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Im neuen Jahre neue Hoffnungen! Hoffentlich auch neue Erfolge im Kampfe für die Interessen der deutschen Goldschmiede! In erster Linie wird es gelten eine

Gesetzliche Regelung des Ausverkaufswesens herbeizuführen. Der Entwurf des Verbandes, im Großen und Ganzen eine sehr schätzenswerte Arbeit, die hoffentlich die Beachtung der gesetzgebenden Körperschaften findet, hat die Bewegung einen bedeutsamen Schritt vorwärts gebracht. Inzwischen hat die Kleinhandelskommission des deutschen Handelstages sich auch mit der Frage beschäftigt und einen Beschluß angenommen, wonach „Ausverkäufe nur stattfinden dürfen bei vollständiger Auflösung des Geschäfts oder Aufgabe bestimmter Warengattungen unter Angabe der letzteren, Nachschiebungen aber gänzlich unzulässig sind." Daß Ausverkaufswaren immer von anderen Waren getrennt zu halten sind, wurde für undurchführbar bezeichnet. Dagegen sollen Konkursausverkäufe nur unter Leitung des Konkursverwalters und für Rechnung der Konkursmasse zulässig sein. Die Anträge über das Verbot der Wiederholung von Ausverkäufen durch denselben Geschäftsinhaber innerhalb gewisser Frist, sowie über die Anzeigepflicht und die Besteuerung der Ausverkäufe wurden abgelehnt. Auch die Handelskammern haben praktische Vorschläge gemacht. Die Handelskammer Heidelberg befürwortet, daß ein Ausverkauf nur angekündigt werden darf, wenn die gänzliche Räumung eines Warenlagers beabsichtigt wird. Der Ausverkauf muß spätestens am 4. Tage vor Beginn der Ortspolizeibehörde angezeigt und ein Verzeichnis der Warenbestände beigefügt werden. Wer den Ausverkauf auf diese Bestände nicht beschränkt, wird in Geldstrafe bis zu 1500 Mk. genommen. Auf einem Diskussionsabend des Erfurter Schutzvereins für Handel und Gewerbe hat Handelskammersyndikus Dr. Wiedemann Leitsätze aufgestellt, die

sich ebenfalls auf die Anzeigepflicht, die Wiederholung von Ausverkäufen, Nachschiebungen, Trennung der Ausverkaufswaren von anderen und ein Verbot der Bezeichnung von Waren als Konkurswaren, wenn der Konkursverwalter nicht den Verkauf vornimmt, beziehen. Auch die Pfälzische Handels- und Gewerbekammer in Ludwigshafen hat sich der bayerischen Regierung gegenüber geäußert und sogar eine behördliche Genehmigung für Ausverkäufe verlangt. Sie geht also noch über die Anzeigepflicht hinaus. Auch soll der Staatsanwalt von Amts wegen gegen unlautere Ausverkäufe einschreiten und Fachleute sollen zur Beurteilung des Ausverkaufes herangezogen werden. Man sieht, es sind noch mancherlei Vorschläge auf Achse, die einer Prüfung und eventuellen Berücksichtigung erheischen.

Inzwischen hat das Oberlandesgericht Köln unter dem 16. Dezember v. J. ein Urteil gefällt, in welchem der Nachschub von Waren als unzulässig erklärt wird, da bei einem Nachschub von Waren während des Ausverkaufes jedenfalls nicht von einem „Total-Ausverkauf" gesprochen werden dürfe. „Es kommt auch nicht darauf an", heißt es in dem Urteil, „daß der Nachschub der Waren infolge von Bestellungen vor dem Ausverkauf erfolgt ist, denn wollte man dieses gelten lassen, so wäre einer Umgehung

des Gesetzes Tür und Tor geöffnet und der eigentliche Zweck derselben, unlautere Konkurrenz zu verhüten, vereitelt."

Ein Berliner Goldschmied führt bei unserer Redaktion

Klage über die Privatgeschäfte der Gehilfen, indem er schreibt: „Hier in Berlin haben auch die Detailleure sehr darunter zu leiden, daß alle kleinen Arbeitsgeschäfte und vor allem viele Gehilfen Privatgeschäfte machen und darin von den Grossisten sehr bedeutend unterstützt werden. Personen, denen nicht 20 Mk. aus dem Ärmel fallen, erhalten ganz erhebliche Kredite." Damit ist allerdings ein wunder Punkt berührt.

Diese Nebengeschäfte der Gehilfen sind ein altes Übel, gegen das man bis jetzt noch nicht schärfer vorzugehen Veranlassung genommen hat. Übrigens ist der Mißstand nicht nur im Goldschmiedegewerbe, sondern auch in anderen Branchen fühlbar. Wir würden uns freuen, wenn sich unsere Leser einmal zu dem Thema äußern und uns ihre Erfahrungen mitteilen wollten. Wie weit die Bera-Diamanten in Verruf

gekommen sein müssen, das beweist die Tatsache, daß Jennings in Hamburg, der dort jetzt das Geschäft besitzt, „die feinste Imitation der Welt"

für 75 Pfennige

verkauft, während früher 8, 10 und 12 Mk. bezahlt worden sind. Die armen Opfer, welche früher zu tief in die Tasche griffen! Auf Eine unfeine Weihnachtsreklame

welche seitens des Goldschmiedemeisters W. H. in Berlin inszeniert worden ist, wurden wir von Berliner Goldschmieden aufmerksam gemacht. In dem Blatte „Die praktische Berlinerin" (Nr. 35) ist eine Plauderei enthalten, zu welcher Abbildungen von Broschen, Ringen, Uhren usw. gegeben sind. Darin wird dargetan, daß sogar ein Fabrikant seine Sachen wieder einpacken mußte, als er die Preise von W. H. erfahren hatte. Er äußerte im Weggehen: Es sei ihm unbegreiflich, wie Herr H. es ermögliche, für diese Preise zu verkaufen, er könne es den Juwelieren nicht dafür liefern! Noch großartiger ist die Kulanz des Herrn W. H. in der Annahme von Altgold. Eine Dame kauft eine Brillantbrosche für 600 Mk. und H. nimmt eine vor drei Jahren bei ihm für 450 Mk. gekaufte Brosche dabei zu diesem vollen Betrage an, so daß die Dame nur 150 Mk. zuzuzahlen hat. So geht es weiter und zu guter Letzt ruft die entzückte Dame aus: „eine derartige fachmännische Bedienung und derartige billige Preise bei guter Qualität habe ich nur beim Goldschmiedemeister W. H. kennen gelernt". Eine derartige Reklame ist unfein, und wir glauben auch nicht, daß sie beim Publikum Effekt macht. Unsere Sammlung

Schädigender Leihhaus-Inserate

hat wieder eine Bereicherung durch eine Nummer des Berliner „Vorwärts“ (Nr. 301 vom 22. Jahrgang) erhalten. Da preist sich das Leihhaus Küstrinerplatz 7 als billige Einkaufsquelle für Goldsachen an. Das Leihhaus Neue Schönhauserstraße 11 offeriert billigst goldene und silberne Uhren, das Pfandleihhaus Andreasstraße 38, Broschen, Ringe, Uhren usw. als Weihnachtsgeschenke und eine Nähmaschinenfabrik Köpenikerstraße 60,61 verheißt gar bei Einkäufen eine Uhr gratis. Und das alles in einer Nummer. Kein Wunder, wenn dadurch dem Goldschmied mancher Kunde, der sich betören läßt, entzogen wird. Ein Berliner Goldschmied macht uns weiter auf einen

Hereinfall mit dem Almanach für Brautleute aufmerksam. Dieser Almanach des Herrn Borchardt wird an Brautleute versandt und bietet daher eine ganz treffliche Insertionsgelegenheit auch für Goldschmiede. Aber das dicke Ende kommt nach. Der Acquisiteur meint, daß der Almanach an ungefähr 800 Adressen gehe, etwas Genaues könne er natürlich darüber nicht sagen. Nun hat der Inserent nur pro Exemplar 5 Pfg. Porto zu zahlen. Der Goldschmied sagt sich, 800 Exemplare, pro Exemplar 5 Pfg. kostet dich 40 Mk. Diese Reklame wagst du. Aber mit einem Male wird nachgewiesen, daß 12000 Exemplare versandt wurden, der Goldschmied also 600 Mk. zu blechen hat, und

da er sich obendrein auf drei Jahre gebunden hat, kostet ihn der Spaß 1800 Mk.! Borchardt hat nun vielleicht 50 solche gutgläubige Abonnenten und Inserenten. Die bringen ihm dann während der Zeit 50 X 1800 Mk. 90000 Mk. Heißt auch ein Geschäft! Dabei findet man sehr achtbare Firmen in dem Almanach. Wir halten uns aber doch für verpflichtet, den Schleier hier von dem Geheimnis zu ziehen, damit nicht einzelne Goldschmiede überrumpelt und getäuscht werden. Von einer anderen Schädigung erzählt uns ein Juwelier aus Dresden folgendes: In Bühlau wohnt ein Bildhauer, Herm. Gerlach. Er hat selbständig ein Geschäft und bietet in öffentlichen Lokalen Goldwaren an. So hat derselbe vor Weihnachten die Taschen voll Ketten, Ringe, Broschen und Medaillons gehabt. Er hat auch im Ratskeller zu Bühlau an die Kellnerin 1 Ring im Preise von 8 Mk. verkauft, als Gelegenheitskauf. Desgleichen an den Wirt ein goldnes Medallion (Gelegenheitskauf), dabei ist es aber nur Amerika-Doublé, für 7 Mk. 50 Pfg. Üblicher Preis 3 Mk. 50 Pfg. Der Mann macht mir durch seine Manipulation viel Schaden. Beim Schutzmann habe ich Anzeige gemacht. Ob nun die Sache vorwärts geht ist abzuwarten. Vielleicht hilft eine Notiz in der Zeitung die Sache zu befördern. Was kann der Mann für diesen Handel für Strafe erhalten? Dieser

gesetzwidrige Hausierhandel

ist mit Geldstrafe oder Haftstrafe zu ahnden. Hoffentlich gelingt es, dem Konkurrenten die Liebe zum Hausieren gründlich zu verleiden. Zur Hebung des Gewerbes beabsichtigt die Handwerkskammer der Pfalz

Gewerbehallen

in den pfälzischen Städten einzurichten, welche den Gewerbtreibenden Gelegenheit geben sollen, den hohen Ladenmieten zu entgehen. In Kaiserslautern wird damit der Anfang gemacht. Eine Zentralstelle für den Detailhandel

hat der Verein selbständiger Kaufleute (Verband Magdeburger Spezialgeschäfte) in Magdeburg in das Leben gerufen. Es soll dort alles den Detailhandel und die Verbände des Detailhandels betreffende Material gesammelt und ein Archiv gebildet werden, das bei allen Fragen des Detailverkehrs treffliche Dienste leisten wird. Eine neuerliche Gründung befürwortet dagegen Prof. Dr. Schanz von der Universität Würzburg, nämlich

die Errichtung kommunaler Warenhäuser,

die gerade noch fehlten! Die Gemeinde soll Heizung, Licht, Reinigung usw. übernehmen und die einzelnen Abteilungen im Submissionswege abgeben. Die Sache ist aber gar nicht mehr diskutabel, nachdem das Warenhaus in Hagen, das auf derselben Idee beruht, so jämmerlich pleite gegangen ist. Aus Anlaß des Jahreswechsels sind uns so zahlreiche

Neujahrswünsche aus unserem Abonnentenkreise zugegangen, daß wir nur an dieser Stelle für dieselben unseren Dank aussprechen können. Ein Abonnent aus Pisek in Böhmen schreibt dabei: „Ich wünsche Ihnen, daß auch in diesem Jahre die „Deutsche Goldschmiede-Zeitung" zum ferneren Wohle und Glücke der Goldschmiede von allen Fachgenossen gewürdigt wird". Das wäre allerdings der schönste Erfolg, den wir uns denken könnten! Jedenfalls aber rufen auch wir allen unseren Abonnenten, Lesern und Freunden zu:

,,Glück auf!"

Wie sollen wir uns den Kunden gegenüber bei Aufgabe von Reparaturen verhalten?

Schon vor einigen Jahren haben wir in der „,Deutschen Goldschmiedezeitung" die Frage aufgeworfen, die auch von anderer Seite jetzt wieder aufgegriffen worden ist, wie am besten den Unzuträglichkeiten im Reparaturwesen zu steuern sei und wie sich der Goldschmied am besten schützen kann, wenn ihm durch Nichtabholung von Reparaturstücken, durch verlustig gegangene Reparaturgegenstände usw. eine Schädigung seitens der Kundschaft droht.

Wir haben schon damals den Goldschmieden gegen einen billigen Preis Reparaturbeutel zur Verfügung gestellt, welche sich auch großen Beifalls bei denselben zu erfreuen hatten. Diese Beutel sollten nicht nur dem Goldschmied eine Sicherheit dahin verschaffen, daß nicht unbillige Anforderungen an ihn gestellt werden können, sondern auch die Kundschaft über den Verkehr mit Reparaturarbeiten, insbesondere die Rechte des Goldschmieds

bei einer Nichtabholung derselben aufklären, und ihm ins Gedächtnis rufen, daß der Goldschmied kraft Gesetzes an den Reparaturstücken ein Pfandrecht besitzt und sie öffentlich versteigern lassen kann, wenn sie, trotz erfolgter Aufforderung, nicht abgeholt werden. Wir hatten auch Briefe entworfen, mit welchen die säumigen Kunden an die Abholung der Gegenstände erinnert werden sollten. Alles das ist jetzt wieder in Vorschlag gebracht worden.

Inzwischen sind aber zahlreiche neue Ideen zutage getreten. Alle Systeme, von der einfachen Marke an bis zum kompliziertesten Beutel, haben sich noch nicht in dem Maße bewährt, daß damit alles zur Zufriedenheit erledigt wäre. Ein Goldschmied aus Mitau, Herr Dannenberg, der Verfasser des interessanten Werkchens: „Das Mitausche Goldschmiedeamt", schrieb uns nun unlängst: Sehr gewundert habe ich mich über die Klagen der deutschen Kollegen über das Reparaturgeschäft. Seit 35 Jahren befolge ich folgenden Modus, der sich bis heute tadellos bewährt hat. Ich habe mir aus Pappe Kästchen mit Stülpdeckel in folgenden Dimensionen anfertigen lassen:

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Diese Kästchen sind alle numeriert, und zwar der Deckel außen und innen und der Boden des inneren Kästchens. In jedem Kästchen liegt ein perforierter Zettel, der mit der Nummer des betreffenden Kästchens versehen ist, nach untenstehendem Muster. Es ist darauf zu achten, daß alle von einer Person gegebenen Reparaturen in ein und dasselbe Kästchen gelegt werden. Einen Coupon erhält der Kunde, der mittlere bleibt im Magazin und wird, nachdem die fertigen Sachen aus der Werkstube zurückgekommen, mit den Preisen versehen und in das betreffende Kästchen zurückgelegt.

In der ersten Zeit muß man die Arbeiter daran gewöhnen, die Deckel der Kästchen nicht zu vertauschen. Finden Sie diese Art praktisch, so können Sie ja in der „Goldschmiede-Zeitung" darüber etwas bringen".

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Nicht rechtzeitig abgeholte Reparaturen werden gemäß § 1228 ff. des Bürgerl. Gesetzbuches öffentlich versteigert.

Von dem Blatt bleibt I. am Block, oder wird in die Dose oder den Beutel gelegt; das Stück unter II. erhält die Kundschaft, welche auf der Rückseite über das Wissenswerteste im Reparaturverkehr belehrt wird, während der Abschnitt III. als Kontrollzettel nach der Werkstatt geht und von dieser wieder mit den Reparaturen zurückgegeben wird. Wir glauben, daß diese Art von Zetteln sich im praktischen Geschäftsverkehr bewähren wird. Eine Frage wäre nur noch, wie es gehalten werden soll, wenn ein Kunde den ihm eingehändigten Abschnitt verloren hat. Man wird ja die Reparaturen dieserhalb nicht auf die Dauer vorenthalten können. Hier ist es darum notwendig, sich einen Revers erteilen zu lassen, wenn man gegen alle Unannehmlichkeiten geschützt sein will. In dem Revers hat der Kunde über den Empfang zu quittieren und zugleich zu bekennen, daß er für allen Schaden eintritt, der etwa für den Goldschmied aus der Ausführung der Reparatur entstehen sollte. Wir würden uns freuen, wenn unsere Leser sich selbst einmal über die Sache und den obigen Vorschlag aussprechen wollten.

Zur Lohnbewegung in Schwäb. Gmünd und Pforzheim.

Am 16. Dezember v. Js. fand in Schwäb. Gmünd eine von dem Metallarbeiter-Verband und dem Verband der Graveure und Ziseleure einberufene Versammlung der Metallarbeiter statt, in welcher beschlossen wurde, an die Arbeitgeber das Ersuchen zu stellen, ab 1. Januar 1906 für die Überzeitarbeit einen erhöhten Zuschlag zu gewähren und zwar für die beiden ersten Stunden, welche über eine 10 stündige Arbeitszeit hinausgehen, 25 Proz., für jede weitere Stunde (Nachtarbeit), sowie für die Sonntagsarbeit 50 Proz. Am 20. Dezember v. Js. fand infolgedessen eine Versammlung der Arbeitgeber statt, in welcher beschlossen wurde, sich in dieser Angelegenheit mit den Pforzheimer Arbeitgebern ins Benehmen zu setzen, bzw. deren Entscheidung abzuwarten. Nachdem nun die Pforzheimer Fabrikanten die Forderung der Arbeiter abgelehnt haben, sahen sich auch die Gmünder Arbeitgeber veranlaßt, eine ablehnende Stellung in dieser Angelegenheit einzunehmen und wurde in der am 3. Januar ds. Mts. stattgehabten Versammlung beschlossen, der Arbeiterkommission

I.

mitzuteilen, daß nach eingehender Besprechung durch einstimmigen Beschluß der Wunsch der Metallarbeiter auf höhere Bezahlung der Überstunden abgelehnt worden sei.

Als Begründung wurde angeführt, daß in erster Linie die Ablehnung von seiten der Pforzheimer Arbeitgeber bestimmend gewesen sei, wobei noch ganz besonders in Betracht kommen, daß die Gmünder Fabrikanten unter weit ungünstigeren Verhältnissen arbeiten, als die Pforzheimer und durch die Gewährung der erhöhten Löhnung der Weilarbeit die Konkurrenzfähigkeit der ersteren (Gmünder) noch verschlechtert würde. Die Vorteile, welche Pforzheim vor Gmünd voraus hat, bestehen im wesentlichen darin, daß sich dort fortwährend eine große Anzahl von Einkäufern einfinden, bei welchen die dortigen Fabrikanten ihre Waren kostenlos anbringen, während die Gmünder gezwungen seien, viel mehr reisen zu lassen, wodurch ihnen weit größere Spesen verursacht werden. (Es kommen wohl kaum 5 Proz. der Einkäufer, welche Pforzheim besuchen, nach Gmünd.) Auch in

bezug auf die Hilfsgeschäfte ist der Gmünder Platz im Nachteil gegenüber dem Pforzheimer, ganz abgesehen davon, daß die Besteuerung (durch das neue Steuergesetz für Württemberg) eine empfindliche Erhöhung erlitten hat. Sodann sei zu berücksichtigen, daß die Arbeitgeber durchaus keine Freunde der Weilarbeit seien, da der Arbeiter in den späteren Stunden doch nicht mehr so leistungsfähig sei und hierzu noch die Mehrkosten für Beleuchtung und Heizung kommen, während andererseits eine höhere Bezahlung der Überzeitarbeit nicht auf die Ware geschlagen werden könne, da dies nicht leicht zu berechnen sei und wohl auch kaum von seiten der Kundschaft anerkannt werde. Dabei seien aber durch die große Konkurrenz die Preise schon derartig gedrückt, daß nur noch ein bescheidener Nutzen bleibe. Durch die rasch wechselnde Mode und das stetige Verlangen der Kundschaft nach Neuheiten sei eine entsprechende Ausnützung der Gesenke und Einrichtungen nicht möglich, alles Punkte, welche in Betracht zu ziehen seien. Es ist deshalb auch mit großem Risiko verbunden, in der ruhigeren Geschäftszeit auf Lager arbeiten zu lassen, da nicht vorauszusehen ist, ob die in Vorrat gearbeitete Ware späterhin abgesetzt werden kann. Trotzdem scheuen die Arbeitgeber keine Opfer, um ihre Arbeiter auch während der schlechten Geschäftszeit, soweit es nur immer möglich ist, zu beschäftigen, was von seiten der letzteren gewissermaßen auch als ein Äquivalent für die Überzeitarbeit in der strengen Geschäftszeit betrachtet werden muß. Die letztere ganz abzuschaffen, ist insofern nicht möglich, als sich in der Hauptverkaufszeit, vor Weihnachten und Ostern, das Geschäft zusammendrängt und dann nur durch Einstellung von weiteren Arbeitskräften Abhilfe geschafft werden könnte, wodurch aber dem ständigen Personale sicherlich nicht gedient wäre, da sonst die stille Zeit um so länger würde; ganz abgesehen davon, daß der Verstärkung des Arbeitspersonales

rasch wieder eine entsprechende Entlassung folgen müßte. Es ist schon wiederholt von den Fabrikanten das Ersuchen an ihre Kunden gestellt worden, die Aufträge so frühzeitig zu erteilen, daß solche mit Ruhe ausgeführt werden können und es auch möglich wäre, die stillere Zeit auszunützen und unnötige Weilarbeit zu vermeiden. Daß diesem Wunsche von seiten der Abnehmer nicht entsprochen wurde, hat seinen Grund einesteils in der rasch wechselnden Mode, worunter letztere ebenfalls zu leiden haben, andernteils ist aber der ganze Edelmetall-Handel mehr oder weniger ein Saison-Geschäft.

Wenn in letzter Zeit der Geschäftsgang ein guter genannt werden konnte, so ist dies ja auch den Arbeitern zugute gekommen. Ob jedoch dieser Aufschwung nach dem Inkrafttreten der neuen Handelsverträge anhält, läßt sich nicht vorabsehen, es sind im Gegenteil Anzeichen vorhanden, daß ein Rückschlag eintreten wird, da wohl die jetzt noch in Kraft befindlichen günstigeren Handelsverträge ausgenützt wurden. Unter diesen wenig günstigen Aussichten ist es aber wohl begreiflich, daß die Arbeitgeber sich zu einer Mehrbelastung ihrer Produktionskosten nicht verstehen können, welche die Erfüllung der Forderung einer Erhöhung der Überzeitarbeitslohnung mit sich bringen würde, ganz abgesehen davon, daß nach der Zusammenstellung der Lohnlisten der Edelund Unedelmetall-Berufsgenossenschaft die Löhne sich in fortwährend steigender Bewegung befinden und der Durchschnittslohn seit 20 Jahren um nahezu 30% sich gehoben hat.

Zum Schlusse wird noch dem Wunsche Ausdruck gegeben, daß die ablehnende Haltung der Arbeitgeber von seiten der Arbeiter richtig aufgefaßt werde und dem bisherigen guten Einvernehmen zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern keinen Abbruch tun möchte, da letztere überzeugt sein dürften, daß den hiesigen Fabrikanten das Wohl und Wehe ihrer Arbeiter nicht gleichgültig sei.

Verfahren, silberne Gegenstände mit einer schieferfarbigen Oberfläche zu versehen.

Von C. H. Poland.

Einen schiefergrauen, emailleartigen Überzug erhalten silberne Gegenstände, wenn man sie mit Seife abwäscht, in Natronlauge eintaucht, mit Wasser abspült, dann in Cyankaliumlösung eintaucht, wieder abspült, weiter zwei Minuten lang in einer annähernd zum Sieden erhitzten Lösung von je 40,0 g Jod und Jodkalium in etwa 5 Litern Wasser hin- und herbewegt und schließlich nach abermaligem Abspülen mit einem weichen Flanelllappen trocknet.

(Journ. Amer. Chem. Soc. 1905, S. 339.)

Man meldet aus Hamburg: Bei den am 17. ds. Mts. anläßlich der Wahlrechtsvorlage vorgekommenen Ausschreitungen in Hamburg, gelang es dem Mob im Schopenstehl 20 Läden zu plündern, darunter 2 Juweliere und Uhrmacher. Der Juwelier J. C. Kemnis hat Totalschaden und beziffert solchen auf ca. 9000 Mk., der Uhrmacher D. Rosenbrock den seinen auf 25-30 000 Mk. Der Versuch, das Hamburgensieen Museum, welches am Fischmarkt beim Schopenstehl liegt, zu plündern, scheiterte an der Wachsamkeit der Schutzleute; wäre dieses Vorhaben gelungen, so hätte die Ausschreitung große Dimensionen angenommen, da in dem Museum Gewehre, Säbel usw. zu Hunderten aufbewahrt wurden.

Neues aus der Bijouteriebranche. In Köln erregt seit kurzer Zeit eine ebenso neue, wie interessante Schaufensterdekoration allgemeine Aufmerksamkeit. Die nach dem neuen Prachtgebäude Antonitterhof, Schildergasse 72-74, übergesiedelte Verkaufsstelle Pforzheimer Goldwaren des Herrn Richard Lohmüller hat ihre Waren auf einem rollenden, elektrisch betriebenen Regal ausgestellt, das es ermöglicht, dem Publikum alle Gegenstände in bequemer Weise vorzuführen. Diese neue und originelle Dekorationsart bildet in Verbindung mit einer äußerst effektvollen elektrischen Osmiumbeleuchtung eine interessante Sehenswürdigkeit Kölns, wie sie keine zweite Stadt aufzuweisen hat. Es ist daher auch erklärlich, daß das Schaufenster zu jeder Tageszeit von Zuschauern förmlich belagert wird. Das rollende Regal ist von dem hier in Pforzheim wohlbekannten Herrn Emil Lohmüller, dem Bruder des Geschäftsinhabers, für die Bijouteriebranche neu konstruiert und wird seiner unleugbar großen Vorzüge wegen bei Juwelieren, Uhrmachern usw. sicher rasche Aufnahme finden.

Lieferung von Prägmaschinen nach der Türkei. Der „Levant Herald" teilt mit, daß für die türkische Münze neue Maschinen angeschafft werden sollen. Man will alle Münzen mit glattem Rande aus dem Verkehr ziehen. (The Board of Trade Journal.)

Die Prüfungskommission vom 15. Deutschen Bundesschießen in München hat beschlossen, als Konkurrenzbecher einen von der Silberwarenfabrik Eduard Wollenweber entworfenen Humpen mit Deckel, als Standbecher einen Entwurf der Juwelierfirma C. Winterhalter, und als Feldbecher das ebenfalls von der Firma Eduard Wollenweber eingereichte Modell Humpenform modern" zur Ausführung bringen zu lassen. Für die Herrenuhr wurde das vom Goldschmied Ernst Riegel, für die Damenuhr das von dem Kunstmaler Franz Mederer entworfene Modell gewählt und die Ausführung der Firma Paul Siegel und Hans Wild übertragen.

Münzenprägung. Auf den deutschen Münzwerkstätten sind im Monat Dezember 1905 für 24 594 640 Mk. Doppelkronen und für 1406 560 Mk. Kronen, beide auf Privatrechnung, für 2367 322 Mk. Zweimarkstücke, für 2924 454,50 Mk Fünfzigpfennigstücke, für 74 324 Mk. Zehnpfennigstücke, für 47 226,12 Mk. Zweipfennigstücke und für 48953,69 Mk. Einpfennigstücke geprägt worden.

Stiftung. Aus Anlaß der silbernen Hochzeit des Kaiserpaares · stifteten in Hanau die Herren Dr. Wilhelm Heraeus und Heinrich Heraeus je 10000 Mk.

Personalien und Geschäftsnachrichten.

Auszeichnungen. Die Inhaber der Silberwarenfabrik H. Meyen & Co., Berlin, Sebastianstraße 20 sind vom König von Spanien zu Hoflieferanten ernant worden. Dem Juwelier Herrn Fritz Birnstiel in Koburg ist der Titel „Hofjuwelier“ verliehen worden. Firmen-Eintragungen. Die Firma W. A Dörrick, G. m. b. H., Bijouterien, Berlin, Potsdamerstraße 52 ist handelsgerichtlich eingetragen. Firma: Adolf Marr, Juwelier, Rixdorf. Inhaber: Adolf Marr, Juwelier, Löbau (Sachsen). Dem Kaufmann Paul Pinkert ist Prokura erteilt. Schulz & Ranzenhofer, Wien, VII., Dreilaufergasse 7. Bisher: Handel mit Bronzebijouterien. Nunmehr: Fabrikmäßige Erzeugung von Bronzebijouteriewaren. Leopold Wolf & Co., Wien, II., Taborstraße 76. Fabrikmäßige Erzeugung von Metallwaren. Gestorben: Der G. Leopold Sachs. Der Anteil des G. Leopold Sachs wird während der Verlassenschaftsabhandlung und für Rechnung der Verlassenschaft von dem G. Richard Heller fortgeführt.

Geschäfts-Eröffnung. In dem Uhligschen Fabrikgrundstück in Freiberg (Sa.) errichten die Herren Ernst Lein und Arno Bauer aus Aue eine Fabrik feiner Britanniawaren.

Geschäfts- Uebernahme. Die Firma H. Schmidt, Juwelen-, Goldund Silberwaren in Cassel ist von Herrn Schmidt in Besitz seines Sohnes übergegangen und wird unter Hermann Schmidt fortgeführt.

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Such sofort Gehilfen, zur Zeit in ff. Juweliergeschäft in welcher in Reparaturen und kl. stellung, welcher ca. 2 Jahre die Neuarbeiten geübt, Gravieren er

wünscht. Angenehme, dauernde Stellung. Offerten mit Gehaltsansprüchen u. Zeugnisabschr. an Paul Dettmann, Stralsund.

Zeichen-Akademie Hanau besuchte, daselbst auch praktisch arbeitete, über franz. und engl. Sprachkenntn. verfügt, wünscht Stellung zum 15. Februar oder später in einem ff. Juweliergeschäft. Es wird mehr Wert auf weitere kaufmänn. Ausbildung. als auf Gehalt, gelegt. Offerten unter H. P. 319 an die Deutsche (Juwelierssohn) in allen ReparaGoldschmiede-Ztg. in Leipzig 28. turen bewandert, sucht Stelle mit Eine leistungsfähige Gefl. Offerten unter H. O. 318 Ladentätigkeit, sofort oder später. Kettenfabrik an die Deutsche Gold-chmiede

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Beziehen Sie sich bei Anfragen und Bestellungen gefi. auf die Deutsche Goldschmiede - Zeitung".

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