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Deutschen Goldschmiede-Zeitung" wiedergegeben worden ist,
hatte der Juwelier R. in Hannover, der sich durch das Diamanten-
Geschäft Blumenthals schwer geschädigt fühlte, in seinem Schau-
fenster zur Kenntnisnahme für das Publikum
gebracht. Wenn man bedenkt, wie durch den
Diamanten - Humbug das kaufende Publikum
betrogen wird, wie es für wertlose Glassteine
8, 10, 12 Mk. bezahlen muß, die es später
in demselben Geschäft für 1 Mk. kaufen
kann, so muß man sagen, daß die Warnung
des Juweliers R. eine lobenswerte Tat war
und daß ihm sicher mancher dankbar gewesen
sein wird für die Aufklärung, die er durch die
Auslage der beiden Artikel erhalten hat. Aber
auch der Selbsterhaltungstrieb forderte gebie-
terisch ein Frontmachen gegen solchen Handel,
der sich als ein Krebsschaden im modernen
Handelsverkehr herausgestellt hat. Der betref-
fende Juwelier handelte in Wahrnehmung seiner
berechtigten Interessen und der des großen
Publikums, wenn er öffentlich zeigte, was es
mit solchen Taits-, Bera-, Lucios-, Sarita- usw.
Diamanten auf sich hat.

Indessen erhob die Firma Sarita of New-
York dagegen Protest und beantragte in einer
einstweiligen Verfügung
dem R. aufzugeben, die
Blätter zu entfernen
und nicht mehr auszu-
legen, und diesem An-
trag ist stattgegeben
worden. Trotzdem das
Geschäft der * Sarita-
Diamanten in nächster
Nähe des Geschäftes des
Juweliers R. eröffnet
war, trotzdem doch der
Diamanten - Unfug aus
den Urteilen, die in
Leipzig, Berlin, Frank-
furt, Nürnberg, Mün-
chen, Breslau, Magde-
burg usw. ergangen
sind, auch den Richtern
sattsam bekannt sein
sollte, trotzdem der
Schwindel bereits so-
weit gegangen war, daß

Blumenthal die Waren, für die er sich Anfangs
10 und 8 Mk. zahlen ließ, auf 2 Mk., neuer-
dings sogar auf 1 Mk. herabsetzte, fand
das Kgl. Amtsgericht Hannover in seinem Urteil
vom 23. Dezember 1905 (5. H. G. 40/05)
einen Weg, auf dem Blumenthal zu seinem
Ziele gelangen konnte. Zwar hat man zugeben
müssen, daß ein unlauterer Wettbe-
werb bezüglich der Firma Sarita of New-
York in der Auslage der Artikel nicht liege,
da in dem Artikel der „Deutschen Gold-
schmiede-Zeitung" und in dem Bericht über
die Schöffengerichtssitzung unwahre Tatsachen
nicht enthalten seien, aber es sei dem An-
trage doch nach § 826 des Bürgerlichen
Gesetzbuches stattzugeben. Diese Vorschrift,
heißt es im Urteile, hat für den Fall vor-
sätzlicher Schadenzufügung den Zweck, den
illoyalen Schädigungen im Verkehrsleben
wirksam entgegenzutreten, ohne daß es auf
die Natur des verletzten Rechtsgutes ankommt.

Schädigung ist die Beeinträchtigung bloß tatsächlicher Erwerbsaussichten, z. B. des Kundschaftsverhältnisses. Der Beklagte suchte mit der Auslegung der Zeitungsausschnitte in schädigender Weise durch Entziehung der Kundschaft auf den Betrieb des klägerischen Geschäftes einzuwirken, weil der Leser der ausgelegten Zeitungsartikel die in denselben angeführten Schwindeleien in Diamanténgeschäften in anderen Städten auf den Geschäftsbetrieb des dem Schaufenster des Beklagten gegenüber gelegenen klägerischen Geschäftes beziehen und deshalb den Besuch des letzteren Geschäftes vermeiden sollte. Mag Beklagter auch zur Abwehr der Schädigung des eigenen Geschäftes durch die Reklame der Klägerin zu einem solchen Verhalten veranlaßt sein, so ist er hierbei doch über die erlaubten Grenzen des Selbstschutzes hinausgegangen und hat damit gegen das Anstandsgefühl billig und gerecht denkender Kaufleute verstoßen. Die Vorschrift des § 826 des Bürgerlichen Gesetzbuches verpflichtet zwar denjenigen, der in einer gegen die guten Sitten verstoßenden Weise einem anderen vorsätzlichen Schaden zufügt, nur zum Ersatz des Schadens. Das Reichsgericht geht aber in

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Arbeiten von der modernen Graviermaschine (Zu dem Artikel: „Das moderne Gravierverfahren").

konstanter Praxis davon aus, daß, wenn das Gesetz eine Verpflichtung zum Schadensersatz auferlegt, es auch die Möglichkeit gewähren muß, den Anspruch auf Unterlassung der schädigenden Handlung zu verfolgen, wenn eine fortgesetzte Schadenszufügung zu erwarten ist. Letzteres trifft hier zu, da sich Beklagter geweigert hat, die Zeitungsblätter aus seinem Schaufenster zu entfernen.

Durch dieses Urteil wird einmal einer Sache geholfen, die so unlauteren Charakters ist, daß sie die Hilfe nicht verdient, die ihr zuteil geworden ist. Wir halten es für ein unlauteres Geschäftsgebahren, wenn eine Firma unter dem Tamtam einer Jahrmarksreklame, zu der neuerdings auch eine Pariser Analyse kommt, die das Publikum natürlich nicht versteht, Waren für 12, 10, 8 Mk. dem Publikum aufhalst, die sie später selbst, wenn die Dummen alle werden, mit 1 Mk. verkauft. Das ist eine Handlungsweise, welche gegen das Anstandsgefühl billig und gerecht denkender Kaufleute verstößt! Nicht aber das Verfahren des Juweliers, der sich nicht anders zu helfen wußte, als das Publikum über die Machenschaften mit den falschen Diamanten aufzuklären. Wir haben dem Juwelier R. unsere Gründe, aus denen wir das Urteil für anfechtbar halten, mitgeteilt. Vielleicht ist durch Berufung ein besserer Ausgang zu schaffen. Dies läge im Interesse

Eine solche des ganzen soliden Handelsverkehrs!

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Billige deutsche Schmucksachen in England.

„Daily Mail" schreibt: „Was das Geschäft der Bijouterie in England für das Jahr 1905 vom Standpunkte des Fabrikanten aus betrifft, so war dasselbe sehr unzufriedenstellend und zeigte keine Verbesserung gegen das vergangene Jahr, das doch eigentlich als das schlechteste seit einer Reihe von Jahren bezeichnet werden konnte. So schreibt uns ein gut unterrichteter Korrespondent aus Birmingham. Am meisten getroffen sind die Fabrikanten von gewöhnlicher Mittelware, welche doch den größten Teil des Geschäftes ausmacht, beschäftigen Tausende von Arbeitern. Die meisten Fabrikanten sind sich in dem Punkte, welcher vielleicht der wichtigste ist, einig, daß die uneingeschränkte Einfuhr von ausländischen Goldwaren, hauptsächlich von Deutschland aus, einen langanhaltenden Druck aufs Geschäft ausübt.

Der Wert von vielen tausend Pfund Sterling der in Deutschlands gefertigten Goldwaren, entfällt in den meisten Fällen auf Gegenstände, welche ebensogut, oder wenn nicht besser, in England gemacht sein könnten. Sie werden aber bei uns eingeführt zu Preisen, mit denen englische Fabrikanten nicht konkurrieren können. Das Ergebnis davon ist, daß beide, Fabrikanten sowohl als auch Arbeiter, sehr darunter leiden."

Wir geben den Artikel wieder, um die Stimmung zu zeigen, welche jenseits des Kanals herrscht. Im Übrigen erblicken wir in solchen Kundgebungen keine Gefahr für unsere Industrie, denn die billige deutsche Ware zeichnet sich zugleich durch ihre Güte aus, und diesen Vorzug hat sie vor aller ausländischen Produktion. Das Wort „oder wenn nicht besser" erweist sich für einen Kenner der Verhältnisse ebenfalls als unhaltbar.

Brüchiges Gold. Es ist eine bekannte Tatsache, daß die Gegenwart winziger Mengen fremder Stoffe die Eigenschaften der Metalle und Legierungen wesentlich verändern kann. Das Gold macht keine Ausnahme von dieser Regel und wird in solchen Fällen brüchig, während es sonst das am leichtesten hämmerbare und streckbare unter den Metallen ist. Durch den Gehalt an Verunreinigungen verliert es also seine Zähigkeit und bricht schon unter einer schwachen mechanischen Einwirkung. Sogar wenn es mit reinem Kupfer gemischt wird, weist das Gold diese unliebsamen Eigenschaften auf, und eine solche Legierung wird zur Herstellung von Schmucksachen, zum Schlagen von Medaillen und Münzen und anderen industriellen Verwendungen unbrauchbar. In der Pariser Münze wurden die ersten genaueren Untersuchungen über diesen wichtigen Punkt angestellt. Im Jahre 1868 veranlaßte der Leiter dieser Anstalt langwierige und feine Experimente, um festzustellen, welche anderen Metalle außer Silber und Kupfer an der Herbeiführung dieser Verschlechterung des Goldes schuld sein könnten. Man sammelte brüchige Münzen und stellte ihre chemische Zusammensetzung genau fest. Es wurde ermittelt, daß Kupfer und Silber in der fraglichen Hinsicht weit weniger schädlich sind als Blei und Eisen. In brüchigen Goldmünzen wurden nur je 11⁄2 Tausendstel Blei und Eisen gefunden, und diese winzigen Mengen genügten bereits, die Hämmerbarkeit des Metalls zu beeinträchtigen. Da sich in den Münzstätten immer von Zeit zu Zeit miẞliebige Erfahrungen mit brüchigen Goldlegierungen wiederholten, wurden in den letzten Jahren von den Chemikern wieder neue Untersuchungen in dieser Frage vorgenommen. Die Ergebnisse haben bestätigt, daß hauptsächlich Blei und Eisen, daneben auch Tellur vermieden werden müssen, da sie schon in den geringsten Bestandteilen verderblich auf die Eigenschaften des Goldes einwirken.

Nach Belgien gingen im Jahre 1905 aus Deutschland SilberBijouterie im Werte von 1100000 Frs. (gegen 1332000 Frs. im Jahre 1904) und Goldwaren im Werte von 2205 000 Frs. (gegen 1813000 Frs. im Jahre 1904). Diese Angaben entstammen dem Bulletin Mensuel du Commerce Special de la Belgique, während die Schätzungen deutscherseits wenigstens für 1904 ein höheres Resultat ergaben.

Abermals ein Hochstapler in Wien. Kaum ist der Dollarnotenschwindler Georgesen aus Wien geflohen und in Nizza dingfest gemacht worden, schafft ein anderer Hochstapler dem Wiener Chronisten Arbeit. Der Mann ist am 6. ds. von hier plötzlich abgereist, angeblich nach Pest, nachdem er unter Vorspiegelung vorübergehender Geldverlegenheit den Zimmerkellner seines Hotels um 3000, den Nachtportier um 2000 Kronen angepumpt hatte. Er nannte sich hier, wie schon telegraphisch mitgeteilt wurde „Adolf Schmidt aus Basel" und spielte den Juwelenagenten, lebte wie ein Kavalier, zahlte alles und aufs beste und genoß daher unbedingtes Vertrauen. Sein Kniff war höchst genial. Er ging zu hiesigen Juwelieren, stellte sich als Juwelenagenten vor, sprach von seinen Verbindungen mit reichen englischen und amerikanischen Reisenden und verhieß lohnende Juwelengeschäfte mit diesen. Die Juweliere erkundigten sich im Hotel und bei den früher besuchten Juwelieren nach dem Personale des Agenten und erhielten die besten Auskünfte. Nun vertrauten sie ihm Pretiosen von bedeutendem Werte an. Nach einiger Zeit brachte der Agent regelmäßig den Erlös für die Juwelen, und zwar immer in einem Wechsel auf dieses oder jenes wohlbekannte englische Bankhaus, der Anfang 1906 fällig war. Den Agenten Bernhard Widder betrog Schmidt dadurch, daß er ihn zum „Kompagnon" seiner Juwelengeschäfte erwählte. Widder sollte die Juwelen beschaffen und Schmidt sie verkaufen, der Gewinn

sollte geteilt werden. Im guten Glauben kaufte Widder auch von eigenem Gelde für 40 000 Kronen Pretiosen, für weitere 60000 nahm er auf Kredit. Auch für diese Juwelen zahlte Schmidt den Kaufpreis und einen Teil des Gewinnes in Wechseln auf gute englische Bankhäuser aus. Aber beim Jahreswechsel machten alle diese Vertrauensseligen die schmerzliche Entdeckung, daß die Wechsel wertlos seien. Nach den erfolgten Anzeigen betragen die betreffenden Summen eine Viertelmillion Kronen. Seinen Kredit im Hotel bcgründete der Hochstapler durch folgende Legende. Er erzählte, er stamme aus einer reichen, in Paris ansässigen Familie, habe soeben eine Erbschaft angetreten und beziehe überdies eine monatliche Rente von 600 Kronen. In der Tat trafen allmonatlich hohe Geldsendungen im Hotel für ihn ein. Mit diesen Geldsendungen scheint der Schwindler zwei Fliegen mit einer Klappe geschlagen zu haben. Sie machten offenbar einen beständigen Kreislauf zwischen Wien und London, wo Schmidt einen Komplizen haben mußte. Er kam nämlich vor Monaten in ein Wiener Privatbankhaus und ersuchte dieses, nahmhafte Geldsendungen für ihn nach England zu schicken. Er gab dann allmonatlich mehrere Male stets mehrere tausend Kronen an einen Herrn Thywyssen in London auf. Als ihm nun das Bankhaus genügend in Sicherheit eingewiegt schien, brachte er eines Tages einen scheinbar guten Londoner Wechsel auf 20 000 Kronen, der obendrein nach eingehender Prüfung eskomptiert wurde. Natürlich wurde auch dieser Wechsel zurückgewiesen. Die erschwindelten Juwelen versetzte der Gauner und verkaufte dann wieder die Versatzscheine an einen Wiener Börsenbesucher um 20 Prozent der Belehnungssumme. Die Geschädigten erlangten so wenigstens die Versatzscheine wieder und konnten durch deren Einlösung einen Teil des Schadens wieder einbringen. Zu den Opfern des Gauners soll auch ein Aristokrat gehören, dem er für Vorarbeiten zur Finanzierung seines Kohlenbergwerks 100000 Kr. abgenommen haben soll.

Bei 19 von den 24 in Deutschland das Glasversicherungsgeschäft betreibenden Gesellschaften gelangten in den Monaten Juli-September 1905 18159 Schäden mit einer Gesamtentschädigungsforderung von 965919 Mk., in den Monaten Oktober - Dezember 20639 Schäden mit einer Gesamtentschädigungsforderung von 1009 420 Mk. zur Anmeldung; im II. Semester 1905 insgesamt also 38 798 Schäden mit einer Gesamtentschädigungsforderung von 1975 339 Mk. Das macht im Durchschnitt auf den Tag 212 Schäden mit rund 10794 Mk. Gesamtentschädigungsforderung, ein Beweis, daß das deutsche Glasversicherungsgeschäft bereits eine beachtenswerte volkswirtschaftliche Bedeutung erlangt hat.

Schmucksachen von Oesel. Der Hofjuwelier D. H. Werner in Berlin W. 8, Friedrichstraße 173, schreibt: „Von einer baltischen Großgrundbesitzersgattin, mit altem deutschen Namen, deren Felder verwüstet, deren Schloß und andere Gebäude von den Aufrührern verbrannt wurden, sind mir zur Veräußerung Schmucksachen gesandt, die alle die Bautechnik der Insel Oesel zeigen. Der Materialwert ist belanglos, teils Silber, teils unecht. Die Sachen haben für Sammler oder Ethnographen Wert, noch mehr für jemand, der den unglaublich vom Unglück verfolgten Stammverwandten helfen will. Ich stelle diese Arbeiten bei mir demjenigen zur Verfügung, der am meisten dafür bietet, um selbstverständlich den vollen Betrag der Dame zu übermitteln."

Ein Bijoutierwitz. Dame: „Ich bitte Sie, mein Herr, fassen Sie mich beim Tanzen nicht zu fest, ich kann das nicht vertragen." Herr: „Bitte sehr, mein Fräulein! Aber ich bin Fasser und mein Prinzip ist es, daß ein Edelstein nie fest genug gefaßt werden kann."

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Eisleben Prov. Sachsen.

Tüchtig. Kaufmann

mit allen vorkommenden Arbeiten vertraut, der Gravieren u. Fassen kann, per 1. März oder früher in angenehme Stellung ges. Zeugnißabschriften und Gehaltsanspr. flotter Verkäufer, mit beiten erbeten. Carl Wiese, Juwelier Kentniffen d. Brandie, 25 Jahre 522] alt, fucht Vertrauenspoften in Gesucht für Reparaturen . feinem Juweliergeschäft. Beste Neuarbeiten cin jüngerer Gold- Zeugniffe. Gefl. Angebote unter arbeiter; für Kirchenarbeit: M U 518 an die Deutsche Tüchtige Gürtler u. Silber- Goldschmiede-Zeitung in Leiparbeiter. [525

Franz Wilh. van den Wyenbergh, zig 28 erbeten.

Kevelaer.

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B

Preisausschreiben

für moderne Bestecke.

Die Deutsche Goldschmiede - Zeitung erläßt im Auftrage der Bremer Silberwarenfabrik Aktiengesellschaft in Sebaldsbrück bei Bremen nachfolgendes Preisausschreiben:

Aufgabe.

Verlangt werden Entwürfe zu zwei Bestecken (Messer, Gabel, Löffel), deren eines im modernen Stil gehalten sein soll, während die Formen des anderen den Charakter des Louis XVI. oder Empire-Stiles tragen sollen. Für jedes Besteck muß für einen Heftgriff (Messer) und einen Stiel (Gabel) ein plastisches Modell beigefügt werden. Besonderer Wert wird auf praktische Gestaltung der Besteckteile und wirkungsvolle, aber einfache Dekoration gelegt werden.

Preise:

Es werden an Preisen ausgesetzt:

Ein I. Preis von M. 350.-
Ein II. Preis von M. 220.-
Ein III. Preis von M. 130.-

außerdem sind Ankäufe nach Vereinbarung vorgesehen.

Preisrichter.

Als Preisrichter haben folgende Herren zugesagt: Maler W. Lucas von Cranach, Berlin. Juwelier C. E. Keyser, Leipzig.

Weitere Bestimmungen.

Die Herren Künstler, Zeichner und Modelleure der Gold- und Silberwaren - Branche, welche sich an dem Preisausschreiben beteiligen wollen, sind gebeten, ihre Arbeiten bis spätestens

1. März 1906

an die,,Redaktion der Deutschen Goldschmiede-Zeitung" in Leipzig 28, Dresdener Straße 2 einzusenden. Die Arbeit darf nur durch ein Zeichen oder Motto kenntlich gemacht werden. Die Adresse des Absenders ist in einem verschlossenen Briefumschlag, welcher das entsprechende Zeichen oder Motto trägt, beizufügen.

Die Arbeiten des Preisgerichts, sowie die Auszahlung der Preise und Honorare müssen innerhalb des Monats März erledigt sein. Die Auszahlung der Geldbeträge erfolgt durch die Bremer Silberwarenfabrik Aktiengesellschaft in Sebaldsbrück, und zwar gelangt die ausgesetzte Gesamtsumme (M. 700.-) unter allen Umständen zur Verteilung. Jedoch hat das Preisrichter - Kollegium die Be

Professor A. Offterdinger, Leiter der Königlichen fugnis einer anderweitigen Verteilung. Die preisgekrönten Zeichen-Akademie zu Hanau, I. V.

Prof. R. Rücklin, Vorstand der Goldschmiedeschule

in Pforzheim und Redakteur der Deutschen Gold-
schmiede-Zeitung.

Juweliere Th. Strube & Sohn, Leipzig.

und angekauften Arbeiten gehen mit allen Rechten in das Eigentum der Bremer Silberwarenfabrik Aktiengesellschaft in Sebaldsbrück über. Die „Deutsche GoldschmiedeZeitung" hat das Recht und die Verpflichtung, die preisgekrönten, bezw. angekauften Arbeiten zu veröffentlichen. Der Name des Urhebers, sowie der ausschreibenden Firma müssen dabei genannt sein.

Sebaldsbrück b. Bremen und Leipzig, den 2. Januar 1906.

Bremer Silberwarenfabrik Aktiengesellschaft, Sebaldsbrück bei Bremen. Deutsche Goldschmiede-Zeitung, Wilhelm Diebener, Leipzig.

Verantwortlich für die Redaktion des volkswirtschaftl. Teiles: Syndikus Hermann Pils, Leipzig; für den kunstgewerbl. Teil: Professor R. Rücklin, Pforzheim. Druck: Spamersche Buchdruckerei in Leipzig.

Genossenschaft der Juweliere, Gold- und Silberschmiede in Wien, Vereinigung der Goldringerzeuger, unter diesem Namen haben sich die Wiener Fachleute zusammengetan, um einen Verband im gegenseitigen Interesse daselbst zu gründen. Am 30. Januar hat bereits eine diesbezügliche Versammlung stattgefunden, über deren Erfolge wir später berichten werden. Wir sehen dies als ein gutes Zeichen für die Wiener Goldschmiede an und wünschen, daß dieselben zu einem guten Resultat gelangen mögen!

Zur Lohnbewegung in Berlin. Vor kurzem tagte im Dresdener Garten, Dresdener Straße, cine zahlreich besuchte Versammlung der Gold- und Silberarbeiter Berlins und Umgegend, die sich mit der Verbesserung ihrer wirtschaftlichen Lage beschäftigte. Statistische_Erhebungen über Lohn- und Arbeitsverhältnisse, die zu diesem Zwecke stattgefunden, haben ergeben, daß von den in Berlin in Frage kommenden rund 700 Arbeitern und Arbeiterinnen etwa die Hälfte organisiert ist. Die tägliche Arbeitszeit beträgt bei der Mehrzahl 9 bis 91 Stunden. Der durchschnittliche Verdienst stellt sich für Arbeiter auf rund 1150 Mk. das Jahr, für Arbeiterinnen auf 740 Mk. Einzelne Arbeiter erzielen einen Jahresverdienst von rund 1900 Mk. Ueberstunden werden in außerordentlich großer Zahl, namentlich zur Saison gemacht, und dafür erfolgt ein Lohnzuschlag von 25 bis 30 v. H. Wie der Hauptredner ausführte, sind die Lohnverhältnisse im allgemeinen als sehr traurig zu bezeichnen; hier in Berlin solle nunmehr endlich Wandel geschaffen werden. In Süddeutschland seien bereits Lohnbewegungen mit vollem Erfolge durchgeführt worden.

Zur Warnung unserer Exporteure schreibt man uns aus Hanau: Die Firma Oswald Hall & Co. in Manchester, 65 Market Street, bezog von mir eine Auswahlsendung von Emailleporträts von hohem Werte. Da aber das betreffende Geschäft weder die erhaltene Sendung quittierte noch alle anderen schriftlichen Anfragen fruchtlos blieben, so wandte ich mich um Auskunft an das deutsche General-Konsulat in London und erhielt von dort den Bescheid, daß Oswald Hall eine bekannte Schwindelfirma sei.

Herr Karl Maurer in Pforzheim hat, wie das Direktorium des „Germanischen Museums" bekannt gibt, die Vertretung desselben in Pforzheim und Umgegend übernommen.

Spesen im Interesse des Geschäfts. Ein Strafprozeß gegen den Reisenden Wilhelm Buß, über den viel ungeheuerliche Sachen gemeldet wurden, hat, wie wir voraussahen, mit der Freisprechung des Angeklagten geendet. B., der mit einem Musterlager im Werte von 50 000 bis 60 000 Mk. reiste, sollte sich eines Mehrverbrauchs von Spesen schuldig gemacht haben, und darin hatte man eine Unterschlagung erblickt. Es stellte sich aber heraus, daß B. die Mehraufwendungen nur gemacht hatte, um die Kundschaft zu poussieren (Ausgaben für Theater, Souper usw.) und daß er sich für berechtigt gehalten hatte, im Interesse des Geschäfts über die festgesetzten Spesen hinauszugehen.

Ausstellungen. Eine größere Anzahl einflußreicher Persönlichkeiten, an ihrer Spitze Herr Geh. Hofrat Dr. Ritter von Borscht, beabsichtigt in München, nach der „Münch. Allg. Zeitung", im Jahre 1908 im Ausstellungsparke auf der Theresienhöhe eine große kunstgewerbliche Ausstellung zu veranstalten.

Vom Ausstellungswesen. In der Ausstellung des Bayerischen Museumsvereins werden auch die berühmte Sammlung antiken Goldschmuckes des kgl. württembergischen Geh. Hofrats Theod. Stützel, sowie Teile der hervorragenden Sammlung Arndt, dem Publikum zugänglich gemacht.

Personalien und Geschäftsnachrichten.

Auszeichnungen. Seine Majestät der König haben geruht, dem Kaufmann Hugo Röseler, Mitinhaber der 1693 gegründeten Firma Thiele & Steinert, Goldwaren, Berlin, Niederwallstraße 14, das Prädikat eines Kgl. Hoflieferanten zu verleihen. Der Fürst von Schwarzburg-Sondershausen hat den Herzoglich Anhaltischen, Erbprinzlich Anhaltischen, sowie Herzoglich Sächsischen Hofjuwelier und Hoflieferanten Robert Kempfe, Inhaber der altrenommierten Firma A. Kempfe in Magdeburg, zu seinem Hoflieferanten ernannt. Geschäfts-Eröffnung. Herr Albert Peter in Rapperswil am Züricher See hat daselbst ein Gold- und Silberwaren-GeschäftEngros eröffnet.

Verschiedenes. Die Vertretung des Germanischen National - MuSeums in Nürnberg für den Pforzheimer Platz hat Herr Edelsteinhändler Karl Maurer in liebenswürdiger Weise übernommen. Im Packraum der Gold- und Silberwaren - Exportfirma Alexander Schleicher in Stuttgart, Büchsenstraße 22, brach vor kurzem Feuer aus, wodurch binnen einer halben Stunde sämtliche Geschäftsräume ausbrannten. In die Bijouteriefabrik Karl Seibold in Pforzheim ist ein Kommanditist eingetreten.

Von Kunstgewerbeschulen.

Verleihung des Professortitels. Den Lehrern an der kunstgewerblichen Fachschule in Gablonz Ernst Beutel, August Hammer und Rudolf Zitte und dem Lehrer an der Fachschule für Metallindustrie in Rixdorf Ferdinand Götz wurde der Professortitel verliehen, zu welchem Anlasse die „Deutsche Goldschmiede-Zeitung" bestens gratuliert.

Anläßlich seines Geburtstages hat unser Kaiser bestimmt, daß Lehrern kunstgewerblicher Fachschulen der Charakter als Professor auch ohne Voraussetzung voller akademischer Bildung verliehen werden kann.

Aus Innungen und Vereinen.

Die erste Hauptversammlung ds. Js. der Goldschmiede - Zwangsinnung zu Dresden fand am 25. Januar in Kneists Restaurant statt. Der Vorsitzende, Herr Obermeister Hermann Eckhardt, verpflichtete zunächst ein neues Mitglied. Der Kassenbericht konnte wegen Krankheit des Kassierers nicht entgegengenommen werden. Der Etat für 1906, der eine Einnahme von 1431,50 Mk. und eine Ausgabe von 1420 Mk. aufweist, wurde angenommen. Die Wahlen in den Vorstand ergaben die Wiederwahl der Herren Paul Eckert und Max Kirsch, sowie in den Gehilfenausschuß der Herren Karl Starke und Alfred Hädelt; bei ersterem, Große Brüdergasse 16, befindet sich nunmehr die Stelle für Arbeits-Nachweis, An- und Abmeldung, Gesuche und Unterstützungen von Gehilfen. In den Lehrlingsausschuß wurde Herr Wilh. Scharf wiedergewählt.

Patente und Gebrauchsmuster.

168 104.

Patent - Erteilungen. 67 a. Schleifmaschine. Gottlieb Peiseler, Charlottenburg, Cauerstraße 28. 1. 3. 05. 33 a. 168 125. Abnehmbarer Schirmgriff mit in den rohrförmig ausgebildeten Schirmstock einzusteckendem Schaft. Benjamin Rothschild, Baltimore, V. St. A.; Vertr.: H. Neubart, Pat. - Anw., Berlin SW. 61. 2. 11. 04.

48b. 168 202. Verfahren zur Herstellung eines schmelzflüssigen, aluminiumhaltigen Zinkbades zur Erzeugung hochglänzender Zinküberzüge; Zus. z. Pat. 195 977. Fa. L. Gührs Wwe., Berlin. 2. 8. 03. 49h. 168 255. Verfahren zur Herstellung von Panzerketten. Beckh & Turba, Pforzheim. 26. 7. 04.

44 a. 168314. Klappbügel für Verschlußsicherungen von Sicherheitsnadeln, Armbändern u. dgl. Hugo Weber, Dresden-Plauen, Nöthnitzerstr. 14. 21. 5. 04.

39b. 168 360. Verfahren zur Herstellung einer plastischen Masse aus durch Hitze erweichten, unter Zusatz eines Bindemittels zusammengepreßten Elfenbein- oder Hornspänen. Huldreich Förster, Dresden, Radeberger-Straße 56. 14. 4. 05.

Gebrauchsmuster - Eintragungen. 30k. 267547. Inhalationsapparat für pulverförmige Stoffe, mit in einem Rohre verschiebbarem und mit einer Bohrung versehenem Kolben. Dr. Willy Redlich, Berlin, Weißenburgerstraße 75. 2. 12. 05. R. 16550.

44 a 267 727. Aus zwei verschraubbaren Teilen bestehender Knopf, bei welchem der Stoff zwischen der unebenen Stirnfläche des Kopfes bezw. dessen Hals und einer entsprechend kleinen Kopfschraube festgeklemmt wird. Ignaz Friedinger, Oberthal b. Linz. 18. 2. 03. F. 9593.

44 a. 267738. Damenhutschoner, bestehend aus zwei gleichzeitig als Agraffen dienenden Oesen, deren eine mit einem Drahtsieb versehen ist, zum Hindurchstecken und Festhalten der Hutnadel. Hermann Mozer, Heilbronn. 7. 10. 05. M. 20430.

44 a. 267 739. Doppelknopf-Verbindung, bestehend aus einem nach einer Seite offenen Haken mit Feder. Ochs & Bonn, Hanau. 13. 10. 05. O. 3516.

44 a. 267 740. Doppelknopf-Verbindung, bestehend aus einem nach zwei Seiten offenen Haken mit Feder. Ochs & Bonn, Hanau. 13. 10. 05. O. 3550.

44 a. 267 884. Anhänger aus Metall in Gestalt eines Schweizer Berges. Hermann Laux jun., Pforzheim. 4. 9. 05. L. 14745.

44b. 267 894. Behälter für Streichhölzer, Zigaretten u. dgl. mit beim Auslösen einer Feder herausspringendem Schubkasten. Herrmann Lagro, Greifswalder-Straße 204, und Friedrich Stoll, Karlsbad 21, Berlin. 26. 10. 05. L. 14995.

Patente und Gebrauchsmuster für die Werkstatt.
Mitgeteilt von Patentanwalt Karl Wessel,
Berlin SW. 61, Gitschiner Straße 94 a.

Kl. 44 a. 166910. Schnappfederverschluß für Armbänder: Bohnenberger, Böhmler & Cie., Pforzheim. Die Erfindung betrifft einen Schnappfederverschluß für Armbänder. Das Neue an demselben besteht darin, daß der Verschluß rechtwinklig

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