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Fig 7.

а

Fig. 8.

m

Einzelheiten und Fig. 7 und 8 die Anordnung des Verschlusses beispielsweise an einem Kettenarmband. Der senkrecht zur Gliederg ebene angeordnete Verschluß besteht aus dem Schließgehäuse a und der Schließplatte b. Das Gehäuse selbst (Fig. 1) besteht aus einer oben im Winkel umgebogenen Platte d und zwei vorn seitlich angeordneten Plättchen c, welche als Führung dienen. In

dem Gehäuse ist eine Feder f (Fig. 6) mit Nase o und Kopf i derart angeordnet, daß beim Einschieben des Schließgehäuses a in die Schließplatte b von oben Nase o infolge der Feder selbsttätig in die Oeffnung m der Schließplatte einspringt, wodurch der Verschluß herbeigeführt wird. Da sowohl Schließgehäuse a als auch Schließplatte b senkrecht zur Zugrichtung der Kette angeordnet sind, nehmen die Gleitflächen h und g der Schließkörper a und b beim Tragen des Armbandes den Zug auf und entlasten somit die Feder. Das Oeffnen des Verschlusses erfolgt durch Zurückdrücken des Knopfes i, wodurch die Nase o die Feder ƒ aus der Oeffnung m wieder herausdrückt. In dieser Stellung können beide Schließkörper durch Verschieben voneinander getrennt werden. PatentAnspruch: Schnappfederverschluß für Armbänder, dadurch gekennzeichnet, daß der Verschluß rechtwinklig zur Zugrichtung der Kette angeordnet ist, so daß die Gleitflächen (g h) der Schließkörper (a b) den Zug aufnehmen und dadurch eine Entlastung der Feder (f) bewirken.

Büchertisch.

Meyers Großes Konversations-Lexikon. Ein Nachschlagewerk des allgemeinen Wissens. Sechste, gänzlich neubearbeitete und vermehrte Auflage. Mehr als 148000 Artikel und Verweisungen auf über 18240 Seiten Text mit mehr als 11000 Abbildungen, Karten und Plänen im Text und auf über 1400 Illustrationstafeln (darunter etwa 190 Farbendrucktafeln und 300 selbständige Kartenbeilagen), sowie 130 Textbeilagen. 20 Bände in Halbleder gebunden zu je 10 Mk. oder in Prachtband zu je 12 Mk. (Verlag des Bibliographischen Instituts in Leipzig und Wien.) Daß Meyers Großes Konversationslexikon auf dem Gebiete der Naturwissenschaften und Technik stets nur Vorzügliches leistet, ist sattsam bekannt. Es wäre deshalb nicht nntwendig, für den soeben erschienenen XII. Band diese Vorzüge wieder hervorzuheben, wenn nicht die prächtigen technischen Tafeln, die gerade diesen Band wieder besonders auszeichnen, einen Hinweis verdienten. Sie sind fast sämtlich durch Aufnahme von einer ganzen Reihe neuer Typenbilder derartig verändert worden, daß sie fast als neue gelten können. Vor allem sind es die Tafeln,,Lokomobilen“, „Lokomotiven“, „,Leuchttürme“, „Laf

feten",,,Elektrische Läutapparate", ,,Luftpumpen" und ,,Luftschifffahrt". Von naturwissenschaftlichen Artikeln sind die meteorologischen über,,Luft“, „Luftelektrizität“, „Luftdruck“, „Lufttemperatur", sowie die über ,,Licht",,,Lichtelektrische Erscheinungen", der geologische über „,Löß", die botanischen über Leitbündel",, Lärche", „Linde“, mit schönen Tafeln, sowie die „Landbauzonen“ bemerkenswert. Für den Geologen gibt die Beilage,,Landesaufnahme in den wichtigsten Ländern" eine sehr gut geordnete Uebersicht der veröffentlichten wichtigsten Kartenwerke des topographischen Bureaus; dieser Artikel wird glücklich ergänzt durch die ,,Landkartendarstellung", die in Wort und Bild die bei dem Kartenentwurfe maßgebenden Prinzipien erklärt Landwirtschaftliche Betriebe aller Art, Maschinen usw. kommen in den vielen, die Landwirtschaft betreffenden Artikeln zur Besprechung, die beiden Chromos,,Landwirtschaftliche Schädlinge" beweisen in ihrer mustergültigen Sachlichkeit, mit welcher peinlichen Sorgfalt die Herstellung der Tafeln betrieben wird. Von neuen Karten seien noch die von Livland, sowie die neuen Pläne von Leipzig und Lübeck erwähnt. Nicht nur literarhistorisches Interesse haben die vier Porträttafeln von Klassikern der Weltliteratur. Der Band enthält 34 schwarze und 4 Farbentafeln, sowie 14 Karten und Pläne, ein schöner, reicher Schmuck für das so gehaltvolle Werk.

Frage- und Antwortkasten.

Für brieflich gewünschte Fragebeantwortung bitten wir das Porto beizufügen. Die Herren Fabrikanten, Grossisten und Detailleure werden in ihrem und Aller Interesse höflichst aufgefordert, von der allezeit kostenfreien Benutzung dieser Abteilung den ausgiebigsten Gebrauch zu machen, Fragen allgemeiner und technischer Art uns einzusenden und an deren Beantwortung sich zu beteiligen. Die Aufnahme einer Antwort erfolgt in jedem Einzelfalle auf ausdrücklichen Wunsch. Auch dieser Teil unseres Blattes ist dazu geschaffen, zur gegenseitigen Belehrung beizutragen.

Frage 490. Schmucksachen?

Fragen:

Wer liefert Markasite im Rosenschliff für alte A. D. in M. Frage 491. Wer fabriziert besonders schwere Siegelringe in 18 kar. Gold? A. A. in A. Frage 492. Wer kauft alte Granitschnüre, verschiedene Stärken, nach Gewicht? R. R. in H. Frage 493. Gibt es einen Fabrikanten für Ringschienen, die mit einer Rinne auf der Mitte versehen, einen schmal getragenen F. K. in L. Trauring darin aufnehmen können? Frage 495. Wer ist der Fabrikant von Bestecken mit nebenstehender Schutzmarke? K. S. in 0. Frage 496. Welcher Fabrikant liefert die Alfenide - Messer mit verankerter Klinge? R. S. in P. Frage 497. Woher kann man eine Dichro-Lupe, zum Untersuchen von künstlichen Rubinen, beziehen?

Frage 498. Wer ist der Fabrikant silberner Obstmesser und Gabeln mit dem Fabrikzeichen L. S. M.?

Frage 499. Wo bekomme ich bessere Reparaturen, speziell
matte Sachen, gut gemacht?
C. W. in H.
Frage 500. Wer liefert billige Beschläge (versilbert) zu Trink-
hörnern?
M. S. in St.
Frage 501. Wer liefert Chamotte - Gyps für Formen zum
Bronze- und Feinmetallguß?

Frage 502. Wer liefert blaue Gläser für Silber - Fassungen?
A. Sch. in A.
Frage 503 Welche Besteckfabrik führt neben-
stehendes Warenzeichen?

W

Antworten:

Zu Frage 470. Matte Opale werden mit Wienerkalk oder mit feinstem Schmirgelpapier poliert. A. W. in D.

Zu Frage 472 Korallseide liefert Werkzeughandlung Carl Bauer in München, Frauenstraße 19.

Zu Frage 478. Billige Kompasse fertigt die Kompaßfabrik Vogler in Pforzheim.

Zu Frage 482. Die Firma Louis Kuppenheim in Pforz heim dürfte für Sie als Fabrikant von Dosen und Schmucksachen in Gold und Silber in Betracht kommen.

Zu Frage 486. Nippsachen in echter und imitierter Bronze fabrizieren die Aktien-Gesellschaft vorm. H. Gladenbeck & Sohn, Bildgießerei, Berlin S., Ritterstraße 24.

Zu Frage 488. Bestecke jeder Art mit Perlmutter- und Elfenbeinheften liefert: A. Mack, Aachen, Roermondstraße 15.

Nachdruck aus dem Inhalt vorliegender Zeitung ist nur mit Erlaubnis der Redaktion und unter genauer Quellenangabe gestattet.

Nr. 6

Fachtechnischer und wirtschaftlicher Teil

▾▾ Redaktion: Fachtechnischer und wirtschaftlicher Teil: Syndikus Herm. Pilz, Leipzig ❤❤❤ Kunstgewerblicher Teil: Professor Rudolf Rücklin, Direktor der Goldschmiede-Schule, Pforzheim

Die alte Streitfrage:

Aus der Werkstatt für die Werkstatt!
Aus unseren Redaktions-Konferenzen.

Ob sich ein Uhrmacher Goldschmied nennen darf? hat wieder eine ganz interessante Blüte gezeitigt. So lange es nicht allgemein nachgelassen wird, daß sich jedermann den Titel „Goldschmied" oder „Goldarbeiter" beilegen darf, so lange die Gerichte vielmehr von dem Uhrmacher verlangen, daß er zum mindesten in der Goldschmiedekunst, wenn er sie auch nicht rite erlernt hat, erfahren ist und Arbeiten selbst verrichten kann, wenn er sich den obigen Namen beilegen will, ist es immer ein Wagnis, die Doppelbezeichnung „Uhrmacher und Goldschmied" sich zuzulegen. Aber es sind ja auch Stimmen laut geworden, welche noch weiter gehen und nur dem das Prädikat „Goldschmied" oder Goldarbeiter" verdientermaßen zukommen lassen, der wirklich als Goldschmied ausgebildet worden ist. Unter solchen Umständen war es notwendig, ein Zwischending, so eine Art Hermaphroditen zu schaffen und das ist der

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Autodit-Goldarbeiter!

Mancher unserer Leser wird erstaunt fragen, was sind denn dies für Leute, diese „Autodit-Kollegen"? Wie uns ein Goldschmied aus Breslau schreibt, hat dort der Uhrmacher L. R. seine Inserate unterzeichnet: „Uhrmacher und Autodit-Goldarbeiter". Er will damit andeuten, daß er die Goldschmiedekunst nicht ordnungsgemäß erlernt, sondern sich nur selbst darin ausgebildet hat, also ein Autodidakt in unserem Handwerk ist. Das Publikum aber vermutet hinter diesem Selbstgelehrten dann wunder was für einen Tausendkünstler von Wissen und Können. In Zukunft aber werden wir uns, wenn wir mit Kollegen zusammentreffen, immer erst fragen müssen: Sind Sie wirklicher Goldschmied oder ein „Autodittrich"? Es gibt eben auch in unserem Gewerbe zuviel

Große Schreier.

Wir denken da auch gleich an die Gutscheine, welche Wilhelm Rau in Erfurt in Höhe von 1 Mk. für den Monat Dezember ausgibt. Was auf solch einem Gutschein nicht alles dem Publikum unter die Nase gehalten wird. Ein Uhrenausverkauf mit 25% Rabatt! Die größte Auswahl in Gold- und Silberwaren! Wirklich fachmännische Garantie und ein „Laboratorium zur Untersuchung von Edelsteinen!" Wenn Rau gesagt hätte, daß er sich zur Untersuchung von Edelsteinen erbietet, so würde dagegen an sich nichts einzuwenden sein, aber nein, es muß gleich ein „Laboratorium" ins Treffen geführt werden. Es muß alles gleich einen großen Namen haben, wie wenn jemand seinen Schnupfen als „Stirnhöhlenkatarrh“ bezeichnet. Die Schreierei ist ja auch die Hauptsache bei dem

Handel mit Diamanten-Imitationen,

gegen den der Kampf unentwegt fortgeführt wird. Jetzt ist der Geschäftsführer Karl Schiltsky von der Sarita-Kompagnie in Magdeburg einer gerechten Strafe verfallen. Er verkaufte in dem Laden Breiteweg 47 für den Schuhwarenhändler Isaak Blumenthal in Berlin die kostbaren Sarita-Diamanten, die früher 8 Mk. kosteten, zu 75 Pf. mit Fassung. Dabei wurde in Plakaten und Annoncen behauptet: „Sarita-Diamanten hätten einen hervorragenden Härtegrad. Sie trügen sich wie echte. Sie seien so gut wie echte.

Sie seien die beste Imitation der Welt usw." Wegen dieser frivolen Reklame, wie sie der Staatsanwalt mit Recht bezeichnete, und der verwerflichen Anlockung und Täuschung des Publikums wurde Schiltsky, der natürlich nur der Strohmann der in Paris und London sitzenden Hauptmacher ist, vom Schöffengericht zu 500 Mk. Geldstrafe, eventuell 50 Tagen Gefängnis verurteilt, wobei es auch in der Berufungsinstanz in der Verhandlung vom 7. Februar verblieben ist. Es wurde Beihilfe zum unlauteren Wettbewerb angenommen. Der Staatsanwalt hatte 1500 Mk. Geldstrafe beantragt, was für Schiltsky jedenfalls noch ein besserer Denkzettel gewesen wäre. Wenn die Gerichte doch überall solche Urteile fällten, dann wäre dieser heillose Diamanten-Schwindel schon längst begraben. Ein anderer ebenso interessanter Prozeß betraf die Anklage gegen die Bera- Diamantenhändler in Breslau und zwar wegen Beleidigung des Sachverständigen, Herrn Juwelier Klee daselbst, der sich in einem Prozeß gegen den früheren Geschäftsführer der Breslauer Verkaufsstelle, Lipowetzki, wegen unlauteren Wettbewerbes abfällig über die Waren und das Gebaren der Bera-Gesellschaft ausgesprochen hatte. Das Urteil des Sachverständigen hatte der Bera-Kompagnie Veranlassung gegeben, im „Breslauer Generalanzeiger" folgendes Inserat zu erlassen, durch welches sich der Sachverständige getroffen und beleidigt fühlen mußte:

„Eifersüchtigen Konkurrenten, welche sich als Sachverständige aufspielen, bieten wir Trotz! Um das Publikum zu überzeugen, wie schwierig es diesen sein wollenden sogenannten Sachverständigen ist, einen Unterschied herauszufinden zwischen unseren Bera-Diamanten und echten Diamanten, plazierten wir in unserem Schaufenster zwischen unseren anderen Waren 30 echte Diamanten usw. Sollten unsere Bera-Diamanten tatsächlich nicht das sein, was wir behaupten, so bietet sich hier eine Gelegenheit für unseren eifersüchtigen sachverständigen Konkurrenten, echte Diamanten zum Preise von 3 Mk. pro Stück zu kaufen." Auch an den Plakattafeln wurde dieses frivole Machwerk angeschlagen. Die Staatsanwaltschaft erhob nun Anklage wegen öffentlicher Beleidigung des Sachverständigen gegen den Geschäftsführer Ischner und gegen den Redakteur des Inseratenteils des „Breslauer Generalanzeiger", Curt Wagler. Der letztere wurde indessen freigesprochen, während Ischner 300 Mk. Geldstrafe bekam. Begründung des Urteils hebt hervor, daß es schon eine schwere Beleidigung sei, wenn ein ehrlicher Juwelier als Konkurrent eines Geschäftes, wie das der Bera-Diamanten, bezeichnet werde. Übrigens ist die ganze Mache jetzt sehr durchsichtig. Berou oder Baku Blitstein reist von Ort zu Ort, richtet Läden ein, setzt Geschäftsführer hinein und verduftet dann wieder. Im Handelsregister ist dann zu lesen: „Die Prokura des Berou Blitstein, Leipzig, ist erloschen." Die „Kora-Diamanten" kosten jetzt in Dresden nur noch 50 Pfg. In Straßburg taucht wieder eine neue Sorte, die der sogen. „Parisiana-Brillanten“ auf. Natürlich handelt es sich dabei ganz um denselben plumpen Schwindel. Über den bekannten Prozeß der „Lucios-DiamantenGesellschaft" in Frankfurt a. M., der sich jetzt in der Revisions

Die

instanz beim Reichsgericht befindet, schreibt uns Herr Juwelier G. K. daselbst folgendes:

„Im November vorigen Jahres wurde die Firma „Lucios of New-York" in Frankfurt a. M. mit ihren schlechten „Lucios-Diamanten" wegen unlauteren Wettbewerbs zu 1000 Mk. Geldstrafe von der Königl. Staatsanwaltschaft verurteilt. Die Firma legte Revision beim Reichsgericht ein, und steht bis dato das Resultat noch aus. Da aber vor Spruch des Reichsgerichtes das Urteil noch nicht rechtskräftig ist, so konnten die Frankfurter Juweliere einstweilen gar nichts weiter gegen die Firma „Lucios" unternehmen, und der Verkauf nahm ruhig seinen Fortgang. Und da die Dummen ja trotz allem nicht alle werden, so wurden diese schlechten Imitationen eben weiter gekauft. Sehr zu verwundern ist es, daß sich diese Angelegenheit beim Reichsgericht, welches ja in Leipzig ist, so sehr in die Länge zieht, da doch gerade bei der Leipziger Staatsanwaltschaft ein derartiger Prozeß der dortigen Juweliere gegen die daselbst bestehende Firma „de Bera-Kompagnie" mit Erfolg für die Leipziger Herren Kollegen durchgefochten wurde und die Machinationen dieser Firmen hinlänglich bekannt sind. Wir hoffen, daß auch das Reichsgericht das gefällte Urteil über die Frankfurter Firma „Lucios of NewYork" zu Recht bestehen lassen wird, um so mehr als ja erwiesen ist, daß sämtliche derartige existierenden Geschäfte, welchen Namen sie auch haben mögen, unter einer Direktion stehen, also Filialen sind. Die „Lucios-Diamanten" in Frankfurt a. M. wurden von Gerichts wegen von einem vereidigten Handelschemiker auf ihre Zusammensetzung geprüft, welche Untersuchung ergab, daß diese vielgepriesene beste Imitation der Welt" die allerschlechteste Nachahmung ist. Trotz diesem und allem anderen beginnt die Firma Lucios wieder mit einer neuen Reklame in den Zeitungen, indem sie den Abdruck einer französischen Analyse über ihre „Diamanten" bringt. Nun, der Laie versteht ja gar nicht, was dieselbe besagt; ob die „Lucios-Diamanten" gut oder schlecht sind, das weiß er durch diese Analyse auch nicht, denn dieselbe besagt tatsächlich gar nichts. Weil es nun aber eben eine Analyse ist, so denkt das Publikum, welches noch auf diesen Schwindel hereinfällt, diese „LuciosDiamanten" seien doch etwas ganz Besonderes, und kauft das schlechte Zeug, und das bezweckt ja auch nur diese Firma. Möge recht bald die Ablehnung der Revision vom Reichsgericht eintreffen, damit endlich einmal Schluß mit dem unlauteren Geschäft hier gemacht werden kann!"

Auf der Basis marktschreierischer Reklame bewegt sich auch eine andere Firma, welche

„Prachtvolle❝ Schmucksachen für eine Mark

in den Zeitungen anpreist. Es handelt sich um die Firma Richard Jüdith in Berlin. Sie liefert eine „prachtvolle" goldene HerrenKavalier-Uhrkette dafür, und gibt noch gratis einen „hochfeinen Fingerring mit Steinen" und eine „prachtvolle" Krawattennadel mit „feinem Opalstein" zu. „Prachtvoll" ist jedenfalls auch der Reinfall, den diejenigen erleben, die sich durch solche Annoncen zu einem Ankauf verleiten lassen.

Zur Frage der Schädigung der Goldschmiede
durch die Leihhäuser

hat nunmehr auch die Handelskammer Berlin Stellung genommen. Die Kammer erkennt an, daß sich die Leihhäuser auch in Berlin über ihren eigentlichen Zweck hinaus zu einer Konkurrenz für den reellen Handel in den genannten Waren entwickelt haben, welche zu einer Schädigung des Publikums wie der Gewerbtreibenden führt. Es wird für den Bezirk festgestellt, das neue Uhren, Goldsachen und Juwelen in größerem Umfange von den Gewerbetreibenden selbst in den Pfandhäusern versetzt werden und zwar aus unlauteren Beweggründen, um minderwertige Waren zu teurem Preis an den Mann zu bringen. Es wird deshalb eine Vorschrift befürwortet, dahingehend, daß den Pfandleihern das Beleihen von neuen Goldwaren, Juwelen und Uhren verboten wird, von denen ihnen bekannt ist oder von denen sie nach den Umständen annehmen müssen, daß die Beleihung durch einen Gewerbtreibenden dieser Branche nachgesucht wird. Ein eigentlicher Hausierhandel mit Pfandscheinen soll dagegen in Berlin nicht stattfinden. Immerhin wird eine Vorschrift dahin gutgeheißen, daß der gewerbsmäßige Handel mit Pfandscheinen für ein konzessionspflichtiges Gewerbe erklärt wird. Im weiteren wird eine strenge, auffällige Trennung der dem Pfandleihgewerbe dienenden Räume von solchen eines jeden anderen Gewerbebetriebes des Pfandleihers oder anderer Personen befürwortet. Für den Vorschlag, den öffentlichen Leihhäusern ihr Privilegium zu nehmen, konnte sich dagegen die Kammer nicht erwärmen. Die

Hausierprämie

haben wir wieder in zwei Fällen nach Dippoldiswalde gezahlt, wo Händler und Arbeitsleute wegen Feilbieten von Damenuhrketten, Armbändern, Broschen usw. dingfest gemacht wurden.

Früh übt sich, wer ein Meister werden will!

Geleitwort zu unserem Lehrlings - Preisausschreiben.

,,Früh übt sich, wer ein Meister werden will!" Das TellWort sollte über dem Arbeitstisch jedes Lehrlings stehen. Wer seine Lehrzeit recht ausgenutzt hat und nicht gleichgültig die Stunden hinarbeitete, sondern mit regstem Fleiß, mit treuer Hingabe und wahrer Begeisterung den Unterweisungen des Meisters folgte, der wird einmal den Segen seiner Lehrjahre noch später spüren, wenn er selbst den Meistergrad erreicht hat. Was wir bauen im Leben, wird auch feststehen, wenn es auf sicherem Grund gebaut ist, und dieses sichere Fundament müssen die Lehrjahre geben. Aber Jugend will angespornt sein. Und ein solcher Ansporn soll das Preisausschreiben sein, das wir alljährlich für die Goldschmiedelehrlinge veranstalten wollen. Wir hoffen, daß uns die Zustimmung aller Meister dabei werden wird, daß wir die Unterstützung überall da finden, wo man noch energisch für das Wohl des Goldschmiedegewerbes eintritt, und die jungen Lehrlinge zu tüchtigen, brauchbaren Meistern heranbilden will. Es fällt kein Meister vom Himmel! In fortdauernder, zielbewußter Arbeit will die oberste Sprosse der Leiter erklommen sein.

Unser Lehrlings-Preisausschreiben soll ganz unabhängig sein von den eigentlichen Lehrlingsprüfungen, die vor den Prüfungsausschüssen der Innungen und Handwerkskammern abgelegt werden. Und doch soll es insofern mit jenen in einem gewissen Zusammen

hang stehen, als es den Lehrlingen freisteht, die Prüfungsarbeiten (Gehilfenstück) auch zu dem von uns veranstalteten Wettbewerb einzusenden. Aber es sind alle Lehrlinge berufen, nicht nur die, welche am Ende ihrer Lehrlings-Etappe stehen, sondern auch diejenigen, die erst im Anfange derselben sich befinden, aber mit ehrlichem Streben vorwärtsschreiten.

Unsere Prämiierung von Lehrlingsarbeiten wird keine erstklassigen Kunstwerke krönen. Aber wir dürfen hoffen, daß es sich strebsame Lehrlinge werden mit Eifer angedeihen lassen, ein Schmuckstück zur Konkurrenz zu bringen, das ihnen und dem Meister, in dessen Werkstatt sie arbeiten, zur Ehre gereicht.

In unserer heutigen Nummer haben wir eine ausführliche Bekanntmachung über diese Prämiierung von Lehrlingsarbeiten aufgenommen, auf welche wir noch besonders hierdurch hinweisen wollen. Wir bitten die Meister, ihre Lehrlinge darauf aufmerksam zu machen und ihnen bei der Wahl eines geeigneten Stoffes für das Preisausschreiben behilflich zu sein. Der Segen der Beteiligung an einer solchen Konkurrenz von Lehrlingsarbeiten wird nicht ausbleiben. Die Lehrlinge werden sich bewußt werden, daß auch bei ihnen schon ehrliches Wollen und Streben Anerkennung findet. Mögen sie des Schiller-Wortes eingedenk sein: Früh übt sich, wer ein Meister werden will!

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Nr. 7

Was kann ich aus diesem alten Trauring machen lassen?"

Diese Frage tritt gar oft an den Goldschmied heran, wenn ihm von seiten seiner Kundschaft eine Aufgabe gestellt wird, aus einem getragenen Trauring einen anderen Ring oder irgend ein anderes einfaches Schmuckstück herzustellen. Gewöhnlich ist ein alter Trauring ein teures Andenken, eine Reliquie, und soll infolgedessen nicht umgeschmolzen werden; vielmehr will man den Charakter des Trauringes und vor allen Dingen die als Dokument dienende Inschrift bewahren. Nun sind auch an uns von vielen Seiten Anfragen eingegangen, die sich auf obige Frage zuspitzen und möchten wir deshalb versuchen, unseren Lesern in Wort und Zeichnung Ratschläge zu geben. Wir wollen damit allerdings keine neuen Muster schaffen, sondern nur die Grundidee illustrieren: „Was kann ich aus einem alten Trauring alles machen?"

Ein sehr einfaches Motiv wäre ein Kettenschieber. (Siehe Bild 2). Der Ring wird oval ge

bogen. Der Schwanz kann herausgehämmert und abgebogen werden, der Kopf aber muß angelötet und mit Chaton, der denselben krönt, versehen werden; das Ganze aber hübsch ziseliert oder graviert sein kann.

Auch bei Bild 1 ist aus der Zeichnung sehr leicht die Ausführung des Ringes zu ersehen; derselbe wird schräg aufgeschnitten, die Enden herausgehämmert und um die Fassungen gerollt. Die in die Zargen zu fassenden Steine sollten sich dem Stile des Ringes anpassen und daher als Cabochons geschliffen sein.

1

2.

3

drückt, damit derselbe als solcher nicht zu hoch ist und
nicht vornüber fällt, dann werden zwei sich gegenüber-
liegende Büchsen, dünnwandige Scharniere, in die kurze
Biegung hineingelötet, welche mit Kork ausgefüttert, die
Kette aufnehmen sollen. Oben auf kann ein Stein mit Millegriff,
Bogen oder mit Fassette gefaßt sein, ebenso kann auch noch ein
zweiter Stein unten daran schwingen. Dieses Motiv paßt aber
auch für einen Ring, natürlich unter Weglassung des zweiten
Steines und kann auch umgekehrt die als Schlangenring gedachte
Zeichnung 4 als Schieber für eine Kette verwandt werden.

Zu dieser ist der Trauring ebenfalls sehr leicht umgearbeitet; der Ring wird schräg aufgeschnitten und aneinander vorbei ge

6.

5

Ähnlich läßt sich auch Ring 6 anfertigen, indem derselbe aufgeschnitten, die Enden mit der Säge gespalten und abgebogen werden. Das mittelste Blatt wird spitz zugefeilt und die seitlichen Rellköpfe, mit Perlchen darauf, angelötet.

Einen Ring in ein Medaillon (5) umzuwandeln wäre eine andere Lösung der Frage. Derselbe

wird auf der unteren

Seite verbödet und mit dem Deckel versehen, welcher im Scharnier auf- und zuklappt und sich durch die Schließzarge einklemmt. In der Schließzarge ist genügend Platz für einen Glasrad und Bild. In der anderen Öffnung muß der Glasrand ebenfalls ganz niedrig sein, damit man noch die Inschrift des Ringes sehen kann.

Endlich sei noch ein ganz einfaches Motiv zu einer Brosche gegeben, wozu zwei Ringe verwendet werden. Der eine wird aufgebogen, während der andere daraufgesteckt ist. Es liegt nun noch an dem Goldschmied, sich die Ornamente dazu nach seinem oder seiner Kunden Geschmack auszuarbeiten, wozu ihm ja sein Kunsthandwerk reichlich Mittel und Wege bietet. A.

Verjährung des Mängeleinwands bei gelieferter Gold- und Silberware.

Ein Abonnent aus G. schreibt uns: „Ich ließ bei einem Goldarbeiter, der ein Arbeitsgeschäft besitzt, im Dezember 1902 ein paar Ringe schnell anfertigen, da ich mit Arbeiten überhäuft war. Die Ringe sollten einen Feingehalt von 750000 aufweisen. So waren sie bei mir bestellt, und so hatte ich sie in Auftrag gegeben. Ich habe auch den Preis dafür bezahlen müssen. Die betreffende Dame, die den Ring trug, bemerkte nun von Zeit zu Zeit am Finger an der Ringstelle einen schwarzen Streifen. Im Sommer 1905 trat dieser Fehler wieder besonders stark auf. Die Kundin ging nun zu einem Konkurrenten von mir, dieser schickte die Ringe in die Kgl. Münze, und diese stellte einen Feingehalt von nur 730000 fest. Um mein Geschäft nicht zu schädigen, gab ich sofort zwei andere Ringe hin, und forderte nunmehr Schadensersatz von dem Lieferanten. Dessen Anwalt aber schützte die Einrede der Verjährung vor. Wie ist es damit? Ich bin der Meinung, daß die Verjährungsfrist doch erst von dem Tage an laufen kann, wo mir der Fehler bekannt wird, und nicht vom Tage der Uebergabe ab. Der Sachverständige hat außerdem erklärt, daß die Differenz von 20000 nicht zum Schaden

ersatz verpflichte, da eine solche Differenz bei einer nicht ganz genau funktionierenden Wage leicht vorkommen könne. Was denken Sie über den Rechtsstreit?"

Der Prozeß ist geeignet, einmal auf die Bestimmungen über die Gewähr der Fehler bei Gold- und Silberwaren hier näher einzugehen. Der Verkäufer haftet dem Besteller nach § 459 des Bürgerl. Gesetzb. dafür, daß die Ware zur Zeit des Überganges der Gefahr auf den Käufer, also bei der Übergabe, nicht mit Fehlern behaftet ist, die den Wert oder die Tauglichkeit zu dem gewöhnlichen oder nach dem Kaufabschluß vorausgesetzten Gebrauch aufheben oder mindern. Eine unerhebliche Minderung des Wertes oder der Tauglichkeit kommt nicht in Betracht.

Wie steht es nun in Bezug auf den oben geschilderten Fall mit dieser Vorschrift? Nach unserem Dafürhalten ist es zwar kein Fehler, welcher die Tauglichkeit des Ringes beeinträchtigt, wohl aber seinen Wert, und wir stehen auch nicht an, zu behaupten, daß ein Manko von 2000 im Verkehr mit Ringen schon eine erhebliche Beeinträchtigung des Wertes ausmacht. Wer einen Ring zu 750% Feingehalt

000

bestellt, will eben etwas besonders Gutes mit 18 Karat-Gold haben, während er nur 17, Karat-Gold erhielt. Es liegt wenigstens eine Differenz von fast einem halben Karat vor (2450). Das überschreitet die Grenze der erlaubten Differenz, und es hat gar keine Bedeutung, ob der Fehler daher rührt, daß die Wage des betreffenden Goldschmiedes nicht stimmt. Er mag sich dann eine genauer gehende Wage anschaffen. Was die gesetzlich nachgelassene Differenz überschreitet, ist eine „erhebliche" Beeinträchtigung. Der Gesetzgeber hat eben im Verkehr mit Goldwaren selbst festgestellt, was er als unerheblich betrachtet wissen will und was nicht. Und selbst, wenn man diese Vorschrift nicht anwenden wollte, so würde doch der Abs. 2 des § 459 in Frage kommen: „Der Verkäufer haftet auch dafür, daß die Sache zur Zeit des Überganges der Gefahr die zugesicherten Eigenschaften hat." Solche zugesicherte Eigenschaften aber müssen unbedingt vertreten werden, auch wenn sie unerheblich sind. Hier aber ist doch zugesichert worden, daß die Ringe 75000 Feingehalt hätten, während dies in Wahrheit nicht der Fall war. Nach alledem steht fest, daß der Kunde dem Goldschmied, und dieser wieder seinem Hintermann, dem Inhaber des Arbeitsgeschäftes, gegenüber den Anspruch auf Rückgängigmachung des Kaufes oder Herabsetzung des Kaufpreises geltend machen konnte (Wandelung oder Minderung. § 462 des B. G. B.).

War nun dieser Anspruch verjährt? Betrachten wir zunächst das Verhältnis zwischen dem Goldschmied und dem Kunden. Die Ringe sind schon im Dezember 1902 verkauft. Die Dame bemerkt von Zeit zu Zeit ein Schwarzwerden des Ringfingers. Sie tut nichts, obwohl sie doch bemerkt, daß der Ring daran schuld ist. Endlich nach 22 Jahren bequemt sie sich dazu, den Ring untersuchen zu lassen und den zutage getretenen Fehler zu rügen Das

ist mit Rücksicht auf § 477 des B. G. B. unbedingt zu spät. Der Anspruch wegen Mängeln verjährt nämlich danach bei beweglichen Sachen in 6 Monaten von der Ablieferung derselben an. Davon macht es nur nach § 478, Abs. 2 des B. G. B. eine Ausnahme, wenn der Verkäufer, hier also der Goldschmied, dem Kunden den Mangel arglistig verschwiegen hat. Das kommt aber gar nicht in Frage, denn der Goldschmied hat selbst nicht gewußt, daß man ihm einen Ring geliefert hat, der nicht 750 000 Feingehalt aufwieß. Eine Arglist kann ihm also auf keinen Fall zur Last gelegt werden. Mithin war er berechtigt, die Ansprüche des Kunden wegen eingetretener Verjährung zurückzuweisen. Er hat dies nicht getan, sondern den Kunden anderweit gedeckt, und nun Regreß an seinem Lieferanten genommen. Kann sich auch der Letztere auf eine eingetretene Verjährung berufen. Der Goldschmied hat Unrecht, wenn er glaubt, daß die 6 Monate erst von dem Tage an zu rechnen seien, als ihm der vorhandene Fehler zur Kenntnis kam. Der Tag der Übergabe ist maßgebend, und an sich wäre der Anspruch wegen Mängeln auch dem Inhaber des Arbeitsgeschäftes gegenüber längst verjährt. Aber wir meinen, daß hier doch eine arglistige Täuschung behauptet werden kann. Der Inhaber des Arbeitsgeschäftes weiß, was er für Gold verwendet, und er hat sicherlich Kenntnis gehabt, daß der

Feingehalt nicht 750 betrug. Gewöhnlich wird das wenigstens

000

der Fall sein, denn jeder Goldschmied überzeugt sich vom Zustand des Goldes, das er verwendet. Träfe das zu, so würde der Goldschmied noch Regreß ergreifen und sich an den Lieferanten schadlos halten können. Käme Arglist nicht in Frage, so wäre auch zwischen dem Inhaber des Arbeitsgeschäftes und dem Goldschmied Verjährung eingetreten, und Letzterer hätte nunmehr den Schadenallein zu tragen.

Wo dem kleinen und mittleren Goldschmied der Schuh drückt?

Neujahr ist vorüber und mit dieser Zeit eine Hauptverkaufszeit des Ladengoldschmiedes entschwunden und das diesjährige, spät fallende Osterfest gibt dem Geschäftsmanne eine Spanne Zeit, in der er seine Geschäftslage und seine Tätigkeit im abgelaufenen Jahre Revue passieren läßt, in welcher er seine Lage revidieren und seinen Einkauf und Verkauf kontrollieren kann. Es ist geradezu eine Zeit, in der er sich selbst Rechenschaft abzulegen hat, ob seine Bezugsquellen die richtigen gewesen sind, ob er den Geschmack seiner Kundschaft in seiner diesjährigen Auswahl richtig getroffen hatte, und ob er überhaupt auch alles das nicht vergessen hatte, zu tun um seinen Absatz möglichst zu vergrößern und sein Einkommen möglichst rentabel zu machen.

Der große, kapitalkräftigere Goldschmied wird sich wohl leichter über seine Lage orientieren können und sich eventuell auch einmal über einen kleinen Mißerfolg trösten können; er hat seinen Buchhalter, der als tüchtiger Kaufmann ihm jeweils seine Angelegenheiten zu regeln hat und ihm mit allen Kniffen im Einund Verkauf zur Seite zu stehen hat. Genießt er dann noch die Annehmlichkeit, eine geschickte Geschäftslage in einer Hauptstraße zu heben, so laufen ihm ja sozusagen die Honorationen von selbst zu, um ihre Einkäufe bei ihm zu besorgen.

Ganz anders ist es jedoch bei den mittleren und kleinen Goldschmieden, denen Fortuna am Wiegenbette nicht mit gleichgroßen Schätzen aufgewartet hat, ja die oft von der Pike aus zuerst als Goldschmied gearbeitet haben und oft sich erst die Kapitalien zu einer selbständigen Existenz zusammenscharen mußten. Diese sind natürlich nicht in der Lage an einem beliebigen Platze der Hauptstraße sich ihr Geschäft einzurichten, sondern, da sie als rechtschaffene Geschäftsleute sich in erster Linie nach dem Vermögen richten werden, müssen sie schon mit einem etwas weniger günstigen Platze vorlieb nehmen, ja sogar selbst in diesem Falle noch teure Ladenmieten zahlen, wenn sie ein eigenes Heim nicht besitzen. Ihre Kapitalkraft läßt es manchmal auch nicht zu, gleich die feinsten und elegantesten Schmucksachen anzuwerben, sie richten deshalb ihren Einkauf in der Hauptsache auf 14 karat. oder 8 karat. Waren und führen dabei noch die Doubléwaren, schon aus dem Grunde, weil auch ihre Kundschaft von derjenigen ihrer kapitalkräftigeren Kollegen wesentlich verschieden ist und sie sich als mittlere und Klein

goldschmiede mehr nach dem Bedarfe der bürgerlichen und arbeitenden Klasse richten müssen. Sie sind schon in diesem Falle gegen ihre Kollegen etwas benachteiligt und müssen deshalb durch Fleiß und Aufmerksamkeit ihrer Kundschaft gegenüber suchen durch vermehrten Absatz diese Lücke möglichst wieder auszufüllen. Aber in geschäftlicher Hinsicht haben sie noch viele Proben zu bestehen, um so mehr als sie Konkurrenzen haben, die ihnen den Absatz ganz gewiß nicht erleichtern, sondern im Gegenteil ihre Absatzgebiete noch streitig zu machen suchen. Vor allen Dingen haben sie schon einen schweren Kampf mit den Warenhäusern und Galanteriegeschäften zu bestehen, die meist auch billigere Schmuckwaren führen und solche dem Publikum in verlockendster Weise zum Kaufe anbieten. Der Goldschmiedsstand und die Reelität seines Geschäftes verbietet ihm in irgend einer marktschreierischen Weise seine Reklame zu gestalten und nur eine geschmackvolle Laden- und Schaufenstereinrichtung, eventuell auch eine stilvolle Warenofferte an seine Kundschaft sind seine einzigen Wege sich Absatz zu verschaffen. Auch die Trödelbuden, Althändler und Leihhäuser sind für ihn eine schwere Konkurrenz, da dort alljährlich große Mengen von Schmuck usw. zur Versteigerung ausgeschrieben werden, die ebenso zahlreiche Abnehmer finden. Kommt dann zum Schlusse noch ein Ramschwarenlager, ein Wanderlager oder ein Jahrmarkt in die Quere, so ist seine Geschäftstätigkeit wiederum auf eine Spanne Zeit lahmgelegt, da die Neugierde des Publikums immer noch solch „Fahrendem Volke" seine Sympathie zuwendet und selbst ein gründlicher Reinfall dieses Bestreben nicht ändern kann. Dazwischen hinein sieht er noch jahraus, jahrein die verdeckten Hausierer, Haus für Haus, Kasernen und Hochschulen seines Domiziles abklopfen, um in versteckter Weise Uhren, Ketten und dgl. zu verkaufen, um ihm ebenfalls als Konkurrenz in den Rücken zu fallen, und wird auch hier und da einmal ein solcher Bijouterie verkäufer erwischt, so wird doch leider im großen ganzen nicht viel geändert. Befindet sich alsdann unter den Goldschmieden der Stadt eventuell noch ein Kollege, der auf schwachen Füßen steht, so wird er von dem Strom der Zeiten mitgerissen und ein Konkursausverkauf lockt wiederum das Publikum nach solchen billigen Einkaufsgelegenheiten, ja solche Fallimente werden oft ausgenützt, die Waren en bloc erstanden und ein Kommissionsladen mit

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