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die Beklagte zur Erteilung des Zeugnisses zu verurteilen. Diesem Klageantrage wurde stattgegeben. Der Handlungsgehilfe könne schon, so führte das Gericht aus, vom Tage der Kündigung an das Zeugnis fordern. Dies gehe aus der Entstehungsgeschichte des § 73 H.-G.-B. klar hervor. 'Mehrere Anträge in der Reichstagskommission, die Worte „bei Beendigung des Dienstverhältnisses" zu ersetzen durch die Worte „nach erfolgter Kündigung“ oder vom Tage der Kündigung an“ seien nämlich damals unter Hinweis auf das Bürgerliche Gesetzbuch abgelehnt worden. Denn nach diesem Gesetze könne kein Zweifel darüber sein, daß nach Maßgabe der Bestimmungen über Treu und Glauben bei Verträgen das Zeugnis schon vom Tage der Kündigung an verlangt werden könne. In Uebereinstimmung mit dieser Auffassung sei auch im Streitfalle die Verpflichtung der Beklagten zur Zeugniserteilung anzuerkennen. Das gilt auch bei der Auslegung der Gewerbe-Ordnung in § 113, soweit auch Goldschmiede-Gehilfen in Frage kommen.

Patente und Gebrauchsmuster.

Gebrauchsmuster-Eintragungen. 44 a. 277 301. Brosche, bei welcher an dem Rahmen eine durch Auf- oder Abschrauben der Broschnadel sich schließende oder öffnende Stoßfuge zum Auswechseln von Photographien, Bildern u. dergl. vorgesehen ist. Kollmar & Jourdan, A.-G., Pforzheim. 19. 3. 06. K. 27 556.

44 a. 277 779. Schiebmedaillon mit verdeckter Drehachse. Xaver Siegle, Pforzheim. 20. 3. 06. S. 13650.

44 a. 277 838. Sicherheitsnadel, aus zwei durch eine umgebördelte Hülse zusammengehaltenen und mit die Bewegung begrenzenden Ausfräsungen versehenen Teilen bestehend. Schmidt & Bruckmann, Pforzheim. 20. 4. 06. Sch. 23 070.

Patent-Bericht,

mitgeteilt vom Patentanwalt Dr. Fritz Fuchs, diplomierter Chemiker und Ingenieur Alfred Hamburger, Wien VII., Siebensterngasse 1. Auskünfte in Patentangelegenheiten werden Abonnenten dieses Blattes erteilt. Gegen die Erteilung unten angeführter Patentanmeldungen kann binnen zweier Monate Einspruch erhoben werden. Auszüge aus den Patentbeschreibungen werden von dem angeführten Patentanwaltsbureau mäßigst berechnet. Oesterreich:

Ausgelegt am 1. Januar 1902, erteilt am 1. April 1902.

Kl. 48a. Cowper, Coles Sherard Osborn, Ingenieur in London. Apparat zum elektrolytischen Niederschlagen von Metallen. Im Wesen gekennzeichnet durch eine rotierende Kathode und ein damit derart verbundenes Wasser- oder Turbinenrad, daß der unter Druck zugeleitete Elektrolyt auf die Schaufeln dieses Rades auffällt und dadurch die Kathode in rascheste Umdrehung versetzt. Die Anodenplatten sind um die Kathode radial oder tangential angeordnet, um ein freies Kreisen des Elektrolyten zu gestatten. Pat. Nr. 7413.

Kl. 48a. Dr. Ignaz Szirmay, Chemiker, und Ludwig von Kollerich, Fabrikant in Budapest. Elektrolytisches Verzinkungsverfahren. Gekennzeichnet durch die Anwendung eines elektrolytischen Bades, welches aus einer schwefligsauren Lösung von ungefähr 15% Magnesium enthaltenden Magnalium und Dextrose neben dem Zinksalz besteht, und wobei das Bad dadurch in brauchbarem Zustande erhalten wird, daß die genannte Lösung dem Bade in direktem Verhältnisse zur verzinkenden Warenoberfläche zugesetzt wird. Pat. Nr 13314.

Frage- und Antwortkasten.

Für brieflich gewünschte Fragebeantwortung bitten wir das Porto beizufügen. Fragen:

Frage 639. Ich bitte um gefällige Mitteilung, wer kupferemaillierte Nippsachen anfertigt? J. G. in J. Frage 642. Ist man gesetzlich verpflichtet, bei der zuständigen Innung noch ein Meisterexamen zu machen, um sich Lehrlinge halten zu dürfen und bei einer evt. Etablierung sich Meister zu nennen, wenn man schon über 11 Jahre Werkmeister in einer Silberwarenfabrik (über 40-50 Personen) war. Während meiner Werkmeisterschaft habe ich die ersten Jahre 5 Lehrlinge an- und ausgelernt. Ich habe selbst 42 Jahre gelernt und bin von der Innung freigesprochen. O. S.

Frage 646. Welches ist die einfachste und leichteste Art und Weise, das Zapon von versilberten Waren zu entfernen? L. in W. Frage 648. Welcher Fabrikant von silbernen Bestecken führt als Warenzeichen ein gotisches S, wie nebenstehend? Frage 653. Ein Bijouterie-Engros-Geschäft hat ein Detail-Geschäft eröffnet; beschäftigt einen Gehilfen und eine Polisseuse. Darf der Mann, welcher Kaufmann ist, auf sein Fenster schreiben: „Verkaufsstelle der Goldwarenfabrik usw."? Frage 654. Wer fabriziert Glasröhren in beliebigen Dimensionen, ebenso Zelluloid-Skalen? E. P. in S. Frage 655. Wer liefert Pressungen von Handwerkeremblemen in beiläufiger Größe 2×1 cm in Silber und Gold, Reliefs zum durchbrechen? F. A. in W.

Frage 656. Wie verhindert man das Braun- und Schwarzwerden unechter Bijouterie- und Metallgegenstände in wirksamer Weise? Das Zaponieren hat sich nicht immer zweckdienlich erwiesen. P. H. in B.

Frage 657. Ich erlaube mir hiermit die höfliche Anfrage, ob mir einer der Herren Kollegen eine genaue Methode der Behandlung_von Doublé - Gegenständen mit Borsäure nennen kann. Die Borsäure soll nämlich einen gleichmäßigen, während der ganzen Fabrikation haftenden Ueberzug bilden. Sie soll jedoch während dem Löten nicht steigen, da man sonst keine saubere Arbeit liefern kann, soll aber auch nicht abspringen. Für genaue Rezepte der zu verwendenden Substanzen, als auch sonst zu beachtende Vorteile würde ich sehr dankbar sein. Im voraus bestens dankend R. T. in P.

Frage 658. Eine Firma im Auslande will ein begrenztes Lager von Farbsteinen aufarbeiten lassen und sucht dieserhalb eine leistungsfähige Firma, welche ev. immer beschäftigt werden könnte. Die Herstellung wäre ähnlich der bõhm. Granatarbeit.

Frage 660. Kann mir einer der Herren Kollegen die genaue Zusammensetzung eines Schmelzpulvers angeben? Es gibt davon mehrere Sorten, für Feilung und Schliff usw. A. F. K. in P.

Frage 661. Wer fabriziert billige Nürnberger Scherenarmbänder? R. M. in G.

Frage 662. Wer ist der Fabrikant von Flaschentellern, die ein Monogramm (A. S.) als Warenzeichen tragen? C. G. in D.-H.

Frage 663. Kann mir einer der Herren Kollegen eine genaue Nachbildung oder auch Originalmodell eines der historischen, eisernen Trauringe von 1813 verschaffen, worin die Worte eingraviert sind: „Gold gab ich für Eisen“? Es wäre mir event. mit einer genauen Zeichnung, um einen Anhaltspunkt zu haben, gedient. Ich bitte um gefl. Nachricht. W.

Frage 664. Eine Firma in Rußland bittet um Adressen mehrerer Firmen zur Lieferung ganz billiger Waren (Herren- und Damenketten). G. B. in W.

Frage 665. Wo kann ich Aluminium - Armbänder für Export, direkt ab Fabrik, beziehen? H. O. T. in M. Frage 666. Wer ist der Fabrikant des Normalringmaßes ? D. G.

Antworten:

Zu Frage 634. Die Substanz, aus welcher die unechten Perlen gemacht werden, heißt Fischschuppenessenz und können Sie dieselbe von der Firma Bachmann & Co., Paris beziehen. Zu Frage 635. Fragliche Ketten liefert Ihnen die Firma Pleßner & Cie., Pforzheim.

Zu Frage 637. Türschilder in Nickelzink (geprägt, poliert, zum Preise von 1.50 Mk. per Dutzend) liefert: Carl Kahle, Gravieranstalt, Flensburg, Holm 44.

Zu Frage 638. Diese Uhrenkapseln fabriziert: Adolph Großclaude & Co., Le Locle, Raisin 5. Selbige können aber auch durch folgende Grossisten bezogen werden: Georg Jakob, Leipzig, Katharinenstraße. Alfr. Wieg & Co., Altona, E. Rudolf Flume, Berlin SW. 19.

Zu Frage 651. Aushauer in nur bester Ausführung liefert: Wilh. Feiler, Maschinen - Fabrik, Pforzheim.

Zu Frage 659. Gegenstände mit galvanischem Niederschlag in Kupfer oder Silber fertigt als Spezialität: Siegmar Lewy (Inh. Ferdinand Meyer), Berlin S. 42, Ritterstr. 24.

Nachdruck aus dem Inhalt vorliegender Zeitung ist nur mit Erlaubnis der Redaktion und unter genauer Quellenangabe gestattet.

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Bezugspreis pro Quartal M. 2.-(Ausland pro Jahr M. 10.-), Kleine Ausg. pro Quartal M. 1.- (Ausland pro Jahr M. 5.—).

Alfred Beit.

Vor einigen Tagen meldete der Telegraphendraht aus Herfordshire die Nachricht, daß Alfred Beit, der Diamanten- und Goldkönig, einer der reichsten Männer der Erde, gestorben ist. Er hatte nach Gold und Diamanten gegraben und war darüber zum Milliardär geworden, als er aber die Früchte einer langen mühseligen und aufreibenden Tätigkeit verzehren sollte, war er krank und siech geworden, und in seinem Palaste in London neidete der reiche Mann den Armen um den Genuß, einen Bissen Brot mit Hunger verzehren zu können, denn er, der Goldkönig, konnte es nicht und darbte förmlich. Und im noch jungen Alter von kaum 53 Jahren mußte er alles zurücklassen, was er Jahrzehnte hindurch zusammengerafft hatte, sein Gold und seine Aktien, seine Diamanten und seine Macht. Monate lang sah er dieser Trennung entgegen, er wußte, daß er dem baldigen Tode verfallen sei, und daß seinem glühenden Wunsche, auch zu genießen, was er in so überaus reichlichem Maße geerntet hatte, die Erfüllung versagt sei.

Was Beit zum Mittelpunkte des Interesses für viele Tausende machte, waren nicht allein die gewaltigen Reichtümer, die er gesammelt hatte, obgleich auch diese eine große Stütze der Macht waren, die er ausübte, es war die Persönlichkeit des Mannes, der, vom armseligen kleinen clerc, auch „junger Mann“ genannt, bis zu jener Höhe gelangte, auf der er an seinem Lebensende tatsächlich stand. Er war ein Repräsentant jener Rasse von Kraftmenschen, die mit unbeugsamer Zähigkeit, mit nicht versiegender Kraft, mit einer vor nichts zurückschreckender Rücksichtslosigkeit ihrem Ziele entgegengehen, die es verstehen, ihrer Umgebung, jenem Stück Welt, das ihre Tätigkeit erfüllt, ihren Stempel aufzudrücken. Er war Freund, Kampf- und Gesinnungsgenosse von Cecile Rhodes, und was dieser für die politische Ausgestaltung von Südafrika in den letzten Jahrzehnten

bedeutete, war ersterer für die wirtschaftliche. Die Organisation der Diamantengruben in ihrer heutigen Gestalt, eine Organisation, die so zweckbewußt und so rücksichtslos ist, daß sie durch die jetzt inaugurierte Einfuhr der Kulis, den Sklavenhandel in moderner Form wieder einführt, die Diamandenindustrie in ihrer jetzigen Form, die moderne Ausbeutung der Goldminen in Transvaal, das alles ist das Werk Beits, der gemeinschaftlich mit Cecile Rhodes den ersten Trust, Debeers-Company genannt, gegründet hatte. Mit dieser Gründung hatte er den Grund gelegt zu seinem auf mindestens eine Milliarde Mark geschätzten Vermögen, aber auch zugleich geholfen, die britische Alleinherrschaft in Südafrika zu errichten. Denn der Diamantengräber ging mit dem englischen Söldner Hand in Hand, und wer einmal die Geschichte des Kampfes zwischen Holländer und Engländer um den Besitz des Landes schreiben wird, wird auch in einem Kapitel von dem Einfluß erzählen müssen, den die damals aufstrebende Goldund Diamanten - Industrie auf den Gang der Ereignisse nahm, ein Kapitel, in dem viel von Blut und Totschlag die Rede sein wird.

Alfred Beit, ein geborener Hamburger, trat in den siebziger Jahren des vorigen Jahrhunderts in die Dienste des Wiener Diamantengeschäftes Julius Porges & Co., das zuerst in Paris eine Filiale errichtet hatte und dann vollständig dahin übersiedelte. Diese Firma nahm damals eine hervorragende Stellung im Diamantengeschäfte ein und war auch bei der Debeers- und Robinson-Company stark beteiligt. Beit erkannte bald, das sich der Diamantenhandel weit großartiger gestalten lasse und es gelang ihm mit großer Mühe, seinen Pariser Chef zu bestimmen, ihm und noch einem anderen „Abenteuerer", seinem späteren Compagnon Wernher, einige tausend Pfund zu leihen gegen Zusicherung der Teilhaberschaft bei allen zu erzielenden Gewinnen. Wie Beit mit diesem Gelde nach Südafrika kam, wie

er auf Ochsenwagen mitten durch eine Wildnis, auf ungeebneten Wegen, den stetigen Angriffen der Wilden ausgesetzt, in immerwährender Lebensgefahr, gepeinigt von sengender Sonnenhitze, sehr oft auch von Hunger und Durst, nach Kimberley gereist war, wo er Cecile Rhodes antraf, in dem er sofort den Gleichstrebenden erkannte und an den er sich anschloß, hat Beit selbst dann oft erzählt. In Kimberley wurde er, was der Amerikaner einen „Prospektor“ nennt, d. i. kein Gründer wie Rockefeller oder Morgan, die vom grünen Tische aus über Millionen verfügen, er wurde Minensucher, Minnengräber, Minenarbeiter und schließlich Minengründer, der für die Verwaltung seiner Minen gleich die vollendetste Form fand, welche die heutige Volkswirtschaftslehre für die Verwaltung von Industrien kennt, die des Trustes. Der gewaltige Debeers-Diamantentrust, entstanden aus einer Vereinigung der Debeersgrube mit zirka 80 anderen Gruben, ein Trust, der allgewaltig herrscht in allen Ländern der Erde, wo Diamanten getragen werden, war seine erste große Tat.

Bald ging er zur Goldindustrie über, assozierte sich mit Wernher zur Firma Wernher, Beit & Co. in London und Johannisburg (Transvaal), die heute zu den größten Goldfirmen der Welt gehört. Eine Unzahl Goldminen-Gesellschaften wurden von ihr finanziell kontrolliert, und standen in Abhängigkeit von ihr. Ihre größte Schöpfung war die Bildung der „Randminenkompanie", der ersten Gesellschaft, die sich nicht damit begnügte, Gold an der Oberfläche zu suchen und zu waschen, sondern in die Tiefe ging und bergmännisch nach Gold schürfte. In der früheren Goldgegend von Witwatersrand war nämlich im Jahre 1892 das Gold erschöpft, und es handelte sich darum festzustellen, ob die unteren Bodenschichten genügend Gold enthalten, damit sich der teuere Tiefbau verlohne. Die Firma Wernher, Beit & Co. war überzeugt davon, daß in den Tiefen viel Gold anzutreffen sein werde, und wurde hierin durch geologische Gutachten gestützt. Im Jahre 1893 gründete sie die oben genannte Randminenkompanie welche die ertraglos gewordenen, verlassenen Goldfelder billig abkaufte und mit Bohrversuchen begann. Anfangs waren die Ergebnisse wohl nur schwach, in späteren Jahren aber wurde Gold in reichen Lagern gefunden. Die Firma Wernher hatte sich große Gründerrechte vorbehalten und als später eine große Aktienemission stattfand, erhielt sie ihren Gründergewinn in Aktien ausbezahlt. Man schätzte auf über 60 Millionen Mark den Gründergewinn, den die Firma damals gemacht haben soll. In den letzten Jahren waren die Unternehmungen Beits nicht mehr von demselben Erfolge begleitet, wie die ersten, und während sich früher bei ihm, als einem richtigen Goldkönig, alles in Gold verwandelte was er berührte, hatte er später so manchen empfindlichen Verlust zu beklagen. Nichtsdestoweniger wird das Vermögen, das er zurückließ, wie bereits erwähnt, nach konservativer Schätzung auf ungefähr 50 Millionen Pfund Sterling, also immerhin auf weit über Tausend Millionen Mark geschätzt.

Beit war auch ein Finanzkünstler; die Minenaktie zu einem Pfund, die Europa überflutete, und die wegen ihrer Kleinheit fast überall, in allen, selbst wenig bemittelten Ständen Käufer fand, war gleichfalls seine Schöpfung, er wußte dadurch Minenaktien in Kreise zu bringen, in denen sonst eine Bergwerksaktie, und noch dazu eine aus Afrika, gewiß ein unbekanntes Ding geblieben wäre, und machte seine Goldminenpapiere populär. Seine Schöpfung war ferner die bis zur äußersten Schärfe ausgebildete Trennung zwischen der Arbeitsgesellschaft und der ihr zur Seite stehenden Finanzgesellschaft. Diese finanziellen Geschäfte der Minen waren lange nicht alle rein und zweifelsohne, es haftet mancher Skandal, mancher Tropfen Blut an dem hier gewonnenen Golde. Es läßt sich nicht leugnen, daß der Goldstrom, der sich von Südafrika über die Erde ergoß, vielfach befruchtend gewirkt hat, ihm allein ist es zu danken, wenn so manche Staaten ihre Valuta erhalten, manche sie regulieren können. Aber für dieses afrikanische Gold ist auch ein gut Teil Menschlichkeit hingeopfert worden.

Beit hatte vor zirka drei Jahren einen Schlaganfall erlitten und konnte sich von den Folgen nicht mehr erholen. Hierzu kam, daß er nicht die Kunst verstand, das Leben leicht zu nehmen, er litt schwer unter der Verantwortung, die ihm die Verwaltung seines Riesenvermögens auferlegte, und unter der Bürde der auf ihm lastenden Geschäfte. Tag und Nacht verfolgte er mit gespannter Aufmerksamkeit die Vorgänge auf dem Weltmarkte, er war nicht der souveräne Herrscher über Millionen, er war der Sklave seiner Millionen. So nahmen seine Kräfte immer mehr ab, eine Kur, die er in Wiesbaden versuchte, blieb erfolglos, da wünschte er, nach London zurückgebracht zu werden, wo er sterben wolle. Auf seinem Landsitze in Herfordshire erreichte ihn der Tod.

Persönlich soll er von großer Liebenswürdigkeit gewesen sein, nichts an ihm erinnerte an den plötzlich reich Gewordenen, nichts an einen Parvenü. Seine angenehmste Zeit war, wenn er mit Bekannten über die gewöhnlichsten Tagesereignisse sprechen konnte, ohne befürchten zu müssen, von einem oder dem anderen über die nächst zu erwartenden Kurse der Goldshares befragt zu werden. Alfred Beit, der vor dreißig Jahren ein einfacher Hamburger Handlungsgehilfe war, und in den letzten Jahren vor seinem Tode zwanglos in den Kreisen der höchsten englischen Aristokratie verkehrte, gehörte einer Gattung von Menschen an, von denen jedes Zeitalter nur wenige und da immer in verschiedener Form und Gestalt hervorbringt. Die spanischen Konquistadoren eroberten mit des Schwertes Schärfe eine neue Welt und brachten das Gold nach Europa; das ist für immer vorbei. Heute wandert ein armer deutscher Junge in einen damals noch sehr wenig bekannten Erdteil aus, und versteht dort Ströme Gold zu entfesseln und nach Europa zu leiten. In ihm aber lebte der alte Konquistadorengeist, das Rücksichtslose, Kühne, Draufgängerische, Unternehmende, der Geist ist derselbe, geblieben, nur die Form, in der er sich äußerte, hatte sich geändert. Dr. A. M.

Die Kalkulation im Bijouteriegewerbe.

Von Otto Jürgensen, Gewerbelehrer.

Um die stetig zunehmende Konkurrenz erfolgreich aufnehmen zu können, ist jeder Geschäftsmann gezwungen, seinen Betrieb so rationell als möglich zu gestalten. Hierzu gehört in erster Linie, daß er mit möglichster Sicherheit den Selbstkostenpreis seiner Erzeugnisse bestimmt.

Die größte Schwierigkeit hierfür liegt in der Ermittelung der jährlichen Geschäftsunkosten. Dies ist einer der wichtigsten Punkte eines jeden Betriebes. Er wird aber um so beachtenswerter, als gerade in der Bijouteriefabrikation die Geschäftsunkosten im Verhältnis zum Umsatz außerordentlich hoch sind.

Durch die genaue Aufsuchung der jährlichen Unkosten ist man, was als außerordentlich wichtig in Betracht kommt, in der Lage, zu kontrollieren, ob dieselben nicht etwa zu hoch sind. Ist dies der Fall, so kann man bei Zeiten nach einem Mittel suchen, sie zu verringern.

Und es unterliegt jedenfalls keinem Zweifel, daß eine Herabminderung der Unkosten den Gewinn und vor allem die Konkurrenzfähigkeit steigert. Es ist infolgedessen das genaue Aufsuchen der jährlichen Unkosten, wenn auch ein etwas zeitraubendes, doch sicher ein sehr lohnendes Geschäft.

Um den Selbstkostenpreis für einen gewissen Gegenstand festzustellen, müssen folgende vier Positionen in Anrechnung gebracht werden:

1. Wert des verwendeten Materials.

2. Die dafür ausgegebenen Arbeitslöhne.

3. Allgemeine Geschäftsunkosten.

4. Wert der verwendeten Zutaten.

Aus der Summe dieser vier Posten ergibt sich der Selbstkostenpreis.

Den Wert des verwendeten Materials festzustellen, ist in vorliegendem Falle ziemlich einfach. Man wiegt den vom Goldschmied fertiggestellten Gegenstand ab und nimmt einen kleinen prozentualen Zuschlag für Verlust an der Feilung dazu. Für dieses Gewicht setzt man den Preis ein, den man selbst für das Metall bezahlt. Statt beim Gewicht die Feilung zu berücksichtigen, kann man auch den Preis für das Material etwas höher einsetzen, wodurch der Verlust an der Feilung ebenfalls berechnet ist.

Die Bestimmung der Löhne ist gleichfalls rasch erledigt. Man zählt die für den gefertigten Gegenstand direkt ausgegebenen Arbeitslöhne, als da sind: Goldschmied, Poliererin, Fasser, Graveur, Emailleur, Finierer usw. zusammen und stellt sie in Rechnung.

Viel schwieriger ist es nun aber, wie schon erwähnt, die Geschäftsunkosten für einen einzelnen Gegenstand zu bestimmen. Schon darüber herrscht nicht volle Klarheit, was man eigentlich unter Geschäftsunkosten zu verstehen hat.

Im allgemeinen sind dies alle die Ausgaben, die in einem Betrieb notwendig sind, um ihn zu führen und um keine Unterbrechung im Gang des Geschäfts eintreten zu lassen, die man aber auf keinen Gegenstand direkt verrechnen kann. Gerade diese Ausgaben sind es, die der Geschäftsmann leicht geneigt ist, zu vernachlässigen.

Zunächst wollen wir untersuchen, aus was für Beträgen sich diese allgemeinen Geschäftsunkosten zusammensetzen, um dann jeden einzelnen Posten für sich zu besprechen. Hierher gehören:

1. Verzinsung des im Geschäft steckenden Kapitals.
2. Mietzins bzw. Verzinsung der Bausumme bei eigenem
Anwesen.

3. Der Dauerhaftigkeit entsprechende Abschreibung an
Einrichtung, Maschinen und Werkzeugen.

4. Instandhaltung und Reparaturen.

5. Abschreibung an Gesenken.

6. Versicherungen.

7. Steuern.

8. Gehälter und Löhne für Aufsicht und kaufmännischen Betrieb.

9. Zeichnungen, Zeitschriften, Entwürfe u. dgl.
10. Heizungs- und Beleuchtungsmaterial, Kraftbetrieb.
11. Geschäftsbücher und Schreibmaterialien.

12. Verbrauchsstoffe.

13. Porto- und Frachtausgaben.

14. Telegraph- und Telephongebühren.

15. Reisekosten.

16. Sicherung für ev. eintretende Verluste.

17. Zinsverlust bei zu lang ausgedehntem Kredit. 18. Verluste beim Wechselverkehr.

19. Inserate und Reklame.

20. Unvorhergesehenes.

Über die einzelnen Punkte ist folgendes zu sagen:

1. Als Betriebskapital nimmt man das im Geschäft steckende eigene und fremde Vermögen, als Zinsfuß den ortsüblichen für sicher angelegte Kapitalien, bzw. denjenigen, den man selbst bezahlen muß.

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2. Hier ist kaum etwas hinzuzufügen, höchstens wäre zu erwähnen, daß die Privatwohnung hier nicht mit inbegriffen sein kann.

3. Alle zur Einrichtung gehörenden Gegenstände werden mit der Zeit unbrauchbar. Sie müssen durch neue ersetzt werden, ihren Wert in der in Betracht kommenden Zeit aber eingebracht haben. Als Zeitdauer der Verwendbarkeit nimmt man einen Erfahrungswert und schreibt jährlich einen entsprechenden Prozentsatz ab. Da man beispielsweise annehmen kann, daß das Inventar einschließlich Maschinen etwa 10 Jahre richtig benutzt werden kann, so schreibt man hieran jährlich 10% ab. Die Werkzeuge halten meistens nicht so lange. Nimmt man an, daß sie 5 Jahre verwendbar bleiben, so muß man an diesen 20% abschreiben.

4. Alle Ausgaben für Reparaturen an Maschinen, sowie für Instandhaltung der Einrichtung und des Lokals, welche aus der Geschäftskasse bestritten werden müssen, gehören selbstverständlich zu den Geschäftsunkosten.

5. Die Gesenke bilden im allgemeinen in der Bijouterie branche einen sehr wichtigen Artikel, sie sind beispielsweise in Pforzheim in den meisten Fabriken die Seele des Geschäfts, da dort die Fabrikation sich der Hauptsache nach die Herstellung von gepreßten Artikeln zur Aufgabe macht. Nun sind aber die Gesenke bekanntlich außerordentlich teuer und es kommen auch bei verhältnismäßig kleinem Betrieb rasch einige 1000 Mk. auf dieses Konto. Dies wäre an sich nicht schlimm, wenn man jedes einzelne Muster ordentlich ausnutzen könnte. In unserer Zeit ist das jedoch fast zur Unmöglichkeit geworden. Bei jedem Einkauf, den ein Kunde macht, sollen wieder andere Neuheiten vorgelegtwerden. Das einzelne Muster ist deshalb nicht sehr lange verwendbar. Hieraus kann leicht entnommen werden, daß die Abschreibung an Gesenken das Unkostenkonto ziemlich stark belastet. Weil die Muster so rasch veralten und die Gesenke unbrauchbar werden, sind wir gezwungen, eine sehr hohe Abschreibungsquote anzusetzen. Man wird als Durchschnittsdauer der Verwendbarkeit 2-3 jahre annehmen. Manche Muster behalten vielleicht ihre Zugkraft etwas länger, dafür sind dann wieder andere da, die schon nach ganz kurzer Zeit ausrangiert werden müssen. Man muß deshalb am Gesenkkonto unter Umständen bis zu 50% abschreiben. Wer glaubt, in Gesenken ein Vermögen zu besitzen, gibt sich wahrscheinlich einer Selbsttäuschung hin. Er führt im Inventar unter den Aktiven einen hohen Betrag für Gesenke an, der in keiner Weise der Wirklichkeit entspricht.

6. Den größten Posten in dieser Rubrik stellen jedenfalls die Arbeiterversicherungen, nämlich Kranken- (Fabrikant ), Unfall- (Fabrikant ganz) und Alters- und Invaliditätsversicherung (Fabrikant 2). Außerdem gehören hierher: Feuerversicherung, Haftpflichtversicherung, Versicherung gegen Einbruch und Diebstahl u. a. m., die das Geschäft betreffen. Die Arbeiterversicherungen kann man übrigens bei Stundenlohn auch direkt umlegen. Hat ein Arbeiter beispielsweise 5 Mk. im Tag bei 10 stündiger Arbeitszeit und kosten die Versicherungen für ihn pro Tag 20 Pfg., so kann man als Stundenlohn statt 50 auch 52 Pfg. ansetzen, läßt aber dann diese Arbeiterversicherungen bei den Unkosten weg. Bei Stücklohn ist dies nicht gut möglich, man hat also den zuerst besprochenen Fall.

7. Hierher gehören alle Steuerabteilungen von Staats-, Gemeinde- und Kirchensteuer mit Ausnahme der Einkommensteuer, die wie bei jedem Privatmann vom Verdienst bezahlt werden muß.

8. Alle Gehälter und Löhne, die bezahlt werden müssen, ohne daß man ausrechnen kann, wieviel davon auf jedes einzelne Fabrikat kommt, gehören zu den Geschäftsunkosten. Dieses sind: die Bezahlung des Kabinettmeisters; sofern derselbe nicht selbst am Brett arbeitet, ganz, andernfalls wird nur

die Zeit gerechnet, die er nicht am Brett zubringt; das Salair für den Buchhalter; der Lohn für den Kommissionär und was noch hierher gehört. Ist der Prinzipal selbst im Geschäft tätig, sei es als Kabinettmeister, Buchhalter oder Aufsichtführender, so muß er seinen persönlichen Verdienst ebenfalls unter Unkosten verrechnen.

9. Um stets auf dem Laufenden zu bleiben und alle Neuheiten und Stiländerungen kennen zu lernen, ist jeder Fabrikant gezwungen, sich Zeitschriften der Bijouteriebranche, Schmuckmusterblätter u. dgl. zu halten. Er muß sich von Zeit zu Zeit Entwürfe anschaffen und Zeichnungen anfertigen lassen. Diese Ausgaben gehören zu den Geschäftsunkosten.

10. Gas ist wohl in jeder Stadt, in der fabriziert wird, vorhanden. Es wird wohl auch in allen Fabrikationsgeschäften zum Löten und als Beleuchtungsmittel verwendet, oft auch zum Betrieb eines Gasmotors. Ebenfalls wird, wo es angängig ist, zum Vergolden, zum Antrieb von Elektromotoren, vielleicht auch zur Beleuchtung Elektrizität in Anwendung gebracht. Alle Ausgaben hierfür, sowie für andere Arten von Beleuchtungsmaterial, Brennstoffen zum Betrieb von Kraftmaschinen, sowie sämtliches Kohlenmaterial (Holz- und Steinkohlen) werden gemacht unter Belastung des Unkostenkontos.

11. Zur Führung eines jeden Geschäftes sind eine Reihe

von Geschäftsbüchern erforderlich. Zum Verkehr mit Geschäftsfreunden braucht man außerdem: Briefpapier, Kuverts, Rechnungen, Formulare, Impressen u. dgl. mehr.

12. Unter Verbrauchsstoffen versteht man diejenigen technischen Hilfsmittel, die sich sehr rasch abnutzen oder aufbrauchen, z. B.: Borax, Säuren, Salze, Poliermittel, Seife u. dgl. Auch die Sägen gehören hierher, da dieselben wegen zu rascher Abnutzung nicht zu den Werkzeugen gerechnet werden können. Auch Tinte, Bleistifte, Gummi, Federn, Kartons, Aufnähseide sind ganz gut in dieser Rubrik unterzubringen.

12. Der Bijouteriefabrikant hat in der Regel seine Hauptkundschaft nicht am Platze. Er muß daher die bestellten Waren, sowie Muster- und Auswahlsendungen per Post oder Bahn an dieselben gelangen lassen. Da es sich meist um Sendungen von hohem Wert handelt, wird dieser bei der Aufgabe versichert. Infolge der weit verzweigten Geschäftsverbindungen ist auch die Korrespondenz eine sehr rege. Deshalb erhalten wir für Porto- und Frachtausgaben ganz erhebliche Beträge.

14. In jeder Stadt sind die Fabrikationsgeschäfte an das Fernsprechnetz angeschlossen zur Erleichterung des gegensei. tigen Verkehrs. Die Ausgaben hierfür sowie für Ferngespräche und Telegramme sind hier zu rubrizieren. (Schluß folgt.)

Offener Sprechsaal.

Unter dieser Rubrik veröffentlichen wir Einsendungen von Abonnenten und Fachkollegen, die in sachlicher Weise auf Übelstände aufmerksam machen und zur Diskussion darüber auffordern. Wir bitten alle unsere Leser, von dieser Einrichtung recht häufig Gebrauch machen zu wollen, mit der Bemerkung, daß diese Einsendungen ohne unsere redaktionelle Verantwortung erscheinen. Zur Frage einer allgemeinen Arbeitsordnung.

Der verbesserte Entwurf einer Arbeitsordnung, wie er in Nr. 25 der „Goldschmiede-Zeitung" enthalten ist, wird unter der Gehilfenschaft nicht wenig Erstaunen erregt haben, denn soviel wir uns auch anstrengen möchten, etwas herauszufinden, das wirklich von Wohlwollen gegen die Arbeitnehmer zeugte, es ist uns bis heute noch nicht gelungen. Wohl aber können wir uns des Eindrucks nicht erwehren, als wolle man mit der allgemeinen Einführung dieser Arbeitsordnung dem Gehilfenstand noch mehr von seinen Rechten nehmen.

Sind sich denn die Kollegen bewußt, was der § 4: „Der Lohn wird nach einem vorher vereinbarten Stundenlohnsatze bezahlt" für die Gehilfenschaft bedeutet? Das ist kein Fortschritt, sondern ein Rückschritt, und die Gehilfen werden es schon spüren, was es heißt, vom Wochenlohn zum Stundenlohn herabgesetzt zu werden.

Doch fangen wir oben an! Im § 1 gehören hinter das Wort ,,mündliche" unbedingt die Worte: „oder schriftliche". Es ist dies so selbstverständlich, daß es unnütz ist, noch Worte darüber zu verlieren.

Dem § 2 ist nach unserer Meinung ein Absatz 3 hinzuzufügen, der zu lauten hat: „Die Arbeitszeugnisse (Originale) sind nach Einsichtnahme des Arbeitgebers dem Eigentümer zurückzugeben“; denn niemals darf der Arbeitnehmer in dem heutigen schweren Kampfe ums Dasein behindert sein, sich jederzeit nach passender Stellung umzusehen, was ihm aber ohne seine Zeugnisse wenn nicht ganz unmöglich, so doch sehr erschwert ist.

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,, und es tritt für die Zeit bis Abends 10 Uhr ein Lohnzuschlag von 33%, und für die Zeit nach 10 Uhr ein solcher von 50% ein; ebenso tritt für Sonn- und Feiertagsarbeit ein Lohnzuschlag von 50% ein."

Wenn man bedenkt, welche Anforderungen an die Gesundheit des Einzelnen durch das viele Sitzen, weiter durch die Anforderungen unseres Berufes an das Augenlicht, ganz besonders im Winter, in den obendrein noch die meisten Überstunden fallen, gestellt werden, so sollten sich auch die Prinzipale dagegen nicht sträuben. Daß diese Forderungen nur zu berechtigt sind, beweist schon der Umstand, daß es bereits eine Unmenge von Prinzipalen gibt, welche diese Lohnzuschläge ihren Gehilfen gewähren.

Wir können es ebenso wenig verstehen, daß in einem Arbeitsvertrage nur von Verpflichtungen und Verantwortungen der Gehilfen die Rede ist. Dadurch wird jedenfalls ein gutes Verhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer nicht gefördert, was doch bei einem Gewerbe wie dem unseren nach Kräften gepflegt werden sollte.

Wir appellieren daher an alle diejenigen Herren Prinzipale, welche einen solchen Kurs nicht mitmachen wollen, auf dem Verbandstage in Eisenach energisch gegen die Einführung dieser Arbeitsordnung Stellung zu nehmen.

Gehilfen-Vereinigung München.

Nachschrift der Redaktion: Wir haben dieser Zuschrift aus Gehilfenkreisen gern Raum gegeben, da sie zeigt, wie man auf Seiten der Arbeitnehmer über die Arbeitsordnung denkt. Die gegenseitige Aussprache kann hier viel fördern. Ist es doch die höchste und schönste Aufgabe, zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer ein gedeihliches Verhältnis hervorzurufen.

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