einer gewissen Voreingenommenheit gen Eisenach gepilgert sei, denn leider habe sich auf den Verbandstagen noch kein Eisenacher Kollege bislang eingefunden gehabt, aber dieses Vorurteil sei schnell bei dem herzlichen Empfange gewichen, den man in Eisenach gefunden habe. Redner verglich Eisenach mit einer schönen Frau, in deren Nähe man sich wohlfühlt, deren Gunst man zu erringen sucht und die sich gern schmeicheln läßt. Er sprach zum Schluß die Hoffnung aus, daß die Verhandlungen dieses Verbandstages einen glücklichen und friedlichen Verlauf zum Segen des Verbandes nehmen möchten. Ein allgemeines Lied und Musikvorträge belebten im übrigen den Abend, der einen Beweis davon gab, wie man immer mehr zu der Einsicht gelangt ist, daß die Einigung in Berufsverbänden

heute eine eiserne Notwendigkeit geworden ist und daß der sich nur selbst wohl will, der Anschluß an sie sucht. Zum Schluß dankte der Vorsitzende noch den wackeren Sängern, die den Liederquell so fröhlich aufsprudeln ließen, daß er seine Wirkung ebensowenig verfehlte wie die „Großherzogin Karolinenquelle". Am Sonntag Morgen 9 Uhr nahm

der erste Verhandlungstag

im Saale des „Hotel Waldhaus" seinen Anfang. Der Vorsitzende Herr Wilhelm Fischer eröffnete die Versammlung mit einer warmen Ansprache, in welcher er besonders die im Verbandsjahre durch den Tod ausgeschiedenen Mitglieder ehrte. In erster Linie galten seine Worte Merk-München und Eckardt-Dresden. Die Versammlung erhob sich zu Ehren der Toten von den Plätzen. Hierauf wurde zur Feststellung der Präsenzliste geschritten. Es sind vertreten 25 Vereine und 12 Einzelmitglieder, mit zusammen 1472 Stimmen.

Dann wurde in die Tagesordnung eingetreten und zunächst zur

Beratung des Geschäftsberichtes

geschritten. Zu dem gedruckt vorliegenden Bericht gab der Vorsitzende noch einige Ergänzungen. Wir heben daraus folgendes hervor:

In Plauen hat sich ein Verein der Juweliere des Gewerbekammerbezirks gebildet.

In Sachen des Ausverkaufswesens ist am 25. Juli ein Gesetzentwurf beim Bundesrat eingereicht worden. Die Handwerkskammer für das Herzogtum Anhalt hat dem Verband bereits den Dank für sein Vorgehen ausgesprochen. Der Verband hat sich, ihrer Anregung folgend, auch an den Vorort des deutschen Handwerks- und Gewerbekammertages, Hannover, behufs Unterstützung des Entwurfes gewandt. Ferner wurden Eingaben an den Bundesrat gerichtet, nach welchen:

1. der § 67 der Gewerbeordnung dahin abgeändert werden soll, daß das Feilbieten von Goldwaren und Uhren auf Jahrmärkten verboten werden soll, auch

2. das Aufsuchen von Bestellungen auf diese Waren ganz zu verbieten ist, und

3. der § 56 der Gewerbeordnung folgende Abänderung erhält: „Die nachstehend verzeichneten Waren sind vom Ankauf und Feilbieten im Umherziehen ausgeschlossen. Ebenso ist das Aufsuchen von Bestellungen auf diese Waren verboten:

Gold- und Silberwaren, Bruchgold und Bruchsilber,
Taschenuhren."

Erneut wird an die Abführung der Mitgliederbeiträge erinnert, um Maßnahmen zu ersparen. Der Besteckkonvention sind 24 Silberwarenfabrikanten beigetreten und zwar folgende: Franz Bahner, Düsseldorf,

Wilhelm Binder, Schw. Gmünd,

Bremer Silberwarenfabrik A.-G. Sebaldsbrück, Bruckmann & Söhne, Heilbronn,

E. Dippe, Berlin,

Fehlisch & Kirchheim, Treptow a. Rega, Robert Freund, Berlin,

G. Haegermann, Burgdorf b. Hannover,

Karl Kaltenbach & Söhne, Altensteig,

Koch & Bergfeld, Bremen,

Richard Köberlin, Döbeln,

Körner & Proll, Berlin,

Liegnitzer Silberwarenfabrik, Paul Sandig & Co., Liegnitz, Gebr. Petersfeldt, Berlin,

F. Reusch & Söhne, Elmshorn,

Robbe & Berking, Flensburg,

M. J. Rückert, Mainz,

Schweriner Silberwarenfabrik, H. Rose, Schwerin,
H. Spliedt, Itzehoe,

Vereinigte Silberwarenfabriken A.-G. Düsseldorf,
D. Vollgold & Sohn, Berlin,
Hermann Walter, Halle a. S.,

M. H. Wilkens & Söhne, Hemelingen,

H. Wurm, Braunschweig.

In der Frage über „Uhrmacher, die sich Goldschmiede nennen", ist ein Gutachten der Handwerkskammer zu Frankfurt a. O. eingegangen, das sich ganz auf einen für die Goldschmiede günstigen Standpunkt stellt.

Das Wort zum Geschäftsbericht ergreift zunächst Herr Schöpflich-München. Er kommt auf das Zirkular über die Einbruchsversicherung zu sprechen, in welchem der Vorsitzende bekannt gibt, daß er eine Generalagentur der Feuerversicherung Rheinland übernommen habe. Herr Schöpflich bestreitet, daß die Mitglieder Vorteile aus der Verbindung mit dieser Gesellschaft hätten, da sie Versicherungen nicht annimmt, wenn nicht eine Person im Geschäft schläft. Die Gesellschaft sei in Süddeutschland nicht einmal konzessioniert. Außerdem habe der Vorstand eine schwere Verantwortung durch diese Verbindung auf sich genommen. Die Einbruchsversicherungsgesellschaften hätten einen Ring gebildet, wonach jeder, der in einer Gesellschaft abgelehnt werde, in einer anderen nicht mehr zum tarifmäßigen Satze aufgenommen werden könne. Da er nun von der Rheinland-Versicherung abgelehnt worden sei, so müsse er jetzt bei einer anderen Versicherung statt 3 pro Mille 6 pro Mille zahlen. So würden die Mitglieder geschädigt. Herr Fischer erwidert, daß die Übernahme einer Generalagentur durch ihn die einzige Form gewesen sei, in der sich ein Abschluß mit einer Gesellschaft überhaupt habe erzielen lassen. Der Vorstand selbst sei noch nicht zufrieden mit der erzielten Verbindung, es würden da noch verschiedene günstigere Bedingungen erzielt werden müssen. Zunächst habe aber doch einmal ein Anfang gemacht werden müssen. Herr Heiden-München glaubt, daß die Versicherung wenig Freunde finden werde, so lange die Bedingung bestehe, daß jemand im Lokal schlafen müsse. Einen Schaden habe Herr Schöpflich nach seiner Ansicht nicht erlitten. Herr Keulmann-Erfurt führt aus, daß doch ein Schaden für Herrn Schöpflich erwachsen sei. Herr Mayer-Arnstadt weist gleichfalls darauf hin, daß die Versicherung mit der bestehenden Bedingung keinen Wert habe. Am liebsten möchten die Gesellschaften nur solche Geschäfte aufnehmen, bei denen die Gefahr eines Einbruchsdiebstahls überhaupt im weiten Felde liege. Herr Schöpflich hebt zum Schluß hervor, daß es ihm nur darauf angekommen sei, darzutun, daß die Verbindung mit der Gesellschaft Rheinland nicht zu empfehlen sei. Eine weitere Debatte über den Geschäftsbericht wurde nicht geführt. Derselbe wird genehmigt. Die Beratung über den Kassenbericht, sowie die Entlastung des Schatzmeisters, Vorstandes und Ausschusses wurden einstweilen zurückgestellt und zur

Neuwahl des Vorstandes

verschritten. Herr Becker-Köln gibt Mitteilungen über eine von Süddeutschland ausgehende Bewegung, wonach der Vorstand periodisch neu gewählt werden soll. Er erklärt, daß zu einer solchen Maßnahme kein Grund vorliege. Falls der Vorstand seine Pflicht nicht tue, könne er ja vom Ausschuß seines Amtes enthoben werden. Davon könne aber doch gar keine Rede sein. Er empfehle die Wiederwahl des Vorstandes durch Akklamation. Herr Schöpflich tritt für den süddeutschen Antrag ein. Herr Klee-Breslau ist dafür, daß dem Vorstand volles Vertrauen entgegengebracht wird. Der Vorstand habe allerdings nicht gleich mit einer Amtsniederlegung auf den Antrag zu antworten brauchen, denn man habe doch nur seiner Überzeugung Ausdruck verleihen und zum Besten des Verbandes beitragen wollen.

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Ergänzungswahl zum Ausschuß

wurden die Herren Heiden, Kirsch, Schmieth neu-, die Herren Kiesel und Range einstimmig wiedergewählt. Die Wahl der Rechnungsprüfer

gestaltete sich zu einer Wiederwahl der Herren Foehr, Becker, Schlund und Steinheuer.

Das Wort wird sodann Herrn Betz-Hannover zu seinem Referat über den Antrag der Vereinigung Hannover, die

Einrichtung einer Probierstelle

für Gold, Silber und Güldisch

betreffend, erteilt. Derselbe erläutert die Vorteile, welche eine solche Probierstelle mit sich bringen würde. Die Proben würden billiger werden, aber es wäre auch eine größere Garantie da. Man habe sich in Hannover die Sache so gedacht, daß der Verband zwei Probierer anstelle, welche zu angemessenem Preise die Proben vorzunehmen hätten. Sie dürften nicht selbst Goldkäufer sein, um jede Voreingenommenheit auszuschließen, und müßten volle Garantie dafür übernehmen, daß das Gold anstandslos verkauft und verarbeitet werden könne. Wenn der Verband jetzt auch bei seiner finanziellen Lage eine solche Probierstelle nicht selbst errichten könne, so müsse doch der Versuch gemacht werden, die Errichtung auf Kosten der Mitglieder ins Leben zu rufen. Herr Stricker-Ratzeburg meinte, daß die einzelnen Vereine solche Probierer anstellen sollten. Herr Steinheuer-Hanau schildert, wie die Angelegenheit in Hanau geregelt ist, und weist auf die dort bestehenden Vorschriften für Probierer hin. Das Amt sei, namentlich wenn Legierungen mit Platin in Frage kommen, ein sehr schwieriges, und verursache nicht unbedeutende Kosten. Er empfehle, die Hanauer Probierstelle in Anspruch zu nehmen. Herr GiebelLeipzig ist der Meinung, daß die Angelegenheit noch einmal im Vorstand beraten werden solle, ehe ein Beschluß gefaßt werde. Herr Betz-Hannover tritt nochmals für den Antrag Hannover ein. Herr Fischer erklärt, daß der Verband ja eine Geschäftsstelle errichtet habe, in welcher neue Sachen geprüft werden sollen, dieselbe sei aber nicht in Anspruch genommen worden. Herr Stricker-Ratzeburg meint, daß eine solche allgemeine Probierstelle viel Kosten verursachen werde, so daß die Beiträge erhöht werden müßten, worauf Herr Betz erwidert, daß ja vorläufig die Kosten von den Mitgliedern getragen werden sollten. Herr Baumert-Leipzig bemerkt, daß der Verband der Grossisten bereits eine solche Probierstelle geschaffen habe, in welcher die Proben unentgeltlich unternommen würden. Herr Steinheuer weist nochmals darauf hin, daß mit den vereidigten Probierern der Handelskammer zu Hanau sich ein Abkommen werde treffen lassen. Bei der Abstimmung wird der Antrag Hannover angenommen und dann die Sitzung geschlossen. Am Nachmittag fanden Ausflüge in Eisenachs anmutige Umgebung, hauptsächlich durch das grotesk-schöne Annatal nach der hohen Sonne, statt.

Am zweiten Tage wurde zunächst von Herrn Arthur Schmidt der

Kassenbericht

vorgetragen. Die Einzelheiten interessieren die Allgemeinheit

nicht. Herr Schöpflich und Herr Giebel wünschen, daß der Kassenbericht zeitiger und ebenfalls gedruckt in die Hände der Mitglieder komme. Herr Schmidt erklärt, daß dem nach Möglichkeit Rechnung getragen werden solle, diesmal sei es infolge Verhinderung sowohl seiner Person als des Stellvertreters unmöglich gewesen. Auch Herr Klee-Breslau erklärt, daß die Mitglieder die vorherige Zufertigung des Kassenberichtes verlangen könnten. Es müsse dies vier Wochen vorher geschehen. Herr Schlund meint, daß diese Frist etwas zu lang bemessen sei. Herr Klee beantragt, die Decharge auszusetzen, bis der Kassenbericht in den Händen der Mitglieder sei. Herr StrickerRatzeburg erklärt, daß der Verbandstag weiter hinausgeschoben werden müsse, wenn die Frist zu einer vorherigen Vorlegung nicht ausreiche. Nach weiteren Auseinandersetzungen der Herren Fischer, Schmidt, Klee und Becker wird dem Schatzmeister die Decharge erteilt. Eine Sammlung für die Unterstützungskasse ergibt 67 Mk. Sodann wird die

Entlastung des Vorstandes und Ausschusses ausgesprochen und von Herrn Stricker demselben der Dank der Versammlung dargebracht. Das folgende Referat über das Versicherungswesen

erstattete der Vorsitzende, Herr Wilhelm Fischer, welcher zunächst einen Rückblick auf die Entwicklung der ganzen Angelegenheit gab. Er weist darauf hin, daß die Verbandsleitung die Idee, eine eigene Feuerversicherung ins Leben zu rufen, aufgegeben habe, da von verschiedenen Seiten dieselbe bekämpft worden sei. Dagegen soll eine Verbindung mit einer Gesellschaft gesucht werden, welche eine besondere Abteilung für die Versicherung der Goldschmiede ins Leben zu rufen gedenkt. Zunächst soll einmal erprobt werden, wie sich die Berliner Goldschmiede-Innung zu dem Projekt stellt. Erklärt man sich dafür, so wird dann weiter an die Mitglieder herangetreten werden. Was die Einbruchs-Versicherung anlangt, so hat der Vorsitzende wegen der bereits erwähnten Bedingung, daß eine Person im Geschäft schlafen müsse, bereits mit der Gesellschaft Rheinland Rücksprache genommen. Der Vertreter der Gesellschaft hat sich darüber beklagt, daß leider unter den Goldschmieden noch eine viel zu große Vertrauensseligkeit herrsche, so daß oft alle Sicherheitsmaßregeln außer acht gelassen würden.

Auch die Vertreter anderer Gesellschaften führen diese Klage. Der Vertrag mit der „Rheinland"-Gesellschaft sei deshalb besonders vorteilhaft, weil bei der Schädenregulierung ein Mitglied des Verbandsvorstandes mitwirken könne. Herr Stricker weist auf die Schwierigkeiten hin, welche einer solchen Verbindung mit der Gesellschaft „Rheinland" noch entgegenstehen. Herr Drechsler-Görlitz (Grossisten-Verband) hat mit der Gesellschaft Alliance" Verbindungen angeknüpft. Er meint, daß es sich empfehlen werde, die verschiedenen Zweige der Versicherung einer Gesellschaft zu übertragen, da sich schwer eine Gesellschaft finden werde, die allein die Einbruchsversicherung unter günstigen Bedingungen übernimmt. Er empfiehlt, die Angelegenheit zunächst vom Vorstand noch weiter bearbeiten zu lassen. Auch Herr Betz-Hannover weist auf die vorhandenen Schwierigkeiten hin und macht Mitteilungen über den Stand einer Versicherung bei der Winterthurer Gesellschaft. Herr Agent Röse von der Mit- und Rückversicherung Stuttgart weist darauf hin, daß die „Rheinland" die Versicherungen, bei denen große Risiken in Frage kommen, meist auszuschließen pflege. Die Stuttgarter werde auch den kleineren Goldschmieden entgegenkommen und keinen Unterschied zwischen höherer und geringerer Gefahr machen. Sie werde auch dem Verband 10% zugute kommen lassen. Die Prämie werde durchschnittlich 7, Mk. pro Mille betragen, mindestens

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