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Seit Einführung des Inkasso- und Mahnverfahrens sind durch den Verein Forderungen von 393919.72 Mk. hereingebracht worden. Hiermit war Punkt 1 der Tagersordung erledigt und erstattet jetzt Herr Fabrikant Albert Hischmann als Vereinskassierer den Kassenbericht. Danach hatte der Verein im verflossenen Jahre eine Gesamteinnahme von 48161.60 Mk., welcher eine Ausgabe von 47878.91 Mk. gegenübersteht, so daß ein Überschuß von 193.57 Mk. sich ergibt. Das Vermögen des Vereins beziffert sich nunmehr auf ca. 13200 Mk. Es wird dem Kassierer Decharge erteilt.

Der Voranschlag für das neue Geschäftsjahr weist 24000 Mk. in Einnahme und 23800 Mk. in der Ausgabe auf.

Die nun vorgenommene Wahl der Rechnungsprüfungs-Kommission ergibt die Wiederwahl der bisherigen Revisoren, Herren Oskar Bentner und Emil Schmidt hier.

Der letzte Punkt der Tagesordnung die Ergänzungswahl des Vorstandes. Der Vorsitzende, Herr Braun, gibt bekannt, daß für die ausgeschiedenen Herren acht neue Mitglieder zu wählen sind und gibt den Wahlvorschlag bekannt, auf welchem 17 Namen verzeichnet stehen.

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Antwort des beteiligten Reichsamts erfolgt, sondern Regierungsvorlage und Reichstagskommission haben nur die Wünsche derselben unerfüllt gelassen. Die Eingabe, welcher die Handelskammern Mainz, Pforzheim, Stuttgart, Heidenheim, die Handels- und Gewerbekammer München und die Ältesten der Kaufmannschaft von Berlin sich angeschlossen haben, beabsichtigte in der Hauptsache, daß in der neuen Maß- und Gewichtsordnung das Karatgewicht und die Karatwagen als Maße bezw. Meßinstrumente gesetzlich geduldet und zugelassen würden, und sie brachte zur Frage des metrischen Karats nur beiläufig eine Darlegung des hiesigen Standpunkts.

Diesen möchte ich dahin präzisieren, daß weder die Handelskammer noch der Hanauer Kunstgewerbeverein prinzipielle Gegner der Einführung eines metrischen Karats sind, vielmehr zu seiner Akzeptierung bereit sind, sobald die international einheitliche Durchführung desselben sichergestellt ist. Daß letzteres unter den gegenwärtigen Verhältnissen geschehe, scheitert unsrer Meinung nach jedoch unzweifelhaft an dem Widerstand Englands, das keinerlei Interesse daran hat und noch nicht einmal ein metrisches Münz- und Gewichtssystem besitzt, auch scheint uns die Zustimmung der Verein. Staaten noch keineswegs sicher. Bei England speziell kommt noch der konservative Geist dieses Landes hindernd dazu, sowie die Schwierigkeit der Einführung einer so einschneidenden gesetzlichen Maßregel in seinem Kolonialreich, das (Indien!) zum Teil von ausschlaggebender Bedeutung für den englischen wie internationalen Edelsteinhandel ist. Dagegen erscheint es mir verfehlt, zum Beweise der Buntscheckigkeit und angeblichen Unsicherheit der gegenwärtigen Verhältnisse immer wieder auch von einem arabischen, ägyptischen usw. Karat zu sprechen, Gewichtseinheiten, die in der tatsächlichen Praxis niemand kennt oder beachtet, sondern die nur von Theoretikern aus alten Lehrbüchern ausgegraben zu sein scheinen. Vielmehr handelt es sich allein um drei jetzt gebräuchliche Systeme, nämlich: französisches Karat .

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Die gesetzliche Einführung eines Normalkarats zu 200 mg würde

nun unseres Erachtens keinen andern Erfolg haben, als diesen drei Systemen, die doch nicht verschwinden würden, noch ein viertes hinzuzufügen und damit die bestehenden Abweichungen noch zu vermehren. Seine Einführung in Deutschland, ohne daß jene drei verschwänden, würde aber auch noch den bedenklichen Nachteil einer Isolierung des Deutschen Reiches haben und insofern die Gefahr einer direkten Benachteiligung in sich bergen, als natürlich der ausländische Verkäufer gern bereit sein würde, nach dem ihm selbst günstigeren leichten Karat mit dem deutschen Käufer zu handeln.

So lange nicht durch internationale Vereinbarung unter den beteiligten Kulturstaaten, einschließlich Englands, das Normalkarat zu 200 mg gesetzlich eingeführt ist, muß es m. E. das Bestreben aller Interessenten sein, dem Gebrauch des gegenwärtig unentbehrlichen Karatgewichts die gesetzliche und behördliche Duldung zu erwirken, und zwar nicht nur für den Verkehr mit dem Auslande, sondern auch für den inländischen Verkehr. Dies wollte die Eingabe der Hanauer Handelskammer, und ich bin sicher, daß die vereinten Bemühungen der beteiligten Handelskammern um Weiterzulassung des Karatgewichts auch den gewünschten Erfolg wohl erreicht hätten, wenn nicht von andrer Seite so sehr zur Unzeit die Agitation für das metrische Karat betrieben worden wäre. So aber wird es dahin kommen, daß ein- dem Handel unentbehrliches Gewicht der Beschlagnahme ausgesetzt ist, und es wird sich wieder einmal zeigen, wie verkehrt es ist, gesetzliche Maßnahmen zu befürworten oder zu veranlassen, von welchen von vornherein feststeht, daß sie, weil unausführbar, umgangen werden müssen. Man nützt m. E. den beteiligten Interessenten weit besser, wenn man das Erreichbare, in unserm Falle die gesetzliche Zulassung des jetzt gebräuchlichen und einstweilen unentberlichen Karatgewichts im innern und auswärtigen Verkehr, anstrebt, als durch verfrühte und unfruchtbare Erörterungen, die nach Lage der Verhältnisse in absehbarer Zeit keinerlei Aussicht auf Durchführung oder nützliche Wirksamkeit für sich haben können.

Dr. phil. Grambow

Syndikus der Handelskammer zu Hanau.

Offener Sprechsaal.

Unter dieser Rubrik veröffentlichen wir Einsendungen von Abonnenten und Fachkollegen, die in sachlicher Weise auf Übelstände aufmerksam machen und zur Diskussion darüber auffordern. Wir bitten alle unsere Leser, von dieser Einrichtung recht häufig Gebrauch machen zu wollen, mit der Bemerkung, daß diese Einsendungen ohne unsere redaktionelle Verantwortung erscheinen.

Erst vor wenigen Tagen erlangte ich Kenntnis von einem Artikel, welcher bereits in Nr. 7 ds. Jahrganges Ihrer geschätzten Fachzeitung gebracht wurde.

Dieser Artikel enthält eine Kritik meiner Geschäftsführung und meiner Reklame, welche mich jedoch nicht bewegen kann, auf die angeführten Argumente näher einzugehen. Denn gerade bezüglich einer Reklame wird man doch stets geteilter Ansicht bleiben, obschon man für jeden einzelnen Fall tiefgehende und unwiderlegbare Beweggründe anführen könnte.

Nur gegen die in dem bezüglichen Artikel dargestellte Ansicht, daß der Wortsatz meiner Inserate:

,,Laboratorium zur Untersuchung von Edelsteinen" - lediglich einen Wortschwall übertriebenster Art bedeute, muß ich mich ganz entschieden verwahren. Denn die Bezeichnung,,Laboratorium" ist keineswegs nur eine Illusion, diese hat vielmehr ihre vollste Berechtigung. Es handelt sich hierbei um diejenige Abteilung meines Geschäftes, in welcher ich vermittels wissenschaftlicher Instrumente und mineralogischer Apparate die Bestimmung edler Minerale auf wissenschaftlichem Wege vornehme. Mein Laboratorium darf sogar als mustergültig hingestellt werden, weil dieses mit den neuesten kristallographischen Apparaten ausgestattet ist, welche zur Untersuchung geschliffener Edelsteine dienen können.

Manchem meiner werten Herren Kollegen wird zwar die Bedeutung und der Nutzen einer derartigen Einrichtung, sowie des entsprechenden Studiums ein Rätsel sein. Es wird bei vielen der Gedanke auftauchen, daß es doch jedem tüchtigen Fachmanne keine Schwierigkeiten biete, die Art vorliegender echter Edelsteine nach dem Aussehen und der Härte ohne weiteres festzustellen. Eine derartige Ansicht wird aber leider nur durch eine äußerst mangel

hafte und primitive Edelsteinkunde des einzelnen hervorgebracht. Man glaubt z. B., daß ein Edelstein in der üblichen kornblumenblauen Farbe ein Saphir sein müsse, ohne zu wissen, daß es auch andere Edelsteine genau in derselben Farbe gibt; oder ohne zu berücksichtigen, daß der Saphir auch in gelber, grüner, violetter Färbung und noch vielen andern Nuancen vorkommt. Man ahnt gar nicht, wie viele Spinelle als Rubine, wie viele Citrine als Topas und wie viele Turmaline als Smaragd verkauft werden.

Viele werden ja auch diesen betrübenden Tatsachen recht gleichgültig gegenüberstehen, solange sie den praktischen Wert nicht erkennen, welchem die sichere, jeden Zweifel ausschließende Bestimmung der Edelsteine zugrunde liegt. Man wird sich aber der ganzen Bedeutung und der höchsten Wichtigkeit sofort bewußt, wenn man in Betracht zieht, daß ein tadelloser orientalischer Rubin von 3 Karat mit ca. 450.- Mk. bewertet wird, wo hingegen ein Spinell in gleicher Größe und Farbe nur ca. 50.- Mk. kostet. Ein schöner Topas von 100 Karat ist kaum unter 500.- Mk. zu haben, aber ein Citrin in gleicher Art und gleichem Gewicht dürfte nicht mehr wie ca. 30.- Mk. wert sein usw.

Die angeführten Minerale sind einige wenige von denjenigen Edelsteinen, welche im geschliffenen Zustande dem Ansehen nach vollständig übereinstimmend sein können, so daß ein sicheres Erkennen ohne wissenschaftliche Untersuchung gänzlich ausgeschlossen ist. Ich bin auch gern erbötig, den Beweis dieser Behauptung durch Vorlage einiger Edelsteine zu erbringen, welche verschiedenen Fachgenossen zur Begutachtung unterbreitet werden könnten. Denn die Härteprobe ist eine rohe und approximative Bestimmung, daß man sich darauf keineswegs verlassen darf, zumal die verschiedensten edlen Minerale auch bezüglich der Härte gleich sind, oder

andere wieder in verschiedenen Richtungen ganz verschiedene Härte zeigen. Für eine vorliegende Art ist auch nicht das Aussehen und die Farbe, sondern nur die chemische Zusammensetzung maßgebend, und um diese festzustellen, ist es vor allem notwendig, nicht allein mit den Untersuchungsmethoden, sondern auch mit der eigentlichen Edelsteinkunde vollkommen vertraut zu sein. In bezug gerade hierauf halte ich mich berechtigt, besonders diejenigen Herren

recht minimal zu schätzen, welche den ersterwähnten Artikel veranlaßt haben, da sie sonst meinen betreffenden Inseraten ein ganz anderes Verständnis entgegengebracht hätten. Und von welcher Seite der Artikel inspiriert wurde, und was die eigentliche Veranlassung dazu bot, dürfte wohl unschwer zu erraten sein. Wilhelm Rau, Juwelier.

Laboratorium zur Untersuchung von Edelsteinen.

Kleine Mitteilungen.

Der Hanauer Kunstgewerbeverein hat laut Beschluß seiner Generalversammlung am 30. April cr. in den Kreis seiner Aufgaben die Unterstützung tüchtiger und bedürftiger Gehilfen, welche in Hanauer Edelmetallwarenfabriken beschäftigt sind, einbezogen, in der Weise, daß er für sie das Schulgeld an der Königlichen Zeichenakademie ganz oder teilweise bezahlt und ihnen dadurch die Möglichkeit gewährt, sich neben ihrer praktischen Tätigkeit auch künstlerisch weiterzubilden.

Von den Kunstgewerbeschulen. Die Großh. badische Regierung hat nunmehr die erste Baurate für den Neubau der Pforzheimer Kunstgewerbeschule im Budget eingesetzt.

Dritte Deutsche Kunstgewerbe-Ausstellung Dresden 1906. Schutz von Erfindungen, Mustern und Warenzeichen. Auf Antrag des sächsischen Ministeriums des Innern ist vom Reichskanzler unterm 12. April im Reichsgesetzblatt eine Bekanntmachung erlassen worden, daß der durch das Gesetz vom 18. März 1904 vorgesehene Schutz von Erfindungen, Mustern und Warenzeichen auch auf die Ausstellungsobjekte der Dritten Deutschen KunstgewerbeAusstellung entsprechende Anwendung findet. Erfindungen, Gebrauchsmustern, Mustern und Modellen, die auf einer inländischen oder ausländischen Ausstellung zur Schau gestellt werden, sowie Warenzeichen, die auf einer daselbst zur Schau gestellten Ware angebracht sind, wird ein zeitweiliger Schutz gewährt. Dieser hat die Wirkung, daß die Schaustellung oder eine anderweitige spätere Benutzung oder eine spätere Veröffentlichung der Erfindung, des Musters oder des Warenzeichens der Erlangung des gesetzlichen Patent-, Muster- oder Zeichenschutzes nicht entgegenstehen, sofern die Anmeldung zur Erlangung dieses Schutzes von dem Aussteller oder dessen Rechtsnachfolger binnen einer Frist von sechs Monaten nach der Eröffnung der Ausstellung bewirkt wird. Die Anmeldung geht anderen Anmeldungen vor, die nach dem Tage des Beginns der Schaustellung eingereicht worden sind.

Japanischer Schutzzollentwurf. Wie dem „Daily Telegraph" aus Tokio gemeldet wird, ging dem japanischen Landtage ein Gesetzentwurf zu, der erhöhte Schutzzölle, unter anderen für Juwelierwaren, Uhren, Automobile, bringt. Die während des Krieges mit Rußland provisorisch eingeführten Kriegszuschläge werden dauernd weiter erhoben werden. Eine Klausel des Gesetzes betr. die Einfuhr von Waren, die staatliche Vergünstigungen genießen, ermächtigt die Regierung, den Zoll denjenigen Ländern gegenüber zu erhöhen, die japanische Schiffe oder Waren differenzieren.

Ein eigenartiges Patent hat sich in Pforzheim der Fasser Karl Schwarz erworben. Dasselbe ist ein zweckmäßig gestalteter Reitersporn, der mit selbsttätiger Schließe versehen ist, welche eine lösbare Befestigung bewerkstelligt, daß der Sporn nicht verloren gehen, bequem und rasch abgenommen werden kann und niemals den Stiefel beschädigt.

Bei Hofjuwelier F. Miller Sohn in Ulm hat der König von Würtemberg wieder eine Reihe von Bestellungen in Auftrag gegeben, die von der Firma bereits zur Ausführung gelangt sind. Gefertigt wurden ein massiv aus Silber getriebener Kessel als Weinkühler oder Bowle verwendbar, der für die Weiler Rennen als „Preis von Weil" bestimmt ist. Ein schlanker Pokal ist als Königsgabe für das 15. deutsche Bundesschießen in München und ein massiver Silberbecher als Festgabe zum Kongreß der allgemeinen Radfahrerunion bestimmt.

Der Streik der Goldschmiede in Paris ist im Abnehmen begriffen. Fast alle Goldschmiede haben die Arbeit wieder aufgenommen, mit Ausnahme jedoch derjenigen von billigeren Sachen.

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Personalien und Geschäftsnachrichten. Auszeichnung. Zum Professor ernannt wurde Dr. phil. Richard Ernst Graul, der Direktor des Leipziger Kunstgewerbe-Museums, anläßlich des Geburtstages Sr. Majestät des Königs von Sachsen.

Jubiläen. Ihr 25jähriges Dienstjubiläum konnten dieser Tage zwei Werkmeister der Nürnberger Metall- und Lackierwarenfabrik vorm. Gebr. Bing, A.-G., Nürnberg, festlich begehen. Es sind dies die Herren Adam Jörgens und Ernst Goldhan. Sowohl von der Firma wie von den Kollegen erhielten beide Jubilare Ehrengeschenke.

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Firmen - Aenderungen. Herr Fabrikant Ernst Possin ist aus der Handelsgesellschaft Schnapp & Possin, Alfenidewaren - Fabrik in Berlin ausgeschieden. Die Firma ist in Schnapp & Geiseler geändert. Die Metallwarenfabrik Krautmühle Josef Püschner in Tyssa ist in Metallwarenfabrik Krautmühle Josef Püschner & Co. in Tyssa umgeändert worden. Eingetreten: Franz Rauchfuß, Buchhalter in Tyssa. Infolgedessen: Offene Handelsgesellschaft seit dem 15. März 1906. Vertretungsbefugt: Jeder von beiden, Josef Püschner und Franz Rauchfuß, selbständig.

Firmen - Eintragungen. Die Firma Loch & Hartenberger, Uhrkettenfabrikation in Oberstein ist eingetragen worden. Inhaber sind Kettenfabrikant Otto Loch und Kaufmann Gustav Hartenberger, beide in Oberstein. Eingetragen wurde die Firma Sächs. AchatIndustrie Gebr. Seitz in Dresden. Gesellschafter sind der Apotheker und Chemiker Carl Balthaser Jean Ferdinand Seitz in Bonn und der Kaufmann Friedrich gen. Fritz Seitz in Dresden. Die Gesellschaft hat am 1. Mai 1906 begonnen. Zu der Firma Jos. Lutz, Gold-, Silber- und Juwelengeschäft in Wiesbaden wurde eingetragen, daß die Witwe Josef Lutz aus der Gesellschaft ausgeschieden und der Kaufmann Adolf Franz Ludwig Tappermann in Wiesbaden als persönlich haftender Gesellschafter in die Gesellschaft eingetreten ist. Die Prokura des Kaufmanns Tappermann ist erloschen. Zu der Firma Eduard Herrmann, Juwelen-, Goldund Silberwaren in Plauen wurde eingetragen: Der Kaufmann Otto Eduard Edmund Herrmann in Plauen ist in das Handelsgeschäft eingetreten. Die Gesellschaft ist am 1. April 1906 errichtet worden.

Firmen-Löschung. Die Goldkettenfabrik Hch. Witzenmann in Pforzheim ist erloschen.

Geschäfts-Eröffnungen. Unter der Firma Jean Kalb & Cie., G. m. b. H., wurde in Nürnberg eine Fabrik von Metallwaren ins Leben gerufen. Das Stammkapital beträgt 20 500 Mk. Die Herren Harnisch & Schnieper eröffneten in Luzern (Schweiz), Pilatusstraße 5 ein Juwelen-, Gold- und Silberwaren-Geschäft. - Die Techniker Emil Seufert und Emil Springer haben in Pforzheim eine Bijouteriefabrik eröffnet.

Prokuren. Die Silberkettenfabrik E. Joseph in Pforzheim gibt bekannt, daß sie Herrn Paul Joseph, Kaufmann, Prokura erteilt habe.

Todesfälle. In Stolp (Pomm.) starb der Juwelier Herr Louis Heymann. In Hanau starb nach kurzem schweren Leiden der langjährige Vertreter der Firma Ritter & Reymann, Herr Otto Knippenberg.

Verschiedenes. Aus der Goldwarenfabrik Beckh & Maischhofer in Pforzheim ist der Teilhaber Ludwig Christof Beckh ausgeschieden. Das Geschäft ging mit der Firma auf den bisherigen Gesellschafter Oscar Maischhofer über. — Die Gebaulichkeiten der Firma Feiler, Doubléwalzwerk usw. in Pforzheim, gingen um die Summe von 60000 Mk. an den Sohn, Herrn Karl Julius Feiler über. Die Silberwarenfabrik Lutz & Weiß, G. m. b. H. in Pforzheim, nimmt demnächst bedeutende Umbauten zwecks Vergrößerung ihres Etablissements vor. Die nötigen an der Enzstraße gelegenen Häuser, bisher Wohnungen enthaltend, sind bereits geräumt. In die Ringfabrik Hacker & Maier in Pforzheim ist der Kaufmann Hermann Maier als Gesellschafter eingetreten. Die Prokura des Kaufmanns Friedrich Reinhardt besteht weiter. - Die Deutsche

Gold- und Silberscheideanstalt Frankfurt a. M. hat soeben ihren Geschäftsbericht veröffentlicht. Der Bericht lautet außerordentlich günstig. Der Bruttogewinn erhöhte sich um über eine halbe Million auf dreieinhalb Millionen Mark. Die Dividende, die letztes Jahr von 16% auf 18% erhöht wurde, wird diesmal mit 22% vorgeschlagen. Herr Fabrikdirektor Wienenberger, in Firma Rodi & Wienenberger, A.-G., in Pforzheim, wurde auf Vorschlag der Kreisversammlung zum Bezirksrat ernannt. Mit Rücksicht auf seine Tätigkeit als Stadtrat hat Herr Wienenberger abgelehnt.

Aus Innungen und Vereinen.

Hanauer Kunstgewerbeverein. Gemäß den Beschlüssen der Generalversammlung und der letzten Vorstandssitzung des Hanauer Kunstgewerbevereins setzt sich dessen Vorstand für das neue Vereinsjahr zusammen wie folgt: Vorsitzender: Wilhelm Behrens, i. Fa. W. Behrens; Stellvertreter: H. Zwernemann, i. Fa. Heinr. Zwernemann; Schriftführer: Karl Gereth, i. Fa. Chr. Kißling; Stellvertreter: Otto Backes, i. Fa. Backes & Co.; Kassierer: Georg Deines, i. Fa. Peter Deines Söhne; Julius Steinheuer, i. Fa. Steinheuer & Co.; Fritz Kreuter jun., i. Fa. Fr. Kreuter & Co.; Otto Bonn, i. Fa. Ochs & Bonn; Professor Offterdinger als künstlerischer Beirat. Geschäftsführer des Vereins ist Dr. phil. Grambow, Syndikus der Handelskammer.

Berichtigungen.

In der Nr. 17 Ihrer Zeitung befindet sich unter „Kleine Mitteilungen" eine Notiz, welche den Ausstand der Besteckarbeiter bei der Firma Franz Bahner betrifft. Die Notiz enthält Unrichtigkeiten. Wir möchten deshalb die verehrliche Redaktion, gestützt auf den § 11 des Preßgesetzes, um Aufnahme folgender Berichtigung ersuchen: Die Kündigung ist erfolgt, nachdem die Firma durch Anschlag am schwarzen Brett den Austritt aus der Organisation verlangt hatte. Wir kämpfen also um die Anerkennung der uns im § 152 der Gewerbeordnung gewährten Rechte. Den Ausdruck Wegelagerer müssen wir entschieden zurückweisen. Wenn wir Streikposten ausstellen, so ist das ebenfalls unser gutes Recht. Nachdem die Firma alle Einigungsversuche unsererseits abgewiesen hat, bleibt uns nichts anderes übrig, als den Kampf durchzuführen.

Robert Godd. Anton Hassel. Heinrich Hecker. Georg van der Hoeven. Ernst Kurth. Richard Kaufsalz. Jakob Knapp. Lais Laufen. Karl Nau. Philipp v. Röckel. Gerhard Sevens. Karl Seibel. Heinrich Schrub. Clemens Thiemer. Paul Wittig. Hermann Bischoff. Karl Zindler. Eduard Zindler. Mantertz. Preukel. Jansen. A. Jansing. H. Stöcklein. Feimdegen. Fritz Quast. Aug. Quast. Josef Riches. Fritz Bischoff. Carl Hermanns. Phil. Borgart. Johann Maaßen. Fritz Bolten.

Wie uns inzwischen Herr Bahner, Düsseldorf, mitgeteilt hat, haben die ausständigen Besteckarbeiter bereits am Sonntag die schriftliche Kündigung in einer Versammlung aufgesetzt und auch unterschrieben, dieselbe aber erst am Montag an die Firma übersandt. Am Sonntag hatte aber Herr Bahner schon Nachricht über das inzwischen fertiggestellte Kündigungsschreiben erhalten und ist deshalb den Ausständigen durch den erwähnten Anschlag zuvor gekommen. Nicht angebracht war es, daß nicht allein die ausständigen Besteckarbeiter, sondern noch andere, nicht direkt Interessierte, sich an der Bewegung beteiligten und die arbeitswilligen Kollegen des Abends mit höhnischen Rufen, Johlen und Pfeifen belästigten, so daß erst ein größeres Polizeiaufgebot eingreifen mußte. Wir wollen noch mitteilen, daß der Betrieb der Firma Bahner unbehindert weiter geht und in keiner Weise beeinträchtigt ist.

Von Kunstgewerbeschulen.

Dem Jahresberichte der Goldschmiedeschule zu Pforzheim entnehmen wir folgendes: Die Goldschmiedeschule Pforzheim, die dieses Jahr erstmalig mit einem Jahresbericht an die Oeffentlichkeit tritt, ist hervorgegangen aus der Goldschmiedeabteilung der Gewerbeschule. - Bericht über das Schuljahr 1905/06. Vom 1. Mai des Jahres 1905 ab ist die seitherige,,Goldschmiedeabteilung" der Gewerbeschule als selbständige,,Goldschmiedeschule Pforzheim" unter eigenem Vorstand organisiert. -- Vom Januar 1906 bis Ende des Schuljahres besuchten einige Lehrer der Anstalt einen praktischen

Montierkurs an der Großh. Kunstgewerbeschule, um ihre Kenntnisse in der Edelmetalltechnik zu erweitern und zu befestigen. Vom 7. bis 10. März nahm ein Lehrer an einem Kurs für Metallfärben teil, der beim Großh. Landesgewerbeamt, Abt. I stattfand. Die dort erworbenen Kenntnisse sollen im Unterricht für Materialkunde Verwendung finden. Durch Entgegenkommen der Stadtverwaltung wurde es ermöglicht, probeweise einen Unterricht im Metalltreiben einzuführen. Die neu eingeführten freiwilligen Zeichenkurse erfreuten sich eines starken Besuches (143 Schüler). Die Emailmaler wurden versuchsweise zu einer eigenen Abteilung (11 Schüler) vereinigt. Zu Beginn des Schuljahres war eine Aenderung des Unterrichtsbetriebes insofern eingetreten, als der Zeichen- und Modellierunterricht von den Realien getrennt und beide, soweit als tunlich, besonderen Fachlehrern überwiesen wurden. Da infolge der angegebenen Personalveränderungen ein Mangel an Lehrkräften für den Unterricht in den Realien eingetreten war, so wurden unter freundlichem Entgegenkommen des hiesigen Volkschulrektorates Lehrer von der städtischen Volkschule als Hilfskräfte herangezogen. - Gewerbelehrer Geißler gründete im August 1905 einen „,Gewerbeverein Pforzheim" dem hauptsächlich die Inhaber derjenigen Kleinbetriebe angehören, deren Lehrlinge den Unterricht der Goldschmiedeschule besuchen. Gewerbelehrer Geißler bekleidete seither das Amt eines Schriftführers. Der Vorstand der Goldschmiedeschule, Professor R. Rücklin, hielt am 30. Januar in dem Verein einen Vortrag über:,,Die Verhältnisse von Kleingewerbe und Großindustrie in Pforzheim.“

Besteckhalter.

Nichts ist beim Essen unangenehmer, als wenn der Löffel in die Sauce gleitet, während man im Begriff ist, mit der Gabel ein Stück Fleisch anzustechen. Man ist alsdann genötigt, zur Selbsthilfe zu greifen und den beschmutzten Löffelstiel mit der eigenen, sauberen Serviette wieder abzuwischen, eine unsaubere Geschichte! Daß aber auch darin Abhilfe geschafft werden kann, das zeigt untenstehende, kleine Abbildung. Dieser kleine Apparat, Besteckhalter genannt, beweist ohne

alle große Erklärung seine gute und praktische Verwendbarkeit für alle Teller und Schüsseln, daß die Bestecke nicht ins Essen gleiten. Es ist dies ein Halter

aus Metall, mit einer Klammer am unteren Teil versehen, damit derselbe auf dem Tellerrande aufgeklemmt wird. Gabel und Löffel liegen sicher und nebeneinander darauf, und es ist unmöglich, daß sie ein Bad in der Brühe nehmen können. Jedenfalls eine gute Idee für unsere Silberwaren- und Metallwarenfabrikanten, dies auszubeuten und die Idee künstlerisch auszugestalten.*) (La Nature.) *) Diesen Besteckhalter liefert die Firma M. Borel, 210 rue de Rivoli, Paris.

Amerikanische Patente.

26045. Broschnadeln. F. H. Wheway The Woodstock" Acock's Green, Warwickshire. Nadeln für Broschen, welche nächst des Charniers stärker werden, so daß das Brechen derselben vermieden wird.

26 272. Manschettenknöpfe. A. Hardiman Kidderminster, Worcestershire. Das Bindeglied A der Knöpfe ist an einem Ende mit einem doppeltem Haken versehen, deren beide Enden dicht zusammenschließen, aber in der gegenseitigen Richtung aneinander vorbeigehen. Dadurch kann der Knopf Bb aus dem Kettenglied A ausgehängt resp. herausgesprengt werden, ungefähr so, wie man einen Schlüssel aus dem Schlüsselring herausnimmt. Das Glied A ist aus einem Stück Draht gebogen und fest mit dem unteren Knopf B verlötet. Durch Einschieben der Oese A in das Knopfloch, dreht man den

Knopf so, daß die Schleifen a3 im Knopfloch klemmen und dadurch das Befestigen von Knopf Bb an das Glied A bedeutend erleichtert wird.

Eiskanne. Joseph Krakauer, New York. In einem Krug, Kanne oder sonstiges Gefäß für zu kühlende Flüssigkeiten, ist ein eishaltender, sackförmiger Behälter (6 und 7) gegenüber dem Ausguß (3) angebracht, so daß beim Ausgießen das darin enthaltene Eis stets darin bleibt.

Kunstvolle Arbeit. Der Stuttgarter Bildhauer E. Kiemlen hat die für die Herkommer-Konkurrenz in München bestimmte Ehrengabe, deren Entwurf seinerzeit aus der Konkurrenz mit Erfolg hervorging, nunmehr vollendet. Sie ist von der Firma P. Bruckmann & Söhne, Heilbronn, in Silber ausgeführt und stellt auf dunkelgrünem Steinsockel eine etwa 50 cm hohe, mit einem Lorbeerkranz dahinfliegende weibliche Gestalt dar. Auf dem Sockel ist ein Schild angebracht, der die Inschrift trägt.

Mitteilungen aus dem Geschäftsverkehr.

(Außer Verantwortlichkeit der Redaktion.)

Verschluß für Armbänder und Kolliers. 276 989. Ritter & Reymann, Ketten- und Bijouteriefabrik, Hanau a. M., Vorstadt 13. Verschluß für Kolliers und Armbänder mit am federnden Schnepperende angelenkten Hebel. Das Gebrauchsmuster ist ein Verschluß für Kolliers und Armbänder und bezweckt, den bekannten Verschlüssen dieser Art gegenüber einen sicheren und leichter zu handhabenden Verschluß zu bilden und zwar wird dies dadurch erreicht, daß an den federnden Schenkel des bekannten Schneppers statt des üblichen, mit diesem festverbundenen Knopfes ein Hebel drehbar gelagert ist, welcher bei der Aufwärtbewegung des außerhalb des Schloßkastens liegenden Hebelarmes mittels des gegen den federnden Schnepperschenkel anliegenden Exzenters den Schnepper zusammendrückt, so daß der letztere bei der Ausübung eines Druckes gegen den schräg nach abwärts gerichteten Hebel aus dem Schloßkasten herausgeführt, der Verschluß mithin gelöst wird. In beiliegender Zeichnung ist das Gebrauchsmuster dargestellt und zwar in Fig. 1 in Seitenansicht und in Fig. 2 in Draufsicht, während Fig. 3 und 4 mittlere Längsschnitte durch den Schloßkasten in der Schließ- und in der Oeffnungslage der Verschlußteile sind. A ist der Schloßkasten, welcher in der bekannten Weise an seiner Vorderseite mit einer Oeffnung zur Einführung des bekannten Schneppers b und mit einer Widerlagsfläche c für den federnden Schnepperteil versehen ist, mittels deren

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den Schnepper in der Längsrichtung desselben ausgeübte Zugwirkung. Das Verlieren eines mit dem vorliegenden Verschluß versehenen Kolliers oder Armbandes ist demnach ausgeschlossen. Die Ausgestaltung des die Oeffnung des Verschlusses vermittelnden Organe als Hebel erleichtert schließlich das Oeffnen des Verschlusses wesentlich. Schutzanspruch: 1. Ein Verschluß für Kolliers und Armbänder mit am federnden Schnepperschenkel (b) angelenktem, durch eine Oeffnung des Verschlußkastens (a) geführten Hebel (d). 2. Ein Verschluß für Kolliers und Armbänder nach Anspruch 1, mit an dem Hebel (d) angeordnetem, in der Schließlage in eine Oeffnung (g) des Schloßkastens (a) eingreifendem Stift (ƒ).

Patente und Gebrauchsmuster für die Werkstatt.
Mitgeteilt von Patentanwalt Karl Wessel,
Berlin SW. 61, Gitschiner Straße 94 a.

Fig. 1.

a

44a. 169460. Friedrich Dankwort in Hamburg-Eimsbüttel. Nackenknopf. Patentiert im Deutschen Reiche vom 24. Dezember 1904. PatentAnspruch: Nackenknopf, Fig. 1 und 2, dadurch gekennzeichnet, daß der in bekannter Weise am Schaft (b) angebrachte Bügel (c) nach innen gebogen und mit stumpfen Spitzen (d) versehen ist. Die Spitzen (d, Fig. 2) drücken sich in das Krawattenband (B) hinein. Die Wölbung des Bügels bewirkt außerdem noch, daß Westen- und Rockkragen leicht über den Bügel gleiten können.

Fig. 2.

B

44a. 168314. Hugo Weber in DresdenPlauen. Klappbügel für Verschlußsicherungen von Sicherheitsnadeln, Armbändern u. dgl. Patentiert im Deutschen Reiche vom 21. Mai 1904 ab. Die Erfindung betrifft eine Neuerung an Verschlußsicherungen für Schmuckstücke, bei denen ein sogenannter Klappbügel angewendet wird. Sie besteht in der besonderen Gestaltung und Anordnung des Bügels, durch welche der Bügel unter Federwirkung in die Schließlage geführt wird. In der Zeichnung ist die Erfindung dargestellt in Fig. 1 und 2 an einer Brosche, in Fig. 3, 4 und 5 an einem Verschluß für Armbänder, Halsketten, Klemmschnuren usw. a bezeichnet den zum besseren Anfassen mit einer Nase d versehenen Bügel, der mit Zapfen h in die Oese e (Fig. 1 und 2) eingesetzt ist. Die Oese e hat zu beiden Seiten je zwei Ausschnitte e1, in die sich die Schenkel des Bügels in

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α

der Schnepper in dem Schloßkasten a zurückgekalten und der Verschluß geschlossen gehalten wird. An Stelle des bei den üblichen Verschlüssen für Kolliers und Armbänder mit dem federnden Teil des Schneppers festverbundenen Knopfes ist beim Gebrauchsmuster an diesem Schnepperschenkel ein Hebel d bei e drehbar gelagert, welcher nach dem Einführen des Schneppers b in den Schloßkasten a und nach dem Niederdrücken in die wagrechte Lage, wie in Fig. 3 gezeigt ist, an der Oberseite des Schloßkastens entlang liegt. Zwecks Oeffnung des Verschlusses wird zunächst der Hebel d aus der Lage in Fig. 3 in die Lage in Fig. 4 übergeführt, dann mit dem Finger ein Druck in der Pfeilrichtung, Fig. 4, auf den Hebel d ausgeübt. Die Folge dieses Druckes ist zunächst das Zusammendrücken des Schneppers in die in Fig. 4 gezeigte Lage, in welcher das vordere Ende des federnden Schnepperschenkels, wie in Fig. 4 dargestellt ist, zusammengedrückt wird, so daß der Schnepper bei der weiteren Druckwirkung nach vorwärts aus der Oeffnung der vorderen Schloßkastenwand herausgleiten und der Verschluß geöffnet werden kann. Die vorliegende Anordnung des Verschlusses gestattet demnach das Oeffnen des letzteren nur nach Ueberführung des Hebels d aus der in Fig. 3 gezeigten in die in Fig. 4 dargestellte Lage. Ein unbeabsichtigtes Oeffnen des Verschlusses durch einfache Druckwirkung auf das Schließorgan, wie es bei den bisher gebräuchlichen Verschlüssen der Fall war, ist beim vorliegenden Verschluß ausgeschlossen. Ein an der Unterseite des Hebels d vorgesehener Stift ƒ greift in der Schließlage in ein entsprechendes Loch g an der Oberseite des Schloßkastens g ein und verhindert dadurch ein etwaiges Oeffnen des Verschlusses durch eine auf

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wagerechter oder senkrechter Stellung einlegen. b bezeichnet die Nadel, c den Broschenhaken. In Fig. 3 bis 5 sitzt der Bügel nicht in einer Oese, sondern in dem einen Teil ƒ des Verschlusses. Der andere Teil g besitzt einen Stift oder Rand, hinter den sich der Bügel in der Schlußlage legt. Wird der Bügel aus der einen Stellung in die andere geführt, so gleiten die Schenkel, auseinanderfedernd, aus den betreffenden Ausschnitten heraus, und nach Hinwegführung derselben über die Kurve e2 klappte der Bügel durch die zusammenfedernde Wirkung der Schenkel selbsttätig in die eine oder andere Stellung. Nebenbei kann man hier noch die Anordnung treffen, daß die Bügelenden hh durch das Aufklappen des Bügels auseinandergebogen, durch das Umlegen einander genähert werden, wodurch sie sich von der Seite her z. B. in die Verschlußfeder i des anderen Teils einschieben.

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