Page images
PDF
EPUB

Aus Innungen und Vereinen.

Juweliere, Gold- und Silberschmiede-Innung Berlin. Die Sitzung vom 25. Januar wurde um 81/2 Uhr durch Herrn Fischer eröffnet. Derselbe erstattete den Jahresbericht. Als neues freiwilliges Mitglied wurde Herr Schmidt (Bündert & Lettré) aufgenommen. Auf eine Interpellation wegen des „seltsamen Urteils" wurde allseitig die Entrüstung ausgesprochen, einerseits, daß es überhaupt vorkommt, daß bewußt falsch gestempelt wird, andrerseits, daß, wenn ein solcher Fall zur Anklage kommt, dann das Gesetz nicht im Sinne des Gesetzgebers angewandt wird. Außerdem wurde offiziell konstatiert, daß niemals in einer Innungsversammlung über Legierungen gesprochen oder eine Legierung empfohlen worden ist.

Herr Train erstattet darauf die Kassenberichte der einzelnen Kassen, worauf die Entlastung beantragt und angenommen wurde. Hieran schloß sich der Bericht über die Sterbekasse; es sind vier Mitglieder gestorben und vier neu eingetreten. Herr Train empfiehlt wiederholt Beitritt zu der Kasse.

Für die statutengemäß ausscheidenden Vorstandsmitglieder, die Herren Train und Hell, wurde Herr Train wiedergewählt, und für Herrn Hell, der eine Wiederwahl nicht annehmen wollte, Herr Gießel. Für die Amtsdauer des verstorbenen Herrn Grosse wurde Herr Winter als Schriftführer gewählt. Auf Vorschlag des Herrn Fischer wurde ein Zimmer als Innungszimmer gemietet. Dasselbe befindet sich neben dem Verbandszimmer und soll das Mobiliar der Innung sowie die Bibliothek aufnehmen und auch als Versammlungs- und Beratungszimmer dienen. Ueber die Fachschule wurde berichtet, daß die neuen Räume am Koppenplatz vorzüglich sind und daß die Schule mehr leistet als man erwartet hat. Leider ist noch immer kein Bescheid auf die Anfang vorigen Jahres gemachte Eingabe gekommen, die Schule als Pflichtfortbildungsschule anzuerkennen. Als Vertrauensmänner für die Unterstützungskasse wurden die Herren Hempel und Lukas wiederguwählt. An Stelle des verstorbenen Herrn Ptasinski wurde Herr Harnisch in den Gehilfenprüfungsausschuß gewählt.

Nach dem Berichte der s. Zt. gewählten Kommission zur Prüfung der veröffentlichen Tarife der Versicherungsgesellschaft Prudentia zur Rentenversicherung wurde beschlossen, von einer Empfehlung der Versicherung Abstand zu nehmen.

Punkt 11. Ueber die Geschäftsführung des Arbeitsnachweises entspann sich eine zirka eine Stunde währende, teilweise sehr erregte Debatte. Das Ergehnis war schließlich, daß ein Regulativ ausgearbeitet werden soll, nach dem in Zukunft die Geschäfte geleitet werden.

Nach einigen Mitteilungen des Vorstandes wurde über die in dem Jahr veranstalteten Vergnügungen berichtet und den Mitgliedern die Teilnahme an dem Wintervergnügen „Ein Kirchweihfest im Zillerthal" in der „Ressource“, Oranienburgerstraße, am Donnerstag den 22. Februar, empfohlen.

Punkt 12 wurde abgesetzt und der Erörterung für die nächste Versammlung vorbehalten.

Unter Sonstiges war nichts zu erwähnen und wurde die Sitzung nach Beantwortung einiger Fragen aus dem Fragekasten um 1 Uhr 15 Min. geschlossen.

Schützt Eure Läden vor Einbruchsdiebstahl!

Raffinierter Juwelendiebstahl. Aus London wird berichtet: In dem Geschäfte des Juwelenhändlers und Uhrmachers Gould in der Moorgate-Straße kam ein Diebstahl frechster Art zur Ausführung. Eine Anzahl von Juwelenkästen war ausgeplündert worden. Die Diebe hatten sich dadurch Zutritt zu dem Laden verschafft, daß sie ein Loch in die Decke schnitten. Um zu verhindern, daß die unter dem Loche befindlichen Glaskästen durch fallenden Verputz zerbrochen würden und durch das splitternde Glas die Aufmerksamkeit auf den Laden gelenkt würde, hatten die Einbrecher, nachdem sie ein kleines Loch in die Decke geschnitten hatten, einen Regenschirm durchgesteckt, den sie sodann unter der Decke aufspannten und in den die bei den weiteren Sägearbeiten abfallenden Bewurfund Holzteile geräuschlos hineinfielen. Man fand den Schirm ebenso wie eine Strickleiter vor. Der bestohlene Juwelier hatte zum Glück die wertvollsten Stücke für die Nacht in einem diebessicheren Schrank untergebracht. Der erlittene Verlust soll trotzdem ein recht beträchtlicher sein. Man glaubt, es mit einer Bande internationaler Diebe zu tun zu haben, und die Geheimpolizei macht darauf aufmerksam, daß die in letzter Zeit in England vorkommenden Einbruchsdiebstähle der Zeit nach zusammenfallen mit der scheinbaren Untätigkeit der Bande, die die Passagierdampfer und Expreßzüge unsicher zu machen pflegte.

Einbruch in einem Juwelengeschäft. In San Remo brachen Diebe in den bekannten, noch dazu neben dem Polizeiamte gelegenen Juwelierladen des Goldschmiedes Cäsar Busi ein und stahlen Juwelen im Werte von 100000 Franken, goldene Uhren im Werte von 5000 Franken, sowie 60 000 Franken in Papiergeld.

Patente und Gebrauchsmuster.

Patent - Erteilungen. 49f. F. 19373. Verfahren zum Löten von Aluminium und aluminiumreichen Legierungen. Leonhard Fries, Zürich; Vertr.: R. Deißler, Dr. G. Döllner und M. Seiler, Pat. - Anwälte, Berlin SW. 61. 5. 10. 04.

15b. Sch. 23599. Verfahren zur Herstellung von Bleimatrizen für die galvanoplastische Nachbildung von Hochdruckformen durch Abpressen des Originals in eine Bleifolie, die mit einer weichen Unterlage hinterlegt ist. Herrmann Schimansky, Zoppot, Westpr. 28.3. 05. 30b. Sch. 24254. Verfahren zur Herstellung künstlicher Gebisse. Wilhelm Schmidt, Simbach a. Inn. 21. 8. 05.

33 a. 167 987. Masse zum Ausfüllen von Bijouteriewaren. Richter & Glück, Berlin. 8. 4. 04.

31 c. 168 391. Verfahren zur Herstellung von Kupfer oder anderen Metallen unter Luftabschluß in dichter, blasenfreier Beschaffenheit. Fa. Heinrich Pfaffenberger, Nürnberg. 22. 7. 02.

Gebrauchsmuster - Eintragungen. 42b. 267 224. Schublehre mit einem am Schieber angebrachten Zollstock. Rudolf Funke, Niederhermsdorf, Kr. Waldenburg i. Schl. 5. 12. 05. F. 13301.

42 a. 267 385. Zirkelkopfgelenk-Klemmung aus einer Spindel mit Schraubenmutter zum Spannen der Griffgabelschenkel unter dem Kopf. L. Heisinger & Sohn, Nürnberg. 7. 12. 05. H. 28641. Patent-Bericht,

mitgeteilt vom Patentanwalt Dr. Fritz Fuchs, dipl. Chemiker und Ingenieur Alfred Hamburger, Wien VII., Siebensterngasse 1. Auskünfte in Patentangelegenheiten werden Abonnenten dieses Blattes unentgeltlich erteilt. Gegen die Erteilung unten angeführter Patentanmeldungen kann binnen zweier Monate Einspruch erhoben werden. Auszüge aus den Patentbeschreibungen werden von dem angeführten Patentanwaltsbureau angefertigt.

Oesterreich.

Erteilte Patente.

Kl. 48 c. Westfälische Stanz- und Emaillierwerke A.-G. vorm. J. & H. Kertemann in Ahlen in Westfalen. Verfahren zur Herstellung erhabener Verzierungen auf Metallgegenständen durch Aufbringung einer Masseschicht auf die mit Grundemail bedeckten Gegenstände, dadurch gezeichnet, daß auf das mit Grundemail bedeckte Metall zunächst eine leicht schmelzbare Emailschicht und dann eine aus schwer oder nicht schmelzbaren Stoffen bestehende platische, beliebig geformte Masse (Porzellanmasse) aufgetragen und durch Brennen das ganze verbunden wird. Pat. Nr. 17 889. Auszüge aus der Gebrauchsmuster - Eintragung.

[ocr errors]

Faig. 2

Die Firma Sehnert & Rogge, Berlin, Gitschinerstraße 92 hat unter Nr. 264 300 eine Schutzvorrichtung für Hut- und Krawattennadeln in den Handel gebracht, welche nicht verfehlen wird, die Aufmerksamkeit der Goldschmiede auf sich zu lenken. Diese Sicherung, welche uns vorliegt, ist äußerst einfach und praktisch eingerichtet; sie besteht aus einer Metallhülse mit einer darin befindlichen Feder, welche letztere mit zwei daran befindlichen Zähnen (a Fig. 1) versehen ist, in zwei hinter der Nadelspitze sich gegenüber liegenden scharfkantigen Einschnitten (b Fig 2) einschnappen können (Fig. 3). Dadurch ist Verlust oder Diebstahl absolut ausgeschlossen. Will man nun die Sicherung entfernen, so dreht man dieselbe auf der Nadel einfach um 90 Grad nach rechts oder links, so daß die Zähne wieder auf das Niveau der Nadel kommen und man die Hülse mit Leichtigkeit zurückziehen kann.

Fig. 3.

[blocks in formation]

Büchertisch.

Dr. Robert Torrer: Gold- und Silberschmuck. Straßburg, Verlag von Ludolf Beust. Die Straßburger historische Schmuckausstellung von 1904 wurde s. Zt. vom Verfasser in einer Artikelserie der Zeitschrift,,Das Kunstgewerbe in Elsaß-Lothringen" beschrieben. Diese Aufsätze bringt das vorliegende Werkchen, zu einem abgeschlossenen Ganzen umgearbeitet und vereinigt. Mit der großen Anzahl vorzüglicher photographischer Abbildungen, welche es enthält, und mit einem wissenschaftlich gediegenen und interessanten Text stellt es eine gedrängte Geschichte des Gold- und Silberschmuckes vor, welche mit dem Schmuck der Steinzeit beginnt und mit den Leistungen der modernen Schmuckkunst abschließt. Das vornehm ausgestattete Buch kann jedem empfolen werden, der sich über die Geschichte der Schmuckkunst an der Hand einer gedrängten Darstellung und an Abbildungen der markantesten Typen orientieren will.

Frage- und Antwortkasten.

Die Herren Fabrikanten, Grossisten und Detallleure werden in Ihrem und Aller Interesse höflichst aufgefordert, von der allezeit kostenfreien Benutzung dieser Abteilung den ausgiebigsten Gebrauch zu machen, Fragen allgemeiner und technischer Art uns einzusenden und an deren Beantwortung sich zu beteiligen. Die Aufnahme einer Antwort erfolgt in jedem Einzelfalle auf ausdrücklichen Wunsch. Auch dieser Teil unseres Blattes ist dazu geschaffen, zur gegenseitigen Belehrung beizutragen. Fragen:

Frage 487. Wer kann mir eine Firma nennen, die Modelle zu Gußteilen für Herstellung von Schlüsselhaken aus Thalern anfertigt, oder wer die Rohgußteile abgibt? L. G. in A. Frage 488. Kann mir jemand einen leistungsfähigen Fabrikanten für feine Bestecke mit Perlmutterheften nennen? F. K. in W. Frage 489. Wie entgoldet man am besten große vergoldete Gegenstände, Wandleuchter usw., ohne daß dieselben Schaden leiden? M. A. in W.

Antworten:

Zu Frage 463 Billigen Bernsteinschmuck, Colliers, Broschen, Boutons, Armbänder und Haarnadeln liefern: Schumann & Vahl, Weißenfels i. Th.

Zu Frage 469. Eine tiefschwarze Farbe erhält man, wenn man das Elfenbein in eine durchgeseihte heiße Blauholzabkochung bringt und dann in einer Eisenvitriollösung oder essigsauren Eisenlösung siedet.

Zu Frage 470. Ausgesprungene Opale werden vorsichtig mit feiner, nicht zu scharfer Feile abgefeilt, mit feinem Schmirgelpapier geschmirgelt und dann mit Wassertrippel und Leder oder Zinnfeile poliert. Matt getragene Steine werden einfach geschmirgelt und poliert (Steine auf Kitt setzen). W. M. in P..

Zu Frage 470. Bei mattgewordenen Opalen müssen zuerst durch ganz feines Schmirgelpapier alle Risse und Schrammen entfernt werden. Dann poliert man die Flächen durch Wassertrippel und Blei. Zu diesem Zwecke spannt man eine Bleischeibe auf die Spindel der Poliermaschine und poliert den Stein mit in Wasser angerührtem Trippel. Hinter der Scheibe befestigt man einen feuchten Schwamm und auf den, auf einem Holz festgekitteten Stein bringt man fleißig den nassen Trippel. Während des Polierens darf der Stein nicht trocken werden. Hochglanz gibt man mit nassem Wienerkalk und Holz. F.

Zu Frage 471. Unreines Gold auf Feingold abzutreiben ist nicht möglich. Durch Abtreiben bekommt man das Gold höchstens auf einen Feingehalt von 750. Der Grund hierzu ist im Silber zu suchen, welches sich in der Legierung befindet und sich nicht abtreiben, sondern nur durch Scheiden entfernen läßt. Um aus unreinem Gold das Feingold zu erhalten verfährt man folgendermaßen: 1. Enthält die Legierung weniger als 150 Teile Feinsilber, so bedient man sich zur Scheidung des Königswassers. Diese Säure löst alles Gold auf und verwandelt das Silber in Chlorsilber. Ist mehr Silber in der Legierung enthalten, so hindert das entstandene Chlorsilber das Gold an weiterer Auflösung. 2. Man stellt den Feingehalt des Goldes durch Strichprobe fest. Danach setzt man soviel Feinsilber hinzu, daß das letztere Metall mindestens 3 des Gesamtgewichtes ausmacht. Je mehr Silber vorhanden ist, um so vorteilhafter für den Prozeß. Das so entstandene Güldisch wird zu Blech dünn gewalzt und im weichen Zustande in kleine Stücke geschnitten. Größere Mengen granuliert man, indem der Inhalt des Schmelztiegels auf ein unter Wasser schräg gestelltes Brett langsam ausgegossen wird. Dann schüttet man die Körner oder Stücke in ein Porzellangefäß und gießt die doppefte Gewichtsmenge von zur Hälfte mit Wasser verdünnter chemisch reiner Salpetersäure darauf. Dann deckt man einen Glastrichter darüber und stellt das ganze auf eine alte Petroleummaschine und läßt die Säure kochen. Es muß solange Salpetersäure zugegossen werden, bis sich keine Blasen mehr bilden. Dann ist der Auflösungsprozeß beendigt. Das Gold

4

liegt als dicke braune Masse am Boden. Dann filtriert man das Ganze. Das Gold bleibt im Filtrierpapier zurück und wird durch heißes Wasser solange ausgesüßt, bis das Wasser blaues Lackmuspapier nicht mehr rot färbt. Filtierpapier und Gold drückt man fest in einen Tiegel und schmilzt mit Borax. Das Produkt ist Feingold. F.

Zu Frage 473. Fabrikant der Bestecke mit nebenstehendem Warenzeichen ist H. F. Winkelmann, Berlin SW. 13, Hollmannstraße 41.

Zu Frage 480. Maschinen zur Herstellung fugenloser Karabinerkapseln baut Wilhelm Feiler, Maschinenfabrik, Pforzheim.

Zu Frage-482. Dosen und Schmuckkästchen in Gold und Silber fabrizieren: Hugo Thaut, Hanau a. M. Chr. Weilinger, Hanau a. M. Sigmar Lewy, Inh. Ferdinand Meyer, Berlin S. 42, Ritter-Straße 24.

Zu Frage 483. Das zum Gießen verwandte Gold muß tadellos und am besten frisch legiert sein; die Form ausreichend LuftableitungsKanäle haben (die Kanäle müssen nach oben abführen, nach unten würde das Gold abfließen). Wenn das Gold flüssig ist, setzt man ein wenig chem. reines Zink (Spiauter) zu, auf 20 g ca. 10 g Zink. Dasselbe schmilzt sofort mit grüner Flamme. Würde das Zink vor dem Schmelzen gleich mit zugesetzt werden, so wäre dasselbe nur wirkungslos verbrannt. Spiauter erhält man in den Werkzeughandlungen. W. M. in P.

Zu Frage 483. Um beim Gießen in Ossa sepia das Poröswerden der Ringe zu vermeiden, ist es nötig, die Form recht heiß zu machen, um die in den Schalen sich befindliche Feuchtigkeit zu entfernen. Besonders wenn alle Fugen mit Lehm verschmiert wurden, ist dies zu beachten. Außerdem empfiehlt es sich, dem Metall, welches nie weniger als das drei- bis vierfache Gewicht des fertigen Gegenstandes betragen soll, eine Kleinigkeit Zink zuzusetzen und das Gold, welches man am besten auf der Kohle mit Lötpistole schmilzt, nicht zu heiß ausgießt. F.

Zu Frage 484. Die schöne Farbe bei zu färbenden Sachen hängt wesentlich von der dazu verwandten Legierung des Goldes ab. Nachdem die Gegenstände fix und fertig poliert sind, und in Sägespänen gut aufgetrocknet wurden, glühe man dieselben aus und lasse die Sachen auf der Holzkohle erkalten. Zum Färben gebraucht man eine Mischung von 60 g pulverisiertem, chemisch reinem Salpeter, 30 g gutem Kochsalz und 40 g reiner Salzsäure. Bei wenig und kleinen Gegenständen kommt man mit diesem Gewicht aus. Sind große Teile zu färben, so muß die Mischung im angegebenen Verhältnis vergrößert werden. Die Farbe wird in einem irdenen, innen glasierten Topf auf folgende Weise angesetzt: Salpeter und Kochsalz werden durch Zusatz von Wasser zu einem Brei verrührt, und dann zum Sieden gebracht, darauf gieße man die Salzsäure hinzu. Wenn die ganze Mischung stark kocht, hängt man die geglühten Gegenstände an einem Platin- oder Feinsilberdraht in die Säure. Zu beachten ist, daß sich die einzelnen Teile nicht berühren. In heißem Wasser werden die Sachen abgespült, hohle müssen ausgekocht werden und sind dann zum Mattkratzen fertig. Die Maschine zum Mattkratzen muß eine große Uebersetzung haben, damit sich die Bürste, um ein schönes Matt zu erzielen, schnell drehen kann. Je schneller die Umdrehungen, desto schöner das Matt. Die Bürste besteht aus ganz feinem, harten Messingdraht. Durch Tropfvorrichtung müssen Bürste und Gegenstand immer mit Tropfbier naß gehalten werden. Während des Kratzens dürfen nur die äußersten Spitzen der Bürste die Sachen berühren. F.

Zu Frage 484. Die Goldwarenfabrik Wilhelm Waller in Mülheim a. Rhein, Freiheilstraße 78, gibt Ihnen darüber gegen Entschädigung Auskunft.

Zu Frage 486. Figuren und Nippsachen (braun, versilbert, vergoldet oder patiniert) nach einem gänzlich neuen Verfahren (Art der Galvanobronzen) liefert: Sigmar Lewy, Inh. Ferdinand Meyer, Berlin S. 42, Ritter-Straße 24. - Als Spezialist in obiger Frage empfiehlt sich Grüber & Lösenbeck, Lüdenscheid.

Zu Frage 489. Zur Entgoldung vergoldeter Gegenstände in Kupfer, Silber, Messing, Stahl usw., gibt es zwei Verfahren. Das erste auf galvanischem Wege, indem man einfach den zu entgoldenden Gegenstand an den Kohledraht (Anode) hängt, anstatt an den Zinkdraht (Kadode), in eine alte Vergoldung bringt und den elektrischen Strom einschaltet; das Gold auf dem Gegenstand wird in kurzer Zeit verschwinden und in die alte Vergoldung übergehen. Das zweite Verfahren geschieht auf chemischem Wege und ist nur für vergoldete Gegenstände in Kupfer oder Messing berechnet. Man bringt den zu entgoldenden Gegenstand in eine Mischung von 100 Teilen Schwefelsäure, 20 Teilen Salzsäure und 10 Teilen Salpetersäure. Die Flüssigkeit darf dabei nicht erwärmt werden. Die Schwefelsäure verhindert, daß die beiden anderen Säuren das unedle Metall angreifen.

Nachdruck aus dem Inhalt vorliegender Zeitung ist nur mit Erlaubnis der Redaktion und unter genauer Quellenangabe gestattet.

[graphic]
[ocr errors]
[ocr errors]
[blocks in formation]

Schon vor Tausenden von Jahren liebten es unsere Vorfahren, ihre Gebrauchsgegenstände mit Verzierungen einfachster Art zu schmücken, indem dieselben teils aufgetragen, teils eingekratzt wurden. Mit der Zeit stiegen nun die Ansprüche des Geschmacks mit der weiteren Entwicklung der Völker; es wurden außer Malereien, Schnitzereien usw. Metalltreibarbeiten in bewunderungswürdiger Feinheit hergestellt. Jedoch all diese Einzelarbeiten waren infolge ihrer hohen Herstellungskosten nur wenigen Menschen zugänglich und dann meistens nur als Prunkstücke.

Das Bestreben der Kunsthandwerker ging nun dahin, durch mechanische Herstellungsweise ihre mühselige Handarbeit zu vereinfachen oder zu ersetzen, und von einem Muster möglichst viele Wiederholungen mit wenig Arbeit herzustellen. Hieraus entwickelt sich nun die eigentliche Fabrikation der Gebrauchs- und Kunstgegenstände unserer Zeit, und daher auch der enorme Gebrauch von Stempeln, Stanzen usw., die dazu benutzt werden, unter Anwendung von Druck verschiedenartige Metalle in diese vertieften Stanzen zu pressen.

Diesem Gravierberufe widmete sich nun eine Reihe mehr oder weniger berufene Leute, die unter Zuhilfenahme von recht primitiven Mitteln, kaum daß die nötigsten Rohbearbeitungsmaschinen vorhanden waren, mühselig oft große Tiefen aus dem harten Material herausarbeiten mußten. So ging eine Stanze, je nach der künstlerischen Durchführung, durch verschiedene Hände, um unter Benutzung verschiedener Meßinstrumente bei tieferen Sujets Punkt für Punkt abzutasten, bis die vertiefte Form völlig hineingearbeitet ist.

Seit Jahren sind nun die Fachleute bemüht, für diese teure, zeitraubende und bei künstlerischen Sujets auch ungenaue Arbeitsweise Ersatz zu schaffen, indem sie Reduziermaschinen konstruierten, die nach größeren Modellen Verkleinerungen ausführten. Diese Art Maschinen findet speziell für die Kleinplastik, Medaillen, Plaketten, Bijouteriegegenstände usw. Verwendung. Verschiedenartige Versuche und Verbesserungen wurden vorgenommen, jedoch

bleiben alle diese Maschinen infolge ihrer nicht gut rentablen Arbeitsweise, indem erst größere Modelle hergestellt werden müssen, nur für jenen kleinen Teil der Feinmetallkunst reserviert.

Nunmehr sind von der Firma G. Haelbig & Sohn, KommanditGesellschaft, Berlin durch langjährige Erfahrungen auf dem Gebiete ganz neuartige Kopiermaschinen in allen Kulturstaaten zum Patent angemeldet worden, die durch besondere Konstruktion eines geschlossenen Fühlrahmens es ermöglichen, ohne Vibration und bis zu 40 mm Tiefe mit einem Male fräsend, die genaue gleiche Größe von einem Modell in den Stahlblock zu übertragen, eine Arbeitsweise, die unerreicht ist. Auf diesem Prinzip sind verschiedene Systeme von Maschinen konstruiert worden.

Rund arbeitende Maschinen für Korpussachen, Brodkörbe, Schippen, Tabletts usw.

Flach arbeitende Maschinen für Bestecke, Borden, Leisten, jeglicher Art länglicher Gegenstände.

Gesenkmaschinen für die Herstellung von Stanzen der Kunstschmiede, Bunteisen, Messingwaren-Warmpresserei-Artikel, Walzenmaschinen für automatische Tief-Fräsung von Tapeten, Lincrusta, Goldleisten, Walzen in Stahl und Bronze.

Nicht nur die Klein-Metallindustrie ist jetzt in den Stand gesetzt, auf rationellen Maschinen ihre Werkzeuge herzustellen, sondern durch diese Erfindung ist den Silber-, Neusilber-, Metallwaren-, Blechemballagen-, Celluloid-, Kartonnagen-, Kunstschmiede-, Warmpresserei-Industrien der Weg geboten, auf rationellste Weise ihre Stanzen automatisch zu schneiden.

Wir können an der Hand einiger Zahlen ein Bild geben, wie rentabel sich diese Arbeitsweise stellt: Eine Kanne, die ringsum mit Verzierung versehen ist, wird bis auf die Hälfte (Halbkorpus) in den Stahlblock graviert. Dieselbe hat mit Ausladung eine Länge von 190 mm, Breite von 130 mm, Tiefe 50 mm und wurde bei Tag- und Nachtarbeit in vier Tagen automatisch fertiggestellt, wobei hervorzuheben ist, daß die Verzierungen bis an den steilsten Rand herausgefräßt wurden. Unter ähnlichen günstigen Bedingungen

arbeiten auch die andern Systeme. Die Maschinen werden in 12 Typen gebaut und ersetzen, je nach Größe, 2-8 Arbeiter. In dem Betriebe der Firma G. Haelbig & Sohn, Kommandit-Gesellschaft, Berlin, Prinzenstraße 23, werden eine ganze Reihe Maschinen in wechselnder Schicht bei Tag- und Nachtarbeit von nur einem Arbeiter bedient. Die Größen der Maschinen sind für die schwersten und doch feinen Sujets, sowie für die Kleinmetallkunst zugeschnitten.

Auch für Verkleinerungen und Vergrößerungen sind von derselben Firma Maschinen konstruiert, bei denen, abweichend von den bestehenden Systemen, die Einstellung derartig einfach eingerichtet ist, daß, ohne daß ein Verschieben der Spindelkästen nötig wäre, der Drehpunkt durch Schachtelung von Röhren verändert wird. Es wird auf diese Weise bei kleinen Volumen und damit billigem Preis der Maschinen eine höchstmögliche Ausnutzung

der Verhältnisse erzielt. Das feine Gefühl sämtlicher Systeme ermöglicht es sogar nach 1⁄2 mm starken Niederschlägen zu arbeiten, und ist die Firma, als Ersatz für die bisher üblichen Eisenformen, Tastmodellen für Reduziermaschinen, nach neuestem Verfahren auf Nickelschnellplastik eingerichtet, so daß auch somit die denkbar feinste Wiedergabe des Negativmodells verbürgt ist. Die Firma liefert derartige Galvanos nach jedem eingesandten Modell binnen kurzer Zeit, auch ohne daß die Arbeiten auf ihren Maschinen gefräst werden. (Wichtig für Betriebe mit Reduziermaschinen.)

Mit Hilfe dieser Maschinen drängt sich die Arbeitsweise für Herstellung aller verzierter Fassonmuster in andere Bahnen ein, die Preise und Zeiten für Herstellung der Werkzeuge nehmen bedeutend ab, und dadurch wird dem allgemeinen Publikum mehr und mehr Gelegenheit geboten, mit künstlerischen Gegenständen ihren Haushalt zu schmücken.

Wenn ein Goldschmied

Inwieweit dürfen dem Goldschmiedemeister
Vorräte an Rohmaterialien gepfändet werden?

bei der heute herrschenden Konkurrenz und gedrückten Lage ist das leider öfter der Fall in Zahlungsschwierigkeiten kommt, so bleiben die Pfändungen nicht aus. Da ist es eine außerordentlich wichtige Frage, was ihm nicht gepfändet werden darf, sondern ihm zur Fortführung seiner Tätigkeit belassen werden muß. In § 811 Nr. 5 der Zivilprozeßordnung ist bestimmt, daß dem Gewerbetreibenden die zur persönlichen Fortsetzung der Erwerbstätigkeit unentbehrlichen Gegenstände gelassen werden müssen. Es muß ihm sein Werkzeug frei bleiben. Es dürfen die Maschinen, die er braucht, um den Betrieb aufrecht zu erhalten, nicht gepfändet werden. Insoweit ist für den Handwerksmeister gesorgt. Wie steht es aber mit dem Vorrat an Rohmaterialien? Dürfen dem Goldschmied seine Vorräte an Gold, Silber, Chemikalien usw. gepfändet werden, die er zur Ausübung seiner Arbeit notwendig hat? Sind auch diese Rohstoffe unter den „Gegenständen" gemeint, welche § 811 Nr. 5 gegen die Pfändung geschützt wissen will? Es hat darüber mehrfach Streit geherrscht. Auch das Reichsgericht hat früher den Standpunkt eingenommen, daß Rohstoffvorräte nicht geschützt seien. Diese Anschauung kann aber heute nicht mehr als die herrschende angesehen werden. In der Begründung zur neuen Zivilprozeßordnung und den Kommissionsberichten zu derselben wird ausgesprochen, daß die zur Verarbeitung bestimmten Rohstoffmaterialienvorräte der Pfändung insoweit nicht unterliegen, als sie für die persönliche Fortführung des betreffenden Gewerbebetriebes von seiten des Schuldners unentbehrlich sind (Begr. S. 166, Kommissionsbericht S. 191-193, Sydow-Busch, Zivilprozeßordnung S. 443). Dem hat man sich seither angeschlossen. Gelegentlich hatte schon sehr ausführlich das Oberlandesgericht Oldenburg dargetan daß Vorräte von Materialien in einer angemessenen Menge unpfändbar seien (Entsch. des Oberlandesgerichts Oldenburg von. 30. November 1898, Seufferts Archiv 59, 338). Neuerdings machte eine Entscheidung des Oberlandesgerichts zu Königsberg i. Pr. Aufsehen, welche in die Frage ein ganz neues Moment hinein

trägt. Das Amtsgericht Königsberg hatte ausgesprochen, daß bei einem Schneidermeister, der ein Herrengarderobegeschäft unterhielt, die Stoff- und Futtervorräte, Knöpfe, Borten usw. soweit nicht gepfändet werden dürften, als er sie zur Fortführung der persönlichen Tätigkeit in der Werkstatt bedürfe. Es müsse von den Vorräten so viel übrig gelassen werden, daß der Schuldner den Gewerbetrieb nicht sofort einzustellen brauche, sondern ihn zunächst fortsetzen könne. Anderer Ansicht war das Landgericht und Oberlandesgericht Königsberg, welche sich dahin aussprachen, daß ein Handwerker, welcher in seiner Werkstatt auf Lager arbeite, ein Verkaufsgeschäft unterhalte, einen kaufmännischen Betrieb unterhalte und nicht als handwerksmäßiger, sondern als kaufmännischer Gewerbetreibender anzusehen sei. Ein Goldschmied, der also selbst für seinen Bestand auf Vorrat arbeiten würde, der ein Ladengeschäft in Verbindung mit seiner Werkstatt besäße, oder gar eine bescheidene Fabrik hätte, müßte sich gefallen lassen, daß ihm alles Handwerkszeug und jeder Rohstoffvorrat vom Gerichtsvollzieher gepfändet würde? Unseres Erachtens ist diese Entscheidung irrig. Wenn auch der Goldschmied seinen Betrieb der Ordnung halber kaufmännisch geführt hat, wenn er auch ein Ladengeschäft mit Goldwaren unterhielt, also als Minderkaufmann mit gelten mag, in erster Linie bleibt er doch Handwerker und es muß auch in solchem Falle deshalb ihm die Rechtswohltat des § 811 Nr. 5 zugute kommen. Der Schutz dieser Vorschrift ist doch gegeben, um für die Zukunft Schutz zu verleihen. Wenn der Goldschmied in der Vergangenheit neben der Tätigkeit als Handwerker noch eine kaufmännische Tätigkeit entfaltet haben sollte, für die Zukunft kommt lediglich die persönliche Ausübung seines Handwerks in Frage, und dazu soll ihm die Gelegenheit nicht abgeschnitten werden. Wir raten daher, sich durch das obige Urteil nicht kopfscheu machen zu lassen, sondern, wenn der beklagenswerte Fall vorliegen sollte, daß eine Pfändung vorgenommen wird, darauf zu dringen, daß der notwendigste Bedarf an Rohstoffvorräten freigelassen wird.

Wie man das Reklameunwesen der „Compagnien"
mit falschen Diamanten schützt!

Wir haben bekanntlich in der „Goldschmiede-Zeitung" in verschiedenen Artikeln scharf gegen das Unwesen der Firmen angekämpft, die mit widerlicher Reklame Diamanten-Imitationen anpreisen und das Publikum, soweit es den breiten Schichten des mindergebildeten Volkes angehört, auf den Leim locken und ihm für gutes Geld schlechte, wertlose Plunderware aufhalsen. Zu den von uns festgenagelten Firmen gehört nun auch die Firma Sarita of New-York in Hannover, Große Packhofstr. 39 40

(Inhaber: Kaufmann I. Blumenthal in Berlin). Zu den von der „Deutschen Goldschmiede-Zeitung" gebrachten Artikeln gehört auch einer, in welchem wir darauf hinwiesen, daß der Diamantenschwindel nachließe und mit den Worten schlossen: „Es ist bedauerlich, daß die Staatsanwaltschaft so selten zum Schutze der Gewerbetreibenden einschreitet." Diesen Artikel, sowie einen Bericht über die Schöffengerichtssitzung Magdeburg vom 30. November v. J. gegen Isaak Blumenthal, der auch in der

« PreviousContinue »