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Die neue englische Stempelung für ausländische Gold- und Silberwaren.

Am 29. Mai 1906 ist eine neue Verordnung, welche das Stempeln von ausländischen Gold- und Silberwaren betrifft, in England in Kraft getreten. Diese ganze Verordnung spitzt sich darauf zu, die in den vereinigten Königreichen eingeführten ausländischen Edelmetallwaren zu kennzeichnen, damit sie leicht von den englischen Waren zu unterscheiden sind. Die Waren Fig. 1.

Einzelne Wiedergabe von Stempelzeichen der verschiedenen Probierämter.

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gesetzlichen Zeichen noch das Merkzeichen des betr. Probieramtes eingeschlagen, damit man ersehen kann über welchen Platz die Waren eingeführt wurden. Es wird also stets ein Zeichen von Fig. 1 mit dem Feingehaltszeichen zusammen eingeschlagen. Als ein Zeichen des Fortschrittes ist es zu betrachten und sehr zu begrüßen, daß der Feingehaltsstempel außer dem alten GoldFig. 2.

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Abbildungen von Feingehaltsstempeln.

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1. Edinburgh (St. Andreas - Kreuz). 2. Glasgow (Doppelter Buchstabe "F" ineinandergestellt). 3. Dublin („Boujet“).

müssen ihren Weg über die Probier-Ämter nehmen, die sich in London, Sheffield, Glasgow und Dublin befinden. Selbst solche Waren sind von dieser Stempelung nicht ausgeschlossen, bei denen der Einführende nicht genau beweisen kann, ob dieselben in England, Schottland, Irland oder im Ausland gemacht sind. Wenn jemand wissentlich einen falschen Nachweis erbringt, hat er eine Strafe bis zu 5 Pfund für jeden Artikel zu zahlen, auf den sich die Beweiserbringung bezog. Auf den vier verschiedenen Stempel- resp. Probier-Aemtern, wird auch neben dem

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Anmerkung: Die Jahreszahl ist durch das Probieramt beizuschlagen. und Silberfeingehaltsstempel auch noch mit dem neuen bei uns übliche Stempel der Tausend- oder Dezimaleinteilung versehen sein muß. Die Jahreszahl ist außerdem noch von dem Probierant daneben einzuschlagen. Die Waren müssen von dem Einführenden mit einer Deklaration versehen sein, die angibt und durch Unterschrift bekräftigt, daß die Waren im Auslande, oder in England hergestellt worden sind. Wir geben dem allgemeinen Interesse der ausführenden Gold- und Silberfabrikanten usw. dieses Gesetz zur Kenntnis.

Versicherungsschutz gegen Einbruchsdiebstahl bei Betrieben
des Goldschmiede- und Uhrmacher-Gewerbes.

Bei dem Kaiserlichen Aufsichtsamte für Privatversicherung wurde Beschwerde darüber geführt, daß die Angehörigen des Goldschmiede- und Uhrmachergewerbes teils gar nicht, teils nur unter außerordentlich schweren Bedingungen Versicherung ihrer Waren und Geschäftsräume gegen Einbruchsdiebstahl finden könnten. Dabei wurde darauf hingewiesen, daß es den Anschein habe, als ob sich die sämtlichen Einbruchsdiebstahl-Versicherungs-Gesellschaften zu einer Vereinbarung zusammengetan hätten, nach der sie Goldschmiede- und Uhrmacherbetriebe nicht mehr in Versicherung nehmen wollten. Schließlich wurde angeregt, durch Vermittlung des Amtes mit den beteiligten Versicherungs-Gesellschaften ähnliche Abmachungen zu treffen, wie sie in der Feuerversicherung bezüglich der sogenannten notleidenden Risiken bestehen.

Das Aufsichtsamt hat darauf unter dem 5. Dezember 1905 den nachstehenden Bescheid erteilt:

Wenn auch nicht geleugnet werden darf, daß die Goldschmiede und Uhrmacher zumal die kleineren Gewerbetreibenden in kleineren Plätzen ihre Einbruchdiebstahl-Versicherungen nur schwer und nicht immer zu den von ihnen gewünschten Prämien und Bedingungeu unterbringen können, so ist doch das Kaiserliche Aufsichtsamt nach eingehenden Erwägungen zu dem Ergebnisse gelangt, zurzeit von einem Eingreifen von Aufsichtswegen Abstand zu nehmen.

Vor allem handelt es sich bei der fraglichen Versicherung um einen noch jungen Versicherungszweig, bei dem die Erfahrungen noch nicht als abgeschlossen zu betrachten sind. Wenn man bedenkt, daß die Einbruchdiebstahl-Versicherung erst

zu Ende der 90er Jahre in Deutschland eingeführt worden ist, wird man der Einsicht sich nicht verschließen dürfen, daß dieser Versicherungszweig sich noch in der ersten Entwicklung befindet. Es kommt hinzu, daß tatsächlich die EinbruchDiebstahl - Versicherungen der kleineren Goldschmiede und Uhrmacher einen außerordentlich ungünstigen Schadenverlauf zeigen. Der Grund dürfte darin liegen, daß diese Risiken mit besonderer Vorliebe von der Verbrecherwelt aufgesucht werden, der sie oft eine verhältnismäßig leicht zu erlangende und im allgemeinen auch leicht zu verwertende Beute bieten. Ohne hinlängliche Mittel, ihre Läden mit ausreichenden Sicherungen zu versehen, müssen sich die Inhaber der kleineren Juwelierund Uhrmachergeschäfte vielfach mit dürftigen Schutzmaßregeln begnügen. Aber auch bei besseren Schutzvorrichtungen pflegt der Anreiz, sich der Waren durch Einbruch zu bemächtigen, für den Verbrecher so groß zu sein, daß er entgegenstehende Hindernisse mit Verwegenheit beseitigt. Handelt es sich doch bei den Waren durchgängig um ohne Mühe verwertbare Gegenstände, meist Fabrikware, welche leicht unter der Hand veräußert oder verpfändet werden kann. Schließlich darf auch nicht unerwähnt bleiben, daß ein gedeihlicher Betrieb der Einbruchdiebstahl-Versicherung dadurch erschwert wird, daß nach den mannigfachen Erfahrungen der Versicherungsgesellschaften die Fälle nicht zu den Seltenheiten gehören, in denen Einbruchdiebstähle im Hinblick auf die winkende Versicherungssumme fingiert werden.

Wenn solchen Verhältnissen gegenüber die Versicherungsgesellschaften Prämien und Bedingungen zur Anwendung bringen, die dem einzelnen Versicherten oft zu weitgehend erscheinen, so läßt sich dazu allgemein nicht Stellung nehmen. Es wird immer der Beurteilung von Fall zu Fall überlassen bleiben müssen, ob im Einzelfalle Prämie und Bedingungen das Maß des Notwendigen und Zulässigen überschreiten. Wie das vorgelegte Material ergibt, sind es in der Hauptsache kleinere Gewerbtreibende, die Klage über die Höhe der Prämien führen. Es erscheint aber nach dem oben Ausgeführten nicht ausgeschlossen, daß diese die Gefahr ihrer Risiken unterschätzen. Von der gleichen Seite wird über die Härte der von den Gesellschaften vorgeschriebenen Vorsichtsbedingungen geklagt. Soweit hier bekannt, betreffen diese in der Regel das dauernde Vorhandensein von Sicherungen, sei es der Geschäftsräume, sei es der versicherten Waren. Da die Klauseln je nach den örtlichen Verhältnissen in der mannigfachsten Weise wechseln, ist es unmöglich, auf die im Einzelfalle zur Anwendung gelangenden Klauseln einzugehen. Von allgemeinen Sicherheitsklauseln sind dem Aufsichtsamte namentlich folgende bekannt worden:

„Die Gültigkeit der Versicherung ist dadurch bedingt, daß die Versicherungsräumlichkeiten außer der Geschäftszeit ordnungs

mäßig verschlossen gehalten werden und die im Antrage näher bezeichneten Sicherheitsvorrichtungen stets zur Anwendung gelangen. Eine Änderung hierin ist nur mit schriftlicher Genehmigung der Gesellschaft zulässig."

„Der Versicherte ist verpflichtet, das Unbewohnt- bzw. Unbenutzt- oder Leerwerden bisher vermietet gewesener, an das Geschäftslokal angrenzender Räume oberhalb, unterhalb, seitlich und hinten der Gesellschaft sofort schriftlich anzuzeigen."

Bei Vorhandensein eines Geldschrankes wird vielfach zur Bedingung gemacht, daß die wertvolleren Gegenstände nachts in demselben verschlossen gehalten werden.

Nach Lage der Verhältnisse ist das Amt der Ansicht, daß im allgemeinen an der Auferlegung dieser Bedingungen berechtigterweise nicht Anstoß genommen werden kann.

Was schließlich die Annahme betrifft, daß sich die sämtlichen Einbruchdiebstahl-Versicherungs-Gesellschaften zu einer Vereinbarung zusammengetan haben, nach der sie Goldschmiedeund Uhrmacherbetriebe nicht mehr in Versicherung fehmen wollen, so haben die Ermittlungen diese Annahme nicht bestätigt. Von beteiligter Seite ist dem Amte berichtet worden, daß diese Annahme unzutreffend ist.

Unseres Erachtens bleibt nichts anderes übrig, als zunächst auf dem Gebiete der Einbruchdiebstahl-Versicherung, die sich zurzeit noch mehr oder minder im Versuchsstadium befindet, die Weiterentwicklung der Dinge abzuwarten. So lange nicht größere und sicherere Erfahrungen vorliegen, kann es diesseits mit Aussicht auf Erfolg nicht versucht werden, eine Vereinbarung der beteiligten Versicherungsgesellschaften zu dem Zwecke herbeizuführen, um durch die Gemeinschaft dieser Gesellschaften besonders schweren, sonst nicht unterzubringenden (notleidenden) Risiken Versicherung zu gewähren.

Inzwischen wird das Aufsichtsamt die Angelegenheit im Auge behalten.

Aus Vorstehendem geht wieder deutlich hervor, wie schwer es für unsere Herren Kollegen hält, einen geeigneten Versicherungsschutz gegen Verlust durch Einbruchdiebstähle zu erlangen. Und gerade durch diese drohen unserem Berufe di meisten Gefahren. Aber die Versicherungsgesellschaften kennen die Größe des Risikos in unserem Geschäftszweig, und so hatte es fast den Anschein, als wären sie dahin übereingekommen, Goldschmiede- und Uhrmacher-Betriebe überhaupt nicht mehr annehmen zu wollen. Da ist es denn eine für uns Alle erfreuliche Tatsache, die wir gern konstatieren, daß die Stuttgarter Mit- und Rückversicherungs-Aktiengesellschaft zu liberalen und annehmbaren Bedingungen Uhrmacher, Juweliere usw. gegen Einbruch-Diebstahl versichert. (Siehe heutiges Inserat Seite 33).

Fünfte ordentliche Mitglieder-Versammlung des Vereins der Juweliere, Gold- und Gold- und Silberschmiede Württembergs

am 10. Juni ds. Js. im Rathaus zu Stuttgart.

Der Vorsitzende des Württembergischen Vereins, Herr Hofjuwelier Emil Foehr-Stuttgart, eröffnete die zahlreich besuchte Versammlung um 11 Uhr vormittags mit folgenden Worten: Meine sehr verehrten Herren! Liebwerte Kollegen! Sehr erfreut über Ihr zahlreiches Erscheinen heiße ich Sie alle herzlich willkommen. Insbesondere begrüße ich die hochverehrten Vertreter der mit uns befreundeten Vereine von Bayern und Baden, die Herren Hofgoldschmied Heiden-München, Hofjuwelier Schrempp und Hofjuwelier Netter-Karlsruhe von ganzem Herzen auch im Namen des Württembergischen Vereins und danke ihnen für ihr Erscheinen und für die Ehre, die sie hierdurch dem Verein erweisen.

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Die Kassenverhältnisse sind, wie wir nachher hören werden, geordnete. Der Ausschuß hat in zahlreichen Sitzungen die Geschäfte des Vereins erledigt und sich u. a. mit folgenden Fragen von größerer Wichtigkeit befaßt:

In erster Linie wieder mit der Einführung der Besteckkonvention in Württemberg, wofür die notwendige Zahl von Beitrittserklärungen auch heute noch nicht vorliegt. Von 149 Firmen, welche mit Bestecken detaillieren, haben bis heute nur 77 ihre Zustimmung gegeben. Solange sich die noch außenstehenden Firmen nicht entschließen können, der Konvention beizutreten, kann die Einführung derselben in Württemberg nicht erfolgen. Was den Stand der Konvention im übrigen Deutschland betrifft, so wird der Vorsitzende des Verbands der Silberwarenfabrikanten Deutschlands, Herr Ernst BruckmannHeilbronn, nachher die Liebenswürdigkeit haben, uns nähere Mitteilungen darüber zu machen. Ich möchte aber nicht unterlassen, schon an dieser Stelle darauf hinzuweisen, daß sich im letzten Jahre in aller Stille ein Verband der Silberwarenfabrikanten Deutschlands und ein Verband der Grossisten des Edelmetallgewerbes gebildet haben und zwar unabhängig von dem Verband Deutscher Juweliere, Gold- und Silberschmiede, nur beseelt von dem Gedanken, eine einheitliche und würdige Vertretung ihrer Standesinteressen zu schaffen. Da die Sonderinteressen der Goldwarenfabrikanten in der Hauptsache schon durch den Kreditorenverein gewahrt und gefördert werden, so werden wir in die Notwendigkeit versetzt, darüber nachzudenken, ob die Interessen der Detailleure nicht ebenfalls durch einen Spezialverband, dem nur Detailleure angehören, mehr gewahrt werden können, als das jetzt der Fall ist. Punkte, in denen sich die gegenseitigen Interessen berühren, könnten schriftlich oder durch Delegierte gemeinsam behandelt werden. Ich habe schon bei der Mitgliederversammlung 1905 den Gedanken angeregt, aus Zweckmäßigkeitsgründen den Deutschen Verband in 4 verschiedene Interessengruppen zu zerlegen. Nachdem 3 dieser Gruppen ihre selbständigen Verbände, unabhängig vom Deutschen Verband, gebildet haben, bleibt für die vierte Gruppe, die Detailleure, wohl nichts anderes übrig, als der Frage der Bildung eines selbständigen Verbandes der Detailleure ebenfalls näher zu treten. Wir wollen uns hierüber nachher bei Punkt 8 unserer Tagesordnung „Verbandsangelegenheiten" noch eingehender unterhalten.

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Der Ausschuß des Vereins beschäftigte sich weiter eingehend mit den verschiedenen Diamant-Imitations-Prozessen in Frankfurt, Breslau, Leipzig und München, aus denen die Beklagten mit strengen Verurteilungen hervorgegangen sind.

Ein weiterer, unser Gewerbe schwer schädigender Mißstand ist die immer weiter um sich greifende Ausführung von Privataufträgen durch die Lehrwerkstätten an den staatlichen Kunstgewerbeschulen, wodurch den Detailleuren und Fabrikanten ein enormer Schaden entsteht. Um hierin Abhilfe zu schaffen, kann nicht scharf genug vorgegangen werden, und es ist mit Freuden zu begrüßen, daß sich der Fachverband zur Förderung der wirtschaftlichen Interessen des Kunstgewerbes in Deutschland eingehend mit dieser Angelegenheit beschäftigt hat und für Abhilfe Sorge tragen will. Natürlich muß dieser Verband durch die Detailleure und die Fabrikanten in seinen Bestrebungen kräftig unterstützt werden, wie dies auch von seiten der Vertreter anderer Branchen geschehen wird.

Ueber das Detaillieren einiger hierfür bekannten Fabrikanten sind auch im letzten Jahre wieder verschiedentliche Klagen eingelaufen. Die vom Verband ausgegebene „Weiße Liste" hält der Ausschuß für vollkommen ungenügend, um diesem Übel zu steuern. Im Gegenteil, die „Weiße Liste" zeigt, wieviele Fabrikanten gar keine Lust haben, den berechtigten Wünschen der Detailleure, resp. ihrer ständigen Abnehmer entgegenzukommen.

Auch in mehreren Fällen von Hausierhandel ist der Ausschuß erfolgreich vorgegangen. In einem Falle handelte es sich um einen Pariser Juwelier, der infolge des tatkräftigen Vorgehens des Vereins von der Polizei ausgewiesen wurde. Es ist wünschenswert, daß alle Fälle des unberechtigten Detaillierens und des Hausierhandels mit den entsprechenden Belegen stets umgehend dem Ausschuß mitgeteilt werden.

Uebergehend auf die Beziehungen des Vereins zum Deutschen Verbande haben wir in erster Linie den Tod zweier auch von uns hochgeschätzter Ausschußmitglieder des Verbandes zu beklagen: Herr Hofjuwelier Paul Merk, der Leiter des Münchener Verbandstages, und Herr Obermeister Hermann Eckhardt, der Leiter des Dresdener Verbandstages, sind von uns geschieden. Beide haben sich große Verdienste um den Verband und um unser Gewerbe erworben. Zum Zeichen ehrenden Angedenkens an diese beiden teuren Freunde und lieben Kollegen

bitte ich Sie, meine Herren, sich von Ihren Plätzen zu erheben. (Geschieht.)

Der Verbandstag in München im letzten Jahre ist auch von unserem Verein zahlreich besucht worden. Ueber die geschäftlichen Verhandlungen wurde in der Fachpresse ausführlich berichtet. Was die geselligen Veranstaltungen betrifft, so herrschte nur eine Stimme des Lobes über das großartig durchdachte und prächtig durchgeführte Programm. Besonderer Dank gebührt dem jetzigen Vorsitzenden des Bayerischen Vereins, Herrn Heiden, für seine Bemühungen um die wirklich künstlerische Ausgestaltung des Festes. Auch den übrigen bayerischen Kollegen sei nochmals herzlicher Dank gesagt für die unvergeßlichen Tage am Isarstrande und an den Ufern des Starnbergersees.

Ich schließe meinen Bericht in der Hoffnung, daß unsere Arbeit keine ganz vergebliche gewesen ist und daß wir wieder einen Schritt weiter gekommen sind auf dem Wege zur Gesundnng unseres Gewerbes. (Lebhafter Beifall.)

Anschließend an meine Worte über das Detaillieren der Lehrer an den Kunstgewerbeschulen möchte ich noch eine Erklärung der Gold- und Silberschmiede-Innung zu Kassel bekannt geben, die mir von meinem Freund, Herrn Hofjuwelier Range, zugegangen ist. Sie betrifft die Entstehung der „Ziegenhainer Kanne", des Hochzeitsgeschenks an den Kronprinzen von der Provinz Hessen. (Diese Erklärung wird verlesen.)

2. Kassenbericht.

Derselbe wird von dem Schatzmeister des Vereins, Adolf Klein-Stuttgart, erstattet. Der Stand der Kasse ist ein günstiger. Der Schatzmeister wird entlastet und es wird ihm für seine Mühewaltung der Dank des Vereins ausgesprochen.

3. Entlastung des Ausschusses. Dieselbe erfolgt einstimmig.

4. Wahlen.

Es wurden per Akklamation wiedergewählt: Zum Vorsitzenden Herr Hofjuwelier Emil Foehr-Stuttgart, zum stellv. Vorsitzenden Herr Wilhelm Kiesel-Ludwigsburg, ferner auf dem Wege schriftlicher Wahl zu Ausschußmitgliedern die Herren: Alfred Binder-Gmünd, Hugo Böhm-Gmünd, Heinrich Brändle-Backnang, Ernst Bruckmann-Heilbronn, Ewald CamererStuttgart, Adolf Klein-Stuttgart, Adolf König-Heilbronn, Ernst Menner-Stuttgart, Richard Nille-Stuttgart, Karl Staufert-Göppingen; zu Rechnungsprüfern die Herren Alfred Fues-Stuttgart und Karl Kommerell-Stuttgart, zu stellv. Rechnungsprüfern Martin Rauscher-Stuttgart und Karl Wall-Stuttgart.

5. Stand der Besteckkonvention in Deutschland. Referent: Ernst Bruckmann-Heilbronn (Ausschußmitglied des Vereins und Verbandes, Vorsitzender des Verbandes der Silberwarenfabrikanten Deutschlands).

Meine Herren! Schon auf dem ersten Verbandstag in Stuttgart im Jahre 1901 habe ich die Mahnung ausgesprochen, die Bestecke nicht zu Schleuderpreisen zu verkaufen, wie dies an vielen Orten Deutschlands tatsächlich geschieht, und ich hätte wirklich geglaubt, daß jeder Juwelier an einem Löffel eher etwas verdienen möchte, als ihn mit einem Nutzen von bloß 6 oder 5 oder gar 2% abzusetzen. Es haben sich inzwischen da und dort die traurigsten Verhältnisse herausgebildet, und es hat mich seinerzeit sehr gefreut, daß, dem guten Beispiel der Rheinländer folgend, in vielen Bezirken Deutschlands Bewegungen zum Zwecke der Besteckkonvention bemerkbar wurden. Es haben sich auch tatsächlich in letzter Zeit zu Konventionen zusammengeschlossen: die Rheinpfalz mit 38, der Bezirk Halle (umfassend Anhalt, die Bezirke Merseburg und Erfurt und die Thüringischen Staaten) mit 110, der Regierungsbezirk Kassel und das Fürstentum Waldeck mit 17 Teilnehmern, zusammen 166 Firmen. Sehr bedauerlich aber ist, daß gerade in Süddeutschland dieser segensreichen Bewegung eine so starke Opposition entgegengesetzt wird, so daß die unermüdlichen Bemühungen der Vorstände der bayerischen, badischen und württembergischen Vereine noch nicht den gewünschten Erfolg gehabt haben.

In der vorletzten Ausschußsitzung des württ. Vereins habe ich dem Vorstand desselben versprochen, die noch ausstehenden Firmen in Württemberg und Baden zum Beitritt zur Konvention zu bewegen. Ein Teil dieser Firmen hat auch zustimmend geantwortet, ein anderer Teil erklärte, die auf den Abschluß einer Konvention gerichteten Bestrebungen dadurch unterstützen zu wollen, daß sie nicht unter Konventionspreisen verkaufen; sie wollen sich aber zum Beitritt zur Konvention nicht verpflichten. Die Mehrzahl derer, an die ich mich wandte, hat überhaupt nicht geantwortet. In Württemberg ist es hauptsächlich Ulm, das sich der Konvention widersetzt, und ein großer Teil von Stuttgart.

Ich halte es aber immerhin für möglich, daß die Herren von Ulm mit sich reden lassen und dürfte dieser Platz vielleicht doch für die Konvention zu gewinnen sein. In Stuttgart habe ich die Ueberzeugung gewonnen, daß auch hier die Konvention durchführbar ist, sobald die jüdischen Firmen ihr beitreten. Es ist dies aus verschiedenen Briefen und aus Besprechungen, die ich gepflogen habe, hervorgegangen,

Aehnlich wie in Württemberg war das Ergebnis unserer Umfrage in Baden. Auf dem Verbandstag in München wurde allerdings der Beschluß gefaßt, die Konvention möglichst bis zum 1. Januar 1906 in Kraft treten zu lassen. So schnell konnten sich aber leider verschiedene Juweliere nicht entschließen, und nur so ganz tropfenweise kommen die Bekehrten, die sich der Konvention anzuschließen bereit erklären. Wiederholt habe ich zu hören oder zu lesen bekommen, daß 25% für Besteckkasten und Garnituren zu hoch gegriffen sei; 25% sei recht für Einzelbestecke, für Einzelstücke, dagegen sei dieser Prozentsatz unbedingt zu hoch für Garnituren. Die betreffenden Juweliere könnten sich nur dann bereit erklären, einer Konvention beizutreten, wenn auf Garnituren 15%, auf Einzelstücke 25% aufgeschlagen würden. Diese Ansicht stimmt wohl nicht mit der jetzt angestrebten Konvention überein; aber ich bin der festen Ueberzeugung, daß die Konvention auf dieser Basis in ganz Deutschland schon angeschlossen wäre, während eine Konvention mit 25% Aufschlag vielleicht vereinzelt, aber nicht allerorts sich wird durchführen lassen.

Zur Begründung dieser ihrer Ansicht machten verschiedene Juweliere geltend, daß die Konvention doch hauptsächlich den Zweck haben solle, dem Schleudern entgegenzuarbeiten und zu erreichen, daß nicht mehr mit einem Aufschlag von nur 2, 5, 6% usw. kalkuliert werde, sondern als Minimum mit ca. 15% Aufschlag, während 25% ein zu hoher Satz sei, besonders für ganze Garnituren und namentlich in Bezirken mit vieler jüdischer Kundschaft. In dieser Beziehung seien das Rheinland und Westfalen mit den süddeutschen Staaten nicht zu vergleichen, denn dort komme dieser Grund nicht in Betracht. Da mir gegenüber diese Ansicht von der Kundschaft wiederholt geäußert wurde, habe ich es für nötig gehalten, sie Ihnen hier vorzutragen. Es kann ja über diesen Punkt event. diskutiert werden, denn es handelt sich hier um eine Frage, die mehr die Herren Detailleure als uns Fabrikanten berührt.

Durch die Anführung der verschiedenen Aeußerungen sollen natürlich nicht etwa die Konventionstreuen in ihrer Haltung erschüttert werden sie würden ohne Zweifel in beiden Fällen konventionstreu bleiben, sondern ich hoffe, daß es den Anstrengungen und Bemühungen der Vorstände der verschiedenen Vereinigungen gelingen wird, die Konvention mit 25% durchzudrücken. Wie des öfteren schon bemerkt, fehlt es meist nur am guten Willen, und ich gebe mich der Hoffnung hin, daß es in dieser Beziehung bei den noch Ausstehenden bald besser wird. (Lebhafter Beifall.)

Vorsitzender Foehr dankt dem Referenten für seine interessanten Ausführungen und eröffnet die Debatte darüber.

Merath-Ulm führt aus: Der Grund, warum viele Kollegen in Württemberg ihren Beitritt zur Konvention noch nicht erklärt haben, liege seines Erachtens darin, daß sie keine Strafbestimmung wollen sondern mehr Freiheit für ihre Geschäftsgebarung wünschen. Wenn ein Uebereinkommen erzielt werden solle, so dürfte es sich empfehlen, nur einen Minimalsatz aufzustellen, unter dem nicht verkauft werden soll. Der hohe Satz von 25% sei deshalb nicht annehmbar, weil man in Württemberg viele Abnehmer jüdischer Religion habe, die billig bedient sein wollen. Stehe einer der Kollegen außerhalb der Konvention, so können die übrigen auch nicht mittun, denn der größere Teil der Kundschaft kaufe eben da, wo er die Ware am billigsten bekomme. Alle unter einen Hut zu bringen, werde sehr schwer sein; aber es sollten sich wenigstens die besseren Geschäfte im Lande entschließen, einen Minimal-Verkaufspreis zu vereinbaren. Das hätte den Vorteil, daß man vielleicht auch in anderen Fragen leichter arbeiten würde. Sobald man eine Konventionalstrafe festsetze, seien Prozesse unvermeidlich, und die Folge wäre, daß der Verein in die Brüche gehe. Auf die Bildung von Syndikaten, die da und dort erfolge, könne nicht hingewiesen werden, denn es sei nicht schwer, unter vielleicht 20 großen Firmen einen festen Preis zu vereinbaren; das könne aber im Detailhandel nicht nachgeahmt werden. Er halte eine Revision des Textes der Konvention für notwendig und glaube, daß man mit humaneren Bestimmungen eher zum Ziel komme.

Menner-Stuttgart ist der Ansicht, daß die Herren Fabrikanten sich doch noch werden entschließen müssen, einen Preiskurant herauszugeben und daß zwischen Fabrikanten und

Detailleuren ein Abkommen dahin getroffen werden sollte, daß derjenige, welcher schleudert, einfach keine Waren mehr geliefert bekommt.

Vorsitzender: Wenn Preiskurante herausgegeben würden, dann müßte jedenfalls eine Garantie dafür geschaffen werden, daß kein Mißbrauch damit getrieben wird (etwa durch Vorzeigung alter Kurante mit anderen Preisen). Eine Publikation der Preise wäre in diesem Fall fast nicht zu umgehen. - Es sei auch nicht außer acht zu lassen, daß in manchen Gegenden Deutschlands die Bestecke höher als mit 25% verkauft werden. Der Katalog müßte also so abgefaßt sein, daß der Einzelne bezüglich der Erhöhung des Verkaufspreises (mehr als 25% Nutzen) volle Freiheit hätte.

Netter-Karlsruhe spricht zunächst seinen Dank für die Einladung zu der Versammlung des Württembergischen Vereins aus und überbringt die Grüße des badischen Vereins und dessen Vorsitzenden, des Herrn Hofjuwelier Bertsch-Karlsruhe, der leider durch den Gebrauch einer Kur am Erscheinen verhindert sei.

Er bedaure lebhaft, daß die Konvention noch nicht in Kraft getreten sei. Diejenigen, die hauptsächlich in Betracht kommen, haben ihren Beitritt erklärt; auf die übrigen könne man nicht warten, sonst werde nie etwas aus der Sache. Die Herren Fabrikanten sollten etwas mehr Entgegenkommen zeigen und einfach erklären, daß, wer nicht so und so verkauft, keine Bestecke mehr geliefert bekommt. In Anbetracht der sich immer mehr steigernden Höhe der Löhne, der Spesen, der Miets-, der Rohmaterialienpreise usw. sei ein Satz von 25% nicht zu hoch, um so weniger als ja die Hälfte des Preises den reellen Materialwert darstelle. In keiner Branche werde mit 15% kalkuliert; er sehe darum nicht ein, warum gerade die Juweliere das Aschenbrödel sein sollen. Die Fabrik Christofle verkaufe ihre Löffel mit 25% Skonto und die Detailleure dürfen unter dem Ankauf nicht verkaufen. Wenn an Christofle-Bestecken 25% verdient werden, so dürfe man Silberbestecke nicht mit 15 oder gar 10% verkaufen, sonst würde er es vorziehen, gar keine Bestecke mehr zu führen. Diejenigen, die einen Preiskurant aus der Hand geben, die vielleicht gar noch das Gewicht dazuschreiben, machen erfahrungsgemäß in der Regel das Geschäft nicht, sondern ein anderer, der, um mit Erfolg konkurrieren zu können, noch etwas mehr abbiete. (Zustimmung.) — Mit der Herausgabe eines Preiskurants sei er nicht einverstanden, denn es gebe Juweliere, die sich mit einem Nutzen von 25% nicht begnügen. Man sollte alles daran setzen, die Konvention zum Abschluß zu bringen, unbekümmert um diejenigen, die ihr noch fernstehen. Manche schlagen nur deshalb einen Satz von 10% vor, um das Scheitern der Konvention herbeizuführen. (Zustimmung.)

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Merath-Ulm widerspricht den Ausführungen Netters. Wenn die Konvention auf diese Weise gemacht werde, werde sie nur von kurzer Dauer sein, und es werden ihr viele leistungsfähige Firmen nicht beitreten.

Heiden-München führt aus: Leider sei die Konvention auch in Bayern noch nicht zustande gekommen, und zwar wegen der Konkurrenz von Nürnberg, wo es kaum möglich sei, mit 15% zu arbeiten. Auch Fürth und Würzburg, namentlich aber Berlin spielen herein. Ein Versuch, die Konvention unter allen Umständen durchzuführen, sei in Bayern daran gescheitert, daß verschiedene Juweliere ihre Unterschrift für diesen Fall (d. h. wenn ein Teil nicht beitrete) zurückgezogen haben. Er halte es auch für praktisch, einen etwas geringeren Satz als 25%, als Mindestsatz zu bestimmen. Man könnte vielleicht den Kollegen in den kleineren Städten oder an Plätzen mit viel jüdischer Bevölkerung die Möglichkeit lassen, äußerstenfalls bis zu 15% herunterzugehen. Auf dieser Grundlage wären vielleicht auch die Fabrikanten (die Berlin nicht beiseite setzen wollen) geneigt, zu sagen, sie liefern nur an solche, die der Konvention beigetreten sind. Freilich könnten die Rheinländer einwerfen, daß wir im Süden billiger verkaufen als sie; die Rheinländer befinden sich aber eben in einer viel günstigeren Lage als Bayern und das übrige Süddeutschland. Zuzugeben sei, daß bei den Silberbestecken der Fassonpreis ziemlich hoch sei; man könne aber doch jetzt, wo alles teurer werde, nicht billiger verkaufen. (Beifall.) Menner-Stuttgart macht den Vermittlungsvorschlag, den Mindestsatz in der Weise auf 20% festzusetzen, daß gestattet wird, 5% Rabatt zu gewähren.

Netter-Karlsruhe: Er könne sich mit diesem Vorschlag einverstanden erklären, müsse aber entschieden davor warnen, noch weiter, auf 15%, zurückzugehen. Man könne den Badensern nicht zumuten, wegen der ungünstigen Verhältnisse in Bayern sich auch mit 15% Nutzen zu begnügen. Schließlich werde man eben dahin kommen, daß jeder Bundesstaat seine eigene Konvention abschließen müsse.

Müller-Stuttgart führt aus, die Silberbestecke seien kein notwendiger Bedarfs-, sondern mehr ein Luxusartikel, der Preis spiele deshalb keine so große Rolle. Es sei aber auch zu bedenken, daß manchem kleinen Goldschmied die Bestecke oft jahrelang liegen bleiben und schließlich eingeschmolzen werden müssen. Mit 15% könne deshalb unmöglich gearbeitet werden. Wenn die Preise da und dort herabgedrückt werden, so seien daran meist viel weniger die Käufer als die Verkäufer schuld. (Zustimmung.)

Vorsitzender schließt die Debatte über diesen Punkt mit der Bitte an die Vertreter der benachbarten Vereine, in dem angeregten Sinn wirken zu wollen, und mit der Bitte an Herrn Ernst Bruckmann, zu versuchen, ob nicht von seiten des Verbands der Silberwarenfabrikanten Deutschlands ein größeres Entgegenkommen zu erreichen sei, namentlich dann, wenn der Minimalsatz auf 20% oder gar 15% fixiert werden würde.

6. Verbandstag in Eisenach. (4.-6. August.) Der Vorsitzende ladet die Mitglieder des Vereins zu zahlreichem Besuch des Verbandstages, der dieses Jahr ein sog. „kleiner" sein werde, ein.

Als offizieller Vertreter des Württ. Vereins in Eisenach wird Herr Wilhelm Kiesel-Ludwigsburg bestimmt.

7. Sonstige Verbandsangelegenheiten.

Ueber diesen Punkt erfolgt eine eingehende, sehr lebhafte Aussprache, an der sich namentlich auch die Herren Kollegen aus Bayern und Baden beteiligten.

Das Resultat der Besprechung war der Beschluß: für den Verbandstag in Eisenach einen Antrag auf Aenderung der Satzung einzubringen, und zwar in dem Sinn, wie er von dem Bayerischen Verein bereits in Berlin angekündigt worden ist, daß nämlich der Verbandstag nicht bloß den Ausschuß, sondern auch den Vorstand und insbesondere den Vorsitzenden des Verbands periodisch neu zu wählen habe.

Im einzelnen geht der Antrag dahin:

Der Verbandstag möge beschließen, die Satzung in folgenden Paragraphen zu ändern:

Es soll lauten:

§ 9, d: „Wahl, bzw. Ergänzungswahl des ersten und zweiten Vorsitzenden, der übrigen Vorstandsmitglieder, des Ausschusses und der Rechnungsprüfer."

§ 10, Abs. 1: „Der Ausschuß besteht aus zwölf auf vier Jahre von dem Verbandstag zu wählenden Verbandsmitgliedern,

von denen vier den Kreisen der Fabrikanten und Grossisten angehören können. Alle zwei Jahre scheidet die Hälfte der Mitglieder aus dem Ausschuß aus."

(Uebergangsbestimmung:,,Wer erstmals auszuscheiden hat, wird durchs Los bestimmt.“)

§ 10, Abs. 9: den Satz anzufügen:

„Die Ausschußmitglieder sind berechtigt, im Verhinderungsfalle einen Stellvertreter zu entsenden."

§ 11, Abs. 1: „Der Vorstand besteht aus sechs von dem Verbandstag auf zwei Jahre gewählten Verbandsmitgliedern, von denen zwei den Kreisen der Fabrikanten und Grossisten angehören können. Er setzt sich zusammen aus:

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§ 11, Abs. 2: „Er vertritt den Verband gerichtlich und außergerichtlich und zeichnet für ihn rechtsverbindlich durch zwei Unterschriften, die des ersten oder zweiten Vorsitzenden in Gemeinschaft mit dem Geschäftsführer." (S. Abs. 3.)

§ 11, Abs. 3: „Der Vorstand besorgt alle Obliegenheiten des Verbandes, soweit sie nicht dem Ausschuß und dem Verbandstag vorbehalten sind (§ 9 und 10). Das Amt der Vorstandsmitglieder ist ein Ehrenamt. Der Vorstand ist jedoch berechtigt, in Gemeinschaft mit dem Ausschuß einen Geschäftsführer anzustellen und zu besolden. Für die Tätigkeit desselben ist der Vorsitzende mitverantwortlich."

§ 11, Abs. 4: Wie bisher, ebenso die folgenden Absätze. Eventualantrag:

Für den Fall der Annahme des vorstehenden Antrags wird weiter beantragt:

„Die Neuwahlen haben auf Grund vorstehender Satzungsänderung erstmals auf dem Verbandstag 1907 zu erfolgen." Die Vertreter aus München und Karlsruhe erklärten, dahin wirken zu wollen, daß der Antrag, wie er oben formuliert ist, auch von ihren Vereinen eingebracht bzw. unterstützt werde. Weitere Vereine werden dazu eingeladen.

Nachdem noch zwei Begrüßungstelegramme, von den Herren Hofjuwelier Bertsch-Karlsruhe, Vorsitzender des Badischen Vereins, und Hofjuwelier Becker-Köln, Vorsitzender des RheinischWestfälischen Vereins, die leider verhindert waren der Versammlung anzuwohnen, verlesen waren, schloß der Vorsitzende mit Worten des Dankes gegen 2 Uhr die Mitgliederversammlung.

Offener Sprechsaal.

Unter dieser Rubrik veröffentlichen wir Einsendungen von Abonnenten und Fachkollegen, die in sachlicher Weise auf Übelstände aufmerksam machen und zur Diskussion darüber auffordern. Wir bitten alle unsere Leser, von dieser Einrichtung recht häufig Gebrauch machen zu wollen, mit der Bemerkung, daß diese Einsendungen ohne unsere redaktionelle Verantwortung erscheinen.

Die Besteck-Konvention.

Über die Besteck-Konvention hört man fast gar nichts mehr. Warum? Weil noch keine ausreichende Unterstützung seitens der einzelnen Juweliere vorhanden war. Eine so wichtige Frage sollte immer wieder zur Tagesordnung gebracht werden und jedem Einzelnen immer wieder der große Vorteil, welcher das Zustandekommen dieser Konvention bringt, vor Augen geführt werden. Daß dieselbe ein großer Vorteil für unsere gesamte Branche ist, weiß ja wohl ein jeder. Es müssen aber auch alle Juweliere einig sein, denn sonst schlägt dieser Vorteil in einem Nachteil um, wovon ja Beweise da sind. Einige wenige Städte haben die Konvention schon, aber was nützt ihnen dieselbe? Gar nichts! Weil von anderen Nachbarstädten viel billigere Angebote vorliegen und der Kunde natürlich von diesen Gebrauch macht. Leider ist ja gerade das Besteck-Geschäft so heruntergegangen, dank der lieben Konkurrenz, welche, nur um selbst zu verkaufen, denn von einem Geschäft kann gar nicht mehr die Rede sein, zu den billigsten Preisen, ja sogar ohne jeglichen Verdienst die Bestecke abgibt. Kommt es doch vor, daß direkt nach der Faktura verkauft wird. Dies sind alles Tatsachen, welche jeder kennt. Aber gerade deswegen sollte man nicht ruhen, und alles aufbieten, um diese Besteck-Konvention durchzubringen; zum Nutzen jedes

einzelnen Juweliers und unserer gesamten Branche. Sollte denn die ganze schwere Arbeit, welche der Vorstand des Verbandes in dieser Angelegenheit schon geleistet hat, umsonst gewesen sein? Doch wohl nicht! Wir müssen allen diesen Herren danken, für die viele Mühe, welche sich dieselben speziell für das Zustandekommen der Besteck-Konvention, schon gegeben haben und ich glaube, wir können diesen Dank nicht besser betätigen, als wenn jeder Einzelne voll und ganz für die Konvention einsteht, damit endlich einmal dieses Ziel erreicht wird. Schwierigkeiten gibt es ja dabei genugsam zu überwinden und mancher Trotzkopf zu gewinnen. Denn unter den letzteren sind viele, welche in ihrem Inneren ganz für die Konvention stimmen; jedoch nur aus Opposition dagegen arbeiten. Diese Herren möchte ich aber ganz besonders bitten, den allgemeinen Bestrebungen für die Konvention beizutreten und ein gemeinsames Ganze bilden, um so zum Ziele zu gelangen. Wollen wir doch alle unsere Branche immer höher bringen, und gerade im Besteck - Geschäft geordnetere Verhältnisse schaffen; denn die jetzigen sind nichts weniger, als gute. Also wieder auf die Tagesordnung mit der Besteck-Konvention und mit frischen Kräften wieder darangegangen, damit diese wichtige Frage für unsere Branche eine gute und für jeden Interessenten zufriedenstellende Lösung findet! G.

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