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Rechtsrat, Rechtsschutz für den Goldschmied.

Wichtige gerichtliche Entscheidungen.

Vorzeitige Auflösung des Lehrverhältnisses wegen Krankheit des Lehrlings. In einem Lehrvertrage war die Zahlung einer Entschädigung seitens des Lehrlings für den Fall vorgesehen, daß der letztere aus irgend einem Grunde seine Lehrzeit nicht aushalten sollte. Dieser Fall trat ein, da der Lehrling erkrankte und auf Grund ärztlichen Gutachtens die Lehre verlassen mußte. Der Anspruch des Lehrherrn auf Zahlung der vereinbarten Entschädigung wurde von dem Gewerbegericht mit folgender Begründung anerkannt: § 127b, Absatz 3, gibt dem Lehrling das Recht, das Lehrverhältnis einseitig und ohne Zustimmung des Lehrherrn aufzulösen, wenn er zur Fortsetzung der Arbeit unfähig wird, also insbesondere wenn er erkrankt. Hierzu erklärt aber § 127 f, daß, wenn auf diese Weise der Lehrvertrag durch den Lehrling einseitig aufgelöst worden ist und ein schriftlicher Lehrvertrag vorgelegen hat, von dem Lehrherrn ein Anspruch auf Entschädigung geltend gemacht werden kann. Das Gesetz macht die Entschädigung also nicht von einem Verschulden des Lehrlings abhängig. Sie ist aber innerlich durchaus berechtigt. Der Lehrvertrag wird auf mehrere Jahre abgeschlossen; in der ersten Zeit nimmt der Lehrling den Meister in hohem Maße in Anspruch und er ersetzt dies erst in der letzten Zeit durch kundige Hilfeleistung. Es folgt daraus, daß der Lehrherr geschädigt ist, wenn der Lehrling vor Ablauf des Lehrverhältnisses austritt, da seine Mühewaltung durch Leistungen des Lehrlings noch nicht voll wieder ausgeglichen ist. In diesem Falle also erleidet der Lehrherr einen Schaden, welcher bei Eingehung des Vertrages nicht in der Absicht der Parteien gelegen hat, und an welchem auch der Lehrherr durchaus unschuldig ist. Wenn nun wie hier keiner von beiden Teilen an dem schädigenden Umstande die Schuld trägt, so ist es gerechter, den Erkrankten einen Schaden durch die Krankheit erleiden zu lassen, als denjenigen, der mit dieser Krankheit an sich nichts zu tun gehabt hat.

Neue zeichnerische Vorlagen.

Neue Ornamente für die Industrie und das Kunstgewerbe für Fachund gewerbl. Fortbildungsschulen entworfen von Leonh. Hellmuth, Kgl. Professor in Nürnberg. Professor Leonh. Hellmuth in Nürnberg hat sich seinen Künstlerruf erworben durch die Gediegenheit und Gewissenhaftigkeit seines stets mit der Zeit fortschreitenden Schaffens. Die „Neuen Ornamente", die er in dem vorliegenden Werk veröffentlicht, zeigen diese Vorzüge seiner Arbeitsweise aufs Neue, und werden jedem Interessenten reiche Anregung bieten. R. R.

Büchertisch.

M. Mayr. Das Formen und Modellieren, illustrierte Anleitung zur selbständigen Erlernung der Formerei mit Gips und Leim und des Modellierens in Ton, Modelliererde, Wachs, Plastilin, Gummiknetmasse usw. Vierte, bedeutend erweiterte Auflage. Mit 104 Seiten Oktav und über 100 Abbildungen von Former- und Modellierutensilien, Büsten- und Figurengerüsten. Broschiert. Preis 1.50 Mk., ersch. 1906. Verlag der Kunstmaterialien- und Luxuspapier-Zeitung München VII. Es ist diese, für Künstler, Dilettanten, Kunstgewerbetreibende und Techniker verfaßte Unterrichtsschrift, die den Stoff mit künstlerischem und technischen Ernst und in planmäßiger Folge behandelt, allen Gold- und Silberschmieden, die sich mit der Technik der Formerei und Modellierkunst vertraut machen wollen, ferner allen Kunst- und Gewerbetreibenden und Technikern, die über Fragen aus dem Gebiete der Former- und Modelliertechnik Auskunft wünschen, bestens zu empfehlen. Das Werkchen beginnt mit der Erörterung der wichtigsten Materialien, geht dann auf die mechanischen Methoden der Plastik u. a. auf das Abgießen von Medaillen, Münzen und Siegeln ein, gibt nützliche Winke über die Behandlung, auch über Reinigen und Bemalen fertiger Gipsarbeiten und macht dann den Leser, von leichteren Modellierarbeitsmethoden ausgehend, mit den wichtigsten Arbeitsweisen des modellierenden Bildhauers bekannt. Für das Relief-, Büsten- und Figurenmodellieren gibt das Werkchen ausführliche Anleitung, dazu noch eine Maßtabelle über die Proportionen der menschlichen Figur und Winke für das ausdrucksvolle Modellieren von Gesichtern und nackten Figuren, endlich eine für die Kleinplastik wertvolle, gründliche Anleitung zur photomechanischen Relieferzeugung nach Zeichnungen, Druckbildern und Photographien. Die in der vierten Auflage neu hinzugekommenen Abbildungen über Einteilungen männlicher und weiblicher Figuren und über die für künstlerische Darstellung wichtiger Muskeln des menschlichen Körpers sind von großem, praktischen Wert für Goldschmiede, die figürliche Sachen arbeiten wollen. Im selben Verlag und vom gleichen Verfasser sind in den letzten Jahren an kunstgewerblichen

Lehrbüchern zum Selbstunterricht erschienen: „Die keramische (Porzellan-, Glas- und Unterglasur-)Malerei (ersch. 1904, 1.50 Mk.) Die Brandmalerei in ihren neuesten Phasen samt Tief- und Kerbbrand" (ersch. 1906, 1.50 Mk.) und ,,Das technische und mechanische Zeichnen, Malen und Vervielfältigen (ersch. 1903, 1.50 Mk.)

Ein lieber alter Freund hat uns soeben seinen Besuch abgestattet, der Kleine Brockhaus. Er trägt ein ganz modernes buntes Gewand und ist noch volkstümlicher geworden, als er bisher schon war, ein echter Wissens anwalt für tägliche Nöte. Zum Lobe seiner äußeren Ausstattung etwas zu sagen, hieße Bücher nach Leipzig tragen. Es ist zu bewundern wie es die Firma Brockhaus fertig gebracht hat, in einem Bande von 1000 Seiten so viel Wissensstoff und Anschauungsmaterial unterzubringen. Und dabei zeigt der Kleine Brockhaus keine Abhängigkeit von seinem großen Bruder, der 17 Bände umfaßt. Er ist in Wort und Bild eine selbständige Schöpfung. Die Artikel der großen Konversations-Lexika erfüllen einen anderen Zweck, sie wollen studiert werden; die in den 2 Bänden des Kleinen Brockhaus sind zu plötzlicher Orientierung bestimmt, sie sind so kurz als möglich. Es ist unglaublich, dağ in dem vorliegenden 1. Bande gegen 40000 Stichwörter untergebracht werden konnten neben Tausenden von Abbildungen und Karten und Extrabeilagen. Die Brauchbarkeit des Kleinen Brockhaus ist daher eine unbeschränkte. Im Kontor des Kaufmanns oder Industriellen, im Bureau des Beamten, auf dem Schreibtische des Gelehrten, im Geschäft jedes Gewerbetreibenden, im Heim jedes intelligenten Arbeiters, kurz in jeder deutschen Familie fehlt etwas, wenn dieses Hausbuch fehlt. Und da der Preis von 12 Mark für den stattlichen, reich mit Abbildungen und Karten ausgestatteten Band sehr billig ist, wird niemand von der Anschaffung dieses Universalwerkes zurückzuschrecken brauchen. Wo wir den Kleinen Brockhaus aufschlagen, finden wir ihn ebenso originell wie belehrend. Drei Leitbuchstaben oben auf Textseiten, Abbildungen und Karten scheinen uns eine neue sehr praktische Erfindung. Trefflich sind die tausend kleinen Textabbildungen, die auf den ersten Blick einen Begriff erläutern, den man ohne Zeichnung nicht erklären kann. Und eine Fülle von bunten Karten und Kärtchen reizt nach längerem Betrachten. Deutschland allein ist illustriert mit nicht weniger als 27 Karten und 25 Nebenkarten und durch eine große Anzahl Bilder der interessantesten und wichtigsten Gebirge, Landschaften und Städte, auch eine neue Erfindung. Lehrreich, völlig neu und entzückend sind die zahlreichen Bildertafeln in schwarz und bunt, die jedem etwas bringen werden. Kirchengeräte und Entwicklungsgeschichte von Tier und Mensch, die fernsten Sterne am Himmel und die kleinsten Bazillen auf der Erde, die modernsten Maschinen und Heilverfahren und die ehrwürdigsten Bauten des Altertums, die Kriegswaffen aller Zeiten und Blut und Eingeweide des Menschen, die neuentdeckte afrikanische Halbgiraffe Ökapi, kurzum alles ist im Bilde vereinigt, was den Benutzer des Werkes nur immer interessieren kann. Schließlich wollen wir auch die vielen Textbeilagen besonders hervorheben, die ausführliche statistische Ergänzungen wichtiger Artikel geben, die zum vollen Verständnis des betreffenden Artikels nötig sind, z. B. die höchsten Berge, Hauptdaten der Weltgeschichte in neuartiger Anordnung, Kriminalstatistik u. a. Wir wünschen dem Werke, das bedeutende Herstellungskosten verursacht haben muß, die weiteste Verbreitung, die es reichlich verdient, damit der Verlag uns immer wieder mit neuen, den eilenden Zeitereignissen folgenden Auflagen beschenken kann.

Patente und Gebrauchsmuster.

Patent-Bericht,

mitgeteilt vom Patentanwalt Dr. Fritz Fuchs, dipl. Chemiker und Ingenieur Alfred Hamburger, Wien VII., Siebensterngasse 1.

Oesterreich.

Einspruchsfrist bis 15. Juni 1906.

Kl. 44a. Chemische Fabrik Morgenstern Dr. Weiskopf & Co., in Morgenstern (Böhmen). Schmuckring aus zwei oder mehreren behufs Oeffnens senkrecht zur Ringebene gegeneinander verdrehbaren, starren und hohlen Bogenteilen. Die Verbindung dieser und deren Federung in die Schlußlage wird durch eine durch die hohlen Bogenteile hindurchgeführte und in denselben an ihren Enden festgelegte Torsionsfeder bewirkt.

Kl. 48 b. Dr. Albert Lang, Professor in Karlsruhe. Verfahren zur Oxydierung und Färbung oder Emailierung von Aluminiumgegenständen mit Ueberziehen derselben mit Metallschichten nach Einwirkung von Quecksilberverbindungen, dadurch gekennzeichnet, daß die durch letztere entstehende oberflächliche Amalgamschicht entfernt und dadurch ein regerer Oxydationsprozeß erregt wird und die entstehende Oxydationsschicht auf der Oberfläche durch leicht reduzierbare Verbindungen z. B. des Chroms und anderer Metalle gefärbt oder mit beliebigen Metallschichten bedeckt oder mit Email überzogen wird.

Frage- und Antwortkasten.

Für brieflich gewünschte Fragebeantwortung bitten wir das Porto beizufügen. Fragen:

Frage 537. Wer ist der Fabrikant des Ohrlochstechers „Schmerzlos"? K. & W. in P. Frage 564. Wer liefert Preßteile für Kirchensachen billigst? E. F. in L. Frage 568. Wie verhindert man das Braun- und Schwarzwerden unechter Bijouterie- und Metallgegenstände in wirksamer Weise? Das sogen. Zaponieren hat sich nicht immer zweckdienlich erwiesen. F. H. in B. Frage 570. Wer fabriziert Siegelstangenhalter in Silber mit Pfanne und Spirituslampe? R. F. in P. u. L.

Frage 581. Ist jemand von den geehrten Fachkollegen in der Lage, ein besseres, bezw. reinlicheres Metallputzmittel für die Politur von Tombak u. dgl. anzugeben, als das bekannte Polierrot? Eventuell welches und wo erhältlich? P. H. in B.

Frage 582. Wer war der Aussteller der großen, sieben- oder neunlichtigen Kandelaber in Silber (Schilf-Motiv) auf der Pariser Weltausstellung 1900? Ich bitte um gefl. Antwort. J. L. in B.

Frage 585. Wer ist Lieferant von Federstahl, wie solcher zu den Bischofmechaniken der Manschettenknöpfe verwendet wird? H. N. in N. Zink) von der H. W. in M.

Frage 597. Welche Firma hat die Medaille (in „Marienburger Gewerbeausstellung 1884" geprägt?`

Frage 598. Wer fabriziert oder liefert Pressungen für Ohrgehänge und Ringe? R. R. in L.

Frage 599. Welche Firma (in der Nähe, oder in Pforzheim) fabriziert die Weißmetallketten, die als Warenzeichen ein springendes Pferd tragen? F. H. in G.

Frage 600. Wer liefert Pressungen von Broschen, Schließen und Kolliers im Renaissancestil? A. N., Budapest. Frage 601. Wer liefert Silber- oder Double-PorträtFassungen? M. H. Gold. Frage 602. Wer liefert unversilberte prima Neusilbermesserbänkchen (mit vier Kugeln) großweise als Spezialität? H. K., Nickelwerk Schwerte i. W. Frage 603. Wird Neusilber als Unterlagemetall versilberter Waren beim Absilbern in Schwefelsäure (erhitzt) bei Zusatz von Salpetersäure angegriffen? Gibt es ein besseres Mittel schwer versilberte Waren abzusilbern? H. K., Nickelwerk Schwerte i. W. Frage 604. Wer galvanisiert Erstlingsschuhe in bester Ausführung?

Antworten:

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Zu Frage 587. Wenn Sie Schreibgarnituren usw., Silber in Verbindung mit Steinarten suchen, sei Ihnen die Firma Ernst Larquette in Pforzheim empfohlen. Tassen, Services usw., mit Silber aufgeschlagen und montiert, besorgt Ihnen Herr C. F. Jourdan in Pforzheim als Vertreter einer großen Fabrik dieser Artikel. Zu Frage 589. Goldene Buchstabenringe, auch nach russischer Schreibart, fertigen: Bernh. Brenner, Ringfabrik, Pforzheim. — Carl Siebenpfeiffer, Pforzheim, Durlacherstr. 23.

Zu Frage 590. Betr. Gegenstände verquicken Sie mit in Salpetersäure aufgelöstem Quecksilber, welches mit destilliertem Wasser verdünnt ist; wenn der Gegenstand dann gut versilbert, nochmals gekratzt, verquickt und versilbert ist, läßt sich die Versilberung gut mit dem Stahl polieren ohne aufzusteigen. G. Klein.

Zu Frage 591. Kupferwaren in bester Ausführung fabrizieren vorteilhaft und zu billigsten Preisen: Nürnberger Metall- und Lackierwaren-Fabrik, vorm. Gebrüder Bing, A.-G., Nürnberg. Zu Frage 592. Rosenkränze (Silber und versilbert, letztere auch in Filigran) liefern: Adolf Köhler, Pforzheim. Pfeiffer & Schölch, Pforzheim. Schumann & Vahl, Weißenfels.

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Zu Frage 595. Die Laubsägen „Finis" liefert die Firma Hagenmeyer & Kirchner, Berlin C., Unterwasserstr. 9a. Fabrikant der Laubsäge „Finis" ist: J. N. Eberle & Cie. in Augsburg. Auch zu beziehen von J. Schmalz in Pforzheim. Georg Jakob, Leipzig, Katharínenstr.

Zu Frage 596. Massive kleine Kugeln für alle Zwecke liefern als Spezialität die Firmen: Victor Rehm in Pforzheim. Adolf Feiler, Bijouterie - Hilfsartikel-Fabrik, Pforzheim.

Zu Frage 604. Erstlingsschuhe galvanisiert in vorzüglichster Ausführung die Würtembergische Metallwaren-Fabrik Geislingen a. d. Steige.

Bekanntmachungen des Verbandes Deutscher Juweliere, Gold- und Silberschmiede.

Protokoll der Vorstandssitzung des Verbandes Deutscher Juweliere, Gold- und Silberschmiede am Montag, den 30. April 1906, abends 61⁄2 Uhr in der Geschäftsstelle, Oranienstr. 143.

Anwesend die Herren: Menzel, Telge, Müller, Schmidt, Walter, Fischer.

Es gelangt zur Kenntnis ein Schreiben des Herrn Anton Rath, Schriftführer des Vereins der Juweliere, Gold- und Silberschmiede Bayerns, wonach in der Hauptversammlung am 24. März Herr Hofgoldschmied Theodor Heiden, München, zum ersten Vorsitzenden des Vereins Bayern gewählt ist. Es wird gleichzeitig in dem Schreiben der Wunsch ausgesprochen, Herrn Heiden als Ausschußmitglied für Bayern vorzuschlagen.

Der Vorstand begrüßt den Vorschlag, Herrn Heiden in den Ausschuß zu wählen, mit Freuden und wird in der nächsten Sitzung einen entsprechenden Antrag stellen.

Von Herrn Juwelier Merklein, Nürnberg, ist die Mitteilung eingegangen, daß er den Vorsitz der Freien Vereinigung der Juweliere, Gold- und Silberschmiede von Nürnberg und Fürth niedergelegt hat und dafür Herr Kleining in Firma I. A. Egersdörfer den Vorsitz übernommen hat.

Infolge der Rundfrage bei den Herren des Ausschusses, ob sie einem Darlehen aus der Unterstützungskasse an einen würdigen Kollegen zustimmen, sind neun Zustimmungen eingegangen, nur eine dagegen, mithin ist die Unterstützung bewilligt.

Ferner haben sechs Herren vom Ausschuß auf die schriftliche Anfrage für Abhaltung des Verbandstages Eisenach am 4., 5. und 6. August sich zustimmend erklärt, mithin wird eine vorläufige Einladung zu diesem Zeitpunkt beschlossen.

Es kommt ein Schriftstück der Amtsanwaltschaft Nürnberg zur Vorlesung, wonach infolge der Beschwerde an den Herrn Justitzminister in München die Strafverfolgung gegen eine hausierende Firma wieder aufgenommen ist und neue Erhebungen angestellt werden sollen. Das Ergebnis des neuerdings eingeleiteten Strafverfahrens soll dem Vorstand bekannt gegeben werden.

Von dem Verband der Glaser-Innungen ist auf Ersuchen des Vorsitzenden die Geschäftsordnung einer Sterbe-Unterstützungskasse eingegangen. Dieser Kasse gehören jetzt 2461 Mitglieder an. Im Todesfalle ist bis jetzt den Hinterbliebenen schon seit Jahren der Betrag von 310 Mark bei jedem Todesfall bezahlt worden, obgleich die Mitglieder nur bei jedem Sterbefall 20 Pf. in die Kasse einzuzahlen haben und bei der Aufnahme je nach dem Alter eine Aufnahmegebühr von 2 Mark bis 8 Mark zu entrichten ist.

Der Vorstand beschließt, diese Angelegenheit Herrn Menzel zur Bearbeitung zu übergeben, um in der nächsten Ausschußsitzung darüber zu berichten.

Ueber den Stand der Angelegenheit gegen die Benennung „Brillant" oder „Diamant" für Glassteine berichtet Herr Fischer, daß, nachdem der Prozeß gegen die Bera-Kompagnie, welcher in München beschlossen wurde, ohne Erfolg war, er sich in einem Schreiben vom 14. März an Herrn Merklein, Nürnberg, gewendet habe, welcher auf dem Verbandstag für Schaffung eines Gesetzes plädiert hat; er habe auch zugesagt, die Unterlagen für eine Petition zu geben. In dem Schreiben vom 14. März habe er nochmals daran erinnert, doch sei das Material noch nicht eingegangen. Inzwischen habe sich das Journal eingehend mit der Angelegenheit beschäftigt und sei jetzt am 29. April ein Entwurf für eine Petition von dem Journal der Goldschmiedekunst eingegangen. Dieser liegt eine erhebliche Vorgeschichte zugrunde, indem vor längerer Zeit die Goldschmiede-Innung Leipzig an das Journal das Ersuchen richtete, gegen den Bera-Schwindel vorzugehen. Daraufhin hat das Journal zunächst an die Erste Kammer des sächsischen Ständehauses und dann an den Landtag sorgfältig begründete Eingaben gerichtet, die auch volle Würdigung gefunden hatten. Dem Vorschlag, durch ein strafferes Gesetz den Bera-Diamanten - Unfug zu beseitigen, konnte aber nicht Folge gegeben werden, weil dafür die Reichsbehörden zuständig seien. In der Ersten sächsischen Kammer wurde am 27. Februar darauf hingewiesen, daß es dem Journal der Goldschmiedekunst überlassen bleiben müsse, sich an den Bundesrat zu wenden. Das Journal ist somit vollständig legitimiert, die Sache weiter zu verfolgen. Am 6. April ging denn ein Schreiben ein, wonach an den Vorstand des Verbandes die Mitteilung gelangte, daß das Journal es für seine Pflicht gehalten habe, die sächsische Regierung in dieser Angelegenheit mobil zu machen und daß ihr dies in den Grenzen der Möglichkeit vollständig gelungen sei. Das Journal möchte nicht auf halbem Wege stehen bleiben und wäre bereit, die Sache in der angeregten Weise bei dem Bundesrat weiter zu verfolgen. Indessen wolle es aber auch nicht dem Verband vorgreifen und fragte an, ob der Vorstand die Angelegenheit zu der seinigen machen wolle und fügte mit Recht hinzu, daß die Behandlung derartiger Fragen von seiten der Fachpresse gewisse Grenzen haben müsse. Darauf habe er, der Vorsitzende, bereits am 9. April das Journal der Goldschmiedekunst gebeten, uns einen Antrag für das Reichsamt des Innern in Grundzügen vorzubereiten, weil die Arbeiten im Vorstand zur Zeit sehr bedeutende seien. Außerdem haben mündliche Verhandlungen darüber in Berlin und Leipzig_stattgefunden. Er habe nun den von dem Journal eingereichten Entwurf, ebenso die Vorgänge insbesondere die Verhandlungen in den sächsischen Kammern einer gründlichen Prüfung unterzogen und komme zu dem Ergebnis, daß verschiedene Verbesserungen notwendig sind. Erforderlich sei, daß in der Petition nicht nur auf die Eingaben an die sächsischen Behörden und die Verhandlungen hingewiesen wird, sondern auch diese beigefügt werden, ebenso möglichst viele Erkenntnisse der verschiedenen Gerichte, ferner eine möglichst große Anzahl von unlauteren Inseraten und ebenso die Plakate aus Hamburg, Leipzig und Danzig, welche Warnungen enthalten, damit die betreffenden Dezernenten, welche den beantragten Gesetzentwurf zu bearbeiten haben, sich über den Umfang des Glassteinschwindels gründlich orientieren können. Jedenfalls sei notwendig, daß in erster Linie diese Petition von dem Verband unterzeichnet würde, denn nur dieser ist als der berufene Vertreter des Gewerbes anzusehen, nicht aber, wie es in dem Entwurf der Petition heißt: das „Journal der Goldschmiedekunst".

In derselben Angelegenheit ist von seiten der Redaktion und des Verlags der „Deutschen Goldschmiede-Zeitung" dem Vorstand von einer Petition Kenntnis gegeben, welche an den Reichstag abgeschickt ist. Die Bearbeitung entspricht nicht den Anforderungen des Verbandes an eine Petition an die höchste Reichsbehörde und ist an die Redaktion entsprechend geschrieben worden*).

Von dem Vorsitzenden des Internationalen Maß- und GewichtsKomitees, Herrn Professor Förster, ist ein Schreiben eingegangen, woraus hervorgeht, daß es völlig aussichtslos ist, in irgend einem der Staaten, welche das metrische System angenommen haben, eine Karat-Gewichtsgröße gesetzlich zugelassen zu sehen, welche nicht einer der nach den Grundsätzen des metrischen Systems zur Aichung zuzulassenden Gewichtsgrößen entspricht. Bei dem allgemeinen Interesse für das metrische Karat empfiehlt der Vorstand, das Schriftstück zu veröffentlichen.

Herr Fischer berichtet weiter, daß mit Bezug auf die Verhandlungen in der letzten Vorstandssitzung das Gutachten der

*) Hierzu bemerken wir, daß uns bereits verschiedene Reichstagsabgeordnete zu der Eingabe beglückwünscht und ihre Bereitwilligkeit ausgesprochen haben, die Sache im Reichstage zu vertreten. Uns ist die Weisung von kundigen Parlamentariern geworden, daß bei solcher Eingabe,,Kürze des Witzes Seele ist".

Die Redaktion der,,Deutschen Goldschmiede-Zeitung“.

Handwerkskammer Berlin, über die Frage, ob Uhrmacher, welche nur Uhrmacher gelernt haben, aber Goldwarenreparaturen auszuführen in der Lage sind, das Recht haben sollen, sich als Goldarbeiter zu bezeichnen, jetzt der Protokollbericht über die 12. Vollversammlung der Handwerkskammer zu Berlin am Montag den 26. März, erschienen ist. Es heißt da wörtlich:

,,Ferner ist in der Frage: Uhrmacher und Goldarbeiter ein Gutachten abgegeben worden, daß allerdings zu unserer Überraschung nicht überall Billigung gefunden hat. Erlauben Sie, daß ich deshalb mit ein paar Worten darauf eingehe. Es handelte sich um die Frage, ob ein Uhrmacher gesetzlich berechtigt ist, Reparaturen an Goldarbeiten auszuführen. Es ist dem Vorstand vorgeworfen worden, er habe sich in seinem Gutachten auf einen manchesterlichen Standpunkt gestellt und ohne Anhörung von Sachverständigen oder so ähnlich geurteilt.

Das haben wir aber nicht getan, sondern sorgfältig nach eingehender Anhörung der Sachverständigen untersucht, ob nicht doch auf Grund der Gewerbeordnung oder anderer Gesetze ein Einschreiten angängig sei, ob insbesondere nicht das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb eine Handhabe biete. In ersterer Hinsicht sind wir natürlich zu dem Gutachten gekommen, daß die Gewerbeordnung keine Handhabe gewährt, dem Uhrmacher die Vornahme von Reparaturen an Goldarbeiten zu verbieten."

Daraus geht doch klar und deutlich hervor, daß der Handwerkskammer-Sekretär Dr. Röhl gar nicht begriffen hat, worauf es bei dem Gutachten ankommt. Er stehe heut auf dem Standpunkt, daß die Handwerkskammer Berlin ungeeignet ist, überhaupt ein Sachverständigen-Gutachten zu geben. Er habe sich deshalb infolge eines Schreibens von dem Vorsitzenden des Vereins der Juweliere, Gold- und Silberschmiede des Regierungsbezirks Frankfurt a. O. am Montag, den 23. April, wegen der außerordentlich wichtigen Angelegenheit nach Frankfurt a. O. begeben und dort in der Handwerkskammer unter Hinzuziehung des Vorsitzenden Paul Sorge und des Juweliers Klose die ganze Materie durchgesprochen, und er hoffe, von dort ein brauchbares Gutachten zu erhalten.

Nach Erledigung einiger Angelegenheiten, welche sich für die Oeffentlichkeit nicht eignen, ist Schluß der Sitzung 8 Uhr 35 Minuten. Fischer. Oscar Müller. Rudolf Menzei. Schmidt. Paul Telge. Hermann Walter.

Bekanntmachung.

In Angelegenheit Uhrmacher, die sich Goldarbeiter nennen. Hierdurch bringen wir zur Kenntnis aller unserer Mitglieder, sowie auch solcher Herren, die sich dem Verbande noch nicht angeschlossen haben, daß am 14. Mai wiederum eine gründliche Besprechung des ganzen Materials über die Frage, ob ein Uhrmacher, der nur Uhrmacher gelernt hat, wohl aber in der Lage ist, einige Reparaturen an Goldwaren auszuführen, berechtigt sein soll, daraufhin sich Goldarbeiter oder Goldschmied zu benennen, mit unserm Rechtsbeistand stattgefunden hat. Dieser ist bereit, nachdem das Gutachten der Berliner Handwerkskammer die Frage nicht geklärt sondern verwirrt hat, über diese so außerordentlich wichtige Materie ein gründliches Gutachten zu erstatten, hält es jedoch vorab für dringend notwendig, daß aus allen Städten Deutschlands ein Verzeichnis der Uhrmacher, welche sich Goldarbeiter, Goldschmied oder Juwelier benennen, bei dem Vorstand des unterzeichneten Verbandes eingereicht wird. Wir richten daher an alle unsere Mitglieder und auch an alle Nichtmitglieder, weil sämtliche Juweliere, Gold- und Silberschmiede bei dieser Angelegenheit lebhaft interessiert sind, das höfliche, aber dringende Ersuchen, uns aus allen Städten die Uhrmacher zu benennen, welche sich in Inseraten, oder Firmenschildern, oder am Haus diese unberechtigte Bezeichnung zugelegt haben. Unser Rechtsbeistand hält diese Statistik für dringend notwendig, um diesen Unfug nachzuweisen, um, falls die Gesetze nicht ausreichen sollten, diesen Mißstand zu beseitigen, Gesetzesvorschläge machen zu können, damit ein Unwesen beseitigt wird, welches allgemein als solches beklagt wird. Der Vorstand des Verbandes allein ist nicht imstande, ohne die Mithilfe aller Beteiligten, den jetzigen Zustand zu beseitigen, trotz eingehender sorgfältiger Arbeit, welche in den letzten Jahren darin stattgefunden hat und für die in dem nächsten Geschäftsbericht in Eisenach die Beweise erbracht werden. Ein Nichtbeachten dieser Bekanntmachung würde zur Folge haben, daß der Vorstand jede Tätigkeit nach dieser Richtung hin einstellen müßte. Berlin, den 15. Mai 1906.

Verband Deutscher Juweliere, Gold- und Silberschmiede
Berlin S., Oranien - Straße 143.

Fischer.

Nachdruck aus dem Inhalt vorliegender Zeitung ist nur mit Erlaubnis der Redaktion und unter genauer Quellenangabe gestattet.

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Bezuospreis pro Quartal M. 2. (Ausland pro Jahr M. 10.-); Kleine Ausg. pro Quartal M. 1.- (Ausland pro Jahr M. 5.-).

Hermann Eckhardt, Dresden †.

In unserer letzten Nummer berichteten wir bereits, daß der Obermeister der Dresdener Goldschmiede-Innung, Herr Hermann Eckhardt, nach kurzem Leiden plötzlich und unerwartet verschieden ist. Diese Nachricht wird bei allen Fachgenossen, die ihn kannten, Überraschung und herzliches Bedauern hervorgerufen haben, denn nichts deutete darauf hin, daß dem 59 jährigen das Alter eine Bürde war. Gestalt und Aussehen erweckten vielmehr den Eindruck voller Manneskraft und man wähnte für ihn das Ende des Lebens in noch weiter Ferne. Auch seine Nächststehenden, Frau und Kinder, seine Dresdener Kollegen, die ihn noch wenige Tage vor dem Hinscheiden bei sich gesehen und gesprochen hatten, haben nicht ahnen können, daß ein asthmatischer Anfall dem sonst so Rüstigen ein so rasches Ende bereiten würde. Eine schmerzliche Bewegung und große Anteilnahme beherrschte daher die hochansehnliche zahlreiche Trauer-Versammlung, die sich am Freitag, den 25. Mai, auf dem Trinitatis-Friedhof zu Dresden eingefunden hatte, um dem Verschiedenen das letzte Geleit zu geben. Die Familie sah neben Verwandten und Freunden die meisten der Dresdener Goldschmiede um sich versammelt. Die letzteren, denen er 13 Jahre lang ein Führer gewesen war, wollten ihrem Obermeister den Abschiedsgruß und Dank ins Grab nachrufen. Für den Verband Deutscher Juweliere, Gold- und Silberschmiede war Herr Wilhelm Fischer erschienen, der ebenfalls beredte Worte des Dankes dem

Freund und Kollegen für die treue Mitwirkung an der Arbeit des Verbandes zum Ausdruck brachte. Der Dresdener Männer-GesangVerein, der in Eckhardt eins seiner langjährigen Mitglieder verlor, brachte ihm noch einen Ehrengesang dar. Zahlreiche Blumen, darunter das prächtige Palmen-Arrangement der Innung, die Spende des Verbandes, des genannten Gesang-Vereins, der „Deutschen Goldschmiede-Zeitung", für die der Unterzeichnete erschienen war, bedeckten den Sarg, und mit all diesen Zeichen der Verehrung und Liebe wurden die sterblichen Überreste des Verschiedenen unter dem Banner der Innung und des Männer-Gesang-Vereins dem Wege der Ewigkeit entgegengeführt.

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Hermann Eckhardt

Was ist die Ursache all dieser Wertschätzung, die sich Hermann Eckhardt verdient hat, er, der als Geschäftsmann nicht einmal so gewaltig hervorgetreten ist, daß man, besonders nach heutiger Auffassung, seinem Geschäft, das er seit sieben Jahren einem Nachfolger überließ, eine besondere Bedeutung hätte zuschreiben können? Die Ursache liegt ganz und gar in seiner Persönlichkeit! Eine seltene Treue zeichnete ihm aus und eine Aufrichtigkeit in der Gesinnung, die in einem herrlichen Familienleben Ausdruck fand, die aber auch das starke Band war, das ihn als Obermeister mit seinen Dresdener Kollegen verband und

ihm im Ausschuß des Verbandes mit Recht einen Platz sicherte. Eckhardt war im wahren Sinne des Wortes ein Mann, von echtem Schrot und Korn, der, selbst aus kleinsten Verhältnissen hervo.

gegangen und infolgedessen sich durch eigener Hände Fleiß heraufarbeitete, besonders für den kleinen Goldschmied ein Herz hatte, dessen Interesse zu vertreten ihm stets die erste Aufgabe war. Darum trat er auch mit Energie für die Hebung des Innungswesens, für den Befähigungsnachweis und alle sonstigen Mittel zur Förderung des Handwerkerstandes ein. Nicht durch Worte allein hat er gewirkt, nein, besonders durch sein eigenes Verhalten: Treue und Glauben glänzten in seinem Schild wie reines Gold. — Konnte es da Wunder nehmen, daß die Dresdener Goldschmiede ihn zum Führer bestellten und ihn so lange Jahre als solchen immer wieder durch die Neuwahl auszeichneten? Gar manchem ist er vielleicht zu friedliebend, zu wenig vorwärtsgehend erschienen, aber wieviel hat er ausgleichend gewirkt, wenn auseinandergehende Ansichten hervortraten, wie ist gerade er berufen gewesen, durch seine Art und durch seine reichen Lebenserfahrungen

doch immer wieder einen Ausweg und damit den Weg zum Vorwärts zu finden zwischen den mannigfachen Meinungen, die sich in jedem Gemeinwesen zeigen! Und wir glauben, gerade damit hat er sich große Verdienste um die Dresdener Goldschmiede erworben, deren Kollegialität den Geist und Stempel von Eckhardts Wirken trägt. Die verdiente Anerkennung ist deshalb auch bei der Beerdigung in vollem Maße zutage getreten, und die Goldschmiede im Reiche, die Eckhardt kannten, ihm aber ein sichtbares Zeichen der Anteilnahme nicht widmen konnten, werden dem Kranz, der ihm gespendet wurde, im Geiste gern einen Lorbeerzweig hinzufügen. Wenn es auch nichts in der Welt gibt, den Hinterbliebenen den Verlust zu ersetzen, so mögen sie einen Trost in der allseitigen Verehrung und Liebe finden, die der Gatte und Vater bei der Mitwelt und besonders bei den Fachgenossen sich erworben hat. Wilhelm Diebener.

Von der Hehlerei und dem Paragraph 259.

Motto: Die Erfahrung ist ein Born, aus dem viele schöpfen!

Ein jeder kennt die Bitte im Vaterunser: „Und führe uns nicht in Versuchung". Der Wichtigkeit dieser wenigen Worte ist sich der erst recht klar, dem das Verhängnis auf seinem Lebenswege Situationen brachte, die ohne lange Überlegung kurz die Entscheidung erforderten. In solchen Momenten liegen Glück oder Unglück oft für das ganze Leben in dieser plötzlichen, unvorhergesehenen Entscheidung, und wehe, wenn fehl gegriffen wird. Für immer kann etwas haften bleiben, und nur guter Wille, Fleiß, Beharrlichkeit und ein ziemliches Maß von Selbstvertrauen können den Betroffenen dann noch erhalten.

Die verschiedenen Hehlereiprozesse der letzten Zeit haben von neuem gezeigt, in welcher Gefahr auch der schweben kann, der gutgläubig eine Sache ankauft, von der sich hinterher herausstellt, daß sie gestohlen ist, und wie vorsichtig man beim Ankauf von Gold und Silber sein muß. Eine Menge Goldschmiede haben diesen Ankauf auf ihren Schildern und Firmen angeschrieben, glauben diese Käufe ruhig machen und den Verdienst gut mitnehmen zu können. Das ist Grund genug, einmal auf den § 259 einzugehen. Derselbe lautet:

„Wer seines Vorteils wegen Sachen, von denen er weiß oder den Umständen nach annehmen muß, daß sie mittels einer strafbaren Handlung erlangt sind, verheimlicht, ankauft, zum Pfande nimmt oder sonst an sich bringt oder zu deren Absatze bei anderen mitwirkt, wird als Hehler mit Gefängnis bestraft."

Die Fassung dieses Paragraphen ist eigentlich eine sehr klare, viele kennen denselben aber nicht. Die meisten glauben, wenn sie nicht wissen, daß der Gegenstand gestohlen oder unredlich erworben ist, ruhig kaufen zu können. Wenn sie dann gar einen dem Werte angemessenen Preis zahlen, halten sie sich auf alle Fälle gesichert. Beides ist nicht richtig, denn, der Paragraph besagt ausdrücklich „oder den Umständen nach annehmen muß“, daß die Waren mittels einer strafbaren Handlung erlangt sind. Dieser Satz sollte jedem Kollegen bei jedem Kauf, Tausch, Pfande usw. vorschweben. Es existiert oft die irrige Ansicht, als ob nur Kaufen eventuell strafbar sei, Tauschen, Beleihen usw., aber straflos. Jedes Ansichbringen eines Gegenstandes ganz gleich, in welcher Art und Form, welcher durch eine strafbare Handlung erlangt ist, ist auch strafbar. Strafbar, wenn bei diesem Ansichbringen Nebenerscheinungen hervortraten, welche darauf hinweisen, daß der Gegenstand mittels einer strafbaren Handlung erlangt ist, resp. sein kann.

Bei jedem „Ansichbringen" hat der Goldschmied sich die Frage vorzulegen: Ist jeder Verdacht unredlichen Erwerbs ausgeschlossen? Ist nun der Offerierende ein Bekannter, so ist die Prüfung ja eine ziemlich einfache. Die allererste Frage und Prüfung muß das Alter des Verkäufers sein, und diese Frage muß die Volljährigkeit ergeben, damit der Betreffende frei und nach eigenem Ermessen über das Seine verfügen kann.

Die zweite Erwägung muß darin bestehen, ob der Gegenstand seinen Umständen und seinem Werte nach auch mit der anbietenden Person im Einklang ist. Es kann ein Junge keine Uhr, eine Waschfrau keinen Brillantring und ein Arbeiter keinen goldenen Chronometer anbieten, ohne begründeten Verdacht zu erregen. Sind beide Erwägungen ohne Bedenken und der Anbietende dem Käufer als solide bekannt, so wäre es töricht, falls ein Verdienst in Aussicht steht, diesen abzuweisen. Eine Erschwerung des rechtlich Erworbenen will ja auch das Gesetz nicht, sondern es will jedem den Besitz und das Seine schützen.

Ganz anders aber steht die Angelegenheit, wenn der Anbietende ein Unbekannter, die Person minderjährig oder der Wert in kein Verhältnis mit der Person zu bringen ist. Beim Minderjährigen muß jeder Kauf ohne Bedenken sofort abgewiesen werden. Beim Unbekannten ist größte Vorsicht am Platze, und zwar bei einem Kaufe noch mehr, wie bei einem Tausche. Der Verkäufer ist bestrebt, Geld zu erhalten, also ein anderes, allgemein verwendbares Zahlungsmittel, und befindet sich durchweg in einer Art von Not; während in den Fällen eines Tausches meistens dem Gegenstand noch Barmittel hinzugefügt werden müssen.

Man hat also im ersten Falle es meistens mit einem Geldbedürftigen zu tun, während im zweiten Falle der Tauscher eine geldbesitzende Person ist die sich entweder etwas Besseres zulegen will oder einen für sie unbrauchbaren gegen einen brauchbaren Gegenstand abstoßen will. Und trotzdem darf auch der Tauscher nicht außer acht gelassen werden. Gerade Frauen sind hieraufhin stets vorsichtig zu behandeln. Ich will einen Fall aus meiner Praxis anführen, wo ein Ehemann nach vier Jahren ein von mir in Abwesenheit meines Chefs abgeschlossenes OhrringeGeschäft zum mindesten noch rückgängig zu machen versuchte. Nach seiner, des Ehemannes, gemachten und genau behaupteten Anzeige sei erstens das Geschäft ohne seine Einwilligung erfolgt und zweitens habe sich seine Frau infolge weiblicher Umstände in hochgradiger Erregung, wenn nicht geistigem Defekt, befunden. Der ganze Tausch war so minimaler Art, daß vielleicht auf tausend solcher Geschäfte, selbst wenn der Mann recht gehabt hätte, keine Anzeige erfolgen würde. Es genügt dieses aber als Beweis, wie vorsichtig und aufmerksam der Geschäftsmann sein muß.

Jeder Tausch verlangt auch die Prüfung der Umstände und seiner Nebenumstände. Wenn ein Arbeiter einen billigen 8 kar. Ring gegen einen soliden 14 kar. vertauscht und die Differenz mit einem Fünfzigmarkschein bezahlt, ist an dem Geschäft nichts verdächtig. Es sind also keine Umstände vorhanden, wonach der Ring oder der Fünfzigmarkschein mittels einer strafbaren Handlung erworben sein müßten. Wenn aber dieser gleiche Arbeiter seinen 8 kar. Ring gegen einen Brillantring für 100 Mk. vertauscht und die Differenz mit einem Tausendmarkschein bezahlen will, sind bereits zwei verdächtige Umstände vorhanden. Erstens, was will der Arbeiter mit einem Brillantring, wie kommt der Mann dazu, eine seinen Verhältnissen nicht angemessene Ausgabe zu machen, und zweitens, wie gelangt der Mann zu einem Tausendmarkschein. Hier erfordert die Vorsicht, zögernd zu handeln.

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