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Einen erfreulichen Erfolg und eine wertvolle Anerkennung und Wertschätzung hat Pforzheims Kunst-Industrie erfahren. Wie wir zuverlässig hören, ist die Herstellung des Silberschatzes, den die badischen Städte ihrem Großherzogs-Paar anläßlich der Jubiläums-Festlichkeiten im Herbste verehren und der nach Entwürfen und unter Leitung des Herrn Kunstgewerbeschul-Direktors Hoffacker in Karlsruhe ausgeführt werden soll, der hiesigen Silberwaren-Fabrik Lutz & Weiß in Gemeinschaft mit Herrn Hof-Juwelier Trübner in Karlsruhe übertragen worden. Die ehrenvolle Auszeichnung des hiesigen Platzes wird allenthalben mit Freude begrüßt werden.

Zur Frage des Abendmahlskelches. Das Genfer Konsistorium befaßte sich in erster Beratung mit der Frage des gemeinsamen Abendmahlkelches. Von den angefragten 21 Gemeinden sprachen sich acht für den gemeinsamen Kelch aus, acht für das neu vorgeschlagene System, wo jeder Kommunikant den Wein aus einem besonderen Trinkgefäß genösse; fünf weitere Gemeinden neigen einem Versuch mit der Neuerung zu. Der endgültige Beschluß dürfte dahin lauten, daß die Wahl der Art der Kommunion in das Belieben der Gemeinden gestellt wird, daß aber der gemeinsame Kelch als Regel gilt.

Personalien und Geschäftsnachrichten.

Auszeichnung. Ihre Majestät die Königin - Witwe von Sachsen hat geruht, dem Juwelier und Goldarbeiter C. Altenloh in Brüssel (Belgien) das Prädikat „Hoflieferant“ zu verleihen.

Jubiläen. Am 14. d. M. beging der Goldschmiedemeister Herr Hermann Dörbandt in Berlin, Köpenicker Straße 69, mit seiner Ehefrau, Friederike geb. Benckert, das Fest des 40jährigen Ehejubiläums, gleichzeitig die 40jährige Begründung seines Geschäfts in der Köpenicker Straße und das 50 jährige Jubiläum als Goldschmied.

Firmen-Eintragung. Die Firma Richter, Müller & Buschmann in Zschopau ist eingetragen worden. Gesellschafter sind der Graveur Franz Josef Richter, der Graveur Carl Müller und der Kaufmann Paul Richard Buschmann, sämtlich in Zschopau. Die Gesellschaft ist am 1. April 1906 errichtet worden. Angegebener Geschäftszweig: Anfertigung und Verkauf von Metallknöpfen und Bijouteriewaren.

Firmen-Aenderung. Die Firma Bohnenberger, Böhmler & Cie., Uhrkettenfabrik in Pforzheim, wurde in Bohnenberger & Böhmler geändert.

Geschäfts-Eröffnung. Die Herren Aug. Stahl und Gottl. Breitling in Pforzheim eröffneten daselbst eine Etuis- und Kofferfabrik. Beide Herren waren langjährige Mitarbeiter in der Kofferfabrik Haug.

Geschäfts-Verlegungen. Die Fabrik für Sport- und Vereinsabzeichen W. Boerger, Berlin SO., Adalbertstr. 51, Gravier-, Emaillier- und Präge-Anstalt, hat ihren Betrieb vergrößert und demzufolge die elektrisch betriebene Fabrik nach Adalbertstr. 42 verlegt. Kontor und Musterlager bleiben Adalbertstr. 51. Die Bijouterie - Fabrik Gerwig & Bertsch in Pforzheim ist durch die erfreuliche Ausdehnung ihres Geschäftes gezwungen gewesen, ihre Fabrik nach den bedeutend größeren Räumlichkeiten Weiherstraße 27 zu verlegen; ebenso haben dieselben die maschinelle Einrichtung des Betriebes bedeutend vergrößert. Das seit dem Jahre 1877 bestehende Juwelen-, Gold- und Silberwaren-Geschäft des Kammerjuweliers Herrn Eduard Riemer in Prag übersiedelte vom Graben 35 ins Nebenhaus Graben 33. Das neue, mit vielem Geschmack ausgestattete Geschäftslokal präsentiert sich äußerst vorteilhaft.

Todesfälle. Herr A. Well, Chef der Firma C. Well, Silberwarenfabrik in Berlin ist gestorben. In Zittau starb infolge Herzschlag der Goldschmied Herr Gustav Otto Schröter. - In Posen starb am 9. ds. Mts. nach langem schweren Leiden der Goldschmiedemeister und Juwelier Herr Anton Stark.

Verschiedenes. Die A.-G. Rodi & Wienenberger in Pforzheim beschloß in ihrer außerordentlichen Generalversammlung die Erhöhung ihres Aktienkapitals von 500 000 auf 800 000 Mk.

Aus Innungen und Vereinen.

Freie Vereinigung der Gold- und Silberschmiede zu Görlitz. Sitzung am 4. April 1906. Der Vorsitzende Kollege Finster eröffnete die Versammlung unter Bekanntgabe der Tagesordnung. Auf die heute satzungsgemäß stattzufindenden Vorstandswahlen wird noch besonders hingewiesen. Aus Gesundheitsrücksichten hat unser langbewährter Kassierer sein Amt niedergelegt. Der Vorsitzende spricht sein Bedauern aus, baldige Besserung dem Erkrankten wünschend. Im Anschluß wird dem scheidenden Vorstandsmitglied Dank für die

treue Pflichterfüllung zu teil. Ein schriftlich eingegangener Antrag wird, da zu spät eingereicht, zurückgestellt bis zur Oktoberversammlung. Zur Vorstandswahl erklärt der bisherige Vorsitzende sein Amt nicht mehr annehmen zu können, wenn er von Seiten der Mitglieder nicht auf eine regere Unterstützung rechnen darf. Als Vorsitzender wird Kollege Finster, als Schriftführer Kollege Scholze, als Kassierer Kollege Freitel gewählt. Die Herren nehmen die Wahl mit Dank an. Der Jahresbericht sowie die Kassenberichte kommen zur Verlesung und wird der Vorstand entlastet. Der Vorsitzende spricht dem Berichterstatter Dank aus. Die Kasse besteht aus 73,44 Mk. Barbestand, 100,12 Mk. Sparkassenbestand; Reinvermögen 173,56 Mk. Die Kasse wird geprüft und in Ordnung gefunden. Einer Anregung, im Sommer eine Herrenpartie auszuführen und dem Vorstand das Weitere zu überlassen, wurde freudig zugestimmt. Aus dem Protokolle der Verb.-Vorstands-Sitzungen kommen einige Sachen zur Vorlesung. Über die Gehilfenprüfungen erstattet Kollege Finster Bericht. Es sind 4 Ausgelernte geprüft worden, das Resultat war bei dreien „Gut“, bei einem „Genügend" ausgefallen. Des weiteren spricht er sich lobend aus über die Prüflinge, nicht nur die Arbeiten wären sehr exakt ausgefallen, auch im Mündlichen habe man den Anforderungen entsprochen. Zu dem Antrage, welcher heute nicht zur Abstimmung gelangt, spricht Kollege Scholze und erwähnt noch einiges, was in Frage zu ziehen sei. Der Vorsitzende erklärt sich nicht einverstanden und bittet, heute auf eine Debatte nicht einzugehen. Das „Rabattmarkensystem" kommt ebenfalls zur Besprechung, ein Beschluß soll einer späteren Versammlung überlassen bleiben. Zum Schluß ruft der Vorsitzende „Frohes Wiedersehen nach der Sommerpause" der Versammlung zu. (Die nächste Zusammenkunft der Görlitzer Goldschmiede findet nach Bedarf, eventl. am 3. Oktober d. J. statt.)

Von Kunstgewerbeschulen.

Der

Bekanntlich ist vom 1. Mai d. J. ab die seitherige GoldschmiedeAbteilung der Gewerbeschule als selbständige Goldschmiedeschule Pforzheim unter einem eigenen Vorstand organisiert. Soeben ist der erste Jahresbericht dieser Schule im Druck erschienen. Er zeigt, daß sie im letzten Jahre von 694 Vollschülern und 322 Zeichenschülern (Gästen), zusammen also 1016 Schülern, besucht war. Auf die einzelnen Spezialberufe verteilen sich die Schüler wie folgt: Gold- und Silberschmiede 703, Fasser und Graveure 295, Ziseleure 4, Emailmaler und Emailleure 14. Lehrkörper besteht aus den Herren: Rücklin, Rudolf, Professor, Vorstand; Viall, Christian, Gewerbelehrer; Gaum, Wilhelm, Gewerbelehrer; Geißler, Joseph, Gewerbelehrer; Kamm, Georg, Zeichenlehrer; Rapp, Fritz, Reallehrer; Thoma, Karl, Zeichenlehrer; Pfeifer, Paul, Zeichenlehramtskandidat; Karcher, Karl, Bildhauer und Hilfslehrer; Bastanier, Georg, Emailmaler und Hilfslehrer. Als Hilfslehrer wirken mit die Volksschulhauptlehrer H. Gramlich, A. Popp, G. Sexauer, K. Späth, F. Scheuermann und F. Welper. Durch Entgegenkommen der Stadtverwaltung wurde es ermöglicht, probeweise einen Unterricht im Metalltreiben einzuführen. Derselbe wird von Bildhauer und Hilfslehrer K. Karchner erteilt. Die neu eingeführten freiwilligen Zeichenkurse erfreuten sich eines starken Besuches (143 Schüler). Die Emailmaler wurden versuchsweise zu einer eigenen Abteilung (11 Schüler) vereinigt. Den Unterricht im Malen und Zeichnen erhalten sie von Emailmaler und Hilfslehrer G. Bastanier. Die Lehrer der Anstalt sind auch außerhalb tätig, durch Vorträge usw., und vom Gewerbelehrer Geißler wurde z. B. im August hier ein Gewerbeverein gegründet.

Schützt Eure Läden vor Einbruchsdiebstahl!

Einen raffinierten Goldwarendiebstahl versuchten vor kurzem im Geschäft des Juweliers Bolthausen in M.-Gladbach zwei junge Mädchen, die ihren Beruf als Arbeiterinnen in einer hiesigen Fabrik anscheinend mit dem bequemeren Leben als Hochstaplerinnen zu vertauschen wünschten. Mit einem Barvermögen von 10 Pf. betraten sie zwischen 7 und 8 Uhr das genannte Geschäft, in dem sich nur die Verkäuferin befand, von der sie einige Ringe zur Auswahl verlangten. Schon hatte man ihnen die kostbaren Schätze dreier Kasten vorgelegt, als sie das Verlangen äußerten, einige im Schaufenster ausliegende Ringe anzusehen. Die Zeit, in der die Verkäuferin die gewünschten Ringe herbeischaffte, nützten die beiden Fabrikmädchen aus, um vier Ringe im Werte von etwa 70 Mk. in den Aermeln ihrer Kleider verschwinden zu lassen. Von der Verkäuferin wurde indessen das plötzliche Verschwinden der Schmucksachen sofort bemerkt, und aus diesem Grunde der Geschäftsinhaber herbeigerufen, der den beiden hoffnungsvollen Dämchen sogleich die nähere Bekanntschaft mit der Polizei vermittelte.

Rechtsrat, Rechtsschutz für den Goldschmied.

Wichtige gerichtliche Entscheidungen.

Dürfen die an Sonn- und Festtagen beim Ladenschluß im Laden schon anwesenden Kunden noch bedient werden? Diese Frage hat das Reichsgericht im Urteil vom 29. Juni 1905 verneint. Der der Entscheidung zugrunde liegende Fall war folgender: Ein Kaufmann hatte an den drei letzten Sonntagen vor Weihnachten nach Ladenschluß den Geschäftsbetrieb innerhalb des geschlossenen Ladens 1-11 Stunden fortgesetzt und auch seine Gehilfen und Lehrlinge so lange beschäftigt. In dem deswegen gegen ihn eröffneten Strafverfahren machte er geltend, daß er hierzu nach § 139e der Gewerbeordnung berechtigt gewesen sei, da es sich um die Bedienung der beim Ladenschlusse schon vorhandenen Kunden gehandelt, auch die Fortsetzung des Gewerbebetriebes sich im verschlossenen Laden, also nicht in einer offenen Verkaufsstelle vollzogen habe. Das Reichsgericht ist dieser Auffassung nicht beigetreten: Der § 139 e der Gewerbeordnung bestimmt zwar, daß die beim Ladenschluß im Laden schon anwesenden Kunden noch bedient werden dürfen, indes beziehe sich diese Vorschrift nur auf den Ladenschluß an den Werktagen. Die Verkaufszeit an Sonn- und Festtagen sei besonders durch den § 105b geregelt. Danach sei die Beschäftigung des handelsgewerblichen Hilfspersonals an den Sonn- und Festtagen nur an bestimmten, von der Polizeibehörde festgesetzten Stunden zulässig. Diese Beschäftigungszeit sei einer Verlängerung nicht fähig, insbesondere sei eine Bedienung der zur Zeit des Ladenschlusses schon vorvorhandenen Kunden durch das Gehilfenpersonal und auch durch den Ladeninhaber selbst nicht zugelassen. Der § 105b bestimme die Beschäftigungsdauer des Hilfspersonals an Sonntagen innerhalb des gesamten Handelsgewerbes. Wollte man für offene Verkaufsstellen zulassen, daß die bereits vor dem Ladenschluß begonnenen Geschäfte noch abgewickelt werden dürften, so würden die in solchen offenen Verkaufsstellen beschäftigten Gehilfen und Lehrlinge im Vergleich zu dem übrigen handelsgewerblichen Hilfspersonal schlechter gestellt sein in bezug auf die Höchstarbeitsdauer. Dies würde aber weder nach dem Wortlaut noch nach der Tendenz der in Frage stehenden Rechtsnorm gerechtfertigt sein. Die Bedienung der zur Zeit des sonntäglichen Ladenschlusses noch vorhandenen Kundschaft sei bei dem Mangel einer ausdrücklichen gegenteiligen Vorschrift unter allen Umständen verboten, also auch dann, wenn der Geschäftsbetrieb sich im geschlossenen Laden fortsetze. Denn es handele sich nicht darum, wie lange der Laden offengehalten werden dürfe, sondern um die Dauer der Beschäftigung der Gehilfen und um die Dauer des Geschäftsbetriebes. In beider Beziehung sei aber eine Verlängerung nicht zulässig. — Diese Entscheidung hat, wie noch hervorgehoben werden soll, nicht nur für die eigentlichen Kaufleute, sondern für alle Inhaber offener Verkaufsstellen Interesse. Als solche gelten auch die Handwerksläden.

Patente und Gebrauchsmuster.

Gebrauchsmuster - Eintragungen. 44 a. 271 275. Durchsteckknopf mit einem gewundenen Steg zwischen zwei Kopfgliedern. Aug. F. Richter, Hamburg. 24. 3. 05. R. 15333.

44a. 271890. Panzerkette, deren Glieder mit quer verlaufenden Auskehlungen versehen sind. Max Feßler, Pforzheim. 10. 1. 06. F. 13423.

Eduard

44 a. 271892. Stiftbefestigung an entsprechend hohl ausgebildeten Körpern mittels eines erhärtbaren Materials. Peine & Co., Hamburg. 11. 1. 06. P. 10781.

44a. 271914. Sicherheitshutnadel, deren aufsteckbares Sicherungsstück im Innern ein Material enthält, in welches sich die Nadel einsticht. Walther Stöckigt, Greiz. 31. 1. 06. St. 8264.

44a. 271932. Haarnadel mit drei freien Schenkeln. Oskar Dietrich, Burkhardtsdorf. 5. 2. 06. D. 10844.

44 a. 272 134. Schmuckkörper für Broschen, Anhänger u. dgl., mit auf der Oberfläche angeordnetem, emailliertem Spruch. Vogt & Hoheisen, Pforzheim. 19. 1. 06. V. 4971.

44 a. 272 250. Fingerring mit Monogramm. Robert Brüche, Charlottenburg, Weimarerstr. 29. 3. 1. 06. B. 29758.

221. 272 333. Schwarz gefärbter Gelatineleim in Tafelform. J. Neugebauer, Elberfeld, Kurfürstenstr. 12. 8. 1. 06. N. 5938. 44a. 272611. Sicherheitsnadel mit an Stelle der üblichen Spiralfeder angeordnetem, durch einen Knopf verziertem Haken. Thüringische Nadel- und Stahlwaren - Fabrik Wolff, Knippenberg & Co., Akt.-Ges., Ichtershausen. 12. 2. 06. T. 7470.

21b. 272704. Konstante höhere Spannungen liefernde Batterie mit sehr kleinen Trockennormalelementen. Dr. Friedrich Krüger, Göttingen. 23. 12. 05. K. 26882.

Patent-Bericht,

mitgeteilt vom Patentanwalt Dr. Fritz Fuchs, dipl. Chemiker und Ingenieur Alfred Hamburger, Wien VII., Siebensterngasse 1. Oesterreich.

Kl. 44a. Firma Winter & Adler in Wien. Manschettenknopf mit zwei durch einen Steg bleibend mit einander verbundenen Knöpfen, welche zwecks Erleichterung des Einknöpfens gegeneinander verdrehbar sind. Die aus einem hülsen- und einem in diesen drehbaren zapfenförmigen Stücke bestehenden Stegteile sind gegen Längsverschiebungen relativ zu einander, bezw. gegen Trennung durch eine in eine Ring- oder Bogenut des zapfenförmigen Teiles eingreifende Sieke oder Warze des hülsenförmigen Teiles gesichert.

Frage- und Antwortkasten.

Für brieflich gewünschte Fragebeantwortung bitten wir das Porto beizufügen. Die Herren Fabrikanten, Grossisten und Detailleure werden in ihrem und Aller Interesse höflichst aufgefordert, von der allezelt kostenfreien Benutzung dieser Abteilung den ausgiebigsten Gebrauch zu machen, Fragen allgemeiner und technischer Art uns einzusenden und an deren Beantwortung sich zu beteiligen. Die Aufnahme einer Antwort erfolgt in jedem Einzelfalle auf ausdrücklichen Wunsch. Auch dieser Teil unseres Blattes ist dazu geschaffen, zur gegenseitigen Belehrung beizutragen. Fragen:

Frage 537. Wer ist der Fabrikant des Ohrlochstechers „Schmerzlos“? K. & W. in P.

Frage 546. Kann mir einer der Herren Kollegen sagen, wer der Fabrikant von Silberwaren ist, die als Warenzeichen drei in einem Oval (oder Kreis) befindliche Kugeln tragen? F. A. in E. Frage 551. Welche Firma liefert die Email-Aufsätze für SilberOhrringe? E. B. in O. Frage 554. Wer fabriziert Broschen, Vorstecknadeln usw. für Bienenzüchter? J. S. in Pf.

Frage 558. Wie werden aus Messingblech gefertigte Gegenstände gefärbt (oxydiert)? 1. Stahlgrau, 2. schön Braun, womöglich matt. An den Gegenständen ist auch mit Zinn gelötet? C. F. in E.

Frage 559. Wie kann bei gepreßtem Messing (Firmaplättchen) die Schrift schwarz gemacht werden, damit dieselbe recht deutlich hervortritt (die Schrift ist vertieft gepreßt). Ein Lackieren der Buchstaben oder Ausfüllen mit schwarzem Wachs ist ausgeschlossen. C. F. in E. Frage 562. Wer liefert Poliermittel für Stahlblech-Massenartikel, die in der Scheuertrommel verwendet werden? Fr. S. in G. Frage 564. Wer liefert Preßteile für Kirchensachen billigst? E. F. in L. Frage 565. Ich bitte uma gefl. Angabe einiger Firmen, welche Rosenkranzschnüre fabrizieren? J. Sch. in P. Frage 567. Wer liefert gute, augenblicklich gangbare Artikel irgend welcher Art, besonders Bijouterie-Artikel (Gablonzer ausgeschlossen) im Preise von 15-24 Mk. p. Groß? Offerte mit Muster erbeten.

K.

Frage 568. Wie verhindert man das Braun- und Schwarzwerden unechter Bijouterie- und Metallgegenstände in wirksamer Weise? Das sogen. Zaponieren hat sich nicht immer zweckdienlich erwiesen. P. H. in B.

Frage 569. Wer crzeugt oder von wo bezieht man die Spazierstöcke mit imitierten Silbergriffen mit der Marke Nikel-Silver? Dieselben sind schön gearbeitet. A. P. in D.

Frage 570. Wer ist der Fabrikant, der Reklame - EheringStänder, wo die imitierten Trauringe so arrangiert sind, daß dieselben einen Turm bilden? Das Ganze in unecht und vergoldet. F. O. in M. Frage 571. Wer fabriziert Siegelstangenhalter in Silber mit Pfanne und Spirituslampe? R. F. in P. u. L. Frage 572. Wer liefert bei größeren Bezügen Mechanik für Brust- und Manschettenknöpfe, doppelarmig, also mit zwei Klappen, in Silber 800000 ? K. & S. in P. Frage 573. Wer liefert Stahlbürsten, federhart, für Silberfabrikation passend? K. & S. in P.

Antworten:

Zu Frage 552. Maschinen zur Anfertigung von Brissuren liefert: Rich. Wittlinger, Ingenieur, Stuttgart, Gutenbergstr. 81. Zu Frage 560. Billige hübsche Photographie-Rahmen liefert: Gottfr. Rupp jr., Pforzheim, Gymnasiumstr. 72. Zu Frage 566. „Slave bangles" fertigen billigst: Gebrüder Stein, G. m. b. H., Metallwarenfabrik, Oberstein.

Nachdruck aus dem Inhalt vorliegender Zeitung ist nur mit Erlaubnis der Redaktion und unter genauer Quellenangabe gestattet.

Fachtechnischer und wirtschaftlicher Teil

*** Redaktion: Fachtechnischer und wirtschaftlicher Teil: Syndikus Herm. Pilz, Leipzig *** Kunstgewerblicher Teil: Profellor Rudolf Rücklin, Leiter der Goldschmiede-Schule, Pforzheim

Aus der Werkstatt für die Werkstatt!
Aus unseren Redaktions-Konferenzen.

Unter den vielen Vorschlägen, welche zur Wahrung und Förderung der Interessen des Kleinhandels gemacht werden, ist es die Frage eines

"

Kommunalen Warenhauses,

welche noch immer die Geister erregt. Wir haben schon seiner Zeit erklärt, daß wir nach dem Zusammenbruch des gemeinsamen Geschäftshauses der Detaillisten in Hagen nur noch wenig an den Segen kommunaler Warenhäuser glauben können, und die Rolle des ungläubigen Thomas spielen wir auch heute noch weiter, trotz aller Stimmungsmacher für diese Warenhäuser. Es ist ganz richtig, daß die Warenhaussteuer nicht viel gefruchtet hat und die Hoffnungen, welche optimistische Leute an dieses Heilmittel knüpften, haben sich nicht erfüllt. Da hat nun Prof. G. Schanz in der „Sozialen Praxis“ als neues Heilmittel die Schaffung von kommunalen Warenhäusern vorgeschlagen und zwar in folgender Weise: Die Stadt errichtet das Gebäude, stattet vielleicht auch das Innere aus, stellt die nötigsten Beamten an und verpachtet auf dem Submissionswege, gegen Stellung einer Kaution die einzelnen Abteilungen. Die Kleingewerbetreibenden und Handeltreibenden in Berlin haben sich für diese Idee ausgesprochen und aus dem Kreise unserer Abonnenten wurde unsere Redaktion über ihre Meinung bezüglich dieses Heilmittels befragt. Wir stehen nun, wie gesagt, noch immer auf dem Standpunkte, daß diese kommunalen Warenhäuser eine Utopie sind. Gerade dort, wo sie ihre heilsame Wirkung ausüben sollen, in den großen Städten, wo die Warenhäuser üppig emporwuchern, wird ihre Wirkung ausbleiben. Wie wollte man dem gewaltigen Andrang gerecht werden? Der Höchstbietende würde die Abteilungen mieten. Es wäre also wieder eine Einrichtung zugunsten der Kapitalkräftigen. Auch müßten doch, wenn die Insassen gleichmäßig reüssieren wollten, von ihnen gleiche Preise gehalten werden, und dahin wird es nie kommen. Aber es werden auch diejenigen, welche nicht in dem KommunalHandelshaus Platz finden, billigere Preise ansetzen, um jenen die Kunden wegzufangen. So werden sich der Durchführung der Idee zahlreiche Hürden in den Weg stellen, über die nicht so leicht voltigiert werden kann.

Ein anderes Mittel, dem Kleinhandel zu nützen, ist dagegen die Bildung von besonderen

Kammern für den Kleinhandel,

wie sie bereits in Hamburg und Bremen bestehen. Die Kammer für den Kleinhandel in Bremen ist erst kürzlich ins Leben gerufen worden. Unserer Redaktion ging das „Gesetz betreffend die Kammer für Kleinhandel in Bremen" zu und es verlohnt sich wohl, auf einige Hauptbestimmungen desselben hier hinzuweisen. Die Mitglieder der Kammer werden erwählt von denjenigen Personen männlichen Geschlechts, die das Wahlrecht zur Bürgerschaft besitzen und denjenigen mindestens 25 Jahre alten Personen weiblichen Geschlechts, die seit mindestens 2 Jahren Staatsangehörige Bremens sind und ein Kleinhandelsgeschäft oder Gast- und Schankwirtschaft seit mindestens einem Jahre betreiben. Außerdem den Angehörigen bestimmter Geschäftszweige, zu denen in Gruppe 11 auch die Gold- und Silberwaren-, Juwelen- und UhrenGeschäfte gehören. Die Kammer besteht aus 18 Mitgliedern. Wählbar ist jeder Wahlberechtigte, jedoch nur männlichen Ge

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schlechtes. Die Mitglieder der Kammer werden auf 6 Jahre gewählt. Der in § 4-9 bestimmte Wahlmodus interessiert uns hier nicht. Die der Kammer für Kleinhandel zunächst vorgesetzte Behörde ist die Handelskommission des Senates, bei der sie ihre Berichte, Wünsche und Gutachten einzureichen hat. Die Kammer ist nach § 13 berufen, auf alles, was zu ihrem gesetzlichen Wirkungskreise gehört und den von ihr vertretenen Berufskreisen dienlich sein kann, ihr Augenmerk zu richten. Sie kann auch zu ihren Beratungen Sachverständige beliebig zuziehen.

Man hat der Bildung dieser Kleinhandelskammern entgegengehalten, daß doch die bestehenden Handelskammern schon die Interessen des gesamten Handels, also auch des Kleinhandels, zu vertreten hätten, und es liegt darin sicherlich etwas Wahres. Aber bei den wachsenden Aufgaben der Handelskammern für den deutschen Großhandel und dessen Ausbreitung, bei den immer intensiver werdenden Exportarbeiten derselben, darf es nicht Wunder nehmen, daß das Interesse doch für die Leiden und Freuden der mittleren und kleineren Geschäftsleute nicht so warm ist, als zu wünschen wäre, und wir sind der Überzeugung, daß die Handelskammern zu Hamburg und Bremen gar nichts mehr gegen die Bildung dieser Nebenkammern über kurz oder lang einwenden werden. Die Detaillistenkammer in Hamburg hat sich ja gut bewährt. Sie hat auch in der Frage Stellung genommen, welche die Beeinträchtigung des Goldwarenhandels durch die Leihhäuser

betrifft. Die von ihr in Vorschlag gebrachten Maßnahmen gipfeln auch in der Aufhebung des Vorrechtes der öffentlichen Pfandleihanstalten, im Erlaß von Bestimmungen, welche den Massenversatz eigens zum Zwecke der Verpfändung hergestellter Waren unmöglich machen, in der Behandlung der Pfandscheine als Inhaberpapiere und in dem Verbot, in Verbindung mit dem Pfandgeschäft ein Verkaufsgeschäft zu treiben. Auch in Hamburg werden die Pfandleihanstalten dazu mißbraucht, neue Gegenstände als Pfänder anzunehmen und in den Handel zu bringen, und zwar sowohl Waren, die eigens zu diesem Zwecke angefertigt werden, wie auch andere neue fertige und halbfertige Waren, die in großen Posten versetzt werden. Namentlich sehr geringwertige Uhren werden in blendender Aufmachung und Ausstattung in den Schaufenstern neu errichteter Pfandleihanstalten zum Verkauf gestellt, um beim Publikum den Anschein zu erwecken, als ob die Gegenstände nur deshalb so billig seien, weil sie von jemand aus Not versetzt wurden. In Hamburg hat leider die Verbindung von Pfandleihanstalten mit Verkaufsgeschäften derartig überhand genommen, daß man sagen kann, diese Betriebsform bildet die Regel. Die Täuschung des Publikums, als ob es hier billiger kaufe, wird häufig noch durch Plakate mit der Aufschrift: „Verkauf uneingelöster Pfänder" verstärkt. So mehren sich die Stimmen gegen die Leihhausschädigungen, und die Gesetzgebungsmaschine wird wohl in nicht allzu langer Zeit auch in dieser Frage Arbeit bekommen.

Die Täuschung des Publikums spielt ja leider heute im Geschäftsleben eine größere Rolle denn je. Das zeigt am besten der

Unsolide Handel mit den Diamanten - Imitationen,

mit dem wir uns jetzt fast in jeder Nummer beschäftigen müssen. Daß die Gesellschaften alle organisch zusammenhängen und nur

Arme eines Polypen sind, darüber wird uns aus München von einem Freund unseres Blattes einiges mitgeteilt. Er schildert uns das Ausborgen der Angestellten. Aus dem Taits-Geschäft in Berlin wurden z. B. ein Frl. Luckart, Frl. Hinz und Herr Teitelbaum ins Kora-Geschäft nach Dresden verpumpt. Die Leipziger Bera-Compagnie lieferte die Verkäuferinnen Frl. Vogel und Frl. Wust nach Dresden, erstere wurde später zur Sarita-Compagnie nach Hannover, letztere zur Lucios-Gesellschaft nach Frankfurt a. M. abgeschoben. Und da wagen sich die Geschäftsführer noch davon zu reden, daß die Compagnien nicht zusammenhingen. In Wiesbaden arbeitet gegenwärtig „Headleys Diamond Palace" mit den alten bekannten Mitteln. Die vier Lock-Brillanten für 6 Mk. sind auch dort ins Schaufenster praktiziert. In dem Prozeß, der in Frankfurt a. M. gegen den Inhaber des Lucios-Diamanten-Geschäftes, Löwenthal, angestrengt war und in dem letzterer zu 1000 Mk. Geldstrafe verurteilt wurde, ist die Revision des Angeklagten vom Reichsgericht verworfen worden. Auch die bayerischen satirischen Blätter „Der Grobian“ (Nr. 14) und das bekannte „Bayerische Vaterland" (Nr. 81) kämpfen in München gegen den Diamantenschwindel. Die Taits-Diamanten werden jetzt, nachdem ihnen in Deutschland doch zu sehr zugesetzt wurde, in Wien unter der Devise „Wir müssen Geld haben“, zum Preise von 1 Mk. an den Mann gebracht. Ein Wiener Goldschmied schreibt uns dazu: „Es wäre doch die höchste Zeit, solche Schwindel-Gesellschaften in die Luft zu sprengen, da sämtliche Geschäftsleute darunter leiden. Solche Schwindel-Annoncen! Hundert Stück dieser Steine kosten in Gablonz 4 Mk.!" Wir verstehen einen solchen Ausbruch der Entrüstung sehr gut. Wir kämpfen ja auch seit Jahren gegen diese Auswüchse im Geschäftsverkehr. Wir haben auch fort und fort gegen die Geschenke an die Kundschaft, soweit sie Gold- und Silberschmuck, Uhren usw. betreffen, Front gemacht. Zu unserer Notiz in Nr. 13, die Seifenfabrik J. Gioth in Hanau betreffend, die jedem, der 400 leere Schachteln von gemahlener Kernseife vorweist, eine Uhr schenkt, wird uns von der Firma mitgeteilt, daß unsere Bedenken gegen die Bonität dieser Uhren unbegründet

seien und die Uhren gut gingen. Das haben wir nicht in Abrede gestellt. Wir haben nur erklärt, daß uns alle solche Gratis-Uhren verdächtig vorkommen und daß wir gegen die ganze Art und Weise dieser Reklame unsere Wurfmaschine richten müssen. Daß die vereinigten Schuhfabriken in Stuttgart, Krämer & Flammer in Heilbronn und hundert andere dasselbe tun, ändert daran nichts. Ein geschäftlicher Unfug bleibt ein solcher, auch wenn ihn noch so

viele sanktionieren.

Unser Artikel über

Reiselager - Versicherung

hat in den Kreisen der Goldschmiede großes Interesse erregt und uns zahlreiche Zuschriften eingebracht. Von dem Pforzheimer Generalvertreter der „Agrippina", See-, Fluß- und LandtransportVersicherungsgesellschaft in Köln, Herrn Franz Leppert, ist uns nun eine Police für die Versicherung von Reiselagern unterbreitet worden, aus welcher wir ersehen, daß dieselben lediglich auf die Bijouterie-Reiselager zugeschnitten sind. Die Bedingungen sind frei von allen Härten und tragen den im BijouterieGroßhandel bestehenden Gepflogenheiten und Bedürfnissen nach jeder Richtung hin in liberalster Weise Rechnung. Diese Police enthält auch die von uns bemängelte Schattenseite, wie wir gern konstatieren, nicht und zeichnet sich insbesondere dadurch aus, daß die Bijouterie-Reiselager nicht nur auf der Reise, sondern auch am Domizil des Versicherten in gleicher Weise als versichert gelten (§ 1b) wie auf der Reise. Mithin ist für das Reiselager, solange es in den Geschäftsräumen am Domizil verbleibt, eine besondere Versicherung gegen Feuers-, Einbruchs- und Diebstahlsusw. Gefahr nicht erforderlich. Die Prämie für diese für die Interessenten der Bijouteriebranche geschaffenen Police ist angemessen. Die Versicherungsgesellschaft „Agrippina" besteht seit dem Jahre 1845 und erfreut sich in Geschäftskreisen großer Sympathie. Die Redaktion der „Deutschen Goldschmiede-Zeitung" ist natürlich gern bereit, noch weitere Auskünfte über diese Versicherung im Anschluß an den gebrachten Artikel zu geben.

Neues vom Schaufenster.

Wie wichtig die Reklame heutzutage für jeden selbständigen Geschäftsbetrieb ist, braucht wohl keinem einsichtigen Geschäftsmann hier wiederholt zu werden.

Eines der wertvollsten Mittel für eine reell betriebene Geschäftsreklame ist für das Ladengeschäft jedenfalls das geschmackvoll und zweckmäßig eingerichtete Schaufenster. Vor allem muß die Einrichtung desselben derart sein, daß man auch leicht daran ändern und Einzelnes herausnehmen kann, da das Publikum naturgemäß seine Wünsche häufig auf das im Schaufenster Gesehene richtet. Auch ist es vorteilhaft, wenn der Dekorateur rasch und bequem Waren neu einfügen kann, ohne daß der Anblick des dekorierten Schaufensters dem Publikum entzogen zu werden braucht.

Von diesen Gesichtspunkten ausgehend, bringt die alte, gut renommierte Firma Förstendorf & Schönecker, Leipzig, eine beachtenswerte Neuerung.

Es ist dies „Die herausdrehbare Mittelscheibe“, D. R. G. M. 207630 (siehe nebenstehende Abbildung).

Auf einer senkrechtstehenden Säule ruhend, wird durch eine leichte Drehung derselben die sonst für den Straßenpassanten be

stimmte Gesamtdekoration dem Käufer im Laden gezeigt, ohne daß ein Stück von seinem Platze entfernt werden müßte.

Dieser Vorteil allein dürfte schon genügend Anlaß zur Beschaffung dieser Einrichtung geben.

Außerdem aber wird die Arbeit des Dekorierens dadurch bedeutend erleichtert. Durch eine kleine Drehung der Scheibe nach links oder rechts gelangt man bequem zu den Seitenscheiben. Die Mittelscheibe selbst wird dekoriert nachdem sie ganz dem Laden zugedreht ist. Das lästige und doch so notwendige Hinund Herlaufen während des Dekorierens wird ganz vermieden, da man jederzeit mit Leichtigkeit sich von der Wirkung überzeugen kann.

Es ist ohne weiteres klar, daß das Interesse des Publikums am Schaufenster in erster Linie dadurch wach erhalten werden muß, daß der Inhalt desselben von Zeit zu Zeit wechselt. Jede Neueinrichtung also, die dem leichten Wechsel der Schaufensterdekoration förderlich ist, muß von dem Ladeninhaber mit besonderem Interesse geprüft werden. Die obengenannte Firma ist stets bereit, über ihre Erfindung, die durch unsere Abbildung noch besonders verdeutlicht wird, mit Auskünften und Kostenanschlägen zu Diensten zu stehen.

Der Befähigungsnachweis in der Reichstagskommission und die Meistervorrechte.

Obwohl der Ansturm, welcher von seiten der Gewerbetreibenden immer von neuem unternommen wird, um den Befähigungsnachweis allgemein durchzusetzen, bislang zu keinem Erfolge geführt, vielmehr zuletzt eine ganz bestimmte Absage der Regierung erhalten hat, läßt man sich doch im Lager der Anhänger des Befähigungsnachweises nicht einschüchtern und geht mit demselben

Feldgeschrei immer von neuen in den Kampf. Inzwischen hat sich an der Sache nichts geändert. Wir sympathisieren vollständig mit denen, welche im Befähigungsnachweis das wirksamste Mittel zur Hebung des Gewerbestandes erblicken, wir bekennen offen, daß der Befähigungsnachweis eigentlich eine ganz natürliche Forderung der beteiligten Kreise ist, ja eine Forderung der Gerechtig

keit, aber wir sind noch heute der Meinung, daß unsere Zeit leider nicht mehr eine solche Einschränkung von Handel und Gewerbe zuläßt, daß der Einschnitt in das gewerbliche Leben ein so tiefer sein würde, daß möglicherweise ernste wirtschaftliche Komplikationen nicht ausbleiben würden. Wir wissen, daß es auch unter den Goldschmieden in den Innungen begeisterte Anhänger des allgemeinen Befähigungs

nachweises gibt und wir verstehen diese Begeisterung durchaus, aber die Gewerbefreiheit hat doch so tief Handel und Gewerbe heutzutage durchdrungen, daß wir an eine Durchführung des gutgemeinten Planes nicht zu glauben vermögen. Das gilt auch von dem sog. „bedingten Befähigungsnachweis".

In der 11. Kommission des Reichstages hat man einen Befähigungsnachweis für das Bauhandwerk angenommen. Er liegt im öffentlichen Interesse, denn es hat sich gerade in letzter Zeit in unheilvoller Weise gezeigt, welches Unglück heraufbeschworen werden kann, wenn nicht ordentlich ausgebildete Scharwerker ans Bauen gehen. Eine solche öffentliche Gefahr ist aber nicht bei allen Gewerben zu konstatieren. Die Kommission beschäftigte sich aber auch mit der Frage des Befähigungsnachweises im Handwerk überhaupt. Von den Mitgliedern der Mehrheit war ein Antrag eingebracht, im Rahmen der Novelle auch den kleinen" Befähigungsnachweis einzuführen, also zur Anleitung von Lehrlingen nur den zu berechtigen, der auch zur Führung des Meistertitels berechtigt ist, und, vorbehaltlich der Ausnahmen zugunsten dessen, der in besseren Fachschulen sich vorgebildet hat, den Meistertitel nur demjenigen zuzuerkennen, der die Meisterprüfung (statt bisher die Gesellenprüfung) bestanden hat. Der Staatssekretär Graf von Posadowsky war jedoch dagegen. Er empfahl, die vorliegende Gewerbenovelle nicht mit dieser weiteren und gesetztechnisch erst noch sorgfältiger durchzuarbeitenden Materie zu belasten, sondern sich einstweilen auf eine Resolution zu beschränken.

sich bemühen, bis zur weiteren Beratung im Plenum eine vollständig übersichtliche Stellungnahme der verbündeten Regierungen herbeizuführen. Der Antrag der Mehrheitsparteien wurde leider darauf zurückgezogen und in eine Resolution umgewandelt. In Verbindung damit beantragte der Abgeordnete Patzig eine zweite Resolution, die für alle Lehrlinge, Arbeitsburschen, jugendliche Arbeiter usw. den reichsgesetzlichen Zwang zum Besuch einer Fortbildungsschule verlangt. Beide Resolutionen wurden angenommen. Die Einführung des sogenannten ,,kleinen Befähigungsnachweises" halten auch wir für durchführbar, und wir wollen hoffen, daß es nicht bei der gefaßten Resolution wieder sein Bewenden hat. Wenn für das Baufach die Einführung eines Befähigungsnachweises im öffentlichen Interesse liegt, so möchten wir dieses öffentliche Interesse auch für den sogenannten „kleinen" Befähigungsnachweis reklamieren. Es liegt in der Tat im öffentlichen Interesse, daß der junge gewerbliche Nachwuchs durch kundige, tüchtige Meister seine Ausbildung erhält, wenn er dereinst imstande sein soll, gegen die Feinde, welche dem Handwerk drohen, anzukämpfen und sich im großen Konkurrenzkampfe zur Ehre und zum Segen seines Berufes durchzuschlagen. Wer nichts versteht, kann nur Unverständige bilden. Wer nichts gelernt hat, kann nicht lehren. Das sind Binsenwahrheiten. Aber wer das Gewerbeleben kennt, wird uns zugestehen, daß heute leider zu oft solche den Lehrherrn abgeben wollen, die selbst noch lernen müßten.

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Die herausdrehbare Mittelscheibe (zu dem Artikel „Neues vom Schaufenster").

Er werde

Die Bönhasen und Pfuscher schicken wieder nur solche aus ihren Betrieben in die Welt hinaus. Hier kann also sehr wohl behufs einer Gesundung der Verhältnisse im gewerblichen Leben eingesetzt werden. Schwierigkeiten werden dadurch nicht erwachsen, daß nur dem Meister die Ausbildung der Lehrlinge vorbehalten bleibt. Das ist ein Vorrecht, welches sich leicht begründen läßt! P.

Der Werdegang eines Goldschmiedemeisters der Gegenwart.

Eine Osterbetrachtung eines alten Goldschmiedemeisters.

Beim Eintritt ins vierte Lehrjahr muß der Lehrling soweit ausgebildet sein, daß er die einfacheren Arbeiten einer guten Goldschmiedewerkstätte mit ziemlicher Sicherheit anfertigen kann. Es muß sein Bestreben sein, die Anfertigung schwieriger, feinerer Artikel vorzunehmen. Der Lehrmeister ist mit Rat und Tat zur Hand. Er wird nachhelfen, wenn es einmal nicht so geht, wie es gehn soll. Der Lehrling übe sich in Brillant- und Diamantarbeiten, auch in besseren Herren- und Damen-Medaillons und sorge dabei für saubere Anlegung der Scharniere, eine Arbeit, welche alle Aufmerksamkeit beansprucht. Die Reparaturarbeiten müssen jetzt selbständig ausgeführt werden können; das Gravieren und Fassen muß ebenfalls mit Hilfe des Meisters jetzt vorwärtsgehen.

Nur

II.

Courage, Courage und nochmals Courage und viel Beharrlichkeit muß der Goldschmied haben!

Im vierten Lehrjahre hat der Lehrling ferner das Legieren der Metalle, das Schmelzen, das Reinigen der Feilung, das Färben, das Vergolden, das Versilbern, das Oxydieren usw. selbständig vorzunehmen und werden diese Arbeiten infolge der Hilfeleistungen bei denselben in den ersten Jahren keine großen Schwierigkeiten verursachen. Man lasse den Lehrling bei der Legierung des Metalles nicht nach einer Legierungstabelle arbeiten. Diese bringt ihm kein Verständnis, sondern man gebe ihm die Schrift „Das Legieren des Goldes und Silbers" von Joh. Schöller sen., Goldschmied, Materborn bei Cleve, in die Hand; diese Schrift erklärt

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