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Ein empfehlenswerter Weg ist hierbei stets, das Geschäft abzuschließen, sich selbst aber noch nicht zu binden, z. B. den 8 kar. Ring und wenn möglich auch den Tausendmarkschein zu behalten, unter der Ausrede, denselben auf der Bank erst wechseln zu müssen. Auch der gekaufte Ring wird unter Ausreden, wie: ihn in der Weite richten zu wollen, Etuis aussuchen, aufpolieren usw. zurückbehalten und der Käufer auf eine Stunde später bestellt. Gern wird dem Käufer aber auch in Aussicht gestellt, alles an eine bestimmte Adresse hinsenden zu wollen. Es muß die Taktik jetzt herrschen, den Käufer nicht zu verletzen, das Geschäft zu machen, wenn die verdächtigen Umstände weggeräumt sind, und das Geschäft nicht zu machen, wenn die Umstände nicht als unverdächtig aufzuklären sind.

In den allermeisten Fällen lassen sich schon während des Kaufes unauffällig zum Zwecke dieser Klarstellung Fragen stellen. Nehmen wir an, es sei an einem Badeplatz, und der Betreffende macht seiner Äußerlichkeit nach den Eindruck eines Hausdieners. Dieses unauffällig festzustellen, sind ja Kleinigkeiten, denn ohne Bedenken wird der Hausdiener Auskünfte geben, die sich für die Nachforschung eignen. Ist der Käufer fort, wird die erzielte Zwischenzeit benutzt, zu erkundigen, ob die von dem Hausburschen gemachten Aussagen auf Wahrheit beruhen. Es muß also festgestellt werden, ob der Hausdiener wirklich in dem von ihm benannten Hotel bedienstet ist. Ob ferner derselbe seinem Verdienste nach redlich einen Tausendmarkschein besitzen kann. Diese Erkundigungen müssen, wenn auch nicht gerade beim Wirte selbst, so doch bei einer einwandfreien Persönlichkeit, wie Oberkellner, Portier usw. erfolgen. Ergibt die Auskunft die Richtigkeit und keine weiteren Bedenken, so kann das Geschäft ruhig zum Abschluß gelangen. Ist die Auskunft aber unklar und sind die Bedenken nicht auf irgend eine andere Art oder durch weitere gute Zeugen befriedigend zu klären, so muß das Geschäft unterbleiben. letztes kann dann aber immer noch die Klarstellung durch den Käufer selbst versucht werden. Diese führt, sofern redliche Erwerbung vorliegt, fast stets zum Erfolg. Dem Käufer oder Tauscher werden jetzt offen die Umstände erklärt, weshalb das Geschäft unterbleiben muß. Hierdurch wird der Käufer in seinem Ansehen engagiert, und es liegt in seinem Interesse, ehrenhaft dazustehen. In den allermeisten Fällen wird er alle Zweifel jetzt selbst zu heben suchen. Weigert er sich aber, so mag der Geschäftsmann ruhig auf jeden Verdienst verzichten, denn etwas ist nicht richtig.

Als

Ganz ähnlich wie beim Tausch muß der Geschäftsmann auch beim Kaufe verfahren, nur, wie schon erwähnt, noch vorsichtiger. Von vornherein möchte ich mich dahin aussprechen, nie von Unbekannten zu kaufen. Auf alle Fälle muß eine Legitimierung erfolgen, besser aber, wenn dieses durch Bekannte bestätigt werden kann. Kleine unbedeutende Verkäufe sollte inan ihres geringen Verdienstes und den damit verbundenen Gefahren wegen überhaupt ablehnen. Ohne jede Prüfung, kurzer Hand klar und entschieden abweisen, ist dafür das allein Richtige.

Ist der Gegenstand und der in Aussicht stehende Gewinn aber ein größerer, so muß der Käufer in eine rasche, aber sorgfältige Prüfung eintreten. Dann aber mag er seinen Vorteil wahren, mit anderen Worten, so billig wie nur irgend möglich kaufen. Als selbstverständlich darf ich voraussetzen, daß dieses billige Kaufen nicht auf Verschweigen wahrer Tatsachen beruhen darf. Der Käufer darf den Verkäufer nicht falsch belehren, und gestellte Fragen hat er wahrheitsgetreu zu beantworten. Würde ein Käufer z. B. auf gestellte Fragen ausweichend antworten und dadurch den Verkäufer in dem Eindruck belassen oder gar bestärken, als ob Gold, Doublé, Silber, Neusilber, echte Steine, unecht wären, so würde auf Anzeige bestimmt ein Verfahren wegen Betrugs gegen denselben eröffnet.

Wer lange Jahre persönlich mit Interesse im Geschäftsleben stand, weiß, wie verwickelt und verworren die Fäden oft sind. Ein Fall, der vielleicht einzig dasteht, muß hier noch angeführt werden. Es mögen gut 15 Jahre her sein: Durch einen meiner Gehilfen wurde ich während der Mittagszeit gerufen. Schleunigst gehe ich ins Geschäft, und wie ich dasselbe betrete, liegt auf meinem Arbeitsplatz eine goldene Savonnettuhr mit goldener Panzerkette. Der Verkäufer war in Wirklichkeit ein total zerlumpter Landstreicher. Die bloßen Zehen aus den Stiefeln, Hose und Rock zerfetzt. Im Gesicht dagegen war der Mann intelligent, ich möchte sagen schön, und die Sprache war die eines gebil

deten Mannes. Der Kontrast war hier auf das schärfste gegeben. Ich frage nach dem Preise für Uhr und Kette und der Mann fordert, sage ganze „12 Mk.". Eine gewisse Zeit werde ich wohl zur Erholung gebraucht haben, denn die Gegenstände waren für 100 Mk. sehr billig. Meine nächste Frage war: „Wie kommen Sie zu solcher Uhr und Kette?" Der Betreffende antwortet mit der größten Ruhe: „Das habe ich mir in Genf gekauft zum Preise von 195 Frank". Mein Staunen will also kein Ende nehmen, wie hätte ich solches Unding mir auch erklären können. Nun verlange ich Erklärung von ihm, und diese war recht einfacher Art. Er erwiderte: „Ich bin Küchenchef, habe schon viel Geld verdient, besondere Umstände haben mich aber zurückgebracht; wenn ich nur so viel bares Geld erhalte, daß ich mich hier in anständiger Weise vorstellen kann, so erhalte ich wieder Stellung und diesen geringen Wert kann ich dann leicht ersetzen; wenn ich mir Hemd, Kragen, Hut, Stiefel usw. kaufen kann, ist mir geholfen". Nun verweise ich den Anbieter an das Pfandhaus; rund heraus erklärt aber derselbe, da gehe er nicht hin. Der Mann war auf diese Art nicht fortzubringen, und so blieb mir kein anderer Weg als zu erklären, daß ich unter diesen Umständen die unrechtmäßige Erwerbung annehmen müsse, daher jeden Kauf ablehne. Dagegen wolle ich Käufer zu einem weit höheren Preise sein, wenn er mir irgend eine Adresse aufgebe, wo ich mich über ihn erkundigen könne. Ich rechnete ja mit voller Unmöglichkeit, aber ich hatte mich verrechnet. Einen Herrn der mich jahrelang kennt, den

habe ich hier, aber ungern, sehr ungern gehe ich zu demselben", war seine Erwiderung. Meine Standhaftigkeit konnte er aber nicht ins Wanken bringen, und sofern er mir Uhr und Kette verkaufen wollte, mußte er diese Reserve aufgeben. Als Bedingung stellte er nun aber auf, daß ich sofort mit ihm gehen müsse. Vorm Kasino machten wir Halt, und er ging in die Küche, um den Chef zu rufen. Dieser erschien in weißem Gewand direkt von der Arbeit und vom Herd weg. Ein etwas verwundertes Gesicht machte dieser Herr, wie ich ihm die Sachlage von meinem Standpunkt aus erklärte. Dann erfolgte aber die beruhigendste Versicherung betreffs der Richtigkeit. Der Chef erklärte mir, seit fünf Jahren Chef im Kasino zu sein und den Verkäufer seit Jahren als einen sehr gewandten Koch zu kennen. Uhr und Kette habe er damals schon besessen, wie er mit ihm in der Schweiz zusammen arbeitete. Ich behändigte noch in Gegenwart des Chefs dem Verkäufer einen anständigen Betrag, und jeder zog zufrieden seines Weges.

Wenn nun wirklich in diesem Falle sich herausgestellt haben sollte, daß Uhr und Kette, wie § 259 sich ausdrückt, mittels einer strafbaren Handlung erlangt gewesen wären, so hätte ich doch einer Anklage ruhig entgegensehen können. Die Umstände lagen freilich so, daß ich Verdacht nehmen mußte; diesen Verdacht aber habe ich durch persönliche gewissenhafte Erkundigung aufgeklärt. Selbst wenn, was noch vorkommen könnte, ich belogen worden wäre, hätte dieses an meiner Straflosigkeit nichts ändern können. Nach § 259 hätte eine begründete Anklage kaum erhoben werden können.

Eine andere Frage aber drängt sich noch vor: Wenn ich mich in gleicher Weise, wie vorstehend, erkundigt hätte und jetzt dem Verkäufer nur 12 Mk. gegeben, wäre dieses gesetzlich strafbar gewesen? Daß eine solche Handlung eine Gemeinheit, ein durch und durch verwerfliches Benehmen wäre, bedarf keiner Frage. Denn es wäre die Notlage eines anderen ausgebeutet worden. Wahrscheinlich könnte man deshalb auf Grund des Wucherparagraphen 302a gefaßt werden.

Ob bei zweifelhaften und verdächtigen Gegenständen die Polizei in Tätigkeit zu setzen ist, möchte ich als eine Gefühlsund Taktangelegenheit betrachtet wissen. Ist der Gegenstand ganz zweifellos unrechtmäßig erworben, dann ja. Handelt es sich ferner um Verbrechen, dann möchte ich auch jeden Verdacht angezeigt wissen; denn die menschliche Gemeinschaft gebietet, sich gegenseitig beizustehen. Ist die Sache aber minimal, dazu noch recht zweifelhaft, so würde es im allgemeinen für den Goldschmied wohl am richtigsten sein, das Geschäft abzulehnen und sich um nichts zu kümmern. Ganz besonders sind auch Gehilfen und Angestellte darauf hinzuweisen, daß sie sich aller zweifelhaften Käufe zu enthalten haben, welche in Abwesenheit des Prinzipals oder der Vertretung ihnen angeboten werden. Das Gesetz bestraft im allgemeinen nur die bösen Absichten, hier bestraft es auch die Absicht eines Gehilfen, wenn derselbe auf diese Art

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Unter dieser Rubrik veröffentlichen wir Einsendungen von Abonnenten und Fachkollegen, die in sachlicher Weise auf Übelstände aufmerksam machen und zur Diskussion darüber auffordern. Wir bitten alle unsere Leser, von dieser Einrichtung recht häufig Gebrauch machen zu wollen, mit der Bemerkung, daß diese Einsendungen ohne unsere redaktionelle Verantwortung erscheinen.

Die jetzt wiederkehrende Sport-Saison veranlaßt mich zu folgendem Artikel: Seit den letzten Jahren haben sich die Programme der verschiedenen Sport-Vereine für ihre Veranstaltungen zur Reklame herausgebildet. Die Programme sind jetzt nicht mehr nur solche, sondern ein richtiges kleines Buch, in welchem der weitaus größere Platz den verschiedensten Inseraten eingeräumt ist. An und für sich ist dies ja ganz schön und gut; bringen diese Inserate doch eine gute Einnahme für den betreffenden Verein. Aber wie diese Inserate aufgenommen werden, ist nur zu verurteilen. Will ein Verein für seine sportlichen Veranstaltungen Ehrenpreise beschaffen, seien dieselben nun aus Silber, Alfenide oder Kayserzinn, so wird erst dem betreffenden Juwelier oder Ladeninhaber der einschlägigen Geschäfte gesagt, wenn er kein Inserat für das Programm aufgibt, nichts bei ihm gekauft würde. Verneint dies der Juwelier, so wird eben bei der Konkurrenz gekauft und diese macht das Geschäft, weil sie sich mit der Aufgabe eines ent

sprechenden Inserates einverstanden erklärt. Es muß sich also wohl jeder, nolens volens, zur Aufgabe eines Inserates herbeilassen. Ein Geschäft" mit Vereinen ist ja heutzutage gar nicht mehr zu machen. Durch die große Konkurrenz, welche auch leider nicht immer anständig handelt, sind die Preise sehr heruntergedrückt; es werden 10%, ja manchmal noch mehr nachgelassen, die Gravierung der Ehrenpreise, welche manchmal recht lang ist, muß gratis geliefert werden, ein Etui dazu darf auch nichts kosten, und dann noch die Unkosten für das Inserat, was bleibt dann noch übrig vom Verdienst? Gar nichts, man muß sogar noch froh sein, daß man bei diesem sogenannten Geschäft nicht noch Geld zugesetzt hat. Leider wird sich in dieser Angelegenheit nichts zur Besserung tun lassen, da diese Unsitte schon zu sehr eingerissen ist, und manche Geschäfte trotz allem und diesem eben weiter die Ehrenpreise zu minimalem oder gar keinem Verdienst an die Vereine abgeben. G.

Kleine Mitteilungen.

Für die neue Auflage des Offiziellen Leipziger Meß-Adreßbuchs (Michaelismesse 1906 Beginn 26. August) wird vom Meß-Ausschuß der Handelskammer Leipzig gegenwärtig der maßgebende Anmeldebogen versendet. Die pünktliche Rücksendung des Anmeldebogens ist allen Ausstellern dringend zu empfehlen, da die Aufnahme oder Wiederaufnahme im Buche davon abhängt. Neue Aussteller, die das Formular noch nicht erhalten haben sollten, bekommen es auf Wunsch vom Meß-Ausschuß noch zugestellt. Aufträge für den Inseratenteil des Buches sind an die Firma Haasenstein & Vogler, A.-G. zu Leipzig zu richten.

Die Firma Dr. Richter & Co. in Pforzheim, Gold- und SilberScheide- und Legier-Anstalt, Walz- und Drahtwerk, hat ihre BureauRäume in das Hauptgebäude, Zerrennerstraße 21, verlegt; der Einbau einer größeren Kraftanlage sowie die Aufstellung einer Anzahl neuer Maschinen in den Nebengebäuden, hat diese Verlegung notwendig gemacht. Im Jahre 1865 gegründet, aus kleinen Anfängen emporgewachsen und nunmehr eine der bedeutendsten am Platze, hat diese Scheide- und Gekŕätzpräparier-Anstalt nach und nach noch eine Anzahl Spezialitäten aufgenommen: Gold- und Silberlegierungen in Blech- und Drahtform für die Bijouterie- und Metallwarenfabrikation usw. Gleichzeitig betreibt sie die Herstellung von Gold- und Silberloten der verschiedenen Gehalte und von Spezialloten für Doublé-, Alpaka-, Tombak-, Messing- und Stahl-Lötung, dem jeweiligen Zweck angepaßt als Blech in Streifen, als Draht oder als Feilung; ferner von Gold- und Silbersalzen (Chorgold, Chlorsilber, salpetersaures Silber, Cyansilber), Galv. Bädern, Streichprobe-Utensilien, als Streichnadeln, -Sterne, Säuren; Schmelzpulvern zum Abtreiben und Glattschmelzen. Ihre Legierbücher für die Goldwarenfabrikation haben schon die 3. Auflage erfahren.

Nach nunmehr erfolgter Beendigung der Verlassenschafts- Abhandlung des verstorbenen Herrn Heinrich Herzka in Wien, zeigt dessen Witwe, Frau Rosalie Herzka, als nunmehrige Alleininhaberin der Firma, die Fortführung des Gold- und Juwelenfabrikund Engros-Geschäftes unter Beibehaltung der Firma Heinrich Herzka (Wien VII, Siebensterngasse 46) in sonst unveränderter Form an. Die bisherige Prokura ihres Neffen, des Herrn Sándor Herzka, bleibt gleichfalls aufrecht. Die Aufrechthaltung des alten und geachteten Hauses wird allseitig sympathisch begrüßt.

Ausstellung. Zu der im Juni in Augsburg stattfindenden großen Allg. Ausstellung für das Gastwirtsgewerbe haben sich in unserer Branche die folgenden Firmen gemeldet: Biwus & Burkhard, Juwelier, Augsburg; Karl Rieth, Juwelier, Augsburg.

Aluminiumlot. In Görlitz ist es dem Herrn Adolf Pochwadt dem Jüngeren gelungen, ein Lot zu legieren, mit welchem man Aluminium und Aluminium mit anderen Metallen löten kann. Bisher ist vergeblich gesucht worden, ein derartiges Lot zu legieren, und von vielen Technikern und Chemikern des Inund Auslandes lange versucht, diese Frage zu lösen. Die Ausbeutung der Erfindung, die seit dem 4. Mai 1906 patentamtlich geschützt ist, soll bereits von einem bedeutenden Kapitalisten in die Hand genommen sein.

Nach dem neuen Zollvertrag mit Schweden zahlen künftig Etuis mit oder ohne Zubehör von zusammengesetztem oder anderweit nicht als bearbeitet aufgeführtem Material, mit Leder- oder Gespinstwaren aller Art ganz oder teilweise überzogen oder damit ausgestattet, oder in Verbindung mit Zelluloid oder ähnlichen Formerstoffen (allgemeiner Tarif 2 Kr.) pr. kg 2 Kr., andere Etuis (allgemeiner Tarif 2 Kr.) pro kg 1 Kr. 50 Oere. Schließvorrichtungen kleine Schlößchen nebst zugehörigen Schlüsseln, Schlüsselschildern u. dgl. bleiben bei der Tarifierung außer Betracht.

Personalien und Geschäftsnachrichten.

Auszeichnung. Dem Goldarbeiter Zink in Hanau wurde das Allgemeine Ehren-Zeichen verliehen. Herr Zink feierte bekanntlich am 1. April d. J. sein 50jähriges Jubiläum in der Bijouterie - Fabrik Ernst Schönfeld jun.

Jubiläen. Am 24. Mai d. J. begingen in Berlin der bekannte Heraldiker Herr Prof. Ad. M. Hildebrandt und seine Ehefrau, geb. Ottenberg, das silberne Ehejubiläum.

Firmen-Eintragung. Die Firma Adolf Marr, Juwelier, Rixdorf wurde eingetragen. Der Kaufmann Paul Pinkert, Rixdorf, ist in das Geschäft als persönlich haftender Gesellschafter eingetreten. Zur Vertretung der Gesellschaft sind beide Gesellschafter, jeder für sich, ermächtigt. Die Prokura des Paul Pinkert ist erloschen.

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Preisausfchreiben

der

Deutschen Goldschmiede-Zeitung zur Erlangung von Entwürfen für künstlerischen Weißjuwelenschmuck.

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er Verlag der,, Deutschen Goldschmiede-Zeitung" eröffnet hiermit ein Preisausschreiben zur Erlangung von Entwürfen für künstlerischen JuwelenSchmuck. Verlangt werden mindestens acht Einzelentwürfe, die entweder einzeln oder auf ein Blatt zufammen gezeichnet, eingereicht werden können. Es ist Bedingung, daß mindestens je ein Entwurf für eine Brosche, einen An= hänger, ein Armband und einen Ring darunter ift. Im Übrigen ist die Wahl der Gegenstände freigestellt, doch wird der Hauptwert auf folche einfacheren Charakters gelegt. Erwünscht ist, daß bei einigen der Entwürfe auch die historischen Stilarten berücksichtigt werden. Die Darstellung muß forgfältig und technisch brauchbar fein; auch muß fie fich zur Veröffent= lichung eignen. Die Arbeiten müssen gut verpackt (nicht gerollt) und durch ein Kennwort bezeichnet, an den Verlag der Deutschen Goldschmiede-Zeitung, Leipzig 28 eingefendet werden. Jeder Einfendung ist ein verfchloffenes Kuvert beizufügen, das Namen und genaue Adresse des Ginfenders enthält.

Es find drei Preife von 150, 100 und 50 Mark ausgesetzt, deren Gesamtsumme unter
allen Umständen zur Verteilung gelangt. Das Preisrichterkollegium behält sich jedoch vor,
geeignetenfalls eine anderweitige Verteilung der Summe, als die angegebene, vorzunehmen.

Außerdem werden öffentliche Belobigungen zuerkannt werden. Die preisgekrönten
Arbeiten gehen mit allen Rechten in den Befit des ausschreibenden Verlages über.
Das Preisrichterkollegium wird bestehen aus

1. Dem Gesamtvorstand des Kunstgewerbevereins Hanau, den Herren Wilhelm
Behrens, Heinr. Zwernemann, Karl Gereth, Otto Backes, Georg Deines,
Julius Steinheuer, Fritz Kreuter jun. und Otto Bonn.

2. Den Herren Lehrern der Königl. Zeichenakademie Hanau: Profeffor
A. Offterdinger, J. Gitzenberger, B. Wenig, H. Naas und Dr Quilling.
3. Herrn Juwelier Georg Schlund, Frankfurt a. Main.

4. Dem kunstgewerblichen Redakteur der Deutschen Goldschmiede - Zeitung,
Prof. R. Rücklin, Pforzheim.

Sämtliche Arbeiten müffen bis spätestens am 31. Juli 1906 eingefendet sein.

Verlag der Deutschen Goldschmiede-Zeitung,

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Verantwortlich für die Redaktion des volkswirtschaftl. Teiles: Syndikus Hermann Pilz, Leipzig; für den kunstgewerbl. Teil: Professor R. Rücklin, Pforzheim; für den fachtechnischen Teil: Goldschmied Paul Axthelm, Leipzig. Druck: Spamersche Buchdruckerei in Leipzig.

Geschäfts-Eröffnungen. In Hanau, Salzstraße 27, eröffnete Herr Johannes Töpfer, ein Uhren- und Goldwaren-Geschäft. Die Herren Schmidt und Constantin Stratulat, welche 23 Jahre bei der Firma Carapati & Radivon tätig waren, eröffneten in Bukarest, Calea Victoriei 53, ein neues Juwelen-, Silberwarenund Uhren-Geschäft.

Prokura-Erteilung. Die Firma F. Zweigle (Inh. Karl Battiany), Fabrik für modernen Silberschmuck in Schwäb. Gmünd erteilte dem Kaufmann Otto Ade, daselbst, Prokura. Dem Sohne des Herrn E. Neumann, Herrn Alfred Neumann, i. Fa. E. Neumann & Co., Fabrik für Kartonagen, Etuis usw. in Dresden wurde Prokura erteilt. Herrn Franz Klaus in Linz wurde für die Firma E. Reihl & Co. Nachfolger, Goldwarenfabrik, Prokura erteilt. Herrn Salomon Guttenberg in Wien wurde für die Firma Nathan Figdor, Goldarbeitergewerbe, Handel mit Gold-, Silberwaren und Juwelen, Wien I., Gonzagagasse 3, Prokura erteilt.

Prokura - Löschung. Die Prokura des Herrn Isidor Abeles für die Firma Nathan Figdor, Goldarbeitergewerbe, Handel mit Gold-, Silberwaren und Juwelen in Wien I., Ganzagagasse 3, ist erloschen.

Todesfälle. In Hamburg verschied nach kurzem, schweren Leiden der Juwelier Herr Hermann Horstmann im Alter von 79 Jahren. Gestorben ist in Pforzheim Herr Guillocheur Karl Dörflinger im Alter von 73 Jahren, ein in allen Kreisen der Bevölkerung beliebter Bürger, der auch der Stadtverwaltung mehrfach seine Dienste zur Verfügung stellte.

Verschiedenes. Wegen Umzuges hält der Juwelier und Goldschmied, Herr Eugen Schlinkmann in Duisburg, Casinostr. 4, Ausverkauf seiner Waren ab. - Die Gesellschaftsfirma M. Scheidel, Silberwarenfabrik, Pforzheim, ist durch Austritt von Frau M. Scheideĺ Witwe aufgelöst. Das Geschäft ging auf den bisherigen Gesellschafter Adolf Scheidel über. Der Frau Emilie Scheidel wurde Prokura erteilt.

Aus Innungen und Vereinen.

Im

Die Genossenschaft der Metallwarenerzeuger in Graz hielt_vor kurzem im Hotel „Kaiserkrone" ihre Jahresversammlung ab. Dem Rechenschaftsberichte zufolge wurden im verflossenen Jahre vier Ausschußsitzungen und eine Hauptversammlung abgehalten. Jahre 1905 erfolgten zwei Gewerbeanmeldungen und eine Rücklegung; es wurden 6 Lehrlinge aufgedungen und 4 Lehrlinge freigesprochen. Die Genossenschaft zählte am Schlusse des Jahres 22 Mitglieder, 60 Gehilfen und 18 Lehrlinge. Der Kassenbericht weist an Einnahmen 72 K. 50 H., an Ausgaben 90 K. 61 H. und einen Kassesaldo von 107 K. 37 H. aus. Der Inkorporations - Reservefonds beträgt 60 K., der Lehrlings-Reservefonds 45 K. 30 H. Der Bericht erhielt die Genehmigung. Ueber Antrag des Rechnungsprüfers Herrn Lux wurde dem Vorstande die Entlastung erteilt. Nach dem Antrage des Herrn Harb wurde beschlossen, die Jahresumlage in der bisherigen Höhe von 2 K. einzuheben. Der Versammlung ging das Aufdingen von drei und das Freisprechen von zwei Lehrlingen voraus. Die beiden freigesprochenen Lehrlinge hatten hübsch ausgeführte Prüfungsstücke beigebracht, und zwar einen aus getriebenem Kupfer gearbeiteten verzinkten Kübel und einem Armleuchter aus Messing, welche Arbeiten allgemeine Anerkennung fanden.

Rechtsrat, Rechtsschutz für den Goldschmied. Wichtige gerichtliche Entscheidungen. Invalidenversicherungspflicht von Lehrlingen, welche nur Weihnachtsgratifikationen beziehen. Die Handelsfirma A. B. & Sohn in L. gewährte ihren Lehrlingen regelmäßig eine Weihnachtsgratifikation von 50 Mk. im ersten, 100 Mk. im zweiten, 150 Mk. im dritten und 200 Mk. im vierten Lehrjahre, daneben aber keinen Lohn. Das Reichsversicherungsamt hat die Invalidenversicherungspflicht dieser Lehrlinge vom dritten Lehrjahre an bejaht. Weihnachtsgratifikationen seien dann als Lohnzahlungen aufzufassen, wenn die Lehrlinge mit einer gewissen Sicherheit auf dieselbe rechnen könnten und wenn letztere für die Empfänger von wesentlicher Bedeutung seien. Für die Beurteilung dieser letzteren Frage habe das Reichsversicherungsamt schon früher als Grundsatz aufgestellt, daß die Bezüge dann von wesentlicher Bedeutung seien, wenn sie den hundertfachen Betrag des ortsüblichen Tagelohnes der Arbeiter des Beschäftigungsortes erreichten. Dabei sei aber nicht, wie vielfach irrtümlich angenommen werde, der ortsübliche Tagelohn erwachsener Arbeiter, sondern derjenige jugendlicher Arbeiter zugrunde zu legen, da nach § 8 des Krankenversicherungsgesetzes für Lehrlinge stets der für junge Leute zwischen 14 und 16 Jahren festgestellte Tagelohn gelte. Da letzterer für L. 1.50 Mk. betrage, so werde im Streitfalle der 100fache Betrag schon durch die im dritten Lehrjahre gezahlte Weihnachtsgratifikation erreicht und die Lehrlinge unterlagen vom Beginn des 3. Lehrjahres ab der Versicherungspflicht.

Von Kunstgewerbeschulen.

Dem Jahresbericht der Großh. Kunstgewerbeschule in Pforzheim entnehmen wir folgendes: Zweck der Kunstgewerbeschule ist: Förderung und Hebung des Kunsthandwerks durch vielseitige theoretische und praktische Ausbildung junger Leute zu tüchtigen Arbeitern, Werkführern, Zeichnern, Modelleuren, Graveuren und Ziseleuren, wie sie die hiesige Metallindustrie verlangt. In diesem Jahr sind in jedem Kurs Preisaufgaben gestellt worden zur Erlangung von Prämien uud Belobungen. Die Lösung der Aufgaben wurden öffentlich ausgestellt. Mit Erlaß des Großh. Gewerbeschulrats vom 25. April 1905 wurde Professor Rücklin, Lehrer an unserer Anstalt, mit Wirkung vom 1. Mai 1905 ab, mit der Leitung der neuerrichteten Goldschmiedeschule betraut. Die Schülerzahl beträgt in diesem Jahre 352 gegen 319 im Vorjahre. In diesem Jahre haben ebenfalls wieder frühere Schüler, nachdem sie die Anstalt während drei Jahren besucht hatten, zu ihrer weiteren Ausbildung an einzelnen Unterrichtsfächern teilgenommen. Anläßlich des Preisausschreibens durch den Kunstgewerbeverein für Modelle für moderne Ketten und Kettenbijouterie im April 1905, sowie des Preisausschreibens um den C. A. Schmitz-Jubelpreis im August 1905 und des Preisausschreibens im Oktober 1905, letzteres veranlaßt durch eine jährliche Stiftung des Herrn Oskar Müller in Berlin, zum Andenken seines verstorbenen Herrn Vaters Friedr. Wilh. Müller, haben sich Kunstgewerbeschüler lebhaft beteiligt und sind jetzige wie frühere Schüler prämiiert worden. Die Sammlungen sind auch in diesem Jahre erweitert worden durch Ankäufe von Vorlagewerken, Originalhandzeichnungen und Aquarellen, von Gipsabgüssen (anatom. Präparate), kunstgewerblichen Modellen in Metall und Edelmetall und besonders durch Ankäufe von Naturgebilden verschiedener Art und von ausgestopften und präparierten Tieren. - Einrichtung der Schule. Der Lehrkurs der Kunstgewerbeschule ist dreijährig. Das Schuljahr soll jeweils 14 Tage nach Ostern beginnen. Ferien finden statt: Im Herbst vom 1. August bis 1. Oktober, an Weihnachten 8 Tage, an Ostern 14 Tage, an Pfingsten 8 Tage; an den staatlich anerkannten Feiertagen und Sonntags bleibt die Schule geschlossen. Der Unterricht erstreckt sich: vormittags auf die Stunden von 6-10 Uhr im Sommer, vormittags auf die Stunden von 8-12 Uhr im Winter, nachmittags auf die Stunden von 2-6 Uhr, abends auf die Stunden von 6-8 resp. 7-9 Uhr. Das jährliche Schulgeld für den 1. Kurs 24 Mk., 2. Kurs 27 Mk., 3. Kurs 30 Mk. Das jährliche Schulgeld für den Emailmalunterricht beträgt 24 Mk. Wird neben dem Emailmalunterricht noch über 12 Stunden an anderen Unterrichtsfächern teilgenommen, so beträgt das jährliche Schulgeld 30 Mk. (Reichsausländer haben das Doppelte zu zahlen.) — Zeugnisse über die Dauer des Schulbesuchs, sowie über Fleiß, Fortschritt und Betragen werden auf Verlangen durch die Direktion ausgestellt.

Dem Jahresbericht der Königl. Zeichen-Akademie zu Hanau entnehmen wir folgendes: Die Königl. Zeichenakademie zu Hanau, gegründet im Jahre 1772 auf Anregung hiesiger Kunstindustrieller, ,,Kleinodienabeiter, Goldstecher und Kunstdreher" wie es im alten Stiftungsbriefe heißt, zur Hebung der einheimischen Juwelier- und Edelmetall-Industrie, ist seit dem Jahre 1889 ihrer ursprünglichen Bestimmung, vornehmlich Fachschule für diese Kunsthandwerke zu sein, zurückgegeben. Ein vorbereitender Kursus bildet die Schüler gemeinsam im Freihand- und Körperzeichnen aus; von da ab erfolgt der Unterricht im Zeichnen, Modellieren und Entwerfen je nach der Silber- oder Goldschmiedetechnik in gesondertem Lehrgange. Die Goldschmiede, Emailmaler, Ziseleure, Graveure und Silberschmiede finden dann in den bestehenden, mit Esse und Schmelzofen versehenen Werkstätten für Bijouterie, Emailmalerei, Gravier- und Ziselierkunst ihre letzte Ausbildung. Außerdem gibt die Anstalt den Schülerinnen Gelegenheit, im Kunststicken sowie im Musterzeichnen und Malen für kunstgewerbliche Techniken sich auszubilden. Für die reiferen Schüler und Schülerinnen finden Vorträge über die Entwicklung der Kunst und des Kunstgewerbes vom Altertum bis zur Neuzeit mit bildlicher Erläuterung statt, desgleichen für die fortgeschrittenen Schüler Vorträge über Metallochemie und Mineralogie. Die zur Benutzung der Lehrer und Schüler bestehende Bibliothek umfaßt: 1. 2500 Bücher uud Sammelwerke mit zusammen über 4000 Bänden und Mappen. 2. Eine systematisch geordnete Vorlagensammlung, 1884 Mappen mit ca. 50000 Tafeln. 3. Eine Sammlung von Handzeichnungen, Kupferstichen und Photographien, ca. 5000 Blatt, einschließlich über 1200 Ornamentstiche. Die Bibliothek ist Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag von 5-8 Uhr abends auch dem Publikum zur Benutzung geöffnet. An in Hanau bekannte Personen werden einzelne Bücher und Blätter gemäß der Bibliothekordnung auf kurze Zeit verliehen. Das gedruckte „Verzeichnis der Bücher- und Vorlagensammlung der Bibliothek" wird zum Preise von 1.50 Mk. abgegeben. Das Museum enthält eine reichhaltige Gruppe von Metallgeräten (580) und vorbildlichen Schmuckstücken (350) in Originalen und getreuen, meist in der Anstalt selbst gefertigten, Nachbildungen, eine größere Sammlung älterer und neuerer Kunststickereien und textiler Muster,

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