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troffen, und am nächsten Morgen nach Dresden, wo er auf dem Trinitatuskirchhof an der Beerdigung teilgenommen habe. Er habe dem lieben Verstorbenen an dem Sarge einige von Herzen kommende Worte gewidmet für seine treue Mitarbeit im Verbandsvorstand und Ausschuß und einen Kranz im Namen des Vorstandes, des Ausschusses und der Mitglieder des Verbandes am Grabe niedergelegt. Der Vorstand erhebt sich zur Ehrung des Heimgegangenen von den Sitzen.

Zur Aufnahme haben sich gemeldet die Herren Theodor Ibsen, Hofjuwelier, Sondershausen und Bernh. Knauer, Hofgoldarbeiter und Juwelier, Oldenburg in Gr. Die beiden Herren Kollegen werden aufgenommen.

Herr Fischer teilt ferner mit, daß er von den Arbeiten in der Geschäftsstelle im Monat Mai die Kopien eines jeden abgehenden Schriftstückes gesammelt habe, um einmal eine Übersicht zu geben, damit die Herren, welche Interesse für die Verbandsarbeiten haben, sich von der Vielseitigkeit der Tätigkeit überzeugen können. Er sei der Meinung, daß eine ganze Reihe von Mitgliedern sich nicht die geringste Vorstellung davon machen kann, was alles in der Geschäftsstelle zu bewältigen ist.

Der Vorstand beschließt, eine Mappe mit diesen Kopien auf dem Verbandstage auf den Tisch des Hauses zur Einsichtnahme auszulegen.

Ferner teilt der Vorsitzende mit, daß er auf Antrag des Vereins Mecklenburg eine Geschäftsordnung für eine Sterbe-Unterstützungskasse ausgearbeitet habe, und ebenso ebenfalls auf Antrag Mecklenburgs eine Geschäftsordnung für eine Unterstützungskasse bei Einbruchsschaden für solche Herren, die von den Versicherungsgesellschaften abgelehnt werden, sowie auch für diejenigen Firmen, welche versichert sind, aber nach erfolgten Einbruchsschaden nicht mehr über die erforderlichen Mittel verfügen, um ihr Recht den Versicherungsgesellschaften gegenüber wahrnehmen zu können. Als Unterlage für die Ausarbeitungen habe die Geschäftsordnung der Sterbe-Unterstützungskasse des Verbandes der GlaserInnungen gedient.

Den Verhandlungen über vorstehende Materie im Verein Mecklenburg in der Sitzung in Neu-Brandenburg habe er auf Einladung beigewohnt.

Der Vorsitzende ist persönlich der Meinung, daß die Sterbe-Unterstützungskasse wohl in dem Bereich der Vereine bleiben müsse und daß der Vorstand des Verbandes sich nur darauf beschränkt, die Geschäftsordnung auszuarbeiten, wohingegen, falls die allgemeine Meinung vorhanden, eine Unterstützungskasse gegen Einbruch zu begründen, diese vom Verbandsvorstand zu leiten sei.

Die Angelegenheit über die Einbruchs-Unterstützungskasse soll dem Ausschuß zur weiteren Beratung vorgelegt werden. Weiter kommt zur Besprechung, daß sich ein Gehilfenverband in Pforzheim gebildet habe, wonach die Mitglieder monatlich 80 Pfg., also 9,60 Mk. im Jahr zur Förderung ihrer Interessen aufwenden.

Diese Opferwilligkeit kann den Herren Arbeitgebern zur Nachahmung empfohlen werden.

Zur Besprechung kommt ein Artikel vom Juwelier Heinrich Schneider im „Journal der Goldschmiedekunst" vom 14. April 1906. Es handelt sich da um ein Gutachten der Königl. Muldenhütte in Freiberg. Diese schnitt aus einem Ring, welcher fast ganz aus Silber und nur wenig Gold enthielt, das Stückchen Gold heraus welches mit einem Stempel versehen war und erklärte, da dies dem Feingehalt entsprach, daß die Angabe des letzteren dem Gesetz entspreche.

schauung eben falsch ist. Im § 8 heißt es weiter: „Auf Gold- und Silberwaren, welche mit anderen metallischen Stoffen ausgefüllt sind, darf der Feingehalt nicht angegeben werden." Das war im Fall dieses Ringes dennoch geschehen und folglich ein Verstoß gegen das Gesetz.

Mit derselben Materie beschäftigt sich ein Artikel von Eduard Schöpflich, München, im Journal der Goldschmiedekunst, den Herr Schöpflich als Notschrei bezeichnen möchte. Dazu liegt gar keine Veranlassung vor; denn wenn die Königl. Muldenhütte ein Gutachten abgegeben habe, welches jeder auch nur halbwegs mit dieser Materie Vertraute als verfehlt bezeichnen müsse, so kann doch von einem Notschrei gar keine Rede sein, da das Gutachten jederzeit angefochten werden kann.

Die Muldenhütte hat bei ihrem Gutachten § 8, Abs. 3, herangezogen, nachdem das Silber des Ringes „zur Verzierung der Ware gedient hat"; ob dies der Falll gewesen, könnte nur beurteilt werden, wenn der fragliche Ring vorgelegt würde.

Zu dieser selben Materie liegt von der Vereinigung Magdeburg folgender Antrag vor:

Die Vereinigung der Juweliere, Gold- und Silberschmiede des Reg.-Bez. Magdeburg E. V. ersucht den Vorstand des Verbandes Deutscher Juweliere, Gold- und Silberschmiede in Berlin, auf dem nächsten Verbandstag in Eisenach eine Besprechung des Gesetzes über den Feingehalt der Gold- und Silberwaren herbeiführen zu wollen".

Vom Vereine der Juweliere, Gold- und Silberschmiede Bayerns ist am 28. Mai der Antrag eingegangen, die Statuten zu ändern, dahin, daß die Vorstandschaft alle zwei Jahre durch Stimmzettel neu gewählt wird.

Beide Anträge werden dem Ausschuß vorgelegt.

Herr Fischer teilt ferner mit, daß er mit verschiedenen Handwerkskammerbezirken in Verhandlung gestanden hat wegen Ausbau der Organisation des Verbandes. Mit den Herren Kollegen im Handwerkskammerbezirk Plauen und Bromberg sei er in schriftlichen Verkehr getreten, und haben sich für Plauen schon 16 Herren gemeldet, welche der Begründung eines Vereins der Goldschmiede im Gewerbekammerbezirk Plauen sympathisch gegenüberstehen.

Für den Handwerkskammerbezirk Bromberg sind bis jetzt 8 Zustimmungen eingegangen und sollen in absehbarer Zeit, bei voraussichtlich genügender Beteiligung, Versammlungen stattfinden.

Herr Fischer teilt noch mit, daß heute morgen ein Schreiben von Herrn Hermann Walter-Halle eingegangen ist, in welchem er mitteilt, daß die Herren Kollegen in Eisenach ihm gegenüber den Bescheid gegeben haben, daß alles bereits in die Wege geleitet ist, die Lokale und Quartiere schon bestellt seien.

Von der „Deutschen Goldschmiede-Zeitung“ liegt eine Anfrage vor, ob es gestattet sein würde, im Sitzungssaale oder außerhalb desselben auf dem Verbandstag Eisenach eine Ausstellung von Entwürfen, also Zeichnungen, zu veranstalten.

Die Entscheidung soll dem Ausschuß vorbehalten werden. Für die nächste Vorstands- und Ausschußsitzung wird der 1. Juli bestimmt und folgende Tagesordnung festgesetzt: 1. Etats-Beratung,

2. Beratung der Anträge aus den Vereinen (siehe obiges
Protokoll),

3. Festsetzung der Tagesordnung für den Verbandstag,
4. Genehmigung des Festprogramms für Eisenach,
5. Sonstiges.

Herr Fischer hält es für wünschenswert, da in kurzem eine Vorstands- und Ausschußsitzung stattfindet, daß dieses Protokoll am Montag schon in die Zeitungen gelangt zur Veröffentlichung, womit sich der Vorstand einverstanden erklärt.

Es kommt ein Schreiben des Grossisten - Verbandes zur Verlesung; der Verband ersucht um Entsendung eines Vertreters zum Grossistentage. Auch über diesen Punkt soll die Entscheidung vom Ausschuß getroffen werden.

Herr Fischer äußert, daß er auf dem Standpunkt stehe, daß damit seitens der Muldenhütte eine irrtümliche Anschauung zutage getreten ist; denn im § 5 des Gesetzes über den Feingehalt vom 16. Juli 1884 heißt es: „Die Fehlergrenze darf 10 Tausendteile nicht übersteigen, wenn der Gegenstand im ganzen eingeschmolzen wird." Dieser Paragraph ist so klar und deutlich gegeben, daß jede davon abweichende AnNachdruck aus dem Inhalt vorliegender Zeitung ist nur mit Erlaubnis der Redaktion und unter genauer Quellenangabe gestattet.

Die Sitzung wird um 8 Uhr geschlossen.

Fischer. Oskar Müller.

Wöchentlicher Arbeits-Nachweis

Deutsche Goldschmiede-Zeitung.

Begründet und herausgegeben von Wilhelm Diebener, Leipzig 28

Dresdener Straße 2.

Verantwortliche Redakteure:

Für den kunstgewerblic! n Teil: Professor Rudolf Rücklin, Pforzheim. Für den volkswirtschaftlichen Teil: Syndikus Hermann Pilz, Leipzig. Für den fachtechnischen Teil: Goldschmied Paul Axthelm, Leipzig. Amtliches Organ des Verbandes De scher Juweliere, Gold- u. Silberschmiede, Organ des Vereins der Juweliere, God- und Silberschmiede von Rheinland und Westfalen, des Vereins der Juweliere, Gold- und Silberschmiede Württembergs, der Freien Vereinigung des Gold- und Silberwaren - Gewerbes für Berlin und den Reg.-Bezirk Potsdam, des Vereins der Juweliere, Gold- und Silberschmiede des Großherzogtums Baden, der Kölner Juwelier-Vereinigung, der Freien Vereinigung der Juweliere, Gold- u. Silberschmiede des Reg.-Bezirks Stettin, der Goldschmiedeinnung Schwerin i. M., der Freien Vereinigung der Gold- und Silberschmiede zu Görlitz, des Kreditoren-Vereins für die Gold-, Silberwaren- und Uhren - Industrie Pforzheim, des Kunstgewerbe-Vereins Hanau, des Gewerbemuseums Gmünd, der Zentralstelle Schmuck und Mode.

Bezugs-Preis: Große Ausgabe mit kunstgewerblichem Teil:
Pro Jahr M. 8.-, Ausland M. 10.-.

Kleine Ausgabe ohne kunstgewerblichen Teil:
Pro Jahr M. 4.-, Ausland M. 5.—.

Zentral-Offerten-Blatt der Deutschen Goldschm.-Zeitung:
Pro Jahr M. 2.-, bei Bezug unter Streifband M. 3.-.

Anzeige-Gebühren: Die viergespaltene Nonpareille-Zeile M. 25, die ganze Seite M. 100.-; bei Wiederholungen wird Rabatt gegeben. Anzeigen im Wöchentlichen Arbeits-Nachweis die viergespaltene Petit - Zeile M.-.25 (M. -.15 für Stellengesuche). Beilagen pro Tausend M. 10.-, bei Anfragen wolle man stets Muster beifügen.

Schluß der Anzeigen-Annahme in Leipzig: für den Wöchentlichen Arbeits-Nachweis Mittwoch Abend, für große Anzeigen Dienstag früh 8 Uhr; bei unserer Filiale in Pforzheim, Leopoldstraße 12 je einen Tag früher.

Bekanntmachung.

Hierdurch bringen wir den Vorständen unserer Vereine und Innungen, sowie deren Mitgliedern und unseren Einzelmitgliedern zur Kenntnis, daß der

Verbandstag

in diesem Jahre am

Sonnabend den 4., Sonntag den 5. und Montag den 6. August 1906

in Eisenach abgehalten wird.

Wir bringen dies deshalb schon jetzt zur Kenntnis, damit die Herren Kollegen sich mit ihren Reise-Dispositionen darauf einrichten können. Es handelt sich in diesem Jahr um einen sogenannten kleinen Verbandstag, doch ist vorauszusehen, daß auch dieser Verbandstag den Teilnehmern in der interessanten Wartburgstadt mit ihrer herrlichen Umgebung neben ernster Arbeit viel Anregendes, Erfreuliches und Erholung bringen wird.

Nach den Mitteilungen unserer Herren Kollegen in Eisenach, welche sich bereit erklärt haben, an den Vorbereitungen mitzuhelfen und für alles nötige nach Kräften Sorge zu tragen, sprechen die Herren schon jetzt die Hoffnung aus, daß die Tage, welche die Deutschen Goldschmiede in Eisenach verbringen werden, gewiß zu den angenehmen zu rechnen seien. Alles, was die Eisenacher Goldschmiede beitragen können, werden sie gern tun.

Die Tagesordnung wird später, nachdem sie in einer Vorstandsund Ausschußsitzung festgesetzt worden ist, veröffentlicht.

Verband Deutscher Juweliere, Gold- und Silberschmiede,

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Ausschreiben!

1000 Mark Belohnung.

In der Nacht zum 1. Juni d. J. sind aus dem Zeughause der Stern und der zugehörige Halsorden des Großherrlich Türkischen Nischan - Imtiaz - Ordens (Sr. Majestät Kaiser Wilhelm dem Großen verliehen) gestohlen worden. Die Orden haben einen Wert von 24000 Mark. Der Dieb, der sich jedenfalls einschließen ließ, hat sich mittels einer Wäscheleine durch ein Fenster im oberen Stockwerk auf die Straße herabgelassen.

a) Stern: achtstrahlig, von Gold, auf den Strahlen Muster durch glatte und matte Stellen hervorgebracht. Die Strahlen laufen auf grüner Emaille mit vierarmigem Schild zusammen. Zwischen den Armen 4 Halbmonde. In der Mitte der Namenszug des Sultans in Gold. Das Schild ist umgeben von einem aus 16 viereckig geschliffenen Brillanten gebildeten Ring. Zwischen den Strahlen des Sternes sitzen Blattverzierungen aus Brillanten (anscheinend viereckig geschliffen, vergl. Zeichnung);

b) Halsorden: Kleiner Stern von Gold, Mittelschild wie bei a. Der Ring besteht aus 18 kleinen Brillanten, Blattverzierungen fehlen. Um den Brillantenkranz schlingt sich eine bandartige Verzierung von grüner Emaille. Oben Halbmond mit fünfzackigem Stern von grüner Emaille und goldene Oese. Band rot mit grünem Rand.

Der Täter ist 20-22 Jahre alt, mittelgroß, hat mittelblondes, hinten kurzes Haar, Anflug von Schnurrbart, rundes gesundes Gesicht, trug graubraunen Jackettanzug (geschlossene Weste), Stehumlegekragen, schwarzen, steifen Hut, und machte einen eleganten Eindruck.

Um eingehende Ermittelungen nach dem Täter und den Orden, sowie eventl. Drahtnachricht zu J. Nr. 4901, IV, 50. 06 wird ersucht.

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zu Originalpreisen bei

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Was ein Stelleangebot enthalten muß:

ob der Betreffende gesucht wird als Geschäftsführer, Verkäufer, Monteur und Fasser, Modelleur, Ziseleur, Emailleur, Graveur, für Neuarbeiten, Reparatur etc. Die Gegenleistungen sind anzugeben. Höhe des Gehalts. Arbeitszeit.

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Für die schnelle Beendigung von Unterhandlungen ist es wichtig, wenn bei Offertbriefen Alter und ev. Militärverhältnis, ferner die innegehabten Stellen, anf welche Arbeiten besonders geübt und wohlerfahren, angegeben und ZeugnisAbschriften beigefügt werden. Originalzeugnisse gebe man nie aus der Hand. Das Beilegen von Freimarken ist unartig. Name und Adresse sind deutli h zu schreiben.

Sucht ein Gehilfe Stellung, so muß er im Inserat sein Alter, evtl. Militärverhältnis und seine Fähigkeiten angeben.

Sofern andere Abmachungen nicht getroffen sind, gilt für GoldschmiedeGehilfen eine 14 tägige Kündigung, die an jedem beliebigen Tage erfolgen kann. Kaufmännisches Personal kündigt 6 Wochen vor Quartalsschluß, falls nicht andere Abmachungen getroffen wurden, nicht aber unter einem Monat.

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