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der gewünschten Lage an den Kettensträngen dauernd verbleibt, was bei den bisherigen Einlagen infolge ihrer Abnutzung durch die Reibung an der Kette nicht der Fall war und letztere deshalb vielfach neu ersetzt werden mußten. In der Zeichnung zeigen Fig. 1, 2 und 3 den Kettenschieber in seiner Anordnung an einer Halskette in den verschiedensten Ansichten und Schnitten. Der Kettenschieber besteht aus dem mit Oeffnungen i zum Durchführen des Kettenstranges e versehenen Gehäuse a mit Deckel b. In dem Gehäuse ist eine Platte co. dgl. lose gelagert, welche unter Einfluß einer

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Fig. 3. g

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zwischen der Platte c und dem Gehäusedeckel b angeordneten Feder d steht, derart, daß die Feder die Platte beständig gegen den Gehäuseboden a1 drückt. Infolgedessen wird der Schieber selbsttätig an den zwischen Gehäuseboden und Platte durchgeführten Kettenstrang gepreßt und kann jedoch mit der Hand in jede andere Lage geschoben werden. Der Verschluß des Schiebergehäuses nach Lagerung an dem Kettenstrang erfolgt am besten durch einen Bajonettverschluß, d. h. durch Einstecken der Stifte g des Gehäuses a, in die Aussparungen h des Gehäusedeckels b bei gleichzeitigem Drehen, wodurch die Stifte in dem äußeren Deckelwulst b' gehalten oder umgekehrt wieder freigegeben werden. Der Kettenschieber kann natürlich nach Wunsch in den verschiedenartigsten Größen und Formen ausgeführt werden; ebenso kann derselbe graviert, emailliert, mit Steinfassungen u. dgl. versehen sein. Patent-Anspruch: Schieber für Hals- u. dgl. Schmuckketten, dadurch gekennzeichnet, daß durch eine im Schiebergehäuse (a) angeordnete, unter Federdruck stehende Platte (c) der Schieber in jeder Lage selbsttätig an die durchgeführten Kettenstränge gedrückt wird.

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Frage 508. Welche Firma übernimmt schöne Elfenbeinarbeiten? Es handelt sich um Fächer, der mit Elfenbeinmonogramm versehen ist. Frage 510. Wer liefert Tafelbestecke in rein Nickel? H. S. in Hamburg.

Frage 511. Wer liefert billigst vernickelte Waren, Rahm- und Kaffee-Service, Kakesdosen usw., sogen. Bazarware? W. J. in L. Frage 513. Kann mir jemand einen leistungsfähigen Fabrikanten für feine Bestecke mit Perlmutterheften nennen? F. K. in W. Frage 514. Wer kauft im Preise zurückgesetzte Granatarmreifen? J. R. in B. Frage 515. Wo bekommt man die Schamottegypsmischung zu kaufen, welche in dem Artikel „Moderner EdelmetallguB" (Nr. 1 und 3 der „Deutschen Goldschmiede-Zeitung“) erwähnt ist? Und wo erhält man die darin erwähnte Agargelatine zu kaufen? Frage 516. Welche Besteckfabrik führt Krone und Pferdekopf im Warenzeichen? Wir erbitten die Abbildung desselben. C. R. in L. Frage 517. Wer liefert Teemaschinen in Reinnickel?

W. Sch. in R. Frage 519. Wer liefert Almandinsteine in altem Schliff, oben flach und Facetten gebrochen, rund und birnförmig, in vin Sch. H. verschiedenen Größen?

Frage 520. Wer von den Herren Kollegen kann mir eine Firma nennen, welche Stahlkugeln zum Hochglanzpolieren für Ketten in Silber und Doublé liefert, und auf welche Weise das Polieren mit denselben am vorteilhaftesten gehandhabt wird? J. F. in M. M.

Frage 523. Kann mir jemand die Prägeanstalt nennen, die Schützenabzeichen in Gestalt von Vorstecknadeln fabriziert? Dieselben sind in Doublé oder vergoldet und stellen zwei gekreuzte Gewehre mit daraufliegender Scheibe, deren Ringe schwarz emailliert sind, vor. P. B. in N.

Frage 526. Wer ist der Fabrikant von billigsten DoubleBroschen, Boutons und Fächerketten, sogen. Obersteiner? Frage 527. Wer kann mir eine Firma nennen, die Modelle zu Gußteilen für Herstellung von Schlüsselhaken aus Talern_anfertigt, oder wer die Rohgußteile abgibt? L. G. in A.

Frage 528. Wer liefert Uhrschlüsselanhänger (unecht, vergoldet und Weißmetall) in Form eines Gewehres (5 cm lang)? A. B. in C. Frage 529. Welche leistungsfähige Fabrik in Norwegen fertigt norwegischen Filigranschmuck? und welche Fabrik in Holland fertigt holländischen Filigran? Th. F. W. in P.

Frage 530. In Nr. 40 (1904, Seite 287 a) brachte die „Deutsche Goldschmiede-Zeitung" einen kleinen Aufsatz „Für die Werkstatt" über Vergolden nach Gewicht. Ich möchte nun hiermit bei den Herren Kollegen anfragen, ob einer derselben gute Erfahrungen damit gemacht hat, und ob dasselbe auch für Rot- und FeingoldVergoldung anzuwenden ist? H. E.

Frage 531. Wer liefert silberne Pompadeurs, oben mit Mechanik in der Art der bekannten Patent-Zieharmbänder und als Abschluß einen silbernen Deckel? C. A. Kr. in E.

Frage 532. Wer liefert billige Beschläge (versilbert) zu Trinkhörnern? M. S. in St.

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Ergänzung zu Frage 522. Durch einen alten Goldschmied erfuhr ich, daß die auszusparenden Stellen gut mit schwarzer, chinesischer Tusche bestrichen werden, um das Vergolden F. zu verhindern.

Zu Frage 524. Zum oxydieren kleiner Stahlgegenstände (Uhren usw.) vermenge ich 1 Teil Hirschtalg und 1 Teil Kammfett durch zusammenschmelzen miteinander. Nachdem der Gegenstand gut gereinigt ist, bestreiche ich denselben mit dieser Mischung und halte ihn über Feuer bis das Fett eintrocknet. Zum Erreichen einer tiefschwarzen Farbe muß diese Arbeit mehrmals wiederholt werden. Es darf nur sehr dünn aufgetragen werden, da sonst leicht Unebenheiten entstehen. Auch muß das Eindämpfen langsam geschehen, um das Bilden von Blasen zu vermeiden. F.

Bekanntmachungen des Verbandes Deutscher Juweliere, Gold- und Silberschmiede.

Protokoll der Vorstands- und Ausschußsitzung des Verbandes Deutscher Juweliere, Gold- und Silberschmiede am Sonntag, den 4. Februar 1906, vormittags 10 Uhr, in dem kleinen Saal des Vereins Berliner Kaufleute, Berlin W., Jägerstraße 22. Tagesordnung:

1. Bericht über das Erkenntnis des Bera-Diamanten-Prozesses. 2. Vorlegung der auf dem Verbandstag München beschlossenen Arbeitsordnung.

3. Negatives Ergebnis des Rundschreibens des Verbandes der Silberwarenfabrikanten in Angelegenheit Besteck-Preis-Konvention und was soll darin weiter geschehen?

4. Prüfung der Eingänge in Angelegenheit Feuerschutzkasse in Verfolg der Resolution München.

5. Entscheidung, ob auf Grund des Gutachtens der Handwerkskammer gegen einen Uhrmacher, der sich Goldarbeiter nennt, Klage erhoben werden soll.

6. Beratung wegen Einführung des metrischen Karates.

7. Beschlußfassung wegen wiederholten Detaillierens eines Silberwarenfabrikanten.

8. Vorschlag eines Gesetzes zur Regelung des Ausverkaufswesens. 9. Bericht über den Stand der Leihhausfrage.

10. Antrag Vereinigung Halle wegen Zahlung der Prozeßkosten von Mk. 150,— in Sachen Konkurswarenausverkauf.

11. Vorschlag der Einziehung unsicherer Forderungen an Privatpersonen durch den Verband.

12. Sonstiges.

Anwesend die Herren: Fischer, Menzel, Schmidt, Bruckmann, Becker, Range, Schlund, Betz, Eckhardt, Stumpf, Müller.

Herr Fischer eröffnet die Sitzung um 10 Uhr 40 Minuten, heißt die Herren willkommen, besonders das neue Mitglied des Ausschusses, Herrn Betz-Hannover und widmet dem heimgegangenen Herrn Merk herzliche Worte des Gedenkens, besonders weist Herr Fischer auf das deutsche Fühlen und Denken des Verstorbenen hin. Herr Hampe hat sein Amt niedergelegt.

Zu Punkt 1 teilt Herr Fischer mit, daß das Urteil in Sachen Bera-Diamanten zu Ungunsten des Verbandes ausgefallen. Das Gericht stellte fest, daß in den Ankündigungen das Wort Imitation gebraucht sei und dies mit Ausnahme ganz weniger kleiner Leute von allen Sachsen verstanden werde. Es könne sich daher nur noch um unlauteren Wettbewerb handeln, doch sei diesbezüglich kein Antrag gestellt.

Das Journal d. G.-K. hat eine Eingabe an das Ministerium des Innern des Königreichs Sachsen gerichtet, um das Wort Diamant in Verbindung mit Glassteinen zu verbieten. Diese Eingabe ist von Herrn Eckhardt ebenfalls gemacht und bereits abschläglich beschieden worden.

Herr Betz weist darauf hin, daß marktschreierische Reklame nicht zu fassen sei. Es kommt dann noch ein „Eingesandt“ eines rheinischen Blattes zur Verlesung, das den Bera-Schwindel in drastischer Weise kennzeichnet; es wird beabsichtigt, dieses Eingesandt" weiter zu verwerten, da es aussichtslos erscheint, die Anwendung des Wortes „Diamant" auf gesetzlichem Wege für Glassteine zu verbieten. Es bleibt nur die Selbsthilfe der Kollegen in den einzelnen Städten.

Punkt 2, die Arbeitsordnung betreffend. Einsprüche sind bis jetzt erhoben von Friedr. Prinz, dem § 3 nicht zusagt, ebenso nicht die lückenhafte Einschränkung der katholischen Feiertage.

Herr Becker bemerkt dazu, daß die Verhältnisse am Rhein anders liegen und dort sich kein Gehilfe bereitfinden würde, diese Arbeitsordnung anzuerkennen.

Herr Range stellt den Antrag, die Arbeitsordnung so auszuarbeiten, daß sie als Unterlage für die verschiedenen Verhältnisse dienen soll.

Herr Menzel stellt den Antrag, noch eine zweite Arbeitsordnung mit 14tägigen Kündigung auszuarbeiten und beide als Unterlage den Kollegen zu übergeben.

Herr Fischer weist auf ein gemeinsames Arbeiten einer Kommission hin, die aus Gehilfen und Meistern zu gleichen Teilen bestehen soll.

Herr Fischer empfiehlt der Kommission die Arbeitsordnung nochmals zu überweisen, gemäß Antrag Menzel; dies wird beschlossen.

3 mit Einschränkungen, 1 unter unannehmbaren Bedingungen, u. a. daß die Fabrikanten sich auf den Mindestfassonpreis einigen. Die Unterschrift verweigerten 4.

Herr Becker stellt den Antrag, daß Herr Bruckmann unter Zuziehung ihres Verbandssekretärs mit Herrn Fischer und ihm selbst am Montag um 10 Uhr, unter heutiger Absetzung des Punktes von der Tagesordnung, weiter verhandeln soll, um zu einem Resultat zu kommen, da ohne Namensnennung der Fabrikanten nicht zu verhandeln ist. Es wird demgemäß beschlossen.

Zu Punkt 4 teilt Herr Fischer mit: 18 Vereine mit 1011 Mitgliedern sind für Weiterarbeit, 11 Vereine mit 448 dagegen. Von Frankfurt a. O. und Braunschweig ist eine Erklärung nicht eingegangen.

Zu Punkt 5 verliest Herr Fischer einen Brief aus P., in welchem sich ein Uhrmacher, der sich Goldarbeiter nennt, dagegen verwahrt, daß er dies nicht dürfe. Weil er seine Reparaturen selbst macht, hält er sich berechtigt, sich Goldarbeiter zu nennen.

Herr Becker stellt den Antrag, dem Vorstand die Wahl eines zu verklagenden Uhrmachers zu überlassen und ein gerichtliches Erkenntnis herbeizuführen. Es wird demgemäß beschlossen.

Bei Punkt 6 kommt ein Bericht der Aeltesten zur Verlesung, der, auf dem Gutachten der Hanauer Handelskammer fußend, für das alte Karat sich ausspricht. Die Behauptung, daß das Karat international einheitlich sei, ist insofern hinfällig, als es zwischen 188 mmgr und 213 mmgr in den verschiedenen Ländern schwankt. Der Verband soll dahin streben, das metrische Karat zu 200 mmgr einzuführen und zu diesem Zwecke mit den übrigen Kulturländern in Verbindung treten.

Zu Punkt 7 kommt der Fall L. zur Besprechung. Die bemängelte Reklame wird zur Begutachtung an den Verband der S. W. F. überwiesen.

Punkt 8, Ausverkaufsgesetz, wird der Entwurf des Herrn Fischer genehmigt und beschlossen, den Entwurf an die Körperschaften zu schicken, welche sich für die Regelung des Ausverkaufswesens interessieren.

Zu Punkt 9 berichtet Herr Fischer, daß die Erhebungen als abgeschlossen betrachtet werden können und daß das Ministerium die Angelegenheit sehr lebhaft aufgenommen hat und nun abzuwarten ist, was sich daraus entwickelt.

Punkt 10 ist zurückgezogen.

Bei Punkt 11 setzt Herr Fischer den Hergang der Uebertragung einer solchen Forderung auseinander.

Herr Becker spricht namens Württemberg sich gegen den Vorschlag aus und bezweifelt überhaupt die Zulässigkeit dieser Art Geschäfte, weil der Verband keine wirtschaftlichen Zwecke verfolgen darf. Es soll die Anregung weiter verfolgt werden; es müßte jedenfalls eine Satzungsänderung stattfinden, wenn der Verband es übernehmen soll.

Punkt 12. Unter Sonstiges teilt der Vorsitzende mit, daß der Bundesrat die Sonntagsarbeit vor Weihnachten abgelehnt hat.

Die weiße Liste wird zur Berichtigung durchgesehen, 4 Herren haben sich nur gemeldet.

Herr Fischer bedauert, bezüglich der Organisation, daß einige Vereine nicht rührig genug sind, um noch fehlende Mitglieder heranzuziehen.

Der Vorstand soll sich mit den Unterverbänden ins Einvernehmen setzen, ob sie selbst die Wahl der Vertrauensmänner vornehmen oder der Vorstand des Verbandes dies ausführen soll.

Herr Range berichtet über Annoncen, welche unwahre Tatsachen enthalten und infolge deren Verurteilungen erfolgt sind; trotzdem haben die Zeitungen diese Annoncen wieder aufgenommen, sie sind dann in einem Fall zu 150 Mk. Geldstrafe verurteilt worden. Bezüglich des Ersatzes für die Herren Hampe und Merk soll abgewartet werden, bis Bayern den Vorsitz besetzt.

Herr Schlund stellt die Frage, wie man sich zu der LagereiBerufsgenossenschaft zu verhalten hat. Es wird festgestellt, daß über diese Angelegenheit noch große Unklarheit herrscht, und sollen sich die Beteiligten näher über diese Materie unterrichten und darüber berichten.

Herr Menzel bringt den Fall Sch., der in den Fachzeitungen schon besprochen ist, zur Sprache, und kritisiert das gefällte Urteil abfällig.

Herr Betz berichtet im Anschluß daran über eine Anweisung, zur Verwendung der Feilung, die in der Fachzeitung gestanden und an Harmlosigkeit nichts zu wünschen übrig ließ.

Herr Menzel befürwortet bessere theoretische Bildung der Lehrlinge in den Fachschulen.

Um 5 Uhr 30 Minuten schließt Herr Fischer die Sitzung.
Fischer. Oscar Müller. E. Stumpf. Peter Betz.

Zu Punkt 3 verliest Herr Fischer das Schreiben des Verbandes der Silberwarenfabrikanten; das Ergebnis ist folgendes: Die Umfrage geschah an 38 Besteckfabrikanten. Nicht geantwortet haben 12, geantwortet haben 26, 18 haben ohne Einschränkung zugestimmt, Nachdruck aus dem Inhalt vorliegender Zeitung ist nur mit Erlaubnis der Redaktion und unter genauer Quellenangabe gestattet.

Der deutsche Handel mit Juwelen, Gold- und Silberwaren, Uhren usw.

im Jahre 1905.

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Pråmiierung

von Lehrlings - Arbeiten

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durch die Deutsche Goldschmiede-Zeitung.

ie Redaktion der Deutschen Goldschmiede-Zeitung eröffnet hiermit eine Konkurrenz für Lehrlingsarbeiten, die sich alljährlich zu Ostern wiederholen soll. Wie bekannt, ist die Abnahme der Lehrlingsprüfung den Handwerkskammern und den Innungen vorbehalten. Diese Prüfung soll durch unsere Prämiierung in keiner Weise etwa überflüssig gemacht oder paralysiert werden, sondern im Gegenteil, wir streben eine Unterstützung der nunmehr zum Gesetze gewordenen Prüfung durch die Innungen und Handwerkskammern an, insofern, als wir die Lehrlinge aneifern wollen, ihre Lehrzeit auszunutzen und ihnen Gelegenheit geben möchten, sich in ihrem praktischen Können zu versuchen. Wir haben uns übrigens bei einer Handwerkskammer vergewissert, daß derartige Prämiierungen eine wohlwollende Aufnahme seitens derselben finden und so gehen wir mit dem Wunsch an das Werk, daß die neue Einrichtung der Deutschen Goldschmiede-Zeitung dem ganzen Fach zum Segen gereichen möge.

Die Prüfung und Bewertung der eingesandten Arbeiten erfolgt durch von unserer Redaktion eingeladene Goldschmiede. Das Resultat wird in der Deutschen Goldschmiede-Zeitung bekannt gemacht werden.

Die Arbeiten können bestehen in folgendem:

Eigene Anfertigung eines Chatons- oder CarmoisierungsRinges nach freier Wahl, Montieren einer Brosche, eines Colliers, Anhängers, Armbandes, Medaillons, Ohrschrauben resp. Ohrringe; Einfassungen von Semi-Emaille-Bildern oder Münzen, einzelne Montierungsstücke, kirchliche und profane Sachen, Geräte, Studien in Metall nach der Natur (Pflanzen etc.)

Die Arbeiten brauchen nicht nach eigenen Entwürfen ausgeführt zu sein, vielmehr können fremde Zeichnungen benutzt werden, diese sind jedoch der eingesandten Arbeit beizufügen.

Die Ausführung kann in Kupfer oder Messing, Gold und Silber, am besten aber in Silber erfolgen.

Es werden nicht nur Arbeiten aus dem letzten Lehrjahr angenommen, sondern jedes Lehrjahr wird berücksichtigt. Es ist jedoch zu bemerken, in welchem Lehrjahr der Lehrling steht. Erwünscht ist es, daß als Konkurrenzarbeit von jedem Lehrling möglichst nur ein Stück, dieses aber so gut als möglich gefertigt wird, da es den Preisrichtern nicht auf die Zahl der eingesandten Arbeiten, sondern hauptsächlich auf deren gute Ausführung ankommt. Es ist auch nicht notwendig, daß diese Arbeit verkaufsmäßig hergestellt wird, vielmehr ist es richtiger und auch erwünschter, das Stück unpoliert oder auch ungefaßt, aber sauber verfeilt und geschabt einzuliefern, weil in diesem letztem Zustande die Goldschmiedearbeit am besten zu beurteilen ist. Es wird auch viel Gewicht darauf gelegt, daß die Stücke gut gelötet sind.

Bei Arbeiten für Weißjuwelen sind die,,à jours" für die Steine gut zu fräsen und auf der Rückseite recht schön in Bogen auszufeilen. Bei Broschen ist der Nadelstiel einzustiften. Bei Medaillons sind die dazu gehörenden Glasränder mit Gläsern einzuliefern.

Ferner wollen die Lehrherren darauf achten, daß ihre Lehrlinge eine Arbeit wählen, welche auch dem Lehrjahre angemessen

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Wir setzen für die besten Arbeiten Prämien aus und zwar als 1. Preis 30 M., als 2. Preis 20 M., als 3. Preis 10 M. Alle anderen Arbeiten erhalten Zensuren und jene, die mindestens das Prädikat,,Gut" verdienen, auch Diplome.

Die Preise werden nicht in bar ausgezahlt, sondern der betreffende Lehrling erhält einen Bon, den er an Zahlungsstatt für zu kaufende Werkzeuge, Bücher etc. an den Lieferanten der Werkzeuge etc. einsenden kann.

Schluß für die Annahme der Arbeiten 30. April 1906.

Die richtige und sachgemäße Ausbildung der Lehrlinge und die bessere Ausbildung der Gehilfen zu fördern, ist ja das vorzüglichste Mittel, um unser Fach zu heben und wir wollen unser Möglichstes hierzu beitragen.

Wir ersuchen deshalb alle Meister, welche Lehrlinge beschäftigen, dieselben zur Beteiligung an unserer Prüfung anzuhalten und sehen recht zahlreichen Einsendungen entgegen.

Deutsche Goldschmiede-Zeitung

für den kunstgewerbl. Teil: Professor Rud. Rücklin, Leiter der Goldschmiedeschule Pforzheim für den fachtechn. Teil: Goldschmied Paul Axthelm

für den Verlag: Wilhelm Diebener.

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