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Freie Vereinigung des Gold- und Silberwarengewerbes zu Berlin.

Wir bringen hier eine gedrängte Übersicht der ersprießlichen Tätigkeit der Freien Vereinigung, aus welcher man ersieht, daß es auch für die dem Verband angeschlossenen Körperschaften noch viele Fragen gibt, welche für unser Fach wichtig und von ihnen zu behandeln sind. Wer ein Interesse an den Bestrebungen der Freien Vereinigung hat, der sollte nicht verfehlen, dieses durch seine Mitgliedschaft zu bekunden. Die Statuten können von Herrn Max Winter, Berlin, Lützow 80 bezogen werden.

Protokoll der General-Versammlung.

Die am Mittwoch, den 2. Mai im Restaurant Schultheiß in Berlin abgehaltene Generalversammlung hatte folgende Tagesordnung: 1. Verlesung des Protokolles der Versammlung v. 25. Januar. 2. Aufnahme neuer Mitglieder.

3. Geschäftsbericht des Vorstandes:

a) des Vorsitzenden.

b) des Schatzmeisters.

4. Bericht der Rechnungsprüfer und Entlastung des Schatzmeisters.

5. Entlastung des Vorstandes und des Ausschusses.

6. Neuwahl: a) des 1. Vorsitzenden, b) der beiden Schriftführer.

7. Neuwahl der Ausschußmitglieder und der Rechnungsprüfer. 8. Verschiedenes.

Die Sitzung wird nach 9 Uhr von Herrn Schmidt eröffnet. Das Protokoll der Sitzung vom 25. Januar wird verlesen und genehmigt. Neue Mitglieder hatten sich nicht gemeldet. - Es erstattete deshalb sofort Herr Schmidt den Jahresbericht. Derselbe wurde mit großem Beifall aufgenommen und beschlossen, den Bericht sowohl wie den des Herrn Müller über die Tätigkeit der Schutzeinrichtung gegenüber Hochstaplern in Druck erscheinen und allen Interessenten zugehen zu lassen.

Nach dem Bericht des Herrn Hagenmeyer betrug die Einnahme, einschließlich des Bestandes von 73.66 Mk.,

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Bestand am 31. April

1312.66 Mk.
1003.40
309.26 Mk

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Das Gesammtvermögen besteht aus 5500.66 Mk.
Nachdem Herr Cassel als Rechnungsprüfer den Richtigbefund
mitgeteilt und die Entlastung beantragt hatte, wurden sowohl der
Kassierer wie der Gesamtvorstand entlastet.

Darauf übernahm Herr Schaper den Vositz, da die Wahlzeit des Herrn Schmidt abgelaufen war. Nach kurzer Debatte wurde, auf Antrag des Herrn Abraham, Herr Schmidt durch Zuruf wiedergewählt. Ebenso die beiden Schriftführer, Herren Winter und Schröder, sowie die bisherigen Ausschußmitglieder, mit Ausnahme des Herrn Sembach, der auf eine Wiederwahl verzichtete. Auch wurden die beiden Rechnungsprüfer, die Herrn Cassel und Dippe, wiedergewählt.

Herr Winter stellt darauf den Antrag, der versehentlich in die Tagesordnung nicht aufgenommen worden ist, für die kaufmännischen Fortbildungsschulen bis 100 Mk. auch in diesem Jahr zu bewilligen. Es gingen im Winter sowohl wie jetzt je 8 Schüler in die Schule. Der Antrag wurde angenommen.

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Bei dem Punkt Verschiedenes" wird über die Arbeitsordnung" gesprochen. Die Gehilfen hatten eine Protest-Versammlung einberufen. Es wurde jedoch betont, daß alle Betriebe eine Arbeitsordnung haben müssen, mit Ausnahme der kleinen Betriebe unter 10 Gehilfen, und daß diese Arbeitsordnung gerade die kleineren Arbeitgeber schützen soll, speziell in den kleinen Städten. Außerdem hat der Verband kein Mittel, dieselbe einzuführen. Er kann sie nur empfehlen und steht es jedem Meister frei sie einzuführen, wie jedem Gehilfen, ob er dort arbeiten will oder nicht. Jedenfalls muß erst der Verbandstag abgewartet werden.

*

Max Winter, Schriftführer.

Jahresbericht.

Die Freie Vereinigung zählt gegenwärtig 132 Mitglieder. Als Ehrenmitglied wurde im Laufe des verflossenen Geschäftsjahres Herr Prof. Wiese, früher Direktor der Hanauer Akademie, aufgenommen.

Die laufenden Arbeiten des Jahres fanden in 5 Vorstands- und Ausschußsitzungen und in 3 Vierteljahrsversammlungen Erledigung. Gelegentlich der letzteren fanden folgende Vorträge und Ausstellungen statt:

1. Ein Vortrag des Herrn Prof. Rücklin, Pforzheim, über das Thema: Umfang und Ziele der praktischen Arbeit an Goldschmiede-Fachschulen und Kunstgewerbeschulen. Damit

verbunden war eine Ausstellung seitens des Herrn Wilhelm Diebener von Schmuckmustern für den Klein-Goldschmied und von Gravierarbeiten im Flachstich, beides als Ergebnis eines Preisausschreibens der Deutschen Goldschmiedezeitung".

2. Eine Ausstellung origineller Neuarbeiten - phantastischer Kuriositäten seitens unseres Ehrenvorsitzenden Herrn Hofgoldschmied Schaper.

--

3. Ein Vortrag unseres I. Verbandsvorsitzenden Herrn Wilhelm Fischer über „Rubis reconstitué“, d. h. über künstlich hergestellten rubinechten Stoffes.

Im Anschluß an den letzten Vortrag wurde die Anlegung einer Steinsammlung zu Lehr- und Informationszwecken und deren Unterbringung in dem Geschäftszimmer des Verbandes beschlossen. Freiwillige Beiträge, beziehungsweise geschenkweise Überlassung von Halb- und Edelsteinen zu Händen des Herrn Verbandsvorsitzenden für diese Sammlung werden mit Freude begrüßt werden. Weiter wurde im Anschluß die Ausbildung der Lehrlinge durch Veranstaltung von Vortrags-Zyklen in der Königl. Bergakademie in Erwägung gezogen und den Meistern, bzw. Geschäftsherren der Besuch des jährlich in der Bergakademie zur Abhaltung kommenden Vortrags-Zyklus über Edelsteinkunde als Hospitanten anempfohlen.

Die Besteck-Konvention steht hier in Berlin leider auf einem toten Punkt. Für andere Städte bzw. Bezirke hat der Verband der Silberwarenfabrikanten Deutschlands vermittelnde Bemühungen zugesagt und in die Wege geleitet. Über den Erfolg wird zur gegebenen Zeit berichtet werden.

In der Sachverständigen-Frage hat eine gemeinschaftliche Besprechung mit dem Innungsvorstande und eine Eingabe an den Herrn Landgerichtspräsidenten die Annahme der vorgeschlagenen Herren Menzel und Hadank als gerichtliche Sachverständige gezeitigt. Über eine in Verfolg dieser Eingabe über den Sachverständigen Herrn Schluttig beim Landgerichtspräsidenten von unserem Vorstande auf Grundlage beigefügten Beweismaterials eingeleitete Beschwerde wird nach Eingang der Antwort entsprechende Mitteilung gemacht werden.

Für schwierige Fälle von Taxationen und SachverständigenBegutachtungen stellte Herr Fischer die jeweilige Einberufung einer Sachverständigen-Kommission in Aussicht; eine solche hat meines Wissen einmal schon getagt.

In Sachen, Feuerschutzkasse des Verbandes" hatte die Vereinigung für Fortsetzung der Vorarbeiten gesimmt. Es werden weitere Mitteilungen hierüber demnächst erfolgen. Die Eingabe an den Bundesrat, die gesetzliche Zulassung des Karatgewichtes und der Karatwage herbeizuführen, ist abschlägig beschieden worden. Dagegen liegt die Möglichkeit der Einführung des „metrischen Karats" im Wert von 200 Milligramm nach Erkundigungen an zuständiger Stelle vor, so daß der Beschluß der Freien Vereinigung, dahin zu wirken, daß in allen Ländern das metrische Karat, welches einem Gewicht von 200 Milligramm entspricht, einzutreten, Aussicht auf Erfolg haben dürfte. Den schriftlichen Verkehr hierüber mit den in Frage kommenden Institutionen Frankreichs und Englands hat Herr Ludwig Schroeder freundlichst übernommen.

Eingegangene Fragebogen der Handwerkskammer über Geschäftsgang und Schulwesen haben im Vorjahr Beantwortung gefunden.

Weiter hat die Vereinigung beschäftigt:

Der Entwurf einer Arbeitsordnung durch Herrn Max Winter, welche in den Fachzeitschriften veröffentlicht ist, sowie die eventuelle Einziehung unsicherer Forderungen durch den Verband usw.

Der Schutzverband der Vereinigung gegen Ausbeutungen, Diebstahl, Betrug usw. hat weiter segensreich gewirkt und möchte ich dafür plädieren, daß den Berliner Herren bei der nächsten sich hierzu bietenden Gelegenheit Mitteilung von dem Bestehen und den Erfolgen dieser Einrichtung gemacht werden, um auch dadurch unserer Vereinigung neue Mitglieder zuzuführen.

Zum Schlusse erinnere ich daran, daß für den Herbst des Jahres eine Neuausgabe der schwarzen Liste geplant ist, und ersuche ich alle Herren, die entsprechende Erfahrungen gemacht haben, im Interesse der Allgemeinheit möglichst ausführliche Mitteilungen hierzu an unseren II. Vorsitzenden Herrn Oskar Müller erstatten zu wollen. Termin bis 1. Oktober d. J.

Den Herren des Vorstandes und Ausschusses, sowie allen denen, die bei unseren Arbeiten freundlichst und treu mitgewirkt haben, spreche ich noch meinen verbindlichsten Dank aus und wünsche der Vereinigung ein weiteres Gedeihen und beste Erfolge zum Wohle unseres Standes. Arthur Schmidt.

Bericht der Vermittelungsstelle „Berlin" des Schutzverbandes, umfassend die Zeit vom 28. April 1905 bis 1. Mai 1906.

Die Zahl der an den Nachrichten-Dienst angeschlossenen Städte einschließlich Berlin beträgt 34. Im abgelaufenen Berichtsjahre betrug die Anzahl der eingegangenen Meldungen 36, hiervon wurden in 23 Fällen Abzüge an die Mitglieder gesandt, während die Fachjournale für eine Anzahl hierzu geeigneter Anzeigen für die Weiterverbreitung in Anspruch genommen wurden.

Der Gauner, der beim Kollegen Herrn W. Müller, hier, Kommandantenstraße eine Brosche gestohlen hatte, ist durch die Meldung des Schutzverbandes in Hamburg wenige Tage später von einem Kollegen nach dem Signalement erkannt und verhaftet worden, wobei sich herausstellte, daß es geglückt war, einen internationalen Hochstabler festzunehmen und so die Herren Fachgenossen vor weiteren Schädigungen zu bewahren.

Bei dieser Gelegenheit wird erneut die Notwendigkeit hervorgehoben, die Meldungen so schnell als möglich und zwar gleich direkt an die unterzeichnete Vermittelungsstelle zu richten. Vollständige Angabe des Signalements ist außerdem unerläßlich zur Verfolgung der in Betracht kommenden Individuen, darum wird wiederholt die Verwendung der für die Meldungen vorgesehenen Formulare empfohlen, ein Hinweis, der bisher noch viel zu wenig beachtet worden ist.

Die im Berichtsjahre entstandenen Kosten für Porto und Material, die von den Mitgliedern der Vermittelungsstelle „Berlin" aufzubringen sind, betragen 54.49 Mk. und werden der Einfachheit wegen zusammen mit den im folgenden Jahre entstehenden Kosten zur Verrechnung gelangen. Oscar Müller.

Berlin, den 1. Mai 1906.

Kleine Mitteilungen.

Eine deutsche Böhmerwald-Ausstellung in Eisenstein ist für den heurigen Herbst geplant. Die Ausstellung soll am 5. August eröffnet werden. Besondere Berücksichtigung sollen finden Uhren, Schmuckgegenstände, Eßbestecke, Medaillen, Münzen. Zuschriften sind zu richten an die „Deutsche Heimat", Wien VII, Mariahilferstraße 30.

Es ist alles schon einmal dagewesen.

Unter diesem Gesichtswinkel bringt das „Wiener Fremdenblatt" über die Klagen des Niederganges unserer Handwerker einige bezeichnende Verse von dem bekannten Sebastian Brant, aus dem „Narrenschiff" aus dem Jahre 1494. Und tatsächlich muten diese vor einem halben Jahrtausend verfaßten Verse an, als seien sie für die heutige Situation geschmiedet, weshalb wir dieselben hier gern wiederholen, um nur wieder einmal Ben Akiba Recht zu geben: Kein Handwerk hat mehr seinen Wert, Ueberlastet ist jedes und beschwert; Ein jeder Knecht will Meister werden, Drum sind jetzt Handwerk viel auf Erden, Mancher zum Meister sich erklärt, Dem nie ein Handwerk ward gelehrt. Was dieser nicht will billig geben, Da sieht man zwei oder drei daneben, Die meinen das zu liefern wohl, Doch die Arbeit ist nicht, wie sie soll; Man hudelt Ware jetzt in Eil', Daß man sie billig halte feil. Dabei kann man nicht lange bleiben: Teuer kaufen und wohlfeil vertreiben! Mancher erleichtert andern den Kauf Und nimmt darüber zum Tor den Lauf. Wohlfeilen Kauf liebt jedermann Und doch ist keine Bürgschaft dran; Denn wenig Kosten legt man an, Wenn man es schnell nur schaffen kann Und wenn es nur ein Anseh'n habe. Das Handwerk trägt man so zu Grabe, Es kann kaum noch ernähren sich. Was du nicht tu'st, das tu nun ich, Und leg' nicht Zeit noch Kosten an, Wenn ich nur recht viel liefern kann.“

Die Ausstellungs-Medaille. Auf der 3. Deutschen KunstgewerbeAusstellung in Dresden wird den Besuchern Gelegenheit geboten werden, die Herstellung der künstlerischen Ausstellungs-Medaille an Ort und Stelle in Augenschein zu nehmen. Vor zehn Jahren regte Professor Lichtwark die Vertreter der bildhauerischen Kleinkunst an, sich gleich den Franzosen auch der Medaille zuzuwenden. Erfreulicherweise nahmen sich die besten Künstler der Sache an und aus diesem Bestreben heraus bildete sich der Typ der deutschen Kunstmedaille. Freilich unterscheidet sich die deutsche Medaille nicht unwesentlich von der französischen, denn sie zeigt vor allen Dingen eigenartige und derbe Formen. Daß sich die Medaillenkunst in Deutschland so schnell entwickeln konnte, ist dem Verständnis der staatlichen und städtischen Behörden zu danken; auch kunstsinnige Privatpersonen wandten ihr Interesse der Sache zu, und ebenso fanden die Bestrebungen für die Schaffung einer deutschen Kunstmedaille freundliche Förderung durch die kunstverständige Presse. Aber auch die Technik wußte sich diesem Fortschritt in der Kleinkunst anzupassen; auf der 3. Deutschen Kunstgewerbe

Ausstellung soll dieser interessante Zweig der Technik dem Publikum vorgeführt werden. Die erste Anregung ging, wie bereits oben bemerkt, von den Franzosen aus. In Deutschland war die Dresdner Medaillenmünze von Glaser & Sohn in Dresden diejenige Firma, welche die erste französische Produktionsmaschine zur automatischen Herstellung der Patrizen (erhabenen Prägestempel) einführte und noch heute damit arbeitet. Die Firma Glaser & Sohn wird nun im Verein mit der Maschinenfabrik von L. Schuler in Göppingen und mit der Leipziger Maschinenbau-Gesellschaft m. b. H. Sellerhausen in der Ausstellung die Herstellung einer offiziellen Medaille zeigen, welche als Andenken an die 3. Deutsche Kunstgewerbe-Ausstellung an Ort und Stelle verkauft werden soll. Der Betrieb wird ungefähr derselbe sein, wie er von der „Administration de monnaie et medaille" in Paris im Jahre 1900 gezeigt wurde. Auch die Herstellung der Stanzen auf einer deutschen Graviermaschine wird mit vorgeführt werden. Die Göppinger Fabrik von L. Schuler liefert Spezialmaschinen der Prägebranche und die obenerwähnte Leipziger Fabrik fertigt Graviermaschinen an. Auch die Preismedaille soll in der Ausstellung selbst hergestellt werden. Man darf sich von diesen Vorführungen eine Förderung der deutschen Medaillenkunst versprechen.

Moderne Stilfragen. Als Einleitung für eine Reihe von Veranstaltungen der Zentralstelle für Gewerbe und Handel hielt kürzlich Herr Prof. G. E. Pazaurek, der neue Direktor des Landesgewerbemuseums in Stuttgart, einen Vortrag über „Moderne Stilfragen", dem auch Präsident v. Mosthaf anwohnte. Wie der Redner zunächst bemerkte, sollen weitere Vorträge über das kunstgewerbliche und ästhetische Gebiet, teilweise einzeln, teilweise in Zyklen, veranstaltet werden. Die Frage: Was ist Stil? lasse sich dahin beantworten, daß er ein Zusammenfassen sämtlicher ästhetischer Eigenheiten, die für eine Kulturepoche maßgebend und charakteristisch sind, darstelle. An einer großen Anzahl von Lichtbildern vom Mittelalter bis zur Gegenwart wurden nun die verschiedenen Stilarten und insbesondere auch ihre Auswüchse und Kunstwidrigkeiten veranschaulicht. Der Redner bezeichnete es als unmöglich, einen in die Zeit nicht passenden Stil zu pflegen, namentlich sei es für die Gegenwart unmöglich, in den alten Stilarten weiterzuarbeiten, denn das praktische Leben und die Verhältnisse hatten sich total geändert. Die Sezession habe mit diesen Sachen in der neuesten Zeit durch die gemeinsame Ablehnung der alten Kunstformen gründlich aufgeräumt. Wenn wir die moderne Richtung betrachten, so unterscheiden wir zwei Gruppen. Die einen gestatten es, daß die Natur uns weiter die Vorbilder gibt, die anderen lehnen auch dieses ab und greifen nur zum Ornament und den geometrischen Figuren. Die moderne Pflanzenstilisierung habe den Motivenschatz wesentlich bereichert. Japan könne uns am meisten, allerdings mehr in dekorativer Hinsicht, anregen, doch ging man hierin schon vielfach zu weit. Zwei Gefahren seien dem modernen Stil entstanden, der von England herübergekommene, aber jetzt schon fast überwundene Präraphaelismus und die jetzt noch mit Vorliebe gepflegte Biedermaierzeit. Eine Fortsetzung des Biedermaierstils stehe uns leider bevor; dadurch aber, daß alles auf die Spitze und zur grassen Opposition getrieben werde, dürften wir uns damit nicht befreunden können. Der gefährlichste von den Ratschlägen, den wir unserm Kunstgewerbe geben können, sei aber der Hinweis auf den sogen. Jugendstil. Kunstgesetze stellen etwas anderes dar als die, wenn auch von höchster Stelle vorgeschriebene Reglementierung der Kunst. Kunstgesetze seien die konstruktiven Grundgesetze, die schon Semper aufgestellt habe. Um eine Weiterbildung des Stils zu ermöglichen, sollen wir den Künstlern die Lust zum freien Schaffen nicht einschränken.

Wie veranlaßt man die Geschäftskunden, keine Zahlungen an die Reisenden zu leisten. Vielen Geschäftsleuten ist es nicht angenehm, wenn die Kunden Zahlungen an die Reisenden leisten, die vielleicht häufiger wechseln oder die sie für nicht ganz ehrlich oder nicht für charakterfest genug halten, ihnen die Verwahrung größerer oder kleinerer Schuldbeträge anzuvertrauen. Da nun aber für den Fall, daß zwischen Verkäufer und Käufer nichts besonderes vereinbart wird, § 55, Abs. 2 des Handelsgesetzbuches maßgebend ist, wonach die Reisenden für ermächtigt gelten, den Kaufpreis aus den von ihnen abgeschlossenen Verträgen einzuziehen, so ist derjenige, welchem wirklich daran gelegen ist, daß seine Kunden den schuldigen Kaufpreis direkt ihm selber übermitteln, gezwungen, den Kunden seinen Wunsch in ganz klarer, unzweideutiger Weise zu erkennen zu geben, und richtet sich ein Kunde trotz alledem einmal nicht nach dieser Anweisung, so muß er ihn sofort darauf aufmerksam machen, unter dem Hinweis, daß er wenn er sich auch mit der nun einmal an den Reisenden bewirkten Zahlung einverstanden erklären wolle doch unter allen Umständen für die Zukunft Zahlung an ihn selber verlange. Versäumt der Geschäftsmann diese Vorsichtsmaßregel, so kann er sehr leicht sein Geld und seinen Kunden verlieren wie der Kläger in dem nachstehend geschilderten Falle. Dieser nämlich, ein Engrossist, hatte durch seinen Reisenden einem Kunden wiederholt Warenposten verkauft. Auf seinen Rechnungen befand sich der gedruckte Vermerk,,Zahlungen bitte direkt an mich nach F. zu senden". Trotzdem zahlte der Kunde einmal an den Reisenden, und der Geschäftsmann rügte es nicht. Auch die nächste Zahlung leistete der Kunde wieder an den Reisenden, der jedoch diesmal damit es waren über 800 Mk. - verschwand. Jetzt klagte der Engrossist gegen seinen Abnehmer auf nochmalige Zahlung des Betrages, indem er erklärte, jener habe es sich selbst zuzuschreiben, wenn er einen Posten zweimal bezahlen müsse, denn er habe seinen klaren Vermerk auf der Rechnung nicht beachtet. Und während tatsächlich das Landgericht den Kunden, dem Klageantrage gemäß, verurteilte, den schon einmal an den Reisenden entrichteten Betrag nochmals an den Geschäftsherrn selbst zu zahlen, kam das Oberlandesgericht Frankfurt zur Abweisung des Klageanspruchs des Engrossisten. Dieser Gerichtshof war nämlich der Meinung, daß der Kläger es gewesen sei, der fahrlässig handelte. Nachdem der Beklagte das erste Mal Zahlung an den Reisenden geleistet habe, war der Kläger, wenn er gebührende Sorgfalt walten ließ, verpflichtet, seinem Abnehmer gegenüber die Erklärung abzugeben, daß er in Zukunft Zahlungen an den Reisenden nicht als ordnungmäßige ansehen werde und daß er gegebenenfalls die Haftung für alles, was sich aus dieser Ordnungswidrigkeit ergebe, ablehnen müsse. Sodann aber werde durch den Aufdruck ,,Zahlungen bitte direkt an mich nach F. zu senden" nicht klar und unzweideutig zum Ausdruck gebracht, daß der Reisende keine Inkassovollmacht besitze. Der Gerichtshof habe sich veranlaßt gesehen, ein Gutachten der Handelskammer einzufordern und diese habe sich dahin ausgesprochen, daß der erwähnte Rechnungsvermerk nicht entfernt genüge. Die Bezeichnung,,bitte" werde im Geschäftsverkehr vielfach nur als Ausdruck eines Wunsches aufgefaßt, nicht aber könne sie als geeignet bezeichnet werden, um dem Kunden klar zu machen, daß er nur an den Geschäftsherrn zu zahlen habe. Der Kläger hätte sich also einer Wendung bedienen müssen, wie „,Zur Vermeidung von Irrtümern bemerke ich, daß meine Reisenden zur Empfangnahme von Fakturenbeträgen nicht berechtigt sind" oder „,Zahlungen sind stets direkt an mich zu leisten", oder,,Meine Reisenden sind zur Empfangnahme von Geldern nicht berechtigt" oder dergl.

Strafbarkeit des Gehilfen für Bedienung der Kunden nach Ladenschlußzeit. Ein Gehilfe hatte nach 9 Uhr abends an einen Besucher des Ladens Waren verkauft und war deshalb angeklagt worden. Das Landgericht sprach ihn frei, weil nur der selbständige Gewerbetreibende als Ladeninhaber sich des Vergehens gegen die Bestimmungen über die Ladenschlußzeit schuldig machen könnten, nicht aber der unselbständige Gewerbegehilfe. Diese Bestimmungen hätten den Schutz der gewerblichen Arbeiter im Auge und es widerspräche diesem Zwecke, wenn die Zuwiderhandlung eine Bestrafung des zu schützenden Arbeiters nach sich ziehen solle. Das Oberlandesgericht hob diese Entscheidung auf und verurteilte den angeklagten Gehilfen zu einer Geldstrafe. Es führte dabei aus, daß das verbotene Bedienen der Kunden nach Ladenschlußzeit eine Tätigkeit sei, die sowohl von dem Gewerbetreibenden als von den in seinem Gewerbebetriebe tätigen Angestellten vorgenommen werden könne. Die Strafbestimmungen der Gewerbeordnung müßten daher auf beide Anwendung finden. Wenn das Landgericht weiter meine, der Zweck des Gesetzes schließe eine Bestrafung des Gehilfen, dessen Schutz es vielmehr wolle, aus, so sei dem nicht beizupflichten. Wenn auch die betreffenden Bestimmungen der Gewerbeordnung vornehmlich den Schutz der gewerblichen Arbeiter gegen übermäßige Ausnutzung ihrer Arbeitskraft im Auge habe, so hindere dies doch nicht, daß ein einzelner Arbeiter den zum allgemeinen Schutz der Arbeiter erlassenen Vorschriften zuwiderhandeln

könne und sich dadurch strafbar mache. Aus den gleichen Gründen hat dasselbe Oberlandesgericht in einem andern Falle einen Gehilfen für strafbar erklärt, der an einem Sonntage in einer offenen Verkaufsstelle Kunden nach der Ladenschlußzeit bedient hatte.

Ueber die Dauer der Fortbildungsschulpflicht der Lehrlinge enthält die Gewerbeordnung keine direkte Bestimmung. Sie schreibt im § 127 nur vor, daß der Lehrherr verpflichtet ist, den Lehrling zum Besuche der Fortbildungs- oder Fachschule anzuhalten und den Schulbesuch zu überwachen. Außerdem hat sie in § 120 allgemein den Gewerbeunternehmern die Verpflichtung auferlegt, ihren Arbeitern unter 18 Jahren die zum Besuche einer Fortbildungs- oder Fachschule nötige Zeit zu gewähren. Aus dieser letzteren Bestimmung hatte ein Handwerksmeister gefolgert, daß die Fortbildungsschulpflicht der Lehrlinge nach Vollendung des 18. Lebensjahres aufhöre. Sein Lehrling hatte demzufolge nur bis zu seinem 18. Lebensjahre die Fortbildungsschule, dann aber eine von der Innung eingerichtete Fachschule besucht. Diese war von der höheren Verwaltungsbehörde als ausreichender Ersatz der allgemeinen Fortbildungsschule nicht anerkannt. Das Gericht gelangte zu einer Verurteilung des Handwerksmeisters, weil eine Altersgrenze, bis zu welcher der Lehrling zum Schulbesuch angehalten werden solle, nicht bestimmt sei. Die Fortbildungsschulpflicht der Lehrlinge sei im § 127 der Gewerbeordnung besonders geregelt. Die allgemeine Bestimmung des § 120 wonach die dort ausgesprochene Verpflichtung der Gewerbeunternehmer mit der Vollendung des 18. Lebensjahres der Arbeiter aufhöre, komme bezüglich der Lehrlinge nicht zur Anwendung. Daraus folge, daß der Lehrling solange zum Besuche der Fortbildungs- oder Fachschule anzuhalten sei, als das Lehrverhältnis bestehe. Durch den Besuch einer Fachschule an Stelle der Fortbildungsschule werde der Schulpflicht nur dann genügt, wenn die Fachschule von der höheren Verwaltungsbehörde als ausreichender Ersatz der allgemeinen Fortbildungsschule anerkannt, der letzteren also gleichartig sei, insbesondere in bezug auf den Lehrplan, die Unterrichtsfächer und die Pflichtstunden. Im Streitfalle habe es sich nicht um eine solche Fachschule gehandelt, der Schulpflicht sei deshalb nicht genügt worden.

Freiwillige Fortsetzung der Krankenkassenmitgliedschaft. Bekanntlich sind diejenigen Krankenkassenmitglieder, die aus der die Mitgliedschaft begründenden Beschäftigung ausscheiden und nicht zu einer Beschäftigung übergehen, vermöge welcher sie Mitglieder einer anderen Krankenkasse werden, berechtigt, so lange Mitglieder der Kasse zu bleiben, als sie sich im Gebiete des Deutschen Reiches aufhalten. Sie müssen, wenn sie von diesem Rechte Gebrauch machen wollen, ihre dahingehende Absicht binnen einer Woche dem Kassenvorstande anzeigen. Dieser Anzeigepflicht wird genügt, wenn der Versicherte oder dessen Beauftragter die vollen statutenmäßigen Kassenbeiträge zum ersten Fälligkeitstermin zahlt, der allerdings innerhalb der für die Anzeige vorgeschriebenen Frist liegen muß. Die Befugnis zur Erhaltung der Mitgliedschaft bildet eine Ausnahmebestimmung des Krankenversicherungsgesetzes, die mit den übrigen Regeln für den Erwerb der Kassenangehörigkeit nichts zu tun hat. Demnach unterliegt sie keinerlei Beschränkungen. Mitglieder der Kasse können sowohl diejenigen bleiben, die erwerbslos geworden oder in eine nichtversicherungspflichtige Beschäftigung eingetreten sind, als auch diejenigen, die sich selbständig gemacht haben. Auch Betriebsbeamten, deren Gehalt sich über 2000 Mk. erhöht, steht das Recht der Fortsetzung der Mitgliedschaft zu, gleichviel, ob die Gehaltserhöhung unter Fortsetzung der Beschäftigung in demselben Betriebe eintritt oder gelegentlich des Eintritts in einen anderen Betrieb. Freiwillige Mitglieder haben in Krankheitsfällen Anspruch auf die gleichen Unterstützungen, die den Zwangsmitgliedern zustehen. Indessen sind die Kassen berechtigt, durch Kassenstatut zu bestimmen, daß für nicht in ihrem Bezirk sich aufhaltende Mitglieder an die Stelle der ärztlichen Behandlung, der Arznei und der Heilmittel eine Vergütung in Höhe von mindestens der Hälfte des Krankengeldes tritt. Von dieser Berechtigung haben die meisten Kassen Gebrauch gemacht. Die Mitgliedschaft erlischt, wenn die Beiträge an zwei aufeinander folgenden Zahlungsterminen nicht geleistet werden.

Ein Russe mit angeblich 500000 Rubel wendet sich an eine Anzahl Hanauer Goldwarenfabrikanten mit Angebot von billigen Gelddarlehen. Da es sich um einen Schwindler handeln dürfte, so werden dieselben gebeten, die erhaltenen Briefe an den Geschäftsführer des Kunstgewerbevereins Herrn Dr. Grambow einzusenden.

Ausstand der Juwelierarbeiter in Paris. Ein Haufe von etwa hundert ausständigen Juwelierarbeitern zogen am 28. April gegen 5 Uhr nachmittags nach dem Place de l'Opera um vor den Läden in der Rue de la Paix eine Kundgebung zu veranstalten; Munizipalgarden und Polizeimannschaften trieben sie aber auseinander. Es wurden Verhaftungen vorgenommen.

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Ein Herd der Sprachmengerei. In der „Goldstadt“ Pforzheim beherrscht die Herstellung von Goldwaren so ziemlich das ganze Leben und Treiben der Bevölkerung, und hier vollzog sich hauptsächlich die Entwicklung der in der deutschen Goldwarenindustrie gebräuchlichen Fachausdrücke, welche teils der deutschen, teils der französischen Sprache entstammen. Im Jahre 1767 gründeten Genfer Uhrmacher die erste Goldwarenfabrik in Pforzheim, benutzten für Waren, Werkzeuge, Buchführung und Schriftwechsel ausschließlich ihre Muttersprache, und die französischen Bezeichnungen erhielten sich mit großer Zähigkeit bis heute. Durch den regen Verkehr Pforzheims mit dem Ausland fanden die französischen Worte immer wieder neue Nahrung, und erst seit einigen Jahrzehnten bemerkt man mit der Kräftigung des deutschen Marktes ein langsames Zurückweichen der Fremdworte. Viele Ausdrücke werden in beiden Sprachen nebeneinander angewandt, wie: Bijoutier Goldschmied, Estamperie Presserei, Broches Broschen, Pampilles = (Boutonsspitzen) Haberkörner, Belières Biegringchen, Commissionär Ausläufer, Pincenez Zwicker, Crayon Bleistift, Boutons Ohrringe, Pendeloques Ohrgehänge, Toaillerie Ohrgehänge, Toaillerie gefaßte Goldwaren, Bracelet = Armband (im Volksmund heißt eine Pforzheimer bogenförmige Brücke Braceletsteg) und viele andere. In dem Durcheinander der zwei Sprachen heben sich zwei Gruppen von Fremdworten ab; die eine umfaßt reine Fremdwörter und solche, die in den allgemeinen Sprachgebrauch übergegangen sind. Hierzu sind zu rechnen: Juwelier, Polisseuse, Estamperie, Guillocheur, Nielleur, Brüniren, Finiren, Bijoutier, Joaillerie, Fournituren, Chatons, Cuvettes, Cliquet, Charnier, Composition, Doublé, Planche, Belière, Pincenez, couranter Exportgenre, Brisuren, Collier, Bracelet, Chatelaine, Crayon, Medaillon, Creolen, Boutons, Pampilles, Bonbonnière, Pendeloques, Bretoque, Brochette, Similibijouterie usw. Der zweiten Gruppe gehören die aus beiden Sprachen gemischten Worte und Redewendungen an, wie: Courante Artikel, Similiwaren, Silberdoublé, Goldcharnier, mit Rosen incrustiert, Etalagefabrikation, ElfenbeinImitation, Kettenpolisseuse, Medaillonsmacher, Juwelenimitation, goldene Chatelaines, Guillochierarbeiten, Dessinblech, Dessinwalze, Doubleblech, façonnirter Draht, Baroqueperle, Silberbijouterie, Brünirungsanstalt, Kinderbracelet, Kettenbracelet, Silberbracelet, Pinzenezkettchen, Chemisettknöpfe, Charnierketten, Muffchaines, Doubléknöpfe, Crayons in Gold, Sammetetuis, Patentbrisuren, Wiener Brisur, Portefeuille mit Goldbeschlag, Herrenmedaillon, Herzmedaillon, Perlcollier, Collierschlößchen, Breguetschlüssel usw. Diese Liste wäre leicht noch zu erweitern, aber kaum läßt sich' behaupten, daß der Sprachmischmasch besonders schön sei. Es sollte mich freuen, wenn von anderer Seite die Entwicklung der Goldwarensprache und ihrer Fremdlinge noch näher beleuchtet und auch ermittelt werde, welcher Fachausdrücke sich die alten deutschen Meister der Goldschmiedekunst bedienten. A. G.

Feingehaltsstempel auf Doubléwaren. Auf eine Anfrage hat die Handelskammer zu Pforzheim nach den Bestimmungen des Gesetzes vom 16. Juli 1884, betreffend den Feingehalt von Gold- und Silberwaren, es für unzulässig erklärt, Doubléwaren mit einem Feingehaltsstempel in römischen Ziffern zu versehen, da Doublewaren nach den Bestimmungen einen Stempel, der einen Feingehalt ausdrückt, nicht tragen dürfen. Anlaß zu der Frage gab eine Firma, welche Doubléketten im Feingehalt von 5000 mit „L“, und solche im Feingehalt von 110/1000 mit „CX" gestempelt hatte.

Personalien und Geschäftsnachrichten.

Jubiläen. Herr Chr. Knoth, Ziseleur in Hanau, feierte sein 25 jähriges Geschäfts-Jubiläum bei der Firma Wolf & Knell. Der in Fabrikanten- und Exporteur-Kreisen Pforzheims wohlbekannte Kaufmann Fritz Orth konnte dieser Tage auf eine 25 jährige Tätigkeit im Hause J. Beck, Etuis- und Etalagen-Fabrik in Pforzheim, zurückblicken. Seiner Mitarbeit ist es wohl auch zuzuschreiben, daß die Firma, eine der ältesten der Branche am Pforzheimer Platz, ihr altes Renommee bis heute bewahrt hat. Gleichfalls auf eine 25 jährige Tätigkeit konnten die Goldarbeiter M. Rittmann in Pforzheim und E. Weiß in Pforzheim bei der Firma F. Zerrenner in Pforzheim zurückblicken. Sie wurden seitens der Chefs reichlich beschenkt. In der Württembergischen Metallwarenfabrik Geislingen konnten zwei Arbeiter, der Metalldrücker Thomas Schmidt und der Metalldreher Joh. Eckle, das 50 jährige Arbeitsjubiläum feiern. Sie traten im Jahre 1856 in die damals noch kleine Fabrik ein und machten deren Umwandlung in eine Aktiengesellschaft mit. Zum 40 jährigen Dienstjubiläum wurden sie mit der König-Karl-Jubiläumsmedaille ausgezeichnet. Vor der versammelten Direktion beglückwünschte Direktor Dr. Clausnizer die Jubilare und überreichte ihnen ein Ehrengeschenk der Fabrik.

Geschäfts-Eröffnung. Unter der Firma Hienerwadel & Vögele in Pforzheim eröffneten die Herren Kaufmann Alb. Hienerwadel

und Techniker Stephan Vögele eine Goldwaren-Fabrik und fertigen als Spezialität: Broschen, Nadeln und Anhänger.

Geschäfts-Uebernahme. Die Firma Kirchgäßner & Kraft, Bijouterie- und Ketten - Fabrik in Pforzheim, hat die Fabrik feiner Alpaka- und Stahlwaren von Adolf Deibele daselbst käuflich übernommen und ihrem seitherigen Betrieb einverleibt.

Verschiedenes: Die vor Wochen abgebrannte Etuisfabrik im Würmtal ist nebst Liegenschaften und Gebäulichkeiten auf eine Gesellschaft: „Vereinigte Etuisfabriken Unterreichenbach, Pforzheim und Tiefenbronn" übergegangen.

Vom Kunsthandwerk.

Symmetrie und Gleichgewicht. Das der Kgl. Zentralstelle für Gewerbe und Handel unterstehende Württembergische Landesgewerbemuseum in Stuttgart plant für den Herbst eine Sonderausstellung, die zum ersten Male einen ästhetischen Hauptgrundsatz, die Frage von Symmetrie und Gleichgewicht in Kunst und Kunstgewerbe, nach allen Richtungen verfolgen, Beispiele aus allen Gebieten und Epochen vorführen und zur Diskussion stellen soll, verbunden mit Hinweisen auf die physiologischen Voraussetzungen, sowie auf die Vorbilder und Gegenstücke in der Natur und Praxis. Der Zweck ist ein doppelter, nämlich ein theoretischer und ein praktischer: Einerseits soll diese Frage retrospektiv und aktuell studiert werden können, namentlich um zu überblicken, wie sich die konservativen und die oppositionellen Stilrichtungen mit der Symmetrie abgefunden beziehungsweise sich über sie hinweggesetzt haben, anderseits soll unsere moderne künstlerische und kunstgewerbliche Produktion, die zum Teile unbedingte Symmetrie befolgen zu müssen glaubt, einer Fessel entledigt und zu freieren Schöpfungen angeregt werden. Sämtliche Museen, Künstler und Kunstgewerbtreibende sind zur Mitwirkung eingeladen. Anmeldungen, die diese Ausstellung betreffen, werden schon jetzt beim Kgl. Landesgewerbemuseum entgegengenommen.

3. Deutsche Kunstgewerbeausstellung Dresden 1906. Eine besondere Abteilung der Ausstellung ist der kirchlichen Kunst gewidmet. In dieser hat man versucht, in einigen_charakteristischen Beispielen das zu vereinigen, was heutzutage im Dienste der Kirche an Edelgerät und Stickereien in selbständig-lebendigem Geiste geschaffen wird. Eine Sammlung alter Kelche, die Prof. Berling zusammengestellt hat, wird dazu das Gegenstück bilden. Diese kirchlichen Kostbarkeiten werden in einem Raume ausgestellt, den Fritz Schumacher dafür gebaut hat. In einem tonnengewölbten Mittelraum sieht man zwischen einer kleinen offenen Säulenstellung hindurch die Gegenstände in einem rings um den Saal sich ziehenden schmalen Umgang aufgebaut. Sie sind durch unsichtbar angebrachtes elektrisches Licht hell beleuchtet, während der Beschauer selbst im Halbdunkel bleibt. Dieser Raum wird vom Maler Richard Guhr, Dresden, mit großen Wandmalereien geschmückt.

Die moderne Kunstmedaille fängt an, in Deutschland Boden zu gewinnen. Angeregt durch die in den letzten Jahrzehnten in Frankreich zu so hoher Blüte gelangte Medaillenkunst (die von dem bei uns noch vielfach herrschenden Fabrikations-Schlendrian wohl zu unterscheiden ist), haben wir heute in Deutschland nicht nur eine ganze Anzahl tüchtiger Künstler, die sich diesem Fache zuwenden, sondern auch zahlreiche Sammler, die sich nicht, wie früher fast ausschließlich, aus den Reihen der Münzfreunde zusammensetzen, sondern die Medaille aus rein künstlerischen Gesichtspunkten kultivieren. Für diese dürfte der eben erschienene Auktionskatalog der Firma Adolph Heẞ Nachfolger in Frankfurt a. M. von Interesse sein, der eine zwar kleine, aber sehr gewählte Sammlung von Medaillen der besten zeitgenössischen französischen Meister enthält. Neben den Großmeistern Chaplain und Roty (der mit 48 Medaillen vertreten ist), finden wir sowohl die älteren Meister Oudiné und Ponscarme als die jüngeren Alex. Charpentier, G. Dupré, Yencesse u. a., ja als gelegentliche Gäste auf diesem Felde Großplastiker wie Albert Bartholomé und Emanuel Fremiet, Kupferstecher wie Michael Cazin u. a. Die Sammlung enthält eine ganze Anzahl von Stücken, die sonst im Handel kaum vorkommen, teils Medaillen, die auf privaten Anlaß geschlagen wurden, teils Prägungen der Société des Amis de la Médaille, die nur in beschränkter Anzahl für die Mitglieder dieser Gesellschaft hergestellt sind. Im ganzen verzeichnet der Katalog 207 Arbeiten von 41 Künstlern.

Von Kunstgewerbeschulen.

Lehrplan für die Fachschule der Juwelier-, Gold- und SilberschmiedeInnung zu Berlin. Die Innungsfachschule hat 4 aufsteigende Stufen zu je einem Jahr für Lehrlinge und eine Stufe für Gehilfen. Jede Klasse hat wöchentlich 6 bzw. 8 Stunden. Unterrichtsgegenstände sind: Fachwissenschaften, z. B. Edelmetall- und Edelsteinkunde.

Kunstgewerbliches und Fachzeichnen. Modellieren, Gravieren, Ziselieren und Fassen. Später, wenn die Schule ausgebaut ist, soll Chemie der Edelmetalle hinzukommen. Lehrmittel: Gipsmodelle aus dem Königl. Kunstgewerbemuseum Dresden. Präparierte Pflanzen und Tiere, die für das Gold- und Silberschmiede-Kunstgewerbe in Betracht kommen. Künstliche Blumen, Vorlagen von Prof. Wiese, ehemaliger Direktor der Königl. Akademie zu Hanau, Prof. J. Riester an der Großherzl. Kunstgewerbeschule zu Pforzheim, und plastische Vorbilder in Metall von C. Schleusing, Maler und Bildhauer für Kleinplastik, die Fachpresse und Fachwerke der Bibliothek der Juwelier- usw. İnnung. 1. Lehrjahr: Zeichnen nach Gipsmodellen, z. B. Pflanzenabgüsse, nach Vorlagen und präparierten und künstlichen Blättern und Blumen; Modellieren von Pflanzenformen; Gravieren von Schrift und Monogrammen; Ziselieren und Fachwissenschaften, z. B. Edelsteinkunde usw. 2. Lehrjahr: Zeichnen, z. B. Entwickelung des Ornaments aus der Pflanze, mit Erklärungen an der Wandtafel; Kombinationen; Modellieren von Ornamenten; Gravieren; Ziselieren und Fachwissenschaften. 3. Lehrjahr: Entwerfen und Fachzeichnen von Schmucksachen und verzierten Silbergefäßen; Fachmodellieren; Ziselieren; Gravieren und Fachwissenschaften. 4. Lehrjahr: Freie Entwürfe in Zeichnung und Modellierung; Gravieren; Ziselieren und Fachwissenschaften. Gehilfenkursus: Kunstgewerbliches und Fachzeichnen; Gravieren; Ziselieren; Modellieren; Fassen von Edelsteinen und Treiben in Metall. Tageskurse (2 bis 3 monatlich) im Atelier des Leiters, beginnen am 1. und 15. eines jeden Monats. Honorar 50 Mk. Schulordnung. Anmeldung: Sobald der Lehrling in die Lehre tritt, wird er laut Innungsbeschluß von dem Meister sofort zur Schule angemeldet. Schulbesuch: Jeder Schüler hat pünktlich zur angesetzten Unterrichtszeit in einem sauberen Anzug zu erscheinen. Der Unterricht findet in den Abendstunden und Sonntags vormittags nach dem Lehrplane statt. Kontrolle: Es werden Listen geführt. Jedes unentschuldigte Ausbleiben des Schülers wird seinem Lehrmeister mitgeteilt. Ferien: Ferien finden zugleich mit denen der städtischen Schulen statt, nur vor Weihnachten sind 14 Tage Ferien, wofür aber die 14 tägigen Herbstferien ausfallen. Zweck: Die Innungs-Fachschule hat den Zweck, Lehrlingen und Gehilfen die Gelegenheit zu geben, die in ihrem Beruf erforderliche zeichnerische, fachliche und wissenschaftliche Ausbildung, welche als notwendige Ergänzung zu der WerkstattPraxis gehört, zu bieten. Kuratorium: Das Kuratorium besteht aus folgenden Herren: 1. Vorsitzender: Hofjuwelier Paul Telge, Holzgartenstraße 8. 2. Stellv. Vorsitzender: Hofgoldschmiedemeister Hugo Schaper, Potsdamer Straße 8. 3. Friedrich Dröscher, Goldschmiedemeister, Friedrichstraße 171. 4. Paul Gießel, Goldschmiedemeister, Adlerstraße 7. 5. Wilhelm Dönges, Goldwarenfabrikant, Stallschreiberstraße 26. 6. Otto Klauk, Goldarbeiter, Sophienstraße 25. 7. Robert Schmidt, Großkaufmann, Mitinhaber der Firma Bünder & Lettré. Sachverständige: Die Jurymitglieder für die halbjährlichen Ausstellungen: 1. Hofgoldschmiedemeister Hugo Schaper. 2. Hofjuwelier Paul Telge. 3. Goldschmiedemeister Max Weichmann. 4. Goldschmiedemeister Heinrich Nachtigal. 5. Großkaufmann Robert Schmidt. 6. Oskar Müller, Engroshaus für Juwelier-, Gold- und Silberwaren. Stiftungen: Bündert & Lettré-Stiftung: Kaiser-Medaille in Bronze und Silber. Ausgeführt mit Allerhöchster Genehmigung Sr. Majestät Kaiser Wilhelm II. von C. Schleusing, sowie dazu gehörige künstlerisch ausgeführte Diplome. Schulleitung: Die Leitung der Schule liegt in den Händen des Fach- und Zeichenlehrers Carl Schleusing. Lehrer: 1. Lehrer Humfa. 2. Juwelier und Goldschmied Hempel (praktisch und kunstgewerblich gebildet). 3. Weitere Lehrer werden nach Bedarf angestellt. Schulgeld: Jeder Schüler zahlt per Jahr 12 Mk. Schulgeld in halbjährlichen Raten. Kassierer: Goldschmiedemeister Paul Train, Scharrenstraße 1.

Mitteilungen aus dem Geschäftsverkehr.

(Außer Verantwortlichkeit der Redaktion.)

Die Firma Rodi & Wienenberger, A.-G., Pforzheim bringt (laut Inserat) neue zum Patent angemeldete Doublé-Ketten auf den Markt. Das Neue und Originelle besteht darin, daß man den Drahteinsatz

Patente und Gebrauchsmuster für die Werkstatt. Mitgeteilt von Patentanwalt Karl Wessel,

Berlin SW. 61, Gitschiner Straße 94 a.

44 a. 267 884. Herm. Laux jun., Pforzheim. Anhänger aus Metall in Gestalt eines Schweizer Berges. Eingereicht: 4. 9. 05. Eingetragen: 4. 1. 06.

44 a. 169211. Andreas Daub in Pforzheim. Armband mit ineinander verschlungenen, ovalen Kettengliedern. Patentiert im Deutschen Reiche vom 1. Mai 1904 ab. In der Zeichnung zeigen Fig. 1 eine Vorderansicht, Fig. 2 eine hintere Ansicht und Fig. 3, 4 und 5 Einzelheiten des Zieharmbandes. Die einzelnen Glieder des Armbandes bestehen aus zwei hohlen Teilen a, welche durch Ansätze b ineinandergreifen, die mittels einer Oese in einem Stift c des gegenüberliegenden Teiles geführt werden. Um den Stift c ist außerdem noch eine

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nicht mehr wie seither einlötet, sondern zusammen mit der Scheibe aus einem Stück maschinell herstellt. Die Ausführung, die dadurch eine schönere und solidere wird, erfolgt in allen seither von dieser Firma erzeugten Qualitäten.

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in als Hohlkörper ausgebildeten Zwischengliedern ƒ gelagert, und zwar derart, daß die Enden a a innerhalb zweier Stifte ee geführt werden. Die Führungsstifte werden zweckmäßig mit den Zwischengliedern ƒ aus einem Stück hergestellt und gleichzeitig zur Verbindung der beiden Deckflächen des Gliedes durch Vernieten herangezogen. Die Verbindung der Federspange mit dem nächstfolgenden Zwischenglied erfolgt durch Herumschlingen um den Steg der Deckblätter. Durch diese Ausführung ist es ermöglicht, die Kette ohne Löten herzustellen. Beim Anziehen der Kette werden

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