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Die Ausschaltung der Kunsthandwerker durch die Lehrer

in den Lehrwerkstätten der Kunstgewerbeschulen.

Referat des Vorsitzenden des Verbandes Deutscher Juweliere, Gold- und Silberschmiede,
Fischer, in der vom Fachverband zur Förderung der wirtschaftlichen Interessen
des Kunstgewerbes einberufenen Versammlung am 9. März 1906.

Meine sehr geehrten Herren! Die Kunstgewerbetreibenden fast aller Branchen befinden sich seit Jahren in einer immer mehr sich steigernden Errregung wegen der Konkurrenz, die ihnen durch die Lehrer an den Lehrwerkstätten der Kunstgewerbeschulen entstanden ist.

Nun würden ja unsere Kunstgewerbetreibenden eine loyale Konkurrenz gewiß nicht fürchten. Der Wettbewerb ist aber ein sehr ungleicher und ungerechter; denn die Lehrer an den Lehrwerkstätten tragen nicht die Lasten, die für den freien Kunstgewerbetreibenden unerläßlich sind, ganz abgesehen davon, daß die Position der Lehrer, welche meistens den Professorentitel erhalten, eine wesentlich günstigere ist. Infolge dieser besseren gesellschaftlichen Stellung ist es den Herren ermöglicht, in den wohlhabenden und den distinguiertesten Kreisen eingeführt zu werden, welche ihnen die größeren kunstgewerblichen Arbeiten zuführen können und auch tatsächlich zuführen.

Wie ist es nun gekommen, daß diese Kunstgewerbeschulen sich so schnell entwickeln konnten, bevor man festgestellt hatte, daß die Einrichtungen dem Kunsthandwerk und dem Kunstgewerbetreibenden von Nutzen seien. Denn es unterliegt doch gar keinem Zweifel, daß man mit der Schaffung der Kunstgewerbeschulen und Lehrwerkstätten beabsichtigte, das Kunstgewerbe zu heben, sowie aber auch den Kunstgewerbetreibenden neue Kräfte zugeführt werden sollten.

Ein Beispiel, wie solche Lehrwerkstätten entstanden sind, und wie sie noch entstehen, liegt hier vor. Es wird in dem Pforzheimer Beobachter aus Stuttgart geschrieben: „An der Kunstgewerbeschule hat sich schon seit Jahren in immer steigerndem Maße das Bedürfnis geltend gemacht, den theoretischen Unterricht nicht bloß wie jetzt schon in den Fächern des Modellierens, der Holzschnitzerei und des Ziselierens, sondern auch in den anderen geeigneten Fächern, insbesondere in der Möbelschreinerei, durch praktische Arbeiten in einer Lehr- und Versuchswerkstätte zu vervollkommnen."

Es ist also offensichtlich hier für diese Schule mit Lehrwerkstätte Propaganda gemacht und man ist wohl nicht im Zweifel darüber, aus welchen Kreisen diese Empfehlung herrührt.

In der Abgeordnetenkammer für Württemberg wurden, wie aus einem Bericht vom 17. Juli 1901 hervorgeht, 36 650 Mk. für Einrichtung einer Lehr- und Versuchswerkstätte an der Kunstgewerbeschule einstimmig angenommen.

Die Redner aller Parteien erklärten es für gut und notwendig, das Streben im Kunstgewerbe nach Fortschreiten zu unterstützen. Der Herr Kultusminister Dr. v. Weizsäcker dankte für die freundliche und erfreuliche Aufnahme der Forderung, betonte, daß die Pflege des Kunstgewerbes zu den schönsten Aufgaben eines deutschen Mittelstaates gehöre, und wünschte, daß der ehrliche Versuch, dem kunstgewerblichen Unterricht neue Bahnen zu öffnen, und gleichzeitig unserer Industrie fördernd zur Seite zu stehen, zu einem schönen Ziele führen möge.

Sie ersehen also auch hier aus diesen Ausführungen, daß es sich einmal darum handelte, neue Bahnen für das Kunstgewerbe zu schaffen, aber auch der Industrie fördernd zur Seite zu stehen. Nach allem, was wir nun bisher über diese Lehrwerkstätten erfahren konnten und auch was wir heute in dem ersten Teil dieser Verhandlungen gehört haben, ist die Aufgabe, dem Kunstgewerbe tüchtige Kräfte zuzuwenden, nicht erfüllt worden. Nebenher ist die Konkurrenz entstanden, weil die Herren Professoren ihre Privataufträge in den Lehrwerkstätten ausführen und ausführen lassen, durch Heranziehung der Schüler und Stipendiaten. Dieser Zustand ist auf die Dauer haltlos und muß dahin führen, daß die Kunstgewerbetreibenden als Mitbewerber um größere künstlerische Erzeugnisse ausgeschaltet werden.

Dem Fachverband sind eine ganze Reihe von Fällen, die Ihnen wohl zum Teil schon bekannt gegeben sind, zugegangen, welche die Schädigung der Kunstgewerbetreibenden zur Genüge beweisen. Ich erwähne hier nur aus dem Jahre 1902 ein silbernes

Taufbecken, nebst Kanne, Kruzifix und Leuchtern für die Königl. Hof- und Garnisonkirche in Potsdam, nach künstlerischen Entwürfen des Lehrers Roloff vom Kunstgewerbemuseum zu Berlin angefertigt. Hätte die Schule des Kunstgewerbemuseums nicht bestanden, so würde ganz selbstverständlich dieser große Auftrag den Kunstgewerbetreibenden zugute gekommen sein. So aber wurde die Arbeit dem Kunstgewerbemuseum zugeführt, und stellt dies doch ohne Zweifel eine Schädigung des freien Kunstgewerbes dar.

Ferner erinnere ich noch an den Pokal für die Stadt Köln, von welchem es ebenfalls heißt: „Mit der Ausführung wurde Herr Otto Roloff, Fachlehrer der Ziselierklasse der Berliner Kunstgewerbeschule, von dem auch der Entwurf stammt, betraut.

Interessant wäre es ja, zu wissen, wie der Herr Lehrer Otto Roloff zu diesem Auftrag gekommen ist; denn in Köln sind tüchtige Kunsthandwerkstätten vorhanden, die den Pokal mindestens ebenso vorzüglich ausgeführt hätten.

Noch andere Beispiele habe ich dem Verband seinerzeit mitgeteilt, doch wurde dem Vorstand des Verbandes die erfreuliche Mitteilung, daß die Verhältnisse an dem Platz sich wesentlich gebessert hätten. Diese Besserung ist also auf das Vorgehen von unserer Seite zurückzuführen.

Dennoch wird von den Lehrern an den Schulen die Tatsache der erheblichen Schädigung bestritten. Als ein Beweis dafür möge ein Vortrag dienen, den der Herr Prof. Dr. Julius Lessing, Direktor des Kunstgewerbemuseums in Berlin, vor etwa fünf Jahren über das Festzeug in Berlin gehalten hat. Der Herr äußerte sich dahin, nachdem er die Notwendigkeit hervorgehoben, für Grundsteinlegungen, Einweihungen von Gebäuden, Enthüllung von Denkmälern und sonstigen feierlichen Anlässen ein Gezelt zu schaffen, damit die Mitglieder unseres Herrscherhauses und andere hervorragende Persönlichkeiten dem Festvorgang beiwohnen können, daß nur in den seltensten Fällen, die Zeit und die Mittel es erlaubten, etwas wirklich Würdiges herzustellen. Zumeist begnügte man sich mit allerlei Aufputz, den die Tapezierer auf Lager hatten, aus irgend einem Geschäft wurde ein Teppich entliehen, besondere Not war mit den Stühlen, die, oft aus allen Ecken zusammengetragen, ein buntscheckiges, unwürdiges Bild boten.

Sie sehen also meine Herren, daß auch hier in dieser Darstellung schon eine gewisse Tendenz ersichtlich ist. Nun wird weiter das neue Festzeug besprochen und da heißt es denn: „Die Grundzüge des Ganzen sind durch den Direktor der Unterrichtsanstalt Prof. Ewald festgestellt, und die Ausführung ist von ihm geleitet worden", und weiter: „Diese Wandteppiche sind von Prof. Emil Doepler entworfen und in der Stickereiklasse des Museums unter Leitung von Frl. Ida Seliger ausgeführt. Hier wie bei allen übrigen Teilen des Festzeuges kam es darauf an, daß dieser große Staatsauftrag zugleich ein vollwertiges Lehrmaterial für die Unterrichtsanstalt des Museums sei."

Sie werden zugeben meine Herren, daß es Ehrensache auch der freien Kunstgewerbetreibenden gewesen wäre, einen solchen Staatsauftrag auszuführen.

Weiter heißt es in dem Vortrag des Herrn Prof. Dr. Lessing, nachdem die Wandteppiche und Stickornamente besprochen:

,,In ganz ähnlicher Weise sind die Holzarbeiten besprochen. Prof. Rieth übernahm mit seiner Klassse die Bearbeitung der sämtlichen Möbel, im Zusammengehen mit den Tischlern Olm und Karl Müller. Für die Schnitzereien stellte Prof. Taubert Modelle und Arbeiter, die Vergoldungen lieferte Noak, die Tapezierarbeiten Voigt, die Seidenbezüge die Städtische höhere Webeschule. An keiner Stelle trifft die häufig auftretende Behauptung zu, daß die Klassen der Lehranstalten dem freien Handwerk die Arbeit fortnehmen, überall wird Hand in Hand mit den besten Werkstätten gearbeitet, und die jungen Leute, die an derartigen, ganz vornehmen Aufträgen in den Klassen ausgebildet werden, sind ja gerade jene, die nach kurzer Frist

in das Handwerk zurücktreten und es mit den erworbenen Fähigkeiten befruchten."

Ferner wird noch angeführt, daß zu diesen Hauptstücken noch allerlei kleines Gerät hinzukommt. Die Metallarbeiten sind nach Entwürfen von Prof. Behrendt, in der Ziselierklasse von Prof. Roloff in vergoldetem Silber ausgeführt.

Sie ersehen nun aus diesen Ausführungen, daß der Herr Prof. Lessing die von den Kunstgewerbetreibenden behaupteten Schäden der Lehrwerkstätten als an keiner Stelle zutreffend erklärt, und doch liefert er selbst den schlagendsten Beweis durch seine Rede, daß sechs Professoren an den Entwürfen und an den Ausführungen zum großen Teil in den Lehrwerkstätten gearbeitet haben. Und man kann sehr wohl die Vermutung aussprechen, daß, wenn in einzelnen Fällen Kunsthandwerker herangezogen wurden, man diese Arbeiten damals, also vor etwa sechs Jahren, in den Lehrwerkstätten auszuführen noch nicht in der Lage war.

Ein anderer der Herren Professoren schreibt über diese Angelegenheit: „Ich erfahre soeben, daß die Goldschmiedevereinigung gegen die Herstellung von Kunstgegenständen der Fachlehrer an den Kunstgewerbeschulen stark agitiert. Wo diese kaum überlegte Agitation einzelner Leute hinführen soll, ist jedem Eingeweihten kaum verständlich. Man müßte an Brotneid einzelner denken, die dann in den Vereinen diese Agitationen betreiben." Sie sehen, eine sehr höfliche und sachliche Auffassung ist das nicht.

Um diese Mißstände zu beseitigen, wendete sich der Vorstand des Verbandes Deutscher Juweliere, Gold- und Silberschmiede am 21. Januar 1902 an den Herrn Kultusminister. In einem eingehend begründeten Schreiben wurden die Schädigungen nachgewiesen und schließlich der Antrag gestellt und die Bitte ausgesprochen, dafür zu sorgen, daß die geschilderten Schäden beseitigt werden.

Darauf erhielten wir von dem Herrn Kultusminister am 10. Mai 1902 folgende Entscheidung: „Auf die Eingabe vom 21. Januar d. Js. erwidere ich dem Verband Deutscher Juweliere, Goldund Silberschmiede, daß in der Fachklasse des Kunstgewerbemuseums für Metallarbeiten bei einer so weitgehenden Einschränkung, wie sie dortseits als wünschenswert bezeichnet wird, ein praktischer Unterricht nicht mit Erfolg würde betrieben werden können. Von der Generalverwaltung der Königlichen Museen ist bereits seit Jahren Anordnung getroffen, daß Anfertigung von Marktware von den Werkstätten des Kunstgewerbemuseums ausgeschlossen bleibt und daß nur künstlerisch zu lösende Einzelaufträge ausgeführt werden."

Also alle Kunsterzeugnisse sollen der Schule verbleiben, die Marktware dem Kunstgewerbetreibenden.

Sehr zutreffend schreibt ein Interessent dazu: „Was den Schlußsatz anbetrifft, daß die Anfertigung von Marktware ausgeschlossen ist und nur künstlerisch zu lösende Einzelaufträge ausgeführt werden, so ist, abgesehen von der ganzen Haltlosigkeit dieser Redewendung, zu bemerken, daß die Lehrwerkstätte eines Museums überhaupt nicht dazu da ist, um große Kunstwerke auszuführen, das soll man den Kunstgewerbetreibenden überlassen, die dafür ihre Steuern zahlen müssen, die Lehrwerkstätte soll nur dem Handwerk tüchtige, ausgebildete Kräfte zuführen, das ist ihre Aufgabe und weiter nichts. Eine Frage von so einschneidender Bedeutung mit glatten Redensarten abzutun, wie es hier geschieht, denen überall der Stempel der Hilflosigkeit aufgedrückt ist, ist doch eine etwas sehr starke Zumutung an die Leichtgläubigkeit der Antragsteller und verdient mit den kräftigsten Worten beantwortet zu werden."

Von einer Beantwortung in diesem Sinne haben wir aber doch abgesehen, weil wir die Zwecklosigkeit von vornherein eingesehen haben. Wir wandten uns jedoch an den Abgeordneten Kirsch-Düsseldorf, mit der Bitte, die Angelegenheit im Abgeordnetenhaus anzuregen, welcher in sehr klarer und übersichtlicher Weise in der 49. Sitzung am 17. März 1902 folgendes äußerte: „Mit dem Kunstgewerbemuseum ist eine Kunstgewerbeschule verbunden, die die Aufgabe hat, das Kunsthandwerk zu fördern und tüchtige Jünger des Kunsthandwerks heranzubilden. Sie ist vor allen Dingen nicht dazu bestimmt, in Konkurrenz zu treten mit den einzelnen Kunsthandwerkern oder dem Kunsthandwerke selbst. Nun wird aber Klage darüber geführt und namentlich geschieht das in jetziger Zeit, wo ein Teil des Kunsthandwerks mehr als sonst darniederliegt wegen der allgemeinen finanziellen Deroute

daß in der Kunstgewerbeschule, besonders in der Werkstätte der Fachklasse für Ziseliere, Gegenstände hergestellt werden, die weiter verkauft wurden, daß sogar Bestellungen auf solche Arbeiten angenommen werden. Der Kunsthandwerker muß sich ja sagen, daß, wenn in solchen, von dem Staat hergestellten Werkstätten, wo die Lehrlinge doch wesentlich unter der Leitung der betreffenden Lehrer zu lernen haben, kunstgewerbliche Gegenstände zum Verkauf angefertigt werden, dadurch eine für den Kunsthandwerker gefährliche Konkurrenz schon deshalb eintritt, weil er sich auf eigene Kosten die Werkstätte halten und daher nicht so billig zu liefern imstande ist, wie das seitens der Kunstgewerbeschule hinsichtlich der dort angefertigten Kunstgegenstände geschehen kann. Eine Beseitigung dieses Übelstands wird sich ja wohl nicht gänzlich erreichen lassen, weil immerhin solche Gegenstände angefertigt werden müssen, die als Vorbilder für das Kunsthandwerk im Lande zu dienen haben; die neuen Formen müssen in die Wirklichkeit praktisch übertragen, es muß dem Kunsthandwerker gezeigt werden, was die Neuzeit auf diesem Gebiet vermag. Aber, wie gesagt, es wird darüber Klage geführt, daß gewissermaßen ein unlauterer Wettbewerb dadurch entstanden ist, daß dort zuviel derartige Sachen angefertigt und in den Handel gebracht werden. Ich hoffe, daß die Generaldirektion der Museen dieser Sache näher treten und eine eingehende Prüfung vornehmen wird. Wir haben ja im Extraordinarium dieses Etats einen Betrag von 30 000 Mk. ausgeworfen, der zur Anfertigung von kunstgewerblichen Gegenständen für den Unterricht bestimmt ist. Das geschieht aber ausdrücklich unter Hinweis darauf, daß der Unterricht in der Kunstgewerbeschule gefördert werde. Das ist das Prinzip, das vor allen Dingen bei jener Schule hochgehalten werden muß."

Infolge dieser Rede, die alle unsere Wünsche zusammengefaßt hat, erwiderte der Herr Generaldirektor der Museen, Herr Regierungskommissar Dr. Schöne: „Ich möchte dem Herrn Abgeordneten nur mit zwei Worten erwidern, daß die Verwaltung sich wohl bewußt ist, daß der Betrieb einer Lehrwerkstätte, um die es sich hier handelt, nicht ohne die Gefahr besteht, zu solchen Befürchtungen, wie der Herr Abgeordnete sie hier ausgesprochen hat, Anlaß zu geben. Das hat dazu geführt, daß schon vor mehreren Jahren eine besondere Prüfung der Verhältnisse vorgenommen ist und ein besonderes Reglement für den Betrieb dieser Unterrichtswerkstätten bei dem Kunstgewerbemuseum erlassen worden ist, dessen Grundgedanke der ist, von diesen Werkstätten alle Arbeiten auszuschließen, die nicht für den Unterrichtsbetrieb, für die Belehrung und Ausbildung der Schüler des Kunstgewerbemuseums brauchbar, wirksam und fruchtbar sind. Es ist also ausgeschlossen alle Massenarbeit, alle Herstellung von gleichgültigen Gebrauchsgegenständen, an der die jungen Leute entweder nichts oder sehr wenig lernen würden; der ganze Betrieb ist auf solche Arbeiten beschränkt, die für die Ausbildung der jungen Leute nach den verschiedenen Richtungen, in denen sie deren bedürfen, von Bedeutung und fruchtbar sind. Soweit meine Kenntnis reicht, ist keinerlei Abweichung von diesem Reglement vorgekommen. Die Übersicht, die wir kürzlich mal eingefordert haben, über die in den betreffenden Werkstätten ausgeführten Arbeiten, steht durchaus im Einklang mit diesem Reglement und ich hoffe nicht, daß irgend etwas vorgekommen ist, was zu ernsten Klagen in dieser Richtung wirklich Anlaß geben könnte. Die Verwaltung wird nicht ermangeln, ein wachsames Auge über diesen Betrieb zu halten und dafür zu sorgen, daß zu derartigen Beschwerden auch in Zukunft kein Anlaß geboten werde."

Sie ersehen also aus diesen Ausführungen, daß auch diesen Herren die Miẞstände, welche durch die Lehrwerkstätten hervorgerufen werden, unbekannt geblieben sind. Und dies ist sehr erklärlich, weil die Information stets von Herren ausgeht, über die wir Klagen zu führen wohl berechtigt sind.

Was nun das Reglement anbetrifft, mit welchem die ausgeführten Arbeiten durchaus im Einklang stehen sollen, so liegt mir hier ein sehr dehnbares Exemplar vor. Es heißt im § 3 der Dienstanweisung für Direktoren über die Neben imter und Nebenbeschäftigung des Direktors, daß zur Übernahme von Nebenarbeiten, wenn sie längeren Zeitaufwand oder die Übernahme rechtlicher Verpflichtungen bedingen, die Genehmigung des Regierungspräsidenten erforderlich ist. Ohne weiteres gestattet sind Nebenarbeiten geringeren Umfanges, vorausgesetzt, daß sie das Interesse der Anstalt nicht beeinträchtigen. In der Dienstanweisung B für das Lehrpersonal heißt

es in § 3 über die Nebenbeschäftigungen der Lehrer: „Zur Übernahme größerer Nebenarbeiten von längerer Dauer ist die Genehmigung des Direktors erforderlich. Vorübergehende kleinere Nebenarbeiten dürfen ohne besondere Erlaubnis übernommen werden. Zu ihren Privatarbeiten dürfen die Lehrer die Schüler der Anstalt nur mit Genehmigung des Direktors heranziehen."

Sie werden zugeben, meine Herren, daß nach Lage der Sache

anzunehmen ist, daß diese Genehmigung seitens der Herren Direktoren ohne weiteres erfolgt. Der Schlußsatz in der Dienstanweisung sagt sehr deutlich, daß die Lehrer zu ihren Privatarbeiten die Schüler der Anstalt nur mit Genehmigung des Direktors heranziehen dürfen. Nun, auch diese Genehmigung scheint stets erteilt zu werden: denn sonst würden die vielen Beschwerden der Kunstgewerbetreibenden nicht vorhanden sein. (Schluß folgt.)

Der Krummstab der Aebtissin vom Kloster Drübeck, der ihr am 1. April vom Kaiser überreicht wurde, ist, wie wir erfahren, im Auftrage des Kaisers von Professor Döpler d. J. entworfen worden. Er ist in vergoldetem Silber gehalten, mit Grubenschmelz und mit Halbedelsteinen besetzt, von Otto Roloff ausgeführt worden. Das Sudarium daran besteht aus resedagrüner Seide mit Goldstickerei.

Von Kunstgewerbeschulen.

Die Fach- und Zeichenschule der Juweliere, Gold- und Silberschmiede in der neuen städtischen Schule in Berlin, Koppenplatz 12 hält vom Sonntag bis Dienstag eine Schülerarbeiten-Ausstellung ab. Diese ist bei freiem Eintritt geöffnet: Sonntag von 11-4 Uhr, Montag und Dienstag von 5-9 Uhr. Sie umfaßt Modellierarbeiten, kunstgewerbliche Zeichnungen, Schmuckentwürfe, Fachzeichnungen von Silbergefäßen und praktische Ausführungen von Schmuckgegenständen.

Aus Innungen und Vereinen.

Der Goldschmiede-Verein ,,Dinglinger" in Dresden hielt am Sonnabend den 31. März d. Js. seine erste Hauptversammlung ab. Nach Verlesung der Jahresberichte folgte die Entlastung des Gesamtvorstandes, und wurden bei der Neuwahl wiedergewählt die Herren Fr. Scharf, Vorsitzender und R. Kusche, Kassierer; ferner die Herren G. Poock als Schriftführer und A. Dombrowski als Revisor. In den Vergnügungsausschuß wurden gewählt die Herren Irmscher, Hünicke und Girbig. Aus den Jahresberichten sei erwähnt: Der Kassenbestand beträgt 115 Mk. Im Laufe des Jahres wurden 17 Kollegen als Mitglieder neu aufgenommen. Leider mußten aber einige der Kollegen wegen Stellungswechsel den Verein wieder verlassen, so daß die Mitgliederzahl augenblicklich 30 beträgt. Die 22 Versammlungen im Jahre waren durchschnittlich von 20 Kollegen besucht. Verschiedene Beschlüsse und Einrichtungen verdienen wohl erwähnt zu werden: Eine Unterstützungskasse wurde eingerichtet, aus welcher Mitglieder, welche stellungslos werden, kleine Unterstützungen erhalten. Fremd zugereiste Kollegen, welche die Versammlungen besuchen, erhalten ebenfalls, soweit sie unterstützungsberechtigt sind, 1,00 Mk. Mitgliedern werden bei Stellungswechsel 3,00 Mk. für Inserate in den Fachzeitungen gewährt. Ein Briefkasten ist eingerichtet und werden Anfragen fachlicher Art in derselben Versammlung besprochen und Auskunft erteilt. Die Vereinsbibliothek wurde fleißig benutzt und sind wir jedem Kollegen, welcher dem Verein Bücher und Werke, welche von fachlicher Bedeutung für Gold- und Silberschmiede, Graveure und Ziseleure sind, dankbar, wenn er uns die Bezugsquellen derselben angibt. So ist der Verein stets bemüht, trotz der geringen Monatsbeiträge, seinen Mitgliedern neue Vorteile zu bieten, und es ist darum wirklich zu beklagen, daß die große Mehrzahl der Kollegen in Dresden dem Verein immer noch fernstehen und den zahlreichen Einladungen so wenig Beachtung schenken. Möge es dem neuen Vorstand vergönnt sein, ebenso für den Verein zu wirken wie dem vorjährigen, um ebenfalls die Anerkennung und den Dank der Mitglieder für seine Arbeiten zu erhalten, und möge unser Gut Borax!" in der nächsten Hauptversammlung von der doppelten Anzahl Stimmen erschallen. Alle Zuschriften beliebe man an Herrn Fritz Scharf, Vorsitzenden, Dresden-A., Terrassen-Ufer 25, zu senden.

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G. P.

Rechtsrat, Rechtsschutz für den Goldschmied.

Wichtige gerichtliche Entscheidungen.

Das Ergebnis der Gesellenprüfung kann weder der Lehrling noch sein Lehrherr anfechten. Beide haben kein Beschwerderecht und es gibt auch keine Stelle, die zuständig wäre, Beschlüsse des Gesellenprüfungsausschusses infolge erhobener Beschwerde oder von Amts wegen aufzuheben. Die Aufsichtsbehörde hat nur das Recht, den Vorsitzenden des Prüfungsausschusses nötigenfalls durch Androhung von Ordnungsstrafen anzuweisen, den Beschluß zu beanstanden, d. h. wenn Gründe dafür vorliegen. Selbstverständlich

kann der Vorsitzende auch ohne Anweisung der Behörde von seinem Beanstandungsrecht Gebrauch machen. Insbesondere werden Ordnungswidrigkeiten beim Verlaufe der Prüfung Veranlassung zur Beanstandung geben. Die Beanstandung hat die Wirkung, daß der Beschluß vorläufig nicht in Kraft tritt und nicht zur Ausführung gelangt. Ihre Rechtsmäßigkeit hat der Ausschuß der Handwerkskammer endgültig nachzuprüfen. Wird sie anerkannt, so ist der Beschluß damit hinfällig und der Prüfungsausschuß hat alsdann erforderlichenfalls einen neuen Beschluß zu fassen. Wird die Anerkennung dagegen versagt, so bleibt der Beschluß bestehen. Sind Ordnungswidrigkeiten bei der Prüfung vorgekommen, so steht es den Beteiligten frei, sie zur Kenntnis der Aufsichtsbehörde zu bringen und diese dadurch zur Einleitung des Verfahrens zu veranlassen.

Zur Frage, wann ein Wanderlager vorliegt, hat das Preußische Kammergericht eine wichtige Entscheidung getroffen. Der Fall war folgender: Ein Händler hatte an einem fremden Orte in einem Gastzimmer zwei Wanduhren aufgehängt und den Wirt beauftragt, sie für ihn zu verkaufen, falls sich unter den Gästen Abnehmer fänden. Im Verlauf von zwei Wochen hatten im ganzen etwa 5 Uhren, aber gleichzeitig nie mehr als 1-2 Uhren in dem Gastzimmer gehangen, da der Händler jedesmal nach dem Verkaufe einer Uhr eine andere brachte. Die Staatsanwaltschaft erhob Anklage gegen den Händler wegen unbefugter Veranstaltung eines Wanderlagers. Sie vertrat dabei den Standpunkt, daß für den Begriff des Wanderlagers der Wert und Umfang der Warenbestände unerheblich sei. Das Kammergericht sprach den Angeklagten frei, weil ein Bestand von höchstens zwei Uhren nicht als ein Lager anzusehen sei. Nach dem Sprachgebrauche sei die erste Voraussetzung für den Begriff des Wanderlagers das Vorhandensein eines Warenlagers, d. h. einer Ansammlung von Waren. Ein bedeutender Bestand sei zwar nicht erforderlich, man werde aber von einem Lager dann nicht sprechen können, wenn die Menge der vorhandenen Waren von ganz geringem Umfange sei. Da dies im Streitfalle zutreffe, so sei die Freisprechung des Angeklagten begründet. Es sei noch bemerkt, daß das Kammergericht in einem früheren Falle einen Bestand von 8 Paar Stiefeln als ein Wanderlager angesehen hat.

Büchertisch.

Formen und Gießen. Eine vollständige, technische Anleitung und genaue Beschreibung aller im Kunsthandwerk und Gewerbe angewandter Materialien, als Gips, Wachs, Schwefel, Leim, Harz, Guttapercha, Ton, Lehm, Sand und deren Behandlung behufs Darstellung von Gipsfiguren, Stukkatur, Ton-, Zement-, Steingut- usw. Waren, sowie der bei Guß von Statuen, Glocken und in der Messing-, Zink-, Blei- und Eisengießerei vorkommenden Gegenstände. Mit 22 Abbildungen. Von Eduard Uhlenhuth, Bildhauer. Das Buch erscheint in der fünften, vermehrten und verbesserten Auflage in A. Hartlebens Verlag, Wien und Leipzig zu dem billigen Preise von 2.80 Mk. gebunden. Das Buch als Anleitung zum Gießen sollte in keiner Werkstattbibliothek fehlen. Es ist in seiner Ausgestaltung und Bearbeitung so ausführlich, klar und verständlich geschrieben, daß es wirklich als eine Volksausgabe anzusehen ist. Obschon das Gießen von Gold und Silber wenig ausführlich darin beschrieben ist, so wäre es doch recht sehr zu empfehlen das Buch zu kaufen und zu lesen, aber gründlich zu lesen. Der Verfasser desselben, Herr Uhlenhuth, der von Beruf Bildhauer ist und beim Bronzeguẞ vieler von ihm selbst geschaffenen Kunstwerke das Formen und Gießen derselben geleitet und kenni, gibt darin eine Menge Ratschläge. Er behandelt in seinem Buche mit Rücksichtnahme auf alle Gewerbe, die mit der Gießerei zu tun haben, das Formen und Gießen in Gips, die Herstellung von Formen aus Materialien wie Leim, Ton, Harz und Guttapercha zum Abformen, die Gußformen und Formen für Galvanoplastik, die Herstellung von Modellierwachs usw. Auch das Metallgießen, besonders der Eisen- und Bronzeguß und die dazu gehörenden Materialien, sind ausführlich beschrieben; das Formen in Sand, die Legierungen der dazu gehörenden Metalle (Kupfer, Zink, Blei, Zinn, Antimon usw.) - kurz es ist viel darin enthalten, was zum Lernen wert und daher allen zum Lesen zu empfehlen wäre. Das Buch ist auch durch den Verlag der Deutschen Goldschmiede-Zeitung zum obigen Preise zu beziehen.

Patente und Gebrauchsmuster.

Patent - Anmeldungen. 31b. O. 4661. Verfahren zum Einbringen und Festpressen des Sandes in den Formkasten. Gustav Adolf Oertzen, Düsseldorf, Moltkestr. 87. 18. 10. 04.

49b. V. 5945. Feile mit kreisbogenförmigen Zähnen. Alexis Vernaz, Yverdon (Schweiz); Vertr.: Dr. B. Alexander Katz, Pat.Anw., Görlitz. 25. 3, 05.

4b. D. 16119. Lichtverteiler für Fenster, Oberlichte u. dgl. Edward John Dobbius, London; Vertr.: P. Brögelmann, Pat.Anw., Berlin W. 8. 4. 8. 05.

42h. M. 28751. Zusammenlegbare Brille mit verstellbarem Steg; Zus. z. Anm. M. 27117. Dr. Elie Mirovitsch, Paris; Vertr.: C. Fehlert, G. Loubier, F. Harmsen u. A. Büttner, Pat.-Anwälte, Berlin SW. 61. 15. 12. 05.

22g. B. 39072. Goldschlägerhäutchen. Frederick Elijah Blaisdell, London; Vertr.: S. Goldberg, Pat.-Anw., Berlin SW. 13. 27.1.05. 48 b. B. 39693. Verfahren zur Herstellung einer reine Silbersalze enthaltenden Anreibelösung durch Lösen von Chlorsilber in einem Reduktionsmittel und Zusatz von Schlemmkreide. Walther Bölsterli, Winterthur (Schweiz); Vertr.: W. Hupfauf, Pat.-Anw., Düsseldorf. 7. 4. 05.

Patent - Erteilungen. 7c. 170 169. Vorrichtung zur Herstellung von hohlen Gegenständen aus Blech durch Pressen unter Anwendung von Außendruck. Eberhard Schumacher u. John Hodgson Tyson, Darlington (Engl.); Vertr.: Max Löser, Pat.-Anw., Dresden 9. 4.3.05.

12h. 170175. Elektrode, bestehend aus einem der Stromzuleitung dienenden Kohlekern und einer umgelegten Platin- oder Platiniridiumfolie. Dr. Felix Oettel, Radebeul b. Dresden. 13.4.05.

44 a. 170197. Armband, Hals- oder Fingerring. Emil Drews, Pforzheim, Lindenstr. 39. 25. 8. 03.

12d. 170350. Filter mit vom Filterabflußrohr getragenen, frei herabhängenden Filtersäcken. William Kathol, Vailsburg, Essex County (V. St. A.); Vertr.: Karl Merz, Pat.-Anw., Frankfurt a. M. 15. 5. 04. Für diese Anmeldung ist bei der Prüfung gemäß dem Unionsvertrage vom 20. 3. 83 und 14. 12. 00 die Priorität auf Grund der Anmeldung in den Vereinigten Staaten von Amerika vom 3. 7. 03 anerkannt.

31 c. 170 480. Modellpulver. Berliner Form-Puderwerke Fritz Kripke, Berlin. 19. 3. 05.

Gebrauchsmuster - Eintragungen. 255577. Sektrührer in Silber. Hugo Steinkopf, Juwelier, Leipzig.

44 a. 271 051. Schnallenverschluß mit Durchsteckzunge und Haltezapfen. Paul Pfeiffer, Pforzheim. 21. 12. 05. P. 10715.

44 a. 271 296. Schutzkappe für Damenhutnadeln. Eduard Jacobsohn, Berlin. 27. 1. 06. J. 6218.

44 a. 271297. Spiralförmige Nadel zur Befestigung von kleinen Schmuckgegenständen an einer Stoffunterlage. Hirsch & Fürst, Wien; Vertr.: C. Fehlert, G. Loubier, F. Harmsen u. A. Büttner, Patent-Anwälte, Berlin SW. 61. 27. 1. 06. H. 29041.

44 a. 271551. Glieder zur Dehnbarmachung eines dreireihig schloßfreien Gliederarmbandes, deren gekuppelte äußere Glieder eine Nase tragen, welche die Bodenplatte der beweglichen mittleren Glieder führt und deren Haube eine Schraubenfeder zwischen Nase und Stoßfläche aufnimmt. J. Emrich, Pforzheim. 27. 12. 05 E. 8661. 44 a. 271933. Aus Draht gebogene, sich selbsttätig schließende Knopföse. J. S. Römpler, G. m. b. H., Erfurt. 5. 2. 06. R. 16860.

87 d. 271966. Hammer mit Ausfräsung zur Aufnahme einer Platte mit Befestigungsschraube für den Stiel. Paul Riehle, Leipzig-Reudnitz, Bergstr. 21. 8. 12. 05. R. 16597.

Frage- und Antwortkasten.

Frage 552. Welche Firma erzeugt Maschinen zur Anfertigung
von Brissuren für Ohrgehänge?
E. B. in O.
Frage 554. Wer fabriziert Broschen, Vorstecknadeln usw. für
Bienenzüchter?
J. S. in Pf.
Frage 555. Ich möchte die Sterbemünze König Alberts und
König Georgs verkaufen.
O. Z. in M.

Frage 558. Wie werden aus Messingblech gefertigte Gegenstände gefärbt (oxydiert)? 1. Stahlgrau, 2. schön Braun, womöglich matt. An den Gegenständen ist auch mit Zinn gelötet? C. F. in E.

Frage 559. Wie kann bei gepreßtem Messing (Firmaplättchen)
die Schrift schwarz gemacht werden, damit dieselbe recht deutlich
hervortritt (die Schrift ist vertieft gepreßt). Ein Lackieren der
Buchstaben oder Ausfüllen mit schwarzem Wachs ist aus-
geschlossen.
C. F. in E.

Frage 562. Wer liefert Poliermittel für Stahlblech-Massenartikel,
die in der Scheuertrommel verwendet werden? Fr. S. in G.
Frage 563. Wie legiert man gutes weiches Goldlot aus einem
10 Mk. -Stück?
E. F. in L.
Frage 564. Wer liefert Preßteile für Kirchensachen billigst?
E. F. in L.
Frage 565. Ich bitte um gefl. Angabe einiger Firmen, welche
Rosenkranzschnüre fabrizieren?
J. Sch. in P.

Frage 566. Wer liefert billigst in großen Quantitäten sogen. Slave bangles", ein runder hohler Messing-Reifen vergoldet, ohne Schloß oder überhaupt Oeffnung, als Armband dienend? K.

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Frage 567. Wer liefert gute, augenblicklich gangbare Artikel irgend welcher Art, besonders Bijouterie-Artikel (Gablonzer ausgeschlossen) im Preise von 15-24 Mk. p. Groß? Offerte mit Muster erbeten. K.

Frage 568. Wie verhindert man das Braun- und Schwarz-
werden unechter Bijouterie- und Metallgegenstände in wirksamer
Weise? Das sogen. Zaponieren hat sich nicht immer zweckdien-
lich erwiesen.
P. H. in B.

Frage 569. Wer erzeugt oder von wo bezieht man die Spazier-
stöcke mit imitierten Silbergriffen mit der Marke Nikel-Silver?
Dieselben sind schön gearbeitet.
A. P. in D.

Frage 570. Wer ist der Fabrikant, der Reklame - Ehering-
Ständer, wo die imitierten Trauringe so arrangiert sind, daß die-
selben einen Turm bilden? Das Ganze in unecht und vergoldet.
F. O. in M.

Antworten:

Zu Frage 528. Uhrschlüssel-Anhänger in Form eines Gewehres, 5 cm lang, liefert die Firma Rudolf Rein & Co. in Gablonz a. N. Zu Frage 541. Imitation von Filigran-Nippes liefert die Firma Rudolf Rein & Co. in Gablonz a. N.

Zu Frage 543 Meterketten aus Aluminium auf selbstgebauten Kettenmaschinen fabrizieren Stockert & Co., Pforzheim.

Zu Frage 544. Vernickelte Anhänger zum Oeffnen, als Totenkopf, Nuß, Eichel und Glücksschwein, liefert die Firma Rudolf Rein & Co. in Gablonz a. N.

Zu Frage 556. Fragliche Nadeln in Gold und Silber und vergoldet liefert: Jung & Grimm, Bijouterie - Fabrik in Pforzheim, Lindenstr. 75.

Zu Frage 557. Höflichst bezugnehmend auf Ihre Frage bin ich in der Lage, Ihnen erschöpfende Auskunft zu geben. Ebenso liefere ich die dazu gehörenden Einrichtungen in modernster Ausführung nach langjähriger Erfahrung. R. Wittlinger, Spezial-Maschinenbauanstalt in Stuttgart.

Zu Frage 560. Photographie-Rahmen in Leder mit Bronze und Silberbeschlägen oder auch versilbert liefern in allen vornehmen, aparten Fassons Fr. Curtze & Co., Fabrik feinster Lederwaren, Stuttgart. Funke & Brüninghaus, Lüdenscheid (Westf.). Ferd. C. Henzler, Silberwaren-Fabrik, Hanau.

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Zu Frage 561. Rubin-, Saphir- und Smaragd-Rohsteine liefern: P. A. Thomson, Hamburg, Raboisen 103. - Jakob Hoelzer, Steinhändler in London W., Poland Street 37, Oxford Street.

Für brieflich gewünschte Fragebeantwortung bitten wir das Porto beizufügen. Dle Herren Fabrikanten, Grossisten und Detailleure werden in Ihrem und Aller Interesse höflichst aufgefordert, von der allezeit kostenfreien Benutzung dieser Abteilung den ausgiebigsten Gebrauch zu machen, Fragen allgemeiner und technischer Art uns einzusenden und an deren Beantwortung sich zu beteiligen. Die Aufnahme einer Antwort erfolgt in jedem Einzelfalle auf ausdrücklichen Wunsch. Auch dieser Teil unseres Blattes ist dazu geschaffen, zur gegenseitigen Belehrung beizutragen. Frage 537. Wer ist der Fabrikant des Ohrlochstechers „Schmerzlos"? K. & W. in P. Frage 546. Kann mir einer der Herren Kollegen sagen, wer der Fabrikant von Silberwaren ist, die als Warenzeichen drei in einem Oval (oder Kreis) befindliche Kugeln tragen? F. A. in E. Frage 551. Welche Firma liefert die Email - Aufsätze für SilberOhrringe? E. B. in O. Nachdruck aus dem Inhalt vorliegender Zeitung ist nur mit Erlaubnis der Redaktion und unter genauer Quellenangabe gestattet.

Zu Frage 563. Weiches Goldlot (für 8- und 14kar. Gold)
legiert man auf folgender Weise:
Ein 20 Mk.-Stück.
Feinsilber

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Legierkupfer

Messing.

Spiauter (kann auch wegbleiben)

8,0 gr. 28,8

6,4 7,2

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"

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0,6

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Die Ausschaltung der Kunsthandwerker durch die Lehrer
in den Lehrwerkstätten der Kunstgewerbeschulen.

Referat des Vorsitzenden des Verbandes Deutscher Juweliere, Gold- und Silberschmiede,
Fischer, in der vom Fachverband zur Förderung der wirtschaftlichen Interessen
des Kunstgewerbes einberufenen Versammlung am 9. März 1906.

(Schluß.)

vermeiden, was mit dem Betriebe gewerblicher Werkstätten kollidieren oder als Preisdrückung angesehen werden könnte. Ebenso sind bezüglich der Verwertung der von Schülern der Anstalt selbstständig nach eigenen Entwürfen ausgeführten Arbeiten Bestimmungen getroffen, welche dem Erlasse des Herrn Ministers für Handel und Gewerbe vom 15. Dezember v. Js. entsprechen."

Lehrlings-Prämiierung.

Unser Preisausschreiben für die Prämiierung von LehrlingsArbeiten, mit dem wir dieses Jahr hervorgetreten sind, ist von allen Seiten, die wir darüber hörten, sehr sympathisch aufgenommen worden. Wir bitten deshalb alle Meister, welche Lehrlinge beschäftigen, die letzteren zur Teilnahme zu veranlassen.

Nach diesen Mißerfolgen wendete sich der Vorstand unseres Verbandes dem Fachverband für die wirtschaftlichen Interessen des Kunstgewerbes zu. Die rührige Tätigkeit dieses Verbandes führte dahin, daß auch die Handelskammer sich sehr eingehend mit dieser Frage beschäftigte. In verschiedenen Sitzungen des Fachverbandes und der Handelskammer haben wir eine Reihe von Schäden aufgeführt und sind diese von der Handelskammer dem Herrn Kultusminister eingereicht. Hierauf erfolgte am 18. März 1905 ein Schreiben an die Handelskammer zu Berlin mit folgendem Wortlaut: „Auf die gefälligen Schreiben vom 2. Februar und 10. März d. Js. erwidere ich der Handelskammer nach Anhörung der Generalverwaltung der hiesigen Königlichen Museen ergebenst, daß auch den Fachlehrern an der Unterrichtsanstalt des hiesigen Kunstgewerbemuseums bei ihrer für einen fruchtbaren Unterrichtsbetrieb unerläßlichen eigenen künstlerischen Tätigkeit durch bestimmte Anweisungen zur Pflicht gemacht ist, alles zu

Wir möchten nochmals darauf hinweisen, daß der Bedeutung der Sache entsprechend die Erledigung und die Beurteilung in ernster. Weise vorgenommen wird. Wir wollen, wie wir dies ausgeführt haben, nichts anderes mit diesem Ausschreiben erzielen, als die LehrlingsAusbildung zu fördern, und werden als Preisrichter nur tüchtige und erfahrene Männer heranziehen, so daß unsere Prämiierungen bedeutungsvoll sind und fachlichen Wert besitzen. Als Termin für Einlieferung der Arbeiten haben wir den 30. April festgesetzt. Im übrigen verweisen wir auf die bereits mitgeteilten Bedingungen.

Sie ersehen aus dieser Antwort, daß sie schon ganz anders lautet als wie die vom 10. Mai 1902, was ja auch ganz natürlich; denn eine Handelskammer soll eine größere Bedeutung haben und findet natürlich mehr Beachtung als wie ein Verband.

In diesem Schreiben wird nun auf den Erlaß des Herrn Handelsministers vom 15. Dezember 1904 hingewiesen. Ich halte es für erforderlich, Ihnen einige Stellen daraus vorzutragen, damit es möglich ist, zu beurteilen, ob auf Grund dieser Verordnung der bestehende Mißstand beseitigt werden kann. Unter den Mißständen sind auch die gemeint, daß die jungen Leute, welche ohne gründ

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